Protokoll der Sitzung vom 13.09.2012

Nun hat Senatorin Kolat die Integrationsbeauftragte zu einer Abteilung degradiert. Das finden wir falsch. Die Erfolge von Frau John und Herrn Piening waren auch darauf zurückzuführen, dass sie gewisse Freiräume hatten und diese auch nutzten. Jetzt wird auch klar, warum Herr Piening wirklich zurückgetreten ist: nicht nur wegen des Koalitionsvertrags, sondern auch wegen dieser Degradierung.

Nun zu dem eigentlichen Antrag und Änderungsantrag der Piraten: Herr Reinhardt! Wir teilen die Auffassung, dass durch die Umstrukturierung die Stelle des Integrationsbeauftragten ihre politische Bedeutung verloren hat. Trotzdem können wir dem Vorschlag – wie wir heute bereits mehrfach deutlich gemacht haben –, insbesondere § 5 Abs. 1 und den Vorschlägen, die Sie heute eingereicht haben, nicht folgen. Eine Regelung für den Integrationsbeauftragten analog dem Datenschutzbeauftragten kann nicht die Lösung sein, denn der Integrationsbeauftragte hat exekutive Aufgaben, ist nicht nur Ombudsmann. Deshalb muss eine politische Lenkung und Kontrolle vorhanden sein.

Mit dem bisherigen Modell und der bisherigen Praxis war die Balance zwischen einem Teil der Verwaltung und gewissen Freiräumen gut hergestellt worden. Dieser Zustand, also eine Stabstelle, sollte deshalb wieder hergestellt werden. Die weiteren Vorschläge in den Absätzen 2 bis 5 finden im Kern nicht immer, wie bereits angedeutet, in den Formulierungen unsere Unterstützung.

Ich komme zum Schluss. Landesbeiratswahlen mussten wiederholt werden, die Stelle des Integrationsbeauftragten degradiert, Integrationsbeauftragter weg, Zwischenbericht zur Umsetzung des Partizipations- und Integrationsgesetzes lässt seit über neun Monaten auf sich warten: Sehr geehrte Frau Senatorin Kolat! Sie sind dabei, Ihren Kredit zu verspielen. Überdenken Sie bitte noch einmal in Ruhe Ihre Entscheidung, und stellen Sie den alten Zustand wieder her – also Integrationsbeauftragte als Stabstelle mit gewissen Freiräumen. So können Sie auch Ihrer neuen Integrationsbeauftragten gleich zu Beginn den Rücken stärken und eine bessere Kommunikation mit den Migrantinnen und Migranten im Landesbeirat gewährleisten. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]

Vielen Dank, Herr Kollege Taş. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen. Wer dem Änderungsantrag der Piratenfraktion Drucksache 17/0230-1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Piraten. Wer ist dagegen? – Das sind CDU und SPD. Wer enthält sich? – Grüne und Linkspartei enthalten sich. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Zum Gesetzesantrag Drucksache 17/0230 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die Piraten bei Enthaltung der Grünen und der Linksfraktion – die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind wieder die Piraten. Wer ist dagegen? – Das sind CDU und SPD. Wer enthält sich? – Grüne und Linkspartei enthalten sich. Gleiches Stimmungsbild wie eben, damit ist auch dieser Antrag abgelehnt. – Herzlichen Dank!

Ich komme zur

lfd. Nr. 6 A:

Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2012/2013 (BerlBVAnpG 2012/2013)

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 10. September 2012 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. September 2012 Drucksache 17/0501

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/0450

Zweite Lesung

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der fünf Artikel miteinander zu verbinden. – Auch hierzu höre ich keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I bis V der Drucksache 17/0450.

Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die vorbereiteten Reden zu Protokoll zu geben. Dafür ist nun Gelegenheit.

Wir sprechen hier heute über das „Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Land Berlin 2012/2013“, nur leider hat dieses Gesetz, das SPD und CDU heute beschließen werden, mit Besoldungsanpassung nichts zu tun. Was Sie tun, ist, mit einer zweimaligen 2-prozentigen Besoldungserhöhung – zum 1. August 2012 und zum 1. August 2013 – den Abstand zu den anderen Bundesländern in der Höhe der Besoldung weniger stark anwachsen zu lassen, als wenn Sie nichts täten.

Das ist aber auch schon alles, was man Positives zu diesem Gesetz und Ihrer Form der Einbringung sagen kann, denn bei der Form, wie wir das hier im Parlament behandelt haben, beginnt die ausdrückliche Kritik.

Dieser Gesetzentwurf war – das wurde uns im Innenausschuss gesagt – eigentlich schon im Januar fertig. Sie aber haben die Einbringung bis nach der Sommerpause verschleppt und die Beamtinnen und Beamten bis heute auf ihr Geld warten lassen. Um das zu rechtfertigen, haben Sie lächerlicher- und fälschlicherweise behauptet, man habe das Gesetz erst einbringen können, nachdem der Haushalt verabschiedet war. Und Senator Henkel hat mit dieser Unwahrheit auch die Öffentlichkeit zu täuschen versucht. Man fragt sich, für wie dumm der Senator das Parlament hält. Wichtiger aber ist, welches Bild man für solch einen plumpen Ablenkungsversuch von den eigenen Beschäftigten haben muss, wenn man glaubt, die wüssten es nicht besser. So geht man nicht mit den Leuten um. Und all dies nur, um einer unbequemen Debatte aus dem Weg zu gehen! Es kam noch besser: Binnen weniger als einer Woche Beratung prügeln Sie das Gesetz jetzt hier durchs Parlament mit nur jeweils einer Sitzung im Innen- und im Hauptausschuss – Sitzungen, bei denen Sie nichts Inhaltliches, nichts Perspektivisches vorbrachten, kein Argument nannten und keine Antwort hatten auf die Fragen, die wir stellten, und vor allem offensichtlich keine Ahnung, wo Sie selbst stehen. Man hatte einfach den Eindruck, Sie hatten sich über die pauschale Einigung im Koalitionsvertrag hinaus alle überhaupt nicht mehr mit dem Thema beschäftigt.

Ich aber wiederhole die Fragen gerne, denn sie bleiben aktuell, und spätestens zum nächsten Doppelhaushalt müssen Sie Antworten geben: Soll es für die Beamtinnen und Beamten einen Anpassungspfad an den Bundesschnitt geben, und wenn ja, bis wann genau? Was aber meinen Sie genau, wenn Sie von Anpassungspfad sprechen – sprechen wir dann über die Besoldung im BundLänder-Schnitt? Orientieren wir uns am Bund? Oder ist es wichtiger, mit Brandenburg in einen Gleichklang zu kommen? Mit wem steht man eher in direkter Konkurrenz um geeigneten Nachwuchs oder auch gute Führungskräfte? Oder müssen wir uns angesichts der Haushaltslage Berlins, die durch das Flughafendesaster ja nicht besser wird, eher an den anderen ärmeren Bundesländern, denen, die wie wir unter der Haushaltskontrolle stehen, orientieren?

Es gibt Argumente für alle Varianten, aber für eine müssen Sie sich entscheiden. Und Sie müssen entscheiden, ob Sie auch die Anomalien, die unser Berliner Besoldungssystem im Vergleich zu allen anderen Bundesländern aufweist, beseitigen wollen im Zuge dieser Anpassung. Dann müssten Sie sich wirklich mal die Einstiegsstufen anschauen und die Frage beantworten, warum ausgerechnet diese einen noch einmal größeren Abstand zu den anderen Bundesländern aufweisen und welche Aus

wirkungen das aus Ihrer Sicht für den u. a. von Herrn Goiny mit ausgerufenen Wettbewerb um die besten Nachwuchskräfte hat.

Eine weitere, gravierende Anomalie: Sie geben jetzt allen Beamtinnen und Beamten die besagten 2 Prozent als lineare Fortschreibung. Bereits jetzt ist der Abstand bei der A-Besoldung aber in den unteren Gruppen, das heißt in diesem Fall bis A 9, deutlich größer als in den Gruppen A 10 bis A 16. Staatssekretär Krömer hat die lineare Fortschreibung ein Zeichen gleicher Wertschätzung für alle genannt, offensichtlich ist das CDU-Linie. Ich aber sage: Sie verstärken hiermit die Einkommensunterschiede weiter, verteilen von unten nach oben. Gleiche Wertschätzung für alle hätte in absoluten Euro-Zahlen statt prozentual ausgedrückt werden müssen, denn so wird eine Beamtin in der Eingangsstufe 1 der Besoldungsgruppe A 5 beispielsweise nach diesen beiden Erhöhungen knapp 80 Euro mehr bekommen, während der Beamte in der Gruppe A 16 mit 180 Euro mehr startet. Finden Sie das wirklich fair, gut und richtig? Damit wird sich die ohnehin bestehende Abweichung im Vergleich zu den anderen Bundesländern weiter verstärken. Ist Ihnen das überhaupt klar? Ist das CDU-Linie? Dann sollte sich vielleicht auch die CDU einmal mit dem einfachen Polizisten auf der Straße unterhalten. Vor allem aber frage ich die SPD, ob Sie diesen Kurs nur aus Gedankenlosigkeit fährt oder ob das der neue politische Kurs sein soll, den uns Herr Saleh und Herr Stöß gerne suggerieren. Auf jeden Fall ist das die dünne Schnittmenge, die Sie in Ihrem Koalitionsvertrag festgehalten haben. Leider betreiben Sie seither und weiterhin Politik auf diesem oberflächlichen Niveau. Das hat Berlin nicht verdient, das haben die Beamtinnen und Beamten nicht verdient. So kann es nicht weitergehen, und ich hoffe sehr, dass wir zu den nächsten Haushaltsverhandlungen eine qualifiziertere Debatte führen und ein besseres Gesetz beschließen werden. Ihrem heutigen Vorschlag können wir so nicht zustimmen.

Wir beschließen heute, vielleicht auch einstimmig wie gestern im Hauptausschuss, eine Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter und Versorgungsempfänger und -empfängerinnen des Landes Berlin. Und es war auch Zeit, dass diese Erhöhung hier endlich zur Beschlussfassung ansteht, lange nach den Tariferhöhungen. Wir wissen, dass eine 2-prozentige Erhöhung nicht das ist, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne hätten. Und sie ist auch nicht das, was eine Anpassung der Besoldung an den Durchschnitt anderer Bundesländer wäre. Aber hier die Diskussion künstlich anzufüttern, die Mücke zu einem Gummielefanten aufzublasen, wie es die Kollegin von den Grünen tut – hier werde ein Gesetz durchgepeitscht –, ist doch voll neben der Wirklichkeit.

Hier geht es um die konkrete Erhöhung. Der Gesetzestext ist überschaubar und muss nicht überfrachtet werden mit der Diskussion über eine Annäherung an die anderen Bundesländer, eine realistische Personalbedarfsplanung für die Zukunft der Berliner Verwaltung, die Erarbeitung von Konzepten für Personalentwicklung in der gesamten Berliner Verwaltung sowie von Konzepten für eine zukünftige Personalgewinnung im demografisch enger werdenden Arbeitsmarkt. Das sind Themen, die wir in den Haushaltsberatungen ausführlich diskutiert haben. Waren sie da nicht dabei, Frau Kollegin Remlinger? Das sind Themen, bei denen wir den Senat aufgefordert haben, bis zum Jahresende tätig zu werden. Kennen Sie den Auflagenbeschluss dieses Hauses nicht? Wir freuen uns, wenn mit den Oktoberbezügen die Erhöhung rückwirkend zum 1. August zum Tragen kommt, der Rest folgt.

Es reicht nicht!

Zur Gesetzesvorlage Drucksache 17/0450 empfehlen die Ausschüsse einstimmig – bei Enthaltung Grüne, Linke und Piraten – die Annahme. Wer der Vorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und SPD. Wer ist dagegen? – Eine Stimme bei den Piraten. Wer enthält sich? – Das sind die große Mehrheit der Piraten, Grüne und Linkspartei. Damit ist das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung so beschlossen.

Ich komme zur

lfd. Nr. 6 B:

Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, zuletzt geändert durch das Abkommen vom 9. Juli 1998 (Gesetz vom 13. Dezember 2000 (GVBl. S. 531))

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom 3. September 2012 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. September 2012 Drucksache 17/0502

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/0161

Zweite Lesung

Auch hier wird der Dringlichkeit nicht widersprochen, wie ich sehe. Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Paragrafen miteinander zu verbinden. – Auch hierzu höre ich keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Paragrafen 1 und 2, Drucksache 17/0161.

(Vizepräsident Andreas Gram)

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zur Gesetzesvorlage Drucksache 17/0450 empfehlen die Ausschüsse einstimmig – bei Enthaltung Grüne, Linke und Piraten – die Annahme. Wer der Vorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und SPD. Wer ist dagegen? – Eine Stimme bei den Piraten. Wer enthält sich? – Das sind die große Mehrheit der Piraten, Grüne und Linkspartei. Damit ist das Gesetz zu diesem Abkommen so beschlossen.

Ich komme zur

lfd. Nr. 7:

Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion Drucksache 17/0491

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht – dann verfahren wir so.

Tagesordnungspunkt 8 hatten wir – vermerkt auf der Konsensliste – bereits vertagt.

Somit komme ich zur

lfd. Nr. 9:

Mieter entlasten – Maklerwesen regulieren

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 16. Mai 2012 Drucksache 17/0365

zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/0246

Die Fraktionen haben sich auf eine Redezeit von bis zu fünf Minuten verständigt. Es beginnt die antragstellende Fraktion, und ich erteile dem Kollegen Otto das Wort. – Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Im Namen der Fraktion bitte ich zunächst darum, dass Sie den zuständigen Bau- und Stadtentwicklungssenator herzitieren.