Diese Arbeit ist – wenn auch in einem Maßnahmebündel eingebettet – als erfolgreich zu bezeichnen, da im zurückliegenden Berichtszeitraum 1. September 2011 bis 31 August 2012 72 Prozent
der statistisch verwertbaren Förderfälle wieder unmittelbar in die Regelschule eingegliedert werden konnten. Betreut wurden 507 Schülerinnen und Schüler.
Die Bundesfinanzierung im Rahmen des Modellprogramms „JUGEND STÄRKEN“ endet mit dem Auslaufen der aktuellen Förderperiode des Europäischen Sozialfonds – ESF –. Eine gleichartige Fortsetzung des Modellprogramms ist aus förderrechtlichen Gründen nicht möglich.
Das BMFSFJ plant in der zukünftigen Förderperiode ab 2014 eine Weiterentwicklung des bisherigen Programms, bei dem in einem ganzheitlichen Konzeptansatz die bisher getrennt geförderten Bausteine „Schulverweigerung – Die 2. Chance, Kompetenzagenturen, Aktiv in der Region und Stärken vor Ort“ zusammengefasst werden. Damit können auch künftig schulverweigernde junge Menschen betreut werden.
Und genau das ist gelogen! Bei der Neuauflage des Bundesprogramms „JUGEND STÄRKEN plus“ ab 2014 plant das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Förderung auf Jugendliche an der Schwelle zum Beruf einzuschränken. Die „frühzeitigen Interventionen“ sollen gestrichen werden. Damit entfällt die Möglichkeit, Maßnahmen für schuldistanzierte Kinder und Jugendliche zu fördern. Erfolgreiche Projekte wie die „2. Chance“ müssen ihre Arbeit zum Jahresende einstellen.
Die Frage ist also, ob die Standorte in Berlin über das Land gefördert werden können oder über die Bezirke, konkret über den Bezirk Neukölln, der ja bereits 70 000 Euro bezuschusst. Der Senat schreibt:
Mit zusätzlichen Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket – BuT – konnten im Rahmen des zentral gesteuerten Landesprogramms „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ ab Schuljahr 2011/2012 weitere vier Koordinierungsstellen der „2. Chance“ gefördert werden.
Die eigentliche Frage, ob und vor allem wie diese erhalten bleiben und wie Fördergelder stabilisiert werden können, wird vom Senat natürlich nicht beantwortet. Ich hoffe, dass sich dies im Ausschuss nun klären wird.
Der Antragsteller hat die sofortige Abstimmung beantragt. Die Koalitionsfraktionen beantragen jedoch die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie, worüber ich nun abstimmen lasse. Wer der Überweisung an den Bildungsausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das
sind die Fraktionen der SPD und der CDU und der fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen! – Das sind die Grünen, Die Linke und die Piratenfraktion. Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Dann ist der Antrag überwiesen.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion Drucksache 17/1035
Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Es wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und mitberatend an den Ausschuss für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen und an den Hauptausschuss empfohlen. Gibt es hierzu Widerspruch? – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Weitere Verdrängung von Grundsicherungsbeziehern/ -bezieherinnen in Berlin verhindern – Mietrichtwerte anpassen und Richtwertbildung transparent gestalten
Eine Beratung wird nicht mehr gewünscht. Es wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales empfohlen. Gibt es hierzu Widerspruch? – Es gibt keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren! Zu später Stunde sprechen wir jetzt über die anstehende Novellierung des RBB-Staatsvertrages. Ich denke, wir müssen zuerst mal über das Verhältnis des Berliner Abgeordnetenhauses zum Senat sprechen.
Dem Abgeordnetenhaus ist es vorbehalten, über die Inhalte und die Ausrichtung des Staatsvertrages schlussendlich zu entscheiden. Die Verhandlungsführung hingegen obliegt dem Senat. Die Berliner Verfassung sieht aber vor, dass der Senat das Abgeordnetenhaus frühzeitig und vollständig über alle Sachen von grundsätzlicher Bedeutung informieren muss. Daraus folgt doch wohl, dass der Senat von sich aus darüber informieren sollte, dass eine Novellierung des RBB-Staatsvertrages geplant wird, darüber, was die Zielrichtung der Novelle sein könnte und vielleicht auch darüber, wie sich die Verhandlungen mit Brandenburg so entwickeln. Doch all dies passiert nicht oder allenfalls schleppend und nur dann, wenn wir als Abgeordnete nachbohren. Das ist nicht transparent, und das ist auch kein geeigneter Umgang von Exekutive und Legislative. Das sollten wir anders machen!
Ich sehe den Senat in der Verantwortung, das Abgeordnetenhaus zeitnah und umfassend zu unterrichten. Ja, das Abgeordnetenhaus sollte, wie ich finde und wie es das Grundgesetz für die Bundesebene auch vorgibt, eine Stellungnahme vorlegen. Diese Stellungnahme des Parlaments sollte festlegen, was die Leitplanken der Vertragsverhandlungen sein sollten, was also der Senat genau berücksichtigen sollte. Die bisherigen Geheimverhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit, wo Entwürfe zum neuen Vertrag unter der Hand weitergereicht werden – das geht so gar nicht!
Vielen Dank! – Herr Kollege Gelbhaar! Können Sie mir denn sagen, welches das zuständige Senatsmitglied ist für diese Frage und ob es sich in diesem Raum befindet?
Das ist der Herr Wowereit, der gerade nicht anwesend ist. Es wäre in der Tat wünschenswert, wenn er auch hier wäre. Falls er nicht verhindert ist, dann würde ich darum bitten.
Dann betrachte ich das als Antrag, den zuständigen Senator zu zitieren. Gibt es dagegen Widerspruch? – Gibt es nicht. Dann bitte ich darum, das zuständige Senatsmitglied, den Regierenden Bürgermeister – –
[Heiko Melzer (CDU): Wieder was durchgesetzt! Bravo! – Dr. Manuel Heide (CDU): Können wir die anderen Fraktionen nicht mal vorlassen? Wir wären bereit!]
Vielen Dank, Herr Bürgermeister für Ihr Erscheinen! Sie haben gerade einen wichtigen Teil verpasst, was die Pflichten des Senats in Bezug zum Abgeordnetenhaus sind, wenn es um Staatsverträge und die Novellierung geht, weil ich da gerügt habe, dass diese Pflichten von Ihnen und Ihren Staatssekretären bislang nicht oder nicht zureichend, eigentlich nicht erfüllt wurden.
Aber jetzt möchte ich auch weiter zu den inhaltlichen Punkten eines kommenden Staatsvertrags bei der Novellierung sprechen. Wir brauchen die Debatte über die Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Berlin und Brandenburg. Es geht um Programmvielfalt, um Akzeptanz unseres RBBs. Und in diesem Kontext ist eben zu fragen: Ist der Rundfunkrat richtig zusammengesetzt? Stellt er noch die Heterogenität der Bevölkerung in beiden Ländern hinreichend dar? Da sehen wir durchaus einigen Diskussionsbedarf. Wir sehen z. B. die Notwendigkeit, die Geschlechterquotierung im Rundfunkrat voranzubringen, und hier braucht es meiner Meinung nach ein ganz klares Signal.