Protokoll der Sitzung vom 10.11.2011

Der Vertrag, den Sie hier vorgelegt haben oder auf den Sie hier rekurrieren, ist ja von allen Bundesländern der KMK unterzeichnet worden. Alle Parteien und alle Fraktionen sind in irgendeiner Weise daran beteiligt, weil die entsprechenden Bildungsministerien von allen Fraktionen außer von Ihrer gestellt werden. Die müssen nach dem, was Sie hier vorgetragen haben, alle entweder völlig bekloppt oder völlig behämmert sein, dass sie einen solchen Vertrag unterzeichnet haben.

[Christopher Lauer (PIRATEN): Oder beides! – Zuruf von Lars Oberg (SPD)]

Im Hinblick auf das Sonderkündigungsrecht habe ich mir den letzten Paragrafen noch einmal angeschaut. Da ist durchaus ein Sonderkündigungsrecht oder ein Kündigungsrecht enthalten. Möglicherweise kommen wir dazu – ich glaube, Absatz 2 des Vertrags war es –, dass der Vertrag selbst überhaupt nicht zum Tragen kommt.

Der Zeitpunkt Ihrer Anfrage, liebe Kollegin und liebe Kollegen von der Piratenfraktion, ist meines Erachtens falsch gewählt. Sie reden im Prinzip über noch ungelegte Eier. Es gibt diese programmierte Software für die Überwachung bisher noch nicht. Die Verlage sind laut Vertrag beauftragt, auf eigene Kosten eine solche Software zu entwickeln.

[Zurufe von den PIRATEN]

Wenn diese dann fertig ist, gibt es glücklicherweise eine Reihe von Hürden, die es im Land Berlin zu überwinden gilt, bevor die Software auch nur auf einem einzigen Schulrechner von diesen 1 Prozent Schulrechnern installiert wird. Nach der Vorlage der Software wird es eine ausführliche technische und juristische Prüfung geben. Hierzu wird der Berliner Beauftragte für Datenschutz mit einbezogen. Ich kann Ihnen versichern, zumindest aus der Erfahrung der letzten Legislaturperiode, Herr Dr. Dix kontrolliert und prüft bei unseren Senatsverwaltungen immer besonders gerne und besonders intensiv. Erst wenn ausgeschlossen ist, dass die Persönlichkeitsrechte von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern verletzt werden, könnte die Software – ich sage: könnte! –nach vorheriger Information der Schulen zum Einsatz kommen.

Ich habe mir bei aller Aufregung den Vertrag in § 6 Absatz 4 Satz 2 noch einmal angeschaut. Darin steht, dass der Einsatz der Software die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software voraussetzt. Ich möchte jetzt den Schulbuchverlagen überhaupt nicht reinreden und anheimstellen, ob diese Formulierung überhaupt zu erreichen ist, aber möglicherweise könnte sich diese Formulierung auch als Pyrrhussieg der Verlage

herausstellen und den Einsatz der Software von vornherein ausschließen, weil diese Bedenken überhaupt nicht ausgeräumt werden könnten.

Ein Letztes, liebe Kollegin und liebe Kollegen von der Piratenfraktion: Ich möchte es vermeiden, Ihre moralischen Maßstäbe und Ihre netzpolitische Kompetenz als Anlass für Häme oder auch für Spott über die hier schon genannten Datenschutzpanne zu machen,

[Christopher Lauer (PIRATEN): Dann lassen Sie es doch!]

möchte aber feststellen, dass dort, wo Menschen arbeiten, auch Dinge übersehen werden oder möglicherweise auch Fehler gemacht werden. Selbst in den netzaffinsten Bereichen unseres Lebens arbeiten heutzutage zum Glück immer noch Menschen. Üben wir also Nachsicht, wenn Menschen arbeiten und Entscheidungen treffen, die in den Augen einiger nicht vollständig mit den eigenen Vorstellungen übereinstimmen. Denn nur durch die Menschen wird das Leben schöner, nicht durch Netzwerkkarten und Patchkabel.

Und dir, lieber Jürgen Zöllner: Auch uns wirst du fehlen! – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Vielen Dank! – Das Wort für die Fraktion der CDU hat der Abgeordnete Statzkowski. – Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor uns liegt eine Große Anfrage mit ingesamt 26 Fragen. Wollen wir zu Beginn gleich einmal festhalten, die Masse allein macht es nicht. Ich meine, dass man hier zu Recht fragen sollte, inwieweit man die Sachverhalte vorab vorstellend ausreichend recherchiert hat. Ich meine, dass sich viele Fragen dann von selbst erledigt hätten und dementsprechend viele Antworten zu einzelnen Themen, die angesprochen wurden, bereits im Einzelnen vorliegen.

Außerdem muss man die Frage stellen, ob denn die Große Anfrage zum richtigen Zeitpunkt heute hier gestellt worden ist. Wir müssen immerhin festhalten, dass der Vertrag bereits 2010 geschlossen wurde und auch nicht vom Land Berlin, sondern von der Kultusministerkonferenz

[Özcan Mutlu (GRÜNE): Berlin hat das mitgetragen!]

und dass die Auswirkungen frühestens im Jahr 2012 bzw. noch viel später erst eintreten werden bzw. können, sodass dementsprechend aus meiner Sicht ein Zeitdruck in der Form nicht zu erkennen ist.

[Zuruf von Pavel Mayer (PIRATEN)]

Wir haben es hier mit zwei wichtigen Rechtsgütern zu tun, die abzuwägen sind, nämlich mit der Privatsphäre, dem einzuhaltenden Datenschutz auf der einen Seite und dem Schutz des Urheberrechts auf der anderen Seite. Ich finde es bedauerlich, wenn auch in der Großen Anfrage nicht klar wird, dass es hier um eine Abwägung von schwierigen Rechtsgütern geht und dass man es sich insoweit nicht ganz so einfach machen kann, wie es sich die Fraktion der Piraten bei der Großen Anfrage aus meiner Sicht gemacht hat.

Hinzu kommt, dass allein die Begriffsfindung, die in der Öffentlichkeit Verwendung gefunden hat, indem man von Schultrojanern sprach, völlig danebenliegt, weil bei einem möglichen Einsatz der Software die Schulen von dem Einsatz wissen und dementsprechend mit dem Bewusstsein dessen im Einzelnen umgegangen werden kann.

[Fabio Reinhardt (PIRATEN): Ein Trojaner ist es aber!]

Wenn ein Trojaner auf meinem PC installiert ist, dann weiß ich das in der Regel gerade eben nicht, und genau da liegt das Problem und der Unterschied zu der Software, die hier andiskutiert ist. – Auf mindestens einem Prozent der öffentlichen Schulen soll diese Software eingesetzt werden. Sie soll dann Inhalte auf dem Schulserver mit Textbausteinen aus Schulbüchern vergleichen. Sie soll dann im Schulintranet, nicht aber in E-Mails oder geschützten Bereichen wie in eigenen Dateien nach Urheberrechtsverstößen fahnden. Nicht erlaubt ist es beispielsweise, dass Lehrer Schulbuchseiten einscannen. Entdeckt die Software solche unerlaubten digitalen Kopien, kann es zu Maßnahmen der Schulbehörde kommen. Diese entscheidet aber allein, und selbstverständlich soll und kann diese Information auch nur an die Schulbehörde gehen.

Die Kultusministerien halten ihre Lehrkräfte, meine ich, zu Recht dazu an, Arbeitsblätter und Schulaufgaben kreativ zu gestalten, individuell auszubauen und den Unterricht nicht nur strikt nach dem Schulbuch zu machen. Um dieser Aufgabenstellung gerecht zu werden, basteln viele Lehrer und Lehrerinnen Arbeitsblätter mit eigenen Texten, Textpassagen, die aus Schulbüchern übernommen werden, und Bildern aus den verschiedensten Quellen. Damit diese Praxis für die Kollegen vor Ort rechtlich abgesichert ist, existiert der Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 des Urhebergesetzes zwischen den Bundesländern und den Schulbuchverlagen. Diese erhalten jährlich eine Vergütung in Millionenhöhe dafür, dass diese Lehrkräfte aus ihren Büchern kopieren dürfen; 2011 z. B. 7,3 Millionen Euro, 2012 werden es schon 7,8 Millionen sein. Allerdings lässt selbst dieser gute Vertrag den Lehrern nicht grenzenlose Handlungsfreiheit. Eine digitale Speicherung über den Kopiervorgang hinaus und ein digitales Vertei

len sind durch diesen Gesamtvertrag nicht abgedeckt – wo mit Sicherheit ein erheblicher Mangel zu erkennen ist.

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Dix, der heute auch schon begrüßt und erwähnt wurde, hält den Einsatz einer derartigen Plagiatssoftware – so konnte man es der Presse entnehmen – für unbedenklich, wenn die Schulen vorab darüber informiert und die Rechner nicht heimlich durchsucht werden. Außerdem müsse klar sein, dass die Software nur nach Plagiaten sucht und nicht beliebige Funktionen nachgeladen werden können, die nichts mit der Überwachung des Urheberrechts zu tun haben. Eine jede Schule, so wird Herr Dix zitiert, ist allerdings selbst dafür verantwortlich, dass diese Software nur nach Plagiaten sucht.

Hier haben wir natürlich das Problem, mit dem wir uns in der Vergangenheit schon des Öfteren beschäftigt haben, dass die Schulen häufig alleingelassen werden mit den einzelnen Problemen im Umgang mit Computern vor Ort. Gerade aus diesem Grund hält die CDU-Fraktion es für dringend notwendig, dass man ein Gesamtkonzept strickt, um mit dem Problem als solchem umzugehen. Darauf möchte ich jetzt im Einzelnen eingehen.

Dazu gehört beispielsweise, dass Schulbuchverlage sich viel stärker als bisher den neuen Herausforderungen der neuen Medien annehmen müssen. Mehr digitale Angebote von Schulbuchverlagen sind dringend notwendig; hier liegen bislang zu wenige Alternativangebote vor. Ich möchte aber gerade, weil wir im Berliner Parlament sind, ausdrücklich einen Berliner Schulbuchverlag loben, der sich deutlich von den anderen Schulbuchverlagen unterscheidet, das ist der Cornelsen-Verlag aus Wilmersdorf.

[Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Ausreichende Angebote für die digitalen Whiteboards sind ebenfalls dringend erforderlich. Und wenn bei dem einen oder anderen die Schulzeit schon etwas zurückliegt, dann sei darauf hingewiesen, dass ein digitales White- board eine elektrische Tafel ist, die an einen Computer angeschlossen ist. Das Bild wird im Regelfall von einem Beamer projiziert. Auf einem digitalen Whiteboard lassen sich über jedes vom Computer angezeigte Bild handschriftliche Ergänzungen vorlegen. Auch hier sind dringend Erweiterungen notwendig. In Großbritannien gibt es inzwischen 500 000 digitale Whiteboards in den Schulen, in Deutschland sind es zur Zeit noch um die 30 000. Man rechnet allerdings damit, dass die Zahl in den nächsten Jahren dramatisch zunehmen wird. Auch hier sind die Schulbuchverlage gefragt, damit den Kollegen vor Ort ausreichend Material zur Verfügung gestellt werden kann.

Klar ist, dass der Einsatz einer möglichen Software, wenn sie denn im Einzelnen vorliegen sollte, nur die Schulcomputer betrifft und weder den Arbeits- noch den Privatcomputer der Kollegen. Wichtig ist, dass die klare Abgrenzung einer möglichen Software dementsprechend

vorgenommen wird, dass sie nur den dafür vorgesehenen Aufgaben gerecht werden kann, und dass man insbesondere Lösungen findet, die unterschiedlichen Formen der Datenspeicherung hiermit zu erfassen. Wenn heute und hier darüber diskutiert wurde, ob dies im Einzelnen möglich ist, dann wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit herausstellen, dass hier frei nach Shakespeare diskutiert wird: Viel Lärm um Nichts.

Aus Sicht der CDU-Fraktion ist es selbstverständlich, dass die Erkenntnisse einer Software nur und ausschließlich an die Dienstbehörde gehen und dass es eine Beteiligung des Datenschutzbeauftragten gibt. Aber wenn die Software vorliegen sollte, ist eine Beteiligung der Personalräte und der Betroffenenvertreter eine Selbstverständlichkeit. Ausreichende Alternativangebote auch in Form ausreichender Lehr- und Lernmittel sind ebenfalls etwas, was Lehrerverbände an dieser Stelle zu Recht anmahnen. Ich denke, dass auch die Frage einer digitalen Vervielfältigung und deren vertragliche Absicherung in diesem Zusammenhang diskutiert werden muss, genauso wie die Persönlichkeitsrechte der Kollegen vor Ort. Insoweit ist es wichtig, sich ausgewogen und abgewogen mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Insoweit sind Pressemitteilungen, wie sie beispielsweise die Fraktion der Linken im Deutschen Bundestag abgegeben hat, kontraproduktiv. Da wird gefordert,

dass das Bildungswesen den privatwirtschaftlichen Verwertungslogiken entzogen werden und die Nutzung von Schul- und Bildungsmaterial unter freien Lizenzen gefördert werden muss.

[Beifall bei der LINKEN und bei den PIRATEN]

Aus der Sicht der CDU-Fraktion hat sich damit wieder einmal bewiesen, dass die Linken nichts dazugelernt haben, dass sie eine problematische Einstellung zur Privatwirtschaft haben. Ich frage mich, wo denn hier die Alternative liegen soll. Wahrscheinlich in den alten Staatsverlagen mit staatstreuen Inhalten à la Linke. Das ist nicht die Auffassung der CDU-Fraktion.

[Beifall bei der CDU]

Wir sollten an dieser Stelle festhalten, dass die Nichtbeachtung des Urheberrechts in der Regel erhebliche Mehrkosten für diejenigen bedeutet, die sich rechtskonform verhalten. Für jeden Einzelnen von uns, der in den Laden geht und etwas käuflich erwirbt, bedeutet dieses erhebliche Mehrkosten. Ob der Einsatz einer besonderen Software sinnvoll ist, bleibt abzuwarten. Er bedeutet mehr als nur diesen Einsatz, sondern eine Vielzahl von begleitenden Maßnahmen, wie ich sie im Einzelnen erwähnt habe.

Auch vonseiten der CDU-Fraktion wünschen wir dem Kollegen Zöllner alles Gute weiterhin für seinen Lebensweg!

[Beifall bei der CDU und der SPD – Wolfgang Brauer (LINKE): Eine lange Rede ohne viel Sinn!]

Vielen Dank! – Das Wort für die Fraktion der Grünen hat der Abgeordnete Gelbhaar.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dix! Am 21. Dezember letzten Jahres hat Berlin einen Vertrag mit den Schulmedienverlagen abgeschlossen. Dieser Vorgang wurde durch Markus Beckedahl auch in netzpolitik.org veröffentlicht. Markus Beckedahl – wir erinnern uns – wurde von diesem Haus auf Vorschlag der Grünen einvernehmlich im April 2010 in den Medienrat der Berliner Medienanstalt gewählt. Ich möchte mich bei ihm dafür bedanken, dass er diesen Vorgang in die Öffentlichkeit getragen hat. So ist die öffentliche Debatte überhaupt erst ermöglicht worden.

[Beifall bei den GRÜNEN und bei den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Und diese Debatte – so zeigt sich – ist mehr als nötig. Die Unterzeichnung dieses Vertrages hat nämlich weitreichende Konsequenzen, von einer Systemänderung bei der Abgeltung der Ansprüche der Schulbuchverlage über offene Datenschutzfragen bis hin zu drohenden Disziplinarmaßnahmen gegen eigene Lehrkräfte.

Vorneweg: Es ist vollkommen unstrittig, dass ein Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen notwendig ist. Ein solcher Ausgleich wird seit 1958 stets gefunden. Die gesetzliche Regelung ist dort sehr klar. So erhält z. B. die VG WORT – sie wurde schon angesprochen – für das Anfertigen von Fotokopien von den Bundesländern eine pauschale Vergütung für die Rechteinhaber. Diese ausgleichende Praxis wird seit über einem halben Jahrhundert geübt und vollzogen. Daher ist es jetzt völlig unverständlich, warum ein Systemwechsel eingeleitet wird. Warum wird nun der Weg weg von einer Pauschalabgeltung wie bisher hin zu einer verdachtsunabhängigen Überprüfung gesucht?

[Beifall bei den GRÜNEN und bei den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Sicherlich – das lesen wir alle – gibt es viele Verstöße gegen das auch nicht mehr ganz zeitgemäße Urheberrecht. Deswegen fordern die Grünen auf Bundesebene die Novellierung des Urhebergesetzes. Das Urheberrecht ist nämlich für viele Bürgerinnen und Bürger schlicht nicht nachvollziehbar. Jedoch hier in diesem Vorgang stehen nicht Bürgerinnen und Bürger auf der einen und Schulbuchverlage auf der anderen Seite, sondern hier steht der Staat den Verlagen gegenüber. Beide haben es stets geschafft, einen akzeptierten Ausgleich zur Abgeltung der Urheberrechtsansprüche zu finden. Warum also nun diese verdachtsunabhängige Prüfung? War der Lobbydruck der Schulbuchverlage so hoch, Herr Zöllner?

[Beifall bei den GRÜNEN und bei den PIRATEN – Senator Dr. Jürgen Zöllner: Ja!]

Aber das ist nicht alles. Mit diesem Vertrag hat Jürgen Zöllner zudem das Datenschutzinteresse der Lehrerinnen und Lehrer, der Schülerinnen und Schüler außen vor gelassen. Diese Software wird in dem Vertrag selbst gerade mal in einem einzigen Satz beschrieben und da steht so sinngemäß: Die Verlage werden eine Plagiatssoftware zur Verfügung stellen, mit welcher digitale Kopien von für den Schulgebrauch bestimmten Werken identifiziert werden können. – Das heißt, wir wissen nicht, wie die Software arbeitet, es ist im Vertrag nicht definiert. Herr Zöllner hat sich hier eine Software aufdrängen lassen, deren Wirkung und Umfang er nicht kennt. Die Verlage haben völlig freie Hand.