stelle. Ohne deren herausragendes Engagement, deren Überstunden und deren unermüdlichen Einsatz wäre es nicht möglich gewesen, bisher allen in Berlin aufzunehmenden Personen ein festes Dach über dem Kopf zu geben. Ein weiterer Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und dem sonstigen Personal in den Einrichtungen. Sie alle sorgen dafür, dass wir der grundgesetzlich geschützten Aufgabe, ein faires Asylverfahren zu gewährleisten, in Berlin gerecht werden. – Lassen Sie uns weiterhin gemeinsam für dieses Grundrecht einstehen und die dafür notwendige Arbeit für Berlin leisten!
Vielen Dank, Herr Senator! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erledigung gefunden.
Wer dem Antrag aller Fraktionen Drucksache 17/1114 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion, die Piratenfraktion und der fraktionslose Abgeordnete. Ich frage trotzdem: Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Auch das ist nicht der Fall. Dann hat das Haus das einstimmig beschlossen. – Vielen Dank!
Dringlicher Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion auf Annahme einer Entschließung Drucksache 17/1124
b) Stellungnahme des Abgeordnetenhauses zum Volksentscheid über ein „Gesetz für die demokratische, ökologische und soziale Energieversorgung in Berlin (EnergieVG)“
Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU auf Annahme einer Entschließung Drucksache 17/1139
Wird der Dringlichkeit zu a) widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Wird der Dringlichkeit zu b) widersprochen? – Auch das ist nicht der Fall.
Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion Die Linke. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Harald Wolf. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! – Das Ende der Redezeit kann nicht wirklich stimmen. – Meine Damen und Herren! Die Oppositionsfraktionen haben einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem sie auffordern, beim Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Energieversorgung am 3. November mit Ja zu stimmen, weil wir das Anliegen des Gesetzentwurfs teilen, sowohl ein Stadtwerk, das ökologisch und sozial ausgerichtet ist, als auch eine Netzgesellschaft als Anstalt öffentlichen Rechts zu gründen, die sich um das Netz bewirbt oder bei einem möglichen Erwerb durch das Land das Netz übernimmt. Wir wollen, dass die Wertschöpfung in Berlin bleibt. – Das sind alles Anliegen, die eigentlich von einer breiten Mehrheit, von nahezu drei Vierteln in diesem Haus geteilt werden.
Das ist ein Anliegen, das, wenn man sich die Meinungsumfragen ansieht, auch von einer breiten Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner getragen wird: Die Meinungsumfragen zeigen Mehrheiten von über 60 Prozent, teilweise bis drei Viertel. Gleichzeitig haben wir hier eine Antragslage, dass die Koalitionsmehrheit entgegen der eigentlichen Position der SPD einen Entschließungsantrag vorgelegt hat, mit dem sie aufruft, mit Nein zu stimmen.
Wir unterstützen den Gesetzentwurf des Volksbegehrens, weil es im Kern unsere Politik unterstützt. Kommt es zum Entscheid,
und ein Entschließungsantrag – unterschrieben von Herrn Saleh, Herrn Schneider, Herrn Stroedter und den übrigen Mitgliedern der Fraktion der SPD; ich weiß nicht, ob Sie das alle unterschrieben haben; es gibt einige, die grinsen, ich kann mir schon denken, wer da nicht so begeistert ist –, in dem ich lese:
Unterstützen Sie kein Gesetz, das ein absehbares und unbeschränktes Risiko für den Landeshaushalt Berlins darstellt, und stimmen Sie deshalb mit Nein!
Hier steht: Ein „absehbares“ und gleichzeitig „unbeschränktes“ Risiko – das passt nicht so richtig zusammen. Vielleicht habt ihr das „unabsehbar“ der CDU in den Verhandlungen hart abgerungen, sodass es jetzt „absehbar“ heißt. Aber das macht diesen Quatsch nicht besser, um es mit Herbert Wehner zu formulieren, sondern nur noch quätscher!
Jetzt gucken wir uns einmal die Argumente im Einzelnen an! Was wird angeführt? – Es wird im Entschließungsantrag der Koalition angeführt, dass den beiden Unternehmen unwirtschaftliches Arbeiten gestattet werden soll, weil das nirgendwo im Gesetz geregelt sei. Ein Blick ins Gesetz hilft auch hier bei der Wahrheitsfindung. § 7 legt fest: Das Unternehmen wird nach kaufmännischen Grundsätzen geführt. – Der erste kaufmännische Grundsatz ist Gewinnerzielung, und der zweite ist kaufmännische Vorsicht. Das ist alles andere als ein Freibrief, um eine gigantische Subventions- und Verlustmaschine zu Lasten des Landes Berlin anzuwerfen, sondern es wird klar gesagt: Es soll nach kaufmännischen, das heißt nach wirtschaftlichen Grundsätzen gearbeitet werden.
Es wird behauptet, es gebe keinerlei öffentliche Kontrolle, weder durch Senat noch durch Abgeordnetenhaus. Auch hier: Die Rechtsaufsicht ist geklärt. Es sind Vertreter des Senats im Verwaltungsrat. Was machen die denn da? Üben die Kontrolle aus, oder üben sie keine Kontrolle aus?
Der Rechnungshof hat Prüfungsrechte. Was ich aber zugestehe, was in diesem Gesetzentwurf nicht geregelt ist, ist die Frage der Gesellschafterrechte, der Gesellschafter- oder der Gewährträgerversammlung. Das ist ein Mangel in diesem Gesetzentwurf. Das ist aber nicht verboten, und es wäre kein Problem, wenn das Abgeordnetenhaus diese nichtexistente Regelung als Zusatz einfügt und damit klare Rechte des Gewährträgers formuliert und regelt. Damit wären alle Bedenken, die die SPD an dieser Stellte formuliert hat, ausgeräumt. Das wäre möglich gewesen, und deshalb sage ich: Es macht keinen Sinn, hier gegen die eigene Überzeugung zu handeln. Die Frage ist: Wie weit will man sich an dieser Stelle selbst verbiegen?
Aber es wurden, wenn ich richtig informiert bin, großzügige fünf Minuten vereinbart, weil hier zwei Entwürfe drin sind. – Ich sage den letzten Satz: Es wäre für die SPD klüger gewesen, sich nicht zu einigen und zu meinen, man würde dadurch eine abstrakte Handlungsfähigkeit demonstrieren, und sich nicht selbst zu verleugnen. Es wäre besser gewesen, sich nicht selbst zu demontieren und die Handlungsfreiheit als Partei zu behalten. Dann hättet ihr beim Volksentscheid mit Ja stimmen können. So seid ihr gefangen, und ihr werdet durch den Volksentscheid am 3. November abgeräumt werden, weil es dann die klare Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner für den Gesetzentwurf geben wird. Dann werden wir gucken müssen, was an diesem Gesetzentwurf neu geregelt werden muss.