Sie sind zwar die antragstellende Fraktion, aber das muss der Geschäftsführer machen, also Herr Lux. – Sie beantragen das, Herr Lux? – Ja! Wünscht jemand, zu diesem Antrag zu sprechen? Gibt es Widerspruch dazu? – Ich höre gerade, wir müssen darüber abstimmen. Wer dem Antrag auf Herbeizitieren des zuständigen Senators zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Das ist knapp, das muss ich sagen.
Vielleicht können wir das Thema genauso lösen wie wir es vorhin gelöst haben, ansonsten müssen wir jetzt den Hammelsprung machen. Es ist wirklich nicht zu erkennen. Ist der Senator denn da? – Ich höre gerade, er ist auf dem Weg, dann warten wir und haben das Thema elegant gelöst und müssen das Haus nicht zu einem Hammelsprung zwingen. Wir warten einen Moment, die Damen und Herren Kollegen haben das Anrecht darauf, dass der Senat anwesend ist.
Ich sehe, dass Senator Müller soeben den Saal betritt. – Herr Kollege Otto, Sie können jetzt beginnen – bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem nun auch der zuständige Senator da ist, können wir diesen wichtigen Punkt besprechen.
Das Thema ist „Mieter entlasten – Maklerwesen regulieren“. Es geht um das etwas sperrig klingende Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung, zu deutsch: Es geht um die Maklercourtagen, die viele Wohnungssuchende auch in Berlin bezahlen müssen – in der Regel in Höhe von zwei Monatsmieten und zwar auch dann, wenn sie das gar nicht bestellt haben und ein Mietvertrag leicht ohne Maklertätigkeit hätte zustande kommen können. Herr Senator Müller hat uns heute erklärt, seine Vereinbarung mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sei nur der Anfang für eine neue, eine andere Wohnungspolitik. Das wollen wir an dieser Stelle gerne prüfen. Er hat uns gesagt, er wolle gegen Zweckentfremdung vorgehen, er wolle eine Förderung überlegen, und überhaupt werde mit Rot-Schwarz in der Wohnungspolitik jetzt alles gut. Sie haben hier die nächste Chance, Herr Senator – tun Sie etwas gegen Gebühren, die Mieterinnen und Mieter bezahlen müssen, auch wenn sie gar keinen Auftrag erteilt haben! Wir wollen erreichen, dass Maklergebühren nicht dazu führen, dass Wohnungssuchende unnötige Kosten haben. In Berlin, bei unserem angespannten Wohnungsmarkt, lässt sich fast jede Wohnung zügig vermieten. Wenn Eigentümer trotzdem eine Maklerfirma einschalten wollen, dann sollen sie selbst dafür bezahlen, das ist unser Ziel!
Wenn Sie etwas für Wohnungssuchende tun wollen, außerhalb der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften – und da spreche ich jetzt mal den Abgeordneten Müller an –, dann sollten Sie unserem Antrag zustimmen.
Sie haben uns vorhin gesagt, Sie wollen von anderen Städten lernen – jetzt ist die Chance da! Dieses Anliegen wurde auch in der Hamburger Bürgerschaft debattiert, und der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Herr Scholz, bereitet eine Bundesratsinitiative vor. Offenbar ist die SPD in Hamburg auch auf diesem Feld schon weiter als der Berliner Senat. Vielleicht sind Sie, Herr Müller, als junger Senator in Ihrem Lernprozess einfach noch gar nicht bei diesem Thema angekommen.
In Hamburg ist das sogar die CDU. Auf der Internetseite eines dortigen Mitglieds der Bürgerschaft finden Sie folgende Ausführung:
Die Maklercourtage stellt auf angespannten Mietwohnungsmärkten einen nicht zu unterschätzenden Preissteigerungsfaktor dar, der angesichts flexibilisierter Arbeitsverhältnisse und verkürzter Mietverhältnisse im Fall häufiger Umzüge eine erhebliche Mehrbelastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Folge hat.
Die CDU-Bürgerschaftsfraktion setzt sich dafür ein, dass ein konsequentes Bestellerprinzip in das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung integriert wird. … Kurz gesagt: Wer bestellt, bezahlt!
Bemerkenswerte Erkenntnisse aus Hamburg, klar: Das sind auch Kaufleute, die wissen, was Dienstleistung bedeutet, und wer da am Schluss bezahlen muss – bemerkenswert! Ich appelliere einfach noch mal an die Koalition: Sehr geehrte Damen und Herren aus SPD und CDU und besonders an Herrn Abgeordneten Müller! Wenn die CDU in Hamburg so schlau ist, dann möchten wir einfach jetzt mal feststellen, wie lange die angebliche Mieterpartei SPD und die Berliner CDU dazu benötigen, das auch zu erkennen. Lassen Sie uns die Mieter entlasten! Helfen Sie, dass unsinnige Gebühren nicht mehr von der Mieterschaft beglichen werden müssen, sondern von denen, die bestellen! Wenn die Eigentümer das für nötig halten, dann sollen die auch dafür bezahlen – das ist Ziel dieses Antrags, und dafür bitte ich Sie um Zustimmung. – Danke sehr!
Danke, Herr Kollege Otto! – Für die Fraktion der SPD hat jetzt Kollegin Spranger das Wort. – Bitte sehr!
Verehrter Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Wir haben ja Ihren Antrag, Herr Otto, eingehend im Ausschuss beraten, und ich möchte Ihnen gerne noch einmal erläutern, warum wir ihn abgelehnt haben.
Sie haben den Antrag damit begründet, dass in Berlin die Vermittlung von Wohnungen über Wohnungsmakler üblich sei. Diese Antragsbegründung gibt die tatsächlichen Gegebenheiten in Berlin nicht wieder, und das haben wir auch diskutiert. Das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung verbietet für öffentlich geförderte und sonstige preisgebundene Wohnungen eine Maklerprovision. Auch städtische Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsbaugenossenschaften und größere private Wohnungsbaugesellschaften schalten regelmäßig keinen Immobilienmakler zur Vermittlung eines Mietvertrages ein. Die für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz zuständige Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, die wir im Ausschuss befragt haben, beobachtete, dass der Anteil an provisionspflichtigen Angeboten in Berlin erheblich zurückgegangen ist und oftmals der zulässige Provisionsrahmen von den Maklern nicht ausgeschöpft wird – wie uns auch Staatssekretär Gaebler im Ausschuss berichtete. Die Antragsbegründung, dass die Vermittlung einer Wohnung in Berlin üblicherweise, Herr Otto, über einen Wohnungsmakler erfolgt, ist deshalb nicht nachvollziehbar.
Die Einschaltung eines Immobilienmaklers zur Wohnungsvermittlung erfolgt in der Regel, wenn die Vermietung der Wohnung nicht schneller und einfacher durch den Vermieter selbst umsetzbar ist. Das ist im Regelfall bei hochpreisigen Wohnungen oder bei Wohnungen so, deren Vermieter oder Eigentümer nicht in Berlin ortsansässig sind. Das Thema scheint zumindest kein großes Problem in Berlin zu sein; wir haben trotzdem gesagt, und auch das ist im Protokoll des Ausschusses nachlesbar, Herr Otto: Wenn Hamburg eine Bundesratsinitiative einbringen will, werden wir sie prüfen. Wenn stichhaltige Argumente vorgebracht würden, werden wir ggfs. zustimmen. Die Lage in Berlin rechtfertigt aber keine eigene Bundesratsinitiative. Deshalb haben wir diesen Antrag abgelehnt.
Sie müssen darauf aufpassen, dass – wenn Makler bezahlt werden – die Vermieter es nicht auf die Mieter umlegen. Diese Gefahr besteht. Deshalb muss man damit sehr vorsichtig umgehen. Insofern: Wird eine Bundesratsinitiative von Hamburg eingereicht, werden wir uns das anschauen, aber wir selbst werden es nicht tun. Begründet haben wir das hinlänglich im Ausschuss. – Danke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will Sie hier wirklich nicht mit Fachchinesisch langweilen. Ich habe mir dieses Inhaltsprotokoll auch extra mitgenommen und fand schon damals die Begründung für die Ablehnung des Antrags nicht besonders überzeugend. Ich finde sie jetzt immer noch nicht überzeugend. Das erinnert mich ein bisschen an das Mantra, das bis 2011 vorgetragen wurde, wonach es in Berlin einen entspannten Wohnungsmarkt gibt. Wir wissen inzwischen, dass das jetzt offensichtlich nicht mehr so gesehen wird, und vor diesem Hintergrund leuchtet mir überhaupt nicht ein, warum Sie einem Ansinnen, das aus meiner Sicht vollkommen nachvollziehbar ist – dass nämlich nur derjenige bezahlen soll, der auch bestellt –, keine politische Unterstützung zusagen.
In einem zweiten Satz sagen Sie, Sie würden, wenn andere das vorschlagen, gegebenenfalls prüfen, ob Sie es dann vielleicht doch unterstützen. An der Stelle entzieht sich mir die Logik Ihres Gedankenganges. Ich kann für die Linksfraktion nur sagen: Wir unterstützen das Ansinnen. Wir finden es richtig, und wir hoffen jetzt einfach darauf, dass Hamburg diese Bundesratsinitiative einbringt, damit die Berliner SPD dem dann zustimmen kann. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Tat noch einmal Wohnungspolitik – Maklerwesen! Wir haben das intensiv im Ausschuss beraten, und man muss sagen, dass die Zeit schneller als der Antrag ist. Wenn Sie sich die Daten anschauen, wie viele Wohnungen in Berlin mittlerweile über das Internet und wie wenig Wohnungen noch über Makler vermittelt werden, glaube ich nicht, dass wir in diesem Verfahren hier an der richtigen Stelle diskutieren. Wir haben vorhin an der richtigen Stelle diskutiert, aber nicht beim Maklerwesen. Mehr als 50 Prozent der Wohnungen werden heutzu
tage über Internetplattformen abgewickelt. Gleichzeitig hatten wir im Rahmen dessen auch schon vor über einem Jahr die Diskussion auf Bundesebene, wo die ganzen Themen auch entsprechend bewältigt wurden.
Generell keine! – Insofern ist aus unserer Sicht hier derzeit kein Diskussionsbedarf gegeben. Die technische Entwicklung ist schneller. Die faktische Entwicklung – Frau Spranger hat es bereits ausgeführt –: Die städtischen Wohnungsunternehmen, die geförderten Wohnungen – ein Großteil des Wohnungsbestandes spielt hier an der Stelle keine Rolle. Insofern halten wir es im Moment nicht für erforderlich, diesen Eingriff weiter zu verfolgen.
Der Antrag – auch in der Art, wie er geschrieben ist – suggeriert ein Bild, das sich nicht mit der Realität deckt. Deshalb haben wir diesen Antrag abgelehnt. Die technische Entwicklung und auch die faktische Marktauswertung, das ist vor über einem Jahr auf Bundesebene intensiv diskutiert worden, wo klar wurde, dass insbesondere kleine Wohnungen und Wohnungen mit geringem Mietaufkommen ganz selten über Makler vermittelt werden. Herr Otto! Die trifft überhaupt nicht die Intention, die Sie mit dem Antrag formuliert haben. Insofern glaube ich, dass das nicht den Eingriff hier rechtfertigt. Deshalb haben wir den Antrag auch abgelehnt, weil die Marktentwicklung eine ganz andere Sprache spricht, als Sie hier zu suggerieren versuchen. Das ist keine echte Problemlösung. Das ist Schaufensterpolitik. Wir haben richtige Politik gemacht. Wir haben ein Bündnis für Wohnen gemacht und die Mieterinnen und Mieter um 100 Millionen Euro entlastet. Das sind echte Antworten, alles andere sind nur Scheingefechte.
Kollege Höfinghoff hat um eine Kurzintervention gebeten, und ich erteile ihm hierzu das Wort. – Bitte!
Ich danke Ihnen dafür, Herr Präsident! – Herr Brauner! Mich stört eines massiv an Ihrem gesamten Redebeitrag und an Ihrer Argumentation, und zwar, dass Sie die Überflüssigkeit der Maklerregulierung damit begründen, dass das technisch überholt sei und niemand mehr Makler beauftrage. Haben Sie bei Ihrer Suche – wahrscheinlich bei „Immobilienscout24“ und Konsorten – mal darauf geachtet, wie viele Angebote ins Netz gestellt werden, bei denen eine Maklercourtage bzw. -provision fällig wird?
Die Entwicklung, die Sie ansprechen, hat überhaupt nichts mit der technischen Entwicklung zu tun. Sie läuft komplett immanent. Eher ist die Maklerquote noch gestiegen. Und das muss man sich vor Augen führen: bei weniger Arbeit für die Makleragenturen!
Vielen Dank! – Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte verbliebene Anwesende! Wir haben jetzt ständig von den 15 Prozent an städtischen Wohnungen gehört, aber es bleiben 85 Prozent an Wohnungen übrig, die nicht den städtischen Gesellschaften gehören und die damit durchaus für eine maklerbewehrte Vermittlung zur Verfügung stehen. Das nur zu Beginn als Antwort!