Mario Czaja

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Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Nach dem Kabinettsentwurf zum Dritten Pflegestärkungsgesetz ist es richtig, dass vorgesehen ist, dass diejenigen, die mit den neuen Pflegegraden nur noch den Pflegegrad 1 erhalten – also jetzt die Pflegestufe 0 haben –, keine Leistungen mehr bei der stationären Versorgung finanziert werden würden, wenn Anteile bei der Hilfe zur Pflege, also aus der Sozialhilfe, notwendig sind zur Ergänzung der Leistungen der Pflegeversicherung. Dies beträfe in Berlin rund 800 Personen, die ohne Pflegestufe, oder momentan ohne Pflegegrad und in der sogenannten Pflegestufe 0, im Pflegeheim sind. Deshalb die erste Aussage: Sie haben recht, diese Aussagen treffen zu.
In den anderen Bundesländern sind diese Gegebenheiten vergleichbar. In Nordrhein-Westfalen sind davon 2 000 Personen betroffen. Die Länder, insbesondere Berlin, haben sich im Bundesrat dazu verhalten. Wir haben dazu im AIS-Ausschuss einen Antrag eingebracht. So aktuell, wie Sie die Frage stellen, aktueller kann die Antwort gar nicht sein, weil gerade heute vor zehn bis 15 Minuten der Ausschuss unseren Antrag mehrheitlich unterstützt hat, an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das in der Sache federführend ist, die Bitte zu richten, eine aus Sicht der Länder vorhandene Gesetzeslücke in der Sozialhilfe zur Ergänzung der Pflegeversicherung zu schließen.
Das Ziel der Bundesregierung lautet, dass niemand durch das neue Pflegestärkungsgesetz schlechter gestellt wird. Bei dieser Gruppe ist dies jedoch zu befürchten. Deshalb bedarf es dafür einer Veränderung oder Ergänzung. Unser Berliner Antrag ist im Ausschuss des Bundesrats gerade mehrheitlich beschlossen worden, sodass wir davon ausgehen, dass vom BMAS dieser Vorschlag unterstützt und umgesetzt wird, sodass dieses elementare Problem, das in Berlin 800 Personen betrifft, gelöst wird.
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Radziwill! Die Frage ist, welche Personen haben derzeit Pflegestufe 0, befinden sich in einem Heim und erhalten zusätzlich Hilfe zur Pflege. Diese Personengruppe umfasst aufgrund der Statistik, die wir in der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zur Sozialberichterstattung führen, 800 Personen. Somit ist diese Zahl für Berlin die relevante und auch nachprüfbare. Woher die in der Öffentlichkeit genannte Zahl kommt, weiß ich nicht. Es könnte sein, dass ein Journalist gemeint hat, dass alle, die die Pflegestufe 0 haben und in einem Heim sind, betroffen seien. Das ist aber nicht der Fall, vielmehr sind es diejenigen, die die Pflegestufe 0 haben, im Heim sind und Hilfe zur Pflege als Ergänzung erhalten.
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Das Land Berlin konnte sich zu einer ersten bundeslandübergreifenden
Zusammenarbeit mit Brandenburg verständigen, die nach § 45 Asylgesetz zulässig ist, um Flüchtlinge während des Asylverfahrens auch in einem anderen Bundesland unterzubringen. Wir haben uns mit den Brandenburgern darauf verständigt, dass 995 Plätze in Brandenburg zur Verfügung stehen – mindestens 695 Plätze für Familien und maximal 300 Plätze für alleinreisende Männer. Wir sind mit Brandenburg bzw. mit dem Träger, dem Deutschen Roten Kreuz, der die Einrichtung dort betreibt, im Gespräch, wie der Umzug bzw. der Bezug der Unterkunft stattfindet. Ab 1. Oktober, das ist ein realistischer Zeitpunkt, können die ersten Flüchtlinge dort untergebracht werden.
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Ein Mehraufwand ist damit im Wesentlichen nicht verbunden. Wir haben uns bei der Frage der Beschulung und der der medizinischen Versorgung darauf verständigt, wie das stattfindet – die hausärztliche Versorgung vor Ort, die fachärztliche Versorgung in Berlin. Wir haben uns auf das Thema Beschulung verständigt und auf einige andere Dinge mehr sowie auf einen Tagessatz, den wir dem Land Brandenburg für diese Unterkunft bezahlen. Dieser liegt bei 34 Euro pro Person. In der Öffentlichkeit gab es jetzt schon wieder Diskussionen, dass Flüchtlinge so viel Geld bekämen. Das Geld bekommen nicht die Flüchtlinge, sondern die Unterkunft erhält den Tagessatz für die Unterbringung, die Verpflegung, die Sozialbetreuung und all das, was damit verbunden ist. Wir haben damit natürlich auch die Möglichkeit, noch schneller Notunterkünfte in Berlin zu reduzieren. Diese Maßgabe werden wir auch in den Plan zum Leerzug der Turnhallen einfließen lassen und die Planung diesbezüglich anpassen.
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Wir haben in dem Kinderarmutsbericht zum Ausdruck gebracht, dass die Bekämpfung von Kinderarmut kein Thema nur eines Ressorts ist, sondern dass unterschiedliche Ressorts daran zu arbeiten haben und dies auch schon tun – sei es durch die Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zur Kita und zum Bildungs- und Teilhabepaket an den unterschiedlichen Orten von Kita uns Schule, aber natürlich auch bei Fragen des Zugangs zum Arbeitsmarkt bzw. zu Arbeitsmarktfördermaßnahmen, um nur ein paar wenige Beispiele zu nennen. Diese Dinge sind in Teilen im Kinderarmutsbericht zum Ausdruck gebracht worden. Auch die Arbeitsgruppen und Arbeitsrunden sollen in Zukunft weiter daran arbeiten, die Kinderarmut in Berlin zu bekämpfen.
Zur Wahrheit des Berichts gehört auch, dass die Kinderarmut zwar in Berlin immer noch ein elementares Problem, aber in den letzten Jahren gesunken ist.
Es sollte auch deutlich gemacht werden, dass die wirtschaftliche Entwicklung Berlins und die Maßnahmen, die der Senat unternommen hat, dazu beigetragen haben, dass das Problem geringer geworden ist. Es ist immer noch eine große Herausforderung, aber es ist weniger geworden. Ich finde es gut, dass es weniger geworden ist.
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Ein Bericht, den eine Verwaltung tätigt, der aber in unterschiedliche Ressorts bzw. in Bezirke eingreift, kann nicht alle Maßnahmen zu Papier bringen, die für andere Verwaltungen – sei es in den Bezirken oder anderen Senatsverwaltungen – vorgeschlagen wurden. Es obliegt den Senatsverwaltungen, diese Maßnahmen umzusetzen, in die Haushaltsplanungen aufzunehmen und sie mit einem Programm zu untersetzen. Das ist auch der Grund, warum nicht alle Vorschläge, die in andere Verwaltungen eingreifen, in dem Bericht zu finden sind.
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Zur Grundlage dieses Armutsberichts: Es gibt die Bertelsmann-Studie, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen können. Dieser ist zu entnehmen, dass die Kinderarmut in Berlin gesunken ist.
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Karge! Frau Dr. Hiller! Wir versuchen immer, so genau wie möglich zu bleiben.
Ihnen möglich, genau. – Sie sprechen ein wichtiges Thema an, nämlich die Veränderung der Leistungsberechtigten für den Berlin-Pass aufgrund der Novelle zum Wohngeld im Bund, die am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist und dazu führt, dass die Anspruchsberechtigten der Wohngeldhilfe angestiegen sind und dafür die Leistungsberechtigung im SGB-II-Rechtskreis gesunken ist. Das führt leider dazu, dass diese Personengruppe derzeit von den Leistungen des Berlin-Passes nicht mehr Gebrauch machen kann, weil wir das so festgelegt haben.
Zahlen gibt es dazu nicht, Frau Dr. Hiller, weil bei den Bürgerämtern nur Statistiken darüber geführt werden, welche Personen einen Berlin-Pass haben, aber nicht darüber, welche Personen früher einen hatten und aus welchem Grund auch immer nun keine Leistungsberechtigung mehr haben.
Insgesamt haben in Berlin rund 500 000 Menschen einen Berlin-Pass. Die Zahl der Leistungsberechtigten lag im Jahr 2014 noch etwas höher, bei 550 000, und ist im Jahr 2015 auf 500 000 gesunken. Das kann aber noch keinen Anschein dazu geben, ob es eine Reduzierung durch die Wohngeldnovelle gegeben hat, denn diese ist erst am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Auch in der Wohngeldstatistik gibt es keine Angabe dazu, ob dabei Personen waren, die früher einen Anspruch auf einen Berlin-Pass hatten.
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Karge! Das ist eine Frage, die wir zwischen den unterschiedlichen Senatsverwaltungen besprechen und diskutieren müssen, denn Sie wissen, als 2008 die Grundlagen dafür geschaffen wurden, dass es den berlin-Pass gab, insbesondere eben auch mit den Leistungen, dem wichtigen Element der Berechtigung für das Berlinticket bei der BVG, war damit auch verbunden, dass das Land Leistungen an unterschiedliche Träger zu zahlen hat. Und damals hat man sich bewusst, aber eben auch aus der Finanzlage des Landes heraus darauf verständigt, den anspruchsberechtigten Kreis so zu halten, wie er derzeitig ist.
Wenn man den anspruchsberechtigten Kreis verändert, würde das natürlich nicht nur in dieser Gruppe, sondern auch in anderen Bereichen, beispielsweise der Jugendhilfe oder Ähnlichem, die Frage aufbringen, ob weitere Personengruppen hinzukommen sollten. Und diese Frage muss zwischen der Stadtentwicklungsverwaltung, die für die Wohngeldfragen die federführend zuständige ist, insbesondere auch der Wirtschaftsverwaltung, die für den Zuschuss bei der BVG verantwortlich ist, der Finanzverwaltung und den anderen Verwaltungen erörtert werden.
Ich denke, es ist richtig und sinnvoll, diese Frage zu besprechen, denn vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich der Wohngeldanspruch bei rund 60 Prozent aller Wohngeldhaushalte aktuell auf unter 100 Euro beläuft, gibt es gute Gründe dafür, diese Debatte noch einmal zu führen. Aber man muss diese Debatte eben auch unter dem Gesichtspunkt der Ressourcen der Stadt führen und unter dem Gesichtspunkt, dass dann möglicherweise auch andere anspruchsberechtigte Gruppen ähnliche Ansprüche stellen könnten.
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Grosse! Zunächst zu Ihrer Frage, ob wir davon Kenntnis haben: Ja, wir haben
davon Kenntnis, und Sie wie ich kennen Einzelfälle, um die wir uns in diesem Zusammenhang gemeinsam gekümmert haben. Die Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung für Asylsuchende ist bundesgesetzlich geregelt, und die Erstbescheinigung ist für einen Zeitraum länger als sechs Monate in den jeweiligen Ausländerbehörden dann eine landesrechtliche Anwendungsweise.
Die Frage, ob Geflüchtete einen Mietvertrag bekommen, wenn sie nicht mindestens ein oder zwei Jahre eine Aufenthaltsgestattung haben, ist eine Frage, die uns immer wieder und zunehmend beschäftigt. Im Kooperationsvertrag „Wohnen für Flüchtlinge“ mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ist geregelt, dass eine Mindestaufenthaltsgestattung von sechs Monaten die Grundlage für einen Mietvertragsabschluss bieten kann. Unsere zuständige Abteilung im LAGeSo hat sich zu dieser Frage mit der Ausländerbehörde und dem LABO zusammengesetzt und dieses Thema erörtert und ist dabei aber zu dem Ergebnis gekommen, dass – solange die bundesrechtliche Regelung gilt; und das ist den genannten Fällen, die Sie angesprochen haben, der Fall – damit natürlich keine veränderte Regelung möglich ist und auch kein weiteres Vorsprechen bei der Ausländerbehörde bis zu dem Zeitpunkt etwas bringt, an dem die Aufenthaltsgestattung ausläuft und eine Verlängerung in Kraft tritt. Aber insbesondere durch die Erhöhung des Kontingents bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften – die uns ja Senator Geisel zugesagt hat und was die städtischen Wohnungsbaugesellschaften im Übrigen tagtäglich mit Leben erfüllen – ist es so, dass gerade bei den städtischen Gesellschaften für die Fälle, die Sie gerade betrachtet haben, nicht ausreichend, aber dann dort Wohnungen zur Verfügung stehen, bei denen nur eine sechsmonatige Zeit eine Rolle spielt.
Man kann aber nicht ändern, dass natürlich Vermieter sagen, sie wollen mindestens eine einjährige, manche sogar eine zwei- oder dreijährige Aufenthaltsgestattung zur Grundlage haben, wenn sie einen Mietvertrag mit den Flüchtlingen abschließen. Auf diese Fragestellung haben wir weder vertragsrechtlich auf der Seite der Vermieter noch auf der Seite der bundesrechtlichen Umsetzung der Aufenthaltsgestattung einen Einfluss. Insofern können wir nur mit dem Angebot der städtischen Wohnungen darauf reagieren.
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Das haben Sie richtig verstanden: Mindestens sechs Monate ist die Regelung bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften, und für die Wohnungen, die dort angeboten werden, stellt das kein Problem dar. Aber Sie wissen natürlich, dass das allein nicht ausreichend ist, um den Wohnungsbedarf der Geflüchteten zu decken.
Frau Präsidentin! Ich bin mir nicht sicher, ob dass das Modell der spontanen Fragestunde ist, was wir gerade erleben. Es könnte sein, dass sich das zum Ende Legislaturperiode noch ändert, aber auch ich lerne ja täglich dazu.
Ich versuche zunächst, auf die Frage der Abgeordneten Bayram zu antworten, die die Frage gestellt hat, was mit den Trägerwohnungen ist: Zu dem Thema Trägerwohnungen sind wir im Austausch und im Gespräch mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften, also der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die dabei mitarbeitet,
(Senator Mario Czaja)
und der Finanzverwaltung, um ein solches Modell der Trägerwohnungen über die städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu organisieren.
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Wir befinden uns mit dem integrierten Maßnahmenplan im Mitzeichnungsverfahren mit den anderen zuständigen Senatsverwaltungen. Danach werden wir Ihnen den vorlegen.
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Wie wichtig uns dieses Thema ist, zeigt sich allein darin, dass wir die Federführung für den integrierten Maßnahmenplan übernommen haben und auch die Kommunikation mit den anderen Senatsverwaltungen. Die formellen Mitzeichnungen aus den anderen Häusern liegen noch nicht vor. Wenn diese vorliegen, werden wir den integrierten Maßnahmenplan dem Parlament bzw. dem Senat zur Kenntnis gegeben.
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Kofbinger! Mit einem integrierten Maßnahmenplan sind Maßnahmen nicht nur in unserem Haus, sondern in allen anderen Senatsverwaltungen betroffen. Dafür sind Ressourcen notwendig, und dazu müssen auch die anderen Senatsverwaltungen die Möglichkeit haben, eine Stellungnahme im Rahmen des Mitzeichnungsverfahrens abzugeben. Ich gehe davon aus, dass so konstruktiv wie bislang auch weiter an dem integrierten Maßnahmenplan gearbeitet wird und wir das noch in dieser Legislaturperiode schaffen. Aber das reguläre Mitzeichnungsverfahren ist nun mal einzuhalten bei einem solchen Vorgang, und das werden wir auch tun.
Herr Abgeordneter Reinhardt! Es steht der Regierung und dem Senat nicht zu, die Entscheidung des Hauptausschusses zu bewerten.
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Die Errichtung der Unterkunft in der Gerhart-Hauptmann-Schule war unter anderem auch in der Vorlage für den Leerzug der Turnhallen mit inbegriffen. Das war auch der Grund, warum ich diese Vorlage dem Hauptausschuss zur Kenntnis gegeben habe. Der Hauptausschuss hat diese Vorlage vertagt. Diese Entscheidung des Hauptausschusses ist nicht von uns zu bewerten.
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Zillich! Nur durch häufiges Wiederholen wird es nicht richtiger. Die Wohnungen der berlinovo – wir haben darüber im Ausschuss häufig gesprochen – werden in dem Maße, in dem sie uns zur Verfügung gestellt werden, zur Vermietung an Flüchtlinge genutzt.
Sie können die Formulierung gern mehrfach nachlesen, die ist wahrheitsgemäß, dass das, was uns da angeboten wird, auch von uns genutzt wird.
Zweitens: Für uns sind die Unterbringungsplätze wichtig, dass wir es schaffen, aus den Turnhallen rauszukommen. Deswegen haben wir ein Verfahren mit dem Hauptausschuss zu anderen Unterkünften verabredet. Gestern sind auch viele wichtige Entscheidungen dazu im Hauptausschuss getroffen worden.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Radziwill! Vielen Dank für die Frage, die ja auch im unmittelbaren Zusammenhang mit dem gerade verabschiedeten Landespflegeplan steht.
Sie sprechen ein wichtiges Thema an. Berlin wächst, Berlin wird bunter, aber Berlin wird eben auch älter. Durch die zunehmende Anzahl älterer Menschen in Berlin ist auch der Bedarf an ambulanter und stationärer Versorgung im Bereich der Pflege von Bedeutung, denn jeder Dritte über 80 ist pflegebedürftig. Die positive Nachricht ist: Die Mehrheit der zu Pflegenden will zu Hause gepflegt werden, und sie kann das auch, weil drei Viertel der Pflegebedürftigen in den eigenen vier Wänden gepflegt werden.
Aber gerade für Menschen mit einer schwereren Demenz ist die stationäre Unterbringung häufig nicht vermeidbar, um eine gute Qualität der Pflege zu ermöglichen. Das sehen wir auch in den Berliner Pflegeheimen. Wir haben in Berlin 33 000 Plätze in 290 Pflegeheimen. Die Auslastung ist in den letzten Jahren um 5 Prozent auf jetzt
(Alexander Morlang)
durchschnittlich 89 Prozent gestiegen. Das bedeutet: Jeder, der einen stationären Pflegeplatz braucht, bekommt diesen auch. Aber das ist ganz unterschiedlich, so ist die Auslastung in Marzahn-Hellersdorf, in Reinickendorf oder in Spandau überdurchschnittlich, in den Innenstadtbezirken wie beispielsweise in Neukölln, in den inneren Ortsteilen von Neukölln, unterdurchschnittlich.
Der Landespflegeplan, den wir vorstellen, hat auch genau dies zum Zweck, nämlich den Leistungsanbietern zu zeigen, wo ein Bedarf besteht und wo Investitionen in stationäre oder ambulante Pflege von Bedeutung sein können. So verrate ich, glaube ich, kein Geheimnis, wenn ich sage, dass wir bei Vivantes, wo auch eine große Pflegeeinrichtung als Tochter dazugehört, nämlich das Forum für Senioren, auch darüber nachdenken, an weiteren Standorten stationäre Pflegeeinrichtungen zu schaffen. Marzahn-Hellersdorf und Spandau gehören dabei zu den beiden Bezirken, bei denen das Forum für Senioren über eine solche Investition nachdenkt, um auch landesseitig, vom Landesunternehmen, ein solches Angebot zu erweitern.
Wir wissen aber auch, dass das auch am freien Markt geschieht. Von daher gehen wir derzeitig davon aus, dass man das genau beobachten muss, aber dass der Markt, das Angebot sich auch immer an dem Bedarf ausgerichtet hat und deswegen die stationäre Versorgung von Pflegebedürftigen in Berlin auch weiter gesichert ist.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Radziwill! Sie teilen mit mir die Auffassung, dass ich in der nächsten Ausschusssitzung auch lieber über den Landespflegeplan als
über Cannabis gesprochen hätte. Aber das war der besondere Wunsch einiger Abgeordneter, dem der Ausschuss nachgekommen ist.
Das Zweite ist: Nein, wir überlassen es nicht nur dem Markt, dass sich da ein zusätzliches Angebot bildet, weshalb wir ja u. a. auch bei Vivantes im Forum für Senioren genau über diese Angebotserweiterung sprechen.
Das Dritte, was man dabei immer mit beachten muss, ist, dass es keine lineare Fortentwicklung im Bereich der Pflege gibt. Wir sehen, dass die Lebensphase, in der Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen sind, immer kürzer ist und der Pflegegrad und die Pflegebedürftigkeit immer höher sind. Pflegewohngemeinschaften sind ein neues und gut wachsendes Modell, gerade auch für Menschen mit einer schweren Demenz, die trotzdem in der letzten Phase ihres Lebens in einer Gemeinschaft zusammenleben. Die Experten sind sich bei der Frage, wie stark stationäre Pflegeeinrichtungen im Verhältnis zu anderen Wohnformen von den folgenden Generationen überhaupt noch genutzt werden, nicht ganz einig, aber einig sind sie sich in einer Frage: Der Anteil der stationären Pflege an dem gesamten Bedarf, für Pflegebedürftige etwas anzubieten, wird immer geringer werden.
Das Land könnte wie in den Neunzigerjahren mit eigenen Landesinvestitionsprogrammen auch im Bereich von Pflegeheimen tätig sein. Das war unmittelbar nach der Wiedervereinigung ein Instrument, um insbesondere die Pflegeheime in den östlichen Bezirken und in den neuen Bundesländern zu ertüchtigen. Bislang gibt es kein Bundesland, das einen solchen Weg wieder gegangen ist, sondern die Refinanzierung erfolgt über den Investitionsanteil, der in einer stationären Einrichtung zu tragen ist – wenn sie es sich selbst leisten können, selbst, und ansonsten über die Hilfe zur Pflege. Wenn ein solcher Bedarf gesehen werden würde, müsste der Haushaltsgesetzgeber an dieser Stelle mit staatlichen Investitionen einen Zuschuss gewähren. Bislang ist dieser Bedarf aber nicht gegeben, auch nicht auf der Basis des Landespflegeplans, denn sowohl über die kommunalen Anbieter als auch über die privaten Anbieter ist das Angebot an stationären Pflegeplätzen immer mitgewachsen. Bei den Überlegungen, die derzeitig u. a. im Forum für Senioren vorgenommen werden, kann davon ausgegangen werden, dass dieser Weg auch weiter gegangen wird.
(Senator Mario Czaja)
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Die Situation von hier geborenen Kindern oder von auf der Flucht geborenen Kindern oder Kindern, die ohne Urkunden hier angekommen sind und registriert werden müssen, ist in den Meldeämtern und Standesämtern so, wie Sie sie beschrieben haben.
Sie ist nicht einfach, weil ein Kind nicht einfach für jemanden registriert werden kann, wenn dafür nicht bestimmte Unterlagen vorhanden sind. Das ist eine Schwierigkeit, die in den Ämtern schrittweise bearbeitet wird. Die Ausländerbehörde, die Standesämter, die Bürgerämter sind dabei.
Es ist aber nicht der Fall, dass eines dieser Kinder keine medizinische Behandlung oder sonst keinen Zugang zum Bildungs- oder Teilhabepaket bekommt.
Es geschieht vielmehr vollständig. Im Landesamt für Gesundheit und Soziales im zentralen Leistungsbereich ist das so. Wenn Sie die Details kennen – ich kenne viele dieser Detailfälle –, ist es so, dass sowohl die medizinische Versorgung als auch die Versorgung durch das Bildungs- und Teilhabepaket, wenn dafür beispielsweise schon Ansprüche vorhanden sind, gegeben ist.
(Senator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen)
Wir geben sogar eine vorläufige elektronische Gesundheitskarte für diese Personen mit den Angaben der Eltern aus. Das ist mit den Krankenkassen besprochen, sodass die medizinisch notwendigen Leistungen diesen Kindern auch zuteil werden.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Derzeit sind noch 57 Hallen an 45 Standorten belegt. Die Platzkapazität beträgt 8 643 Plätze, und die reale Auslastung liegt bei rund 7 500 Plätzen. Wir haben mit dem Rat der Bürgermeister einen schrittweisen Hallenleerzug verabredet, der mit der Errichtung der Tempohomes einhergeht. Die Verabredung im Senat ist, dass wir im Lauf des Jahres 2016 alle Turnhallen schließen wollen, je früher, desto besser. Wir haben jetzt einen Plan von gut 40 Turnhallen mit den Bezirken besprochen, die bis zum September schrittweise geräumt werden können. Wenn die Modularbauten und Tempohomes stehen, werden wir bis zum Jahresende alle Turnhallen geräumt haben können, aber wie gesagt, je früher, desto besser, aber das ist unsere Zielstellung, die wir gemeinsam haben.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Bluhm! Die AOK ist Eigentümerin des Hauses der Gesundheit, einem alteingesessenen Ärztehaus in Mitte. Die AOK hat vor einigen Jahren mitgeteilt, dass sie plane, dieses Objekt zu veräußern. Dafür hat sie ein Ausschreibungsverfahren vorgenommen. Uns war wichtig, dass das Ärztehaus an dem Standort erhalten bleibt.
Bestandteil der Ausschreibungsbedingungen ist deshalb, dass, wer auch immer dieses Haus erwirbt, dieses Ärztehaus für mindestens fünf Jahre weiterzubetreiben hat.
Eine Entscheidung für die Veräußerung des Objekts hat der Verwaltungsrat der AOK noch nicht getroffen. Die Rechtsaufsicht über die AOK liegt beim Land Brandenburg, wenngleich die Rechtsaufsicht über diesen Sachverhalt nicht zu entscheiden hat, weil es eine fachaufsichtsrechtliche Frage wäre, worüber es keine Aufsicht bei einem Landesministerium gibt. Es ist vielmehr eine Institution der Selbstverwaltung, die im Interesse ihrer Versicherten natürlich auch die Verpflichtung hat, bei der Veräußerung einer Immobilie das Bestmögliche für sie herauszuholen. Wichtig war uns, dass diese Bedingungen bei der Ausschreibung vorhanden sind, und diese Bedingungen sind im Ausschreibungstext der AOK vorhanden.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Das ist eine Institution der Selbstverwaltung,
die AOK, die ein Objekt zu veräußern hat. Wichtig war uns, dass wir so weit wie möglich darauf Einfluss nehmen können, dass die Zweckbindung weiterhin erfolgt. Das ist der Fall. Die Frage, die Sie stellen, ist eine Frage, die Sie möglicherweise im Beteiligungsausschuss unter dem Gesichtspunkt der Bewerbung der Wohnungsbaugesellschaft Mitte um dieses Objekt stellen könnten, aber nicht in öffentlicher Sitzung des Parlaments.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Die Situation war zum damaligen Zeitpunkt so, dass die Vertragsverhandlungen zwischen einer öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft und der AOK so weit fortgeschritten waren, dass die AOK in einem Halbjahresgespräch uns gegenüber mitgeteilt hat, dass dieser Abschluss kurz bevorstehe. Es hat sich wenige Tage später herausgestellt, dass die rechtlichen Prüfungen seitens der AOK zu diesem Vorgang dazu geführt haben, dieses Ausschreibungsverfahren auf andere Art und Weise fortzuführen.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Radziwill! Die Situation der wohnungslosen Menschen in Berlin bzw. die Zahl der von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen und derer, die deswegen in kommunaler Verantwortung in Wohnungsloseneinrichtungen untergebracht werden, hat sich in Berlin von 10 000 auf knapp 17 000 Menschen erhöht. Die Zahl der von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen und derer, die deswegen in kommunaler Verantwortung in Wohnungsloseneinrichtungen untergebracht werden, hat sich in Berlin von 10 000 auf knapp 17 000 Menschen erhöht, vor allem, weil die Zahl der sogenannten statusgewandelten Flüchtlinge enorm zugenommen hat. Die größte Gruppe, mehr als 6 000 von diesen 7 000, sind statusgewandelte Flüchtlinge, die noch in Gemeinschafts- oder Notunterkünften leben, aber von ihrem Status her in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht werden und deswegen noch als wohnungslos und in der kommunalen Wohnungslosenhilfe untergebracht gelten.
Deswegen ist es zwingend, dass schnell zusätzlicher günstiger Wohnraum geschaffen wird. Das ist der Grund, weshalb wir – Senator Geisel, Senator Kollatz-Ahnen und ich – frühzeitig vor einigen Wochen gesagt haben, wir brauchen jetzt weniger Gemeinschaftsunterkünfte, sondern werden die Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften gleich so ausrichten, dass sie von der ersten Etage an als Apartments und Wohnungen errichtet werden und im Erdgeschoss Einrichtungen sind, die die flüchtlingsspezifischen Bedürfnisse berücksichtigen: Gemeinschaftsräume für „Fit für Schule“, für Sprachkurse und für andere Integrationsangebote im Kiez. Denn dieser hohe Anteil statusgewandelter Flüchtlinge zeigt, dass die Herausforderung vor allem darin besteht, zusätzlichen günstigen Wohnraum für diese Personengruppen zu schaffen.
Herr Präsident! – Ich stütze unsere Aussagen auf die Zahl der wegen drohender Obdachlosigkeit von den Sozialämtern der Bezirke ordnungsbehördlich Untergebrachten, also Personen, die häufig SGB-II-Empfänger sind und von den Bezirken in Wohnungsloseneinrichtungen, manchmal auch in Hostels oder anderen Einrichtungen unterzubringen sind. Die Bezirke untergliedern dies nach Staatsangehörigkeit. Von den 7 000 Menschen, um die die Zahl angestiegen ist, stammen etwas mehr als 6 000 Personen aus den Ländern, aus denen die Flüchtlinge gekommen sind. Der restliche Anteil ist weitestgehend auf Armutszuwanderung aus den osteuropäischen Ländern zurückzuführen, die wir in der Wohnungslosenhilfe überproportional in den vergangenen Jahren in Berlin verzeichnen mussten.
Auf diese Basis stützen sich unsere Erhebungen. Das sind die Zahlen aus dem Jahr 2015, also die Entwicklung von 2014 zu 2015. Für die ersten Monate im Jahr 2016 haben wir noch keine abschließenden Zahlen, aber die Tendenz scheint sich weiter in diese Richtung zu bewegen.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Krüger! Für uns sind der Internationale Tag der Pflege und der Krankenpflege und die damit verbundenen Veranstaltungen heute ein wichtiges Zeugnis dafür, dass das Augenmerk stärker auf die Pflegeberufe gerichtet sein sollte. Wir unterstützen diese Aktivitäten durch personelle und auch materielle Begleitung, denn für eine gute Gesundheits- und pflegerische Versorgung einer älter werdenden, wachsenden und gleichzeitig bunter werdenden Gesellschaft und Stadt ist es eben auch wichtig, dass die Pflegeberufe gestärkt sind.
Wir haben aus unserer Sicht heute Abend auch gute Nachrichten zu vertreten, dass sich in Berlin die Zahl der
Menschen, die sich für einen Pflegeberuf entscheiden, auch dank der gemeinsamen Initiative des Senats weiter erhöht hat und wir die Vorgaben des Bundes erfüllen, mehr als 10 Prozent Steigerung in der Altenpflegeausbildung zu haben. Sie wissen, dass wir bei der Vergütung für die ambulante und für die stationäre Pflege in dieser Legislaturperiode große Schritte gegangen sind – mit gut 14 Prozent Vergütungssteigerung über den Zeitraum der letzten fünf Jahre in der ambulanten und in der stationären Pflege. Wir haben durch die Freistellung der Praxisanleiter die Pflegeberufe gestärkt.
Jetzt warten wir sehr darauf, dass das Pflegeberufegesetz, das im Bundestag eingebracht ist, im Bundestag und im Bundesrat beschlossen wird, um zu einer generalistischen Pflegeberufeausbildung zu kommen, um noch mehr Menschen die Möglichkeit zu geben, in dem Beruf Fuß zu fassen, aber eben auch die Durchlässigkeit zu haben. Insofern ist für uns dieser Tag von großer Bedeutung, um die Pflege zu stärken, um ihr mehr Aufmerksamkeit zu geben, um unsere Unterstützungsangebote, die wir geleistet haben, auch zu kommunizieren, um mit den zu Pflegenden ins Gespräch zu kommen. Ich werde heute Abend auch bei all den Veranstaltungen des Internationalen Tags der Pflege dabei sein, um über die grundlegenden Herausforderungen für den Pflegeberuf mitzusprechen.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Villbrandt! Ich bin Ihnen ausgesprochen dankbar, dass ich durch Ihre Nachfrage – auch durch Ihre Presseerklärung, die Sie dazu abgegeben haben – klarstellen kann, dass in dieser Le
gislaturperiode nicht so wenig passiert ist. Vergütungssteigerung ambulante Pflege 13,53 Prozent,
stationäre Pflege auch 13 Prozent! Wissen Sie, wie hoch die Steigerung in der ambulanten Pflege fünf Jahre davor, in der ganzen Legislaturperiode war? – Null Prozent! Wir haben – und da sind wir selbst als Kostenträger ganz wesentlich beteiligt – für eine Gruppe, die wir bei der ganzen Debatte aus den Augen verlieren, die Ihnen und mir aber genauso wichtig ist, das sind die pflegenden Angehörigen, jeder zweite zu Pflegende in Berlin wird von Angehörigen gepflegt – eine Fachstelle für pflegende Angehörige eingerichtet. Wir haben den Zuschlag für die Unterstützung der pflegenden Angehörigen, für die ehrenamtlichen Aktivitäten mit 400 000 Euro überhaupt in diesen Landeshaushalt erst einmal eingeführt. Wir haben die Woche der pflegenden Angehörigen organisiert.
Wir haben die Auszeichnungen für die unterschiedlichen Berufsgruppen organisiert. In den Rettungsstellen haben wir die Pflege gestärkt.
Die Frage war, was alles erreicht wurde.
Die Antwort dauert natürlich, Herr Lux, weil so viel erreicht wurde.
Ich weiß natürlich, dass das ein Problem für Sie aus Ihrer Sicht ist, dass so viel erledigt wurde und deshalb auch so viel darüber gesprochen werden muss.
Am liebsten, Frau Villbrandt, würde ich auch noch die Pflegekammer einrichten, das wissen Sie, aber das ist leider mit dem Koalitionspartner momentan nicht möglich. Das würde ich gerne noch tun.
Im Wohnteilhabegesetz haben wir eine Fülle an Ausführungsvorschriften, die wir noch in dieser Legislaturperiode umsetzen wollen. Das wissen Sie, dass wir daran arbeiten,
an einigen Verordnungen, um unter anderem auch das Engagement von Ehrenamtlichen zu verbessern. Eins aber kriegen wir aber im Wohnteilhabegesetz in Berlin
nicht geregelt, und das ist uns beiden, glaube ich, wichtig: dass die Qualitätsstandards für Wohngemeinschaften auch als eigenständige Form der Unterbringung in der ambulanten Pflege gelöst sind.
Dazu haben wir Bundesratsinitiativen gestartet, bei denen wir eine große Unterstützung von den anderen Bundesländern hatten. Aber leider hat die damalige Bundesregierung das nicht aufgenommen. Wir sind im Gespräch, dass dieses Standards jetzt eine Rolle spielen. Ich finde es ein wenig traurig, dass der Bund erst nach den Fällen von Missbrauch in Pflegewohngemeinschaften, die in Berlin eine Rolle gespielt haben, jetzt sagt, wir wollen diese eigenständigen Qualitätsanforderungen für Wohngemeinschaften, wie sie Berlin immer vorgeschlagen hat, gerne einrichten. Auch wenn die Erkenntnis spät kommt, ist die Erkenntnis richtig: eigenständige Qualitätsanforderungen auch bundesrechtlich auch für Wohngemeinschaften zu regeln, weil sie neben der normalen ambulanten und der stationären Versorgung eine dritte große Gruppe darstellen, die eine eigenständige Qualitätssicherung benötigt.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Der Landespflegeplan stellt die Entwicklungen der Pflege im ambulanten, im teilstationären und im stationären Bereich dar und hat für sich genommen zunächst keine direkte Auswirkung auf die Pflegeberufe.
(Senator Mario Czaja)
Proteste der Pflegekräfte für eine bessere Qualität der Pflege stehen insofern in keinem Zusammenhang mit der Beschlussfassung des Landespflegeplans im Senat.
Wir haben insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Fachkräftemangels und den damit verbundenen Herausforderungen für den Senat noch Abstimmungsbedarf zwischen den Senatsverwaltungen gehabt. Ich gehe davon aus, dass wir den Landespflegeplan in der nächsten Senatssitzung verabschieden können.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Krüger! Ich freue mich auch über das große Interesse von anderen Abgeordneten an diesem Thema. Der Senat bewertet die Messe „Miteinander Leben“, die Anfang April am Gleisdreieck stattgefunden hat, sehr positiv, weil weit über 1 000 Aussteller bei dieser Messe dabei gewesen sind. Der Hilfebedarf für Menschen mit einer Behinderung
(Dr. Ina Czyborra)
oder einer Pflegebedürftigkeit nimmt zu, und wir finden es gut, dass sich auch dieser wichtige Wirtschaftsfaktor in Berlin und aus Berlin für die Berliner und Brandenburger weiter entwickelt.
Die Messe war sehr gut besucht, sowohl von denjenigen, die eine Unterstützung bei der Pflegebedürftigkeit oder für Menschen mit einem Handicap suchen oder brauchen, als auch jenen, die Kontakt mit anderen Firmen gesucht haben, um in den Austausch zu treten, eigene Innovationen zu entwickeln oder eigene Produkte mit anderen Unternehmen zu besprechen. Also alles in allem eine sehr positive Bewertung dieser Messe!
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Krüger! Die Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheits- und Pflegeversorgung zwischen Brandenburg und Berlin ist in den letzten drei, vier Jahren noch weiter ausgebaut und intensiviert worden. Wir haben auf unterschiedlichen Ebenen, sei es bei der Krankenhausplanung, sei es bei RehaEntwicklung in den beiden Regionen, viele Zusammenarbeiten ausbauen können. Einer der wichtigen Punkte ist unter anderem das klinische Krebsregister, das wir am 2. Mai im Ausschuss abschließend beraten werden und wo wir einen Staatsvertrag abgeschlossen haben.
Auch hier, jetzt bei dieser Messe „Miteinander Leben“, haben wir intensiv miteinander zusammengearbeitet. Frau Ministerin Golze aus Brandenburg und ich haben die Messe gemeinsam eröffnet. Die unterschiedlichen Ämter, die für die Integration beispielsweise von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zuständig sind, waren mit Aussteller. Das Land Brandenburg hat sich also an dieser Stelle an dem Standort sehr engagiert, und es zeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern gerade im Bereich Gesundheit und Pflege, wo
die Ländergrenzen am wenigsten eine Rolle spielen, immer intensiver funktioniert und die Grenzen für die Versicherten, für die Patienten kaum erkennbar sind.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Breitenbach! Seit einigen Wochen haben wir durch die stärkere Überprüfung der Wohnungen, die an Flüchtlinge vermietet werden, nicht nur bei uns, sondern auch in der Wohnungslosenhilfe eine Entwicklung, dass nachgewiesen werden muss, ob die jeweilige Zweckentfremdung genehmigt ist oder nicht genehmigt ist, wenn eine Wohnung an jemanden vermietet wird.
Für uns ist dies auch ein Vorgang, den wir für richtig halten. – Dieser Zwischenruf ist auch gerade gebracht worden. – Jede Wohnung und auch jede ehemalige Ferienwohnung, für die jetzt die Zweckentfremdung nicht genehmigt worden ist, kann auch weiterhin an einen Flüchtling vermietet werden, aber eben nach den Regeln der AV Wohnen und nicht nach Tagessätzen mit viel höheren Beträgen, wie das bei Ferienwohnungen der Fall ist.
Eine Fortsetzung des Mietvertrages ist möglich und wird auch immer wieder angeboten – im Rahmen der AV Wohnen. Wir haben uns dafür intensiv mit den Sozialstadträten ausgetauscht, denn die haben ja ein ähnliches Problem in der Wohnungslosenhilfe. Das war auch einer der Gründe dafür, dass wir gemeinsam mit Herrn von Dassel die Initiative aus Mitte aufgegriffen und eine weiße Liste für die Wohnungsunterbringung erarbeitet haben.
Insofern ist das kein einfaches Verfahren, weil im Zweifel auch ein Umzug in eine andere Wohnung, in ein anderes Hostel oder eine andere Unterbringung notwendig ist. Dabei achten wir darauf, dass Familien mit Kindern in ihrem angestammten Gebiet bleiben, damit sie Beschulung, Kitabesuch oder Ähnliches nicht noch mal neu an einem anderen Ort beginnen müssen. Aber wenn ein Betreiber eine Ferienwohnung an Flüchtlinge nach dem
Tagessatz vermietet, die in Zukunft keine Zweckentfremdungsgenehmigung hat, dann kann er sie gern als Wohnung weiter vermieten, aber nicht zu den Tagessätzen einer Ferienwohnung. Das werden wir auch konsequent umsetzen, und ich finde, dass das richtig ist.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Breitenbach! Wir haben zu mehr Dingen einen Plan, als Sie glauben.
Es muss ja noch einen kleinen Unterschied zwischen Opposition und Regierung geben. Wir haben bereits seit einigen Wochen eine zusätzliche Gruppe dafür gebildet, sich dieser besonderen Problemlage zu widmen. Diese Gruppe arbeitet, wie Sie wissen, jeden Tag operativ in der Turmstraße, um mit den Flüchtlingen die Gespräche darüber zu führen bzw. auch mit den Vermietern gegebenenfalls die Gespräche zu führen, um – als erstes Ziel – dann, wenn eine Wohnung da ist, den Mietvertrag, wenn möglich, zu verlängern, und wenn das nicht geht, eine andere adäquate Unterbringung zu finden. Dafür ist im Bereich der zentralen Leistungsstelle im LAGeSo ein besonderes Team gebildet worden, das bereits seit einigen Wochen arbeitet.
(Vizepräsident Andreas Gram)
Ich lasse mir jeden Tag – jeden Abend – die Zahlen berichten, wie viele Flüchtlinge, wie viele Familien, wie viele Familien mit Kindern und wie viele alleinreisende Flüchtlinge davon betroffen sind. Wir sind seit einigen Wochen mit dieser Situation konfrontiert, und nach unserem derzeitigen Überblick kommen wir gut damit klar. Insofern: Wir haben dafür eine besondere Einheit gebildet, und der Puffer, den wir derzeitig in den Unterkünften haben, bietet uns auch die Möglichkeit, sie gegebenenfalls in einer anderen Gemeinschaftsunterkunft unterzubringen.
Es ist täglich eine Anzahl im unteren zweistelligen Bereich. Täglich 40 bis 50 waren es in den letzten Tagen, die dort vorgesprochen haben und wo Veränderungen bzw. Verlängerungen von Mietverträgen erreicht werden konnten. Die Zahlen, die in der Öffentlichkeit genannt werden, kann ich nicht bestätigen.
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Reinhardt! Der Bericht des Landesrechnungshofs, der Ihnen durch den Landesrechnungshof zur Verfügung gestellt wurde, ist der ohne die Stellungnahmen der Senatsverwaltung veröffentlichte Entwurf. Es ist ein übliches Verfahren, dass der Rechnungshof zunächst die zuständigen Verwaltungen um Stellungnahmen bittet. Diese Stellungnahme ist in den Bericht, der Ihnen derzeit vorliegt, noch nicht eingeflossen. Es handelt sich um einen Arbeitsstand. Trotzdem bewerten wir diesen Sachverhalt so, dass der Bericht des Rechnungshofs zu ähnlichen Ergebnissen kommt wie bereits vorher die von uns in Auftrag gegebenen Berichte der Wirtschaftsprüfer. Wir haben die darin vorgenommenen Hinweise und Ratschläge, die uns der Rechnungshof gegeben hat, die sich ähnlich verhalten, wie die der Wirtschaftsprüfer, schrittweise in das Verwaltungshandeln überführt.
Sie wissen dass die Fachaufsicht im Rahmen ihrer Möglichkeiten immer mehr Verantwortung für die operativen Tätigkeiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales übernommen hatte, am Ende bis hin zu dem Genehmigungsvorbehalt für den Vertragsabschluss über Gemeinschaftsunterkünfte und Notunterkünfte.
Was der Rechnungshof ebenfalls zum Ausdruck bringt ist, dass die Aufgabe enorm gestiegen ist. Ich teile nicht die Auffassung des Rechnungshofs, dass das planbar war. Ich glaube, dass das nicht der Fall ist. Es gab keine Experten in Deutschland, weder vom Auswärtigen Amt noch vom Bundeskanzleramt oder anderen Organisationen, die in der Lage waren, diesen Flüchtlingszugang zu prognostizieren. Es war so, dass alle Länder und Kommunen mit dieser Aufgabe enorm überfordert waren, dass am Ende das Bundesinnenministerium zu der Entscheidung gekommen ist, wegen dieser Überforderungssituation wieder temporär Grenzkontrollen einzuführen. Das sind alles Beispiele, die deutlich machen, dass eine Planbarkeit dieses Flüchtlingszugangs nicht gegeben war.
Aber positiv zu bewerten ist, dass das Land Berlin Ende Januar bereits alle unregistrierten Flüchtlinge registriert hat und heute mit dem Ankunftsnachweis das Bundesland ist, das als Erstes den vollständigen Standard des Bundes
umgesetzt hat und damit die eindeutige Registrierung erkennungsdienstlicher Erfassung vornehmen, aber eben auch den Leistungsmissbrauch verhindern kann, der mit dieser Sorge häufiger einhergegangen ist und weshalb der Rechnungshof auch die Prüfung übernommen hat.
Herr Abgeordneter Reinhardt! Ja!
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Bayram! Unter dem Bericht, der den Piraten vorliegt, steht:
Diese Mitteilung enthält das Ergebnis der Prüfung des Rechnungshofs, das hiermit den zuständigen Stellen zur Änderung bekannt gegeben wird, § 96 Landeshaushaltsordnung. Eine Veröffentlichung ist nicht zulässig. Bestehende Urheberrechte sind zu beachten.
So kann man es momentan beim Download beim RBB finden.
Natürlich sind die Hinweise, die sich in diesem Rechnungshofbericht befinden, schrittweise in Verwaltungshandeln überführt worden. Sie haben dazu eine Fülle an Schriftlichen Anfragen gestellt, die wir beantwortet haben, wo wir Ihnen die jeweiligen Schritte dargelegt haben. Erst jüngst haben wir im Ausschuss über die besonderen Maßnahmenpläne im Bereich des Leistungs- und Ankunftszentrums gesprochen. Wer auf die Stadt und derzeit auf das Flüchtlingsthema schaut, sieht, dass eine Fülle dieser Hinweise mit Leben erfüllt wurde und wir uns heute in einer Situation befinden, dass wir die unverträgliche und für alle unzumutbare Situation des letzten Herbstes nicht noch einmal haben und darauf vorbereitet sind, nicht in eine solche Situation zu kommen, wenn die Flüchtlingszahlen noch einmal steigen. Auch Sie sollten akzeptieren, dass es so ist. Ich finde es auch eine gute Entwicklung für Berlin.
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Bayram! Wir haben uns im letzten Herbst in einer außergewöhnlich angespannten Situation bei der Flüchtlingsunterbringung befunden.
Es gab den allgemeinen Wunsch und auch das gemeinschaftliche Ziel, dass wir diese Aufgabe zusammen lösen. Dazu gehörte auch, dass die Prozesse im Landesamt für Gesundheit und Soziales verbessert werden, denn die Zahl der Flüchtlinge hatte sich seit Beginn der Legislaturperiode um mehr als 2 000 Prozent erhöht. Die Mitarbeiterzahl ist nicht im gleichen Atemzug gewachsen. Deswegen mussten Optimierungsmaßnahmen zur Unterstützung der Mitarbeiter unternommen werden. Dazu gehörte unter anderem die Digitalisierung der Aktenvorgänge, um schneller die jeweiligen Bearbeitungen durchzuführen.
Wir haben in diesem Zusammenhang das Unterstützungsangebot einer Tochter der Deutschen Telekom und des Unternehmens Arvato erhalten. Dazu haben wir Gespräche mit den Unternehmen geführt, und wir haben dann, so wie es auch das Rundschreiben des Bundesministeriums der Wirtschaft für diesen Sachverhalt zulässt, nämlich aufgrund der Flüchtlingssituation auch zur freihändigen Vergabe zu kommen, einen Auftrag an dieses Unternehmen erteilt, und ich bin der Auffassung, dass das für diese Zeit, in der wir uns damals befunden haben, richtig war. Wir sind uns alle bewusst gewesen, dass diejenigen, die damals schnelle Entscheidungen und eine schnelle Unterstützung gefordert haben, genau die gleichen sein werden, die acht oder zehn Wochen später sagen werden, dass diese schnellen Entscheidungen falsch waren. Wir stehen aber zu diesen Entscheidungen, und ich stehe auch zu dieser Entscheidung, diesem Unternehmen den Auftrag gegeben zu haben. Wir haben das haushaltsrechtlich abgewogen. Wir haben dazu die notwendigen rechtlichen Vermerke im Haus gehabt, die dies zulässig erscheinen lassen,
nicht nur erscheinen, sondern diese Auftragsvergabe war auch zulässig in dieser Situation.
Es gab auch Alleinstellungsmerkmale beispielsweise dadurch, dass frühere Beamte der Deutschen Post bei der Deutschen Telekom tätig sind und dadurch auch für hoheitliche Aufgaben eingesetzt werden können, also Alleinstellungsmerkmale waren auch dort vorhanden. Insofern ist das ein erklärbarer Vorgang, und ich stehe auch zu diesem Vorgang. Sie können ihn gerne kritisieren, aber ich sage: Die humanitäre Situation zum damaligen Zeitpunkt hat es erforderlich gemacht, schnelle Entscheidungen zu treffen, und für diese schnellen Entscheidungen müssen wir uns auch nicht verstecken.
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Zunächst bin ich Ihnen gegenüber als Parlament rechenschaftspflichtig.
Dazu habe ich die notwendigen Fragen beantwortet. Und wenn Sie der Auffassung sind, dass ich da kritisiert werde – ich hatte diesen Eindruck nicht. Ich würde auch Mitgliedern meiner Partei erklären, welche Entscheidungen zur damaligen Zeit richtig waren, wenn ich gefragt werde, und das habe ich auch hinlänglich getan.
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Zillich! Sie wissen, dass das so nicht der Fall ist,
wie Sie es gerade schildern, und dass der Sachverhalt berlinovo und Berlinlux noch Bestandteil einer Beratung und einer intensiven Erörterung im Hauptausschuss ist. Insofern will ich dieser, erstens, nicht vorgreifen und zweitens aber auch zum Ausdruck bringen, dass es so, wie Sie es derzeitig schildern, nicht richtig ist, sondern nachdem die Situation mit Berlinlux deutlich wurde, sind die Vertragsverhältnisse mit Berlinlux verändert worden.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Seibeld! Die Rückkehr- und Weiterwanderungsberatungsstelle des Landesamtes für Gesundheit und Soziales verzeichnet in den letzten Monaten eine stark ansteigende Zahl an Rückkehrberatungen. Sie hat sich im Verhältnis zu den Vormonaten November und Dezember mehr als verdoppelt. Wir haben im Monat Januar nur 50 und im Monat Februar schon 150 freiwillige Rückkehrer gehabt. Die Rückkehrberatung insgesamt ist auf mehrere Hundert Fälle angestiegen, und wir haben im Bereich der Rückkehrberatung die Mitarbeiterzahl erhöht und werden dort neun zusätzliche Kollegen für die Freiwillige-Rückkehr-Beratung einstellen.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Herberg! Lassen Sie doch den Kollegen Lauer nachher noch eine Nachfrage stellen, er ist schon ganz hibbelig!
Wir haben die unregistrierten Flüchtlinge Ende Januar vollständig registrieren können. Sie wissen, dass wir danach angefangen haben, die Unregistrierten, die möglicherweise in Privathaushalten sind, in unterschiedlichen Sprachen, über unterschiedliche Medien anzusprechen. Wir haben seit dem 18. Februar diesen Aufruf laufen, dass man direkt bei uns einen Termin haben kann, wenn man noch Flüchtlinge in Privathaushalten untergebracht hat. Sie wissen, dass in der Öffentlichkeit über sehr hohe Zahlen gesprochen worden ist. Deswegen haben wir uns darauf sehr intensiv mit einem separaten Ablauf vorbereitet.
Zum heutigen Sachstand können wir sagen, dass es 22 Meldungen aus Privathaushalten gegeben hat über Personen, die bislang noch unregistriert waren und bei Privatpersonen untergekommen sind. Wir haben dies unbürokratisch gelöst
und auch eine Unterbringung bei der jeweiligen Privatperson zugelassen, wenn gewollt, sodass ich Ihnen die Frage, ob es weiterhin eine Notsituation bei der Registrierung gibt, mit einem Nein beantworten kann. Wir sind bei taggleicher Registrierung in der Kruppstraße und bei taggleicher Leistungserteilung für das Erstpaket in der Bundesallee.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Herberg! Ich habe Ihnen die Frage beantwortet, ob wir der Auffassung sind, dass es eine administrative Notsituation bei der Registrierung oder Leistungsgewährung gibt. Das ist nicht der Fall.
Für den Bereich, den wir beantworten können, nämlich für die Frage der Leistungsgewährung, für die Registrierung und den Bereich der Unterbringung haben wir eine solche Notsituation nicht mehr. Wir sind froh, dass wir nach der schwierigen Situation, die wir im letzten Jahr hatten und die Ihnen allen, uns allen und erst recht mir viele Sorgen gemacht hat und die wir so in Berlin nicht noch einmal erleben wollen, diese Situation jetzt im Griff haben und sagen können, dass die Registrierung und die Leistungsgewährung für das Starterpaket funktionieren. Sie wissen, dass es noch Abschlagszahlungen im Bereich der zentralen Leistungsstelle für die darauffolgenden Leistungen gibt, um da den Aufholprozess zu erledigen. Aber auch hier haben wir ein Verfahren gefunden, zusammen mit den Betreibern und vielen anderen mehr, um wieder in einem geordneten Verfahren zu sein.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Wir haben bei der Auswahl von Betreibern auch in der Vergangenheit, außer bei den Turnhallen, da gab es temporär eine andere Situation, immer eine Auswahl von unterschiedlichen Betreibern im Rahmen eines kleineren Interessenbekundungsverfahrens durchgeführt, das wissen Sie; bei den Turnhallen gab es eine andere Situation.
Zweitens: Wir haben keinen Vertrag mit der Firma McKinsey abgeschlossen. – Drittens: Für die vertragliche Beziehung am Flughafen Tempelhof hat die Verantwortung in Abstimmung für die Vorbereitung mit einem Planungsbüro zusammen mit Tempelhof Projekt stattgefunden. Dies erfolgte, um schnell das Ankommenszentrum einzurichten. Ich finde, es war im gemeinsamen Interesse, dass wir das schnell und zeitnah hinbekommen. Meines Wissens wird dort im Übrigen nach einer Honorarordnung abgerechnet, die bei jedem anderen Anbieter genau in der gleichen Größenordnung wäre und damit auch transparent und vergleichbar ist. Aber, wie gesagt, das war eine Situation, um das Ankommenszentrum einzurichten. Wir erwarten dazu die abschließenden Ergebnisse bis Ende März und werden dann die weiteren Entscheidungen treffen. Die Leistungen, die notwendig sind, um das Zentrum zu ertüchtigen, werden dann in dem Maße beauftragt bzw. ausgeschrieben, zumeist von der BIM, wie das im Land Berlin üblich ist.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Radziwill! Das Landesamt für Gesundheit und Soziales ist – ebenso wie die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales – in der letzten Woche darüber informiert worden, dass es eine Hausdurchsuchung bei einem Mitarbeiter des LAGeSo gegeben hat. Der Vorwurf lautet, dass es zu Bestechlichkeit im Rahmen der Vergabe eines Sicherheitsauftrags von der Arbeiterwohlfahrt an ein Sicherheitsunternehmen gekommen sei und dieser Mitarbeiter dabei eine Bestechungssumme von diesem Sicherheitsdienst entgegengenommen habe. Unsere Überprüfungen haben ergeben, dass in den letzten Jahren vonseiten des LAGeSo keine Zahlungen an diesen Sicherheitsdienst erfolgt sind bzw.
seitens des LAGeSo keine Vertragsverhältnisse mit dieser Firma vorliegen, sondern dass es sich um ein Vertragsverhältnis zwischen der Arbeiterwohlfahrt und dem Sicherheitsdienst handelt.
Nichtsdestotrotz ist es erforderlich, aus solchen Vorkommnissen Schlussfolgerungen zu ziehen, mit der Innenrevision zu sprechen, den Gefährdungsatlas, der in jeder öffentlichen Verwaltung, die mit Vergabe zu tun hat, vorliegen muss, noch einmal durchzugehen und zu klären, ob auch alle Maßnahmen der Innenrevision vorgenommen werden, um solche Fälle zu vermeiden. Die strafbare Handlung, wie sie sich hier abzeichnet – Sie wissen, dass sich sowohl der Geschäftsführer des Sicherheitsunternehmens wie auch der Mitarbeiter des LAGeSo derzeit in Untersuchungshaft befinden –, hat sich bei einer Vergabe zwischen der Arbeiterwohlfahrt und dem Sicherheitsdienst vollzogen und nicht bei einer Vergabe, die das LAGeSo erteilt hat. Wir wissen heute, dass das Sicherheitsunternehmen nicht als Verpflichtung in einem der Verträge mit der Arbeiterwohlfahrt aufgenommen worden ist; dies wäre auch völlig gegen jede Maßgabe des LAGeSo. Sie wissen, dass wir vom Vier-AugenPrinzip, das im LAGeSo in der Vergangenheit angewandt worden ist, durch das Hinzuziehen der Fachaufsicht zu einem Sechs-Augen-Prinzip gelangt sind. Auch im letzten Jahr haben wir schon viele Maßnahmen unternommen und Vorkehrungen getroffen, um solche Vorkommnisse von Bestechung – die innerhalb des LAGeSo ja immer wieder vermutet wurden, von denen der Rechnungshof und die Wirtschaftsprüfer aber in all ihren Überprüfungen feststellten, dass sie nicht vorhanden sind – zu verhindern und um sicherzustellen, dass mit den Steuergeldern sachgemäß und richtig umgegangen wird und dass Korruption und Bestechlichkeit verhindert werden.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Ich kann überhaupt keine Aussagen zu dem Verfahren an sich tätigen, weil dies in den Händen der Staatsanwaltschaft und nicht in unseren Händen liegt. Wir haben vernommen, dass es Hausdurchsuchungen bei der Sicherheitsfirma, bei der Arbeiterwohlfahrt und bei dem Mitarbeiter des LAGeSo gegeben hat und daraus zwei Festnahmen entstanden sind. Wie es zu dem Vorgang der Bestechung kommen konnte, muss die Staatsanwaltschaft aufklären, ebenso, welche weiteren Kriterien dafür erforderlich waren.
Einfluss auf die Vergabe bei den Trägern nehmen wir insofern, dass deren Wirtschaftlichkeit nachgewiesen sein muss – und der Träger hat ja auch öffentlich dargelegt, dass er über unterschiedliche Angebote von unterschiedlichen Anbietern zu diesem Sicherheitsdienst gekommen sei. Die Qualitätskriterien für den Betrieb einer Unterkunft finden sich in den Verträgen der Berliner Unterbringungsleitstelle. Sie sind die Vorgabe für jeden Betreiber, um die adäquate Leistung dann auch zu erhalten.
Im Gefährdungsatlas ist, wie in jeder öffentlichen Verwaltung, festgehalten, dass alle Schritte zu unternehmen sind, um Korruption und Bestechlichkeit zu verhindern. Am Ende des Tages ist es so, dass Sie, um strafbaren Handlungen von einzelnen Mitarbeitern vorzubeugen, natürlich viele Sicherheitsinstrumente einbauen können. Um aber von vornherein auszuschließen, dass es in irgendeiner Form zu einer strafbaren Handlung kommt, bedarf des Hineinschauens in die Seele jedes einzelnen Mitarbeiters, was keine Behörde, wir auch nicht, leisten kann. Wir tun aber alles, damit so etwas nicht möglich ist. Es handelt sich ja auch nicht um einen Bestechungsvorgang von Zahlungen des LAGeSo an einen Betreiber oder an ein Sicherheitsunternehmen, sondern von einem Betreiber an ein solches Unternehmen. Es geht nicht um ein Vertragsverhältnis zwischen uns und einem anderen Dienstleister.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Dieser Mitarbeiter war für einen Zeitraum von ca. einem Jahr für den Bereich der Unterbringung zuständig.
Herr Abgeordneter Lux! Die Kollegin Bayram hat die Frage gestellt, und ich würde sie auch gerne der Kollegin beantworten. Sie haben aber jederzeit die Möglichkeit, auch eine Frage zu stellen. –
Der Mitarbeiter war für ca. ein Jahr für die Berliner Unterbringungsleitstelle tätig und damit – mit der rechtsgeschäftlichen Vollmacht – auch für Betreiberverträge zuständig. Als im Sommer und Herbst letzten Jahres von mir die Veränderungen für das Aufbaumanagement im LAGeSo vorgenommen wurden, ist er in seinen früheren Fachbereich zurückgekehrt, und wir haben die Aufgabe anders geordnet. Er war also von 2014 bis Mitte 2015 für diese Aufgabe zuständig.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Bayram! Auch die Wiederholung von unterschiedlichen Begrifflichkeiten ändert nichts daran, dass sowohl die Wirtschaftsprüfer als auch der Rechnungshof deutlich festgestellt haben, dass es keine Anzeichen, keine Belege für die Vorwürfe bezüglich Korruption und Bestechlichkeit im LAGeSo durch den früheren LAGeSo-Präsidenten gegeben hat.
Das Zweite: Der Vorgang jetzt wird von der Staatsanwaltschaft aufgeklärt. Es handelt sich um einen Bestechungsvorgang aus einem Rechtsgeschäft zwischen einem Betreiber und einem Sicherheitsdienst – keinem Rechtsgeschäft mit dem LAGeSo. Die Antikorruptions- bzw. Gefährdungsanalyse ist in jeder öffentlichen Verwaltung, auch im LAGeSo, vorzunehmen. Dies geschieht jederzeit. Sie wissen, dass wir auch im Bereich der Innenrevision unterschiedliche Maßnahmen der Verstärkung ergriffen haben, nicht allein wegen dieser Vorwürfe, sondern auch, weil die Rechtsgeschäfte, die in der Vergangenheit im Bereich der Flüchtlingsunterbringung getätigt wurden – vor zwei, drei oder vier Jahren –, viel kleiner waren als zum derzeitigen Zeitpunkt. Deswegen ist es erforderlich, auch solche Bereiche wie die Innenrevision an die neue Aufgabe anzupassen. Mit der gestiegenen Aufgabe muss mehr einhergehen als nur die Hinzunahme neuer Mitarbeiter in dem eigentlichen Kernbereich, sondern das betrifft auch alle anderen Bereiche. Insofern unternehmen wir alle Maßnahmen dafür, auch die anderen Sekundärbereiche wie die Innenrevision zu stärken.
Aber hinsichtlich der Verstetigung der Begrifflichkeiten, dass es innerhalb des LAGeSo zu Korruption oder Bestechung in vielen Fällen gekommen sei, muss ich feststellen: Das ist nicht richtig, sondern die Vorwürfe der Vergangenheit, die Sie eben unter eine Überschrift gefasst haben, sind von Rechnungsprüfern und dem Rechnungshof hinlänglich aufgeklärt. Sie wissen, dass die Anzeigen, die bei der Staatsanwaltschaft dazu vorgelegen haben, alle eingestellt wurden und dass dieser jetzige Vorgang ein Rechtsgeschäft behandelt, was sich nicht in dem Einflussbereich des LAGeSo, sondern in einem Einflussbereich von Betreiber und Sicherheitsdienst befindet. Ich denke, das muss auch noch einmal deutlich gemacht werden. Nur durch die Verstetigung von Begriffen ist die
Diskreditierung von all den anderen Mitarbeitern, die da eine wichtige Aufgabe haben, nicht gerechtfertigt.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Es fällt schwer, auf eine solche Fragestellung sachlich zu antworten, aber ich will deutlich sagen, dass es sich bei dem Vorgang, der im Raum steht und der zu den Ermittlungen führt, nicht um ein Rechtsgeschäft zwischen dem LAGeSo und einem Betreiber handelt, sondern zwischen dem Betreiber und dem Sicherheitsdienst.
Sie als Anwältin wissen ebenso gut wie viele andere hier im Raum, dass man viele Schritte unternehmen kann, um strafbare Handlungen bzw. Korruption zu vermeiden, aber dass es letztendlich auch immer wieder strafbare Handlungen von Personen gibt, gegen die man zwar viel tun kann, aber die man nicht alle von Hause aus jederzeit verhindern kann. Wir tun alles im LAGeSo – um Ihre Frage noch mal deutlich zu beantworten –, um mit der gestiegenen Aufgabe auch die unterschiedlichen anderen Bereiche wie den der Innenrevision zu stärken und damit auch Maßnahmen zu ergreifen, um Korruption und Bestechlichkeit in der öffentlichen Verwaltung zu verhindern.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Der Vorwurf der Bestechlichkeit, der hier im Raum steht, ist, dass ein Mitarbeiter des LAGeSo eine Bestechungssumme von einem Sicherheitsdienst erhalten hat, der für die AWO tätig war, und dass suggeriert wurde, dass er einen Einfluss darauf hat, dass das Sicherheitsunternehmen den Auftrag bei der AWO bekommt. Das ist der Vorwurf. Die anderen Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft – nicht wir, nicht die Senatsverwaltung. Deswegen werde und kann ich mich auch nicht weitergehend zu diesen Vorgängen äußern.
Über die Hausdurchsuchungen bin ich zu dem Zeitpunkt informiert worden, als diese Maßnahme begonnen wurde, und wir sind als Dienstherr des Beschäftigten darüber informiert worden, welcher Vorwurf gegen diese Person erhoben wird. Dieser Vorwurf hat dazu geführt, dass wir unmittelbar die Person vom Dienst freigestellt haben und die notwendigen Disziplinarverfahren dazu eingeleitet haben – mit dem Ziel der Entfernung aus dem Amt. Das ist ein Vorgang, der bei einer angedrohten Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr im Beamtenstatusgesetz so vorgesehen ist. Alle anderen Dinge überlassen wir der Staatsanwaltschaft und nicht einem Hörensagen. Das erleben wir zwar in diesem Zusammenhang wie in vielen anderen Zusammenhängen immer wieder, aber ich halte es schon für richtig, dass diejenigen diese Arbeit leisten, die dafür zuständig sind, und das ist die Berliner Staatsanwaltschaft.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Die Senatsverwaltung für Gesundheit und das Landesamt für Gesundheit und Soziales sind am Tag der Hausdurchsuchung darüber informiert worden, dass diese Hausdurchsuchung aufgrund eines Vorwurfs der Bestechlichkeit gegen den Mitarbeiter vorgenommen wurde.
Wir haben daraufhin unmittelbar der Staatsanwaltschaft alle dafür erforderlichen Unterstützungen für diese Maßnahme angeboten und haben dann auch das Dienstverfahren aufgrund dieses Vorwurfs gegen den Kollegen eingeleitet.
Herr Präsident! Einen Zusammenhang mit den Disziplinarverfahren der Vergangenheit gibt es nicht. Disziplinarverfahren haben das Ziel, einen Sachverhalt aufzuklären. Wenn sich bei der Aufklärung herausstellt, dass beispielsweise gegen die Landeshaushaltsordnung, andere Gesetze oder Rahmenbedingungen verstoßen wurde oder diese nicht eingehalten wurden, müssen die notwendigen Schlussfolgerungen gezogen werden. Über den Vorwurf der Bestechlichkeit ist die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, genauso wie das Landesamt für Gesundheit und Soziales an dem Tag informiert worden, an dem die Hausdurchsuchung stattgefunden hat.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Es gibt in der Frage der Korruptionsbekämpfung und der Frage der Innenrevision sowie der Stärkung der Innenrevision im Land Berlin klare Regelungen, mit welchen Institutionen dabei zusammengearbeitet wird, um dies nicht nur inhouse zu regeln, sondern zum Beispiel auch mit der Senatsverwaltung für Justiz, bei der man sich dazu Unterstützung holen kann. Auch beim Rechnungshof kann man dafür Unterstützung bekommen. All die dafür erforderlichen Unterstützungen nutzen wir. Ich habe damals schon beim Rechnungshof um eine Prüfung unterschiedlicher Sachverhalte gebeten. Der Rechnungshof hatte aber zum damaligen Zeitpunkt aufgrund mangelnder Kapazitäten dies nicht übernehmen können. Wir haben uns deswegen in der damaligen Frage externe Unterstützung geholt.
Im Rahmen einer Ausschreibung haben wir darum gebeten, Wirtschaftsprüfer einschalten zu können. Es hat Wirtschaftsprüferberichte gegeben, die wiederum Schlussfolgerungen auch für die Stärkung der internen Revision gezogen haben. Es ist ein übliches Verfahren, dass man sich dann bei den im Wesentlichen auch für die Ausschreibung bzw. für die Korruptionsbekämpfung verantwortlichen Ressorts dafür Unterstützung holen kann. Dies liegt aber auch in der Verantwortung der Innenrevision selbst. Wenn die Innenrevision selbst feststellt, dass sie für einen Vorgang, den sie umfänglicher prüfen will, zusätzliche Unterstützung benötigt, kann sie sich an die jeweiligen Institutionen wenden. Das ist in den Antikorruptionsregeln des Landes genau geregelt. Das Verfahren ist nachlesbar, wie es abläuft, um sich zusätzliche Unterstützung zu holen und damit die Unabhängigkeit der Innenrevision zu erhalten.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Die Unterkünfte gibt es. Wir haben zum Beispiel im Rathaus Friedenau in Abstimmung zwischen der Integrationsverwaltung und uns eine spezielle Unterkunft für alleinreisende Frauen mit Kindern und LSBTI-Flüchtlinge eröffnet. Diese Unterkunft wird auch mit diesen Flüchtlingen belegt. Wir haben in der Marburger Straße eine spezielle Einrichtung nur für alleinreisende Frauen mit Kindern, und wir haben weitere Unterkünfte, die wir auch speziell für diese Personengruppe vorsehen. – Insofern herzlichen Dank für die Frage! Diese Unterkünfte gibt es bereits in Berlin. Sie
(Staatssekretär Bernd Krömer)
können zum Beispiel im Rathaus Friedenau ansehen, wie das funktioniert und wie das gut funktioniert.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Das ist ein wichtiges Thema, mit dem wir uns seit einiger Zeit beschäftigen und im Rahmen der Härtefallbearbeitung innerhalb des LAGeSo dafür sorgen, dass diejenigen nicht in den größeren Unterkünften sind, sondern in den kleineren, individuellen Unterkünften unterkommen. Wir haben dazu die Härtefallhotline innerhalb des LAGeSo eingerichtet, um bei solchen Fällen die Möglichkeit zu geben, dass die Betreiber oder andere Personen als Unterstützer beispielsweise für schwangere Frauen mit dabei sind, dort anrufen können und eine andere Unterkunft ermöglichen. Unser Ziel ist es, dass sie, insbesondere auch nachdem z. B. ein Kind geboren wurde, nicht in größeren Unterkünften oder in Turnhallen zurück müssen, sondern dann in andere Unterkünfte zurückkehren. Von solchen Einzelfällen hören wir immer einmal wieder. Wir lösen sie unmittelbar über die Härtefallkommission und über die Härtefallhotline. Wir haben das gestern sowohl in der großen Lage als auch im Steuerungskreis mit allen Betreibern noch einmal besprochen. Das Verfahren scheint gut zu funktionieren.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Wir hatten zunächst vor, mit dem Rathaus Friedenau eine Einrichtung ausschließlich für queere Flüchtlinge zu haben. Wir haben dann aber – in Abstimmung mit dem Bezirk und auch auf Wunsch des Bezirks – eine Situation gehabt, dass durch den Leerzug der Teske-Schule, die wir dringend für die Beschulung der Flüchtlinge benötigen, auch Familien und alleinreisende Frauen mit Kindern aus der Teske-Schule in das Rathaus Friedenau mit umziehen und es damit eine gemischte Unterkunft ist, aber keine alleinreisenden Männer in der Unterkunft sind, um den besonderen Schutzstatus der dort jetzt untergebrachten Flüchtlinge auch weiterhin erhalten zu können.
Ich bewerte dies so, dass das aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen und der Abstimmung mit dem Bezirk ein vernünftiger Kompromiss war, der im Übrigen unter allen Beteiligten vor Ort verabredet und mit der Bezirksbürgermeisterin, mit der Bildungsverwaltung, in Abstimmung mit der Integrationsverwaltung, mit uns und dem Stab getroffen wurde. Ich finde es gut, dass wir eine weitere Unterkunft haben, die gezielt für die Flüchtlinge da ist, die besonderen Schutzstatus haben.
Wir haben, um auf die andere Frage vorhin noch einzugehen, unter anderem auch die Einrichtung im Brebacher Weg in Biesdorf, eine Einrichtung, die jetzt von der Volkssolidarität betrieben wird, für besonders Schutzbedürftige. Wir haben die Einrichtung in Reinickendorf für besonders Schutzbedürftige, das ehemalige Marie-SchleiHaus und einige andere Unterkünfte auch.
Ich finde es gut, dass wir solche Unterkünfte in Berlin haben und dieser Situation jetzt auch gerecht werden können, dass wir mit dem Rathaus Friedenau eine vernünftige Lösung für alle schutzbedürftigen Gruppen geschaffen haben.
(Senator Mario Czaja)
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Taş! Weil die Staatsanwaltschaft uns diesen Vorwurf im Rahmen ihrer Ermittlungen als Ermittlungsgrund mitgeteilt hat!
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Taş! Wir haben die Innenrevision nicht einmal, zweimal oder dreimal eingesetzt, sondern die Innenrevision ist ein beständiger Bestandteil der öffentlichen Verwaltung.
Und sie hat von sich aus tätig zu werden in den Bereichen, wo sie nach dem Gefährdungsatlas eine besondere Überprüfung für notwendig erachtet. Insofern arbeitet die Innenrevision wie in jeder anderen Behörde nicht auf Anweisung des Senators, sondern auf der Basis der dafür vorhandenen Gesetze regelmäßig. Und dies ist auch im LAGeSo der Fall.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Zillich! Wir haben in einem Bericht an den Hauptausschuss, dessen Behandlung gestern noch einmal vertagt wurde, die Schlussfolgerung, die die öffentliche Verwaltung aus dem Wirtschaftsprüferbericht und dem Rechnungshofbericht gezogen hat, formuliert und Ihnen mitgeteilt. Und ja, wir ziehen alle Schlussfolgerungen, die aus dem Wirtschaftsprüferbericht und aus dem Rechnungshofbericht für die weitere Arbeit im LAGeSo notwendig sind, und setzen diese unmittelbar um.
Wir sind dankbar, dass wir über die Gefahren von harten und weichen Drogen noch stärker aufklären können, als das in der Vergangenheit der Fall war. Viele Fälle in Berlin zeigen, dass das bitter notwendig ist.
Der Auftrag für diese Leistung wird ausgeschrieben.
Das ist im Haushaltsrecht so vorgesehen. Danach können wir Ihnen mitteilen, wer den Zuschlag für diese Kampagne bekommt.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Die Ausschreibung mit dem Ausschreibungsinhalt ist dann auf der Ausschreibungsplattform des Landes Berlin nachlesbar. Ich schicke Ihnen gerne den Link. Dann können Sie auch sehen, zu welchem Zeitpunkt sie ausgeschrieben wird.
Wie genau der Ausschreibungszeitraum für diese Kampagne ist, kann ich Ihnen aktuell nicht sagen. Da müsste ich mich erkundigen. Das kann ich Ihnen am Montag sagen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben in dieser Debatte erlebt, dass der Wahlkampf in vollem Gange ist. Wenigstens haben aber von CDU und SPD die gesundheitspolitischen Sprecher gesprochen, was man bei den Grünen und den Piraten nicht sagen kann. Vielleicht hätten Sie Herrn Thomas sprechen lassen sollen, der bislang immer im Gesundheitsausschuss gewesen ist. Wenn hier Kollegen sprechen, die in fünf Jahren noch keiner einzigen Sitzung des Ausschusses beigewohnt haben,
ist es schon etwas schwierig, bzw. es ist notwendig, Nachhilfe u. a. dahin gehend zu geben, dass ambulante Bedarfsplanung, Herr Schruoffeneger, eben nicht von der Politik geplant wird, sondern von den Vertragspartnern – den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung. Das Basiswissen können wir aber an der Stelle nicht nachholen.
In Richtung von Herrn Albers: Herr Albers! Ich weiß, es fällt Ihnen enorm schwer. Ihr Ärztekammerpräsident Jonitz sagt, dass in dem Krankenhausplan noch nie so viel Qualität und so viel Patientensicherheit enthalten war wie in diesem.
Noch nie waren die Krankenhausgesellschaft und die Krankenkassen so dicht vor einem Einvernehmen für einen Krankenhausplan wie bei diesem.
Noch nie gab es eine Zeit, wo keine Demonstration gegen den Krankenhausplan stattfand, wie es u. a. auch bei Ihnen der Fall war. Ich weiß, dass Ihnen das enorm schwerfällt, und ich weiß auch, was Sie von der Politik von Frau Lompscher gehalten haben. Das wissen wir alle; Herr Isenberg weiß es noch viel besser als ich. Wir wissen, dass das alles schwerfällt, aber nichtsdestotrotz: Dafür hätten Sie die Tätowierung nicht machen müssen, wirklich nicht, Herr Albers!
Ich bin auch gerne bereit, dafür zu sorgen, dass ein Chirurg das wieder in Ordnung bringt. Falls Sie dafür Hilfe brauchen, kommen Sie danach zu mir!
In den 51 Berliner Kliniken an 62 Standorten findet natürlich eine außerordentlich gute Krankenhausversorgung statt. Während in anderen Bundesländern die Krankenhausplanung damit einhergeht, dass viele Krankenhäuser rote Zahlen schreiben – bis zu 40 Prozent aller Kliniken in Deutschland haben ökonomisch große Schwierigkeiten – und daher nicht über Qualität gesprochen werden kann, sondern nur über ökonomische Stabilität dieser Häuser, haben wir in Berlin eine ausgesprochen gute Versorgungsqualität. Wir haben stark ausgeprägte Leistungskonzentrationen und mit Schulte-Sasse das letzte Mal den Beginn einer Krankenhausplanung, der Schwerpunkte vorgesehen hat.
An dieser Arbeit von Schulte-Sasse haben wir angeknüpft. Es ist gut, dass 94 Prozent der Schlaganfallpatientinnen und -patienten direkt in einer Klinik mit vorgehaltener Stroke-Unit behandelt werden. Die restlichen 6 Prozent sind, wie Sie wissen, leider fehlerhafte Selbsteinweisungen. Es ist gut, dass der überwiegende Teil der Herzinfarkte in einer Klinik mit Fachabteilung für Kardiologie behandelt wird. Es ist auch gut, dass wir bei Charité und Vivantes Zentrenbildungen haben, beispielsweise für die Tumorbehandlung oder für andere wesentliche Erkrankungen. Auch in dem Unternehmen, in dem Sie einmal tätig gewesen und jetzt als Personalrat aktiv sind, ist das der Fall; auch bei Vivantes hat die Zentrenbildung dazu geführt, dass das Unternehmen auf einem guten Weg ist und es die qualitative Ausgangssituation weiterhin verbessern kann. Das tun wir mit diesem Krankenhausplan. Die qualitativ gute Ausgangssituation und die Tatsache, dass nicht jeder alles macht oder machen will, ist der Grund dafür, dass es den Krankenhäusern im Bundesvergleich so gut geht.
Mit dem Krankenhausplan 2016 haben wir drei Dinge getan: Wir haben den Krankenhausplan dem Bevölkerungswachstum angepasst, und wir haben sowohl die demografische Entwicklung Berlins als auch die Fortschritte in der Medizin berücksichtigt.
Noch ein Satz zum Facharztstandard. Sie wissen, Herr Kollege Albers: Der Facharztstandard ist die Voraussetzung für jedes Krankenhaus,
und zwar in dem Moment, wo Sie einen Schritt über die Schwelle einer Klinik tun. Das Neue an dem, was wir tun, ist aber, dass wir diesen mit der fachärztlichen Mindestbesetzung weiterentwickelt haben.
Facharztstandard an 365 Tagen im Jahr – 24 Stunden lang – bedeutet, dass die im Krankenhaus tätigen Ärztinnen und Ärzte verpflichtet sind, nach anerkanntem und
gesichertem Standard der medizinischen Wissenschaft zu behandeln und die jeweilige Behandlung wie ein sorgfältiger Facharzt vorzunehmen. Das gilt auch bei nicht vorhandener Facharztanerkennung. Bislang war eine Mindestfacharztanzahl nicht Gegenstand des Krankenhausplans. Fachärztliche Mindestbesetzung geht aber über den Facharztstandard hinaus und beschränkt ihn nicht.
Und selbstverständlich haben Sie recht, dass große Kliniken diesen Standard schon allein aufgrund der zu behandelnden Patienten überschreiten. Sie dürfen aber – und das ist das Neue – zum ersten Mal verbindlich nicht unterschritten werden. Das ist etwas, was Sie vielleicht auch noch mal bei einer Fortbildung bei der Ärztekammer überprüfen können, denn diese hat bei der Formulierung maßgeblich mitgewirkt, um den Standard zu verbessern.
Aber, Herr Schruoffeneger, an einer Stelle haben Sie natürlich recht: Wir dürfen nicht die Augen davor verschließen, dass in den vergangenen Jahren teilweise Entwicklungen eingesetzt haben, denen wir entgegenwirken müssen. Der Wettbewerb der Krankenhäuser um höhere Versorgungsanteile und Erlössteigerungen – in Ballungsräumen in besonderem Maße – entfaltet in vielen Bereichen ein besonderes Maß an Wirkung. Dieses Bestreben der Krankenhäuser wird von einem verstärkten Fokus der Berliner Krankenhausplanung auf die Qualitätssicherung begleitet. Nur mit Qualitätsvorgaben – und wenn möglich auch mit Mindestmengenvorgaben – kann man der Leistungsausweitung, die nicht an diesen Kriterien orientiert ist, entgegenwirken.
Ich gehe vollkommen konform mit dem Kollegen Isenberg und dem Kollegen Ludewig: Im Gemeinsamen Bundesausschuss müssen wir dafür werben, dass diese Mindestpersonalvorgaben und Qualitätsvorgaben noch stärker als bisher berücksichtigt werden.
Herr Kollege Albers! Sie wissen, dass es gute Gründe gibt, warum nicht die Politik diese Mindestvorgaben festlegt: Dafür ist ärztlicher Sachverstand von besonderer Bedeutung. Es kann aber auch nicht sein, dass sich unterschiedliche Fachgesellschaften gegenseitig festfahren, sie mit den Krankenkassen nicht zu einer Einigung kommen und wir deswegen im Bund keine Vorgaben haben. Es muss klar sein: Es gibt ein bestimmtes Zeitfenster, wann diese Mindestvorgaben weiterentwickelt werden. Wenn das nicht der Fall ist, dann, da bin ich mir sicher, muss auch der Gesetzgeber – in diesem Fall der Bundesgesetzgeber – diese Veränderungsnotwendigkeiten erkennen und angehen.
Mit dem Krankenhausplan haben wir einen langen Prozess hinter uns. Wir haben drei Jahre in unterschiedlichen Arbeitsgruppen gearbeitet; es war eine Fülle an externen Beratern beteiligt. Am Nikolaustag des Jahres 2012 haben wir damit begonnen. Ein gesundheitspolitischer Sprecher war damals nicht dabei, das war Herr Albers. Andernfalls hätte er gewusst, wie wir diesen Krankenhausplan aufgesetzt, wie wir die jeweiligen Arbeitsgruppen eingerichtet haben. Wir haben uns damals mit Brandenburg und Hamburg abgestimmt. Wir haben die Eckpunkte des Krankenhausplans erstmalig in den Gesundheitsausschuss eingebracht – im Übrigen eine Veränderung gegenüber dem alten Krankenhausplan, die der Kollege Isenberg in das damalige Krankenhausgesetz gebracht hat, damit er vorher weiß, was Frau Lompscher in den Krankenhausplan schreibt. Der Gesundheitsausschuss hat dem Eckpunktepapier zugestimmt und klare Vorgaben gemacht, u. a. auch zum Thema Mindestpersonalquote. Diese Vorgabe haben wir im Bundesrat und in unseren Initiativen auf Bundesebene umgesetzt. Wir haben den Krankenhausplan mit dem Parlament zusammen entwickelt, und das war in dieser Legislaturperiode überhaupt das erste Mal möglich.
Was sind die Voraussetzungen für die quantitative und qualitative Sicherstellung der Krankenhausversorgung? – Ja, die Stadt wächst. Die Stadt wird bunter, und sie wird älter. Der demografische Wandel wurde im Krankenhausplan verankert. Wir haben die Betten der Charité nicht reduziert, sondern den zunächst geplanten Abbau im Hinblick auf die wachsende Stadt gestoppt, und ich denke, das ist auch gerechtfertigt. Damit erhielt die Charité im Vergleich zu den Vorgaben der Legislaturperiode, in der Sie Regierungsverantwortung hatten, 301 zusätzliche Betten. Wir haben die stationären und tagesklinischen Betten der Psychiatrie erweitert. Wir haben uns dabei auf die Empfehlungen des Landespsychiatriebeirates berufen. Wenn Sie im Krankenhausplan nachlesen, finden Sie, dass die Begründung dafür in dem Bericht und Gutachten des Landespsychiatriebeirates zu finden ist. Drittens haben wir dem Rechnung getragen, dass Berlin älter wird, und 312 zusätzliche Betten im Bereich der Geriatrie aufgenommen. Schließlich wurden – ebenfalls im Hinblick auf die demografische Entwicklung – 180 zusätzliche Betten in der Schlaganfallversorgung geschaffen und die notwendigen Kapazitäten der Rehabilitation erweitert.
Insgesamt wurden damit 1 300 neue Betten in den Krankenhausplan aufgenommen. Mit der Umsetzung des Krankenhausplans werden wir dann insgesamt knapp 22 000 Betten in Berlin haben. Wir haben dabei die regionale Verteilung verbessert, insbesondere in der geriatrischen Versorgung, und – etwas, was mir besonders wichtig war – auch die Trägerpluralität bewahrt. Es profitieren teilstationäre Angebote stärker in diesem Krankenhausplan als vollstationäre, um dem Grundsatz ambulant vor
(Senator Mario Czaja)
teilstationär, teilstationär vor stationär auch weiter gerecht zu werden.
Wir haben in diesem Krankenhausplan zum ersten Mal – das werden Sie auch nicht kleinreden können – Vorgaben zur Personalausstattung der Krankenhäuser aufgenommen. Es sind hierzu viele Dinge angesprochen worden: Vorgaben zur fachärztlichen Mindestbesetzung eines Plankrankenhauses – mindestens zwei Vollzeitstellen mit der der Abteilung entsprechenden Facharztweiterbildung –, ärztliche Leistungen werden überwiegend von den im Krankenhaus fest angestellten Ärzten erbracht – das fand noch gar keine Erwähnung –; früher waren Belegärzte im Krankenhausplan auch als eigene ärztliche Leitungen anerkannt.
Wir haben die Notfallkrankenhäuser enorm gestärkt, mit einer eigenen pflegerischen Leitung und einem eigenen Personalstamm für die ärztliche Leitung. Wir haben die Qualifikationen erweitert. Sie wissen das. Nur durch die Veränderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer, dass die klinische Notfall- und Akutmedizin als neuer Weiterbildungsbereich eingeführt wurde, war es uns möglich, diese Weiterbildungsqualifikation zur Verpflichtung aufzunehmen.
Wir haben die Intensivstationen gestärkt – natürlich, Herr Albers, das haben Sie auch zu Recht gesagt –: eine Pflegekraft für zwei Behandlungsplätze pro Schicht, bei speziellen Situationen bis zu einer Pflegekraft pro Behandlungsplatz und Schicht, Anteil an qualifizierten Intensivfachkräften: mindestens 30 Prozent. Das war bei Ihnen im Übrigen null. Null war es im früheren Krankenhausplan. Und wir haben die Anforderungen an die personelle Ausstattung von geriatrischen Abteilungen gestärkt.
Das sind verbindliche Personalvorgaben. Es ist richtig, bei Ihnen gab es keine Lyrik, bei Ihnen gab es dazu gar nichts, gar nichts zumindest in Bezug auf Personalvorgaben im Krankenhaus. Das ist eine enorme Entwicklung, die wir hier geschafft haben, und eine Entwicklung, bei der Sie wissen, dass es schwer war, diese mit den Krankenhäusern umzusetzen, weil die Krankenhäuser immer auf Empfehlungen des Bundes warten. Wir haben jedoch gesagt: Nein, wir wollen in Berlin Vorreiter für Mindestpersonalvorgaben sein. – Sie wissen auch, wenn Sie in den letzten Grünen-Krankenhausplan in NordrheinWestfalen schauen, dass kein einziger Krankenhausplan bei der Personalmindestvorgabe so weit geht wie der Berliner. Fragen Sie doch Ihre Grünen-Kollegin aus Nordrhein-Westfalen einmal, wie sie diesen Krankenhausplan in Berlin bewertet! – Sie wird sagen: Es gibt momentan zwei in Deutschland, die so weit gehen, der in Nordrhein-Westfalen und der in Berlin.
Und nun die Mär von den Investitionen: 20 Prozent im letzten Haushalt, 40 Prozent in diesem Haushalt, 110 Millionen Euro für die Krankenhäuser. Um es noch einmal für Sie, Herr Albers, einfach zu machen: 18 Euro pro Einwohner in Ihrer Legislaturperiode,
jetzt 31 Euro. 4 400 Euro pro Bett in der alten Legislaturperiode Ihrer Zeit, jetzt 6 000 Euro je Bett, und in dieser Betrachtung ist SIWA gar nicht enthalten. Bei der Durchschnittsbetrachtung ist SIWA gar nicht mit drin, weil Sie recht haben: Es gilt nur für zwei Jahre. Aber das, was wir gemacht haben, ist für einen längeren Zeitraum. Das ist eine positive Entwicklung, zuzüglich der Stärkung der Universitätsmedizin, die noch mal selbst 53 Millionen Euro obendrauf bekommen hat. Das sind haushaltspolitische Möglichkeiten, die hier geschaffen werden – ja, das ist richtig –, die wir aber auch für die Krankenhausfinanzierung genutzt haben. Und das ist die wesentliche Veränderung zu Ihrer früheren Amtszeit.
Jetzt geht es im Krankenhausplan darum, diese avisierten Ziele umzusetzen. Nicht im Krankenhausgesetz und weitestgehend auch nicht im Krankenhausplan regeln Sie die jeweiligen einzelnen Sachen, sondern Sie regeln es im Feststellungsbescheid unter Einbeziehung der Qualitätsanforderungen. Da gehört es rein, und da werden jetzt all die Dinge hineingeschrieben, die diese Koalition in den Rahmenbedingungen vorgegeben hat und die in diesem Krankenhausplan stehen. Und wir schreiben dort auch rein, dass, sollte der G-BA Qualitätsindikatoren zur Krankenhausplanung anpassen, diese unmittelbar und sofort ebenso für die dafür notwendige Fachabteilung gelten. Dadurch ist es nicht notwendig, dass man immer eine Einzelfortschreibung hat, sondern es wird deutlich gemacht: Jede Mindestpersonalvorgabe, die im Bund kommt, wird sofort eins zu eins in den Berliner Kliniken umgesetzt. Und ja: Wir brauchen diese auch für die Normalstationen. Da gibt es sie derzeit leider noch nicht. Aber wir sind diesen Weg gegangen und nicht am Startpunkt stehengeblieben, wie das früher der Fall war.