Protokoll der Sitzung vom 17.01.2013

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Thomas! Im Namen des Senats beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt: Die Richter des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg haben in der mündlichen Verhandlung am 19. Dezember 2012 deutlich gemacht, dass die Auszahlung der Übergangsgelder an die drei Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung rechtswidrig war. Damit hatte der Verpflichtungsbescheid der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales als Rechtsaufsicht nach der Klagerücknahme umgehend Bestand, und wir hatten mit unserem Bescheid Erfolg.

Die Umsetzung hatte in der vergangenen Vertreterversammlung der KV am 10. Januar 2013 zu erfolgen. Die Sitzung war nicht öffentlich. Die gefassten Beschlüsse hat die KV Berlin bisher nicht herausgegeben. Vertreter der Senatsverwaltung haben an der Sitzung teilgenommen. Uns steht es aber noch nicht zu, diese Beschlüsse an dieser Stelle hier öffentlich wiederzugeben, da sie uns in einer Frist, die noch nicht abgelaufen ist, zugesandt werden sollen.

Zur Frage der Gehälter lässt sich jedoch sagen, dass darüber die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin selbst entscheidet. Sie hat bei der Festlegung der Höhe der Dienstbezüge der Vorstandsmitglieder einen relativ weiten Entscheidungsspielraum. Die Rechtsprechung sagt, dass eine Orientierung an der Vergütung der Verstände anderer Kassenärztlicher Vereinigungen aufsichtsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Die Rechtsaufsicht wird einen Beschluss zur Höhe der Bezüge prüfen. Die rechtlichen Möglichkeiten, sie zu begrenzen, sind jedoch begrenzt.

Aus meiner Sicht ist es jedoch nicht an der Zeit, über die Erhöhung von Gehältern zu sprechen, erst recht nicht nach der Entscheidung zum Übergangsgeld. Die Kassenärztliche Vereinigung vertritt über 8 500 ambulant tätige Ärzte in Berlin. Schon die Entscheidung über die offensichtlich rechtswidrigen Übergangsgelder hat viele dieser Ärzte ungerechtfertigterweise in Misskredit gebracht. Die 40 Delegierten der Vertreterversammlung sollten sich bewusst sein, dass sie den Anstand und das Berufsethos all ihrer Kolleginnen und Kollegen vertreten. Die Kassenärztliche Vereinigung hat eine Fülle an Aufgaben zu erledigen. Der Sicherstellungsauftrag muss erfüllt und die Qualitätssicherung in der ambulanten medizinischen Versorgung gewährleistet werden, und es ist auch notwendig, zu einer besseren Verzahnung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu kommen. Für die gesundheitspolitische Weiterentwicklung in unserer Stadt ist es also eher maßgeblich, sich um diese Fragen zu kümmern als um die Erhöhung der Gehälter.

[Beifall bei der CDU]

(Senator Mario Czaja)

Dies gelingt aber nur, wenn alle Akteure an einem Strang ziehen und, wenn möglich, dann auch noch in eine Richtung. Wir haben im Parlament die Ausgangsvoraussetzungen geschaffen, um mit dem gemeinsamen Landesgremium diese wichtigen Aufgaben, die großen gesundheitspolitischen Herausforderungen Berlins, wie etwa eine gerechtere ärztliche Versorgung, umzusetzen. In diesem Sinne bieten wir der Kassenärztlichen Vereinigung und natürlich auch den Delegierten der Vertreterversammlung an, dass wir gemeinsam und partnerschaftlich für eine bessere ambulante Versorgung der Berlinerinnen und Berliner arbeiten. Dies habe ich der Vertreterversammlung auch schriftlich zukommen lassen.

[Beifall bei der CDU]

Vielen Dank! – Herr Thomas! Eine Nachfrage? – Bitte schön!

Herr Senator! Mit anderen Worten: Außer Spesen nichts gewesen. Deshalb frage ich: Teilt der Senat die Auffassung vieler, dass der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung den Berliner Gesundheitssenator in diesem Fall eher wie einen Schuljungen hat aussehen lassen als wie einen starken, agierenden Gesundheitssenator, der nach diesen Auseinandersetzungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung jetzt noch machtvoll das umsetzen kann, was Sie uns angekündigt haben? Ich sehe das eher als: Das Tischtuch ist zerrissen.

Herr Senator!

Herr Kollege und Abgeordneter Thomas! Die Interpretation unterschiedlicher Formen steht Ihnen frei. Wir haben vor Gericht gegen die Kassenärztliche Vereinigung gewonnen; das Übergangsgeld muss zurückgezahlt werden.

[Beifall bei der CDU und der SPD]

Dieser Vorgang lag seit März 2011 auf dem Tisch der damaligen Gesundheitssenatorin. Es ist im März, im April, im Mai, im Juni, im Juli, im August, im September, im Oktober und im November nichts passiert. Erst als wir am 1. Dezember ins Amt kamen, haben wir uns dieser Sache angenommen und eine Rückforderung der Übergangsgelder erwirkt. Und wir haben nach einem Jahr Erfolg gehabt.

[Beifall bei der CDU]

Sie fragen, ob es andere Instrumente gibt, um die Gehaltsfragen zu klären. Diese gibt es nicht, sondern es ist

so, dass die Übergangsgelder die eine Frage waren. Dafür gab es keine rechtliche Grundlage. Das allgemeine Gehalt wird von der Vertreterversammlung beschlossen. Die Vertreterversammlung hat auf ihrer hiesigen Sitzung keine Erhöhung des Gehalts beschlossen, wie Sie aus öffentlichen Bekundungen wissen. Damit ist also überhaupt kein Tischtuch an irgendeiner Stelle zerrissen worden, wie Sie sagen, sondern bislang ist unsere Entscheidung umgesetzt worden.

Und die Kassenärztliche Vereinigung ist uns in unterschiedlichen Fragen entgegengekommen. Sie hat beispielsweise signalisiert, dass für die hausärztliche Versorgung der Kinderarztversorgung die Bezirke wieder als Planungsgrundlage herangezogen werden, dass sie konstruktiv mit uns im Landesgremium zusammenarbeiten will. Also, ich muss Sie im Oppositionsgerede leider etwas stoppen und Sie mit dem Ergebnis konfrontieren, dass wir vorankommen in dem Ziel, eine bedarfsgerechte Versorgung zustande zu bringen – mit der Kassenärztlichen Vereinigung und nicht gegen sie.

Vielen Dank!

Dann kommen wir jetzt zu der Frage Nr. 9 von der Kollegin Katrin Lompscher:

Wo lagern die Kulissen der Staatsoper, und wie kommen sie auf die Bühne – wofür wird der unterirdische Verbindungstunnel gebraucht?

Bitte schön, Frau Kollegin!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch mir sind die Staatsoper und ihre denkmalgeschützten Nachbargebäude lieb und teuer. Deshalb frage ich den Senat:

1. Wo sollen die Bühnenbilder der Staatsoper, die derzeit weit außerhalb Berlins gelagert werden, künftig untergebracht werden, und auf welchem Wege und mit welchen technischen Mitteln sollen sie auf die Hauptbühne bzw. Probebühne gelangen?

2. Warum halten Nutzer und Senat am unterirdischen Transport der Bühnenbilder zwischen Probebühne und Hauptbühne fest, obwohl aufgrund baulich und technisch bedingter Nutzungsbeschränkungen des Verbindungstunnels auch künftig oberirdische Transporte erforderlich sein werden?

Herr Regierender Bürgermeister! Bitte schön!

Herr Präsident! Frau Lompscher! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu 1: Die Staatsoper Unter den Linden verfügt derzeit über ein stadtnahes und ein stadtfernes Lager für Bühnenbilderdekorationen zu jeweils günstigen Mietkonditionen. Beide Objekte sollen auch in Zukunft für die Lagerung der Objekte genutzt werden. Im stadtnahen Lager – das ist im Bezirk Marzahn – werden Bühnenbilder von Inszenierungen gelagert, die innerhalb von ein bis zwei Spielzeiten zur Aufführung gelangen. Im stadtfernen Lager im mecklenburgischen Wanzlitz dagegen lagern Bühnenbilder und Dekorationen von Inszenierungen, die in der Spielplanung der Staatsoper für eine Wiederaufnahme innerhalb von drei Spielzeiten nicht vorgesehen sind. Über diese angemieteten Flächen hinaus sind weitere, künftig anzumietende Flächen nicht bekannt.

Die Bühnenbilderdekorationen werden mittels eines modernen Lagerwagensystems transportiert. Der Transport der mit den Bühnenbildern bestückten sog. Lagerwagen erfolgt mit Sattellastzügen, die mit diesen Wagen künftig direkt in das Probenzentrum – dies ist der dann sanierte Teil des ehemaligen Magazingebäudes der Staatsoper – einfahren.

Die Sanierungsplanung der Staatsoper sieht weiter vor, dass die Lastzüge dort entladen werden, um danach die Lagerwagen per Aufzug in das unterirdische Bauwerk abzusenken, wo sie für die Verwendung auf der Hauptbühne vormontiert werden, oder aber auf die Probebühne im Probenzentrum zu heben.

Zu 2: Nutzungsbeschränkungen des unterirdischen Bauwerks der Staatsoper Unter den Linden sind nicht bekannt. Die unterirdische Verbindung zwischen dem Probenzentrum und dem Opernhaus dient einerseits der Unterbringung von technischen Anlagen und damit der räumlichen Entlastung des Bestandsgebäudes, andererseits dient diese Verbindung der Sicherstellung eines modernen Repertoirebetriebs, da sie zeitlich minimierte Umbauphasen zwischen verschiedenen Inszenierungen bei gleichzeitiger Reduzierung von Personalkapazitäten ermöglicht.

[Stefanie Remlinger (GRÜNE): Interessant, was Ihnen da aufgeschrieben wurde!]

Interessant, was da gefragt wird! Sie wollten es ja wissen! Man lernt immer noch dazu – Sie sicherlich auch noch!

[Zuruf von den GRÜNEN: Fragen sind immer interessant!]

Oberirdische Transporte von Bühnenbildern sind grundsätzlich nicht erforderlich. Für den Fall, dass z. B. infolge einer technischen Havarie im unterirdischen Bauwerk der Spielbetrieb der Staatsoper gefährdet sein sollte, besteht jedoch die Möglichkeit einer oberirdischen Anlieferung.

Eine Entscheidung, auf das unterirdische Bauwerk zu verzichten, würde unabhängig von den dann auftretenden logistischen und versorgungstechnischen Problemen zu umfassenden Planungsänderungen und Regressforderungen beauftragter Firmen mit entsprechenden immensen Mehrkosten führen. Ein Verzicht ist daher unrealistisch. In dieser Phase des Verfahrens kann man das nicht mehr ändern.

Für eine Nachfrage – Frau Kollegin Lompscher! Bitte schön!

Ich fand es interessant, dass Sie über Nutzungsbeschränkungen nichts wissen, deshalb frage ich Sie, ob Sie davon ausgehen, dass der Tunnel – wenn er dann mal fertig ist – tatsächlich 365 Tage im Jahr für den Zweck genutzt werden kann, für den er jetzt für teures Geld errichtet wird.

Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Ich habe auch noch mal hinter mich geschaut. Warum man das an den Tagen nicht nutzen sollte, ist hier nicht bekannt.

Für eine weitere Nachfrage – Frau Bangert!

Vielen Dank! – Herr Regierender Bürgermeister! Halten Sie eine Abwasserleitung, die den Tunnel quert und nur mittels Hubpodesten überwunden werden kann, für keine Nutzungseinschränkung?

Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Nach dem, was ich hier höre, ist das mit eingeplant. Das müsste bautechnisch in einem anderen Kreis diskutiert werden. Ich glaube, das überfordert uns jetzt.

Ich glaube, die Kernfrage ist doch eine ganz andere, da kann man ja Frau Lompscher verstehen.

[Zuruf von Antje Kapek (GRÜNE)]

Wenn wir heute noch Entscheidungsmöglichkeiten hätten, ja oder nein, und auch die technischen Schwierig

(Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit)

keiten vom Anfang des Prozesses kennen, dann wäre in der Tat die Frage zu stellen: Hätte man das ganze Unterfangen so geplant und gebaut? Das hat aber bei der damaligen Entscheidung keine Rolle gespielt. Es wurde als technisch ohne Probleme machbar dargestellt. Die Schwierigkeiten, die jetzt aufgetreten sind, waren damals nicht bekannt.

Vielen Dank! – Die Fragestunde ist damit beendet. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden gemäß § 51 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung mit einer Beantwortungsfrist von einer Woche schriftlich beantwortet.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 2: