Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sehen in diesem Vertrag, dem hier heute zugestimmt werden soll, ein ziemlich schlimmes Präjudiz. Wir werden dem Vertrag daher unsere Zustimmung verweigern. Aus unserer Sicht gibt es vier Gründe für die Ablehnung einer Zustimmung. Diese möchte ich jetzt vortragen.
Der erste Grund für die Ablehnung ist das Verfahren. Wenn die öffentliche Hand Verträge schließt, deren Folgen die Bürger zu tragen haben, sollten die Vertragsinhalte auch öffentlich diskutiert werden. Dieser Vertrag ist geheim. Dazu sage ich: Das kann nicht sein.
2001 und 2002 ist viel von einem Mentalitätswechsel gesprochen worden. Jetzt sind drei Erarbeitungsfassungen des vorliegenden Vertrags im Internet geleakt worden. Das hätte der Senat selbst tun müssen. Dass der Senat immer noch solche geheimen Deals vornimmt, ist ein Unding an sich, unabhängig von dem, was darin steht.
Nein! – Der gesamte Deal stinkt. Er stinkt von Anfang an. Die Vivico, damals Bahntochter, heute CA Immo, feilscht seit zehn Jahren mit dem Bezirk Mitte um Baurecht als Gegenleistung für die Hergabe von Flächen, damit der Mauerpark ein wenig erweitert werden kann. Unter Dorothee Dubrau sollten erst 2 Hektar hergegeben werden, unter Gothe dann 4, dann 5. Nach dem GaeblerPlan sind es nun 7 Hektar. Umgekehrt wurde die Baumasse auf dem verbleibenden Stück immer mehr erhöht, denn die Vivico will ihr Kapital verwerten. Berlin dealt mit.
Insbesondere die SPD hat die sinnfreie Gleichung, Baurecht gegen Fläche, niemals in Frage gestellt. Warum ist die Gleichung sinnfrei? Berlin bescheinigt der CA Immo im Vertrag eine Werthaltigkeit der Immobilie, die sie als Grünfläche so nie hätte, ohne Baurecht nicht einmal ansatzweise. Berlin verpflichtet sich, ein B-Planverfahren mit dem Ziel zu betreiben, der CA Immo dieses Baurecht zu verschaffen. Wenn das nicht gelingt, zahlt Berlin die Differenz zwischen bescheinigter und tatsächlicher Werthaltigkeit aus dem Haushalt. Das ist die Logik der Fondsabsicherung der Bankgesellschaft. Das ist eine Garantiegewinnerklärung für die CA Immo zulasten des Landeshaushalts wie zu Zeiten der schwarz-roten Koalition in den 1990er Jahren.
Hier scheint bei Ihnen die Zeit stehengeblieben zu sein. Obgleich jetzt drei Entwurfsfassungen des Vertrages im Netz stehen, hat sich daran niemals grundsätzlich etwas geändert. Sie haben nichts gelernt, und Sie wollten es offensichtlich auch nicht. Wenn ich heute Morgen die Koalitionskollegen bei den Wasserbetrieben auf der Personalversammlung betonen höre, „solche Verträge schließen wir nie wieder ab“, kann ich nur entgegenhalten, dass Sie wieder einen Vertrag mit einer Gewinngarantie abschließen, für die der Landeshaushalt geradestehen muss.
Der dritte Grund ist die fiskalische Bilanz des Deals. Wäre es doch wenigstens ein gutes Geschäft für Berlin! Aber nichts da! 2007 hat der Senat die Gesamtfläche als Grünfläche mit 9 Millionen Euro bewertet. Der vorliegende Vertrag sieht vor, für die Hälfte der Fläche sechs Millionen Euro plus Baurecht für 600 Wohnungen zu zahlen.
Hören Sie doch einmal zu, Herr Schneider! Sie können dabei noch etwas lernen. – Wenn es schiefgeht, wird ein Vielfaches an Entschädigung zusätzlich gezahlt. Die CA Immo kommt jederzeit aus dem Vertrag heraus, während Berlin umfassend haftet und auch noch in Größenordnungen eigene Kosten zur Entwicklung des Areals selbst übernimmt. Auch wer kein Finanzgenie ist, wird sofort feststellen, dass das ein verdammt lausiger Deal zulasten Berlins und seiner Bürger ist. Da ist die in Aussicht gestellte Kita bestenfalls ein Trostbonbon.
Ja, das Parlament hat in der vergangenen und der heutigen Sitzung nebenbei 1,8 Milliarden Euro verpulvert. Da nimmt sich das, was wir hier diskutieren, marginal aus. Aber wer wie die Koalition immer wieder betont, wie knapp die Kassen des Landes sind, kann einem solchen Geschäft doch nicht ernsthaft seine Zustimmung geben.
Der vierte Grund für die Ablehnung: Die Linke will die Fertigstellung des Mauerparks, wie Tausende Bürgerinnen und Bürger, die im ersten B-Planversuch ihre Einwendungen geltend gemacht haben, auch. Aus dem Flächennutzungsplan, der für die gesamten 11,5 Hektar Grünnutzung vorsieht, können Sie einen B-Plan mit 4,5 Hektar Wohngebiet nicht entwickeln. Das ist schlicht baurechtswidrig.
Der städtebauliche Vertrag von heute konterkariert mit dem, was das Bebauungsplanverfahren am Ende im Ergebnis sicherstellen soll und vorgibt, jedes B-Planverfahren, es ist der Ausgleich von Nutzungskonflikten. Was Sie hier zum ersten Mal tun, ist, dass Sie den Investoren sagen, bitte kommt zu uns und kauft euch einen B-Plan. Ich halte es in der Tat für einen Skandal.
Der Mauerpark ist ein historisch bedeutender Grünzug, übernutzt, aber touristisch und kulturelle Attraktion. Mit seiner Fertigstellung kann der heutige Parkteil entlastet und als gesamtstädtische Erholungsfläche entwickelt werden. Das ist die Perspektive, die wir städtebaulich für am sinnvollsten halten. Wer meint, dort müssten jetzt Wohnungen gebaut werden – davon war vor zehn Jahren noch keine Rede –, soll den FNP förmlich ändern und soll eine breite öffentliche Debatte nicht scheuen, statt den Mauerpark hinter verschlossenen Türen zu verscherbeln. Ziehen Sie die Notbremse! Machen Sie dem Gekungel ein Ende! Sie öffnen die Büchse der Pandora. Diese Zahnpasta bekommen Sie nicht zurück in die Tube. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Dr. Lederer! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Hauptausschuss hat der Vorlage mehrheitlich gegen Grüne, Linke und Piraten zugestimmt. Wer der Vorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der CDU sowie der fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Dann ist das so angenommen.
Entwurf des Bebauungsplans XV-51c-1 für die Baugrundstücke zwischen der Straße Am Studio, Justus-von-Liebig-Straße, Volmerstraße und Albert-Einstein-Straße sowie zwischen Straße Am Studio, Richard-Willstätter-Straße, Volmerstraße und Justus-von-Liebig-Straße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 19. September 2012 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 7. November 2012 Drucksache 17/0617
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Vorlage Drucksache 17/0448 empfehlen die Ausschüsse einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Annahme. Wer der Vorlage zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der CDU, der Linksfraktion und die Piratenfraktion sowie der fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie eine Stimme bei den Piraten. Damit ist das so angenommen.
Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 17/0605
Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das Wort hat der Abgeordnete Herr Dr. Behrendt. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Sponsoring ist
in den letzten Jahren auch in der Berliner Verwaltung zu einer regelmäßigen Erscheinung geworden, wie wir unter anderem aus dem zweijährlichen Sponsoringbericht des Senats wissen. Im Grundsatz ist gegen die mäzenatische oder werbende Tätigkeit von Unternehmen zugunsten der Berliner Verwaltung nichts einzuwenden. Der Deal Geld gegen Imagegewinn ist für beide Seiten einträglich.
Die wirklichen Probleme liegen aber offen zutage. Wird der Mitarbeiter, der vormittags größere Sponsoringvorgänge bearbeitet, nachmittags mit der notwendigen Objektivität über einen Antrag des Sponsors in anderer Sache entscheiden? Welcher Eindruck entsteht, wenn Sponsoren gleichzeitig in Vergabevorgängen bieten oder Genehmigungen bei Behörden, denen sie größere Summen zur Verfügung, begehren? Der Eindruck, der Staat lasse sich von den Interessen der Sponsoren lenken, ist unbedingt zu vermeiden. Außerdem ist auch den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch klare Regelungen, die ihnen Sicherheit geben, was erlaubt und was verboten ist, geholfen. Schließlich setzen sie sich sonst möglichen Ermittlungen wegen Vorteilsnahme aus. Gleichzeitig müssen öffentliche Aufgaben auch in Zukunft mit öffentlichen Mitteln bestritten werden und nicht mit Sponsorengeldern.
Deshalb hat der Bund bereits 2003 Verwaltungsvorschriften erlassen, die insbesondere den Anwendungsbereich des Sponsorings und das Verfahren in der Bundesverwaltung regeln. Auch die Innenministerkonferenz hat bereits im Jahr 2004 klare Regelungen zur Zulässigkeit und zum Verfahren in den Ländern empfohlen. Die Länder sind dem gefolgt. Zum Teil haben sie sehr ausführliche Regelungen erlassen, wie beispielsweise Hamburg. Zum Teil haben sie die Musterregelungen der IMK übernommen. Zum Teil haben sie, wie beispielsweise Brandenburg, die Bundesregelungen für anwendbar erklärt.
Nur das Land Berlin hat bisher überhaupt nichts unternommen. Stattdessen haben wir Einzelregelungen in einigen Senatsverwaltungen, wobei auffällt, dass in jenen Verwaltungen, die viele Sponsoringvorgänge haben, wie in der Kulturverwaltung oder in der Wissenschaftsverwaltung, keine Regelungen existieren und in jenen Verwaltungen, die so gut wie keine Sponsoringvorgänge haben, strenge Regelungen bestehen, so in der Innen- und in der Justizverwaltung. Der dadurch ausgelöste Eindruck ist zumindest problematisch.
Bereits im Jahre 2010 hat meine Fraktion deshalb einheitliche und klare Regelungen für das Sponsoring auch in Berlin beantragt. Nachdem Herr Senator Körting dem zunächst ablehnend gegenübergestanden und gesagt hatte, es gebe in Berlin keinen Bedarf für solche Regelungen, passierte etwas Interessantes, aus heutiger Sicht auch sehr Ärgerliches: Die seinerzeitige Regierungskoalition hat unseren damaligen Antrag mit der Begründung abgelehnt, der Senat werde in diesem Bereich ohnehin tätig, er
brauche keine Aufforderung des Parlaments – so der Kollege Felgentreu im Ausschuss. Was ist passiert? – Der Antrag wurde abgelehnt. Der Senat ist aber gerade nicht entsprechend tätig geworden.
Nun hat zuletzt auch der Berliner Datenschutzbeauftragte in seinem Bericht einheitliche Richtlinien zum Sponsoring auch in Berlin angemahnt. Wir sind der Meinung, es ist an der Zeit, wenn nicht sogar überfällig, einen erneuten Anlauf zu nehmen und den Senat – dieses Mal vielleicht mit etwas mehr Nachdruck – zum Handeln zu bewegen, damit wir endlich auch in Berlin einheitliche und klare Regelungen zum Sponsoring bekommen. Es wäre schön, wenn das gelänge, bevor der sich im nächsten Jahr zum zehnten Mal jährende Zeitpunkt verstreicht, zu dem der Bund sich für entsprechende Regelungen entschieden hat. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Dr. Behrendt! – Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Herr Kleineidam. – Bitte!