Protokoll der Sitzung vom 24.05.2012

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.

Der Hauptausschuss hat einstimmig – bei Enthaltung einer Stimme der Piraten – Folgendes beschlossen:

Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß § 114 Landeshaushaltsordnung unter Annahme der im Bericht des Hauptausschusses enthaltenden Auflagen

und Missbilligungen den durch die Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2009 geführten Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2009 sowie über das Vermögen und die Schulden zum 31. Dezember 2009 an und erteilt dem Senat für das Haushaltsjahr 2009 Entlastung.

Wer dem seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Linke, Grüne, SPD, CDU und Piraten. Gegenstimmen? – Eine Piratengegenstimme! Enthaltungen? – Keine!

Ich rufe auf

lfd. Nr. 19:

Zusammenstellung der vom Senat vorgelegten Rechtsverordnungen

Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 17/0332

Die Fraktion der SPD bittet um Überweisung der Verordnung lfd. Nr. 1 – VO-Nr. 17/036 – Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr – an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr. Von der weiteren Verordnung wurde hiermit Kenntnis genommen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 20:

a) Frauen- und Mädchenfußball stärken (I)

Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/0260

b) Frauen- und Mädchenfußball stärken (II)

Mädchenfußball gezielt an den zentral geleiteten Sportschulen Berlins fördern

Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/0261

c) Frauen- und Mädchenfußball stärken (III)

Landesprogramm zur Talentförderung initiieren

Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/0287

Ich habe die drei Anträge vorab dem Ausschuss für Sport überwiesen und darf hier Ihre nachträgliche Zustimmung feststellen. Eine Beratung ist nicht mehr erwünscht. Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Vorabüberweisung der drei Anträge an den Ausschuss für Sport hatten Sie eingangs zugestimmt.

Die Tagesordnungspunkte 21 und 22 waren Priorität der Fraktion Die Linke unter Nr. 4.3.

Ich rufe auf

(Präsident Ralf Wieland)

lfd. Nr. 23:

Planungsmoratorium für den Neubau der Zentral- und Landesbibliothek (ZLB) auf dem Tempelhofer Feld

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/0329

Der Antrag soll heute vertagt werden. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.

Die Tagesordnungspunkte 24 bis 27 stehen auf der Konsensliste.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 28:

Einrichtung öffentlich zugänglichen Liegenschaftskatasters

Antrag der Piratenfraktion Drucksache 17/0337

Die Reden werden zu Protokoll gegeben.

Liegenschaften im Eigentum des Landes Berlin gehören den Berlinerinnen und Berlinern. Leider dürfen die Berlinerinnen und Berliner nicht wissen, was mit und um diese Grundstücke und Immobilien geschieht. Momentan bekommt quasi niemand ohne persönliche Erlaubnis des Stadtentwicklungssenators überhaupt Einsicht in die entsprechenden Akten. Berlinerinnen und Berliner, die sich über öffentliche Liegenschaften informieren wollen, bekommen Absagen erteilt mit der Begründung, es könne kein besonderes Interesse der Fragenden identifiziert werden, oder – wie beim Liegenschaftsfonds – nach dem Informationsfreiheitsgesetz bestehe kein Anspruch auf Information. Manche Bürger wenden sich dann an ihre Abgeordneten – ich habe mittlerweile mehrere Fälle auf dem Schreibtisch. Eigentlich, so heißt es in der Berliner Verfassung, haben Abgeordnete das Recht, Einsicht in Akten und amtliche Unterlagen zu nehmen. Ich habe nun versucht, diesen recht einfach klingenden Auftrag auszuführen. Aber: Die Leiterin einer zuständigen Behörde antwortete mir auf mein Ersuchen, sie könne dem nur stattgeben, wenn ich Beauftragter eines entsprechenden Untersuchungsausschusses wäre. Entweder ignoriert hier eine Landesbehörde, dass ich mit meinem Mandat an dieser Stelle meine Rechte als Abgeordneter wahrnehmen will, oder in den Behörden ist das entsprechende Wissen über die Verfassung von Berlin nicht vorhanden, das kann ja auch sein.

Jetzt kann ich Widerspruch einlegen und am Ende auf Akteneinsicht klagen. Das dauert ewig und ist eine unsichere Veranstaltung selbst für mich als Abgeordneten. Ein Bürger ohne Abgeordnetenhausmandat kommt erst

gar nicht so weit. Diese Geheimniskrämerei bei öffentlichem Eigentum ist unverständlich bis verdächtig. Und ich muss an dieser Stelle wohl nicht begründen, warum. Schon gar nicht, wenn es um Grundstücke und Immobilienprojekte geht. Mit Annahme unseres Antrags könnte das Abgeordnetenhaus dafür sorgen, dass sämtliche Katasterdaten von Liegenschaften in öffentlicher Hand des Landes Berlin digitalisiert und mit Index im Netz durchsuchbar abgerufen werden könnten. Das wäre nicht nur bürgerfreundlich, das wäre eine wirkliche Innovation.

Grundsätzlich unterstützen wir Ihr Anliegen auf Einrichtung eines öffentlichen Liegenschaftskatasters. Aber ein öffentliches Kataster allein ist kein Konzept einer neuen Liegenschaftspolitik. Es ist aber notwendig, um die interessierte Öffentlichkeit an dieser Debatte zu beteiligen. Und eine neue, andere, nachhaltige Liegenschaftspolitik braucht die Stadt dringend.

Wenn sich nicht schnell etwas verändert, dann haben wir in Berlin bald gar keine Grundstücke mehr, mit denen stadtentwicklungspolitische, kulturelle oder soziale Steuerung ausgeübt werden könnte. Insbesondere in der angespannten Situation in der Innenstadt wäre es dringend geboten, mit einer anderen Liegenschaftspolitik sicherzustellen, dass Berlin auch noch in zehn Jahren ausreichend Grundstücke besitzt, um die kommunale Daseinsvorsorge sicherstellen zu können. Grundvoraussetzung einer anderen Liegenschaftspolitik ist die Bevorratung von Grundstücken. Mit unseren Initiativen zur Einführung einer neuen Liegenschaftspolitik I und II zeigen wir unser grünes Konzept auf und wollen die Bildung eines Vorratsvermögens und eines Vermögens „Nachhaltige Stadtentwicklung“ vollziehen.

Um endlich fundiert über die neue Liegenschaftspolitik zu sprechen und nicht nur im luftleeren Raum zu diskutieren, brauchen wir die Portfolioanalyse, und wir müssen den fortgesetzten Strom von Immobilien aus den Bezirken in den Liegenschaftsfonds stoppen. Diese Analyse ist uns schon lange angekündigt worden, gesehen haben wir sie noch nicht. Wir möchten endlich die Portfolioanalyse haben, und dann müssen wir hier politisch darüber reden, welche Grundstücke bevorratet werden müssen. Im Übrigen verweise ich auf die Ausführungen des Kollegen Esser heute in der Aktuellen Stunde.

Das Anliegen des Antrags ist grundsätzlich richtig. Es ist der erste Schritt im Verfahren der Bürgerbeteiligung, jedoch nicht das Verfahren. Insofern ist die Begründung nicht zutreffend. Die Neuausrichtung der Berliner Liegenschaftspolitik ist nicht deshalb wichtig, weil in den letzten Jahren kein nachhaltiger Beitrag zur Sanierung

des Landeshaushalts geleistet wurde – das stimmt so nicht –, sondern weil Liegenschaftspolitik in den letzten Jahren ganz überwiegend rein fiskalisch betrachtet und meist gleichgesetzt wurde mit der Politik des Liegenschaftsfonds. Kathrin Lompscher hat in unserer heutigen Debatte bereits darauf verwiesen, dass öffentliche Liegenschaften ein wichtiges Instrument der Einflussnahme auf Stadtentwicklung sind.

Umso weniger ist es nachvollziehbar, dass über das öffentliche Vermögen nicht vollständige Transparenz hergestellt wird. Selbst wir als Abgeordnete müssen mitunter betteln, um entsprechende Übersichten zu erhalten. Soziale Stadtentwicklung ist vor allem ein Thema für die Betroffenen, für die Bewohnerinnen und Bewohner unserer Stadt. Deshalb teilen wir die Forderung, allen Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Transparenz bei allen öffentlichen Liegenschaften einzuräumen. Dies ist ein wichtiger Schritt, dass Stadtentwicklung jenseits der fiskalischen Debatte wieder eine lebendige Debatte zur Gestaltung der Stadt gemeinsam mit allen Interessierten wird.

Zu dem Antrag wird die Überweisung an den Hauptausschuss empfohlen. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.

Der Tagesordnungspunkt 29 war Priorität der Piratenfraktion unter 4.4. Der Tagesordnungspunkt 30 war Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter 4.2. Die Tagesordnungspunkte 31 und 32 stehen auf der Konsensliste.

Ich komme nun zur

lfd. Nr. 33:

a) Rechtswidrige „Extremismusklausel“ abschaffen!

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/0346

b) Schluss mit der Politik des Misstrauens im Kampf gegen Rechts – rechtswidrige Extremismusklausel streichen