Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/0113-2 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der Grünen, die Linksfraktion und viele Stimmen aus der Piratenfraktion.
Gegenstimmen, bitte! – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU und der fraktionslose Abgeordnete. – Enthaltungen, bitte! –
Zum Gesetzesantrag auf Drucksache 17/0113 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der Fraktion Die Linke – die Annahme in geänderter Fassung. Wer dem Antrag in geänderter Fassung im Wortlaut der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, die Piraten und der fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – Das ist die Fraktion Die Linke. Danke schön! Damit ist das Gesetz zur Änderung des Senatorengesetzes so beschlossen.
Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts vom 16./17. Dezember 1993, zuletzt geändert durch Abkommen vom 13. März 2003 (Gesetz vom 21. April 2005, GVBl. S. 255)
Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen empfohlen. Gibt es hierzu Widerspruch. – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.
Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales und an den Hauptausschuss empfohlen. Gibt es hierzu Widerspruch. – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.
Tagesordnungspunkt 8 war Priorität der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU unter der Nummer 4.3 bzw. 4.4. Der Tagesordnungspunkt 9 war Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Nummer 4.5.
Bevor ich dem ersten Redner das Wort gebe, möchte ich darum bitten, dass sich die diversen Gesprächsgrüppchen vielleicht doch irgendwo anders hin verlagern. Sie können natürlich auch der nun folgenden Debatte lauschen. Auch das wäre eine Option.
Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Piratenfraktion. Das Wort hat der Abgeordnete Reinhardt. – Bitte sehr!
Immer noch ist kein Konzept für die Integrationspolitik der Stadt Berlin erkennbar. Immer noch gibt es einen Streit zwischen Rot und Schwarz – mit sehr unterschiedlichen Positionen zu der Frage, wie die Integrationspolitik in Berlin gestaltet werden soll. Frau Kolat! Ich spreche Sie als Senatorin an, auch wenn Sie nicht anwesend sind! Sie drücken sich hierbei um die Frage, in welche Richtung es gehen soll. Natürlich erwartet niemand, dass es ein ausgefeiltes Konzept gibt, das alle Lösungen bereithält und alle Fragen beantworten kann. Trotzdem ist es wichtig, an dieser Stelle und zu diesem frühen Zeitpunkt die Weichen dafür zu stellen, in welche Richtung es gehen soll, und bestimmten Entwicklungen, die jetzt schon abzusehen sind, vorzubeugen. Genau diese Fragen werden auch in dem Antrag der Grünen angesprochen, den ich deshalb auch grundsätzlich begrüße.
Jedoch bestimmte konkrete Probleme müssen jetzt schon konkret angesprochen werden. Eines dieser Probleme ist die Degradierung des Integrationsbeauftragten durch den Senat. Bisher hatte er eine Stabsstelle an der Spitze des Senats für Integration und Soziales inne, mit dem neuen rot-schwarzen Senat wird er aber zu einem simplen Abteilungsleiter der Abteilung III im Senat Kolat degradiert.
Nun wurde bereits gefragt, ob man ihn überhaupt noch braucht – als Abteilungsleiter, der gleichzeitig Integrationsbeauftragter ist. Doch diese Frage halte ich für einen großen Fehler. Es ist eine wichtige Position, und deswegen ist die Rückgängigmachung dieser Degradierung das Minimum dessen, was wir heute fordern.
Wenn wir über die Frage des Amtes des Integrationsbeauftragten sprechen, dann müssen wir auch die Frage stellen, was die Aufgabe des Integrationsbeauftragten sein soll. Integrationspolitik soll – und das haben wir auch im Buch von Herrn Bürgermeister Wowereit nachlesen dürfen – als gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe verstanden werden. Dazu gehört natürlich auch, dass Integrationspolitik nicht nur ein Glied in der Kette der Senatsabteilungen ist. Vielmehr ist es wichtig, dass Integrationspolitik und damit der Integrationsbeauftragte auf alle Senatsressorts gleichermaßen einwirken kann,
dass er Projekte zusammenführen kann und dass er auch für alle Ressorts der Ansprechpartner sein kann. Das wäre äquivalent z. B. zum Bereich Medienpolitik, der direkt beim Regierenden Bürgermeister angesiedelt ist.
Aber wichtig ist auch, dass der Integrationsbeauftragte nicht nur die Richtlinien des Senats umsetzen kann, sondern auch kritisch den Kurs des Senats hinterfragen kann und dass er unabhängig ist. Das wäre eine Stelle analog zum Datenschutzbeauftragten – eine oberste Landesbehörde, direkt dem Parlament unterstellt. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Integrationspolitik des Senats kritisch hinterfragt wird und auch mal Gegenfeuer kommt, wenn es in die falsche Richtung gehen sollte.
Dazu haben wir heute einen Antrag zur Änderung des Partizipations- und Integrationsgesetzes vorgelegt. Der Integrationsbeauftragte soll durch das Parlament gewählt und durch den Parlamentspräsidenten ernannt werden. Doch diese Gelegenheit kann noch für weitere Dinge genutzt werden. Der Beauftragte soll stärker bestimmte benachteiligte Gruppen in unserer Gesellschaft partizipieren lassen. Gleichzeitig können wir die Frage stellen, ob der Begriff der Integration heute noch zeitgemäß ist. Durch verschiedene schädliche Debatten in den letzten Jahren ist der Begriff sehr negativ konnotiert. Deswegen und weil wir auch den Fokus des Beauftragten verändern wollen, wäre es sinnvoll, diesen Beauftragten oder diese Beauftragte für Migration und Partizipation zu nennen. Durch die Umbenennung hätten wir gleichzeitig eine neue, moderne Stoßrichtung, die das Amt einnehmen könnte.
Sie sind alle ein wenig schläfrig. Ich würde mir eigentlich ein paar Zwischenfragen wünschen. Dann wüsste ich wenigstens, dass Sie mir zuhören.
Jetzt wird es ein wenig aufgeregter. Gut. Wir könnten diese Gelegenheit nutzen, um weitere Gespräche über die Ressourcen und über die eigentlichen Aufgaben des Beauftragten zu führen. Aber durch die von uns vorgeschlagene Änderung hätten wir schon konkrete Chancen, ge
gen Partizipationshemmnisse und strukturelle Benachteiligungen in Berlin vorzugehen. Berlin wird zu Recht oft als weltoffene Stadt dargestellt. Das heißt aber für uns auch, dass wir Integration und Partizipation in den Mittelpunkt tragen müssen. Deswegen fordern wir, dass wir den Migrations- und Partizipationsbeauftragten stärken müssen. Das ist auch die Chance für Berlin, die Wichtigkeit dieses Themas jetzt, aber auch langfristig zu betonen. Darum bitte ich Sie, diesem Antrag in dieser Form zuzustimmen.