Protokoll der Sitzung vom 27.09.2012

Angebot an Wohnraum für Studierende ausbauen

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 19. September 2012 Drucksache 17/0531

zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/0336

Vor dem Hintergrund der steigenden Zahl an Studierenden und einer schwieriger werdenden Situation auf dem Wohnungsmarkt wird der Senat aufgefordert, ein Konzept zu erarbeiten, wie eine ausreichende Versorgung mit Wohnheimplätzen für Studierende in Berlin sichergestellt werden kann. Dabei sind Möglichkeiten aufzuzeigen, wie in Zusammenarbeit mit landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften der verfügbare preisgünstige Wohnraum für Studierende ausgebaut werden kann.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2012 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 14 B:

Nr. 8/2012 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 26. September 2012 Drucksache 17/0538

Der Zustiftung einer ca. 16 192 m2 großen Teilfläche der Grundstücke Schlossplatz in Berlin-Mitte zu den Bedingungen des Vertrages vom 21. März 2012 – Urkundenrolle-Nr. C 107/2012 des Notars Dr. Lorenz Claussen in Berlin – wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 14 C:

Entwurf des Bebauungsplans III-231 (Zentraler Veranstaltungsplatz) für das Gelände zwischen der Allée du Stade, der geraden Verlängerung der Allée du Stade bis zum Berlin-SpandauerSchifffahrtskanal, der nördlichen Flurstücksgrenze des Berlin-SpandauerSchifffahrtskanals und der Bundesautobahn A 111 / Kurt-Schumacher-Damm im Bezirk Mitte, Ortsteil Wedding

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 19. September 2012 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 26. September 2012 Drucksache 17/0541

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/0417

Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 12. Juni 2012 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans III-231 zu.

Zu lfd. Nr. 14 D:

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitungen des im Bau befindlichen Flughafens Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER)

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung vom 19. September 2012 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 26. September 2012 Drucksache 17/0544

zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion Drucksache 17/0460

Das Abgeordnetenhaus von Berlin richtet gemäß Artikel 48 der Verfassung von Berlin einen Untersuchungsausschuss ein, der die Ursachen, Konsequenzen und Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitungen des im Bau befindlichen Flughafens Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER) nach § 2 des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse des Abgeordnetenhauses von Berlin aufklären soll.

II.

Der Ausschuss besteht aus neun Mitgliedern (drei Mitglieder der SPD-Fraktion, zwei Mitglieder der CDUFraktion, zwei Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ein Mitglied der Fraktion Die Linke und ein Mitglied der Piratenfraktion) sowie deren Stellvertretern. Jede Fraktion erhält für die Ausstattung mit wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine pauschale Erstattung nach § 8 Abs. 6 des Fraktionsgesetzes. Diese beträgt für die Dauer der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses bis zu 4 167 Euro monatlich; § 10 Abs. 1 des Fraktionsgesetzes gilt entsprechend.

III.

Der Untersuchungsausschuss soll folgende Sachverhalte prüfen:

A. Flughafenplanung

A.1. Was waren die Hintergründe der Standortentscheidung (Konsensbeschluss) von 1996 für den Neubau des Flughafens Berlin-Brandenburg und

welche Annahmen für Nachtflugbedingungen gingen in diese Entscheidung ein?

A.2. Auf welchen wirtschaftlichen und ökologischen Eckdaten sowie Fluggastprognosen basierte die Flughafenplanung nach dem Konsensbeschluss von 1996? Wie hoch waren die damals prognostizierten Baukosten? Welche Gremien haben zu diesem Zeitpunkt diese Planung verabschiedet?

A.3. Welche Grundannahmen, Passagierzahlen und Anzahl von Flugbewegungen lagen den Grobplanungen 1998 für den geplanten Großflughafen zu Grunde? Gab es Abweichungen zu der unter A.2. genannten Flughafenplanung in den zugrunde liegenden Eckdaten und Kostenannahmen und worin lagen diese begründet?

A.4. Zu welchen Ergebnissen kamen die lärmphysikalischen, medizinischen, toxikologischen und ökologischen Gutachten, die auf Grundlage der ersten Grobplanungen erarbeitet worden waren? Wie waren die Annahmen zur Anzahl der Betroffenen und welche Gebiete wurden identifiziert, für die Immissionsschutzmaßnahmen zu ergreifen sein werden? Wurden die Gutachten zu einem späteren Zeitpunkt aktualisiert oder neu angefertigt, um auf neue oder geänderte Planungen oder Eckdaten einzugehen?

A.5. Kam es nach der Sitzung der Projektplanungsgesellschaft Schönefeld mbH (PPS) am 5. Oktober 1998 zum Thema „Gesamtkoordination 39/98“ des Projekts „Flughafen Berlin Brandenburg International Ausbau Schönefeld“ zu einer Überarbeitung der Grobplanung von der Deutschen Flugsicherung? Wurden entsprechend auch die vorliegenden lärmphysikalischen, medizinischen, toxikologischen und ökologischen Gutachten aktualisiert? Wurde Einfluss auf das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ausgeübt, im Sinne der PPS auf die Flugsicherung einzuwirken? Wenn ja, durch wen und in welcher Form?

A.6. Nach welchen Kriterien und mit welchen Vorgaben wurden Gutachten des bestimmenden Planfeststellungsverfahrens für den Neubau des Flughafens Berlin-Brandenburg ausgeschrieben und von wem wurden diese Gutachten erstellt? Wie viele Gutachten gab es im Vorfeld des bestimmenden Planfeststellungsverfahrens und in welchen Punkten unterscheiden bzw. widersprechen sie sich? Wie äußerten sich die Gutachter im Jahr 2000 zu den prognostizierten Lärmwerten im Planfeststellungsverfahren?

A.7. Wurden die Anwohner von Planungsbeginn an über absehbare Belastungen durch den neu zu bauenden Flughafen informiert? Wenn nein, warum nicht? Wann sind der Flughafengesellschaft Informationen zugegangen, dass die Flugrouten bei einem Parallelbetrieb der Start- und Landebahnen um 15° abknicken müssen? Wann hatten die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat sowie die Vertreter der Anteilseigner der Flughafengesellschaft davon Kenntnis haben können und wann hatten sie tatsächlich davon Kenntnis? Aus welchem Grund wurde der nicht abknickende, gradlinig verlaufende Verlauf der Flugrouten von der Flughafengesellschaft noch bis Anfang September 2010 in der Öffentlichkeit kommuniziert?

A.8. Von welchen Passagierzahlen und welcher Anzahl von Flugbewegungen ging die Flughafengesellschaft bei Einreichung der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren für den neuen Großflughafen im Dezember 1999 aus? Mit welchen Immissionsschutzmaßnahmengebieten wurde zu diesem Zeitpunkt gerechnet? Mit welchen notwendigen Kosten für die Schutzmaßnahmen wurde zu diesem Zeitpunkt gerechnet?

A.9. Wurden Lärmschutz- und andere drittschützende Regelungen aus dem Planfeststellungsbeschluss von der Geschäftsführung der Flughafengesellschaft bewusst ignoriert? Wenn ja, hatte der Aufsichtsrat von dieser Vorgehensweise Kenntnis? Wie war die Reaktion des Aufsichtsrates?

A.10. Wurde in Vorbereitung der Flughafenplanung die geologische Beschaffenheit bzw. Tauglichkeit des Bodens hinsichtlich der Bebaubarkeit für das geplante Projekt Großflughafen untersucht? Welche Risikofaktoren und örtlichen Besonderheiten wurden untersucht und zu welchem Ergebnis kamen die Untersuchungen? Wurden in Baugrundgutachten widersprüchliche Aussagen getroffen und auf welche Risiken bzw. mögliche problematische Entwicklungen wurde hingewiesen?

A.11. Mit welchen staatlichen Einrichtungen Berlins und Brandenburgs wurden die geologische Beschaffenheit des vorgesehenen Baugrundes und dort ggf. bestehende Probleme erörtert? Äußerten diese Einrichtungen Bedenken und worin bestanden diese? Wie wurden seitens der Flughafengesellschaft diese Probleme eingeschätzt und bei der weiteren Planung berücksichtigt? Hatte der Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft Kenntnis von Problemen mit der geologischen Beschaffenheit des vorgesehenen Baugrundes? Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt?

A.12 Welche Planungen für Terminal, Flugbetriebsflächen, übrige Flughafeneinrichtungen sowie für Infrastruktur- und Lärmschutzmaßnahmen wurden seit 2000 von wem initiiert und durch wen angefertigt? Welche Kosten wurden für die unterschiedlichen Planungen kalkuliert? Wiesen die Baukörper in den unterschiedlichen Planungen Unterschiede auf? Wenn ja, welche? Auf welcher Planungsgrundlage wurde 2006 mit dem Bau des Flughafens begonnen und basierte dessen Finanzierungskonzept?

B. Informationsfluss und Kontrolle

B.1 Welche Anforderungen an ihre Aufsichtsratsmitglieder wurden von den Anteilseignern der Flughafengesellschaft vorab formuliert? Weshalb wurden keine Personen in den Aufsichtsrat berufen, die Erfahrungen bei vergleichbaren Großprojekten vorweisen konnten?

B.2 In welchen Gremien der Flughafengesellschaft wurden die wesentlichen Entscheidungen getroffen?

B.3 Auf welche Weise und wie umfänglich waren die von den Ländern Berlin und Brandenburg sowie von der Bundesrepublik entsandten Vertreter im Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung der Berlin Brandenburg Flughafengesellschaft mbH (BBF) über den aktuellen Stand der Realisierung des Bauvorhabens, notwendige Änderungen und die voraussichtlichen Kosten des Projektes informiert? Gab es Phasen, zu denen von dem oben abgefragten Vorgehen abgewichen wurde, sowohl zu einem höheren oder auch einem geringeren Informationsfluss hin?

B.4 Was hat der Senat getan, um seine Rechte als Anteilseigner wahrzunehmen? Wurde im Senat jemals erörtert, Rechte der Flughafengesellschaft gegen ihre Organe wahrzunehmen? In welcher Weise wurden die Interessen des Landes Berlin wahrgenommen?

B.5 Wie war die Arbeitsweise der Mitglieder des Aufsichtsrats? Welche Strategien des Controllings wurden verfolgt und welche Aktivitäten entfaltet, damit der bei Baubeginn vorgesehene Kostenrahmen des Projekts sowie der Termin der Inbetriebnahme des neuen Flughafens realisiert werden konnte? Gab es über die turnusmäßigen Sitzungen des Aufsichtsrates und deren Ausschüsse hinaus Kontakte bzw. Rücksprachen zwischen Mitgliedern dieser Gremien? Fanden Sondersitzungen statt, gab es schriftliche Berichte? Welche Personen und Abteilungen der Berli

ner Senatsverwaltungen haben die Vertreter Berlins bei deren Aufsichtsratstätigkeit unterstützt? Konnten die Vertreter Berlins im Aufsichtsrat in den Senatsverwaltungen auf ausreichenden technischen Sachverstand bzw. ausreichende Erfahrungen zurückgreifen? Wurden vom Aufsichtsrat externe Experten zur Begutachtung oder Bewertung wichtiger Detailfragen der Bauplanung zur Unterstützung seiner Aufsichtsratstätigkeit beigezogen?

B.6 Auf welche Weise und wie umfänglich wurde der Aufsichtsrat über die Arbeits- und Diskussionsergebnisse der einzelnen Ausschüsse des Aufsichtsrates informiert? Befasste sich der Aufsichtsrat eingehend mit diesen Arbeits- und Diskussionsergebnissen? Wurden in den Ausschüssen Probleme thematisiert, die nachfolgend nicht im Aufsichtsrat behandelt wurden?

B.7 Wurde der Aufsichtsrat durch den Sitzungsturnus umfänglich informiert? Warum wurden bei einem Großprojekt wie dem BER nicht häufiger Aufsichtsratssitzungen anberaumt? Wurde der Aufsichtsrat zwischen den Sitzungen z. B. von zwischenzeitlich aufgetretenen Problemen informiert? In welcher Form geschah dies? Wie hat sich der Aufsichtsrat zwischen den Sitzungen z. B. über den Baufortschritt auf eigene Initiative hin informiert?

B.8 Ergaben sich aus der Doppelrolle des Aufsichtsratsvorsitzenden der Flughafengesellschaft, der auch als Vertreter eines Anteilseigners in der Gesellschafterversammlung fungierte, Interessenkonflikte, und wie wurde mit diesen umgegangen? Welche Auswirkungen hatte diese Doppelrolle bei Entscheidungen über sukzessive Planungen und Kosten?

B.9 Ergaben sich aus der Doppelrolle des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden der Flughafengesellschaft, der auch als Vertreter eines Anteilseigners in der Gesellschafterversammlung fungierte und zugleich als Ministerpräsident für die Genehmigungsbehörde Brandenburg zuständig war, Interessenkonflikte?

B.10 Hat sich der Senat von Berlin mit den anderen beiden Anteilseignern über Risiken und Probleme des Großprojekts BER ausgetauscht? Gab es eine Zusammenarbeit der jeweils mit dem Großprojekt befassten Verwaltungen der einzelnen Anteilseigner? Wichen einzelne Einschätzungen der öffentlichen Verwaltungen oder einzelner Anteilseigner zu Problemlagen voneinander ab, und wie wurde in diesen Fällen im Aufsichtsrat damit umgegangen?

B.11 Wie und in welchem Umfang hat die Senatskanzlei den Projektfortschritt beobachtet, sich informiert und Stellungsnahmen der Geschäftsführung der Flughafengesellschaft eingefordert? Welche Erkenntnisse hatte die Senatskanzlei z. B. über den Baufortschritt? Welche Maßnahmen hat die Senatskanzlei ergriffen bzw. veranlasst?

B.12 Welche Anfragen, Stellungnahmen und Prüfungen durch den Bundesrechnungshof und/oder die Landesrechnungshöfe der Länder Berlin und Brandenburg sind während des Neubaus des Flughafens Berlin-Brandenburg eingegangen, beantwortet und zur Kenntnis genommen worden, und wie wurde im Rahmen der Bauplanung und Baudurchführung seitens der Flughafengesellschaft und deren Anteilseigner darauf reagiert?