Protokoll der Sitzung vom 12.09.2013

Auch das muss der Öffentlichkeit bekanntgemacht werden.

Die Geheimdienste, sie haben wenig gewusst, nichts geleistet. Und der Berliner Geheimdienst, der Verfassungsschutz, der eigentlich für die Spionageabwehr zuständig ist, der hat dort schon erst recht nichts geleistet. Auch das müssen wir durch das Parlament begleiten, aufklären und verbessern.

[Beifall bei den GRÜNEN und den PIRATEN]

Es kann uns auch nicht egal sein, wenn die Funkzellenabfrage, wie hier beschrieben, zur Standardmaßnahme wird, wenn Polizei und Staatsanwaltschaft sagen: Nein, wir lassen uns nicht vom Datenschutzbeauftragten reinreden. – Es kann uns nicht kaltlassen, wenn persönliche Daten, wenn von Jugendämtern Sozialdaten, Jobcentern Patientendaten, auch die Daten von Autofahrerinnen und Autofahrern nicht verschlüsselt, nicht anonymisiert weitergegeben werden, auch durch behördliches Handeln, auch durch Handeln der Berliner Behörden, das kann uns nicht kaltlassen. Das muss man hier auch klar zur Sprache bringen.

Unser Beispiel: Als Opposition klagen wir gegen die Videoüberwachung von friedlichen Demonstrationen, die sich dieser Senat leistet. Er misstraut den Bürgerinnen und Bürgern, indem er sagt: Ihr dürft euch friedlich nur versammeln, wenn wir euch überwachen dürfen. Auch das weitere Beispiel, dass die Polizei wieder Merkmale wie „geisteskrank“ oder „Ansteckungsgefahr“ aufnimmt, Begriffe aus der Mottenkiste, wo wir als Berlinerinnen und Berliner, als modernes, weltoffenes Land gedacht hätten, wir sind darüber schon längst hinaus, werden wieder kommen. Das zeigt, dass dieser Senat rückwärtsgewandt ist, dass er seinen Bürgerinnen und Bürgern misstraut und dass dieser rot-schwarze Senat für den Datenschutz ein schlechter Senat ist.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN]

Sie müssten zum Ende kommen, Herr Kollege!

Letzter Satz, Herr Präsident! – Wir wollen, dass den Berlinerinnen und Berlinern vertraut wird, deswegen haben wir Grüne ein sehr umfangreiches Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz aufgelegt und vorgelegt. Wir wollen das gern gemeinsam mit Ihnen beraten. Wir wünschen uns, dass es den gläsernen Staat gibt, aber nicht den gläsernen Bürger. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN]

Vielen Dank, Herr Kollege Lux! – Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort der Kollege Dregger. – Bitte schön, Herr Kollege Dregger!

Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der festen Überzeugung, dass der Erhalt und ständige Ausbau eines hohen Datenschutzstandards in Deutschland für Verwaltungen und Unternehmen nicht eine lästige Nebenpflicht ist, sondern insbesondere auch für Unternehmen ein Standortvorteil. Denn ein hohes Datenschutzniveau schützt nicht nur Menschen, sondern auch Unternehmen, und wenn sich Unternehmen in Deutschland und auch in Berlin ansiedeln, dann profitieren sie davon. Dass das so ist, verdanken wir unter anderem auch dem strengen Blick des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herrn Dr. Dix, und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, denen ich für ihre engagierte Arbeit ganz herzlich danken möchte.

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD, den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN]

Als Mitglied des Datenschutzausschusses habe ich die immer sachlichen und qualifizierten Beiträge von Ihnen persönlich sehr schätzen gelernt. Dafür möchte ich mich bedanken, und sie heben sich besonders von den offenbar wahlkampforientierten Darlegungen von unserem Kollegen Lux, meinem Vorredner, ab.

[Beifall bei der CDU]

Die Berliner Behörde des Datenschutzbeauftragten umfasst 38 Stellen. Das ist immerhin die drittstärkste personelle Ausstattung einer Landesdatenschutzstelle aller Bundesländer. Das ist ein klares Bekenntnis zum Datenschutz, und dazu stehen wir auch!

Auf 216 Seiten hat der Datenschutzbeauftragte Vorgänge identifiziert, die er als problematisch ansieht, die Missstände sind oder die er als erörterungswürdig ansieht. Ich glaube, wir sollten sie uns in unserem Datenschutzausschuss im Einzelnen, insbesondere dort, wo es abweichende Stellungnahmen des Senats gibt, vornehmen.

Die Bedeutung des Datenschutzes und der Datensicherheit nimmt angesichts der voranschreitenden Digitalisierung unserer Gesellschaft erheblich zu. Den großen Chancen der Digitalisierung unserer Gesellschaft stehen ebenso große Risiken für Datenschutz und Datensicherheit gegenüber. Es ist bezeichnend, dass ein Großteil des Datenschutzberichtes 2012 digitale Vorgänge auflistet, wie Funkzellenabfragen, Bring Your Own Device – d. h. das Arbeiten mit privaten Endgeräten wie Smartphones, Notebooks oder Tablets am Arbeitsplatz –, das elektronische Klassenbuch, die Antiterrordatei, der Kauf von

Fahrkarten und Parktickets über das Mobiltelefon, Online-Bonitätsprüfungen und vieles andere mehr.

Die Diskussionen der vergangenen Wochen über die Tätigkeit ausländischer Geheimdienste hat uns deutlich gemacht, dass das deutsche Datenschutzrecht weit über das international übliche Niveau hinausgeht. Wir müssen aber auch erkennen, dass der Gültigkeitsbereich des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes an den Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland endet. Unsere klare Haltung zur Bedeutung des Datenschutzes entspricht nicht gerade einer international verbreiteten Einstellung.

Daher ist es das eine, sich über die Ausspähversuche ausländischer Geheimdienste und Wirtschaftsspionage zu beschweren, aber entscheidend sind doch zwei Dinge: Erstens, dass wir jeglichen Ausspähversuchen mit einem hohen Maß an Datensicherheit begegnen. Das gilt für unsere Verwaltungen. Das gilt für Regierungseinrichtungen, ebenso für die deutschen Unternehmen, für die es eine wirtschaftliche Überlebensfrage sein kann, wenn ihr Know-how auch digital sicher geschützt wird. Aber es gilt auch für uns alle, für die Menschen unseres Landes, die einen Anspruch auf Schutz ihrer persönlichen Daten haben.

Zweitens muss es das Ziel verantwortungsvoller deutscher Datenschutzpolitik sein, auf internationaler Ebene Datenschutzabkommen zustande zu bringen, die sich dem deutschen Standard so weit wie möglich annähern. Genau das, lieber Herr Kohlmeier, macht die CDU-geführte Bundesregierung,

[Lachen von Benedikt Lux (GRÜNE)]

und ich bin sicher, Sie werden diese Entwicklung mit uns gemeinsam weiterbefördern. Da kann ich Ihnen nennen die Verhandlungen zur neuen EU-Datenschutzgrundverordnung, das Entwickeln von gemeinsamen Standards für die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste der EUMitgliedsstaaten – No-Spy-Abkommen –, aber auch die Arbeiten am Zusatzprotokoll zu Artikel 17 zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen, die heute den digitalen Möglichkeiten, aber auch dem Schutzbedürfnis angepasst werden müssen. Wichtig ist aber auch, dass wir die Menschen im Umgang mit ihren eigenen persönlichen Daten sensibilisieren – Stichwort: soziale Medien. Auch hierzu hat der Datenschutzbeauftragte dankenswerterweise Ausführungen gemacht.

Zusammenfassend: Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Lassen Sie uns das hohe Gut an Datenschutz, Informationsfreiheit und Datensicherheit wahren! Wir sind die Letzten, die dem nicht folgen wollten. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der CDU]

Vielen Dank, Herr Kollege Dregger! – Für die Fraktion Die Linke erteile ich jetzt dem Kollegen Doering das Wort. – Bitte sehr!

Herr Präsident! Herr Dr. Dix! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich feststellen, dass wir heute hier im Plenum über den Datenschutzbericht 2012 samt Stellungnahme des Senats beraten, während es der zuständige Ausschuss bis heute nicht geschafft hat, den Datenschutzbericht 2011 abschließend zu beraten. Und alle – hier meine ich insbesondere die Vertreter der Koalitionsfraktionen –, die dazu mitbeigetragen haben, sollten sich die Frage stellen, ob sie damit dem Ansinnen des Datenschutzes einen Gefallen getan haben.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Wolfram Prieß (PIRATEN)]

Der Datenschutz hat in den vergangenen Jahren, hat in den vergangenen Wahlperioden in diesem Haus einen anderen Stellenwert gehabt. Ich hoffe, dass der vorliegende Datenschutzbericht 2012 zeitnah und zügig im Ausschuss für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit beraten wird und fraktionsübergreifend entsprechende Schlussfolgerungen gezogen werden. Anregen möchte ich, dass zukünftig im Ausschuss für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit das Thema Datenschutz regelmäßig aufgerufen wird und bei jeder zweiten Sitzung des Ausschuss auf der Tagesordnung steht.

Die aktuellen Debatten um die unfassbaren, weitreichenden Ausspähprogramme der Geheimdienste der USA und Großbritanniens machen die Dimensionen, um die es heute beim Datenschutz geht, deutlich. Und der Datenschutzbeauftrage weist aber auch auf Auswüchse von Datensammelwut von Berliner Behörden hin, wie etwa die ausufernde Praxis der Funkzellenabfrage. Er thematisiert die umfangreiche Erfassung und Auswertung von persönlichen Daten, wie etwa das Nutzungsverhalten im Internet für Werbezwecke. Unter dem Aspekt des Umgangs mit persönlichen Daten, mit Geschäftsdaten oder vertraulichen bzw. geheimen Unterlagen wird deutlich, welchen Stellenwert der Datenschutz heute hat bzw. haben muss.

Den Berliner Datenschützern um Herrn Dix ist es zu verdanken, dass sie uns Abgeordnete und den Senat immer wieder auf diese Fragen aufmerksam machen und uns für das Thema Datenschutz sensibilisieren. Dafür und für seine Arbeit möchte ich mich auch im Namen meiner Fraktion bei Herrn Dix und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und den PIRATEN]

Der Umgang mit sensiblen und personenbezogenen Daten betrifft heute nahezu alle Lebensbereiche der Bürgerinnen und Bürger und umfasst auch eine Vielzahl von Vorgängen in der öffentlichen Verwaltung. Mit Blick auf den internationalen Datenverkehr im Internet und den dahinter steckenden Gefahren des Datenmissbrauchs weist der Datenschutzbericht darauf hin, dass ein hohes Datenschutzniveau erforderlich ist. Dafür brauchen wir auch internationale Vereinbarungen zum Datenschutz. Fast möchte man Frau Merkel, der derzeitigen Bundeskanzlerin zurufen: Wir betreten hier kein Neuland!

Dass zum Beispiel die Bundeskanzlerin immer noch denkt, dass auf deutschem Boden keine Grundrechte durch die Geheimdienste der USA und Großbritanniens verletzt würden, ist nach wie vor ein Skandal. – Herr Dregger! Auf deutschem Boden befinden sich Abhörstationen der Amerikaner und der Engländer. Auf deutschem Boden!

Die Entwicklung des Internets und seine Gefahren sowie der elektronische Datenverkehr erfordern schon seit Jahren internationale Aktivitäten und Initiativen für einen internationalen Datenschutz. Internationale Vereinbarungen über den Datenschutz dürfen nicht zur Absenkung des in Deutschland üblichen Datenschutzniveaus führen. Da hat Herr Dr. Dix unbedingt recht!

Der Datenschutzbericht spricht u. a. die Funkzellenabfrage, die Arbeit mit privaten Endgeräten in der Verwaltung, Verordnungsdaten in Apothekenrechenzentren, die Fahrkarten und Parktickets über Handy oder das EC-CashVerfahren an. Und Herr Dix macht uns dabei mit Recht auf die Gefahren für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Berlinerinnen und Berliner aufmerksam.

In Bezug auf die Funkzellenabfrage warnt der Datenschutzbeauftragte davor, dass diese von der Ausnahme zur Regel wird, und bei den Fahrkarten und Parkausweisen über Handys können sehr schnell massenhaft Bewegungsprofile erstellt werden. Bedenklich ist, wenn der Datenschützer feststellen muss, dass es mit dem Datenschutz in einigen Bezirken nicht so gut bestellt ist und dieser teilweise mangelhaft ist.

Auch das Informationsfreiheitsgesetz und das Recht auf Information sind Themen im Datenschutzbericht. Kritikwürdig ist hier z. B. der Umgang der Verwaltung mit Aktenplänen und deren Veröffentlichung. Anstrengungen der Verwaltung, Verwaltungsdienstleistungen zu erbringen, müssen viel mehr als bisher mit größerer Transparenz von Verwaltungsprozessen für den Bürger und seiner proaktiven Teilnahme verbunden werden. Digitale Verwaltung und offene Verwaltung gehören zusammen und stehen in keinem Widerspruch zum Datenschutz.

Nach meiner Ansicht weist der Datenschutzbeauftragte zu Recht darauf hin, dass das Informationsfreiheitsgesetz in Berlin weiterentwickelt werden muss. Gefordert wird eine verfassungsrechtliche Verankerung des Anspruchs auf Informationszugang, was einen Beitrag zu noch mehr Transparenz in der öffentlichen Verwaltung sein kann. Auch dem kann die Linksfraktion nur zustimmen.

[Beifall bei der LINKEN – Beifall von Heiko Herberg (PIRATEN)]

Vielen Dank, Herr Kollege Doering! – Für die Piratenfraktion hat jetzt das Wort der Kollege Dr. Weiß. – Bitte sehr, Herr Kollege!

Meine Damen und Herren! Herr Dr. Dix! Zunächst auch von mir und von meiner Fraktion vielen Dank an Sie und an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl für den hier vorgelegten Bericht als auch für Ihre Arbeit im gesamten letzten Jahr!

[Beifall bei den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Der diesjährige Bericht, den ich übrigens allen und nicht nur den Fachpolitikern zur Lektüre empfehlen kann, greift eine ganze Reihe von Themen aus dem Spektrum Datenschutz und Informationsfreiheit auf. Einige davon haben auch schon im vergangenen Jahr dieses Haus beschäftigt – z. B. das Thema Funkzellenabfrage, der sogenannte Schultrojaner, das Transparenzgesetz, das Bundesmeldegesetz oder die immer noch hoch aktuelle EUDatenschutzgrundverordnung.

Das Thema Geheimdienste und die aktuellen Geheimdienstskandale spiegeln sich in diesem Bericht nicht direkt wider, und zwar aus rein zeitlogischen Gründen. Trotzdem sind sie uns hierbei im Bewusstsein, und sie setzen auch, wenn sie den landespolitischen Rahmen übersteigen, Themen wie Datenschutz und IT-Sicherheit in einen notwendigen Kontext. Fast schon beruhigend wäre es im Übrigen, davon ausgehen zu können, dass es nur zwei Geheimdienste in zwei Ländern sind, die jegliches Maß verloren haben.

Ich möchte zwei Dinge, die auch schon erwähnt wurden, aus dem Bericht herausgreifen. Sie sind von landespolitischer Relevanz, und die Stellungnahme des Senats war dazu wenig zufriedenstellend. Das eine ist das Thema Funkzellenabfrage. Wie der Bericht feststellt, hat sich diese Maßnahme in einer bedenklichen Weise zum Standard entwickelt. Schätzungsweise 50 Funkzellenabfragen finden jeden Tag in Deutschland statt. Genaue Zahlen gibt es nur für einige Bundesländer. Die politische Diskussion darüber ist auch in Berlin noch nicht abgeschlos

sen. Der Punkt aus dem Datenschutzbericht, den Herr Dr. Dix auch schon aufgegriffen hat, ist insofern besonders wichtig. Wenn dort gesagt wird, dass es keine Kontrollbefugnis gegenüber der Staatsanwaltschaft gibt mit der Begründung, dass diese im Vorfeld zu richterlichen Beschlüssen handelt, könnte man genauso gut argumentieren, dass sich der Datenschutzbeauftragte nicht zu Gesetzesentwürfen äußern soll, weil er damit die Unabhängigkeit der Legislative angreift. Das kann es nicht sein.

[Beifall bei den PIRATEN]

Insbesondere beim Thema Funkzellenabfrage war gerade die Kontrolltätigkeit des Datenschutzbeauftragten entscheidend für die Aufklärung massiver Missstände, und wir können auch in Zukunft nicht auf diese Kontrolle verzichten.

Das zweite Thema aus dem Bereich Informationsfreiheit ist die ebenfalls schon im Redebeitrag des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit angesprochene Weigerung des Senats, die grundsätzliche Geheimhaltung seiner Beschlüsse zu korrigieren. Während in Hamburg nach einer Übergangszeit das dortige Transparenzgesetz in vollem Umfang in Kraft treten wird, sehen Senat und Koalition allem Anschein nach keinen weiteren Handlungsbedarf in Berlin, obwohl die Open-Data-Strategie, die bei ihrer Vorstellung noch groß gefeiert wurde, ebenso wie der letzte Referentenentwurf des E-Governmentgesetzes, zu dem uns noch in diesem Jahr ein neuer Entwurf versprochen wurde, eine gesetzliche Verpflichtung zur weitreichenden Veröffentlichung von Verwaltungsdaten vorsehen.

In diesem Fall möchte der Senat nicht einmal seine eigenen Beschlüsse – wohlgemerkt: Beschlüsse – offenlegen, und zwar mit einer doch recht bemerkenswerten Begründung. Er muss zugeben, dass die Nichtherausgabe von Beschlüssen mit dem Informationsfreiheitsgesetz nicht vereinbar ist, weil man sich, wenn dem keine weiteren Schutzgründe entgegenstehen, nicht einfach mit dem Hinweis auf den Schutz der internen Beratungen aus der Affäre ziehen kann. Es folgt dann aber die bemerkenswerte Äußerung, es wäre nicht möglich, die Beschlüsse herauszugeben, weil es keine trennscharfe Abgrenzung zwischen Beschluss und Protokolltext gibt. Mit anderen Worten: Der Senat behauptet, seine eigenen Beschlüsse gar nicht als eigene Texte vorliegen zu haben.