Protokoll der Sitzung vom 24.10.2013

Zu Ihrer Frage, was dann ab 1. Januar 2014 passiert: Natürlich ist es schwierig, hier eine verbindliche Prog

(Senatorin Dilek Kolat)

nose abzugeben, aber wir stellen schon fest, dass die Zuwanderung von Unionsbürgern aus Bulgarien und Rumänien verstärkt zugenommen hat. Ja, man kann davon ausgehen, dass das ab dem 1. Januar 2014 noch mal einen Schub bekommt, aber es ist schwierig zu sagen, in welcher Größenordnung sich das abspielen wird. Als Arbeits- und Integrationssenatorin werde ich mich dafür einsetzen, dass viele von diesen Menschen auch von ihren Qualifikationen her und gerade die jungen mit Berufsausbildung und mit Spracherwerb so gut vorbereitet werden, dass sie in die Lage versetzt werden, hier einen Job zu finden, sich einzubringen, und somit nicht von Transferleistungen abhängig werden. Ich denke, politisch wäre das der richtige Weg. Wir bereiten uns im Senat entsprechend darauf vor, um das auch arbeitsmarktmäßig integrativ und unterstützend voranzubringen.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Vielen Dank! – Eine weitere Nachfrage hat der Kollege Reinhardt von der Piratenfraktion. – Bitte sehr!

Vielen Dank! – Die Antwort war jetzt ein bisschen schwammig. Richtig ist, dass vieles tatsächlich nicht auf Landesebene geregelt werden kann. Deshalb meine Frage an die Frau Senatorin: Wird sich der Senat auch auf Bundesebene für die Streichung des politisch und rechtlich umstrittenen § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 im SGB II einsetzen, damit auch für Menschen ohne Arbeitnehmerstatus der Zugang zu Arbeitslosengeld-II-Leistungen ermöglicht wird, so wie das aktuell auch von der Liga Berlin und der Landesarmutskonferenz gefordert wird?

Bitte, Frau Senatorin!

Vielen Dank für diese grundsätzliche Frage! Ich kann Ihnen sagen, im Senat gibt es zurzeit keine Überlegungen, sich für diese Streichung einzusetzen.

Danke sehr!

Ich komme zur Mündlichen Frage Nr. 2:

Winterdienstvorbereitungen in Berlin

Das Wort hat der Abgeordnete Danny Freymark von der CDU. – Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Welche Erfahrungen hat der Senat im Hinblick auf die Durchführung des Winterdienstes gemacht seit der entsprechenden Änderung des Straßenreinigungsgesetzes (2010), bzw. welche Schlussfolgerungen zieht der Senat daraus für die kommende Winterperiode?

2. Ist sichergestellt, dass an den Hauptverkehrsstraßen durch den Einsatz von genügend Personal, technischer Ausstattung und einer entsprechender Vorratshaltung an Auftaumitteln Eis und Glätte effektiv bekämpft werden können?

Danke sehr! – Zuständig ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz. – Bitte, Herr Senator Müller, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Freymark! Zu Ihrer ersten Frage: Nach Beginn der Neureglung des Winterdienstes mit der Siebenten Novelle des Straßenreinigungsgesetzes, die am 19. November 2010 in Kraft getreten ist, hat es anfänglich, insbesondere im Dezember 2010 mit nahezu täglichem starkem Schneefall Startschwierigkeiten bei der Durchführung des Winterdienstes auf den Gehwegen durch die Grundstückseigentümer gegeben. Im Laufe dieser Wintersaison hat sich dann die Situation verbessert.

Bei dem von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben durchgeführten Winterdienst auf den Fahrbahnen, in den Fußgängerzonen und auf den Plätzen der Eingangsstufe 1 des Streuplans gab es wenige Beanstandungen. Aufgrund des Einsatzes der BSR rund um die Uhr auf den Straßen der Einsatzstufe 1 des Streuplans gab es in den nachrangigen Straßen der Einsatzstufe 2, in denen nur Schnee geräumt wird, durchaus Probleme, die aber von der BSR im Laufe des Winters abgearbeitet wurden. Hinsichtlich des Winters 2011/2012 gab es keine Probleme, wobei ein milder Verlauf mit nur wenig Schneefall zu verzeichnen war. Der Winter 2012/2013 bereitete der BSR trotz der Länge keine Schwierigkeiten. Für den kommenden Winter erwarte ich, dass die BSR ihre Aufgaben weiterhin sehr gut erfüllen wird.

Bei der Durchführung des Winterdienstes auf den Gehwegen durch die Anlieger ist allerdings auffällig, dass nach wie vor ein Teil der Grundstückseigentümer bzw. die von ihnen beauftragten Winterdienstfirmen ihren Verpflichtungen in den zurückliegenden Wintern nur unzureichend nachgekommen sind. Hier können aber

(Senatorin Dilek Kolat)

auch nur ordnungsbehördliche Maßnahmen Abhilfe schaffen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben wird auf Basis des Berliner Straßenreinigungsgesetzes, des Straßennetzes sowie des von meiner Verwaltung genehmigten Streuplans unter Berücksichtigung der vorhandenen technischen Voraussetzungen jährlich ein Tourenplan erstellt. Sämtliche dafür notwendigen Fahrzeuge und Zusatzgeräte sind einsatzbereit. Alle Streugutlager sind gefüllt. Das nötige Personal ist zu Beginn des Winters entsprechend eingewiesen und einsatzbereit. Ich kann hinzufügen: Ich war gestern auf der Personalversammlung der Straßenreinigung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind hoch motiviert. Sie wissen, welche wichtige Aufgabe sie hier für die Berlinerinnen und Berliner erfüllen. Ich glaube, dass wird in bewährter Form durch die BSR hervorragend bewältigt, was in diesem Winter ansteht.

Danke schön! – Der Kollege Freymark hat eine Nachfrage. – Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Senator! – Ich habe noch eine Nachfrage: Was unternimmt der Senat, um die Nutzung von angebotenen, aber im Einsatz verbotenen Auftaumitteln zu verhindern?

Bitte, Herr Senator Müller!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Im Wesentlichen geht es natürlich auch um eine Aufklärung im Vorfeld und darum, deutlich zu machen, welche Probleme mit diesen Auftaumitteln verbunden sind. Aber ansonsten sind das natürlich auch Dinge, die über die entsprechenden Ordnungsämter verfolgt werden müssen. Das ist etwas, wo sicherlich nicht bei allen nur Appelle reichen, sondern wo man dann auch im Detail nachgehen und die Verwendung mit Strafen belegen muss.

Danke schön! – Eine Nachfrage hat die Kollegin Gebel, der ich jetzt das Wort erteile. – Bitte schön!

Ich habe eine Nachfrage: Angesichts der extremen Wetterereignisse sommers wie winters frage ich Sie, Herr Müller: Wie sieht in diesem Winter 2013/2014 Ihr Notfall

plan für den Winterdienst aus, damit vor allem die Gehwege nicht ungeräumt bleiben und Unfälle vermieden werden?

Bitte schön, Herr Senator Müller!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Das hat ja auch eine Rolle gespielt in den Koordinierungsgesprächen mit der BSR. Die Einsatzpläne werden in Abstimmung mit uns auch dort entsprechend formuliert. Gegebenenfalls muss die BSR einspringen und die finanzielle Einforderung dann bei den Privaten vornehmen, wenn angekündigte Leistungen nicht entsprechend erbracht wurden. Es wird, wie vorgesehen, über die BSR sichergestellt, dass an den wichtigen Punkten in der Stadt die Räumungen vorgenommen werden.

Vielen Dank!

Ich komme dann zur Mündlichen Anfrage Nr. 3

Was unternimmt der Senat für dauerhaft niedrige Wasserpreise in Berlin?

und erteile Herrn Olalowo das Wort. – Bitte sehr, Herr Kollege!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Welche Strategie verfolgt der Senat, um als zukünftiger Alleinanteilseigner die Wasserpreise auf das vom Kartellamt verfügte Preisniveau zu senken?

2. Wird das Land Berlin, vertreten durch den Senat, auch zukünftig die Klage – verbunden mit Prozesskosten in Millionenhöhe – der Wasserbetriebe gegen die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes wegen der überhöhten Wasserpreise in Berlin befürworten und unterstützen, und wie begründet der Senat, dass die Klage noch nicht zurückgezogen wurde?

Vielen Dank! – Zuständig ist die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung. – Frau Senatorin Yzer, bitte schön!

(Bürgermeister Michael Müller)

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ziel des Senats ist es, die Tarife abzusenken und auf einem für die Berlinerinnen und Berliner vertretbaren Niveau zu gestalten. Dieses Ziel wird unabhängig von der Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts verfolgt.

Auf Veranlassung der Mehrheitseigentümer haben die BWB zu diesem Zweck das interne Kostensenkungsprogramm „Nachhaltig effiziente Optimierung“, kurz: NEO, aufgelegt, das nachhaltige und tarifwirksame Kostensenkungen im Unternehmen ermöglichen soll. Darüber hinaus sind auf Veranlassung des Senats bereits jetzt weitere tarifwirksame Maßnahmen auf ihre Durchführbarkeit und ihre Zweckmäßigkeit geprüft worden. Über diese Maßnahmen kann formal aber erst nach einem Ausscheiden von Veolia aus der Berliner Wassergruppe entschieden werden, um Ausgleichsverpflichtungen des Landes gegenüber dem privaten Anteilseigner zu vermeiden. Ziel ist es, über diese Maßnahmen noch so rechtzeitig zu entscheiden, dass sie bereits zu Beginn des Jahres 2014 tarifsenkend wirksam werden.

Um eine rasche und nachhaltige Absenkung der Tarife zu erreichen, werden diese Maßnahmen aber nicht ohne Auswirkungen auf den Landeshaushalt bleiben, weil die Gewinnabführungen zwangsläufig sinken. Jede Tarifmaßnahme zugunsten der Kunden steht damit ohne Zweifel im Spannungsverhältnis zur Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung angesichts einer weiterhin angespannten Haushaltslage.

Gleichwohl sehe ich aber Handlungsbedarf, damit die vollständige Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe nicht Selbstzweck ist, sondern allen Berliner Verbraucherinnen und Verbrauchern direkt und unmittelbar über ihre Wasserrechnung zugute kommen kann.

Zu Ihrer zweiten Frage, Herr Abgeordneter: Die in der Vergangenheit bereits mehrfach gegenüber dem Abgeordnetenhaus von Berlin zum Ausdruck gebrachte Bewertung des Senats wiederhole ich hier gerne. Die BWB sind eine im operativen Bereich selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Organe dem Wohl der Anstalt verpflichtet sind. Insoweit kann und will der Senat eine vom Vorstand der Anstalt für notwendig erachtete rechtliche Klärung der hier anstehenden kartellrechtlichen Fragen nicht unterbinden. Diese Einschätzung gilt unverändert und unabhängig von der Frage der künftigen Wasserpreisgestaltung.

Vielen Dank! – Eine Nachfrage von Ihnen Herr Kollege, bitte schön!

Frau Senatorin! Die Kosten, die jetzt im Verfahren entstehen, und auch die Kosten der Wasserpreissenkung müssen also entweder die Beschäftigten, indem sie einfach mehr arbeiten müssen, oder der Landeshaushalt tragen. Ich frage Sie deshalb: Welche Kosten sind bislang durch das Gerichtsverfahren entstanden, insbesondere wenn beim letzten Prozesstag am 25. September elf Prozessvertreter für das Land Berlin beziehungsweise für die BWB aufgelaufen sind?

Danke schön! – Frau Senatorin Yzer, bitte sehr!

Herr Abgeordneter! Mit Stand September 2013 sind laut Auskunft der BWB seit Beginn des Kartellverfahrens im März 2010 insgesamt externe Kosten in Höhe von 4,39 Millionen Euro entstanden. Außerdem kommen Kosten der internen Befassung, also im Wesentlichen Personalkosten, die die BWB mit 935 000 Euro beziffert, hinzu. Solche Kosten sind in der Tat im Rahmen der Tarifkalkulation ansatzfähig.

Vielen Dank! – Eine Nachfrage hat der Kollege Buchholz von der SPD. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Habe ich Sie richtig verstanden? – Unabhängig davon, dass die BWB ja diese extrem teure Klage aus formalen Gründen aufrechterhalten müssen, sagt der gesamte Senat, dass Sie sich für eine Preissenkung, das heißt dauerhafte Preissenkung dessen, was wir als Abgeordnetenhaus auch gefordert haben, von 60 Millionen Euro einsetzen, und das möglichst schon zum 1. Januar 2014?