Protokoll der Sitzung vom 24.05.2012

Grundsätzlich meinen wir aber, dass das, was öffentlichrechtlich ist, auch öffentlich-rechtlich zugänglich bleiben muss. Da sind wir uns einig. Tagesaktuelle Angebote müssen mindestens vier Wochen auf Abruf zur Verfügung stehen, wöchentliche und monatliche sicherlich noch viel länger. Sie schlagen eine Archivierung vor. Das ist ein interessanter Vorschlag. Man wird mit den Anstalten sprechen müssen, was da noch dranhängt.

Wir werden allerdings auch den Rat von Externen einholen müssen, wenn es darum geht zu entscheiden, wann die Verwertungsbedingungen und Erlöse der freien Produzenten abgegolten sind. Auch das sollten wir uns erklären lassen. Ich hoffe da auf eine rege Diskussion.

Die Grünen haben einen Änderungsantrag eingebracht, den ich hier nicht speziell aufrufen will, zumal er auch schon recht in die Tiefe geht. Dort wird versucht, das Anliegen der Piraten zu kanalisieren. Ich denke, das ist unterstützenswert. Allerdings habe ich auch hier so meine Bedenken, wenn Sie die Senatskanzlei bzw. den Senat auffordern, zu evaluieren. Ich denke, das sollten wir uns als Politik nicht anmaßen, in die Inhalte der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten einzugreifen.

Sie fordern im Piratenantrag, dass wir eine Änderung des RBB-Staatsvertrags anstreben sollen. Da bin ich voll auf Ihrer Seite. Aber wenn wir das machen, sollten wir das komplex machen und den Vertrag insgesamt und nicht nur in diesen Detailfragen aufrufen. Ich denke, da gibt es einiges zu tun. – Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und danke für die Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]

Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Hiller! – Weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor.

Zu dem Antrag der Piratenfraktion und zu dem Änderungsantrag der Grünen wird die Überweisung an den Ausschuss für Europa-, Bundesangelegenheiten und Medien empfohlen. – Ich höre keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.

Zur lfd. Nr. 4.5 hatte sich die Fraktion der SPD der Fraktion der CDU unter Nr. 4.1 angeschlossen.

Jetzt wird es etwas komplizierter gegenüber unseren sonstigen Verfahren. Ich bitte um noch mehr Aufmerksamkeit, als bislang ohnehin im Saal ist.

Ich komme zur

lfd. Nr. 5:

a) Änderungen der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung vom 2. Mai 2012 Drucksache 17/0321

zum Antrag der Piratenfraktion Drucksache 17/0012

b) Änderungen der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung vom 2. Mai 2012 Drucksache 17/0323

zum Antrag der Piratenfraktion Drucksache 17/0013

c) Rechtsstellung kleiner Fraktionen (Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin)

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung vom 2. Mai 2012 Drucksache 17/0322

zum Antrag der Piratenfraktion Drucksache 17/0278

Zweite Lesung

Hier liegt ein Vertagungsantrag der Fraktionen von SPD und CDU vor. Dem widerspricht die Fraktion der Piraten. Wer möchte das Wort? – Herr Kollege Lauer – bitte, Sie haben das Wort!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist sehr interessant. Wir führen jetzt eine Debatte zur Geschäftsordnung über unsere Geschäftsordnung, was vor dem Hintergrund, dass es hier klare Voten aus den Ausschüssen gibt, noch interessanter ist. Was ist der Hintergrund? – Wir haben vor sechs Monaten Anträge zur Geschäftsordnung gestellt. Es ist jetzt das erste Mal in dieser Legislaturperiode, dass Anträge in der Sitzung per Mehrheitsbeschluss vertagt werden sollen, obwohl die in den Ausschüssen schon beschlossen worden

sind. Wir können nicht nachvollziehen, warum wir Sie jetzt bitten müssen, dass wir doch darüber abstimmen, wobei wir in der Zeit, in der wir das tun, darüber abstimmen könnten. Ihre Voten in den Ausschüssen sind ja klar. Sie sind dagegen. Das ist ja auch gar kein Problem.

Wir hatten den Antrag gestellt, dass wir gern mehr Rechte für Einzelabgeordnete in diesem Haus hätten. Wir haben ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das zu dem Schluss gekommen ist, dass Teile der Geschäftsordnung des Berliner Abgeordnetenhauses im Grunde genommen gar nicht mehr zur Anwendung kommen dürften, weil sie eben nicht mit der Verfassung des Landes Berlin vereinbar sind. Mittlerweile haben wir auch eine Organklage vor dem Berliner Verfassungsgericht angeregt. Daran kann sich übrigens gern noch jeder Abgeordnete hier im Haus gern beteiligen. Das machen wir sehr gern fraktionsübergreifend.

Also noch mal: Wir haben jetzt die Vorlagen mit den Empfehlungen aus den Ausschüssen, in denen sie beraten worden sind. Das ist ja auch gar kein Problem, wenn Sie das ablehnen. Das ist ja okay, das machen wir ja hier jede Plenarsitzung. Es werden Anträge angenommen, es werden Anträge abgelehnt. Ich kann es vollkommen verstehen, wenn Sie irgendwie sagen, wir haben eine andere Rechtsauffassung, wir wollen das nicht. Das ist doch vollkommen in Ordnung. Es geht nicht bei Politik darum, ständig die richtigen Entscheidungen zu treffen; es geht nur darum, Entscheidungen zu treffen. Und wenn man gemerkt hat, dass diese Entscheidung falsch ist, wenn z. B. in diesem Organklageverfahren, das wir im Moment anstreben, am Ende herauskommen sollte, dass die Piratenfraktion mit ihrer Rechtsauffassung siegt, dann ist das überhaupt kein Problem, wenn Sie sagen: Ja, wir haben damals in der Sitzung dagegen gestimmt. Wir müssen jetzt anerkennen, es ist leider anders. Ist halt so passiert.

Aber dass man jetzt irgendwie sagt, wir vertagen das, obwohl wir in der Zeit, in der ich hier spreche, das schon fünfmal hätten abstimmen können, wir vertagen das auf die nächste Sitzung oder auf nach der Sommerpause oder, ich weiß nicht, wohin Sie es vertagen wollen, finden wir hinreichend absurd. Auch wenn Sie das jetzt per Beschluss vertagen möchten, möchte ich an dieser Stelle wirklich noch einmal an Sie appellieren: Geben Sie sich einen Ruck und widersprechen Sie dieser Vertagung, sagen Sie, ja, wir debattieren jetzt kurz darüber, bringen die Argumente, warum z. B. die Piraten dafür sind. Sie können auch erklären, warum Sie der Meinung sind, dass es sinnvoll ist, das Quorum der Abgeordneten, die einen Antrag einreichen dürfen, von festen zehn Abgeordneten wie jetzt auf 5 Prozent der Abgeordneten zu senken. Das würde in der jetzigen Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses bedeuten, dass nicht mehr zehn Abgeordnete einen Antrag stellen dürfen, sondern acht. Das ist eine kleine Verbesserung, aber dann wahrscheinlich noch

immer nach unserer Rechtsauffassung zumindest nicht mit der Verfassung von Berlin vereinbar.

Ich fasse noch mal zusammen: Wir könnten das jetzt beschließen. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum Sie nicht in der Lage sind, das jetzt abzulehnen, wie Sie es schon in den Ausschüssen beschlossen haben. Ich erinnere Sie auch, insbesondere die SPD- und die CDU-Fraktion, noch mal daran: Es gibt ein freies Mandat nach Verfassung. Das heißt, wenn Sie jetzt abstimmen, wie Sie wollen, können Sie sich sogar auf die Landesverfassung berufen. Das ist manchmal auch eine ganz schöne Sache, auch wenn es vielleicht in Ihrem Arbeitsalltag eher ungewöhnlich ist. Wie gesagt, ich würde mich sehr freuen, wenn wir das jetzt beschließen könnten. Und dann können wir uns auch gern die Argumente für und gegen unsere Anträge um die Ohren hauen. Aber jetzt ohne Not zu sagen, wir vertagen das: Heute Abend spielt noch nicht mal Hertha oder so. Es ist auch nicht die Eröffnung der Berlinale. Wir haben alle Zeit.

[Unruhe]

Also go for it! – Herr Mutlu, ich habe Sie leider nicht verstanden, es war ein bisschen laut. Also bitte, stimmen Sie dem nicht zu! Lassen Sie uns jetzt darüber reden. – Vielen lieben Dank!

[Beifall bei den PIRATEN]

Vielen Dank, Herr Kollege Lauer! – Ein Gegenredewunsch liegt mir nicht vor. Dann lasse ich jetzt über den Antrag auf Vertagung abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind SPD und CDU. Wer ist dagegen? – Grüne, Piraten und Linkspartei. Gibt es Enthaltungen? – Das sehe ich nicht. Dann ist der Antrag vertagt.

Ich komme zur

lfd. Nr. 5 A:

15. Gesetz zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft vom 16. Mai 2012 Drucksache 17/0348

zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/0315

Zweite Lesung

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. – Auch hierzu höre ich keinen Widerspruch. Ich rufe also

(Vizepräsident Andreas Gram)

auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II – Drucksache 17/0315. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.

Zu dem Gesetzesantrag Drucksache 17/0315 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig bei Enthaltung von Grünen, Linken und Piraten die Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD und CDU. Wer ist dagegen? – Der Kollege Claus-Brunner ist dagegen. Wer enthält sich? – Das sind die Grünen, der Rest der Piraten und die Linkspartei. Damit ist das 15. Gesetz so beschlossen.

Ich komme zur

lfd. Nr. 5 B:

Gesetz zur Änderung des Zweiten Dienstrechtsänderungsgesetzes

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 21. Mai 2012 Drucksache 17/0350

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/0316

Zweite Lesung