Protokoll der Sitzung vom 30.08.2012

Ich glaube, wir sollten nicht eine Anhörung machen und vorher die Ergebnisse schon vorwegnehmen. Insofern bin ich da auch offen, was die Ergebnisse angeht. Wir sollten uns vor allen Dingen anschauen, ob es in den Bundesländern, die eine Rauchmelderpflicht in den Wohnungen haben, wirklich zu einer signifikanten oder überhaupt einer niedrigeren Unfall-, Vergiftungs- und Todesrate durch Feuer kommt, als es hier in Berlin der Fall ist. Denn ich habe nichts davon, wenn ich auf der einen Seite jetzt diese Rauchmelder einbaue und sich nachher herausstellt, dass sich an der Zahl der bedauerlichen Toten und Verletzten nichts ändert. Es ist immer schwierig aufzurechnen, das wissen wir alle, nach dem Motto: Was ist es uns wert, dass wir einen Brandtoten in Berlin pro Jahr weniger haben? Aber ich weise Sie darauf hin, dass erstens die Frage ist, wer ist für den Rauchmelder in der Wohnung verantwortlich, ist es der Mieter, ist es der Vermieter. Wenn es der Vermieter ist, dann kann ich die Kosten dafür entsprechend umlegend, weil es eine gesetzliche Verpflichtung ist. Dann zahlen wir neun oder elf Prozent mehr, inklusive der Wartungskosten.

[Zuruf von Benedikt Lux (GRÜNE)]

Sie schütteln den Kopf, aber wissen, dass es eine sehr diffizile Debatte in diesem Haus ist. Ich verweise darauf, dass es zum Teil schwierig ist, diese Pflicht durchzusetzen. In Nordrhein-Westfalen ist es so, dass es pro tausend Wohnungen ungefähr anderthalb Klagen gibt, wo die Vermieter nicht nur anschreiben, noch einmal anschreiben, eine Frist setzen, sondern wo gerichtlich der Zugang

zur Wohnung erstritten werden muss. Wenn wir davon ausgehen, dass allein der BBU 700 000 Wohnungen hat, dann kann ich mir vorstellen, dass es ungefähr 10 000 Klagen sind. Der Kollege Heilmann ist gerade nicht da, aber ich kann mir vorstellen, wie sich die Amtsrichter freuen, diese Klagen zu haben. Unter uns gesagt: Selbst uns als Anwälten macht das bei dem Streitwert nicht so richtig Freude. Insofern sollte man das auch dort miteinander abwägen.

Für mich ist es wichtig, sich mit Experten zu unterhalten, welche Möglichkeiten es gibt, das nur im Treppenhaus zu machen. Ist das sinnvoll, oder ist das nicht sinnvoll – aus den Gründen, die Frau Lompscher schon gesagt hat? Zweitens: Wie hoch ist der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen, wenn wir die Rauchmelder in den jeweiligen Wohnungen haben? – Das sind Dinge, die für mich abzuklären sind. Insofern sage ich Ihnen eine vorurteilsfreie Prüfung durch meine Fraktion zu und freue mich auf eine interessante Anhörung im Bauausschuss. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU]

Herr Kollege Magalski! Bitte sehr, Sie haben das Wort

Wertes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich als jüngerem Mitglied des Hauses feststellen, dass, wenn ich digital in der Historie zurückblättere, das Thema „Rauchmelder in die Bauordnung“ schon einige Jahre Bestandteil der Debatten des Abgeordnetenhauses ist. Auch heute steht es wie jüngst im Februar des letzten Jahres wieder auf der Tagesordnung, denn eine abschließende Einigung, ob und inwiefern Rauchmelder in die Bauordnung aufgenommen werden können, konnte in der letzten Legislaturperiode nicht mehr abschließend geklärt werden. Deshalb müssen wir jetzt wieder ran an das Thema.

Laut Jahresbericht der Berliner Feuerwehr kam es 2011 zu 8 316 Brandeinsätzen, wovon ca. drei Viertel der Einsätze bei Bränden in Wohnhäusern stattfanden. Insgesamt rückten die Einsatzkräfte fast 200 Mal häufiger zu Brandeinsätzen aus als 2010. Zudem ist der Statistik im Kriminalitätsatlas 2011, die federführend von der Abteilung 3 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung – der Senatsverwaltung für Inneres und Sport erstellt wurde, zu entnehmen, dass Branddelikte im Jahr 2011 um etwa 11 vom Hundert auf 3 372 Fälle angestiegen sind.

Keine Angst, ich verschone Sie mit weiteren Details. All das ist an den entsprechenden Stellen im Netz übersichtlich nachzulesen. Insbesondere Brände in Wohnhäusern stellen somit weiterhin in erhöhtem Maße ein heimtückisches Gefährdungspotenzial dar, das selbst vor auf

geklärten Haushalten wie dem des Regierenden Bürgermeisters nicht Halt macht.

Zehn von 16 Bundesländern haben bereits eine Gesetzgebung zur Installation von Rauchmeldern, teilweise sogar in privaten Wohnräumen, in ihren Landesbauordnungen realisiert. Bayern und NRW stehen kurz davor. Somit ist der uns hier vorliegende Antrag ein weniger weitgehender, der mir dadurch aber auch zunächst realistischer für die Durchsetzung erscheint, da hierin nurmehr die Installation in Treppenhäusern von Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten je Aufgang und nicht zusätzlich in den Wohnungen selbst gefordert wird. Denn – machen wir uns nichts vor: Eine weitergehende Pflicht zur Anbringung auch in privaten Wohnräumen würde zu einem weit höheren Verwaltungsaufwand führen und könnte in dessen Folge zu einem zusätzlichen Eingriff in die Privatsphäre der Mieterinnen und Mieter führen. Das hier noch einmal zu betonen ist mir als Pirat besonders wichtig. Deshalb scheint mit an dieser Stelle, wenn es um die Wohnung geht, eine freiwillige Selbstverpflichtung die bessere Alternative zu sein, allerdings inklusive einer bestmöglichen Aufklärung, wohlgemerkt für die Anwendung innerhalb der Wohnung. Somit ist der Antrag, der uns hier vorliegt, schon ein Kompromiss zwischen einerseits der Beibehaltung der jetzigen Bauordnung – was vermutlich niemand will – und einer andererseits gegebenenfalls restriktiveren Version, die die Privatwohnung in die Ausstattungspflicht hineinnimmt. Einen ähnlichen Antrag gab es im Januar 2004 von den Grünen – jetzt sind sie ein bisschen liberaler geworden –, der damals zu Recht keine Mehrheit fand.

Rauchmelder retten Leben. Auch das ist statistisch erwiesen. Doch müssen sie im Zusammenspiel mit der Aufklärung der Bevölkerung wirken. Hierzu bedarf es einer weiteren intensiven Aufklärungskampagne, ähnlich der Initiative „Richtiges Verhalten bei Bränden“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie der Feuerwehr, besonders, um solch fatalem Fehlverhalten vorzubeugen, wie es vielen Mieterinnen und Mietern unterläuft, wenn sie den Rauchmeldealarm aus dem Treppenhaus hören – wir haben das gerade schon gehört, ich sage es noch mal –, nämlich zuerst fälschlicherweise in das Treppenhaus zu laufen, wo die todbringende Rauchentwicklung ja stattfindet und durch den Kamineffekt noch intensiviert wird, anstatt die Türen abzudichten und so weiter, wir wissen das, und sich in Fensternähe zu begeben.

Wie schon bei den Entscheidungshilfen der Bauaufsicht zu § 35 Bauordnung angeregt wurde – der betrifft die Treppenräume und Ausgänge –, könnten auch für den entstehenden § 33a mit Piktogrammen an geeigneter Stelle, womöglich an der Innenseite der Wohnungstür, darauf hingewiesen werden und ggf. die Schilder zum richtigen Verhalten im Brandfall entsprechend ergänzt werden. Insgesamt scheint es ja eine positive Stimmung

pro Rauchmelder zu geben. So sagte unser Bürgermeister und Innensenator Frank Henkel auch im Innenausschuss, dass es ein richtiger Schritt in die richtige Richtung wäre. Von besonderer Wichtigkeit erscheint mir nun aber zunächst, dass wir endlich im Ausschuss die entsprechenden Sachverständigen zu einer Anhörung laden, um uns dann mit der gelieferten Expertise abschließend und umfänglich zu beraten. – Vielen Dank!

[Beifall bei den PIRATEN und den GRÜNEN]

Vielen Dank auch, Kollege Magalski! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung des Gesetzesantrags federführend an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr und mitberatend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und an den Hauptausschuss empfohlen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 6:

Gesetz zum Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (2. DIBt – Änderungsabkommen)

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/0425

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr wird empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Schon sind wir bei

lfd. Nr. 7:

Gesetz zur Auflösung des Zentralen Personalüberhangmanagements (Stellenpool) (Stellenpoolauflösungsgesetz – StPAuflG) und zur Anpassung davon betroffener Gesetze

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/0447

Erste Lesung

in Verbindung mit

lfd. Nr. 8:

Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2012/2013 (BerlBVAnpG 2012/2013)

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/0450

Erste Lesung

(Vizepräsident Andreas Gram)

in Verbindung mit

lfd. Nr. 9:

a) Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes Berlin

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/0458

Erste Lesung

b) Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsrechts

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/0459

Erste Lesung

c) Vollständige Gleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Berliner Beamtenrecht – Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes (LBesG) und des Landesbeamtenversorgungsgesetzes (LBeamtVG)

Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/0465

Erste Lesung

Ich eröffne die ersten Lesungen. Ich habe die Vorlage Drucksache 17/0447 vorab an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und an den Hauptausschuss überwiesen und darf Ihre nachträgliche Zustimmung hiermit feststellen. Auch hier haben die Fraktionen wieder bis zu fünf Minuten Redezeit. Diesmal beginnen die Grünen. Für die Grünen spricht Frau Remlinger. – Bitte sehr, Frau Kollegin, Sie haben das Wort!

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sie haben es gesagt, drei Themen zum Personal in fünf Minuten. Ich beginne mit unseren beiden Gesetzesänderungen.

Es ist uns eine tiefe Genugtuung, dass das Bundesverfassungsgericht nunmehr unmissverständlich klargestellt hat, dass gleichgeschlechtliche Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht nur bei den Pflichten, sondern auch bei den Rechten vom ersten Tag der Einführung, also vom 1. August 2001 an, mit der Ehe gleichgestellt werden müssen.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN]

Und was für Beamtinnen und Beamte beim Familienzuschlag auf Bundesebene gilt, muss selbstverständlich auch für verpartnerte Landesbedienstete in Berlin gelten. Bisher ist schon die Gleichstellung rückwirkend zum 3. Dezember 2003 in Kraft, jetzt muss die Rückwirkung auf den 1. August 2001 erweitert werden. Und ich darf sagen: Liebe Koalition! Wir würden uns freuen, wenn Sie