Protokoll der Sitzung vom 30.08.2012

Danke schön, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Anwesende! Ich will es kurz machen. Wir haben an diesem Gesetz nicht mitgewirkt. Im Grunde ist es eine Geschichtsbewältigung für die Fraktionen, die vorher im Abgeordnetenhaus waren.

Das Gesetz hat nicht viel geholfen. Eine Korrektur muss sein, das sehen wir ein, dem stehen wir auch nicht im Wege. Wir ermöglichen auf diese Art und Weise auch der CDU, ihr Wahlversprechen zu halten.

Wenn es ein schlechtes Gesetz ist, dann muss es einfach weg. Deswegen schließe ich meine Ausführungen hiermit und sage: Weg damit!

[Heiterkeit – Beifall bei den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU und der LINKEN]

Vielen Dank, Herr Kollege!

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen. In Bezug auf den Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/0011 empfehlen der Bauausschuss und der Hauptausschuss mehrheitlich gegen Die Linke bei Enthaltung der Grünen und der Piraten die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Die Linke. Wer ist dagegen? – Das sind SPD und CDU. Wer enthält sich? – Das sind die Grünen und die Piraten.

Hinsichtlich der Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/0282 empfehlen der Bauausschuss und der Hauptausschuss einstimmig – diesmal bei Enthaltung der Grünen – die Annahme. Wer der Vorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Piraten, die CDU, die SPD und Die Linke. Enthaltungen? – Die Grünen. Nein-Stimmen? – Sehe ich keine! Damit ist das Gesetz zur Aufhebung des Straßenausbaubeitragsgesetzes so beschlossen.

[Beifall bei der SPD und der CDU]

Meine Damen und Herren! Wir sind immerhin schon bei Tagesordnungspunkt 5. Ich rufe auf

lfd. Nr. 5:

Mehr Sicherheit durch Rauchmelder – Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/0421

Erste Lesung

(Vizepräsident Andreas Gram)

Auch hier steht jeder Fraktion eine Beratungszeit von fünf Minuten zur Verfügung. Für die Grünen hat der Kollege Lux das Wort. – Bitte sehr!

Vielen Dank! – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema ist „Mehr Sicherheit durch Rauchmelder“. Meine Fraktion schlägt Ihnen – wie auch in der letzten Legislaturperiode – vor, eine gesetzliche Installationspflicht in der Landesbauordnung zu verankern, wie es auch schon die Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und SchleswigHolstein getan haben. Ich denke, wir sind uns alle darüber einig, dass man noch mehr tun sollte, als auf die freiwillige Installation durch Wohnungseigentümer oder Mieter zu hoffen. Wir haben vorhin viel über hohe Summen geredet, über das Geldausgeben, aber ein Rauchmelder für 20 Euro kann Leben retten. Keine Person ist davor geschützt, dass sie möglicherweise ein Opfer von Feuer oder von Rauch wird. Wir sollten alles tun, um die Berliner Bürgerinnen und Bürger davor zu schützen, dass sie Opfer von Brand und Rauch werden. Meine Fraktion schlägt Ihnen das hiermit vor.

[Beifall bei den GRÜNEN]

In Deutschland gibt es pro Jahr mehr als 800 Tote bei Bränden in Wohnungen und Eigenheimen. Es sterben durchschnittlich täglich zwei Menschen an Feuer, meistens in der eigenen Wohnung. Die meisten von ihnen sterben an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf durch das Feuer überrascht. Der Rauch ist schneller als das Feuer, und das Einatmen von nur einer Lungenfüllung kann zum Tod führen.

Wir hatten in Berlin – ich bin froh, dass diese Serie abgebrochen ist – eine lange Reihe von Inbrandsetzungen von Kinderwagen unten in Hausfluren, wo man sich vorstellt: Welche kranken Hirne tun so etwas? – Da wird es ganz augenscheinlich, dass es geboten ist, Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Wie gesagt, sie sind nicht aufwendig. Sie können per Gesetz von uns verlangt werden. Wir sollten das Gesetz deswegen in Angriff nehmen, damit es in Berlin mehr Schutz vor Brand und Rauch gibt.

[Beifall bei den GRÜNEN]

Wir haben in der Sommerzeit sehr aufmerksam das Interview vom Berliner Innensenator in der „Berliner Zeitung“ gelesen. Sie haben gesagt, Sie seien auch für eine gesetzliche Pflicht. Die CDU hatte es in ihrem Wahlprogramm. Ich weiß nicht genau, ob mit der Abschaffung des Straßenausbaubeitragsgesetzes Schluss mit Politik ist oder ob Sie Ihr Wahlversprechen an die Berlinerinnen und Berliner erst nehmen. Es ist sinnvoll, dass Sie hier zu einem Positionswechsel gekommen sind. Noch in der letzten Legislaturperiode haben Sie sich – ebenso wie die SPDFraktion – zu unserem Antrag nicht verhalten. Sie haben

gesagt: Na ja, man kann mal sehen. – Aber in Wahrheit stecken bestimmte Interessen dahinter, dass die Rauchmelderpflicht nicht eingeführt wird. Herr Henkel! Wir fordern Sie auf: Liefern Sie ein eigenes Gesetz, oder unterstützen Sie unseres! Verhalten Sie sich bald dazu! Sie haben es in der Öffentlichkeit versprochen! Sie haben es in der „Berliner Zeitung“ versprochen, Herr Henkel, das wissen Sie ganz genau! Wenn Sie bei Ihren Senatskollegen nicht weiterkommen, dann reden Sie doch zumindest mit Ihrer Fraktion, die auch in der Pflicht ist, das Wort zu halten, das man den Bürgerinnen und Bürgern in dieser Stadt gibt. Das sollte Politik tun. Sie sind da in der Pflicht, Herr Henkel! Daraus entlassen wir Sie nicht.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]

Wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollen Ihnen die Änderung der Landesbauordnung vorschlagen: mehr Sicherheit durch Rauchmelder. Dabei gibt es auch die Frage zu stellen, wo genau die Rauchmelder installiert werden sollen. Soll es nur im Treppenhaus sein? Soll es auch verpflichtend in den Wohnungen sein? Gilt das rückwirkend? Es sind Fragen im Einzelfall zu klären, die wir gerne mit Ihnen gemeinsam diskutieren wollen. Aber am Ende muss man sich entscheiden, will man es oder will man es nicht. Dann einigt man sich auf das, worauf man sich in Abwägung aller Interessen im Sinne des Gemeinwohls einigen kann. Allein der politische Wille dafür muss tatsächlich vorhanden sein. Er sollte nicht nur in einem Wahlprogramm oder in einem Zeitungsinterview abgebildet werden, sondern sollte durch tägliche Arbeit, Herr Henkel, auch mit Ihren Abteilungsleitern, auch mit Ihrer Verwaltung geleistet werden. Hier hoffe ich, dass wir durch unseren Beitrag zur Debatte einen Schritt weiter gekommen sind. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]

Vielen Dank, Herr Kollege Lux! – Für die Fraktion der SPD hat Frau Kollegin Spranger das Wort. – Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Herr Lux! Sie haben natürlich völlig recht, jedes Brandopfer ist eines zu viel, jede Rauchvergiftung ist eine zu viel. Das stimmt. Sie fordern als Grüne den verpflichtenden Einbau von Rauchmeldern in Treppenhäusern von Wohngebäuden. Wir müssen hier sehr aufpassen, denn eine trügerische Sicherheit für die Bewohner wäre fatal.

Bisher hat die SPD auf Aufklärung und Informationen gesetzt. Ich denke, Herr Lux, Sie kennen die öffentliche Kampagne zur Vermeidung des Abstellens von Gegenständen in Treppenhäusern und Fluren, die Feuer fangen

können. Wir sind offen für Veränderungen, denn Sie wissen, wir haben ja schon in der letzten Wahlperiode darüber diskutiert. Jetzt ist es an der Zeit, das wieder zu machen. Wir sind bereit, wenn die Praxis zeigen sollte, dass Rauchmelder schlimmere Folgen für die Bewohnerinnen und Bewohner wirklich verhindern können.

Aus diesem Grund haben wir schon vor einiger Zeit den Senat gebeten – Sie haben hier speziell Herrn Henkel angesprochen, aber selbstverständlich müssen das beide betroffenen Verwaltungen machen –, uns Informationen über die Regelungen und Erfahrungen aus den anderen Bundesländern zu geben. Man hat uns zugesichert, dass das in Kürze auch kommen wird. Das erwarten wir, denn neben den technischen Aspekten, die Sie hier schon genannt haben, müssen auch finanzielle und vor allen Dingen rechtliche Aspekte betrachtet werden, z. B.: Wer bezahlt die Rauchmelder? Das ist eine finanzielle Frage. Ist dies auf die Miete umlegbar? Wer wartet die Rauchmelder? Und vor allen Dingen eine wichtige rechtliche Frage: Wer haftet gegebenenfalls? – Damit dürfen wir nicht leichtfertig umgehen. Das heißt, diese Fragen müssen geklärt werden, auch wenn es für die Grünen simpel klingt und erscheint. Tatsächlich ist der Sachverhalt aber sehr kompliziert.

Auch die Übergangsfrist, die die Grünen für den Einbau in Bestandsgebäude vorsehen, erscheint viel zu kurz und unrealistisch.

Frau Kollegin! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Lux?

Nein, jetzt nicht. – Der Antrag geht jetzt in den entsprechenden Ausschuss. Dort werden wir selbstverständlich inhaltlich darüber diskutieren, über die Aspekte, die ich hier schon genannt habe. Wir sollten gemeinsam überlegen, ob wir dort eine Anhörung beispielsweise einzelner Vertreterinnen oder Vertreter durchführen. Wie gesagt, wir sind sehr offen. Es darf auf keinen Fall zu Brandopfern oder Opfern von Rauchvergiftungen kommen, die wir durch so etwas verhindern können. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der SPD und der CDU]

Danke schön, Kollegin Spranger! – Für die Fraktion Die Linke hat noch einmal Frau Kollegin Lompscher das Wort. – Bitte sehr!

[Oliver Friederici (CDU): Ja, muss das denn jetzt sein? Das dauert ja nur!]

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jetzt ist hier schon mehrfach gesagt worden, dass man das Thema im Ausschuss vertiefend besprechen soll. Deshalb von mir hier nur in aller Kürze: Ja, wir sind uns vermutlich einig, dass die Rauchmeldepflicht lebensrettend wäre und man insofern eine gesetzliche Regelung finden sollte ergänzend zu Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen, die das nicht ersetzen können.

[Oliver Friederici (CDU): Das muss man jetzt nicht wiederholen!]

Aber das Problem am Gesetzentwurf der Grünen ist das gleiche wie vor einem Jahr. Sie wollen verpflichtend Rauchmelder in Treppenhäuser regeln. Rauchmelder in Treppenhäusern werden insbesondere von Experten der Feuerwehr entschieden kritisiert, weil sie sagen, dass sie genau den gegenteiligen Effekt haben. Die Leute rennen an die Wohnungstür, reißen die Tür auf. Dadurch entsteht eine Kaminwirkung, der Rauch kann in die Wohnungen dringen, es passiert genau das Gegenteil dessen, was man machen sollte bei Feuer, nämlich die Tür geschlossen halten, möglichst abdichten, sich ans Fenster bewegen usw.

Also: Wir sind auch dafür, dass es eine Anhörung im Bauausschuss gibt. Ich bin entschieden dafür, dass wir dazu die Feuerwehr einladen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN]

Vielen Dank, Frau Kollegin Lompscher! – Für die Fraktion der CDU erteile ich jetzt dem Kollegen Dr. Heide das Wort. – Bitte sehr!

Liebe Kollegen! Wenn wir schon eine Anhörung machen, dann sollte die Feuerwehr sicherlich mit dabei sein, weil sie die Behörde ist, die es am besten bewerten kann. Wir sollten uns dann noch überlegen, Vertreter anderer Bundesländer einzuladen, die Rauchmelderpflicht haben. Ich kenne es nur für Schleswig-Holstein. Da haben sie die nicht im Treppenhaus, da haben sie sie in der Wohnung, dann aber auch in jeder Besenkammer. Was die da sollen, weiß ich nicht.

Aber Kollegin Lompscher hat es schon gesagt: Wenn ich einen Rauchmelder im Treppenhaus habe, muss ich bei einem alten Berliner Mietshaus auch sicherstellen, dass die Menschen in nach hinten hinaus liegenden Schlafzimmern, in Schlafzimmern im Seitenflügel, entsprechend geweckt werden. Ich weiß nicht, wie das passieren soll bezüglich des Lärmpegels. Sicherlich gibt es da etwas. Insofern ist die Frage, baue ich diese Rauchmelder nur ins Treppenhaus ein oder gehe ich einen Schritt wei

ter und sorge dafür, dass sie auch in den Wohnungen eingebaut werden.

Kollege Dr. Heide! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollege Lux?

Ja, gerne.

Bitte sehr, Herr Lux!

Herr Heide! Vielen Dank für die offene Diskussion. – Ich wollte Sie fragen: Wären Sie denn dafür, dass man, wenn, dann schon richtig, also auch die Rauchmelderpflicht auch für die Wohnungen, nicht nur für die Treppenhäuser einführt? Wir haben das durchaus offen gelassen. Würden Sie dann die konsequente Lösung bevorzugen?

[Lars Oberg (SPD): Wenn, dann richtig!]

Ich glaube, wir sollten nicht eine Anhörung machen und vorher die Ergebnisse schon vorwegnehmen. Insofern bin ich da auch offen, was die Ergebnisse angeht. Wir sollten uns vor allen Dingen anschauen, ob es in den Bundesländern, die eine Rauchmelderpflicht in den Wohnungen haben, wirklich zu einer signifikanten oder überhaupt einer niedrigeren Unfall-, Vergiftungs- und Todesrate durch Feuer kommt, als es hier in Berlin der Fall ist. Denn ich habe nichts davon, wenn ich auf der einen Seite jetzt diese Rauchmelder einbaue und sich nachher herausstellt, dass sich an der Zahl der bedauerlichen Toten und Verletzten nichts ändert. Es ist immer schwierig aufzurechnen, das wissen wir alle, nach dem Motto: Was ist es uns wert, dass wir einen Brandtoten in Berlin pro Jahr weniger haben? Aber ich weise Sie darauf hin, dass erstens die Frage ist, wer ist für den Rauchmelder in der Wohnung verantwortlich, ist es der Mieter, ist es der Vermieter. Wenn es der Vermieter ist, dann kann ich die Kosten dafür entsprechend umlegend, weil es eine gesetzliche Verpflichtung ist. Dann zahlen wir neun oder elf Prozent mehr, inklusive der Wartungskosten.