Natürlich schauen wir sehr intensiv auf zwei weitere wichtige Bereiche, einmal den Bereich Gremienbesetzungen. Ja, hier hat es zwischenzeitig eine Verschlechte
rung gegeben, aber ich kann Sie auch da sehr beruhigen, dass die aktuellen Zahlen von 2012 zeigen, dass wir bei der Besetzung von Gremien durchaus wieder bei 42,9 Prozent sind. Das heißt, hier ist keine Verschlechterung, sondern eine leichte Verbesserung zu verzeichnen. Und ich habe immer gesagt, dass wir neben den Gremienbesetzungen auf die Besetzung von Vorständen und Geschäftsführungen zu achten haben. Dort haben wir eine signifikante Verbesserung, und das ist, glaube ich, sehr entscheidend in diesem Zusammenhang. Deswegen kann hier nicht von einer systematischen Verschlechterung der Position der Frauen ausgegangen werden. – Danke schön!
Dann würde ich mich dafür interessieren – Frau Senatorin Kolat, vielen Dank für die Antwort –, ob Sie denn, wenn Sie vielleicht doch Kenntnis davon erhalten sollten, dass hier zum Beispiel die Ausschreibung sehr suboptimal gestreut wurde und leider viel zu wenig potenzielle Bewerberinnen die Möglichkeit hatten, davon Kenntnis zu nehmen, in irgendeiner Form tätig werden würden?
Ich muss meine Mitteilung noch einmal modifizieren: Mir hat der Herr Innensenator mitgeteilt, dass das Bewerbungsverfahren inzwischen abgeschlossen ist. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Ausschreibung passiert ist, und Sie wissen, dass das durch das Landesgleichstellungsgesetz vorgeschrieben ist.
Das Verfahren ist so: Wenn die Frauenvertreterinnen Kenntnis bekommen, dass ein LGG-Verstoß im Rahmen eines Besetzungsverfahrens stattfindet, dann wird meine Verwaltung angesprochen, und erst dann treten wir in eine Prüfung ein und bitten dann die Stelle, die das Besetzungsverfahren vornimmt, um Informationen, um das würdigen zu können. Dies ist in diesem Besetzungsverfahren ausdrücklich nicht der Fall.
Frau Senatorin! Ich möchte mich hier auf einen Zeitungsartikel vom 16. April beziehen, der titelt: Frauensenatorin kann keine Frauenquote – und ausführt: Dilek Kolat muss mit zwei Personalvorschlägen im Senat einen peinlichen Rückzieher machen. – Diesen Artikel gibt es wirklich, deshalb halte ich ihn kurz hoch. Meine Nachfrage ist jetzt nicht: Wieso wussten Sie nicht, dass der Verfassungsschutzchef schon vor neun Tagen im Senat bestätigt wurde? – auch wenn dies eine gute Nachfrage wäre –,
sondern: Kann es sein, dass Sie und der gesamte Senat völlig den Überblick verloren haben, was Besetzungen angeht, ob da Männer sitzen, ob da Frauen sitzen, wie viele da sitzen, wie die Quote ist? Das ist wirklich ein einziger Skandal, was Sie hier mit Ihrer Antwort bieten! Das ist wirklich ein Trauerspiel! Aber nichtsdestotrotz möchte ich meine Frage von Ihnen beantwortet haben.
Wenn man lange Zeit nicht in Regierungsverantwortung steht, dann hat man vielleicht die Vorstellung, dass die Frauensenatorin zentral alle Personalentscheidungen trifft. Eigentlich wäre das eine schöne Sache, wenn der Gesetzgeber das so im LGG geregelt hätte, dass zentral die Frauensenatorin alle Personalentscheidungen trifft, aber das ist nicht so – leider nicht so.
Frau Abgeordnete! Das Verfahren ist so, dass das LGG dezentral von allen Senatsverwaltungen und von allen Institutionen, Beteiligungen, die im Geltungsbereich des Landesgleichstellungsgesetzes sind, selbstständig, eigenständig zu beachten ist. Sie werden es vielleicht nicht nachvollziehen können, aber nicht jede Personalentscheidung und nicht jede Gremienbesetzung durchläuft auch einen Senatsbeschluss, das heißt, da entstehen viele Benennungen auch auf anderen Ebenen, aus unterschiedlichen Satzungsregelungen und dergleichen. Das heißt, das Besetzungsverfahren eines jeden Gremiums ist sehr unterschiedlich und wird eben nicht zentral gemacht.
Es muss eben darauf geachtete werden – und das kann ich Ihnen im Beisein aller Senatsmitglieder bestätigen –, dass der Senat bei allen Vorlagen sehr wohl das LGG beachtet.
Ja, es kommt auch hin und wieder mal vor, dass die zuständige Senatsverwaltung dies vielleicht nicht hundertprozentig beachtet. Dann diskutieren wir darüber und finden auch eine Lösung. Denn die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes bedarf bei sehr vielen Einzelfragen eben sehr vieler individueller Betrachtungen.
Ihre Anmerkung, was den „BZ“-Artikel anbelangt, kann ich Ihnen nur sagen, dass er schlichtweg falsch ist. Das kann ich Ihnen auch widerlegen. Diese Vorlage war LGG-konform. Aber Sie wissen, dass bei Gremienbesetzungen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Mitglieder entsenden – nicht nur der Senat. Da sind wir mit den Kammern, mit den Unternehmensverbänden, aber auch mit den Gewerkschaften ständig im Gespräch, dass sie bei der Entsendung von Gremienmitgliedern auch auf die Parität achten, denn sie sind selbst nicht im Geltungsbereich des Landesgleichstellungsgesetzes. Das ist immer sehr mühevoll. Da gibt es immer Briefe, Gespräche, dass auch die anderen Partner in der Stadt, die die Gremienbesetzungen mit gestalten, auf die Parität achten. Aber bei allem, was den Geltungsbereich des Senats angeht, achten wir selbstverständlich darauf. Da können Sie auch keine einzelnen Beispiele finden, wo Sie etwas anderes nachweisen könnten.
Damit ist die Fragestunde beendet. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden gemäß § 51 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung mit einer Beantwortungsfrist von einer Woche schriftlich beantwortet.
Zuerst erfolgt die Wortmeldung nach Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Es beginnt für die SPDFraktion der Kollege Kugler. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Ich frage den Senat: Wie bewerten Sie die gerade veröffentlichte Stellungnahme des Immobilienverbandes Berlin-Brandenburg, in der zum Boykott der Kappungsgrenzenverordnung und der Anpassung von Milieuschutzgebieten aufgerufen wird, weil es keine Anspannung auf dem Berliner Wohnungsmarkt gebe?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Kugler! Ich habe das, was Sie eben zitiert haben, auch nur in der Tagespresse verfolgt und noch nicht detaillierter nachgelesen. Aber es ist erstaunlich, was ich da gelesen habe. Dass offensichtlich Makler- und Vermieterorganisationen zum Boykott von Verordnungen im Sinne des Mieterschutzes aufrufen, ist schon ein bemerkenswerter Vorgang. Das bestärkt mich eher darin, weiter diesen Weg zu gehen, mit Verordnungen und Gesetzen alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Mieterinnen und Mieter in unserer Stadt zu schützen.
Ich will hier auch klar sagen, dass es nicht darum geht, dass man nicht auch mit Wohneigentum Geld verdienen soll. Die Mieten steigen, und sie werden sich auch in den nächsten Jahren weiterentwickeln. Das ist überhaupt keine Frage. Aber es muss möglich sein, sich für guten sozialen Wohnraum und für bezahlbare Mieten in unserer Stadt zu engagieren. Wenn diese Verordnungen, die wir eingeführt haben, angegriffen werden, dann geht es aus Sicht der Makler darum, dass man Mietsteigerungen von mehr als 15 oder 20 Prozent durchsetzen will. Es geht darum, dass man auch bei Neuvermietung an der bisherigen Praxis festhalten will, dass Mietsprünge von 10, 15 oder 20 Prozent von einem Tag auf den anderen möglich sein sollen, ohne dass sich in der Wohnung etwas verändert. Dafür habe ich kein Verständnis, um das ganz klar zu sagen.
Ich finde vielmehr, dass man hier zu einem vernünftigen Interessenausgleich kommen kann. Die Vermieter bzw. Eigentümer können und sollen mit ihrem Eigentum auch Geld verdienen, aber es muss möglich sein, dass es bezahlbare Mieten in unserer Stadt gibt. Wir kämpfen auch gerade für die so dringend benötigte Kappungsgrenze bei Neuvermietungen auf Bundesebene, denn da ist es eben ganz besonders wichtig, weil es da die erheblichen Sprünge, die erheblichen Mietpreissteigerungen für die Mieterinnen und Mieter gibt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum es nicht möglich sein soll, es als Vermieter zu ertragen, dass man nur – in Anführungsstrichen – 10 Prozent mehr verdient von einem Tag auf den anderen. Warum müssen das 20 Prozent sein? – Mich überzeugt diese Position nicht, und ich werde auch weiter für die Mieterrechte kämpfen.
Vielen Dank, Herr Vorsitzender! – Ich frage den Innensenator: Was hält der Innensenator von einer Bannmeile um Flüchtlingsheime zu ihrem Schutze?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dregger! Das war ein Vorschlag, der auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzung um das Flüchtlingsheim in Hellersdorf-Marzahn artikuliert wurde. Es ist mit Sicherheit zu unterstellen, dass das ein gut gemeinter Vorschlag war, aber ich glaube, er ist nicht wirklich zu Ende gedacht. Insofern – um Ihre Frage zu beantworten –: Ich halte nichts von Bannmeilen. Wir haben es vorhin erlebt, dass Senator Czaja auf eine ähnliche Frage geantwortet hat, er hielte es für verantwortungslos, wenn der Eindruck erweckt würde, dass sich Flüchtlinge in unserer Stadt und in ihren Unterkünften nicht sicher fühlen können. Deshalb sage auch ich: Wir dürfen an dieser Stelle als Politik nicht den Eindruck erwecken, als würden wir bestimmen wollen, wer zu welcher Zeit wogegen demonstrieren darf. Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut unserer Demokratie. Insofern sollten wir vorsichtig damit sein, sie aus politischem Kalkül einschränken zu wollen. Das gilt auch für Versammlungen, die uns aus politischen Gründen gegebenenfalls hier und dort nicht gefallen werden.
Eine kurze Nachfrage: Wie bewerten Sie die Sicherheitslage aktuell vor Ort und auch perspektivisch? Können wir davon ausgehen, dass sich das jetzt etwas beruhigt, ohne solche drastischen Maßnahmen anzuordnen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dregger! Ich gehe davon aus, dass das alles nachher auch Gegenstand der Aktuellen Stunde sein wird. Nach meiner Kenntnis – in regem Austausch auch mit dem Polizeipräsidenten – ist die Lage vor Ort derzeit ruhig. Ich kann allerdings, wenn Sie mich für die Zukunft fragen, nicht prognostizieren, ob das so bleiben wird. Wir haben in der Vergangenheit dort Demonstrationen gehabt. Die größte Herausforderung – so sagte der Polizeipräsident am Montag im Innenausschuss – war die Tatsache, dass es galt, unmittelbar in der Umgebung dieses Heims eine Linksrechts-Konfrontation auseinanderzuhalten.