und wie wir es schaffen, dann junge Leute mit hinein zu bekommen. Bis dahin, kann ich nur sagen, ist der Personalabbau ein notwendiger Teil der Konsolidierungsstrategie. Wenn Sie wie ich die Schuldenbremse einhalten wollen, keine Schulden machen wollen, dann müssen Sie auch ein Stück am Personalabbau teilhaben. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Regierenden Bürgermeister: Wie bewerten Sie die Tatsache, dass die Jobmaschine Flughafen Berlin-Brandenburg, wie die „taz“ heute titelt, zum Hort prekärer Beschäftigungsverhältnisse wird, dass also großteils ungesicherte Beschäftigungsverhältnisse entstehen? Und was gedenkt der Berliner Senat gegen diese Entwicklung zu tun?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Berliner Senat steht für eine Politik, wo für gute Arbeit guter Lohn bezahlt wird. Dementsprechend haben dieses Parlament und der Senat sich dafür eingesetzt, im Berliner Vergabegesetz den Mindestlohn einzufordern, und zwar nicht nur auf dem Papier, sondern ihn auch durchzusetzen. Wir können an dieser Stelle auch nur appellieren, dass es endlich dazu kommt, dass es in der gesamten Bundesrepublik Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn gibt, um genau diese prekären Arbeitsverhältnisse zu vermeiden. Dies ist höchste Zeit und dringend notwendig.
Darüber hinaus ist es nicht nur im Bereich des Flughafens, sondern in allen Bereichen, sei es in Brandenburg oder in Berlin, notwendig, dass die entsprechenden Kontrollbehörden auch vor Ort Stichproben machen, Überprüfungen der Vereinbarungen, die durchgeführt worden sind, denn in den meisten Fällen wird es so sein, dass a) die Weitervergabe an Subsubunternehmer ausgeschlossen ist und b) auch die Vereinbarung mit den Tariflöhnen eingehalten werden muss. Wenn das durch die sogenannten schwarzen Schafe nicht eingehalten wird, dann helfen in der Tat nur die Kontrolle vor Ort, das Aufdecken dieser Vorkommnisse und das Abstellen durch die entsprechenden Sanktionen, die gesetzlich möglich sind.
Was sagen Sie denn zu der Tatsache, dass die Unternehmen diese Entwicklung, also dass sich zunehmend Leiharbeit etabliert, auf die Verschiebung der Eröffnung und die Unsicherheit, wann dieser Flughafen jemals eröffnet wird, zurückführen? Was wollen Sie diesen Unternehmen sagen? Wann können sie Beschäftigte unbefristet einstellen, ohne ein Vabanquespiel zu betreiben?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Auch diese Frage ist so pauschal nicht zu beantworten, weil es natürlich sehr unterschiedliche Bedingungen gibt. Es gibt für viele gar keinen Grund, Leiharbeit zu machen. Deswegen ist ein anderes Segment neben dem Mindestlohn natürlich auch die Vermeidung von langfristiger Leiharbeit. Dementsprechend sind die gesetzlichen Voraussetzungen zu verändern und dann die Tariftreue wiederum gesetzlich in dem Bereich Leiharbeit – – Dann würde da schon mal die Attraktivität dieser Ausweichmodelle wegfallen. In einigen wenigen Bereichen kann Leiharbeit sinnvoll sein, aber auch dies zu einem vernünftigen und vergleichbaren Tariflohn, wie er für die anderen Beschäftigten notwendig ist. Auch da ist der Punkt. Ansonsten sehe ich durch die Verschiebung nicht die Bereiche, wo jetzt durch Leiharbeit etwas gemacht werden muss.
Wir haben ja eine besondere Situation gehabt, als sich der Termin vor dem alten Eröffnungstermin so drängte, als über 6 000 Menschen auf der Baustelle waren. Da sind etliche Firmen zu dem Instrument der Leiharbeit rübergegangen, weil teilweise in drei Schichten gearbeitet worden ist. Diese Situation ist zurzeit auf dem Flughafen gar nicht vorhanden.
Ich frage Frau von Obernitz: Frau von Obernitz! Wir haben in der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause beschlossen, dass der Senat in Sachen GEMA-Tarifreform ein bisschen aktiv werden soll. Da frage ich, was in den Sommerferien passiert ist.
Vorwegschickend ist festzustellen, dass eigentlich die Senatskanzlei federführend ist. Ich bitte, dass Sie das zukünftig vor Augen haben.
Die Senatskanzlei hat sich mit deutlichen Briefen an die GEMA gewandt. Sie ist dazu unter anderem von der DEHOGA gebeten worden. Es bleibt aber trotzdem Sachstand, dass es Gespräche seitens der GEMA mit den Betroffenen geben wird, auch mit Vertretern der Clubcommission. Einfluss des Landes Berlin auf Entscheidungen der GEMA kann in dem Fall nur der eines zusätzlichen Lobbyisten sein, denn formal gesehen hat das Land Berlin keine unmittelbaren Einwirkungsmöglichkeiten auf die Entscheidungen der GEMA. Mein Eindruck ist aber, dass nach wie vor die derzeit angedachten Tarifstrukturen höchst umstritten sind, übrigens nicht nur in Berlin, sondern auch aus der Sicht vieler anderer Bundesländer, und dass deswegen mitnichten ein Ergebnis dieses Schiedsverfahrens in Sicht ist.
Ich denke, die Interessenlage ist völlig klar. Es soll – auch aus Sicht Berlins – auf keinen Fall dazu kommen, dass die Tarifstruktur dergestalt ist, dass sie für Clubbesitzer existenzbedrohend ist. Auf der anderen Seite bleibt das Interesse derjenigen, die nach dem Urheberrecht geschützt werden müssen. Mein Eindruck ist, dass es dazu noch keine Einigung gibt. Das Tarifverfahren läuft. Sie können aber sicher sein – das sage ich auch im Namen der Senatskanzlei –, dass wir im Sinne der starken Clubstruktur, die wir in Berlin haben, diesen Prozess begleiten. Aber noch einmal: Wir können mit der GEMA und den Betroffenen sprechen, aber die unmittelbare Entscheidung liegt jenseits unseres Einflusses.
Entschuldigung, dass ich die Frage fälschlicherweise an Sie gerichtet habe. Vor dem Hintergrund, dass Sie die letzten beiden Fragen zu dem Thema beantwortet haben, habe ich gedacht, dass Sie auch weiterhin federführend wären. Ansonsten freue ich mich, dass sich das komplett anders anhört als die letzten zwei Male, als ich nach dem Thema gefragt habe. Die Briefe, die Sie der GEMA geschickt haben: Gibt es die irgendwo öffentlich? Sind die irgendwo einsehbar, dass man weiß, wie der Senat mit der GEMA kommuniziert? Können Sie diese veröffentli
Da das Briefe der Senatskanzlei sind, bitte ich um Verständnis, dass die Entscheidung über eine Veröffentlichung bei der Senatskanzlei liegt. Ich denke, da sollten wir sie auch lassen.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitungen des im Bau befindlichen Flughafens Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER)
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion Drucksache 17/0460
Für die Besprechung bzw. Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu zehn Minuten zur Verfügung, die auf zwei Redebeiträge aufgeteilt werden kann. Es beginnt die Fraktion der SPD, und der Kollege Kreins hat das Wort. – Bitte schön, Herr Kollege!
Hochgeschätzter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Flughafen bleibt trotz der Verzögerung seiner Eröffnung das wichtigste Infrastrukturprojekt in Berlin und Brandenburg. Gemeinsam mit dem Bund und unserem Nachbarn, dem Land Brandenburg, haben wir größtes Interesse, den Flughafen zeitnah zu eröffnen, insbesondere weil er die Metropole Berlin mit der Welt verbindet und Ar
beitsplätze in der Region schafft. Zum Flughafen führen wir erneut die Debatte, weil sich zwar kaum ein neuer Kenntnisstand im Hinblick auf die Eröffnung, die Kosten und Ursachen der Verschiebungen in den letzten zwei Monaten ergeben hat, sondern weil uns ein Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses vorliegt.
Was sind die dem Antrag zugrunde liegenden Untersuchungsgegenstände? – Das sind Fragestellungen zu Planungsleistungen, sowohl intern als auch extern, Änderungen der Planungen und deren Kosten, Planfeststellungsbeschlüssen, Einflüssen von Entscheidungen, auch insbesondere politische Einflüsse, auch Entscheidungen über die Flugrouteneröffnungstermine, die Kontrolle durch Aufsichtsräte, Verwaltung, Landes- und Bundesgerichtshöfe. Sogar das Thema Schwarzarbeit findet sich im Katalog der Fragen wieder, ähnlich wie das Thema der Stabilität des Baugrundes.
Zentral sollen die Hintergründe der ersten Verschiebung vom 30. Oktober 2011 beleuchtet werden. Ein weiterer Themenblock widmet sich der Verschiebung, die wir in diesem Jahr erfahren mussten. Mitunter sind auch Fragen formuliert, die bereits Beantwortung gefunden haben, beispielsweise die Frage, welche Ursachen die kurzfristige Verschiebung der Eröffnung in diesem Jahr hatte.
Das war die Rauchabzugs- und Brandschutzanlage. – Ich erinnere hierzu an das Wortprotokoll des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 18. Mai 2012, ein 54 Seiten starkes Wortprotokoll. Wenn Sie es gelesen hätten, wüssten Sie es jetzt auch.
Weitere Untersuchungsgegenstände sind die Kostenentwicklungen seit Baubeginn, die Veränderungen der Kosten durch veränderte Rechtsprechung der Gerichte beispielsweise im Rahmen des Schallschutzprogramms. Auch hier kann es derzeit keine abschließende Beratung geben, weil Rechnungen für Bauleistungen, Klagen aufgrund der Verzögerung der Wirtschaftsabschlüsse der Flughafengesellschaft noch offen sind.
Der zeitliche Beginn des Untersuchungsgegenstandes liegt im Jahr 1996 bei der Standortentscheidung. Sehr interessant, wer wann welche Position hatte, wie viele Passagiere, Flugbewegungen und Lärmimmissionen den damaligen Planungen zugrunde gelegt worden sind – für die Jahre 1996, 1997, 1998, 1999, 2000, usw. Es ist richtig, dass sich der Untersuchungsausschuss auch mit den älteren Planungen beschäftigt. Das Parlament tut gut daran, die in den letzten Jahren nicht gestellten Fragen jetzt nachzuholen. Ich sehe da alle Fraktionen in der Verantwortung.
Das Gesetz über den Untersuchungsausschuss regelt auch die Gegenstände der Behandlung, unter anderem die
Zuständigkeiten und Verfassungsgemäßheit. Wir beantragen die Überweisung des Antrags in den Hauptausschuss und den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten zur Prüfung des Untersuchungsgegenstandes.
Im Kern handelt es sich bei dieser Prüfung um zwei Problemstellungen. Ersten: Für welche der Fragen des Ihnen vorliegenden Fragenkatalogs besteht die Zuständigkeit eines Berliner Untersuchungsausschusses? Ich will hier zwei Beispiele nennen: Die Festsetzung der Flugrouten obliegt der Deutschen Flugsicherung, dem Bundesamt für Flugsicherung, einer Bundesbehörde. Ein Untersuchungsauftrag, der eine Entscheidung des Bundes prüfen soll, kann und sollte vielleicht auch nicht Gegenstand unserer Untersuchungen sein. Ähnlich verhält es sich bei der Zuständigkeit der Planfeststellungsbeschlüsse des brandenburgischen Ministeriums für Infrastruktur. Zweitens: Einige der Fragen betreffen Sachverhalte, die hier derzeit noch keinen Abschluss gefunden haben, und die Abgeschlossenheit des Sachverhaltes ist zu prüfen. Das mögen zwar Detailfragen sein, aber vor der Einsetzung des Untersuchungsausschusses sollten diese Detailfragen geklärt sein.
Im Übrigen habe ich mir berichten lassen, dass die Überweisung in Ausschüsse und die Prüfung der Verfassungsgemäßheit bei vorherigen Untersuchungsausschüssen gute Praxis in diesem Haus war. Insofern stellt dieses Verfahren keine Neuerung dar. Uns ist bewusst, dass diese Überweisung etwas Zeitverzug bringt. Hätten wir jedoch gemeinsam mit der Opposition eine Formulierung für einen Untersuchungsauftrag vor der Sommerpause finden können, dann wäre jetzt schon der Untersuchungsausschuss in Arbeit gewesen. Das lag damals – wie ich das wahrgenommen habe – an den Oppositionsfraktionen, dass es keinen gemeinsamen Untersuchungsauftrag gegeben hat.