Protokoll der Sitzung vom 16.01.2014

diensten beinhaltet. Damit können auch Kundinnen und Kunden aus dem EU-Ausland ohne ausreichende Deutschkenntnisse diese Dienste der BA in Anspruch nehmen. Unsere Erfahrungen in allen Dienststellen zeigen jedoch, was ja auch zulässig ist, dass Menschen, die der deutschen Sprache nicht sehr mächtig sind, ihre eigenen Dolmetscher – Bekannte – mitnehmen, die dort sprachvermittelnd tätig sind. Aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Dienststellen stellen im Rahmen ihrer interkulturellen Kompetenz ihre Sprachkenntnisse zur Verfügung. Frau Breitenbach! Das ist in diesem Zusammenhang wesentlich. Das ist die Praxis bisher gewesen. Und wenn hier eine weitere Kapazitäten nötig werden, wird es ganz sicher auch bewerkstelligt.

Zudem hat sich der Senat dafür eingesetzt, dass im Kontext mit dem gemeinsamen Rahmenarbeitsmarktprogramm des Landes Berlin und der Regionaldirektion der Bundesagentur Personen mit Migrationshintergrund besondere Leistungen zur Integrationsunterstützung gewährt werden. Als wesentlicher Ansatz ist hier die interkulturelle Öffnung der Verwaltung in Berlin, aber auch der Jobcenter zu nennen. Das ist im Rahmen der interkulturellen Öffnung 2014 einer unserer Schwerpunkte. Daneben gehört die Verbesserung des Zugangs zu Arbeitsmarktinstrumenten für Menschen mit Migrationshintergrund durch eine bedarfsgerechte Beratung dazu, und hierzu wiederum gehören ganz wesentlich das Anerkennungsgesetz, aber auch die Verbesserung der Deutschkenntnisse, was sicher sehr wesentlich für die Integration dieser Menschen in den ersten Arbeitsmarkt ist.

Zu Ihrer Frage 2: Für arbeitssuchende Menschen aus dem EU-Ausland existieren in Berlin vielfältige Beratungs- und Fördermöglichkeiten. So können sich EU-Bürgerinnen und -bürger, insbesondere auch aus Bulgarien und Rumänien, unter anderem an folgende Institutionen und Projekte wenden: an das IQ-Netzwerk, wo unsere zentrale Anlaufstelle ist. Dort gibt es Beratungsmöglichkeiten. Natürlich möchte ich hier auch die Beratungsmöglichkeiten beim Büro der Integrationsbeauftragten in der Potsdamer Straße erwähnen und auf Bundesebene alles das, was rund um Integrationskurse auch hier in Berlin angeboten wird. Zentral hervorheben möchte ich das Beratungsbüro des DGB für entsandte und vorübergehend Beschäftigte in Berlin. Hier berät man insbesondere zu arbeitsrechtlichen Fragen, unter anderem zu Lohnansprüchen, sozialen Fragen, Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Beratung findet in vielen Sprachen statt, unter anderem auch in rumänischer Sprache.

Dieser letzte Punkt ist sehr wesentlich, weil wir beobachten, dass diese Menschen von Arbeitsausbeutung betroffen sind. Das wird gern vergessen, und deswegen ist die Aufklärung, was die arbeitsrechtlichen Bedingungen angeht, an dieser Stelle sehr wichtig. – Herzlichen Dank!

(Elke Breitenbach)

Für eine Nachfrage Frau Kollegin Breitenbach – bitte schön, Sie haben das Wort!

Vielen Dank! – Frau Senatorin! Wie erklären Sie sich dann, dass den Arbeitsuchenden aus EU-Ländern nicht immer Dolmetscher in den Jobcentern zur Verfügung gestellt und ihnen die von Ihnen genannten Hilfseinrichtungen nicht genannt werden?

Frau Senatorin!

Frau Abgeordnete! Es ist mir nicht bekannt, dass die von mir gerade erwähnten Dolmetscherdienste nicht in Anspruch genommen werden. Es gibt eine ganz klare Regelung dafür, und wenn es Einzelfälle gibt, dann sollte man ihnen nachgehen. Wenn Sie mir diese mitteilen, werde ich das auch gerne tun.

Vielen Dank!

Wir kommen zur Frage Nr. 5 des Kollegen Martin Delius von der Piratenfraktion über

Gibt es ein Sicherheitskonzept für den Probebetrieb des BER ab Juli 2014?

Bitte schön!

Vielen Dank! – Ich frage den Senat:

1. Liegt dem Aufsichtsrat der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH bereits ein Sicherheitskonzept für den von Hartmut Mehdorn für Juli 2014 angekündigten Probebetrieb des Flughafens BER vor, oder wird ein solches Sicherheitskonzept dem Aufsichtsrat in seiner nächsten Sitzung vorliegen?

2. Welche Stellen und Behörden sind an der Erstellung eines solchen Sicherheitskonzeptes zu beteiligen, und wie ist deren Haltung zum für Juli 2014 angekündigten Probebetrieb?

Vielen Dank! – Es antwortet der Regierende Bürgermeister. – Bitte schön, Herr Wowereit!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Delius! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Antwort zu 1 und 2: Der Betrieb des Flughafens unterliegt grundsätzlich den Sicherheitsanforderungen unterschiedlicher EU-Verordnungen sowie des nationalen Luftsicherheitsgesetzes. Danach hat der Flughafenbetreiber ein Luftsicherheitsprogramm, das von der örtlichen Luftsicherheitsbehörde genehmigt wird, zu erstellen. Diese grundsätzlichen Anforderungen sind auch für einen Probebetrieb planerisch zu berücksichtigen und mit der zuständigen Luftfahrtbehörde abzustimmen. Des Weiteren hat eine Abstimmung mit der zuständigen Bundes- und Landespolizei zu erfolgen.

Der Aufsichtsrat der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH wird sich mit dem von der Geschäftsführung der FBB angestrebten Testbetrieb am Nordpier des Flughafens BER nach Vorliegen der Genehmigungsunterlagen vom Bauordnungsamt erneut befassen und über dessen Realisierung entscheiden. Wir werden uns sicherlich nicht mit dem Sicherheitskonzept befassen, weil wir davon ausgehen, dass selbstverständlich die notwendigen Genehmigungen vorliegen müssen, damit man starten kann. Aber die grundsätzliche Frage, ob der angestrebte Testbetrieb zu diesem Termin oder überhaupt durchgeführt wird, wird der Aufsichtsrat in seiner Sitzung wahrscheinlich im März oder danach treffen.

Für eine Nachfrage der Kollege Delius – bitte schön!

Vielen Dank für die klare Antwort! Es gibt ja gerade nicht viel beim BER, was Tagesgeschäft ist. Deswegen frage ich im Detail nach: Insbesondere vor dem Hintergrund, dass in der Sitzung des Sonderausschusses BER am Montag im brandenburgischen Landtag offenbart wurde, dass es von Seiten der Bundespolizei – wohl dem Ausschuss auch schriftlich vorliegend – deutliche Kritik an dem geplanten Probetrieb gibt: Ist Ihnen das bekannt? Werden Sie da konkret nachfragen und sich in diesem Einzelfall auch mit dem Sicherheitsbedürfnissen des Probebetriebs in der Sitzung beschäftigen?

Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Delius! Ohne dass sich die Bundespolizei bereit erklärt, dort ihre Aufgaben wahrzunehmen, wird der Testbetrieb sicherlich gar nicht durchgeführt werden können. Insofern unterstellen wir einmal, dass das entsprechende Einverständnis eingeholt werden muss. Es gibt Bedenken – das wissen Sie – nicht nur bei der Bundespolizei, sondern auch bei anderen, ob sich der Aufwand lohnt.

Auf der anderen Seite hat die Flughafengesellschaft, vertreten durch Herrn Mehdorn, sehr vehement und nachdrücklich dargestellt, dass es aus Sicht des Unternehmens Sinn macht, einen Testbetrieb zu machen, um Erfahrungen für den großen Start zu sammeln. Dies wird der Aufsichtsrat abwägen, sowohl in Relation zu den Kosten als auch natürlich zu den Bedenken, und dann seine Entscheidung treffen. Wir haben ja absichtlich noch kein grünes Licht gegeben, sondern gesagt: Wir warten jetzt erst einmal auf die Genehmigung des BOA und werden dann unter Abwägung aller Gesichtspunkte unsere Entscheidung treffen.

Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage hat Frau Kollegin Matuschek von der Fraktion Die Linke. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Herr Wowereit! Haben Sie als Aufsichtsratsvorsitzender denn eine Checkliste für das Check-in der Inbetriebnahme, zu der auch gehört, ob die Auflagen bezüglich des Schallschutzes erfüllt sind, ob es eine Anlaufstelle für ansteckende Krankheitsfälle gibt, ob die rechtlichen Probleme der Inbetriebnahme oder der zeitweiligen Inbetriebnahme der neuen Start- und Landebahn geklärt sind? Haben Sie eine solche Checkliste, die Sie im Aufsichtsrat, möglicherweise unter Hinzuziehung externer Sachverständiger, abarbeiten?

Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Matuschek! Ich glaube, da wird wieder einiges durcheinandergebracht. Der Aufsichtsrat ist nicht die Geschäftsführung, führt nicht das operative Geschäft und ist deshalb auch nicht im Besitz von Checklisten und auch nicht gewillt, Checklisten abzuarbeiten. Das ist vielmehr originäre Aufgabe der Geschäftsführung. Selbstverständlich gehört – wenn man heute etwas tut, egal, ob das jetzt der Testbetrieb ist oder andere Dinge – zum Handwerk dazu, alle Genehmigungen einzuholen. Das ist in der hochkomplexen Welt eines Flughafens immer vielschichtig, und es sind mehrere Behörden zu befragen. Das muss abgearbeitet werden. Das gehört zum Handwerk, und selbstverständlich erwar

ten wir von der Geschäftsführung, dass all diese Genehmigungen vorliegen, wenn man an den Start geht. Anderenfalls würde sofort jemand einschreiten. Sie können ganz sicher sein, dass man das dann untersagen würde. – Insofern glaube ich, ist das hier der falsche Weg.

Worum es im Aufsichtsrat geht, ist die Abwägung – wenn alle Genehmigungen vorliegen –, ob es sich lohnt, für welchen Zeitraum, unter welchem Kosteneinsatz und mit welcher Sinnhaftigkeit. – Das sind die Abwägungen, die der Aufsichtsrat zu treffen hat, und diese Aufgabe werden wir auch wahrnehmen.

[Steffen Zillich (LINKE): Wann denn?]

Wenn es ansteht! Das kann im März auf der Aufsichtsratssitzung sein.

[Zuruf von Martin Delius (PIRATEN)]

Wieso denn?

Keine Dialoge hier!

Noch einmal retour zu der Beschlussfassung des Aufsichtsrats: Der Aufsichtsrat hat beschlossen, nach Vorliegen der Genehmigung des Bauordnungsamts seine Entscheidung zu treffen. Da diese Entscheidung noch nicht vorliegt und ich auch nicht weiß, wann sie erfolgt, kann ich Ihnen auch noch nicht sagen, ob bei der geplanten Aufsichtsratssitzung im März der Aufsichtsrat bereits in der Lage ist, diese Entscheidung zu treffen. Das werden wir dann sehen.

Vielen Dank!

Ich rufe auf die Mündliche Anfrage Nr. 6 des Kollegen Özkaraca von der SPD-Fraktion zu

Situation in der Jugendstrafanstalt Plötzensee

Bitte schön, Herr Kollege!

Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Welche Erkenntnisse hat der Senat über erhebliche Fälle von Erpressung, Gewalt und sexuellem Missbrauch in der Jugendstrafanstalt Berlin?

2. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen bzw. wird der Senat noch ergreifen, um solchen Vorkommnissen entgegenzuwirken?

(Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit)

Vielen Dank! – Es antwortet Herr Senator Heilmann. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Özkaraca! Im Jugendstrafvollzug kommt es leider – bedingt durch die Altersstruktur, die altersspezifischen Verhaltensweisen und dadurch, dass wir dort Jugendliche haben, die in der Regel wegen mehrerer, ganz erheblicher Straftaten inhaftiert worden sind – sehr viel häufiger zu körperlichen Auseinandersetzungen als im normalen Vollzug. – Wir beide haben vor einem halben Jahr die Jugendstrafanstalt ja zusammen besucht. – Konzept in allen Strafanstalten, auch in der Jugendstrafanstalt, ist, dass wir den Inhaftierten insgesamt einen gewissen Freiraum geben, sich allein und ohne Aufsicht einige Stunden am Tag zu verhalten, damit sie lernen, ohne körperliche Gewalt in einer Gruppe aufzutreten. Würden wir das nicht tun, sondern sie einsperren, könnten wir sicherlich viele körperliche Auseinandersetzungen vermeiden, würden aber diesen Lernprozess auf die Zeit nach der Entlassung vertagen. Dort wären sie dann in einem wesentlich schlechteren Umfeld, und wir könnten weniger schnell eingreifen. Das Konzept sieht vor, dass sehr schnell eingegriffen wird, sollte es doch zu einer körperlichen Auseinandersetzung kommen. Jeder einzelne Fall wird strafrechtlich überprüft, und es gibt auch sehr viele Verurteilungen. Auf die Strafgefangenen wird dahin gehend eingewirkt, dass dies nicht wieder vorkommt.

Sie spielen nun auf einen Ausreißer an, der durch die Medien ging und mich auch sehr betroffen gemacht hat. Zwischen Ende Juli und Mitte August 2013 ist es einer kleinen Gruppe von Strafgefangenen offensichtlich gelungen, andere zu erniedrigen. Die Strafanstalt hat das aufgeklärt und zur Strafanzeige gebracht. Es hat ganz erhebliche Verurteilungen gegeben. Der Vorfall ist insgesamt sehr bedauerlich.

Ich habe im Herbst letzten Jahres eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit der Frage auseinandersetzt, wie wir gefährdete Gefangene insgesamt – das bezieht sich auf den Jugendstrafvollzug und den normalen Vollzug – davor schützen können, dass sie intensiven Gewaltmaßnahmen ausgesetzt sind. Ich rechne damit, dass ich den Bericht dazu in einigen Wochen bekomme. Wir werden versuchen, die Abläufe so zu verbessern, dass es einerseits bei den eingangs erwähnten Freiräumen bleibt, es aber andererseits nicht wieder vorkommt, dass sich dort über drei Wochen Strukturen bilden und Erniedrigungen und körperliche Gewalt zulasten einzelner Strafgefangener geschehen. Das darf nicht sein in Strafanstalten.

Vielen Dank! – Haben Sie eine Nachfrage, Herr Kollege? – Dann haben Sie das Wort, bitte schön!

Vielen Dank, Herr Senator! Sie sprachen davon, dass den Inhaftierten Freiräume gelassen werden. Nach dem, was ich aus der Strafanstalt erfahren habe, soll es so sein, dass während des Freizeitaufschlusses von 15 bis 20 Uhr keine ausreichende Anzahl von Gruppenleitern, also Sozialpädagogen und Psychologen, im Dienst ist. Ist das richtig?

Bitte schön, Herr Senator!