Protokoll der Sitzung vom 21.03.2013

Vielen Dank, dass wir heute auch mal hören konnten, wie in Berlin in den nächsten Jahren an dem Thema gearbeitet wird! Wir haben jetzt erstmals konkrete Jahreszahlen für das Klimaschutzkonzept und auch zum Energiewendegesetz – dem Berliner Energiewendegesetz – gehört. Mich würde jetzt Folgendes interessieren: Wir haben in der Vergangenheit als Land Berlin mehrfach Klimaschutzvereinbarungen mit allen möglichen Institutionen und auch privaten Unternehmen gezeichnet. Wie weit werden Sie solche Aktivitäten in Zukunft weiter befördern, und wie werden diese Vereinbarungen kontrolliert?

Bitte schön, Herr Staatssekretär!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Lompscher lächelt zu Recht, denn ich habe gelernt, dass sie diese Vereinbarung eingeführt und bei den Regelungen dazu auch die Kontrollen festgelegt hat. Da werden wir in guter Tradition auch zum Vorgängersenat stehen und entsprechend handeln.

[Michael Schäfer (GRÜNE): Das ist keine gute Nachricht!]

Nun hat Frau Breitenbach das Wort zu ihrer Mündlichen Anfrage über

Mietausgleich im sozialen Wohnungsbau ohne Anschlussförderung darf nicht auf Regelleistungen und Grundsicherung angerechnet werden

Bitte schön, Frau Kollegin!

Ich frage den Senat:

1. Teilt der Senat die Auffassung, dass der Mietausgleich, den Mieterinnen und Mieter auf Antrag bei der IBB im sozialen Wohnungsbau ohne Anschlussförderung erhalten, für Transferleistungsbeziehende nicht auf die Regelleistungen des ALG II bzw. die Grundsicherung angerechnet werden darf, da der Mietausgleich eine zu verrechnende zweckgebundene Einnahme ist?

2. Wenn ja, führt dies zu einer Klarstellung durch den Senat mit dem Ergebnis, dass der Mietausgleich künftig nicht (mehr) als Einkommen angerechnet wird und entsprechende Ankündigungen in den Informationsschreiben der IBB nicht mehr enthalten sein werden?

Vielen Dank! – Es antwortet Herr Senator Czaja. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Breitenbach! Im Namen des Senats beantworte ich Ihre Mündlichen Anfrage wie folgt: Zur ersten Frage: Ja, der Senat teilt Ihre Auffassung, dass der Mietausgleich weder auf die Regelleistungen des SGB II noch auf die Regelsätze der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung angerechnet werden darf.

Zur zweiten Frage: Ja, diese Klarstellung war notwendig. Sie ist auch bereits erfolgt. Künftig lautet der entspre

chende Passus in dem Informationsschreiben, das Sie genannt haben, wie folgt:

Der monatliche Mietausgleich wird aber auf die Kosten für Unterkunft und Heizung im Rahmen des Arbeitslosengeldes II und der Grundsicherungsleistungen sowie bei der Ermittlung der zu berücksichtigenden Miete für das Wohngeld angerechnet.

Frau Breitenbach hat das Wort für eine Nachfrage. – Bitte!

Sie haben jetzt bei Ihrer neuen Formulierung wieder „angerechnet“ geschrieben. Deshalb frage ich Sie: Stimmen Sie mir zu, dass bei einer Verrechnung des Mietzuschusses dieser von der tatsächlichen Miethöhe abgezogen wird, während bei einer Anrechnung der in der WAV festgesetzte Mietwert Grundlage ist und dann der Zuschuss abgezogen wird? – Da erhalten Sie nämlich am Ende unterschiedliche Ergebnisse.

Herr Senator!

Das ist eine mathematische Frage, die Sie jetzt anführen. Aber unsere Regelung ist klar: Es wird auf die Miete angerechnet, die zu zahlen ist, und wenn der Zuschuss, der gezahlt wird, am Ende dazu führt, dass jemand eine Besserstellung hat, dann wird es auch auf die Kosten der Unterkunft angerechnet – ansonsten eben nicht. Denn es soll zu keiner Besserstellung kommen. Es soll aber nicht dazu kommen, dass dann die Angemessenheit der Wohnung nicht mehr gegeben ist, weil es zu einer Erhöhung der Miete aufgrund der Zuschläge, die Sie eben benannt haben, gekommen ist.

Weitere Fragen liegen mir nicht vor. Damit ist die Fragestunde für heute beendet. Die nicht beantworteten Anfragen werden gemäß § 51 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung mit einer Beantwortungsfrist von einer Woche schriftlich beantwortet.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 2:

Spontane Fragestunde

gemäß § 51 Abs. 7 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

(Präsident Ralf Wieland)

Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Es beginnt die SPDFraktion mit dem Kollegen Özışık. – Bitte schön!

Ich heiße Özışık. – Vielen Dank, Herr Präsident!

Das klingt heute bei mir alles etwas nasal. Ich bitte dafür um Verständnis.

Ich frage den Senat: Wie beurteilt der Senat die Aussagen der Bertelsmann-Studie mit dem Titel „Inklusion in Deutschland – eine bildungsstatistische Analyse“ vom März 2013 zu den Berliner Ergebnissen im Vergleich zu den Ergebnissen der anderen Bundesländer?

[Christopher Lauer (PIRATEN): Welcher Senat?]

Die Bildungssenatorin fühlte sich schon angesprochen.

Das ist klar.

[Christopher Lauer (PIRATEN): Ach so, da haben wir gerade die GO geändert!]

Bitte schön!

Inklusion ist ein Thema, mit dem ich mich sehr intensiv befasse. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Bertelsmann-Studie bestätigt uns sehr in unserer Bildungspolitik. Die Studie macht deutlich, dass es uns gelungen ist, viel mehr Kinder integrativ zu beschulen. Die Ergebnisse zeigen, dass über 52 Prozent der Kinder mit Behinderungen bei uns in der allgemeinen Schule beschult werden. Das ist ein sehr, sehr gutes Ergebnis und zeigt, dass sich in den letzten Jahren sehr viel getan hat.

Wenn Sie sich den Bundesdurchschnitt ansehen, liegt die Beschulung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf bei 24 Prozent. Das heißt für uns aber nicht, dass wir sagen, es sei nun ausreichend. Sie haben mitbekommen, dass das Thema Inklusion auch ein Schwerpunkt der Regierungspolitik darstellt.

Wir können auch anhand der Studie feststellen, dass die Inklusion gestiegen und die Exklusion gesunken ist. Das bedeutet, dass sich viel mehr Eltern entschieden haben, ihre Kinder nicht in Sonderschulen, sondern in die allgemeine Schule zu schicken. Das hat dazu geführt, dass in Berlin auch Sonderschulen geschlossen wurden. Der Elternwille ist berücksichtigt worden. Das hatte Auswirkungen auch auf die Anzahl der Förderschulen.

Es ist aber auch festzustellen, dass die Förderquote insgesamt gestiegen ist. Man muss schon auch zur Kenntnis nehmen, dass die Anzahl der Integrationslehrer in den letzten Jahren nicht gestiegen ist. Das macht deutlich, dass die Lehrerinnen und Lehrer, auch die Sonderpädagogen, in den allgemeinbildenden Schulen in den letzten Jahren auch eine sehr intensive und gute Arbeit geleistet haben. Es stellt aber sicherlich auch eine Belastung dar. Das muss man der Stelle auch sagen.

Wir befassen uns im Moment mit dem Inklusionskonzept. Sie wissen, dass ich einen Beirat eingerichtet habe, der uns Vorschläge unterbreitet hat, wie man mit dem Inklusionskonzept umgeht. Es sind bestimmte Themen bestätigt worden. Das Konzept ist ergänzt worden. Zurzeit befinden sich die Vorschläge des Beirats in der politischen Debatte. Im Ausschuss wurde das Thema schon diskutiert. Ich werde diese Vorschläge sehr intensiv prüfen, weil es uns wichtig ist, dass wir im Bereich der Inklusion weiter voranschreiten. Wir wissen alle, dass sich in den Köpfen der Menschen etwas ändern muss. Wir müssen die Menschen mitnehmen. Entsprechend müssen die Fachkräfte auch geschult werden. Es gibt auch in der Elternschaft Verunsicherungen. Deswegen müssen wir dieses Thema langsam und sensibel angehen, um noch weiter in diesem Bereich voranzuschreiten.

Vielen Dank! – Es gibt keine Nachfrage.

Dann kommen wir zur nächsten Frage. Für die CDUFraktion hat Herr Kollege Trapp das Wort. – Bitte schön!

Schönen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Innensenator: Welche Informationen können Sie dem Parlament über den heutigen Hubschrauberabsturz auf dem Maifeld geben, da Sie sich vor Ort ein Bild gemacht haben?

Herr Senator Henkel!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Trapp! Meine Damen und Herren! Wir haben es heute mit einem schweren Tag

(Bürgermeister Frank Henkel)

für Berlin zu tun. Es gab ein Hubschrauberunglück auf dem Gelände des Olympia-Stadions, unweit des Glockenturms. Dort kollidierten Hubschrauber der Bundespolizei miteinander. Infolge dieses schrecklichen Vorfalls ist ein Pilot ums Leben gekommen. Es gab – soweit ich derzeit weiß – vier weitere Schwerverletzte und eine Vielzahl von Verletzten, auch traumatisierten Beamten, nicht nur der Bundespolizei, sondern auch der Berliner Polizei, die bei dieser Übung als Beobachter fungierte.

Gegenstand der Übung war, dass man sich mit Strategien gegen Fußballrowdies und Hooligans auseinandersetzen wollte. Dabei ging es darum, wie man polizeilich vorgehen kann, wenn es Hooligans im öffentlichen Personennahverkehr zu Streit kommen lassen. Insofern wurde simuliert, dass am S-Bahnhof Olympia-Stadion ein solcher Vorfall geschieht. Im Einzelnen ging es auch darum, dass man im Rahmen dieser Übung mit den Hubschraubern dazu beitragen sollte, den Einsatz der Hundertschaften von einem Ort A nach einem Ort B zu verlegen.

Im Zuge des Landeanflugs kam es ganz offensichtlich – ich will hier aber keine vorschnellen Analysen treffen – nach meinen ersten Erkenntnissen zu einer enormen Schneeverwirbelung, sodass es Probleme bei der Sicht gab und es infolgedessen zu diesem schweren und dramatischen Unfall kam.

Es gibt keine Nachfragen.

Wir kommen dann zur nächsten spontanen Frage für die Grünen. – Frau Kofbinger, bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage die Wirtschaftssenatorin Yzer zum heutigen Equal-Pay-Day, und zum morgigen Weltwassertag habe ich eine Frage zur Entgeltgleichheit bei den Berliner Wasserbetrieben. Mit großer Freude habe ich am Dienstag in der Presse zur Kenntnis genommen, dass die Berliner Wasserbetriebe Männer und Frauen nun zumindest im Grundtarif gleichgestellt haben und sie gleich bezahlt sind. Wie verhält es sich denn mit anderen landeseigenen Betrieben?