Protokoll der Sitzung vom 13.06.2013

[Uwe Doering (LINKE): Da würden wir zustimmen!]

Es gibt leider formal noch kein bestätigtes Ergebnis der Landeswahlleiterin, das wissen Sie. Also kann die offizielle Terminkette heute noch nicht gestartet werden. Sie können zehnmal etwas anderes erzählen, es geht nicht anders. Heute können wir das nicht starten.

[Uwe Doering (LINKE): Dem Antrag könnt ihr zustimmen!]

Es muss ein offizielles Ergebnis geben, und dann wird der Senat diesen Abstimmungstermin festlegen. Unser Votum von der SPD-Fraktion kennen Sie. Ich würde mir wünschen: weniger Krakeelerei,

[Uwe Doering (LINKE): Bei der Wahrheit bleiben, keine Nebelkerzen!]

weniger grünen Sand in die Augen von Leuten, –

Würden Sie zum Schluss kommen!

die ein Volksbegehren unterschrieben haben, sondern mehr Realismus, –

Herr Buchholz! Letzter Satz – bitte!

dabei nämlich konkret vorzugehen. Allerletzter Satz: Dieses Stromnetz tatsächlich wieder in die Hand der Berlinerinnen und Berliner zu bekommen, dafür stehen wir! – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD – Alexander Spies (PIRATEN): Also, stimmt ihr zu?]

Vielen Dank, Herr Buchholz! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort Dr. Behrendt – bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir Grünen haben uns seit unseren Gründungstagen für eine Stärkung der direkten Demokratie eingesetzt, und wir haben auch in Berlin alle Verbesserungen in diese Richtung mitgetragen. Wir freuen uns darüber, dass in Berlin die Möglichkeiten der direkten Demokratie vor einigen Jahren erweitert worden sind, und dass das so umfangreich von den Berlinerinnen und Berlinern genutzt wird – seien es die

unterschiedlichen Begehren auf Landesebene, seien es die unterschiedlichen Begehren in den Bezirken, und als gute Demokraten akzeptieren wir auch, wenn wir einmal unterliegen in diesen Abstimmungen, beispielsweise zur Parkraumbewirtschaftung in Charlottenburg.

[Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf von Heiko Melzer (CDU)]

Was nun die Bestimmung des Termins für das Volksbegehren des Energietisches angeht, sprechen – das ist hier bereits in der ersten Runde gesagt worden – zwei Gründe für eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl, also den 22. September: Zum einen der Aspekt der Kostenersparnis und zum anderen der geringere Aufwand und die demokratische Vernunft.

Ganz kurz zu der Frage der Kosten. Das hörte sich ein bisschen so an, Herr Henkel, als wenn Sie die Kosten kleinrechnen wollen. Herr Körting hat in der Drucksache 16/3697 die Kosten für das isolierte Volksbegehren Wassertisch auf 1,6 Millionen Euro geschätzt. Das ist die Hausnummer, von der wir auszugehen haben. Vermutlich – das war im November 2010 – dürfte es heute teurer sein. Deswegen bin ich gespannt – Sie haben ja zugesagt, dass Sie Ihre Rechnung von 1 Million Euro hier noch einmal nachvollziehen wollen – und hoffe, dass Sie die Kosten nicht künstlich kleinrechnen und damit vorbereiten, dass Sie auf einen gesonderten Termin gehen wollen.

Es sei erinnert – Herr Buchholz, Sie haben davon gesprochen, was die demokratischen Spielregeln angeht –, was der Verfassungsgeber eigentlich wollte, als er die direktdemokratischen Regelungen in unserer Verfassung erweitert hat. Wenn Sie einen Blick in die Drucksache aus der 15. Wahlperiode 15/5038 werfen, finden Sie dort Anhaltspunkte dafür, nach welchen Kriterien der Termin zu bestimmen ist. In der Begründung der Vorlage heißt es: Durch die Änderung werde es leichter,

Volksentscheide an einem Wahltag oder mehrere Volksentscheide gleichzeitig durchzuführen. Das entspricht dem gewünschten Aspekt der Bürgerfreundlichkeit und auch der Notwendigkeit, kostenschonend zu verfahren.

Das also unser Text, den alle Fraktionen hier im Haus mitgetragen haben, als wir das erweitert haben. Der Senat möge sich das zu Herzen nehmen, wenn er in 14 Tagen den Termin für das Volksbegehren Energietisch festsetzt, und möge bitte an diese Argumente und diese Aussage des parlamentarischen Gesetzgebers denken.

Herr Buchholz! Sie haben gefragt, ob wir bereit wären, die notwendige Sondersitzung in der parlamentarischen Sommerpause zu machen. Ich kann das für meine Fraktion erklären, ich kann das auch für die anderen antragstellenden Fraktionen erklären, das steht nämlich in unserem Antrag drin.

[Martina Michels (LINKE): Die lesen noch nicht mal!]

(Daniel Buchholz)

Wir sind bereit, die notwendigen Schritte als Fraktionen im Abgeordnetenhaus zu gehen, wir sind bereit, uns hier auch in der Sommerpause zu treffen, damit der Zeitplan eingehalten werden kann und damit der Volksentscheid am 22. September zusammen mit der Bundestagswahl durchgeführt werden kann.

[Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN]

Alles andere, Herr Kollege Mayer hat es eingangs gesagt, lässt den Verdacht aufkommen, dass der Senat womöglich eine Niederlage scheut und deswegen zum Trick der Verlegung des Termins greifen könnte.

Wir hatten eine ähnliche Diskussion zum Zeitpunkt des Pro-Reli-Volksbegehrens in der letzten Legislaturperiode. Ich möchte an die Worte der CDU-Fraktion in dieser Debatte erinnern, wo es genau um diese Fragestellung ging. Dort wurde vonseiten der CDU-Fraktion geltend gemacht, es verstoße gegen den Geist des Gesetzes und den gesunden Menschenverstand, zwei unterschiedliche Termine festzusetzen. Der damalige Senat – daran waren Sie nicht beteiligt – habe offenbar „Angst vor einer Niederlage“, flüchte vor dem Volk und glaube offenbar nicht an eine eigene Mehrheit. Auch dieses sei Ihnen mit auf den Weg gegeben. Herr Henkel! Sie haben damals keine unwichtige Rolle in der CDU-Fraktion gespielt. Sie werden sich daran erinnern. Auch dieses sei Ihnen mit auf den Weg gegeben, wenn Sie in 14 Tagen diesen Termin festsetzen. Geben Sie sich einen Ruck, machen Sie das zusammen mit der Bundestagswahl am 22. September. Das ist praktisch, das ist praktikabel, das ist gut für die direkte Demokratie in dieser Stadt, und es spart auch noch Kosten. Wenn Sie dazu kommen, dann kommen wir zueinander.

Dann lassen Sie uns in der Sache über das Pro und Contra dieses Volksbegehrens streiten. Herr Buchholz hat es etwas verzerrt dargestellt, was die Position meiner Fraktion ist. Ich kann das nicht mehr in Gänze hier ausführen.

[Daniel Buchholz (SPD): Kann man alles nachlesen!]

Allerdings sei Ihnen schon einmal für die dann folgende Auseinandersetzung mit auf den Weg gegeben: Wir wollen –

Sie müssen bitte zum Schluss kommen!

die Netze nicht nur als Cashcow, wir wollen nicht nur Geld damit verdienen, wir wollen eine andere Energiepolitik damit durchsetzen.

[Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN]

Dafür brauchen wir die Netze. – Ich danke Ihnen!

Vielen Dank, Herr Dr. Behrendt! – Für die CDU-Fraktion hat jetzt das Wort Herr Dr. Garmer. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Sehr geehrte Herren! Das Ergebnis des Volksbegehrens zeigt, dass vielen Berlinerinnen und Berlinern die Sicherheit, die Bezahlbarkeit, die Umweltverträglichkeit der Stromversorgung am Herzen liegt. Dieses Engagement bewerten wir als CDU-Fraktion uneingeschränkt positiv. Allerdings sagen wir auch: Die Stromversorgung ist keine risikolose Gelddruckmaschine. Wir müssen schon genau hinschauen, was wir hier tun.

Die Privatisierung beziehungsweise Teilprivatisierung von Strom, Gas und Wasser in den Neunzigerjahren ist sicherlich nicht in allen Aspekten hundertprozentig gelungen. Das Land Berlin hat sich – um im Bild vom Kollegen Behrendt mit der Cashcow zu bleiben – verhalten wie ein Bauer, der eine Kuh besessen und jahrelang vom Milchverkauf gut und bescheiden gelebt hat, der dann aber mal richtig auf die Sahne hauen wollte und kurzerhand die Kuh verkauft und mit dem Erlös eine große Party veranstaltet hat. Anschließend wundert sich nun der Bauer, wo die Erträge aus dem Milchverkauf bleiben.

[Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Erinnern Sie sich noch, wer die Kuh verkauft hat?]

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition! Wir sind uns sicherlich in dem Punkt einig, dass wir heute, wenn wir noch einmal in dieser Situation wären, die Assets nicht noch einmal verkaufen würden. Aber das ist, um im Bild zu bleiben, vergossene Milch. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass das Geld aus den Verkaufserlösen nicht mehr da ist. Es ist verfrühstückt, und dieses Geld kommt auch nicht wieder.

Der Rückkauf auf Pump, über den wir jetzt schon seit Monaten sprechen, ist nicht so risikolos, wie es behauptet wird. Sicher, die Zinsen sind derzeit niedrig, aber niemand gibt uns die Garantie, dass das auch so bleibt. Das Land Berlin trägt das Zinsänderungsrisiko, und auch wenn man Zinsen festschreibt, hat man höhere Kosten. Es geht nicht nur um die Zinsen. Es geht auch darum, dass wir Kredite, die wir aufnehmen, irgendwann wieder zurückzahlen wollen. Oder haben Sie sich von der Tilgung bereits still und heimlich verabschiedet? Hinzu kommt das unternehmerische Risiko, ob sich die Erträge auch wirklich in dem erwarteten Umfang einstellen oder nicht.

Nach dem Aufschlag des Energietisches liegt nun der Ball im Spielfeld des Abgeordnetenhauses. Wir haben mehrere Optionen nach dem Abstimmungsgesetz. Wir werden uns beraten und eine Entscheidung treffen.

(Dirk Behrendt)

Über den Inhalt dieses Volksbegehrens kursieren viele Irrtümer. Lassen Sie mich nur ein Beispiel nennen. Die Wahrheit ist: Ein möglicher Volksentscheid im Herbst hätte auf die Entscheidung, ob das Land Berlin das Stromnetz zurückkaufen wird, zurückerhält oder nicht, keinen Einfluss. Diese Fragen sind unabhängig voneinander. Wer etwas anderes behauptet, streut den Menschen Sand in die Augen. Ob grünen, gelben, blauen – das ist egal; es ist jedenfalls Sand.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Höfinghoff?

Na ja, wenn die Opposition schon keine Antworten hat, dann soll sie wenigstens ihre Fragen loswerden. – Bitte schön!

[Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Ich sehe das als Ja. – Bitte, Herr Höfinghoff!

Das ist aber nett, Herr Dr. Garmer! – 22. September: Die Termine, die da sonst so drumherum liegen, und die Notwendigkeit, dass wir da auch absehbar einen Termin für diesen Volksentscheid finden müssen, liegen schon eine ganze Weile auf dem Tisch, auf jeden Fall länger als drei Tage. Warum haben Sie von der Koalition sich denn nicht schon längst entschieden?

Was den Termin des Volksentscheids betrifft, da gibt es gesetzliche Fristen. Hier ist zunächst einmal der Senat in der Pflicht. Sobald die Landeswahlleiterin offiziell das Ergebnis festgestellt hat, läuft die Frist. Und der Senat wird dann einen Termin festlegen. Der 22. September, über den hier gesprochen wird, ist sicherlich möglich, aber nicht zwingend. Wenn der Senat ihn so festlegt, werden wir uns nicht dagegen wehren. Aber es ist schon darauf hingewiesen worden: Der 22. September würde ja bedeuten, dass wir das im Hopplahopp-Verfahren durch das Abgeordnetenhaus peitschen müssten, dass wir die Abgeordneten auf Kosten des Steuerzahlers aus dem Urlaub zurückholen müssten

[Uwe Doering (LINKE): Au weia! – Dr. Manuela Schmidt (LINKE): Haben wir noch nie gehabt!]