Protokoll der Sitzung vom 13.09.2012

Dass das Amt in der bisherigen Form ein Dorn im Auge der CDU darstellt, das kann man auch an einigen leicht abschätzigen Kommentaren der Kollegen im Integrationsausschuss sehen. Herr Dregger zum Beispiel sagte über unseren Antrag, er würde einen frei schwebenden Künstler einführen. Kein Wunder, dass Günter Piening im Januar hinschmiss, mit den Worten, er sei kein Mann für Rot-Schwarz. Herr Dregger, ich kann mir vorstellen, dass Sie mit Kunst nicht unbedingt etwas zu tun haben wollen, aber warum jetzt ausgerechnet in einem SPDgeführten Senatsressort CDU-Politik gestalte wird, das leuchtet mir immer noch nicht ein.

Natürlich kann man nun sagen, jedes Amt dient bestenfalls dazu, sich selbst irgendwann überflüssig zu machen. Aber dieses Irgendwann ist sicherlich noch nicht im Jahr 2012 gekommen, und sicherlich nicht hier in Berlin. Und wenn Sie es abschaffen wollen, dann seien Sie wenigstens so ehrlich, es zuzugeben. Oder wenn Sie der Meinung sind, dass das Amt sich überlebt habe, dann haben wir einen Alternativvorschlag für Sie. Wie wär’s, wenn Sie das Amt einfach öffnen? Wir wollen den Integrationsbeauftragten zu einem Beauftragten für Partizipation und Migration machen, zu jemandem, der die Beteiligungsmöglichkeiten nicht nur, aber auch von Menschen mit Migrationsstatus verbessern kann. Wir wollen, dass der Integrationsbeauftragte umfangreiche Befugnisse und mehr Unabhängigkeit bekommt. Daher sollte das Amt direkt beim Abgeordnetenhaus angesiedelt sein. Dann haben wir auch jemanden, der nicht nur für die Verteilung von Geldern zuständig ist und der das Amt des Integrations- und Partizipationsbeauftragten auch in Vollzeit ausführen kann.

[Beifall bei den PIRATEN]

Nun sucht der Senat also seit einem halben Jahr nach einem neuen Abteilungsleiter. Und wie wird gesucht?, fragt man sich. Man hätte nun die Expertise der im Landesbeirat organisierten Migrantenvereine hinzuziehen können, wie dies eigentlich auch durch den Charakter des Integrationsgesetzes vorgesehen ist. Stattdessen wurde der Beirat erst angehört, nachdem die Personalie schon über die Presse bekanntgegeben worden war. Kein Wunder, dass 13 von 14 Vertretern beschlossen haben, der Sitzung fernzubleiben. Schade, dass dieser Bruch wissentlich hingenommen wurde! Es liegt nun an Ihnen, Frau Kolat, dieses verlorengegangene Vertrauen wieder herzustellen. Durch die Abwertung des Integrationsbeauftragten und den Bruch mit dem Beirat wird nun die neue Aufgabe für Monika Lüke sicherlich nicht leicht werden.

Mit unserem Änderungsantrag, der auf dem Tisch liegt, reagieren wir auf die aktuelle Situation. Wir wollen, dass auch mit unserem Antrag der Beirat stärker in den Auswahlprozess einbezogen wird. Er soll öffentlich die Gelegenheit bekommen, zu den Kandidaten Stellung zu beziehen. Insofern stärken Sie das Amt des Integrationsbeauftragten und des Beirats, stärken Sie den Partizipationsstandort Berlin. Stimmen Sie für unseren Antrag! – Danke schön!

[Beifall bei den PIRATEN]

Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Becker – bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Da haben sich die Piraten wieder eine schöne Luftnummer erlaubt. Wenn es nach ihnen ginge, würde die Integrationsbeauftragte des Senats durch eine Änderung des Partizipations- und Integrationsgesetzes künftig an das Abgeordnetenhaus gebunden werden. Damit würden sie ein Konstrukt schaffen wollen, das etwa mit dem Datenschutzbeauftragten vergleichbar ist. Ich erzähle Ihnen vielleicht kein Geheimnis, wenn ich Ihnen, liebe Piraten, liebe Piratin, gleich zu Beginn meiner Rede vorsorglich eine Absage erteile. Allein schon aus fachlicher Sicht lehnt die rot-schwarze Koalition den Antrag ab. Aus unserer Sicht verfolgt er keine unmittelbaren integrationspolitischen Ziele. Die Integrationsbeauftragte unterscheidet sich, um hier einmal ein praktisches Beispiel zu geben, vom Datenschutzbeauftragten, der bei der Legislative angesiedelt ist. Sie dagegen, die Integrationsbeauftragte, ist ein Teil der Exekutive und hat keine kontrollierenden Aufgaben auszuüben. Ihre Aufgaben sind in § 5 des Partizipations- und Integrationsgesetzes geregelt. Was der Datenschutzbeauftragte macht, ist richtig und wichtig, aber deshalb kann nicht jedes Amt so angelegt

oder damit verglichen werden. Das kann nicht im Sinne der Mütter und Väter dieses Gesetzes sein, verehrte Kollegin und Kollegen der Piraten! Die Integrationsbeauftragte ist eine Macherin und keine Kontrolleurin. Es geht hier nicht um die Kontrolle von Grundrechten wie beim Datenschutzbeauftragten, der die Einhaltung dieser Rechte überwacht.

Frau Kollegin! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Reinhardt?

Nein! – In erster Linie sind Querschnittsaufgaben zu erledigen, deren Praxis sich für die Integrationspolitik seit Jahrzehnten nachweislich bewährt hat und daher nicht aufgegeben werden sollte. Die Integrationsbeauftragte hat die Integrationspolitik mitzugestalten und die migrantischen Communities in Verbänden und Vereinen zu unterstützen, dort wo sie es brauchen. Dafür gibt es nicht unerhebliche Haushaltsmittel, die eine politische Lenkung und Kontrolle erforderlich machen – statt umgekehrt. Die Aufgaben der Integrationsbeauftragten sind typischerweise koordinierender, mitwirkender, konzeptionierender und Stellung nehmender Art, die ressortübergreifend zu managen sind.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Mutlu?

Nein, immer noch nicht! – Hinzu kommt, dass ihre Aufgaben in dieser Wahlperiode durch die Modernisierung der Verwaltung, Kundenorientierung und interkulturelle Öffnung geprägt sind. Das Qualifikationsprofil hat also bei den genannten Aufgaben ganz andere Anforderungen, um die mehrheitlich ressortübergreifenden Themen zu organisieren. Vermutlich eine ausgewogene Mischung aus Diplomatie, Ellbogen, konstruktivem Biss mit langem Atem sowie gute Kommunikationsfähigkeit, die dabei die Anliegen der Migrantinnen und Migranten nicht aus den Augen lässt, um das hier „aus der Lamäng“ mal so zu nennen.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Höfinghoff, oder wollen Sie generell keine?

Gut!

[Özcan Mutlu (GRÜNE): Es könnten ja zu schlaue Fragen kommen, auf die Sie keine Antwort haben!]

Darüber können wir uns später beim Kaffee unterhalten.

[Beifall bei der SPD – Zuruf von den PIRATEN]

Solch ein Konstrukt, das das Amt der Integrationsbeauftragten an die Legislative binden würde, wäre freiwillig und hätte rein appellativen Charakter, etwa nach dem Motto: Liefert schneller, oder macht mal endlich! – Es würde sich im Kern darauf reduzieren, Forderungen zu stellen, statt Integrationspolitik proaktiv zu gestalten. Ob hier noch die Akzeptanz angesichts des sensiblen Themas gegeben wäre, muss zu Recht infrage gestellt werden. Auch ginge die Schrittmacherfunktion verloren, die mit dieses Amt verbunden ist.

Abschließend halte ich es gerne noch ein drittes Mal fest: Von Entmachtung der Integrationsbeauftragten kann keine Rede sein. Die gesetzlichen Aufgaben, die sich für die Integrationsbeauftragte ergeben, verknüpfen sich mit den Anforderungen einer Abteilungsleitung. Diese Doppelfunktion in Personalunion als starke Säule in der Verwaltung ist nicht unüblich und stärkt die Rolle des Amtes, wenn man vergleichbare Positionen betrachtet.

An dieser Stelle möchte ich auch im Namen meiner Fraktion der neuen Integrationsbeauftragten, Frau Monika Lüke, herzlich gratulieren und ihr alles Gute wünschen.

[Beifall bei der SPD]

Außerdem bedauern wir die zahlreichen unqualifizierten Kommentare, die im Vorfeld der Benennung abgegeben wurden, außerordentlich.

Abschließend bitte ich Sie, dem Antrag nicht zuzustimmen. Mit solch einem Antragsansinnen werden Sie wohl nur Schiffbruch erleiden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der SPD und der CDU – Zurufe von den PIRATEN]

Vielen Dank, Frau Kollegin Becker! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich jetzt der Kollegin Kahlefeld das Wort. – Bitte sehr!

Vielen Dank! – Der Drops mit dem Integrationsbeauftragten ist doch gelutscht. Von daher bin ich jetzt hier nicht mehr besonders pünktlich.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Fraktion wird sich in der Abstimmung über den Antrag der Piratenfraktion mit dem Titel „Rolle des Integrationsbeauftragten stärken“ enthalten, weil wir zwar die politischen Ziele begrüßen, dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf aber nicht zustimmen können.

Wir halten starke Integrationsbeauftragte mit klar umschriebenen Rechten, Aufgaben und Kompetenzen für notwendig. Berlin würde eine starke Beauftragte brauchen. Das brauche ich nach den letzten Sitzungen nicht noch mal zu betonen. Dass der Senat den entgegengesetzten Weg gewählt hat, ist auch klar geworden. Die vagen Formulierungen des im Ganzen ziemlich halbherzigen Integrationsgesetzes von Rot-Schwarz werden zum Abbau von Partizipation genutzt.

Zum Antrag: Die Wahl der Beauftragten durch das Abgeordnetenhaus halten wir nicht für sinnvoll. Unklar bleibt bei dem Antrag auch, wer das Vorschlagsrecht haben soll und wie die Vorauswahl geschehen soll. Eine Mitsprache des Integrationsbeirats war im Vorschlag der Piraten bisher nicht vorgesehen, nicht mal eine Anhörung, wie sie derzeit das Integrations- und Partizipationsgesetz vorschreibt. Das wäre ein Rückschritt gewesen, denn schon eine Anhörung kann, wie wir gerade erlebt haben, als reine Formalie gehandhabt werden, wenn keine wirkliche Partizipation gewünscht ist. Das ist jetzt zurückgenommen worden.

Der Gesetzentwurf schlägt einige Ergänzungen des geltenden Integrationsgesetzes vor. So soll die Beauftragte ausdrücklich auch für Deutsche zuständig sein, unabhängig von ihrer Herkunft und Hautfarbe, wie da formuliert ist. Gemeint ist damit wahrscheinlich, dass die Beauftragte künftig auch für den Bereich Rassismus und Diskriminierung zuständig sein soll, soweit dieser mit Migration nicht in Zusammenhang zu bringen ist. Tatsächlich kann man z. B. in Bezug auf die Diskriminierung von schwarzen Deutschen nicht von Integrationsproblemen sprechen. Hier besteht das gesellschaftliche Problem klar auf der Seite derer, von denen die Diskriminierung ausgeht. Da die Integrationsbeauftragte jetzt schon für die Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen gegen Rassismus und Antisemitismus verantwortlich ist, sehe ich darin keinen Fortschritt.

Begrüßenswert dagegen ist die Ergänzung der Aufgabenbeschreibung um das Recht, Einsicht in Akten und Unterlagen der Verwaltung zu nehmen. Das ist vor allem dann wichtig, wenn sich die Beauftragte um Fälle kümmert, in denen es um ein diskriminierendes Verhalten von Verwaltungen geht. Ohne Akteneinsicht ist eine Aufklärung

und Vermittlung in diesen Fällen schwer möglich. Das Recht auf Akteneinsicht sollte sich auf alle Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts beziehen. Da wäre der Antrag zu ergänzen.

Der Antrag der Piratenfraktion orientiert sich konsequent in wesentlichen Teilen an der Beschreibung des Datenschutzbeauftragten. Das hat ja auch Frau Becker schon gesagt. Was allerdings in dem Antrag fehlt, ist, wenn man sich schon an der Beschreibung dieser Aufgabe orientiert, das Beanstandungsrecht des Beauftragten. Auch das müsste der Integrationsbeauftragten übertragen werden. Das würde ihr erlauben, bei Verstößen gegen die Vorschriften des Integrationsgesetzes und des Landesantidiskriminierungsgesetzes diese zu beanstanden und die entsprechenden Behörden und öffentlichen Stellen zur Stellungnahme aufzufordern.

So wie die Situation jetzt ist, haben wir seit Dienstag eine Leiterin der Abteilung Integration. Und was die überhaupt noch darf, werden wir in den nächsten Monaten erst mal angucken müssen. Den verpatzten Einstieg in die neue Arbeit hat Frau Lüke tatsächlich nicht zu verantworten. Das möchte ich ausdrücklich betonen. Nicht sie hat ihren Namen vor den Anhörung des Beirats an die Medien gegeben, und nicht sie hat dafür gesorgt, dass der Beirat seine Arbeit auch ein Jahr nach der Wahl des Abgeordnetenhauses nicht aufnehmen konnte. Aber leichter ist es für sie dadurch nicht geworden. Wir wünschen ihr dennoch alles Gute für den Start.

[Beifall bei den GRÜNEN und den PIRATEN]

Vielen Dank, Frau Kollegin Kahlefeld! – Für die Fraktion der CDU hat jetzt der Kollege Dregger das Wort. – Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute erneut einen Antrag zur Stellung des Integrationsbeauftragten. Der Antrag der Piraten enthält keine Polemik, sondern eine sachliche Begründung. Darin unterscheidet er sich von dem Antrag der Grünen, den wir in der letzten Plenarsitzung behandelt haben. Daher haben Sie einen Anspruch auf eine sachliche Stellungnahme, und die sollen Sie bekommen.

Sie sehen die Integrationsbeauftragte als Kontrollinstanz gegenüber dem Senat entsprechend dem Datenschutzbeauftragten. Gleichzeitig wollen Sie dem Integrationsbeauftragten die Entwicklung und Umsetzung der Integrationspolitik überlassen. Sie wollen also die Kontrolle über die Entwicklung und Umsetzung der Integrationspolitik derjenigen Stelle übertragen, die sie vornimmt. Genau das war die Realität unter dem ehemaligen Integrationsbeauftragten. Der ehemalige Integrationsbeauftragte hat die

Integrationspolitik des Senats maßgeblich entwickelt. Er hat sie maßgeblich umgesetzt, und, glauben Sie mir, er hat sich dabei nicht selbst kontrolliert.

Ich meine, die einzig legitimierte Kontrollinstanz sind wir, das Abgeordnetenhaus von Berlin. Ich meine, dass derjenige der parlamentarischen Kontrolle unterliegen muss, der die Integrationspolitik entwickelt und umsetzt. Und der parlamentarischen Kontrolle unterliegen der Senat und seine Verwaltung, aber nicht ein außerhalb der Verwaltung angesiedelter, unkontrollierter – und ich füge hinzu –, unkontrollierbarer Integrationsbeauftragter. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Özcan Mutlu (GRÜNE): Jetzt kann ich viel besser verstehen, warum Herr Piening gegangen ist!]

Vielen Dank, Herr Kollege Dregger! – Für die Fraktion Die Linke hat der Kollege Taş das Wort. – Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem 1978 auf Bundesebene der erste Ausländerbeauftragte, Ministerpräsident a. D. Heinz Kühn, eingesetzt wurde, wurde 1981 in Berlin als erstem Bundesland eine Ausländerbeauftragte eingesetzt. Frau Barbara John, die dieses Amt bis 2003 geführt hat, hat sich national und international großes Ansehen erworben.

[Özcan Mutlu (GRÜNE): Eine CDU-Frau! ]

Das ist richtig, Herr Mutlu. Ich kenne Frau John genauso wie Sie. – Ihr folgte 2003 Günter Piening als Integrations- und Migrationsbeauftragter, der bekanntlich zum 30. Juni dieses Jahres zurückgetreten ist und dabei deutlich gemacht hat, dass in dieser Stadt die erfolgreiche Integrationspolitik mit der CDU nicht fortgesetzt werden kann. Günter Piening hat die Politik von Frau John in Richtung Partizipation und Chancengleichheit weiterentwickelt und sich nicht, wie von Herrn Dregger immer wieder behauptet, als Selbstdarsteller inszeniert. Deswegen möchte ich mich ganz herzlich bei Herrn Piening für die gute Arbeit, insbesondere für die Integrationskonzepte I und II sowie für das Partizipations- und Integrationsgesetz, bedanken.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]

Für Sie noch einmal zur Erinnerung: Der Regierende Bürgermeister Richard von Weizsäcker wollte ursprünglich die Ausländerbeauftragte bei der Senatskanzlei ansiedeln. Doch dann wurde diese Stelle bei der Sozialverwaltung eingerichtet und dann noch die Einrichtung der Senatsverwaltung für Integration dort als Stabstelle beheimatet. – Herr Dregger! Die Entscheidung 1983, die

Ausländerbeauftragte nicht beim Regierenden Bürgermeister anzusiedeln, beruhte unter anderem auch darauf, dieser Stelle etwas mehr Bewegungsfreiheit zu gewähren. Die Ausländerbeauftragte in Berlin sollte nicht nur Papier produzieren, diese Stelle wurde vielmehr zu einer Behörde ausgebaut, die viele integrationspolitische Aktivitäten in der Stadt gestalten und finanzieren sollte. Damit ist Berlin auch sehr gut gefahren.

Nun hat Senatorin Kolat die Integrationsbeauftragte zu einer Abteilung degradiert. Das finden wir falsch. Die Erfolge von Frau John und Herrn Piening waren auch darauf zurückzuführen, dass sie gewisse Freiräume hatten und diese auch nutzten. Jetzt wird auch klar, warum Herr Piening wirklich zurückgetreten ist: nicht nur wegen des Koalitionsvertrags, sondern auch wegen dieser Degradierung.