Daniel Buchholz

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Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen, meine Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Möchten Sie in einer Straße wohnen, in der Spielhalle an Spielhalle, an Wettbüro, an Spielhalle grenzt?
Möchten Sie dort leben, möchten Sie dort einkaufen, möchten Sie dort tatsächlich Ihren Kiez erleben? – Ich glaube, wir alle, außer Kollege Morlang, können sagen: Nein, das wollen wir nicht! – Ich bin sehr stolz darauf, dass das Land Berlin schon seit diversen Jahren mit glücksspielrechtlichen Vorschriften insbesondere im Bereich der Spielhallen Vorreiter in der Bundesrepublik Deutschland ist. Wir haben tatsächlich – und das sagen auch unabhängige Experten – das schärfste Spielhallengesetz der Bundesrepublik Deutschland seit 2011. Die gute Nachricht ist: Dieses Gesetz wirkt. Wir konnten erstens die Ausbreitung neuer Spielhallen, die Flut neuer Spielhallen tatsächlich stoppen. Es gab allein 2010 in einem Jahr mehr als ein Drittel an Zunahme neuer Spielhallen. Diese Flut haben wir nicht nur gestoppt, sondern wir haben auch in den letzten vier Jahren dafür gesorgt, dass die Zahl inzwischen nicht übergreifend, aber kontinuierlich gesunken ist.
Wir werden es jetzt nach fünf Jahren Übergang erleben, dass am 31. Juli 2016 für alle alten Spielhallen gilt: Jetzt gilt das 2011 beschlossene Gesetz auch für die Bestandsunternehmen. Die meisten Spielhallen in Berlin werden schließen müssen, und das ist auch gut so, denn wir wollen unsere Stadt zurückerobern.
Wir sehen jetzt eine Tendenz bei einigen Betreiberinnen und Betreibern, und damit komme ich zum heutigen Gesetzesantrag, der als Priorität der SPD-Fraktion auf der Tagesordnung steht: Wir erleben, dass einzelne Betreiber sagen: Oh, ein hartes Gesetz, das tatsächlich gegen Spielhallen wirkt! Aber ich könnte ja einfach mal umschwenken und mache jetzt einfach ein Wettbüro auf! – Das ist genau etwas, was wir natürlich nicht wollen, wo wir einen klaren Riegel vorschieben wollen, wo wir auch als Landesgesetzgeber sagen: Das, was wir für die Spielhallen sehr hart formuliert haben – einen Mindestabstand von 500 Metern zur nächsten Spielhalle und sowieso nur eine Spielhalle pro Gebäude, nicht bis zu acht, wie es noch der Fall ist, mindestens 200 Meter zur nächsten Oberschule und zu großen Jugendeinrichtungen –, wollen wir auch für Wettbüros verwirklicht sehen. – Das ist der Antrag, den wir heute zur Einbringung vorlegen.
Wir würden uns natürlich sehr freuen, dass wir das, was wir gestern schon in der Debatte im Stadtentwicklungsausschuss gesehen haben, auch hier in zwei Wochen bei der endgültigen Verabschiedung zeigen können: dass es eine ganz große Einigkeit im Abgeordnetenhaus von Berlin gibt, diese Mindestabstandsregel entsprechend hart auch für Wettbüros zu formulieren. Denn wir mussten eben erleben, dass sich die Wettbüros ausbreiten, und wir wissen leider auch, dass die Gesetzesmaterie deutlich komplizierter als bei den Spielhallen ist. Es gibt einen Glückspielstaatsvertrag der 16 Bundesländer, dazu in den Bundesländern jeweils Ausführungsgesetze, so auch in Berlin. Der Glücksspielstaatsvertrag sagt eigentlich, es soll bundesweit 20 Lizenzen für Wettbüroanbieter geben, von denen wiederum von den 20 Ausgewählten je zehn Wettbüros aufgemacht werden dürfen. So wäre es eigentlich de jure, also rund 200 Wettbüros. Leider ist das nur eine Illusion, denn es greift nicht wirklich, da die Konzessionsvergabe, vorgenommen durch das Land Hessen, auf diversen Ebenen beklagt wird. Einige Richter haben so geurteilt, andere so. Eine schwierige Rechtskonstruktion, eine schwierige Rechtslage, und wir haben nicht 200 Wettbüros in der Stadt, sondern 300. Jetzt kommt der entscheidende Satz: Juristisch gesehen sind alle 300 Wettbüros in Berlin illegal, aber wir können und dürfen sie nicht schließen. Das ist wirklich kein schöner Zustand, aber er ist so. Aufgrund der europarechtlichen Vorgaben und Urteile, wie auch durch die bundesdeutschen, ist es sehr kompliziert. Wir kommen auf dieser Schiene als Bundesland nur sehr schwer an die Sache heran.
Deshalb haben wir in Analogie zu unserem Spielhallengesetz in einem sehr übersichtlichen, kurzen Gesetzesänderungsvorhaben versucht, das zu regeln und wollen mit Ihrer Unterstützung sagen: Das, was wir an Mindestabständen zwischen Spielhallen definieren, gilt jetzt auch in Analogie für Wettbüros: 500 Meter Abstand zum nächsten Wettbüro, mindestens 200 zur nächsten Oberschule. Damit wollen wir erreichen, dass betroffene Kieze, wo immer sie sind – – Ich sehe die Kollegin WildenheinLauterbach an, wenn wir uns die Straßen in Wedding, in Mitte ansehen, die verseucht – Entschuldigung! – sind mit Spielhallen und Wettbüros. Das Gleiche gilt für Neukölln. Es gilt für Spandauer Kieze, es gilt selbst für Reinickendorf und andere Straßenzüge. Das soll in Berlin der Vergangenheit angehören. Deshalb bitten wir sehr um Unterstützung für unser Gesetz, damit wir die Abstände zwischen Spielhallen und Wettbüros gleich behandeln und regeln: 500 Meter Mindestabstand, damit unsere Kieze wieder lebenswert werden und wir auch den Jugend- und Spielerschutz in Berlin voranbringen können. – Vielen Dank, meine Damen, meine Herren!
Herr Kollege! Jetzt doch noch einmal die Nachfrage: Weshalb behaupten Sie, es gebe keine Kontrollen im Land Berlin? Ich habe persönlich, nachdem ich lange danach gedrängt habe, an einer stadtweiten Razzia in einem Kiez teilgenommen. Es gibt regelmäßig von diversen Bezirken, Ordnungsämtern Kontrollen von Spielhallen und auch von Café-Casinos. Weshalb behaupten Sie immer das Gegenteil?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Gebel! Ich schätze Sie sehr, aber ich habe ein bisschen den Verdacht, die Überschrift hat Sie verwirrt. Wenn von Grünwasser die Rede ist, meinen wir kein grünes Wasser, sondern klares, sauberes Wasser, das der Standard in Berlin ist. Das beinhaltet unser Antrag. – Erste Feststellung!
Zweite Feststellung: Wenn Sie den Antrag richtig gelesen hätten, Kollegin Gebel, dann hätten Sie bemerkt, dass es sich um einen Prüfauftrag handelt. Das ist ganz bewusst so. Er verkündet keine absoluten Wahrheiten, die weder Sie noch wir haben. Wir wissen, dass das Grundwasserproblem komplex ist.
Lieber Kollege! Das ist ein sehr schwieriges Thema. Ich bin seit fast 15 Jahren Mitglied des Abgeordnetenhauses. Einer meiner ersten Anträge lautete „Siedlungsverträgliche Grundwasserstände im Land Berlin sicherstellen“.
Würden Sie bitte noch einen Moment zuhören! Für die Linksfraktion redet gleich noch jemand.
Natürlich!
Ich greife mal das größte, nämlich das Kataster, heraus. Wir haben das schon mehrfach erörtert, auch am Runden Tisch Grundwasser. Es gibt leider viele Hauseigentümer, die sich weigern, jemanden in ihr Haus zu lassen, weil sie nicht wollen, dass diese Informationen veröffentlicht werden. Sie haben Angst, dass damit der Wert ihres Hauses und Grundstücks negativ beeinflusst wird. Das muss man mal ehrlich aussprechen. Ich kann das nachvollziehen.
Jetzt aber zum Antrag: Ich glaube, da gibt es ein wenig Verwirrung, leider auch bei der Kollegin Gebel. Zur Klarstellung: Wir haben in einigen Stadtbezirken – das wurde völlig zu Recht dargestellt – das Problem, dass, wenn es viel regnet und der Grundwasserspiegel in der Stadt steigt, vernässte Keller auftreten. Darum kommt heute dieser Antrag ins Parlament – übrigens auf Initiative der SPD-Fraktion, denn wir haben ihn formuliert. Wir wollen untersuchen lassen, ob es möglich ist, mit lokalem, modernem Grundwassermanagement, das sich auch mal auf bestimmte Bereiche bezieht, mit einem speziellen Grün- oder Sprengwassertarif – wir haben so etwas in Berlin zwar schon, aber wir wollen prüfen, ob man den anders und besser gestalten kann, sodass er attraktiver wird und Gartenbesitzer sagen: Okay, ich muss nicht dreimal überlegen, ob ich heute den Rasen sprenge. – Unser drittes Ziel ist die einfachere Bewässerung des öffentlichen Grüns in der Stadt. Ich finde, das sind sehr ehrenwerte Ziele. Wir nehmen die Nachrichten aus dem Runden Tisch Grundwasser zusammen.
Es ist glücklicherweise kein stadtweites Problem aller Berliner Stadtbesitzer, aber es sind viele betroffen. Ich schätze, es sind mehrere Tausend. Wir haben leider keine verlässlichen Zahlen. Wir werden sie aber auch nie kriegen, weil viele uns nicht in ihren Keller lassen. Wir wollen dieses Problem angehen. Ich bin sehr gespannt, wie der Senat – sicher werden verschiedene Senatsverwaltungen kooperieren – diese Möglichkeiten durchprüft. Darum geht es in diesem Antrag. Es soll gesagt werden, was möglich ist. Das haben uns Grundstücksnutzer- und Eigentümerverbände aufgetragen. Wir von der SPD haben
(Silke Gebel)
dazu allein und mit dem Koalitionspartner mehrere Fachpodien durchgeführt und um Vorschläge für neue Maßnahmen gebeten. Im Antrag sind einige beschrieben. Das nächste Mal werden wir es Klar- oder Grundwasserstrategie nennen, damit die Grünen mit dem Begriff Grünwasser nicht so hadern oder verwirrt werden. Wir werden das eindeutig machen. Wir wollen siedlungsverträgliche Grundwasserstände für möglichst alle Berlinerinnen und Berliner. Wir wissen, dass das eine Herausforderung ist. Das geht nicht auf Knopfdruck. Es geht auch nicht gleich morgen, denn wir sind einerseits in der Verantwortung, ökologisch vernünftiges Niveau beim Grundwasserspiegel zu halten, und andererseits alles zu unternehmen, was möglich ist, um Vernässung zu vermeiden.
Wir müssen aber auch sehen, dass es eine Verantwortung der Hausbesitzer gibt, die wir als Land nicht vollständig übernehmen können. Das haben wir im Runden Tisch Grundwasser auch gelernt. Wir können nicht für jeden die Kosten übernehmen, dessen Vorfahre oder Vorbesitzer verzichtet hat, sein Haus abzudichten, obwohl es in einem Gebiet mit hohem Grundwasserspeigel steht. Sie haben richtig ausgeführt, dass diese Gebiete früher großenteils Sumpf- und Wasserlandschaften waren. Das ist eine komplizierte Gemengelage.
Bitte schön!
Ich weiß nicht, ob es so schlimm ist, ob jemand im Hauptausschuss ist oder im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt. Wir reden gerade im Plenum darüber. Sie tun ja gerade so, als würden Ausschussberatungen alles ersetzen, was im Plenum passiert.
Hier im Plenum wird öffentlich und für jeden nachvollziehbar darüber diskutiert. Dass Sie das kleinreden und sagen, es fände keine Debatte statt, finde ich ziemlich
unerhört. Aber das ist die Auffassung der Linken. So verstehen Sie Parlamente.
Jetzt kommt die Antwort:
Es geht natürlich auch darum, dass wir nur noch eine weitere Plenarsitzung vor der Sommerpause haben. In der Septembersitzung wollen wir nur noch Gesetzesvorlagen des Senats beraten. Es ist tatsächlich ein bisschen eilig. Deswegen sehen Sie es uns nach, dass der ansonsten fast immer allgewaltige und zuständige Hauptausschuss hier auch einmal zu Recht eingesetzt wurde, zumal es auch finanzielle Auswirkungen haben könnte. Deshalb überweisen wir den Antrag gleich an den Hauptausschuss. Sie können mir glauben: Ob ich oder meine Kolleginnen und Kollegen das im Hauptausschuss machen werden, es wird eine sehr verantwortungsvolle Debatte dazu geben. Wir freuen uns aber trotzdem, wenn Sie nachher zustimmen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Senator! – Ich habe es immer gern konkret. Können Sie uns denn sagen, mit welchen Bezirken die Gespräche abgeschlossen werden konnten und bei welchen Bezirken es noch hakt?
Lieber Kollege Schäfer! Dann erklären Sie uns doch bitte eindeutig: Wenn wir heute eine Sofortabstimmung machen würden, wie würde die Grüne-Fraktion stimmen – für diesen Antrag der Linken auf Erhalt der Arbeitsplätzesicherung: Ja oder Nein? Es reicht Ja oder Nein!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen! Meine Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Lieber Kollege Altug! Sie machen mich doch etwas ratlos.
Es tut mir leid, jetzt haben Sie das Landschafts- und Artenschutzprogramm in Grund und Boden, also ganz schlechtgeredet,
obwohl wir das gleich einstimmig wie im Ausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen beschließen werden. Diesen kleinen Widerspruch können Sie vielleicht sich oder der Grünen-Fraktion erklären, ich habe ihn nicht ganz verstanden.
Denn es ist doch klar, wir sollten gemeinsam stolz darauf sein.
Seit mehr als sechs, sieben, fast acht Jahren hat die Stadtgesellschaft, hat die Verwaltung intensiv diskutiert: Wie können wir das, was wir an Grün in der Stadt erhalten wollen, trotz des Mehrbedarfs an Wohnungsneubau tatsächlich sichern? Wie können wir Grünzüge in der Stadt sichern? Wie können wir all dies an vielen Stellen auch ausbauen, wie wir das mit neuen Parks – siehe Gleisdreieck und andere Flächen – geschafft haben? Und wie können wir unsere Vorgabe aus dem Berliner Naturschutzgesetz umsetzen, dass wir sagen, wir wollen Ausgleichsmaßnahmen für Baumaßnahmen nicht außerhalb von Berlin haben, sondern wirklich in der Stadt, damit die Berlinerinnen und Berliner davon etwas haben? – Das ist einmal einen großen Applaus und Zustimmung wert! Wir werden gemeinsam das Berliner Landschafts- und Artenschutzprogramm verabschieden. Das ist eine tolle Leistung für diese Stadt.
(Dr. Turgut Altug)
Bitte sehr!
Doch!
Na ja, Ihre letzten Sätze – die können wir ja im Protokoll nachlesen – waren etwas anders. Wir würden uns hier selbst den Ast absägen, auf dem wir gerade sitzen. Das passt jetzt nicht ganz zu dem, was Sie gerade gesagt haben.
Ja, wir können es gemeinsam im Protokoll nachlesen, oder wer nicht nachlesen möchte, kann sich das Video ansehen und anhören. Das wird machbar sein. Ich finde, wir können die Diskussion verkürzen. Wir haben hier ein wirklich vorbildliches Programm. Ich danke Ihnen ausdrücklich dafür, dass Sie es noch einmal festgestellt haben. Die Berliner Naturschutzverbände sagen, das habt ihr richtig gut hinbekommen.
Das ist keine Selbstverständlichkeit für Dinge, die intensiv über Jahre mit der Stadtgesellschaft diskutiert werden. Ich freue mich, dass wir für die Verwaltung in der Stadt eine verbindliche Latte haben, die für die Verwaltung den gleichen Maßstab bildet wie der Flächennutzungsplan. Genau das ist das Entscheidende: Es ist eine verbindliche Vorlage für die Verwaltung auf allen Ebene. Das sollten wir uns nicht gegenseitig schlechtreden, vielmehr sollten wir uns daran erfreuen, dass wir das hinbekommen haben. Wir werden dann als Parlament in der restlichen
Legislaturperiode, vor allem aber natürlich in der nächsten und hoffentlich in den weiteren, gemeinsam darüber wachen können, ob das alles eins zu eins von den Verwaltungen umgesetzt wird. Wir setzen uns sehr dafür ein und freuen uns, dass es gelingen wird, mit den Stimmen aller Fraktionen das Berliner Landschafts- und Artenschutzprogramm zu beschließen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Sie haben angesprochen, dass an vielen Ecken und Enden in dieser Stadt mit Halbwahrheiten und falschen Gerüchten gearbeitet wird. Wie weit ist denn der Stand mit allen Bezirken? Oder anders herum gefragt: Welche Bezirke haben sich noch nicht mit dem Senat über die Unterbringungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen geeinigt?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen, meine Herren! Verehrter Kollege Schäfer! Mit den Dingen, die Sie in diesem Antrag aufrufen, rennen Sie bei der SPDFraktion ganz offene Türen ein,
denn zum ganz überwiegenden Teil sind das Dinge, die wir in der Enquete-Kommission dieses Abgeordnetenhauses von Berlin gemeinsam verabredet haben. Das sind sehr richtige Festlegungen. Es heißt natürlich in erster Linie genau das, was Sie angesprochen haben. Es kann nicht sein – das sagen wir unseren Freunden in Brandenburg sehr deutlich, um mit dem Kohlethema anzufangen –, dass noch im Jahr 2016 darüber diskutiert wird, dass neue Braunkohletagebaue erstmals erschlossen
(Michael Schäfer)
werden sollen. Das ist ein echter Rückschritt in der Energiepolitik, die in anderen Bundesländern, auch in benachbarten und befreundeten, gemacht werden soll. Wir werden das weiterhin anmahnen und diskutieren. Ich weiß auch persönlich vom Regierenden Bürgermeister und vom Umweltsenator, dass sich beide natürlich in dem Instrument Gemeinsame Landesplanung auch sehr kritisch mit den Kolleginnen und Kollegen aus Brandenburg unterhalten haben, was das angeht.
Es ist natürlich ein Instrument – Sie weisen darauf immer wieder zu Recht hin –, dass wir als Berlin diesen Druck aufmachen können. Wir können aber schlecht über eine gemeinsame Landesplanung dem Bundesland Brandenburg eine komplett neue Energiepolitik aufdrängen. Das ist auch ein wenig schwierig, auch wenn wir das vielleicht gern möchten. Wir schicken in Kürze sicherlich auch ein gedrucktes, schönes Exemplar mit allen Bildern, den Endbericht der Enquete-Kommission – das können wir gern alle gemeinsam unterzeichnen – an das Bundesland Brandenburg. Das wird vielleicht noch einmal ein bisschen bei der Bewusstseinsfindung dort helfen.
Was Sie weiterhin fordern, was die Privilegierung von erneuerbaren Energien, von Windkraftanlagen, von Solaranlagen angeht, haben Sie völlig recht. Wir müssen dabei nur eines immer im Blick behalten, dass natürlich auch die Kosten – Sie haben die aktuellen neuen Entstehungskosten von neuen Anlagen angesprochen – im Fokus stehen. Das, was über das Erneuerbare-EnergienGesetz auf die Stromkundinnen und Stromkunden umgelegt wird, muss in einem beherrschbaren Rahmen bleiben. Beides ist möglich. Ich sehe das wie Sie, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht gestoppt werden darf, erst recht nicht zu Gunsten von Kohle. Er muss vielmehr vorangetrieben werden. Das wird sicherlich der Senat auch entsprechend im Bundesrat voranbringen.
Was mir ein bisschen in Ihrem Antrag fehlt, muss ich auch sagen. Sie haben eine sehr vorsichtige Formulierung eingebracht, was die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an beispielsweise Windanlagen angeht.
Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, lieber Kollege Schäfer, ist dort vorbildlich. Sie sagen, dass zwingend die lokalen Grundstückseigentümer, die Anwohner, an einem Fonds zu beteiligen sind, wenn neue Windkraftanlagen errichtet werden sollen, ob von Firmen oder Fonds. Man kann sich als Anwohner aktiv mit einem finanziellen Anteilsschein von einigen Hundert Euro daran beteiligen. Als Anwohner sagt man vielleicht: Von dieser Windkraftanlage, die tatsächlich bei mir in der Nähe steht, profitiere ich auch ganz persönlich, nicht nur aus ökologischen Gründen, sondern auch aus ökonomischen Gründen. Solche Anreize würden wir uns wünschen. Das erklärt auch relativ hinreichend, warum wir diesen Antrag sehr zügig noch im Umweltausschuss und
im Wirtschaftsausschuss beraten wollen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Wann können die beiden Waldspielplätze in Reinickendorf und Spandau, die im letzten Jahr abgebaut wurden, aber wofür vom Abgeordnetenhaus mit dem Haushalt 100 000 Euro zur Verfügung gestellt wurde, wieder eröffnet werden?
Wir haben das Geld gerne zur Verfügung gestellt, Herr Senator! Für die Revierförsterei Gatow ist auch der Neubau eines Wirtschaftsgebäudes, das sehr desolat ist, mit 180 000 Euro im Haushalt verankert. Sind Sie zufällig im Bilde, wann dort die Bauarbeiten beginnen können?
Vielen Dank! – Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Liebe Kollegin Gebel! Ich kann mich Ihren Ausführungen komplett anschließen. Ich war 18 Jahre alt, als die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl passierte. Es war für mich ein einschneidendes persönliches Erlebnis, das mich politisch sehr geprägt hat und das – jetzt verrate ich mal ein Geheimnis – mich dazu gebracht hat zu überlegen, ob ich in eine politische Partei gehe und ob ich in die grüne Partei oder in die SPD eintrete. Es wurde dann die SPD. Ich habe das bis heute nicht bereut, um es ganz klar zu sagen.
Nicht nur wegen Spandau, Kollege Esser! – Aber zurück zu dem eigentlichen Inhalt, er ist ja ein sehr ernster!
In Deutschland laufen noch diverse Atomkraftwerke, von denen wir alle nicht wissen, was für eine strahlende Last sie uns über Jahrhunderte und Jahrtausende aufbürden. Wir haben vor über 50 Jahren auch in Deutschland eine Energieform gestartet, von der wir bis heute nicht wissen, was wir mit dem hochstrahlenden radioaktiven Abfall machen sollen. Wir haben dafür keinen Plan. Wir haben kein Endlager, wohin man mit dem hoch radioaktiven Abfall soll. Allein schon das wäre eigentlich der Genickschuss für jede normale wirtschaftliche, ökologische oder einfach nur vernünftige Betrachtung einer Energieform.
Aber es kommt noch viel mehr dazu. Wir sehen heute stärker als früher die Gefahren durch Terroranschläge. Stellen wir uns einmal nur ganz kurz vor: Ein Flugzeug wird von Terroristen senkrecht auf einen Atommeiler zum Absturz gebracht. Was hätte das für eine verheerende Wirkung nicht nur für die Menschen der Umgebung, Umwelt, Natur, sondern für ganz Europa wahrscheinlich! Was kann man anrichten mit Terroranschlägen, wenn man einfach auf einen Atomreaktor vor Ort einwirkt, mit einer Bombe oder anderem! Das sind Dinge, die keiner von uns vorhersehen kann, die keiner verantworten kann. Darum ist es seit vielen Jahrzehnten – auch bei der SPD, ich bin da sehr stolz darauf – konstituierend, dass wir sagen, es kann nicht sein, dass wir diese Energieform weiter betreiben, sondern wir müssen den schnellstmög
(Silke Gebel)
lichen Ausstieg für Deutschland und eigentlich auch weltweit organisieren.
Wir sind tatsächlich auch direkt betroffen, nicht nur durch die Atomkraftwerke, die in anderen Ländern, in Europa oder darüber hinaus stehen. Wir sind direkt betroffen. Es gibt in Berlin einen Forschungsreaktor Wannsee, der eigentlich nur ein Hundertstel des radioaktiven Potenzials eines großen Atomkraftwerks hat. Dennoch sind wir gezwungen, umfangreiche Katastrophenpläne aufzustellen, und haben Anwohnerinnen und Anwohner berechtigte und besorgte Anmeldungen und sagen, das kann doch nicht sein, dass wir das mitten in einer dicht besiedelten Stadt haben.
Was ist eigentlich, wenn jemand auf dumme terroristische Ideen kommt? Wer möchte diesen Satz zu Ende führen? Ich möchte es nicht.
Wir haben auch in Deutschland Betreiber – die EnBW, die RWE –, die gerade eingestehen mussten, in den vermeintlich hochsicheren deutschen Atomkraftwerken werden Sicherheitsprotokolle gefälscht. Ich rede nicht von entfernten Galaxien, auch nicht von Ländern am anderen Ende der Welt, nein, in der gut organisierten und gut durchgeplanten Bundesrepublik Deutschland werden solche Sicherheitsprotokolle gefälscht. Ein Unding, das keine Fortsetzung finden darf! Dafür, da sind wir bei Ihnen, liebe Grüne, müssen wir auch schauen, wie wir das von der Berliner Seite unterstützen können, dass die Bundesrepublik Deutschland alles tut, was in ihrer Macht steht, das nicht nur bei uns zu beenden, sondern auch in anderen Ländern der Welt diesen Unsinn zu stoppen.
Das heißt auch, Sie haben schon darauf hingewiesen, Kollegin Gebel, dass es nicht sein kann, dass wir nur tatenlos zuschauen, wenn direkt in unserer Nachbarschaft unser befreundetes Nachbarland Polen darüber aktiv nachdenkt – und leider die neue Regierung verstärkt –, an der polnischen Ostseeküste erstmals in der Geschichte des Landes Atomkraftwerke zu errichten. Wir leben im Jahr 2016, wir haben allen Grund – und es ist richtig, dass wir das tun –, bis zum Jahr 2022 als Bundesrepublik Deutschland auszusteigen, aber unser direktes Nachbarland ist aktiv dabei, den Neubau von Atomkraftwerken voranzutreiben. Ich finde das, mit Verlaub, bei aller Freundschaft unverantwortlich. Wir müssen Polen jede Hilfe anbieten, dass sie mit innovativen Energien, vor allem mit sauberer Energie aus Wind, aus Sonne, aus Biomasse Alternativen bekommen. Wir müssen das aktiv unterstützen mit allem, was uns möglich ist.
Ich würde mich sehr freuen, wenn wir den Antrag tatsächlich in die Ausschussberatung geben, denn Sie haben zwei konkrete Punkte aufgenommen, Kollegin Gebel, wie wir zukünftig den Katastrophenschutz in Berlin eventuell anders organisieren, nach welchen Vorgaben Berlin Strom einkaufen soll. Da sage ich auch ganz klar, ich bin sehr stolz darauf, dass Berlin als erstes Bundesland, glaube ich, das haben wir damals unter Rot-Rot vorangebracht, seit dem Jahr 2002 keinerlei Atomstrom für öffentliche Liegenschaften kauft. In keinem Rathaus, in keiner Schule, in keinem Bezirksamt brennt ein atomstrombetriebenes Lichtlein. Und das ist sehr gut so. Da waren wir vorbildlich. Das muss man wirklich sagen. Wir sind es auch mit den Stromausschreibungen, die wir heute für das Land Berlin machen. Wir müssen das fortsetzen, müssen schauen, dass wir mit aller Kraft, die wir als kleines Bundesland haben, –
Ich komme zum letzten Satz, Frau Präsidentin! – dass wir tatsächlich alle Energie, die wir haben, und zwar die positive Energie, die ohne Atomkraft, darauf einsetzen, dass wir diese lebensbedrohende Form der Energiegewinnung schnellstmöglich beenden, hier und überall. – Vielen Dank, meine Damen und Herren!
Vielen Dank für die Gelegenheit, Kollege Garmer! Da drängt sich doch gleich die zweite Frage auf: Wie erklären Sie sich – und Sie sind ja jemand, der gut mit Zahlen und dem Thema Wirtschaftlichkeit umgehen kann –, dass kein privater Investor auf der ganzen Welt bereit ist, ein neues Atomkraftwerk zu errichten, wenn er nicht von der jeweiligen Regierung Subventionen erhält und/oder eine Haftungsfreistellung für das radioaktive Potenzial, das dort aufgebaut wird, bzw. auch eine Freistellung davon, letztlich ein Endlager stellen zu müssen?
Herr Regierender Bürgermeister! Halten Sie es wie ich für sinnvoll, dass es angesichts wiederholter Anfrageersuchen von Medien sowohl inhaltlich als auch wirtschaftlich geboten ist, dass es eine pauschale und auch lang
andauernde anwaltliche Vertretung für die Senatskanzlei durch eine externe Anwaltskanzlei gibt?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen, meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Etwas früher als gedacht, aber heute sind einmal alle pünktlich da. Das ist doch schön.
Energiewendegesetz Berlin: Ich behaupte, es ist eine kleine historische Stunde, die wir heute erleben dürfen. Es gab schon mehrere Anläufe für ein Berliner Klimaschutzgesetz. Heute haben wir alle die große Ehre, dass wir zustimmen können und zustimmen dürfen. Ich hoffe, dass wir es sogar hinbekommen, dass alle Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses zustimmen, dass das Bundesland Berlin endlich ein Klimaschutzgesetz bekommt.
Damit werden die Klimaschutzziele erreicht, die Berlin im Konzert der nationalen Verantwortung, aber natürlich im Konzert auch aller Länder dieser Erde eingehen sollte und eingehen muss, dass auch wir als Metropole und als Stadt mit rund 3,5 Millionen Einwohnern unseren Beitrag leisten müssen, leisten sollen zum Klimaschutz, um das, was wir alle erleben, dass es einen von Menschen verursachten Klimawandel gibt, möglichst zu stoppen und, wenn es geht, ihn sogar umzukehren. Dazu muss unser Beitrag lauten, dass wir uns verbindliche Ziele setzen. Die schreiben wir mit diesem Klimaschutzgesetz Berlin, mit dem Energiewendegesetz erstmals verbindlich fest, nämlich bis zum Jahr 2020 die Kohlendioxidemissionen um 40 Prozent zu mindern, bis zum Jahr 2030 um 60 Prozent und schließlich bis zum Jahr 2050 um 85 Prozent. Dann werden wir hoffentlich das Ziel einer klimaneutralen Stadt erreichen.
Dafür wird im Gesetz als zentrales Instrument das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm definiert, kurz BEK. Dazu kann ich gleich auf einen wichtigen Punkt
eingehen, den wir heute als Parlament, als Abgeordnetenhaus beschließen werden. Dies wird nicht nur vom Senat verabschiedet. Vielmehr haben wir hineingeschrieben, dass wir das als Parlament nach der Beschlussfassung durch den Senat zur Vorlage und zur Beschlussfassung bekommen. Das ist ein großer Schritt, denn wir zeigen damit die Verantwortung, die wir als Parlament übernehmen wollen.
Die Klimaschutzpolitik, Energiepolitik des Landes wird mit diesem Gesetz auf eine neue, einheitliche Grundlage gestellt. Wir sagen Ja. Das, was in der Machbarkeitsstudie Klimaneutrales Berlin 2050 als Weg aufgezeigt wurde, wird uns leiten und uns dabei helfen, dass wir zum einen die Umwelt entlasten, dass wir damit auch die Bürgerinnen und Bürger des Landes Berlin nachhaltig schützen. Das wird gern unterschätzt, denn Klimawandel kommt auch bei uns irgendwann an, nicht bloß in den Regionen, die von Überflutung gefährdet sind, und dass wir unsere pulsierende Metropole noch attraktiver machen.
Ich will gern noch auf einige Punkte eingehen, die wir heute miteinander beschließen werden. Ich habe es zunächst gesagt, das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm, das eigentliche Umsetzungsprogramm, wo die die Strategien und die Maßnahmen aufgeschrieben werden, werden wir zur Beschlussfassung hier ins Abgeordnetenhaus nehmen. Dann wird es einen Monitoringbericht geben. Da hatte sich der Senat etwas umständliche Zeiträume und Abläufe vorgestellt. Wir haben das ganz klar, einfach geregelt: Alle zwei Jahre ist dem Parlament und der Berliner Öffentlichkeit ein Monitoringbericht vorzulegen. Alle zwei Jahre – versteht auch jeder. Es ist eine eindeutige und klare Regelung, sodass wir alle nachlesen können, wie weit wir sind, was wir noch regeln sollten und müssen.
Dann gilt das natürlich für alle Fahrpläne, egal, ob sie für die landeseigenen Betriebe, für die landeseigenen Gebäude oder andere verabschiedet werden, dass wir jetzt eine umfassende Veröffentlichung im Internet vorgesehen haben. Alles, was veröffentlicht werden kann, soll und wird auch veröffentlicht. Das ist sehr wichtig. Das gilt auch für Sanierungsfahrpläne, für die Haushalts- und Finanzplanung, die damit verbunden ist. Wenn wir Sanierungsfahrpläne für öffentliche Gebäude aufstellen, wenn wir Sanierungsfahrpläne beispielsweise bei den öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften aufstellen, bei den landeseigenen Unternehmen, möchten wir die auch kennenlernen.
Ein wichtiger Punkt für uns ist auch, dass wir die Klimaschutzvereinbarungen weiter forciert sehen wollen. Sie haben zuletzt erleben können – wir haben das recherchiert, bei einigen mit der Firma Vattenfall ist es sehr gut –, dass wir als Abgeordnetenhaus, gerade unsere SPD
(Präsident Ralf Wieland)
Fraktion, sehr kritisch nachfragen, inwieweit die dort vereinbarten Dinge tatsächlich vom Unternehmen umgesetzt werden. Wir werden das noch besser nachhalten können. Der Senat wird mit dem Gesetz verpflichtet, immer einen Zwischenbericht und einen Abschlussbericht zu allen Klimaschutzvereinbarungen vorzulegen. Selbstverständlich sind auch diese Klimaschutzvereinbarungen komplett zu veröffentlichen.
Wir werden heute gemeinsam neu regeln, dass es einen neuen Klimaschutzrat für das Land Berlin geben soll. Er wird nicht nur den Senat, sondern auch uns als Abgeordnetenhaus zu allen Fragen des Klimaschutzes und der Energiepolitik beraten. Er hat darauf zu achten, dass wir diese Ziele, die wir uns selbst setzen, einhalten und dass wir zum Beispiel unser Energie- und Klimaschutzprogramm fortschreiben.
Wir haben auch einen weiteren Punkt geregelt, der uns wichtig ist, der im Senatsentwurf in der Form nicht vorgesehen war: Sollten im Land Berlin Konzessionsverträge abzuschließen sein, insbesondere zum Thema Strom und Gas, aber zum Beispiel auch Vergleichbares zum Thema Fernwärme, gilt weiterhin und verpflichtend, dies erst dem Parlament zur Zustimmung vorzulegen. Wir finden, es kann nicht sein, dass milliardenschwere Verpflichtungen und Verträge abgeschlossen werden, auf die wir dann als Parlament keinen Zugriff mehr haben. Das müssen wir im Blick haben.
Zwei Punkte möchte ich noch zu den Änderungsanträgen der Oppositionsfraktionen anmerken. Die Grünen beantragen zum einen, dass wir als Land Berlin aus der Kohlenutzung bzw. -verstromung, aussteigen sollen. Ich kann nur sagen: Dieses Jahr 2030, das Sie vorsehen, das ist die Beschlussfassung der Enquete-Kommission des Landes Berlin, die dort einstimmig gefasst wurde. Die SPDFraktion würde das sehr gern mit Ihnen unterstützen, wenn wir das so machen könnten, dass wir hier allein abstimmen könnten.
Das können wir aber leider nicht im Rahmen unserer Koalition.
Der zweite Punkt: Es wird beantragt, dass das Verbot, das der Senat zu elektrischen Heizungen vorgesehen hat, mit dem Änderungsantrag vorher gestrichen wird. Mit unserem gemeinsamen Änderungsantrag wird das herausgenommen. Das hat einen guten Grund. Wir alle wissen, dass wir uns gerade mitten im Auge des Hurrikans, des Taifuns – wie immer Sie es nennen wollen – bei der Energiewende befinden. Sie passiert im Augenblick. Niemand weiß, ob das, was wir noch vor wenigen Jahren gesagt haben, dass beispielsweise elektrische Nachtspeicherheizungen ökologisches Teufelswerk sind, in ein, zwei Jahren komplett anders beurteilt wird, weil wir sie beispielsweise als Zwischenspeicher für überflüssigen Windstrom in der Nacht nehmen wollen. Deswegen ha
ben wir uns ganz bewusst dafür entschieden, diesen Absatz komplett zu streichen. Damit gehen wir konform zu den Bundesregeln. Wir ersparen uns damit eines – das ist uns sehr wichtig –: Wir schaffen keine neue, überbordende Bürokratie, denn das, was Sie sich dort an Prüf- und Kontrollmechanismen, an einzelnen Beantragungen – darf ich nun eine elektrische Heizung, einen elektrischen Speicher benutzen ja oder nein, ist der innovativ genug, ja oder nein – mit tausend Unterprüfungen vorstellen, ist alles nicht praktikabel und eine Menge Bürokratie.
Wir glauben, dass das große Ziel Klimaschutz, dem wir uns heute als Abgeordnetenhaus Berlin verpflichten, solche überbordenden bürokratischen Vorschriften nicht braucht. Wir machen heute einen ganz großen Schritt und sagen, dass wir die Stadt Berlin bis zum Jahr 2050 klimaneutral machen wollen. Ich freue mich sehr, dass wir das heute zusammen beschließen können, und hoffe, dass wir das alle zusammen heute verabschieden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen, meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Berlin ist seit Juni 2011 Vorreiter im Kampf gegen die Spielhallenflut. Wir haben damals in großer Einmütigkeit hier im Parlament mit über 90 Prozent der Abgeordneten das Berliner Spielhallengesetz verabschiedet. Es ist jetzt nach viereinhalb Jahren Zeit, dass wir Bilanz ziehen und schauen, was sich bewährt hat und was nach den Erfahrungen, was sich in der Spielbranche verändert hat, was im Gesetzesvollzug gut funktioniert hat und wo etwas nachgestellt werden muss, etwas angepasst werden muss. Darauf müssen wir heute reagieren.
Deshalb bin ich sehr froh, dass wir als Koalition, SPD und CDU, heute einen Parlamentsantrag vorlegen können, der zwei große Teile beinhaltet, eine deutliche Verschärfung des Berliner Spielhallengesetzes und ein Ausführungsgesetz Sonderverfahren, wie wir von bisher 535 Spielhallen mit den Abstandsregelungen, die nun nach fünf Jahren für alle gelten, auf die dann verbleibenden Spielhallen, dass dann von der ersten zur nächsten Spielhalle immer 500 Meter Abstand herrschen müssen, kommen. Wie wähle ich aus, welche Spielhalle übrig bleibt? Ich freue mich sehr, dass dieser große Tag heute da ist, dieses Gesetz zu ändern und zu verabschieden.
Zunächst zur Verschärfung, für die die Initiative bei unseren gemeinsamen Beratungen tatsächlich von der SPD
Fraktion ausgegangen ist. Ich will sie kurz referieren: Wir werden nach den Erfahrungen, dass sich die bisher verhängten Bußgelder oftmals, was die Wirksamkeit angeht, nicht wirklich bewährt haben, denn die Betreiber haben sich oftmals über die Beträge ins Fäustchen gelacht, über die 1 000 Euro, 2 000 Euro Bußgeld, den Bußgeldrahmen bei Vorsatz verzehnfachen, von 50 000 Euro auf 500 000 Euro im Extremfall. Das ist ein deutliches Zeichen, dass wir uns nicht von Betreibern, die sich nicht an Recht und Gesetz halten, auf der Nase herumtanzen lassen wollen. Wir wollen, dass das, was hier Gesetzesrang hat, auch von den Betreibern eingehalten wird.
Zweiter Punkt: Wir werden erstmals ein landesweites Sperrsystem für Spielsüchtige bekommen. Sie können sich selbst sperren in den lichten Momenten, die sie haben, und eben nicht gleich in die nächste Spielhalle laufen, sondern haben die Möglichkeit, sich für Gesamtberlin sperren zu lassen.
Dritter Punkt: Illegale Spielgeräte können jetzt dauerhaft beschlagnahmt werden. Das ist aus der Praxis heraus wichtig. Sie können auch beschlagnahmt werden, wenn sie Dritten gehören. Oftmals gibt es heute Miet- und Leasingmodelle bei den Automaten an der Wand. Deshalb ist es wichtig, das so klarzustellen.
Vierter Punkt: Automaten zur Bargeldabhebung oder jegliche Zahlungsdienste verbieten wir in Spielhallen. Das ist wichtig, weil wir in der Praxis lernen mussten, dass Spielsüchtige, wenn das Bargeld ausgegangen ist, sich am Counter doch wieder frisches Geld besorgen konnten. Darum gibt es diese rechtliche Klarstellung. Wir sagen auch, dass Polizei und Ordnungsämter regelmäßig die Zuverlässigkeit noch intensiver als bisher kontrollieren müssen.
Dann wird auch gelten, dass Gaststätten und Imbisse, die sich gern als Gaststätten und Imbisse bezeichnen, aber eigentlich Café-Casinos sind und damit sehr nah an echten Spielhallen sind, zu behandeln sind wie richtige Spielhallen, wenn sie von außen so wirken, wenn sie das Gepräge einer Spielhalle haben. Das haben nicht nur Gerichte so gesagt. Das stellen wir auch im Gesetz klar.
Schließlich wird in diesen Gaststätten, Imbissen, CaféCasinos ab November 2019 die Anzahl der Geldgewinnspielgeräte von drei auf zwei reduziert werden müssen, weil das auch bundesrechtlichen Vorgaben entspricht, die wir hier auch explizit und bewusst in unser Berliner Gesetz übernehmen.
Der zweite große Punkt – das Erste waren fünf Seiten Änderungsantrag zum Spielhallengesetz, die Verschärfung – ist das Auswahlgesetz, das sogenannte Mindestabstandsumsetzungsgesetz. Das ist wunderbar für die nächsten Wortspiele geeignet. Was regeln wir dort in Kurzform? – Zunächst einmal gibt es eine Ausschlussfrist.
(Präsident Ralf Wieland)
Wer sich nicht innerhalb von drei Monaten als Bestandsunternehmen meldet, wird zum 31. Juli 2016 herausfallen. Dann wird es ein mehrstufiges, an Qualitätskriterien orientiertes Auswahlverfahren geben, entgegen allen Unkenrufen und der Behauptungen, wir würden Lotto- bzw. Losverfahren ausrufen. Es ist ein mehrstufiges Qualitätsverfahren. Zunächst einmal muss der Antragsteller seine Zuverlässigkeit nachweisen. Hat er Führungszeugnisse? Hat er Sachkundenachweise? Hat er ein Sozialkonzept für seine Spielhalle aufgestellt, ja oder nein? Wer das nicht hat, fliegt gleich hinaus. Dann kommt das Kriterium Abstandsregelung. Da werden wir im Sonderverfahren eine etwas kürzere Distanz vorgeben, die aber dadurch auch besonders klar ist, nämlich 200 Meter Mindestabstand zur nächsten Oberschule oder berufsbildenden Schule. Das gilt von Gebäudeecke zu Gebäudeecke. Da kann jeder auf dem Stadtplan im Internet den Zirkel schlagen. 200 Meter Abstand müssen mindestens zu einer Oberschule einzuhalten sein, sonst kann es keine Weitergenehmigung für Bestandsspielhallen geben. Es wird dann das durchgesetzt, was wir vor viereinhalb in das Berliner Spielhallengesetz geschrieben haben: Damals galt es nur für neue Spielhallen, jetzt gilt es für alle, die vorhanden sind, für die Bestandsunternehmen. Es müssen 500 Meter Abstand von einer Spielhalle zur nächsten sein, damit wir den Spielsüchtigen, den Spielenden die Möglichkeit bieten, auf andere Gedanken zu kommen, bevor sie von einer Spielhalle in die nächste fallen können.
Es wird sicherlich auch mal Konstellationen geben, wenn man auswählen muss bei den Bestandsspielhallen: Welche Kombination bleibt denn nun übrig, diese zwei oder jene zwei, diese drei oder jene drei in einem einzelnen Kiez? Dazu wird, wenn es das zu entscheiden gibt, ein computergestütztes geomathematisches Verfahren angewandt, Daten des statistischen Landeamts, wissenschaftlich aufbereitet mit einem Computerprogramm von der Humboldt-Universität, um diese größtmögliche Anzahl entsprechend unterzubringen; denn das müssen wir gewährleisten, wenn wir das Gesetz rechtssicher umsetzen wollen. Dann erst, in der allerletzten Stufe, nachdem festgestellt wurde, wer nach diesen Filterstufen übrigbleibt, gibt es gleichwertige Auswahlmöglichkeiten: diese Dreierkombination oder diese Dreierkombination? Dann und nur dann wird es zu einem Losverfahren kommen, als letzte Möglichkeit. Alles andere wäre nicht der richtige Weg.
Erlauben Sie mir noch kurz den Hinweis: Ich war am Montag im Wirtschaftsausschuss sehr überrascht. Die Linksfraktion ist normalerweise – normalerweise! – relativ unverdächtig, dass sie sich von Lobbyisten oder von großen Verbänden viel aufschreiben lässt, aber in diesem Fall habe ich das Gefühl, Kollegin Matuschek, dass die Argumente, die Sie am vergangenen Montag herangezogen haben, eins zu eins aus dem Handbuch der Automatenlobbywirtschaft abgeschrieben waren. Sie haben sogar
die Karten der Automatenwirtschaft hochgehalten. Das ist sehr überraschend, denn was Sie dort an Kritik angebracht haben, galt eigentlich größtenteils unserem ursprünglichen Spielhallengesetz von 2011, Kollegin Matuschek! Das haben Sie mit verabschiedet!
Ich würde mich sehr freuen, wenn wir es heute im Plenum schafften, dass die ganz große Mehrheit des Parlaments sagt: Ja, das Spielhallengesetz hat sich bewährt. Wir haben es geschafft, dass es seitdem in Berlin keinen Zuwachs mehr gegeben hat. Wir haben seitdem eine kontinuierliche Abnahme. Wir machen jetzt die Verschärfung, um zu zeigen: Die Durch- und Umsetzung muss auch vor Ort in der Praxis funktionieren, für die Ordnungsbehörden. Und schließlich: Fünf Seiten Extragesetzestext, um zu sagen, welche von den Bestandsspielhallen nach jetzt fünf Jahren Übergang zumachen müssen!
Das Artikelgesetz, das wir hier vorlegen, ist ein sehr gut abgewogenes und, ich glaube, auch rechtssicheres Gesetz; denn alles, was bisher dagegen vorgebracht wurde, alle Klagen der Automatenbetreiber und der Lobbyverbände haben vom Land Berlin abgewehrt werden können. Alle bisherigen Gerichtsurteile bis zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, bis zum Berliner Verfassungsgerichtshof haben uns gesagt: Ihr habt im Sinne der Stadt entschieden! Ihr habt richtig entschieden, die Spielsucht zurückdrängen zu wollen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass es wieder lebenswerter ist, durch Straßen zu laufen, wo nicht Spielhalle an Spielhalle an Wettbüro an Spielhalle grenzt. Das werden wir heute vervollkommnen. – Ich danke Ihnen sehr für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Kollegin Matuschek! Ich weiß nicht, ob ich erschüttert sein soll
oder ob ich sagen soll, es ist eigentlich unglaublich, was für Argumente die Linksfraktion hier bringt. Nehmen wir allein das letzte Argument, wie man mit Süchtigen umgehen soll! Die Spielsucht ist seit dem Jahr 2001 als Krankheit anerkannt, als stoffungebundene Sucht. Und dafür, dass wir selbstverständlich genauso wie bei anderen Süchten schauen müssen, dass wir die Menschen in dieser Stadt, wo immer es geht, davor bewahren und präventiv arbeiten, geben wir im Jahr 450 000 bis 470 000 Euro im Land Berlin aus. Das ist der richtige Ansatz.
So, wie Sie das hier alles in einen Topf werfen und dann ganz wild umrühren und meinen, Sie hätten irgendein Argument gegen das Spielhallengesetz gebracht, ist es wirklich traurig. Und das, was Sie an Argumenten gebracht haben: Die ganzen letzten Sätze waren alle eins zu eins aus dem Lobbyistenhandbuch der Automatenwirtschaft. Es ist wirklich traurig, Frau Matuschek! Und dass die Linksfraktion das so mitmacht, erschüttert mich wirklich.
Schauen wir uns doch einmal an, was Sie gesagt haben! Sie haben den Begriff „Berufsverbot“ der IHK zitiert, weil er Ihnen gefällt, weil er offensichtlich Ihrer Meinung entspricht. Frau Matuschek! Da haben Sie aber eines wirklich vergessen: Wir – Sie und ich, die Linksfraktion und die SPD – haben damals im Jahr 2011 das Spielhallengesetz maßgeblich vorangebracht. Und da haben wir die 500 Meter Abstand von einer Spielhalle zur nächsten damals schon gesetzlich verankert. Haben Sie das vergessen oder verdrängt? Das müssen Sie mir mal beantworten! Vergessen oder verdrängt, etwas anderes kann es nicht sein!
Dann haben Sie die Unterschiede zwischen Ost und West angesprochen. Da haben Sie völlig recht, weil nämlich in vielen Ostberliner Bezirken mehr Sachen beplant sind. Das ist völlig richtig, aber es weckt einen ganz unguten Eindruck, Frau Matuschek: Sie und Ihre Fraktion interessieren sich für den Westteil der Stadt einen Kehricht! Es interessiert Sie nicht, dass in Neukölln, in Moabit und in Spandau ganze Straßenzüge unter der Last von zu vielen Spielhallen stöhnen und dort keiner mehr einkaufen und leben will. Es interessiert Sie nicht, weil Sie der Westteil nicht interessiert. Na, herzlichen Dank für diese Spaltung der Stadt, Frau Matuschek!
Dann kommen Sie mit Argumenten wie: Viereinhalb Jahre nichts getan! – Also im Gegensatz zu Ihnen habe ich sehr regelmäßig auch mit der Automatenwirtschaft – Kollege Behrendt! – gesprochen. Und dieser Satz ist wirklich nicht nur so dahingesprochen, sondern es stimmt tatsächlich. Ich nehme auch an deren Veranstaltungen teil, sogar an Tagungen der Automatenwirtschaft, weil
(Jutta Matuschek)
ich mir beide Seiten anhören möchte, die wir hier regeln wollen. Aber wo waren denn Ihre Anträge in den letzten viereinhalb Jahren, wenn Ihnen irgendetwas nicht gefallen hat? – Nichts, gar nichts dazu von der Linksfraktion, nichts von Ihnen, Frau Matuschek!
Die zusätzliche Arbeit in den Bezirken haben Sie angesprochen. Dieses Argument ist nun das allerpeinlichste Argument überhaupt! Es gibt Bezirke, Frau Matuschek, die es schaffen, regelmäßig sämtliche Spielhallen komplett durchzukontrollieren. Und andere schaffen es nicht, weil sie sich eben andere Schwerpunkte suchen. Das macht aber jeder Stadtrat und jedes Bezirksamt für sich selbst. Vielleicht kennen Sie zu viele Stadträte, die ablehnen, die Spielhallen zu kontrollieren. Das ist aber eher ein Armutszeugnis für die Linkspartei, nicht für alle anderen, die das regelmäßig machen.
Schließlich und endlich, was Sie auch völlig verdrängt oder vergessen haben oder – ich weiß es nicht – was jetzt überlagert wird durch industriepolitische Erwägungen der Linkspartei – man höre und staune: Wir haben gemeinsam – die SPD und Die Linke – in den Jahren 2010 und 2011 mehrere Parlamentsanträge zur Eindämmung der Spielsucht im Land Berlin und zur Zurückdrängung der Spielhallen eingebracht. Genau die Punkte, die Sie angesprochen haben, dass die Spielverordnung des Bundes verschärft werden soll, waren damals schon – 2011, 2012 – Inhalt dieser Anträge.
Ja! – Frau Matuschek! Haben Sie es vergessen, verdrängt, oder von wem bekommt heute die Linkspartei eingeflüstert, wie sie zum Automatenspiel stehen soll? Es ist aus meiner Sicht wirklich ein Armutszeugnis, was Sie hier heute argumentiert haben.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich wecke da irgendwie Erwartungen. Aber das hat vielleicht auch etwas Gutes. Ich weiß es nicht.
Meine Damen! Meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal, Kollege Schäfer: Es ist schon bezeichnend, dass Sie einen Antrag herauskramen müssen, der fast drei Jahre alt ist, um über das Berliner Klimabündnis zu reden. Die SPD-Fraktion, Sie können es mir glauben, ist mit ihrer Beschlusslage deutlich aktueller. Denn ich kann Ihnen eins verkünden:
Wir haben am Dienstag den – –
Herr Schäfer! Hören Sie sich den Satz doch erst mal an! – Am Dienstag hat die SPD-Fraktion noch mal in ganz großer Einigkeit beschlossen: Dieses Berliner Klimaschutzgesetz, das Berliner Energiewendegesetz, wird von uns unterstützt und selbstverständlich in Kürze hier verabschiedet.
Da können Sie mal ganz tief durchatmen, da können Sie aufatmen. Das sind doch mal positive Zeichen, die auch die Grünen-Fraktion wahrnehmen kann.
Ich möchte erst mal ausführen. – Kommen wir mal zu dem Antrag. Wie gesagt, fast drei Jahre abgehangen. Das ist leider nicht wie mit gutem Fleisch, wo man sagen kann, das wird besser.
Irgendwann fängt es ein bisschen an zu stinken. Das passiert dann, wenn Sachen überlagert sind. Man könnte ja auch auf Anträge schreiben: Haltbar bis zum... Aber da sagen die verbraucherpolitischen Sprecher, es wäre
(Michael Schäfer)
schade um’s Papier gewesen. Also, wie gesagt, deutlich abgehangen der Antrag, überhangen.
Und jetzt schauen wir uns doch mal die Inhalte an. Die Grünen fordern ganz revolutionär, ich zitiere:
Der Senat soll mit dem Klimabündnis eine Berliner Klimamesse durchführen.
Na, Wahnsinn! Mit Unternehmen, Start-ups, Forschungseinrichtungen! Meine Damen, meine Herren, Kollege Schäfer! In Berlin finden seit Jahrzehnten die Berliner Energietage statt – bundesweit die anerkannt größte Energie- und Klimaschutzmesse, die es gibt. Da sollten Sie einfach mal hingehen, da können Sie was lernen und die ganzen Forschungseinrichtungen und Unternehmen kennenlernen. Die ist nämlich wieder in Kürze.
Sie sind herzlich eingeladen, ich besorge Ihnen auch gerne eine Eintrittskarte. Die meisten Veranstaltungen sind sogar kostenlos, das können sich auch die Grünen leisten. Das mal zu der Forderung Berliner Klimamesse. Da stehen wir also ziemlich gut da.
Zweite Feststellung. Wie steht es denn mit den Klimaschutzvereinbarungen? – Schauen wir uns das doch mal genau an! Und da kann ich sagen, da haben wir in unserer Fraktion meinen Kollegen Nikolaus Karsten, der nicht bloß die Klimaschutzvereinbarung mit der Firma Vattenfall intensiv gelesen hat, sondern auch öffentlich nachgewiesen hat, was sie nicht einhält, und das auch explizit nachweisen kann. Da fragen wir als SPD-Fraktion kritisch nach bei der Firma Vattenfall: Wie sieht es mit der Einhaltung der Klimaschutzvereinbarung aus, z. B. die 580 MW elektrisch, 450 MW thermisch, die in modernsten GuD-Anlagen im Ostteil der Stadt versprochen sind, aber wir warten noch darauf? Die SPD-Fraktion fordert das ein, davon können Sie sich mal was abschneiden beim Thema Klimaschutzvereinbarung.
Nehmen wir mal unsere Berliner Stadtwerke. Wenn man einen Antrag, der drei Jahre alt ist, als Behandlungsgrundlage nimmt, zeigt das, dass man einfach die Zeichen der Zeit nicht mehr einarbeiten kann, so alt, wie das Ding ist. Schauen wir uns das an: Die Berliner Stadtwerke sind sehr gut aufgestellt, haben jetzt eigene Windenergieanlagen, haben diverse Windenergieanlagen, die auf Gebäuden von Berliner Wohnungsbaugesellschaften errichtet werden. Ich bin da mit meinem Bürgerbüro ganz stolzer Kunde. Ich kann Sie nur auffordern, das ist kommunaler Strom, das ist 100 Prozent erneuerbarer Strom und – jetzt halten Sie sich fest: Er ist im Augenblick deutlich preiswerter als das Grundangebot von Vattenfall. Jeder, der jetzt nicht wechselt, ist eigentlich ziemlich blöd, und
zwar ökonomisch und ökologisch. Dafür sollten Sie mal Werbung machen,
anstatt hier so viel Zeit und Energie zu verschwenden. Sie sehen, es bleibt von dem alten Grünen-Antrag ganz wenig übrig. – Ich glaube, jetzt ist die Zeit für Fragen.
Ich bin gespannt wie ein Luchs!
Ganz billiger Kalauer.
Das kann ich ganz klar beantworten. Es geht doch darum, sollen noch ein, zwei Sätze eingefügt werden in das Gesetz, ja oder nein? Und da ist natürlich klar, wenn man eine Koalition hat, dann spricht man das miteinander ab. Aber Sie wollen das ja noch lernen für die nächste Koalition. Also glauben Sie mir, solche Absprachen muss man dann auch treffen. Und dann wird es in Kürze eine Beschlussfassung hier im Berliner Abgeordnetenhaus geben. Das sage ich Ihnen zu.
Auch der Kollege Schneider klatscht euphorisch. Ich bitte, das im Protokoll zu vermerken.
Herr Zillich! Es ist jedenfalls deutlich mehr getan, als viele gedacht und befürchtet hatten, auch in Ihrer Fraktion. Noch mal zum Mitschreiben: Im Augenblick, Herr Zillich – –
Darf ich Ihre Frage beantworten, oder wollen Sie nur zwischenrufen?
Danke schön! – Ja, es ist momentan möglich, mit dem, was die Stadtwerke an eigenen Erneuerbare-EnergienKapazitäten haben. Sie haben sich in große Windparks eingekauft. Sie errichten auf den Gebäuden der städtischen Wohnungsbaugesellschaften kontinuierlich immer weiter Mieterstrom-, Solarstromanlagen, Eigenstromanlagen. Und es ist jetzt möglich, dass bis zu 20 000 Menschen, und zwar im Rahmen dessen, was wir im Gesetz verankert haben, sofort Kunden werden können. Das ist ein enormer Fortschritt, wo Sie und auch viele andere, auch die Grünen-Fraktion, das vor Kurzem noch nicht geglaubt haben, dass das möglich sein wird. Das ist jetzt möglich. Und da kann ich nur sagen: Das ist ein enormer Fortschritt. Wir wünschen uns übrigens – die SPDFraktion hat sehr darauf gedrungen, dass dieses Stadtwerk zukunftsfähig aufgestellt wird – natürlich noch einen viel größeren, rasanteren Geschäftserfolg. Aber glauben Sie mir, wir unterstützen das ganz konkret als Mitglieder des Beirats bei den Berliner Stadtwerken. Und wir hoffen sehr, dass Sie und andere endlich auch Kunden der Berliner Stadtwerke werden. Damit tun Sie was Gutes für die Energiewende in der Stadt Berlin. – Vielen Dank!
Da müsste ich jetzt Geheimnisse lüften. Aber ich kann Ihnen so viel verraten: Es geht darum, dass die Abwägung zwischen dem Klimaschutz und dem, was an verträglichen Mieten in der Stadt darstellbar ist, auch bei Klimaschutz, dass man das parallel beides im Blick hat.
Das ist der Inhalt dieser beiden Sätze. Glauben Sie mir, wir werden in spätestens zwei Wochen dort eine sehr schöne Formulierung haben. – Vielen Dank!
Lieber Kollege Schäfer! Machen wir es mal nacheinander. Das vermeintliche Bonsai-Stadtwerk aus dem schönen Pfarrkirchen. Ich war noch nie da. Aber wir haben gerade mal nachgeschaut. Pfarrkirchen hat 11 700 Einwohner. Da müsste jeder zwei Verträge bei den Berliner Stadtwerken abschließen, damit man eine 100-ProzentVersorgung hätte. Sie sehen, wir sind deutlich weiter. Also hören Sie doch auf mit diesen altbackenen Vergleichen. Die sind einfach überholt.
Unser Stadtwerk ist deutlich besser aufgestellt. Noch einmal zum Mitschreiben:
Nein, lieber Kollege Schäfer. Wenn man hier Vergleiche anstellt, dann muss man sie auch aushalten. Der ist einfach schon mächtig überholt. – Noch mal: 20 000 Kunden können sofort hinwechseln. Ich habe gerade die sehr erfreuliche Nachricht vernommen, wenn ich das verkünden darf, ich schau mal zum Regierenden Bürgermeister, dass auch er – er schaut gerade nicht –
Doch! Er hört erst mal zu, was ich sage. Es ist mir gerade zugeraunt worden, dass auch er in Kürze zu den Berliner Stadtwerken wechseln wird, wie sich das gehört. Das zeigt, dass man dem Regierenden Bürgermeister nicht nur bei dem Thema sehr engagiert folgen darf. – Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister!
Auch in meiner Fraktion wechseln jeden Tag mehr. Also bleiben Sie alle dran, und machen Sie auch mit! Das meine ich ganz ernsthaft. Das gilt auch für alle Privatbürger in Berlin. Wer zu 100 Prozent Ökostrom, kommunalem Strom haben möchte – da geht nichts nach Schweden oder woandershin von dem, was dort verdient werden soll, denn da geht es nämlich nicht drum, jemanden satt zu machen, sondern da geht es drum, wirklich fairen
Strom vor Ort zu kaufen –, der ist bei den Berliner Stadtwerken genau richtig.
Und jetzt zu der großen Globalfrage von Herrn Schäfer, der leider das Berliner Energiespargesetz nicht verstanden hat.
Energiewendegesetz – da geht es bei einer Perspektive 2020, 2030, 2040, 2050 darum, die klimaneutrale Stadt in Berlin zu erreichen. Das ist das Jahr 2050. Mindestens 85 Prozent CO2-Ausstoß verringern, lieber Kollege Schäfer! Wenn Sie glauben und wenn die Grünen-Fraktion seit neuestem glaubt, das könnte man ohne eine Energiewende im öffentlichen und im privaten Bereich langfristig erreichen, dann haben Sie leider das ganze Thema Klimaschutz nicht verstanden. Das ist sehr traurig. Da sind wir in der SPD-Fraktion viel weiter. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich bitte um Verzeihung. Es war heute tatsächlich eine Besuchergruppe, die eben noch durch das Parlament geführt wurde.
Nein! Ich war wirklich nicht auf der Toilette. Ich habe noch nicht einmal Mittag gegessen, wenn ich das auch verraten darf.
Das ist richtig. Besuchergruppen kommen aber auch nicht jeden Tag. Es waren fast 50 Leute. Es hat sich auch gelohnt. Die Diskussionsrunde war für 15.00 Uhr angemeldet.
Spaß beiseite, aber nicht das Spiel, denn wir reden jetzt über das Spiel in der Stadt. Es geht um die Frage, wie weit sich unser Berliner Spielhallengesetz in der Vergangenheit bewährt hat und was wir noch verbessern – ich sage auch: verschärfen – können. Wenn wir nach viereinhalb Jahren zurückschauen, sehen wir, dass es nicht nur eine weise Entscheidung des Abgeordnetenhauses von Berlin,
(Vizepräsident Andreas Gram)
sondern auch eine sehr zukunftsgerichtete Entscheidung Mitte 2011 war. – Ich wundere mich, dass die Kollegin bei den Linken lachen muss. Wir haben es damals zusammen verabschiedet. Das macht aber nichts. Es war richtig, ein Spielhallengesetz für Berlin zu erlassen.
Es war damals das erste und schärfste Spielhallengesetz der Bundesrepublik Deutschland. Wir können heute noch stolz darauf sein, dass wir es in der Form beschlossen haben. Es zeigt sich aber nun nach viereinhalb Jahren, dass es einen aktuellen Anlass gibt, etwas gesetzlich neu zu regeln und auch Erfahrungen, die wir in diesen Jahren gesammelt haben einfließen zu lassen.
Zunächst einmal müssen wir einen Stichtag genauer regulieren. Wir haben damals – Sie werden sich erinnern – gesagt, dass nach fünf Jahren des Bestehens dieses Gesetz – das wird am 31. Juli 2016 der Fall sein; das Gesetz ist dann fünf Jahre in Kraft – noch einmal überprüft werden soll. Es heißt: Abstandsregelungen 500 Meter zur nächsten Spielhalle gelten auch für alle Bestandsunternehmen. Das müssen wir jetzt gesetzeskonform umsetzen.
Das heißt natürlich, dass Verwaltungen – nicht nur die Wirtschaftsverwaltung, sondern auch Bezirksämter – sagen: Bitte könnt ihr das auf Landesebene verbindlich gesetzlich regeln, welche Spielhalle wie ausgewählt wird, welche Spielhalle nachher übrig bleibt. Uns ist klar, dass das kein einfacher Prozess ist. Es ist ein aufwändiger Prozess, der auch rechtstechnisch richtig abgebildet werden muss, so rechtssicher wie nur irgend möglich. Darum gibt es auf fünf Seiten ein spezielles Gesetz, das Mindestabstandsumsetzungsgesetz, in dem genau festgelegt wird, nach welchen Kriterien von den jetzt im Augenblick rund 500 Spielhallen in der Stadt ausgewählt wird, damit wir dann auf eine Zahl kommen – wenn man den Schätzungen glauben darf –, die nur noch bei rund 150 liegen wird, wenn man die Abstandsregelung einhält. Wer wählt die Spielhallen nach welchen Kriterien aus? Das ist insbesondere detailliert im Mindestabstandsumsetzungsgesetz, das leider einen solchen komplizierten Namen hat, geregelt.
Es heißt Mindestabstandsumsetzungsgesetz, Frau Kollegin Kosche. Den Namen habe ich mir nicht selbst ausgedacht.
Ja, hätte ich mal, dann wäre der Name vielleicht etwas kürzer. – Das ist der eine Teil, den wir heute ändern und ein eigenes Gesetz dafür erlassen.
Der zweite Teil ist ein ganz einfacher und klarer. Nach viereinhalb Jahren Gesetzesvollzug haben wir gelernt,
dass sich viele Punkte unseres damaligen Spielhallengesetzes bewährt haben, aber auch, dass wir an einigen Punkten aktuelle Verschärfungen vornehmen müssen, weil sie notwendig sind.
Erster Punkt: Es ist jetzt so, dass bei der Verhängung von Bußgeldern nicht der gesamte Bußgeldrahmen von 50 000 Euro verhängt wird, sondern im Einzelfall lediglich 1 000 Euro, 2 000 Euro oder 3 000 Euro. Ich sage es jetzt einmal umgangssprachlich: Viele Betreiber von Spielhallen sagen: Dieses Geld könnt ihr euch aus der Portokasse nehmen. Das juckt mich nicht wirklich. – Dagegen können wir als Gesetzgeber mit einer großen Lanze arbeiten, indem wir den Bußgeldrahmen verzehnfachen, von 50 000 Euro auf 500 000 Euro. Ich glaube, mich nicht an ein anderes Gesetz erinnern zu können, bei dem wir den Bußgeldrahmen verzehnfacht haben. Es zeigt, dass wir den Mut und die Kraft haben, Gesetze, die wir verschärfen müssen, auch wirklich zu verschärfen.
Es wird wirklich spürbare Strafen geben. Das ist das, was wir wollen. Wir wollen erreichen, dass es spürbar ist, wenn ein Bußgeld verhängt wird.
Wir werden außerdem erstmals im Land Berlin nicht nur die Möglichkeit einräumen, dass sich ein Spielsüchtiger bei der einzelnen Spielhalle sperren kann, er soll vielmehr die Möglichkeit haben, sich in einem landesweiten Spielhallensperrsystem eintragen zu lassen. Er ist dann wirklich für alle Spielhallen im Land Berlin gesperrt. Er kann nicht mehr von Spielhalle A, bei der er bisher gesperrt war, in Spielhalle B oder C gehen. Es ist ein landesweites Sperrsystem. Es gibt ein Bundesland, das dort wirklich vorbildlich vorangegangen ist. Es ist das Bundesland Hessen. Mehr als 10 000 Menschen haben sich dort eintragen lassen, in dem lichten Moment, in dem sie erkannt haben, dass sie spielsüchtig sind, das nicht mehr ertragen und eigentlich keine Spielhalle mehr betreten und gesperrt werden wollen. Das ist jetzt möglich. Das ist die Selbstsperre. Wir werden sogar zusätzlich auch ein weiteres Instrument übernehmen, die sogenannte Fremdsperre, wonach die Familie – das ist dann nicht so ganz einfach, aber wird dennoch möglich sein – diese Fremdsperre eingeben kann.
Außerdem ist mir ein weiterer Punkt aus der Praxiserfahrung wichtig, da ich diese Razzien begleitet habe. Es zieht einem wirklich die Schuhe aus – ich kann es nur so umgangssprachlich sagen –, was es in Berlin an illegalem Glücksspiel noch an vielen Stellen trotz der landesweiten Razzien, trotz der Schwerpunktüberprüfung durch LKA, Polizei, Ordnungsämter und Steuerfahndung gibt. Dann sehen wir, dass man vor Ort ein Phänomen erlebt. Dort sind teilweise zu viele Automaten an der Wand. In einer Spielhalle sind in Berlin nur noch acht erlaubt. Früher waren es noch zwölf. Das Gesetz hat schon gewirkt. Wenn dort aber zu viele Automaten oder manipulierte Automaten hängen, sagt der Betreiber eines ganz gern: Es
ist ja schön, dass ihr jetzt den Automaten beschlagnahmen wollt, aber er gehört mir gar nicht. Den habe ich nur gemietet, oder es ist ein Leasinggerät von der Firma XY. Ich bitte euch doch, das Eigentum Fremder zu beachten. Ihr könnt hier nichts beschlagnahmen.
Das ist eine praktische Erfahrung. Darum freue mich sehr, dass wir das in der Klarheit im Gesetz auch regeln können, sagen zu können, dass diese erstens dauerhaft eingezogen werden dürfen und dies zweitens auch, wenn sie einem Dritten gehören, also einer anderen Gesellschaft, wenn dort ein Glücksspielgerät illegal ist oder zu viele Automaten an der Wand hängen. Das ist für den praktischen Vollzug sehr wichtig, weil es gewährleistet, dass diese Automaten mitgenommen werden können und keine Ausflüchte mehr vor Ort gefunden werden können.
Gleichzeitig werden wir auch bei der Verschärfung des Spielhallengesetzes regeln, dass alle möglichen denkbaren Zahlungsdienste, bei denen es darum geht, dass der Spieler wieder an Bargeld kommt, in der Spielhalle und dem Gebäude der Spielhalle verboten werden. Und es ist auch wichtig, dass wir das Werbeverbot nicht nur auf die eigentliche Spielhalle, sondern auch auf das unmittelbare Umfeld ausdehnen; denn wir erleben eines: Wenn die großen Pfeile an der nächsten Häuserwand zeigen: Hier ist deine tolle Spielhalle! Spiele hier! Gewinne hier! – dann erleben wir, dass das nicht gut ist. Denn wir wollen die Spielsucht in der Stadt zurückdrängen. Wenn man allein die bundesweiten Schätzzahlen nimmt, haben immer noch 50 000 Menschen in Berlin ein problematisches Spielverhalten. Davon sind mehr als die Hälfte – rund 27 000 – spielsüchtig, allein, wenn ich die Bundeszahlen nehme; ich glaube, es sind in der Praxis in Berlin viel, viel mehr, das ist die praktische Erfahrung. Es kann nicht sein, dass wir uns staatlicherseits weiter angucken, dass Menschen in die Spielsucht getrieben werden, dass unsere Kieze dabei auch noch kaputtgehen, weil keiner in einer Straße einkaufen will,
wo nach einer Spielhalle das nächste Wettbüro kommt und dann auch noch das Café-Casino. Das ist kein schöner Zustand. Da gehen wir ran und werden das entsprechend regeln, ich bitte Sie sehr herzlich. Wir werden es zügig, aber sehr koordiniert in zwei Ausschüssen beraten,
dieses Änderungsgesetz zum Spielhallengesetz, diese Verschärfung, und das neue Mindestabstandsumsetzungsgesetz – jeweils beides fünf Din-A-4-Seiten, die nur in wirklich intensiver Arbeit mit dem Koalitionspartner CDU und auch mit der Wirtschaftsverwaltung – das möchte ich sehr lobend hervorheben – entstehen konnten. Das sollten wir möglichst zügig im Parlament beraten und verabschieden. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir es auch dieses Mal hinbekämen. Das ursprüngliche Spielhallengesetz haben alle Parteien außer der damaligen FDP hier im Parlament beschlossen. Die FDP ist
nicht mehr da, das hat vielleicht auch ein bisschen damit zu tun!
Wenn wir es dieses Mal schaffen würden, dass wir wieder ein ganz klares Zeichen setzen: Das ist der richtige Weg, wir wollen das illegale Glücksspiel – nicht das normale Spiel – in der Stadt zurückdrängen, und wir wollen sowohl die Leute vor der Spielsucht bewahren
als auch die Kieze wieder ein bisschen schöner machen – dafür bitten wir um Ihre Unterstützung. – Vielen Dank!
Verehrte Kollegin Matuschek! Ich bin wirklich entsetzt, und das meine ich ganz ehrlich.
Ob jetzt die Rede lustig war oder nicht, darüber kann man sich ja streiten, aber hier Behauptungen in den Saal und in der Berliner Öffentlichkeit zu verbreiten,
die wirklich bar jeder Kenntnis der Praxis sind, das ist ein echtes Unding. Das muss ich Ihnen ganz klar sagen. Ich will das gerne jetzt belegen, weil an der Stelle nicht stehenbleiben kann, dass Sie behaupten – erste Feststellung –, wir würden das legale Spiel oder vielleicht insgesamt den Berlinerinnen und Berlinern Spiel, Spaß und Spannung verbieten. Dem ist nicht so, Kollegin Matuschek, überhaupt nicht, im Gegenteil. Ich habe persönlich – und wir haben das sehr intensiv beraten – dafür gesorgt, dass in diesem Gesetz das Stichwort „Zuverlässigkeit“ exklusiv und ausdrücklich auch für alte Betreiber betrachtet wird. Und das heißt, Kollegin Matuschek, vielleicht sollten Sie einmal in Ihrem Leben eine solche Razzia begleiten, damit Sie das reale Leben kennenlernen – für eine Linksfraktion, kann ich nur sagen, ist es unterirdisch und peinlich, hier solche Dinge zu verbreiten –, dann wüssten Sie nämlich, was es an illegalem Glücksspiel in der Stadt gibt und könnten das mal live erleben. Es gibt die meisten Betreiber von Spielhallen. Wenn wir die normalen Routineuntersuchungen machen, wenn die durchgeführt werden, die Beanstandungsquote, Kollegin Matuschek, liegt bei 80 bis 95 Prozent. Das heißt, nicht einmal jeder fünfte Betreiber hält sich an Recht und Gesetz. Es ist ein Unding, dass Die Linke so etwas schön findet, wenn sich nicht mal 20 Prozent der Betreiber an Recht und Gesetz halten.
Wir haben dafür gesorgt, und es ist gut, dass wir dafür sorgen,
dass für die Auswahl von verbleibenden Spielhallen gilt: Wer sich an Recht und Gesetz hält, der hat verdammt noch mal eher das Recht, eine Spielhalle auf zu halten, als irgendjemand, der ständig Gesetze und Verordnungen bricht, und das ist die Realität. Da kann man wirklich ärgerlich werden, wenn Sie so was hier verbreiten.
Ihre Fraktion, sogar Sie persönlich, Frau Matuschek, hat vor fünf Jahren im Abgeordnetenhaus beschlossen, das Spielhallengesetz, das wir hier jetzt weiter reformieren und novellieren, wo es notwendig ist, um die Entwicklung der Spielbranche zu berichtigen. Und wir erleben, dass es eben nicht so ist – vielleicht sind Sie da, ich weiß nicht, aus welchem Grund auch immer, in der Vergangenheit stehengeblieben, die Zeiten sind lange vorbei –, dass jemand vor dem Spielgerät sitzt und da in ein Groschengrab einfach Groschen reinschmeißt. Heute laden Sie gepflegt den 50-Euro-Schein rein. Und das ist eine andere Qualität von Spiel. Sie hat sehr wenig mit Unterhaltung zu tun. Sie hat was damit zu tun, dass dort Millionen- und Milliardenumsätze gemacht werden, und zwar auf Kosten von spielsüchtigen Menschen.
Wenn ich mir das anschaue, wie Sie hier argumentieren – wir werden ja noch zwei Ausschussberatungen, im Stadtentwicklungs- und im Wirtschaftsausschuss, haben –, wenn das die Haltung der Linksfraktion bleiben wird, dann können Sie mir glauben, ich werde persönlich die Plakate in Berlin aufhängen und den Berlinerinnen und Berlinern sagen: Die Linksfraktion hat kein Problem damit, dass eure Geschäftsstraßen, eure Erholungsstraßen, wo immer ihr langlauft, von Spielhallen dominiert sind, wo keiner mehr leben möchte, wo keiner einkaufen möchte. Es zieht mir wirklich die Schuhe aus. Ich kann Sie nur inständig bitten, das zu reformieren und dass vielleicht Leute, die ein bisschen Ahnung haben –
Letzter Satz! – und ein Gesetz lesen können, sich das in der Linksfraktion mal ernsthaft anschauen, sich die Substanz angucken und dann auch sagen: Das ist sehr unterstützenswert, was hier von der Koalition vorgelegt wird. Der Kollege Behrendt hat es dankenswerterweise schon gesagt: Es ist ein sehr vernünftiges und sehr weit reichendes Gesetz. – Danke schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen, meine Herren! Verehrte Kollegin Gebel! Die Zielsetzung – saubere Luft für die Berlinerinnen und Berliner und für alle, die hier leben, wohnen, arbeiten – ist völlig richtig. Auch was Sie an Überschriften gerade zum Schluss Ihrer
Rede verkündet haben, unterschreiben wir. Die Frage ist nur: Alles, was Sie in dem Antrag zusammengetragen haben, macht schon so ein bisschen den Eindruck – ich glaube, das müssen Sie auch zugestehen: Da kündigt sich ein Wahlkampf an, und zwar der berlinweite. Da kündigt sich auch an, dass die Grünen demnächst eine Landesliste aufstellen. Da muss man noch mal zeigen, was man in den letzten Jahren alles nicht erreicht hat, nicht durchsetzen konnte. – Wir fassen das mal großzügig alles zusammen unter der Überschrift „Luftreinhaltepolitik für Berlin“.
Ich werde jetzt eher den umweltpolitischen Aspekt beleuchten; der Kollege Friederici hat sich dankenswerterweise bereit erklärt, den verkehrspolitischen Teil zu übernehmen. Fangen wir doch mal an mit der Qualität von Fahrzeugen, mit den Emissionen: Was die Beschaffungsrichtlinien angeht, da hat mir Staatssekretär Gaebler gerade noch mal mitgeteilt, dass die Beschaffungsrichtlinien, die auch Fahrzeugbeschaffung für den öffentlichen Dienst in Berlin angehen, jetzt noch mal überarbeitet werden und dass wahrscheinlich in Kürze dafür neue Vorgaben vorgelegt werden. Denn es ist richtig, dass wir da ganz vorne sein wollen und ganz vorne sein müssen.
Und das ist ja auch ein bundespolitisches Thema – das wissen Sie genauso gut wie wir, nicht bloß wegen DieselGate –, dass das, was im Fahrzeugbrief steht, dem entsprechen muss, was dieses Fahrzeug in der Realität an Emissionen in die Luft pustet. Es ist ein Unding in der Bundesrepublik, dass die Kundinnen und Kunden über Jahre betrogen wurden, das ist der eine Teil beim VWSkandal – und nicht bloß von VW, sondern auch von anderen Dieselherstellern. Aber dass auch wir alle geschädigt werden! Ich habe gar kein Auto, ich werde trotzdem geschädigt, weil diese Autos und diese Dieselfahrzeuge so viele Emissionen in die Luft abgeben, dass einem schlecht werden kann.
Es ist ein Unding, dass es nur in den USA eine Entschädigung für Kunden geben wird. Dort hört man von 1 000 Dollar pro Kunde. Haben Sie davon schon etwas in Deutschland gehört, dass die deutschen Kunden mit 1 000 Euro dafür entschädigt werden sollen, dass sie bei den Abgaswerten jahrelang betrogen wurden? Ich sage: Das Gleiche, 1 000 Euro, muss pro Schummelfahrzeug noch mal an das Land Berlin gezahlt werden.
Gleich, wenn ich den Gedanken zu Ende ausgeführt habe! – Das gibt dann eine Summe von 55 Millionen Euro.
(Silke Gebel)
Das sind zwei große Punkte von Ihren zehn, Herr Kollege Gelbhaar! Vielleicht haben Sie den Antrag als Sammelsurium gar nicht so wahrgenommen. Aber Punkt 1 und Punkt 10 beziehen sich genau auf Luftreinhaltung und Beschaffung von neuen Fahrzeugen.
Und ich sage Ihnen: Wir müssen mal zusammen dafür sorgen, dass Sie, das Parlament, wir, das Abgeordnetenhaus, dann aber auch der Bundestag und der Senat gemeinsam – der Senat tut das –, dass wir es bundesweit durchsetzen, dass das, was in einem Fahrzeugschein steht, dann nachher tatsächlich auch eingehalten wird. Es kann nicht sein, dass wir alle miteinander um unsere gemeinsame Luft, die wir einatmen, letztlich betrogen werden, weil völlig falsche Emissionswerte in den Zulassungsunterlagen stehen. – Bitte schön, jetzt!
Das waren ja drei Fragen auf einmal! Aber ich bin großzügig. – Also zunächst einmal glaube ich, dass wir alle sehen, dass im Augenblick die Anschaffung von Dieselfahrzeugen nur beschränkt sinnvoll ist – erste Feststellung. Aber – Sie sind ja auch Expertin; der Kollege Gelbhaar sitzt ja neben Ihnen –: Was ist denn aktuell die Alternative? Sollen wir jetzt verstärkt, ob nun für Senatorenfahrzeuge oder für andere, sagen, wir gehen weg und gehen wieder hin zu Benzinfahrzeugen? – Dann werden wir zwar unser Problem mit den Dieselrußemissionen wahrscheinlich in den Griff bekommen. Aber was ist mit den CO2-Emissionen? Die sind in der Regel deutlich höher bei benzingetriebenen Fahrzeugen; das ist so. Die Frage müssen Sie beantworten.
Ich habe keine endgültige Antwort, auch nicht auf die, die erst mal sehr einfach klingt: nur noch Elektroautos zu kaufen. Dann müssten wir erst mal zwei Dinge sicherstellen: dass die auch tatsächlich in der Gesamtökobilanz vergleichbar sind zu den anderen Fahrzeugen und nicht bloß als Zero-Emission-Fahrzeug bevorzugt werden. Es hat ja einen Grund, dass sie sich am Markt nicht so richtig durchsetzen können. Das hat, glaube ich, auch etwas mit Preisen zu tun. Das wissen Sie auch, genauso wie wir. – Diese Fragen müssen fairerweise zumindest be
antwortet werden. Dann kann man auch die Ursprungsfrage beantworten, wie wir da weiterkommen.
Ich will aber noch auf ein, zwei andere Punkte aus Ihrem Antrag eingehen: Was die Förderung des Nahverkehrs angeht, da fordern Sie Dinge wie Radverkehrsförderung. Wir haben auch mit den letzten beiden Landeshaushalten gezeigt, dass wir, wenn es um die Sanierung und den Ausbau von Radwegen geht und wenn wir mal die reale Zahl nehmen, was in Berlin ausgegeben wird, noch nicht am Ende der Fahnenstange sind. Es kann noch mehr werden. Aber die Illusion, wir könnten von heute auf morgen die Mittel verdreifachen und alles wird schön, funktioniert so nicht. Denn da brauchen wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in den Bezirksverwaltungen. Ich spreche mich mit anderen dafür aus, dass wir dafür zusammen sorgen sollten, dass tatsächlich alle Bezirksverwaltungen ertüchtigt werden, was die Manpower angeht – jawohl, die können auch diese Radwege nämlich nicht bloß theoretisch durchplanen, sondern auch praktisch –, und dann auch die Sanierung anleiern.
Dann haben Sie die Luftgütemessstationen als interessanten Punkt zweimal in Ihrem Antrag drin. Vielleicht, Frau Gebel, ist Ihnen nicht bekannt, dass Berlin das beste und umfassendste Luftgütemessnetz weit und breit hat. Wir haben in Berlin absolut wie relativ pro Kopf – Achtung! Nicht nur absolut, sondern auch relativ! – die höchste Messgütedichte weit und breit. Dazu sagen Sie, mehr Messgütestationen würden eine große Änderung bringen und die große Transparenz für jeden. Diese Transparenz ist vorhanden. Die Ergebnisse des BLUME-Messnetzes können Sie alle im Internet nachlesen. Dafür ist schon vor vielen Jahren gesorgt worden. Da gibt es keine Geheimnistuerei, das ist komplett transparent. Glauben Sie mir, ob Sie noch zwei Messgütestationen mehr bekommen oder nicht, ändert an der Realität relativ wenig.
Übrigens hat auch dieser Senat, auch Senator Geisel, gesagt: Alles, was wir an Konsequenzen – jetzt Umweltministerkonferenz – daraus ziehen müssen, dass wir sehen, bundesweit wird bei den Immissionswerten gerade von Dieselfahrzeugen geschummelt und betrogen, dass sich die Balken biegen, dass Berlin an der Spitze der Bundesländer liegt, dass wir sagen: Das ist nichts, was wir in einem Bundesland regeln könnten –, das muss bundesweit geregelt werden.
Ich muss Sie bitten, mindestens die Hälfte, wahrscheinlich Dreiviertel des Antrags hat viel eher etwas im Bundestag zu suchen. Sorgen Sie doch dafür, dass Sie über Bundesratsmehrheiten, in anderen Landtagen, aber auch im Bundestag eine echte Mehrheit für eine ökologische Verkehrspolitik durchsetzen! Ich unterstütze Sie sehr gern dabei, andere auch, aber erst einmal im Bundestag die Mehrheiten ändern. – Vielen Dank!
Oh, jetzt gibt es T-Shirts! Auf den Schreck trinke ich erst mal einen!
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe, dass Sie T-Shirts angezogen haben. Ich glaube, die Blätter kenne ich auch schon von der Bürgerversammlung vor einer Woche. Ich werde darauf auch noch zu sprechen kommen.
Ich darf noch einmal beginnen. Meine Damen, meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! –
Da sind immer noch Plakate.
Herr Präsident! Ich fürchte, das wird ihm nicht gelingen, sich in der Piratenfraktion durchzusetzen.
Dritter Anlauf! Meine Damen, meine Herren! Es ist ein ernstes Thema, vielleicht können wir jetzt auch ernsthaft beraten. Das wäre dem Thema auch angemessen.