Martin Delius

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Vielen Dank, Herr Präsident! – Geschätzter Herr Kollege Oberg! Sie haben das Wort „Schulfrieden“ noch einmal erwähnt. Darauf wollte ich noch einmal eingehen und mir den Hinweis gestatten: Es war das Wort „Schulfrieden“, das Sie mit Ihrer Koalition und auch Sie persönlich ver
treten haben, das uns ungefähr die Hälfte der Legislaturperiode bildungspolitisch gekostet hat. Sie sind darüber jetzt hinweggegangen, und ich habe in Ihrer Rede noch nicht vernommen, warum es mal sinnvoll war, dieses Wort vonseiten dieser Koalition überhaupt als Maßgabe in der Berliner Schulpolitik einzuführen. Vielleicht können Sie das eben noch einmal erklären. Es hat aber den Reformwillen in der Schule, bei den Elternschaften, in diesem Parlament gebremst, weil es jeder und jede einzelne, die irgendetwas an der Situation und auch an der fertig abgeschlossenen Schulstrukturreform in Einzelfällen verbessern wollte, hingeklatscht bekommen hat: Man würde den Schulfrieden stören.
Ich will mich noch einmal dafür starkmachen, dass, egal, was für ein Ergebnis am 18. September bei den Wahlen herauskommt und welche Koalition in den nächsten Jahren regieren wird, so eine Wortwahl nicht wieder gewählt wird. Das ist nicht nur fortschrittsfeindlich, das ist gegenüber all denjenigen, die etwas an der Situation der Berliner Schule verbessern wollen, unfair und gehört sich nicht. Insofern gestatten Sie mir hier nochmal den Hinweis. Vielleicht können Sie mir noch erklären, warum das eine gute Idee gewesen sein soll.
Vielen Dank! – Das gibt auch mir die Möglichkeit, gegen Ende der Legislaturperiode noch mal etwas Allgemeineres zu sagen. Aber zunächst zum Thema: Frau Bentele! Ich kann wohlwollend annehmen, dass Sie sich mit Ihrer Rede als zukünftige Senatorin für Gymnasien, Jugend und Wissenschaft beworben haben. Viel mehr war da nicht drin, auch nach den sehr guten Rückfragen des Kollegen Oberg. Das verwundert auch nicht. Das ist ja die Partei und die Fraktion, die plakatieren: „Ideologiefreie Schulpolitik!“, womit sie ihren Kampf gegen die Einheitsschule – die sozialistische – und für mehr Gymnasien meinen. Ideologisch verbrämter geht es nicht. Da verwundert es auch nicht, dass Sie regelmäßig die FAZ lesen.
Danke schön! –
Zu den Kritikpunkten an der Studie, die Sie vorgebracht haben und die ja auch in diesem Artikel stehen, den ich erst jüngst – also heute – gelesen habe: Meine Erinnerung mag mich trügen, aber ich glaube, dass es vor allen Dingen die Redebeiträge Ihres Kollegen Schlede, die von Ihnen selbst und die der CDU-Fraktion waren, die mir deutlich gemacht haben, an welcher Stelle der Koalition sowohl die fortgesetzte wissenschaftliche Evaluation der Pilotphase als auch die Unterstützung der Gemeinschaftsschulen in der Aufbringung einer Jahrgangsstufe 13 verhindert wurden. Das war Ihre Fraktion – in Zusammenarbeit mit der SPD. Wir haben oft darüber diskutiert. Inzwischen sieht die Situation ein bisschen besser aus. Aber da brauchen Sie sich nicht wundern, dass diese Studie, die Sie hier so kritisieren, eben genau diese Ergebnisse, die Sie mit verhindert haben bzw. für die noch gar nicht genug Zeit gewesen wäre, nicht erbracht hat.
Frau Genossin Kittler! Ich weiß nicht, ob es so schlau ist, diese Gemeinschaftsschule, die wir in Berlin haben, die völlig zu Recht Bestnoten in der Studie bekommen hat, die sich um Binnendifferenzierung kümmert und die ein progressives Sozialbild, Weltbild, Schulbild und Familienbild fördert, mit der preußischen Einheitsschule zu vergleichen. Aber der Vergleich sei Ihnen gegönnt.
Na ja, preußische Einheitsschule! Ich weiß nicht, ob das so dasselbe ist. Damals war ja Schiefertafel und Rohrstock in der Einheitsschule auch inbegriffen. Das ist es natürlich nicht.
Genauso wenig ist der Vergleich mit irgendeinem sozialistischen Projekt heranzuziehen, wie das die CDU gern macht. Die Gemeinschaftsschule ist ein Erfolg. Wir hatten hier schon Rederunden dazu. Die Schüler und Schülerinnen bringen bessere Leistungen. Sie sind glücklicher. Die Familien kommen besser damit klar. Die soziale
(Vizepräsident Andreas Gram)
Durchlässigkeit ist gegeben. Die Lehrer haben mehr Spaß. Frau Remlinger! Und selbst mit den zugegebenermaßen nicht immer optimalen Umgebungen, was Schulgebäude und Campus angeht, kommt auch eine Gemeinschaftsschule besser klar als die meisten anderen Schulen.
Frau Bentele war dann noch so frei zu meinen, dass die integrierten Sekundarschulen diese Aufgaben der Binnendifferenzierung – so heißt das übrigens, wenn stärkere und schwächere gemeinsam unterrichtet werden – auch nicht erfüllen, sie das aber gern möchte. Na ja, dann könnten Sie sich doch mal angucken, was wirklich in der Studie steht, und nicht nur das, was im „FAZ“-Artikel steht, oder das, was Sie davon gehört haben. Da haben Sie nämlich die Lösung der Probleme der Binnendifferenzierung, die Sie gern finden möchten, nämlich in der Gemeinschaftsschule.
Wozu noch keiner etwas gesagt hat – und das fand ich, ehrlich gesagt, ein bisschen schade, aber das kann man ja noch mal machen –, ist die Frage der Gesetzmäßigkeit der Regelschulen, also die Einführung als Regelschule qua Gesetz. Die Senatorin hat im Juni 2016 – das ist ja schon ein Fortschritt – gesagt, dass sie sich auch eine Verordnung vorstellen könnte – zur Einführung. Das ist nur halbschön, weil die Empfehlungen für – – Die Senatorin sagt mir gerade, dass sie auch die gesetzliche Einführung gefordert hat. Das ändert meinen Redebeitrag enorm.
Was sind die Vorteile im Vergleich zu irgendeiner anderen Weiterführung des Projekts Gemeinschaftsschule? – Die Empfehlung aus der Grundschule hat eine Gesetzmäßigkeit. Es gibt einen eigenen Stundenplan. Es kann eigene Stundentafeln für die Lehrerinnen und Lehrer geben, und man muss sich grundsätzlich mit dem Modell und den unterschiedlichen Verwirklichungen des Projekts „Gemeinschaftsschule“ auseinandersetzen.
Frau Remlinger! Noch mal kurz zu Ihnen: Schulfrieden! – Entschuldigung! Ich kann Ihnen da nicht zustimmen, aber ich mag Ihnen verzeihen, dass Sie meinen Eindruck nicht teilen, weil Sie genau in dem Teil der Legislaturperiode, wo es besonders schlimm war – mit den Damen und Herren dieser beiden Kuchenstücke dort –, nicht bildungspolitische Sprecherin waren. Fragen Sie noch mal Herrn Mutlu! Das war nicht schön, und das war dann eben auch genau der Kampfbegriff, den ich so gezeichnet habe und den Herr Oberg auch zugegeben hat.
Es ist sinnvoll, das einzuführen, und ich gehe mal davon aus, wenn ich mir die Umfragen angucke, dass das auch passieren wird. Wir hatten hier eine wunderbare Plenarsitzung – von meiner Warte aus, weil ich gesehen habe, wie groß die Einigkeit in diesem großen Kuchenstück ist. Und ich wünsche mir, dass die Einigkeit nach dem 18. September auch in Schriftform festgeschrieben wird.
R2G ist das, was dieser Stadt helfen kann. Das noch mal allgemeinpolitisch!
Jetzt nutze ich die Zeit, um mich noch mal zu bedanken. Zuallererst, weil ich das in der Breite und als Fraktionsvorsitzender noch nicht getan habe, bedanke ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meiner Fraktion. Ich weiß nicht, ob ihr noch den Stream guckt. Vielen Dank! Es hat extrem viel Spaß gemacht. Ihr seid die besten, die man sich wünschen konnte, und ich mache mir überhaupt keine Sorgen über eure berufliche Zukunft. Das, was ihr hier geleistet habt, kann sich sehen lassen, und ohne euch wären wir hier alle und wäre ich nichts geworden. – Da kann jetzt meine Fraktion mal kurz klatschen.
Vielen Dank! –
Ich bedanke mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Bildungsausschuss, im Wissenschaftsausschuss – – Sie müssen nicht so unruhig sein. Meine Fraktion hat mir noch 15 Minuten übrig gelassen, und die werde ich nicht ausreizen.
So, jetzt haben wir es. – Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen im Wissenschaftsausschuss, auch bei Herrn Schlede, der mir manchmal ein bisschen auf den Geist gegangen ist, aber trotzdem ganz kluge Dinge gesagt hat. Sie hören auch auf, und insofern wünsche ich Ihnen auch viel Erfolg in der näheren und auch in der ferneren Zukunft. Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen im Bildungsausschuss, mit denen wir das restliche Plenum regelmäßig langweilen durften, wenn wir unsere bildungspolitischen Runden gedreht haben. Ansonsten war es sehr spannend. Und ich bedanke mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen in meiner eigenen Fraktion, die ich jetzt noch nicht genannt habe, für die bewegenden und ereignisreichen letzten fünf Jahre. Ich bin eigentlich gar nicht wehmütig. Es hat mir sehr viel Spaß gemacht, und man soll auch öfter mal etwas anderes machen. Das werde ich jetzt tun. – Insofern: Vielen Dank! Auf Wiedersehen!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr verehrte Damen und Herren! Im September des Jahres 2012 meldeten sich die rechtspolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen in einer gemeinsamen Pressemitteilung zu Wort und berichteten über den Stand der Beratungen über den Einsetzungsbeschluss des Untersuchungsauftrags zum Untersuchungsausschuss BER. Darin passierte relativ viel. Zitieren möchte ich einen Teilsatz. Es wurde angemahnt,
dass der voraussichtliche Ausschussvorsitzende Martin Delius eine besondere Rechtssensibilität entwickeln und ein rechtlich einwandfreies Untersuchungsverfahren
gewährleisten müsse. – So Herr Rissmann und Herr Kohlmeier.
Mal abgesehen davon, dass die beiden Rechtspolitiker damit dem späteren Entschluss des Parlaments und der Wahl der Funktionsstellen des Untersuchungsausschusses vorgriffen, haben sie doch recht gehabt, denn ein einwandfreies und rechtlich nicht zu beanstandendes Verfahren ist doch die Grundlage für einen vernünftigen Erkenntnisgewinn und für einen rechtssicheren Abschlussbericht.
Im Folgenden würde ich mal gerne aufzählen, was der Untersuchungsausschuss zur Immer-noch-Baustelle BER denn rechtssicher geleistet hat. Wir haben seit Oktober 2012, als wir die Arbeit aufnahmen, 64 rechtssicher abgehaltene Sitzungen gehabt. Wir haben einen umfangreichen Untersuchungsauftrag mit fünf Fragekomplexen und ungefähr 90 Einzelfragen abgearbeitet, zwei Erweiterungen des Untersuchungsauftrags abgearbeitet und aufgenommen. Über 1 700 Aktenordner und Einzelschriftstücke, mehrere CDs und DVDs, Tausende E-Mails und Schriftwechsel waren auszuwerten, und mehrere Tausend Seiten Wortprotokolle aus Zeugenaussagen wurden produziert; das alles in einem am Ende rechtlich einwandfreien Verfahren, wie es angemahnt worden ist. Und an der Stelle kann ich sagen: Das ist nicht zuletzt, sondern
zuerst auf die wunderbare Arbeit und Zuarbeit der Verwaltung des Abgeordnetenhauses, namentlich Herrn Wagner und Frau Huang und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros, zurückzuführen. Jetzt können Sie noch mal klatschen.
Die Zahlen sagen es schon: Das war der größte Untersuchungsausschuss, sowohl im Zeitraum als auch im Umfang des Abschlussberichts, wie er Ihnen jetzt vorliegt, den dieses Haus je erlebt hat, insofern eine Mammutaufgabe und eine Mammutleistung – nicht nur im parlamentarischen Prozess und in mehreren begleitenden Aktuellen Stunden, Anträgen, die immer wieder diskutiert worden sind, die auch mit den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses hier diskutiert worden sind, sondern eben auch, weil der Untersuchungsausschuss andere Möglichkeiten als die parlamentarische Beratung zur Ermittlung genutzt hat. Zu nennen ist eine Zwangsmaßnahme, die notwendig geworden ist, um Beweismittel von einer herausgebenden Stelle einzuholen, die diese nicht herausrücken wollte. Da bedanke ich mich auch noch mal für das Zusammenstehen der Mitglieder des Ausschusses. Da haben wir uns eine Meinung gebildet, das durchgezogen und dann mithilfe der schon erwähnten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Abgeordnetenhauses auch erfolgreich durchgeführt, ohne im Übrigen die Zwangsmaßnahme tatsächlich durchführen zu müssen. Da hat die Androhung am Ende gereicht. Gemeint ist die Durchsuchung bei GMP. Beschlossen haben wir das am 20. Juni 2013, die Durchsuchung fand dann am 25. Oktober 2013 statt. Allein der Zeitraum und dass das vorher nicht öffentlich wurde, zeigt schon, dass alle dichtgehalten haben. Auch dafür möchte ich mich noch mal bedanken.
Das ist ja nicht so einfach – wenn die Akten dann plötzlich geschreddert werden, wenn es vorher bekannt wird. Auch an der Stelle muss man sich noch bei den Kolleginnen und Kollegen der Landeskriminalämter in Berlin und Hamburg bedanken. Das habe ich im Oktober 2013 schon getan, das ist hier aber sicherlich noch mal angebracht. Die sind sehr besonnen vorgegangen, haben uns gut beraten und haben am Ende auch dazu beigetragen, dass die Zwangsmaßnahme gar nicht notwendig wurde. Vielen Dank!
Wir haben 112 Zeugen beantragt, als Fraktionen gemeinsam. Ich habe mir nicht angeguckt, welche Fraktion die meisten Zeugen beantragt hat. Das wird sicherlich der eine oder andere Kollege – ich kann mir schon vorstellen, wer die Zahlen parat hat – gleich ausführen. 71 Zeugen haben wir am Ende gehört, in teilweise zehnstündigen Befragungen, manche davon auch mehrfach zehnstündig. Das hat nicht unbedingt dazu beigetragen, dass man mehr Erkenntnisse gewinnt, aber es war doch dann deutlich, wo die Prioritäten lagen. Wir mussten sogar einer Zeugin
(Vizepräsident Andreas Gram)
ein Zwangsgeld aufoktroyieren bzw. haben das beim Landgericht beantragt. Das hat auch funktioniert. Am Ende hat die Zeugin zum Erkenntnisgewinn doch deutlich beigetragen, in einer vertraulichen Sitzung.
Weiß ich gar nicht. Die Frage war, wie teuer das war. Ich habe es gerade gar nicht im Kopf. Es war nicht das, was wir beantragt hatten. Das Landgericht ist uns da nicht ganz gefolgt. Aber auch das war am Ende sehr erfolgreich für die Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses.
Uns jetzt liegen uns dann 1 296 Seiten Untersuchungsausschussbericht vor; wie gesagt der umfangreichste. Ich möchte ein bisschen dem geschätzten Kollegen Brauer, der mit mir einer von zwei Vorsitzenden eines Untersuchungsausschusses dieser Legislaturperiode war, widersprechen. Ich finde es gut, dass ganz klar geworden ist, wo die Streitpunkte liegen. Ich finde es gut, dass die Fraktionen, die sich entschieden haben, ein Sondervotum zu machen, oder ich und die Koalition durch die doch sehr umfangreichen Arbeiten im Einzelnen in dem Gesamtwerk klargemacht haben, wo sie Dinge unterschiedlich sehen, wie sie sie anders bewerten, und dann eben auch in der Gesamtheit mehr Quellen veröffentlicht haben. Denn alles hat ja nicht die Koalition beantragt, alles haben auch nicht einzelne Oppositionsfraktionen beantragt, sondern in der Gesamtschau haben sich Synergien ergeben. Es wurde einfach auch mehr veröffentlichbar, und das ist sehr gut.
Ab dem 26. Februar 2016, fast dreieinhalb Jahre nach Einsetzen des Untersuchungsausschusses, haben wir den Abschlussbericht beraten. Das waren sieben Sitzungen, die, wenn man dem Umfang der Beschlussprotokolle glaubt, noch mal umfangreicher als die meisten Zeugenbefragungen waren. Das liegt daran, dass es tatsächlich – und das gilt für alle Fraktionen, am wenigstens noch für meine Fraktion, weil wir uns auf das Sondervotum konzentriert haben – Hunderte von Änderungsanträgen zu dem Bericht gegeben hat, der im Entwurf vom Ausschussbüro vorgelegt worden ist. Natürlich hat sich, das wurde hier schon mehrfach angeprangert, ich finde das aber nicht so richtig skandalisierbar, die Koalitionsmehrheit durchgesetzt. Das ist für viele, auch für mich, nicht immer befriedigend gewesen, es ist nun aber auch keine Sache, über die man besonders überrascht sein müsste. Abgesehen davon hat sich die Koalition an wesentlichen Stellen, so ist zumindest mein Eindruck, am Ende doch breitschlagen lassen, um wesentliche Erkenntnisse im offiziellen bzw. Mehrheitsvotum unterzubringen.
Es sind Empfehlungen erarbeitet worden. Auf das Inhaltliche möchte ich mich in der Rederunde gar nicht beziehen, jedoch möchte ich eins sagen: Was ich als nach dieser Rede dann nicht mehr Ausschussvorsitzender von allen Beteiligten erwarte, das ist, dass die Empfehlungen – nicht nur die, die im Mehrheitsvotum enthalten sind, sondern auch in den Zusammenfassungen, Bewer
tungen und Empfehlungen der Sondervoten – ernst genommen werden. Wir sind im Wahlkampf, und ich erwarte, dass sich jede einzelne der Parteien, die sich zur Wahl stellen, insbesondere aber die Expertinnen und Experten aus dem Untersuchungsausschuss dazu bekennen, wann sie diese Empfehlungen umsetzen, wie sie sie umsetzen wollen und mit wem sie sie umsetzen wollen, damit die Berlinerinnen und Berliner außer Ankündigungen von eigentlich – das wurde schon genannt – klaren Erkenntnissen ein bisschen mehr haben und sich darauf einstellen können, was in der nächsten Legislaturperiode unter anderem aber eben auch mit dem BER passiert.
Dazu gehören – ich lese jetzt nur die Kapitel vor, die im Mehrheitsvotum stehen – solide Projektstrukturen; was darunter zu verstehen ist, werden wir sicherlich noch in der Rederunde hören. Das muss diskutiert werden, und zwar nicht nur bei der FBB, die den Flughafen baut, sondern auch an anderer Stelle. Dazu gehören zudem ein realistischer Umgang mit Planungsänderungen – das wurde schon bei der Staatsoper erwähnt –, Kostenehrlichkeit, strukturelle Rahmenbedingungen, die vor allen Dingen die Arbeit der Aufsichtsräte und der Gesellschafterversammlungen betreffen, und eine Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle. Das sind Dinge, die hier zu diskutieren sind, und zwar nicht nur heute.
Ich wünsche mir insbesondere, dass der umfangreiche Abschlussbericht auch von den Haushälterinnen und Haushältern der Koalition in diesem Haus gelesen wird, denn die Entscheidung, die gestern im Hauptausschuss hinsichtlich der neuen Finanzen für den BER getroffen wurde, wäre möglicherweise nicht ganz so klar ausgefallen, wenn vorher gelesen worden wäre, was in dem Bericht steht.
Ich bedanke mich einstweilen, auch für die Zusammenarbeit, die durchweg kollegial war, auch wenn man manchmal anderes in der Presse gelesen hat, und für die ja dann doch sehr lehrreichen dreieinhalb Jahre, die ich mit Ihnen verbringen durfte. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Lassen Sie mich anmerken: Ich finde die Kulanz durchaus angebracht, wenn jemand hier seine letzte Rede hält, kann man auch mal ein bisschen mehr als Kulanz walten lassen. – Vielen Dank!
Ich hatte schon den Teil des Vorsitzenden. Ich will jetzt auch gar nicht auf die einzelnen wirklich umfangreichen Analysen des Abschlussberichts und des Sondervotums von mir und meinen Mitarbeitern eingehen. Ich kann vielleicht sagen: Statt 363 Seiten zu lesen, wie Herr Kreins es vorgeschlagen hat, lohnt es sich, die 305 Seiten zu lesen. Sie sind launiger geschrieben und meiner Meinung nach wesentlich besser. Wir verweisen in unserem Sondervotum auch gerne – Frau Matuschek hat das, wie ich finde, beeindruckend ausgeführt – auf das Thema Finanzen bei dem Sondervotum der Linken. Insofern kann man auch das lesen. Am Ende lohnt sich der ganze Bericht.
(Jutta Matuschek)
Unstrittig ist in allen Sondervoten, dass die Geschäftsführung verantwortlich ist, den Aufsichtsrat nicht informiert hat und ansonsten auch im Wesentlichen unfähig und inkompetent ist und gerade, was die Vernehmung vom Ausschuss anging, auch arrogant agiert hat.
Warum ist das so? – Wir kennen die Geschichte auch aus der Presse. Es gab recht frühzeitig Warnungen vor misslungenem Probebetrieb. Das hat die Firma McKinsey schriftlich gemacht. Die Schriftstücke wurden offensichtlich nicht von der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat weitergeben. Die Manipulationsvorwürfe bzw. die Beweise, die wir für Manipulationen der Controllingberichte im Fall des wichtigen ersten Controllingberichts von 2012 durch Manfred Körtgen gefunden haben, sind stichhaltig und belegbar. Damit wurden die Endspurtmaßnahmen in Höhe von 14 Millionen Euro begründet, ohne dass nachvollziehbar war, warum die Geschäftsführung dort den Steuerer angewiesen hat, kritische Formulierungen aus dem Controllingbericht zu streichen.
Strittig hingegen – das haben wir jetzt auch schon seit der letzten Woche und in der Pressekonferenz am Montag gehört – ist zum Beispiel die Verantwortungsfrage des Aufsichtsrats. Da geht es mir gar nicht um persönliche Haftung, weil natürlich durch politische Ämter entsendete Personen nicht persönlich haftbar zu machen sind, insbesondere dann nicht, wenn sie kein Geld für ihre Funktion im Aufsichtsrat bekommen.
Ich habe gerade Ihren Aufsichtsratsvorsitzenden in Schutz genommen. Regen Sie sich nicht so auf, Herr Schneider!
Im Mehrheitsbericht wird behauptet, dass der Untersuchungsausschuss nicht habe klären können, warum und ob der Aufsichtsrat im Frühjahr eine Gefährdung der Inbetriebnahme am 3. Juni 2012 hätte erkennen können. Das ist so nicht richtig. Erstens gab es bei dem Thema Brandschutz eine sogenannte Taskforce Brandschutz, in der auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Brandenburger Staatskanzlei saßen. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ganz sicher auch ihre Vorgesetzten und Mitglieder des Aufsichtsrats darüber informiert, dass es Probleme mit der sogenannten Mensch-Maschine-Lösung und Interimslösung gegeben hat. Insofern waren zumindest Teile des Aufsichtsrats, auch von Brandenburger Seite in dem Fall, über den Zustand des Projektes informiert und hatten auch die Möglichkeit, dem Rest des Aufsichtsrats dazu einen realistischen Einblick zu geben.
Zweites Thema – der ORAT-Probebetrieb: Am 6. März schrieb PwC unter anderem an die Senatsverwaltung für Finanzen, wie es um die Probleme beim Probebetrieb
stand. Die Betreffzeile des Schreibens war: „Gefährdung Inbetriebnahme“.
Die Zeugin Gute, bei PwC angestellt, wies in der Vernehmung darauf hin, dass die Geschäftsführung der FBB einer Gefährdung widersprochen habe. Das hat die Senatsverwaltung für Finanzen so hingenommen. Im Aufsichtsrat war das Thema jedenfalls nicht präsent, obwohl es das hätte sein können. Hier verließ man sich blind auf die Angaben der Geschäftsführung. Das kann man im Sondervotum nachlesen, nicht aber im Mehrheitsbericht.
Nächstes Thema – Kündigung pg bbi: Da sind wir uns inzwischen grundsätzlich alle einig, das war keine so besonders gute Idee. Im Mehrheitsbericht ist zu lesen, dass die Auswirkung der Kündigung der pg bbi seitens der Geschäftsführung nicht hinreichend ausgewertet und damit unterschätzt worden sei. Ja, das ist aber nur die halbe Wahrheit, denn laut Aussagen des Zeugen Wowereit hat der Auftritt von Hans-Joachim Paap, dem Chefplaner von pg bbi, in der Sitzung am 16. Mai nach der geplatzten Eröffnung im Aufsichtsrat einen so negativen Eindruck hinterlassen, dass dieser maßgeblich war – das hat auch Herr Karasch von der Senatsverwaltung für Finanzen bestätigt –, die Entscheidung für die Kündigung zu beeinflussen. Insofern haben natürlich der Aufsichtsrat und die intensive Befragung der pg bbi selbst dort Verantwortung zu tragen für die Entscheidung, den Planer hinauszuwerfen.
Weiter gab es Stellungnahmen der Senatsverwaltung für Inneres – Sie wissen ja, der Kollege Henkel ist auch Mitglied des Aufsichtsrats der Flughafengesellschaft und bekommt seine Vermerke aus der Senatsverwaltung für Inneres –, in denen auch ganz klar beschrieben ist, dass die Flughafengesellschaft die Verantwortung für die geplatzte Eröffnung zu tragen hat und insofern nicht allein die Planer verantwortlich zu machen sind. Die Bauherrin selbst hätte beurteilen müssen, was die Planer dort getan haben. Also kann man von keiner so klaren Entscheidung zur Entlassung der pg bbi ausgehen. Das hat am Ende auch der Zeuge Wowereit bestätigt, als er, nachdem am 7. September 2012 klar wurde, dass die Kündigung keine gute Idee und es zum Stillstand der Arbeiten gekommen war, weiterhin die Trennung von der pg bbi als sachlich richtig bezeichnet hat – was sie am Ende nicht war.
Dann kommen wir zu der Verantwortung der Vertreter und Vertreterinnen des Landes Berlin. Ich hatte das anderer Stelle schon mal ausgeführt: In den Vermerken der Senatsverwaltung für Inneres zur Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen ist immer wieder zu lesen, dass die Senatskanzlei die Senatsverwaltung für Inneres und damit auch Frank Henkel als Aufsichtsratsmitglied nicht ordentlich mit notwendigen Informationen versorgt hat. Das widerspricht – Frau Matuschek hat es unter dem Stichwort Beteiligungsmanagement und Controlling schon
angesprochen – den Richtlinien der Senatsverwaltung für Finanzen für alle Aufsichtsratsmitglieder des Landes Berlin, die – ich zitiere – „sich eine einheitliche Auffassung zu bilden haben“. Die Senatskanzlei und die Senatsverwaltung für Inneres haben keinen geordneten Informationsaustausch zustande gebracht. Das verstößt – offensichtlich auch nach den Maßgaben des Landes Berlin – massiv gegen die Interessen des Landes Berlin. Klaus Wowereit und Frank Henkel hätten sich abstimmen müssen. Das haben sie nicht getan. Das ist auch in den Antworten auf mehrere Kleine Anfragen von mir noch mal bestätigt worden.
Laut den Richtlinien ist weiterhin – das ist hier auch kurz angesprochen worden – für Aufsichtsratsmitglieder des Landes Berlin die Hinzuziehung von externem Sachverstand möglich und angezeigt. Weder Frank Henkel noch Klaus Wowereit haben diese Möglichkeit eingesetzt. Im Gegenteil, Frank Henkel hat sich sogar dafür eingesetzt, dass es kein externes Controlling unter Hartmut Mehdorn gab, wie es mal angedacht worden war, weil man sich einen Vertrauensvorschuss gewähren wollte. In seiner Vernehmung durch den Untersuchungsausschuss wusste auch Frank Henkel dann am Ende nicht, wer der jeweilige Aufsichtsratsvorsitzende war. Aus den Vorbereitungsvermerken geht hervor, dass Herr Henkel seine Informationen zum Teil aus Presseberichten zusammensuchen ließ. Dilettantischer kann man ein Großprojekt nicht beaufsichtigen. Frank Henkel zumindest ist ungeeignet für die Arbeit in jedem Aufsichtsrat dieser Stadt.
Ja, da kann man mal klatschen, finde ich. Man meckert immer über seine Fähigkeiten als Innensenator. Ich würde mal sagen, die Aufsichtsräte sind auch wichtig.
Zu den Haftungsprüfungen hat Herr Otto schon ein bisschen gesagt. Die Haftungsprüfungen insbesondere zur Geschäftsführung waren mangelhaft, sind aber dennoch herangezogen worden, um insbesondere Teile des Aufsichtsrats schadfrei zu stellen, konnten dann aber auch aufzeigen, dass selbst bei der mangelhaften Prüfung die Geschäftsführung unter Herrn Schwarz und Herrn Körtgen Pflichtverletzungen begangen hat. Die konnten dann leider nicht umgesetzt werden.
Wir wollten das Gutachten an unser Sondervotum anhängen, damit alle sich ein Bild davon machen. Das hat die Mehrheit von SPD und CDU verhindert, das ist sehr schade. Wir unterstützen aber weiterhin den Vorschlag, den wir hier auch schon eingebracht haben, endlich ein vernünftiges Haftungsgutachten in Auftrag zu geben, das insbesondere auch die Abrechnungsfragen enthält, was man damals aus politischen Gründen nicht wollte.
Noch ein ganz kurzes Wort zur Standortfrage. Diese ist auch Teil des Untersuchungsauftrags gewesen, auch wenn sich daran jetzt keiner mehr erinnern möchte. Wenn
über Schallschutz diskutiert wird, muss klargestellt werden, dass der Standort BER ursächlich für die Schallschutzprobleme ist. Alle Parteien, die hier im Haus sitzen und die am Standort mitdiskutiert haben, sind damit auch verantwortlich für diese Probleme.
Die Verantwortung des Parlaments ist hier schon benannt worden, das brauche ich nicht weiter auszuführen. Man kann sich auch die Anträge der Piratenfraktion in dieser Legislaturperiode, die sich mit diesem Thema beschäftigen – mit Berichtspflichten, mit der Frage, ob man einen Sonderausschuss haben möchte oder Ähnliches –, angucken. Ich bin unbedingt der Meinung, dass die Zerstückelung des Beteiligungsmanagements und Controllings in diesem Haus aufhören muss und man mal darüber nachdenken sollte, für Großprojekte oder große Vorhaben oder eine allgemeine Kontrolle der landeseigenen Unternehmen eine zentralisierte Struktur einzuführen. Das muss kein Sonderausschuss BER sein, aber das sollte auf jeden Fall ein ordentlicher Ausschuss sein, der auch ein bisschen größer ist und mehr Zeit hat, sich mit den Dingen zu beschäftigen.
Am Ende möchte ich mich ganz herzlich bei meiner Fraktion und meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken. Lieber Benedikt, lieber Thorsten! Ihr habt das ganz toll gemacht. Vielen Dank, dass das Sondervotum so gut geworden ist! – Danke schön!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank! Ich nehme aus der Rederunde mit, dass niemand hier einen Plan hat und hervorziehen kann, dass alle darauf hoffen, dass man sich mal irgendwie einig wird. Wenn ich mir allerdings schon die Unterschiede in der Analyse und der Problemlage angucke, dann sehe ich dafür schwarz, dass man sich hier jemals über einen Plan zur Lösung der Probleme einig werden wird. Denn, ganz im Ernst: Wir reden darüber hier nicht zum ersten Mal. Auch die Kritik an der Rundrechnung von Frau Kittler kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Vor drei Jahren habe ich einmal eine Kleine Anfrage gestellt, da ging es um 2 Milliarden Euro Rückmeldungen aus den Bezirken. Man kann sich noch daran erinnern, wie der Staatssekretär und die Senatorin per Presseerklärung sich erst mal überrascht gezeigt haben und noch mal bei den Bezirken nachfragen wollten, ob es denn wirklich so ist und warum Steglitz-Zehlendorf so viel hat. Seitdem wird es immer und immer und immer mehr. Jetzt haben wir gerade die aktuellen Zahlen. Ja, es ist richtig, Frau Kittler, da sieht es auch aufgrund der Kriterien, die herausgeben wurden, so aus, als wären wir in Richtung 4 Milliarden unterwegs. Dass man sich nicht mal darüber einig werden kann, dass es ein größerer Milliardenbetrag ist, in der Größe einer Flughafenbaustelle in etwa, das ist doch schon das Problem.
Die beiden Anträge der Grünen sind gut. Der zum „Investitionsprogramm Schulneubau jetzt starten“ ist zumindest in der Analyse meiner Meinung nach völlig klar und richtig. Wir brauchen 90 Schulneubauten. Wir haben 25 Prozent mehr Schülerinnen und Schüler zu erwarten bis 2024/25. Es soll eine Taskforce eingerichtet werden. Die gibt es auch schon, das hat Frau Kittler erwähnt. Die rote
Nummer dazu heißt 2840. Wie die allerdings angesichts der Diskussion, die wir jetzt hier haben, und auf dem Streit zwischen der Senatsverwaltung für Bildung und z. B. der entsprechenden Spiegelverwaltung im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf bis zum Sommer zu einem Ergebnis kommen soll, ist mir völlig schleierhaft. Das Problem an dieser Taskforce im Gegensatz zum Antrag der Grünen ist im Übrigen dann auch, dass es da gar nicht um 90 Baumaßnahmen geht oder das, was wir in der Analyse wirklich brauchen; da geht es um diese Modellvorhaben, die in der Investitionsplanung schon drin sind. Das ist also nicht genug. Was dann das Problem ist, ist schon benannt worden: Wo kriegen wir das Geld her? Dafür habe ich auch keine Antwort. Das müssen dann andere machen.
Ich wollte noch auf ein anderes Problem hinweisen, nämlich das Steuerungs- und Strukturproblem. Wenn da steht, dass es ein Steuerungsgremium nach einem Konzept geben soll, das aus SenFin, SenBildJugWiss, SenStadtUm und den Bezirken besteht und am Ende dazu führen soll, dass SenStadtUm zentral Maßnahmen begleiten und unterstützen soll, gerade bei Bauvorbereitungsmitteln, dann ist ein wichtiger Aspekt außen vor gelassen, nämlich die gesamte in der Bauumsetzung notwendige Hochbaubegleitung, die bei den Bezirken liegt. Und das ist doch der Grund – das hat Herr Schlede mit Personal gemeint –, warum die Bezirke auch das Geld, das Sie eingestellt haben, liebe Koalition, in den letzten Jahren nicht ausgegeben haben – in vielen Beispielen. Manche Bezirke haben es geschafft, andere nicht. Es liegt vor allen Dingen an der Hochbaubegleitung, und die ist bei so einem Konzept gar nicht erwähnt; mal ganz abgesehen davon, dass ein Konzept zur Bedarfsanalyse, zur genauen Festlegung der Investitionsbedarfe, ja eigentlich gar nicht notwendig ist, denn dafür haben wir den Schulentwicklungsplan, der nur mal vernünftig gemacht werden müsste.
Der nicht aktuell ist, richtig. Aber das haben wir auch aus der Anhörung und der Stellungnahme aus Hamburg gehört: Die hatten dort einen Schulentwicklungsplan, der ihnen dabei geholfen hat, genau diese Bedarfe festzulegen. Das hat dann auch mehrere Jahre gedauert. Insofern mache ich mir gar keine Illusionen, dass wir irgendwie in diesem Jahr noch zu einem Ergebnis kommen werden, das brauchbar ist.
Zum Antrag „Zukunftswerkstatt Schulbau ausrichten“ ein Satz noch: Finde ich großartig. Liebe Frau Remlinger! Wir sind uns da völlig einig. Einmal in 100 Jahren ordentlich darüber nachdenken, das sollten wir jetzt mal machen. München kriegt es hin, Hamburg kriegt es hin, insbesondere München mit den Lernorten, das finde ich großartig, was die da leisten können. Auch dass die nur vier Jahre brauchen von der Planung oder Konzeption bis zum fertigen Schulbau und nicht neun, das wäre doch auch mal eine Zielsetzung, die wir uns hier antun sollten.
(Stefan Schlede)
Und noch eins, weil das immer kommt, die Grünen möchten ein tolles Zukunftskonzept und eine Werkstatt und das wäre ja so nice to have: Nein! Es ist kein nice to have. Wenn wir uns angucken § 2 Abs. 1 des Schulgesetzes, ich zitiere mit der Erlaubnis des Präsidiums, da steht:
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf eine zukunftsfähige schulische Bildung und Erziehung.
Und das bezieht die Räume doch nun wohl eindeutig mit ein.
Insofern wäre das toll, wenn es so eine Zukunftswerkstatt gäbe. Wahrscheinlich erst ab der nächsten Legislaturperiode, Frau Remlinger. – Danke schön!
Vielen Dank! – Herr Regierender Bürgermeister! Die Frage der Genehmigungsfähigkeit, Genehmigungsgeschwindigkeit und auch die Frage der Vorabgenehmigung hängen vor allem von der Arbeitsqualität
der Flughafengesellschaft ab. Sie als Aufsichtsratsvorsitzenden möchte ich daher fragen: Welche Maßnahmen werden Sie jetzt der Flughafengesellschaft abverlangen, um möglicherweise eine Effizienz- und Qualitätssteigerung in der Arbeit der Gesellschaft, für die Sie verantwortlich sind, zu erreichen?
Wo keine Kontroverse ist, da muss man eine schaffen.
Kollege Brauer! Ich glaube, diese Sorge ist unbegründet. Da hätten Sie sich mal mit dem Kollegen Horn – – Was er plant, sieht alles sehr gut aus, auch aus dem fachlichen Standpunkt heraus.
Das findet er auch. Warum erzählt er dann so lautstark so ein Zeug? Tut mir leid!
Eine Scheindiskussion! – Es ist schon gesagt worden, gerade aufgrund der Entwicklung der privaten Raumfahrt, Astronomie und Astrophysik eine kleine und auch große, zumindest in der digitalen Renaissance – – Astronautinnen und Astronauten twittern sich die Finger wund, schicken Bilder aus dem Weltall. Millionen von Menschen verfolgen am Computer, hauptsächlich im Livestream, wie eine Sonde auf einem Asteroiden landen möchte und am Ende auch gelandet ist. Das alles hat ganz viel mit Wissenschaft zu tun, und die Leute wollen eben auch wissen, wie das funktioniert. Da ist es wunderbar, was in den Einrichtungen, die genannt wurden, an Arbeit geleistet wird. Es ist noch besser, wenn es aus diesem Haus und von der Senatsverwaltung für Bildung Unterstützung gibt, das weiterzumachen und diesen kleinen Hype für mehr Wissenschaft und Astronomiebegeisterung, der sich international herausbildet, mitzunehmen.
Insofern bin ich froh, dass es dieses Gesetz gibt. Alles unter einem Dach ist sinnvoll. Das wurde schon gesagt. Es ist auch inhaltlich sinnvoll, das bei der Schulverwaltung anzusetzen. Auf Sie, Frau Senatorin, oder nicht auf Sie kommt in der nächsten Legislaturperiode eine ganze Menge Arbeit zu, weil Sie alles machen müssen. Wenn ich das Gesetz lese, müssen Sie alles machen, die Satzung schreiben, die Mitglieder benennen, das kontrollieren. Daran ist sonst keiner beteiligt. Da würde ich im Bildungsausschuss gerne noch mal nachfragen, wie Sie das ausfüllen wollen.
Was Sie auch machen müssen – um noch einen Punkt zu nennen, der mir im Hinblick auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerade der Archenhold-Sternwarte wichtig ist –, ist, um Akzeptanz zu werben, denn die haben in den Neunzigerjahren schon mal schlechte Erfahrungen mit Ihrem Haus gemacht. Sie können sich noch gut daran erinnern. Das ist ein Punkt, wo es noch Knatsch bei der Zusammenführung gibt. Ansonsten sieht das Konzept ganz gut aus. Um mal meinen geschätzten ehemaligen Astronomieprofessor zu zitieren, Astronomie ist die Wissenschaft des Lichts. Insofern wäre es ganz schön, wenn die Sternwarten und Planetarien in Berlin mit diesem Gesetz und der gemeinsamen Stiftung weiter ins Licht rücken. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, vielen Dank! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es tut mir ein bisschen leid, dass ich jetzt Wasser in den Wein gießen muss. Es wird immer gesagt, der Antrag löst irgendwas. Frau Bentele hat gesagt, es ist ein Prüfauftrag an den Senat, und der löst erst mal so noch gar nichts. Da werden wir erst mal auf die Antwort des Senats warten müssen, nachdem er ausführlich im Bildungsausschuss beraten worden ist. Für jetzt sehe ich da noch keine Lösung. Und wenn man dann mal anguckt, bei dem Thema sind wir uns einig: Stärkung von Schulleiterinnen und Schulleitern in Berlin, das ist sicherlich etwas, das wir alle unterschreiben können angesichts der Situation. Wenn man hineinguckt, was da drinsteht, dann muss ich staunen. Im Jahr 2016 stellen die Koalitionsfraktionen fest, dass
eine hohe Anzahl unbesetzter Schulleiterstellen existiert.
Ja, danke schön! Im April 2013 waren es 94, über 60 davon an Grundschulen; im Mai 2014 waren es 126, im März 2015 136. Das geht alles auf Kleine Anfragen und Berichterstattung aus den Haushaltsberatungen zurück. Das fällt Ihnen früh ein! – Jetzt geht es weiter:
Absehbare Vakanzen müssen so früh wie möglich erfasst werden und entsprechende Verfahren eingeleitet werden, sodass sie gar nicht erst entstehen.
Das wird nicht schon gemacht. Vielleicht bin ich falsch informiert, aber ich gehe davon aus, dass eine Senatsverwaltung, die genau solche Aufgaben hat, die Schule mit Personal ausstatten soll, auch genau das tut. Wenn das nicht getan worden ist, dann hätte man sich auch im Jahr 2013 schon darum kümmern können und nicht erst 2016.
Dann geht es weiter: Das Auswahlverfahren soll Kompetenz zur Ausführung der Führungsrolle in den Vordergrund stellen. – Auch das, ja ach: Was denn sonst? Da
geht es ja nicht um irgendeinen Fachlehrer, da geht es um Schulleiterinnen und Schulleiter oder stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter. Was auch immer die Führungsrolle heißen soll, aber gerade die Leitungskompetenz ist ja schon ein Kriterium. Dann geht es weiter: Die meinen diese Teams, dazu komme ich auch noch gleich, dass das etwas anderes wäre. Dass dafür eine Schwierigkeit existiert, kann ich Ihnen gleich noch sagen. Unter der Überschrift, das Ganze solle beschleunigt werden, man will endlich von diesen Vakanzen wegkommen, führen Sie – das ist grundsätzlich zu begrüßen – eine Zusatzqualifikation ein und wollen an der Schulleiterakademie ein entsprechendes Zertifikat haben. Da ist Ihnen aber auch klar, dass mit der Bitte an den Senat, ein Konzept dafür zu entwickeln, dass es mal so etwas gibt, keine schnelleren Verfahren und mehr Qualität für die nächsten Jahre zu erwarten sind, denn das muss auch erst erprobt und beschlossen und durchgeführt werden.
Dann geht es weiter: Die endgültigen Berufungen sollen nach einer zweijährigen Probezeit erfolgen – okay, klar –, nach überprüfbaren Qualitäts- und Leistungskriterien. Auch da, wird Herr Oberg wieder sagen, habe ich keine Ahnung: Ist das neu? Ist das bisher nicht passiert? – Ich gehe davon aus, dass es die schon gibt und dass Ihnen der Senat genau das antworten wird, dass er sagen wird: Klar haben wir Leistungskriterien und Qualitätskriterien, nach denen wir das machen.
An Brennpunktschulen soll ein Modell erprobt werden, im Rahmen dessen Entscheidungsbefugnisse von Schulleitungen über Personal und Schulbudget erweitert werden. Die Autonomie von Schulleitungen soll auf innerschulische Steuerungsfähigkeit gestärkt werden.
Ja, unbedingt. Das ist ein sinnvoller Punkt. Aber dann ist gleichzeitig die Realität, dass gerade der Posten von Schulleiterinnen und Schulleitern insbesondere dann, wenn diese Positionen von Stellvertreterinnen und Stellvertretern kommissarisch übernommen werden sollen in der hohen Anzahl von Vakanzen, gerade diese zusätzlichen Tätigkeiten zu Mehrarbeit und zu einer unattraktiven Jobgestaltung führen werden, wenn nicht andere Maßnahmen getroffen werden, um sie zu unterstützen. Und dazu kommen Sie. Und dann wird es lustig: Es soll geprüft werden, wie Verwaltungsleitungen, Schulsekretärinnen, Hausmeisterinnen und IT-Experten – die sind jetzt mehrfach angesprochen worden – die Schulleitungen unterstützen. Super Idee!, finde ich großartig. Aber dann zählen wir mal auf, was wir haben: Wir haben bald 48 Verwaltungsleiterinnen, die an 700 Schulen unterstützen sollen. Sekretärinnen sollen die Schulleitungen unterstützen. Das ist etwas ganz Neues. Und dann geht es weiter mit den Hausmeisterinnen. Das wissen wir auch nicht erst seit Kurzem, dass wir etwa 25 Prozent unbesetzte Hausmeisterstellen haben. Die sollen jetzt also am besten die Schulleiterstellen besonders intensiv unterstützen.
(Regina Kittler)
Kommen wir zu den IT-Expertinnen und -Experten. Wer ist das eigentlich? – Die pädagogischen IT-Betreuer, die es gibt, sind gleichzeitig Lehrende bzw. pädagogische Fachkräfte, die jetzt schon eine Zusatzbelastung haben. Und dann haben wir noch die technischen IT-Betreuer. Wer ist das hauptsächlich? – Das sind hauptsächlich Menschen, die mit prekärer Beschäftigung ab und zu zusätzliche Aufgaben übernehmen und meistens sogar Eltern, die das aus Fürsorge für die eigene Schule, an die ihre Kinder gehen, tun. Das kann also auch nicht wirklich zur Unterstützung beitragen. Das sind einfach keine richtigen Stellen.
Dem ITDZ wollen Sie ein Konzept geben. Da können Sie sich mal mit den Kolleginnen und Kollegen, die sich regelmäßig z. B. im ITDat-Ausschuss mit den Aufgaben des ITDZ beschäftigen, unterhalten, wie die das schaffen sollen, wenn sie gleichzeitig eine kaputte Justizsoftware begutachten oder die städtischen Einrichtungen gerade zur Flüchtlingsunterbringung mit Internet versorgen sollen. Das können Sie die mal selber fragen. Ganz grundsätzlich wäre es mit lieb gewesen, wenn Sie zur schnelleren Einstellung und zur Füllung der Vakanzen das Beteiligungsverfahren zur Einstellung, das in Berlin 12 Monate dauert, genauer angeguckt hätten. Das ist überhaupt nicht passiert. Das wäre ein Punkt gewesen. – Und zu dem Gehaltsunterschied: Es sind immer noch zwischen E14 und den Sekundarstufen 860 und 660 Euro Gehaltsunterschied. Das ist auch immer noch ein Makel, der nicht abgestellt wurde. Da bringt es auch nichts, dass Sie das ein bisschen erhöht haben. – Vielen Dank!
Ich kritisiere nicht Sie, Frau Präsidentin! Das würde ich auf keinen Fall tun. Vielen Dank! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um auf Herrn Langenbrinck einzugehen, übers Knie brechen – was den E-Education-Masterplan von 2005 angeht, eGovernment@School ist nicht ganz so alt, aber auch erwähnt worden: Ich würde noch früher ansetzen, bei der Enquete-Kommission „Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft“. Diese EnqueteKommission des Deutschen Bundestages war die erste, die sich mit dem Thema neue Medien befasst und 1998 einen umfangreichen Abschlussbericht vorgelegt hat, in dem die Auswirkungen bzw. die Fragestellung, die wir in diesem Antrag formulieren, schon aufgeführt sind. Dort ist aufgeführt, wie wichtig für die Zukunft von der Wirtschaft und der Gesellschaft in Deutschland, in Europa
eine Medienbildung, eine umfangreiche und querschnittskonzipierte Medienpädagogik ist, um zukünftige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Arbeitswelt vorzubereiten und Medienrezeption vernünftig zu gestalten usw. Das war 1998.
Das Gleiche hat die letzte Enquete-Kommission noch mal gemacht. Da stehen auch ganz viele schlaue Dinge drin. Die hieß dann „Internet und digitale Gesellschaft“, hat im Prinzip dasselbe getan. Attestieren können wir seit 1998 und auch davor, Wirtschaft und Gesellschaft haben Dinge getan, wir haben viele Anbieter im Bereich digitale Medien, Medienkompetenz, Medienpädagogik, das haben wir heute schon gehört, die damit Geld verdienen, Menschen das beizubringen, am besten in der Berufsvorbereitung. Wir haben eine lebendige Landschaft von freien Trägern, die – und das hat Herr Birk schon ausgeführt – im Moment das Problem haben, dass sie nicht wissen, wie sie sich finanzieren sollen, und den von Herrn Schlede auch gelobten oder auch geforderten Runden Tisch längst machen, nur halt ohne den Senat. Das alles gibt es schon.
Wer nicht mitgemacht hat und wer den Empfehlungen nicht gefolgt ist, sind die Politik und die Verwaltung. Das gilt in Berlin, man hat es versucht; eGovernment@School ist angesprochen worden; E-Education-Masterplan war nie der große Wurf, muss ich sagen, und im eigentlichen Sinn auf Drängen der CDU damals, das habe ich nachgelesen. Da ging es darum, die Filtersysteme zu rechtfertigen, die aufgrund des Jugendschutzes eingeführt werden mussten. Aber es ist am Ende gescheitert, und deswegen gescheitert, weil man eben das Konzept, das wir hier fordern, nie versucht hat, gesamtheitlich ins Rollen zu bringen und hervorzubringen.
Das, was wir hier aufschreiben – für die EU-Förderperiode ist es offensichtlich, die anderen Punkte kann man durchgehen –, ist kein Hexenwerk, das ist alles nichts Neues. Hier steht: Bestandsaufnahme und Zielstellung zur technischen Ausstattung der Schulen. – Was soll denn an einer Schule, was soll an technischer Ausstattung in Zukunft an einer Schule vorhanden sein? Wie soll das organisiert werden? Reichen uns Laptop-Klassen oder Tablet-Klassen? Reicht ein digitales Board an der Schule, oder soll damit noch ein bisschen mehr passieren? Und wann soll das kommen? – Das sind Fragen, die der Senat schon seit viereinhalb Jahren beantworten sollte und nicht tut. Das kann nun keinen überraschen. Insofern wundere ich mich darüber, dass das jetzt Herrn Schlede überrascht.
Dann: leistungsfähiges WLAN. Darüber reden wir auch schon seit Jahren. Das ist auch nichts Neues. Da braucht man sich nicht zu wundern, dass man das in einen Konzeptvorschlag oder einen Konzeptantrag reinschreibt. Und es ist unbedingt notwendig, wie wir aus der Diskussion um den Jugendschutz z. B. kennen, wenn man mit bring your own device und mit sozialen Medien und
(Thomas Birk)
Internetrecherche arbeitet, kommt man, wenn man mobil bleibt, nicht ohne ein WLAN aus, denn die Lehrkräfte sind am Ende dafür verantwortlich sicherzustellen, dass nicht irgendwelche Seiten, die jugendschutzrelevante Inhalte haben, besucht werden. Das geht nur über zentral verwaltete Zugänge zum Internet und über das Verwenden dieser Server. Solange das passieren muss, kommt man ohne ein WLAN nicht weiter, völlig naheliegend.
Ich überspringe ein paar Punkte. Auch die Medienbildung ist als Querschnittsthema in den neuen Rahmenlehrplänen drin. Das wissen wir alle. Aber was wir aufschreiben, ist der eigentlich wichtige Punkt. Erstens: Wie neue Lernplattformen, wie digitale Instrumente bzw. Geräte in den pädagogischen und fachdidaktischen Alltag eingebunden werden sollen über das Wir-nutzen-es-mal-statt-einesBuches hinaus, das steht überhaupt nicht fest und ist noch nicht erprobt. Da ist es extrem wichtig, dass Lehrkräfte vernünftige Weiterbildungsangebote erhalten wegen der von Frau Kittler angesprochenen schnellen Überholung von technischen Gerätschaften, schon allein deshalb, aber auch, weil multimediale Inhalte sich weiterentwickeln, nicht erst seit 1998, sondern auch im Jahr 2016. Insofern ist auch das sinnvoll.
Ich hoffe, dass auch Sie sich als Bildungspolitikerinnen und Bildungspolitiker in den letzten Jahren Gedanken darüber gemacht haben, was mit den sozialen Netzwerken passieren soll. Ich hoffe auch, dass der Senat und die Verwaltung sich darüber Gedanken gemacht haben. Das kann keinen überraschen. Da kann man auch etwas aufschreiben. Ja, Facebook kann nicht die Lösung sein, aber alles, was wir bisher sporadisch zu diesem Thema in den öffentlichen Debatten hören, dass irgendein Politiker oder irgendeine Politikerin sich gerade wieder für ein Facebook-Verbot an Schulen einsetzt, das ist auch kein Konzept. Das ist auch kein inhaltlich sinnvoller Vorschlag. Nichts anderes möchten wir hier. Der Senat soll sich bitte einmal Gedanken machen, was dringend notwendig ist und was eigentlich seit 1998 selbstverständlich sein sollte. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! – Frau Kittler! Das weißt du jetzt aber besser, was ich zu Gemeinschaftsschulen zu sagen habe! Wir sitzen schon eine Weile zusammen im Ausschuss!
Schülerinnen und Schüler von Gemeinschaftsschulen – das haben wir heute mehrfach gehört und können es dank der Studie zur Pilotphase auch nachlesen – bringen wesentlich bessere Leistungen als Schülerinnen und Schüler, die nicht in einer Gemeinschaftsschule waren, um das mal ganz allgemein zu formulieren. Das liegt vor allen Dingen daran, dass am Wegfall des Übergangs zur weiterführenden Schule der Leistungsdruck sinkt und dass die Implementation von binnendifferenziertem und individualisiertem Lernen in einer Gemeinschaft höhere Leistungsergebnisse ermöglicht, weil man eben nicht mehr von homogenen Klassen ausgeht, weil man eben nicht mehr von externen Leistungsfraktionen ausgeht, sondern in der Gemeinschaft Leistung definiert und Leistung erbringen kann.
Ist das jetzt klar?
Jetzt hast du es quasi schriftlich! – Die Gemeinschaftsschule ist demnach ein Erfolgsmodell und sollte ausgebaut werden. Dabei reicht es aber nicht, über Kooperationen mit OSZ und Gymnasien nachzudenken und diese zu pflegen. Insbesondere müssen Selektionsängste beim Übergang zwischen Grundschule und weiterführender Schule abgebaut werden. Genau darum kümmert sich Die Linke in den drei vorliegenden Anträgen.
Jetzt mache ich es ganz kurz, es sind drei Anträge für fünf Minuten Redezeit. Erstens geht es um Zeugnisse. Die Fraktion der Linken möchte Widersprüche zwischen den KMK-Vorgaben, der AV Zeugnisse und dem Gesetz über die Schule in Berlin im Sinne der Binnendifferenzierung und der Gemeinschaftsschulen auflösen. Dem Antrag unter dem Stichwort Zeugnis ist schon aus Gründen der Rechtssicherheit zuzustimmen.
Ja, es ist offensichtlich! – Der Antrag kann aber nur ein erster Schritt zur Korrektur der Widersprüche sein. Das habe ich schon erwähnt. Langfristig muss es das Ziel des Senats und auch unser Ziel sein, auf äußere Leistungsdifferenzierung bzw. auf vermeintlich homogene Leistungsgruppen in allen Schulformen zu verzichten und die
Binnendifferenzierung auszubauen. Liebe Frau Bentele! Das gilt auch für Grundschulen, die ISS und die Gymnasien.
Zweitens: Wie gesagt, die Studie hat das ergeben, und es geht vor allem um den Übergang von der Grundschule zu weiterführenden Schulen. Die Linke möchte die Bildung von Gemeinschaftsschulen fördern und beschäftigt sich insbesondere mit dem Zusammenschluss und der Fusion von Grundschulen und weiterführenden Schulen zu Gemeinschaftsschulen. Da gibt es noch ein paar Dinge, die es auszuräumen gilt, und das sind keine Privilegierungen, Frau Bentele. Es ist umgekehrt. Herr Oberg hat eine sehr schöne und bemerkenswerte Rede gehalten und völlig recht gehabt: Da legt man denen, die wollen, Steine in den Weg, die nicht zu rechtfertigen sind, wenn man sich die Ergebnisse der Pilotphase anschaut.
Ich führe das jetzt nicht alles einzeln aus. Nur zu den 26 Wochenstunden: Frau Bentele! Es sind die Gymnasien und insbesondere die grundständigen Gymnasien, die jetzt schon in der 5. und 6. Klasse die 26 Wochenstunden haben. Warum zur Hölle soll das nicht auch für Grundschulteile in Gemeinschaftsschulen gelten, was für die Gymnasien längst normal ist?
Wer ist hier privilegiert? Wer bekommt hier auf Wunsch Ihrer Fraktion mehr Mittel dafür, nicht alle mitzunehmen, um das mal etwas polemisch auszudrücken? – So herum wird ein Schuh daraus. Die Linken sagen hier nichts anderes als: Na ja, was für die einen gilt, soll auch für die anderen gelten, insbesondere wenn es sich offensichtlich um eine Erfolgsmodell handelt.
Drittens – zur wissenschaftlichen Begleitung: Das ist schon angesprochen worden. Das scheinen hier alle zu wollen. Es scheint nur unklar zu sein, wer es mehr will oder wer es schon immer gewollt hat. Die Linke fordert den Senat auf, die dritte Phase der wissenschaftlichen Begleitung in Auftrag zu geben und die Empfehlungen aus dem Abschlussbericht der letzten Phase aufzunehmen. Das ist nur sinnvoll und folgerichtig, denn wozu sollte man sonst eine wissenschaftliche Begleitung in Auftrag geben, wenn man die Anregungen nicht aufnimmt. Angesichts der Ergebnisse der Studie zur Pilotphase ist doch eins zu attestieren: Gegen eine dritte Phase der wissenschaftlichen Begleitung kann man nur etwas haben, wenn man nicht daraus lernen will. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Oberg! Sie haben recht. Das ist ein Problem, das sich vor allem mit dem Spruch „Politik in langen Linien, die dann nicht funktioniert“ umschreiben lässt. Herr Schlede hat es gesagt. Er war überrascht Anfang Februar, dass die Grundschullehrkräfte fehlen. Ich nicht. Ich glaube, wer sich mit dem Thema spätestens seit dem Lehrer- und Lehrerinnenbildungsgesetz, der Reform beschäftigt hat, konnte davon ausgehen, dass genau das, was wir jetzt diskutieren, passiert, und das ist ein paar Jahre her. Da standen dann 1 000 Lehrkräfte drin, die ausgebildet werden sollten, explizit nicht für die Grundschule, sondern allgemein. Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass zumindest ich, aber sicherlich auch andere Kollegen im Ausschuss gefragt haben: Wie soll das denn gehen? Wo soll denn das Geld herkommen? Wie sollen die Universitäten das machen, was Sie in das Gesetz und in die Vorgaben schreiben? Darauf wusste niemand eine Antwort. Da kam dann: Autonomie der Hochschulen. Ja, aber wenn man Autonomie der Hochschulen fordert und Zielvorgaben macht, dann muss man auch dafür sorgen, dass die Hochschulen das umsetzen können. Das ist nicht passiert.
Insofern wundere ich mich überhaupt nicht, dass wir jetzt das Problem haben und darüber diskutieren müssen, im Übrigen ähnlich wie bei den Bürgerämtern. Egal, wie gut – der Antrag ist gut – die Anträge sind, bekommen wir das jetzt nicht gelöst. Das müssen wir einsehen. Wir bekommen das jetzt zur Zufriedenheit aller nicht gelöst. Wir bekommen vielleicht Notlösungen hin und gucken, dass es für die Zukunft und mittelfristig besser wird, wenn die neuen Kontingente kommen, aber jetzt bekommen wir das Problem, die prekäre Situation mit den notwendigen Einstellungen in der Grundschule im Lehramt nicht so einfach gelöst. Insofern kann es darum nicht gehen, sondern es geht jetzt darum: Was sind die richtigen mittel- und langfristigen Ziele? – und da machen die Grünen sehr gute Vorschläge.
Ich weiß auch nicht, warum man sich über die Werbekampagnen streiten sollte, was die Leute hier getan
(Lars Oberg)
haben. Offensichtlich sind sich doch alle einig, dass das eine gute Idee ist. Das Einzige, was die Grünen möchten, ist, das Ganze zu erweitern, nämlich auf Berlin und spezifisch auf das Lehramt bezogen. Das ist doch eine schöne Sache. Das ist doch nur vernünftig, einen guten Vorschlag, eine gute Initiative der Senatorin oder des Senats zu erweitern auf das, was dann noch fehlt.
Mit welchem Spruch, Herr Schlede, das mit den Käffern finde ich auch nicht so richtig passend. Ich komme aus Brandenburg, aus einem 430-Einwohnerdorf. Das hätte mich auch nicht überzeugt.
Currywurst statt Käse! Ja, weiß ich nicht. – Da kann man vielleicht noch mal eine andere Agentur beauftragen, aber über die Werbekampagnen braucht man sich nicht streiten. Das steht in dem Antrag und ist völlig unstrittig.
Die Berliner Hochschulen sollen mehr Plätze für Studierende im Lehramt an Grundschulen anbieten. Ja, auch darüber sind sich alle einig, und dann muss man aber auch einmal anerkennen – das ist auch nicht neu, wie gesagt, seit zwei Jahren –, dass Frau Remlinger recht hat, dass das nicht reicht. Ja, es reicht nicht.
Es wird auch in drei Jahren nicht reichen mit 600, und es wird auch in fünf Jahren nicht reichen mit 600, und wenn dann das aktuelle Bevölkerungswachstum in 30 Jahren abnimmt, wird es wahrscheinlich immer noch nicht reichen mit 600 pro Jahr.
Auf die Hochschulverträge ist schon eingegangen worden. Wenn man dann aber nicht wirklich verbindliche Verträge schließt – ich meine, dass die Senatorin in der Lage war, das jetzt reinzuverhandeln, ohne die Hochschulverträge anzufassen, das ist ja schon mal super –, dann hätte man doch, weil es voraussehbar war und weil die Opposition, ich kann es jetzt nicht namentlich sagen, das auch schon beim Bildungsgesetz angemerkt hat, rechtzeitig etwas tun können, es in die Hochschulverträge reinschreiben und entsprechende Mittel dafür ausgeben können, dann hätte man jetzt nicht eine ganz so prekäre Situation.
Das ist nicht passiert. Ich will auch gar keine Schuldzuweisungen machen. Das muss man einfach einmal anerkennen. Das ist nicht passiert. Und wenn es in den nächsten Hochschulverträgen nicht passiert, wird es auch immer noch nicht besser. Ganz abgesehen davon, dass wir uns dann nicht nur über die Masterabschlüsse, sondern über die Masterplätze unterhalten müssen. Auch das Thema hatten wir im Bildungsausschuss schon. Die Hochschulen wissen nämlich auch nicht, wie sie dann alle
neuen Grundschulbachelor in diese Masterplätze finanzieren sollen. Das ist auch eine Sache, die auch noch einmal ordentlich Geld kostet.
Dann die Sache mit der Bezahlung. Frau Remlinger hat es mir noch einmal fernmündlich angetragen. Ich soll es noch einmal erwähnen. Die kommen 2017, und Sie sind nicht darauf vorbereitet.
Im Gegensatz zum BER können wir uns sicher sein, dass die 2017 kommen.
Und das mit der gleichen Leistung: Ja, das ist richtig, das ist ein komplexes Problem. Aber auch das greifen die Grünen in ihrem Antrag sinnvollerweise auf, indem sie nämlich zumindest für den Teil der Ausbildungsbezahlungsgerechtigkeit, will ich es einmal nennen, Leistungen in der Ausbildung und dann gleiche Bezahlung, ein Qualifizierungs- und Aufstiegsfortbildungskonzept fordern, das genau dieses Problem behebt. Wie das mit den Verbeamteten aus den anderen Ländern ist, müsste man diskutieren, aber da hätte man schon einmal einen ersten Schritt in die Lösungsrichtung, die Herr Oberg gerade angemahnt hat. Steht im Antrag, kann man annehmen, kann man zustimmen. Es wird nicht schön, aber zumindest besser. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Nachfrage bezieht sich auch auf die Personalie Diwell. Wenn ich McKinsey anrufe und sie danach frage, müssen die mir wahrheitsgemäß antworten, dass es keinerlei Einflussnahme auf die Anstellung von Herrn Diwell seitens der Senatskanzlei oder – –
Ja! – Ich wiederhole: Wenn ich McKinsey frage, müssen die mir wahrheitsgemäß antworten, dass es keinerlei Einflussnahme seitens des Senats auf die Beschäftigung von Herrn Diwell oder die anstehende Beschäftigung bei McKinsey gegeben hat?
Vielen Dank erst mal! – Angesichts der Kommunikation des Herrn Mühlenfeld darüber, dass jetzt viel Flexibilität vom Ordnungsamt und von allen Beteiligten eingefordert ist, frage ich Sie: Ist das Ganze, wie jetzt geplant und in Teilen der technischen Gebäudeausstattung schon in der Umsetzung befindlich, technisch realisierbar? Und ist der Genehmigungsprozess nicht auch von der technischen Realisierbarkeit dieser geplanten und jetzt in der Umsetzung befindlichen Anlagen betroffen und nicht nur von genehmigungsrechtlichen Überlegungen?
Vielen Dank, Herr Finanzsenator! – Ihrer Antwort entnehme ich, dass Ihnen bekannt ist und es auch richtig ist, dass die betreffende Gesellschaft zwar vier Geschäftsführer hat, ansonsten aber ihre Mitarbeiter aber unanständig
schlecht bezahlt. Meine Frage an Sie ist: Wie findet der Finanzsenator das denn?
Kollege Dr. Weiß! Können Sie sich nach dem, was Sie gerade ausgeführt haben, möglicherweise zusammenfassend dazu hinreißen lassen, dass sowohl der Antrag als auch das Vorhaben des Kollegen Dregger Quatsch ist?
Vielen Dank! – Es ist ganz richtig. Die Aufklärung nimmt die Staatsanwaltschaft vor. Wir wollen dafür sorgen, dass es nicht wieder vorkommt. Deswegen frage ich Sie: Mit welchen Externen, also vermeintlich unabhängigen Partnern, arbeiten Sie zusammen, um den Bereich Compliance, Antikorruption bei Ihnen im Haus zu stärken?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr verehrte Damen und Herren! Hier kochen die Emotionen hoch, ich merke das. Sie werden mir verzeihen, Herr Kollege Evers,
man kann viel über Landesrechnungshöfe sagen, man kann auch viel über den Berliner Landesrechnungshof sagen oder auch nicht, ich lese aber aus den Anträgen sowohl der Piratenfraktion mit der Drucksachennummer 17/2717 als auch dem der Fraktion der Grünen mit der Drucksachennummer 17/2718 nicht heraus,
dass es in erster Linie um einen Landesrechnungshofbericht geht, sondern um ein Haftungsgutachten, das das Papier nicht wert ist, auf dem es geschrieben steht. Das wissen wir, das hat Frau Matuschek bereits gesagt, nicht erst, weil der Landesrechnungshof Brandenburg das noch einmal aufgeschrieben hat, sondern weil wir – wie Herr Kreins und Herr Evers zu Recht angemahnt haben – effizient und gründlich im Untersuchungsausschuss ermittelt haben.
Umso wichtiger ist für uns, als eine der Erkenntnisse aus dem Untersuchungsausschuss, vom Senat Handeln einzufordern. Hier wird immer so getan, als sei es irrelevant, dass man solch ein Gutachten über die internen Verantwortlichkeiten, Ansprüche und die Rechtsituation der Flughafengesellschaft macht. Nein, es sollte allen klar sein, dass es im Sinne des Gesellschafters Berlin, des Anteileigners Berlin, der Berlinerinnen und Berliner und im Sinne des Berliner Senats ist, solch ein Gutachten zu haben, und dass es eben nicht – das wurde hier schon erwähnt von Frau Matuschek: Directors-and-OfficersVersicherung – in erster Linie darum geht, konkrete Haftungs- oder Schadenersatzansprüche – Herr Evers, Sie haben völlig recht – durchzusetzen, sondern der Flughafengesellschaft, die uns immerhin zu 37 Prozent gehört, ein Instrument in die Hand zu geben, um sich selbst vor solchen Ersatzansprüchen zu schützen, um intern Strukturen und Probleme aufzuklären. Dafür genügt das seit 2013 vorliegende Gutachten nicht. – Herr Evers, jetzt sehe ich Sie nicht. Ach, da sind Sie! Entschuldigen Sie, ich möchte Sie nicht herabsetzen, aber Sie sind nicht das Land Berlin.
Ja, um irgendwelche Posten. Die CDU redet dort miteinander. Wir warten einfach kurz, bis die Herren fertig sind. – Herr Evers! Ganz kurz, ein Satz: Aber Sie sind dennoch ein Verfassungsorgan. Herzlichen Glückwunsch dazu! Es sollte auch in Ihrem Interesse liegen, die Ansprüche des Landes Berlin gegenüber der Flughafengesellschaft klar festzustellen. Insofern sollten Sie auch für ein solches Haftungsgutachten, das etwas wert ist, sein.
Was kann die FBB damit anfangen – das war ursprünglich auch die Idee eines solchen Gutachtens –: Erstens vernünftige Ansprüche gegen den inzwischen endlich, aber nicht richtig hinausgeworfenen ehemaligen Geschäftsführer geltend machen zu können. Im Übrigen geht es nicht nur um die rechtsgültige Entlassung, sondern vor allen Dingen auch um eine Klage, gegen die man sich entschieden hat, weil man sich nicht sicher war, ob das etwas bringt. Dafür hat die Grundlage gefehlt, weil das Gutachten schlecht war. Wo ist das Problem?
Ich mutmaße, dass es um irgendwelche Containerdörfer geht. Es waren alles CDU-Abgeordnete. Aber vielleicht ist das ein bisschen weit hergeholt.
Wenn es ein vernünftiges Haftungsgutachten gegeben hätte, etwas, womit die FBB, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung etwas hätten anfangen können, dann wäre Herr Schwarz nicht nur rechtsgültig entlassen worden, hätte keine 1 Million Euro als Gehaltsnachzahlung bekommen,
1,6 Millionen Euro, Entschuldigung! Vielen Dank für die Berichtigung. –, sondern wäre wahrscheinlich auch noch rechtsgültig auf Bitten und Antrag der FBB verurteilt worden. Gleichwohl sollte es auch in unserem Interesse als Gesellschafter und Land Berlin liegen – ich weiß, der Flughafen liegt in Brandenburg, das wurde heute schon mehrfach erwähnt –, den geschädigten mittelständischen Firmen etwas in die Hand zu geben, womit sie sich aus ihrer Situation befreien können. Dafür ist solch ein Gutachten auch da.
Zum Schluss bzw. zur Klarstellung: Es sollte vor allen Dingen in unserem Interesse liegen, dass die Flughafengesellschaft, die Gesellschafterversammlung – ich teile die Kritik, die Frau Matuschek diesbezüglich formuliert hat – und auch die Geschäftsführung in dieser Angelegenheit vernünftige Arbeit leisten. Es liegt im Interesse dieser Firma, ein ordentliches Haftungsgutachten zu machen und zu haben – das habe ich bereits ausgeführt. Aber sie haben es nicht richtig gemacht. Also lassen Sie uns doch jetzt hier dafür sorgen, dass die in die Lage versetzt bzw. dazu gezwungen werden, ihre Arbeit ordentlich zu machen. Das kann aus der Position des Senats passieren, wäre auch nur angemessen und ist noch nicht einmal ein ungewöhnlicher Vorgang, dass ein Gesellschafter so etwas prüfen lässt.
Weil hier der Landesrechnungshof angesprochen worden ist: Herr Evers! Ich kann immer noch nicht verstehen, weshalb sich der Landesrechnungshof Berlin als einziger Rechnungshof der beteiligten Anteilseigner weigert, vernünftig zu prüfen. Es gibt Prüfverfahren, die beim Bundesrechnungshof und beim Landesrechnungshof Brandenburg anhängig waren und sind, die begonnen wurden, als es noch keinen Untersuchungsausschuss gab, zum Beispiel zur 100-Prozent-Bürgschaft. Unser Rechnungshof ist der Meinung, er brauche das nicht. Ich kann ihm das nicht ankreiden, weil er unabhängig ist, aber ich muss doch stark in Zweifel ziehen, was die Grundlage dieser Argumentation ist. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr verehrte Damen und Herren! Die Konfliktlinien und unterschiedlichen Meinungen sind, glaube ich, allgemein bekannt. Ich bekräftige noch mal, dass ich für meine Fraktion den Antrag der Linken an dieser Stelle und auch sonst unterstütze. Ich mache es mal anders auf. Ich verstehe das Probejahr nicht, auch nach allem, was ich heute und von den Anzuhörenden gehört habe. Es gibt eklatante Widersprüche. Alle reden davon – und da sind wir uns in allen möglichen Ebenen einig –: Gleiches Recht auf gleiche Bildung für alle Kinder und Jugendlichen in dieser Stadt. – Oder? Das ist doch das, was wir wollen.
Wir alle reden davon – wir haben es jetzt wieder ge hört –: Gleichwertig, gleichartig, vergleichbar, die beiden Säulen, dass es da keinen Unterschied geben darf. – Ich stimme Herrn Oberg völlig zu: Eine Stigmatisierung einer der beiden Säulen ist falsch und nicht hilfreich im Sinne des Elternwillens, der Verwaltung und der Kinder und Jugendlichen. Aber, Herr Oberg, das Probejahr ist diese Stigmatisierung. Das müssen Sie doch mal begreifen. Wenn es wirklich so wäre, dass es gleich ist und dass es kein Problem gibt, ob in der einen oder der anderen Schule, und dass wir uns in Fragen Binnendifferenzierung, in Fragen der Vergleichbarkeit der Abschlüsse, in Fragen der Stunden, die eingesetzt werden, um die Kinder in
(Stefanie Remlinger)
dividuell zu betreuen usw., auf diesen Weg begeben, dann verhindert doch das Probejahr, dass wir diesen Weg tatsächlich erfolgreich gehen. Ich verstehe es nicht!
Die Anzuhörenden in dem Ausschuss haben auch alle gesagt: Ja, wir wollen, dass es vergleichbar ist. Wir finden, dass die beiden Schulformen miteinander gut harmonieren, bzw. wir wollen diesen Unterschied und diese Stigmatisierung nicht haben. – Der Vertreter des Gymnasiums hat gesagt: Wir kümmern uns um die Kinder. Es sind gute Lehrerinnen und Lehrer. Die wollen auch, dass alle Kinder weiter am Gymnasium arbeiten. – Wozu brauchen wir dann – verdammt noch mal! – das Probejahr? Das ist mir völlig unklar!
Wir diskutieren hier seit Anfang der Legislaturperiode. Und die Geschichtsstunde – das ist schön: Ich erfahre immer wieder viel Neues über die Schulstrukturreform – Frau Remlinger, zu Ihnen sage ich gleich noch etwas –, aber ehrlich gesagt, ist es mir egal. Mir geht es darum, welche Probleme aktuell existieren und wo wir nachsteuern müssen. Da reden wir über mehr berufliche Qualifizierung, Berufsorientierung an Gymnasien, um die Gymnasien an das, was die ISS leisten können, anzugleichen. Wir reden über Stundenaufwüchse im sozialen Bereich, im Erzieher- und Betreuerbereich usw. Das sind sinnvolle Vorschläge, die jedoch der Institution des Probejahres widersprechen.
Jetzt zu Ihnen, Frau Remlinger! Wir sind uns ganz oft einig. Und ich finde es auch super, dass sich die Grünen konzeptionelle Gedanken über Schule der Zukunft und solche Sachen machen. Ich finde es wichtig, dass man da Visionen entwickelt. Und dafür bin ich Ihnen auch dankbar. Aber wenn Sie sich hier hinstellen und wieder einmal typische Grünen-Rhetorik bringen, sie hätten als einzige die Qualität und die Kinder im Blick, dann wird das der Debatte nicht gerecht, dann wird das der Debatte, die in der Vergangenheit geführt wurde, nicht gerecht, und dann finde ich das z. B. mir als engagierten Bildungspolitiker gegenüber nicht fair. Das wollte ich noch einmal zum Schluss sagen. Ansonsten gibt es die Abstimmung. – Danke schön!
Ich habe schon den Scherz gemacht, ich könnte auf die entsprechenden Seiten des Wortprotokolls der letzten Plenarsitzung verweisen, denn wir hatten das Thema hier wirklich schon zu Genüge. Es würde der Debatte aber nicht ganz gerecht werden. Zwei, drei Bemerkungen
dazu: Es ist ungefähr das gefühlte hundertste Mal, dass wir in diesem Haus über die Späteinschulung reden. Ich wollte noch kurz etwas zum Abstimmungsverhalten und meiner Empfehlung an meine Fraktion sagen. In der Gesetzesvorlage des Senats, die wir eigentlich auf der Tagesordnung haben, stehen auch sehr viele tolle Dinge, die längst überfällig sind, wie die Erweiterung der entsprechenden Gremien um nichtpädagogische Lehrkräfte, die Aufnahme der Koordinatorinnen und Koordinatoren für den Ganztagsbetrieb in die erweiterte Schulleitung usw.
Wir haben im Ausschuss dazu getrennt abgestimmt. Der Grund, warum ich meiner Fraktion empfehle, dennoch abzulehnen, ist tatsächlich dann aber die Späteinschulung aus zwei wichtigen Punkten: Erstens: Sie ist wirkungslos. Das werden Sie, liebe Grüne und CDU, in den kommenden Jahren erleben. Wenn nämlich die Eltern und Erziehungsberechtigten merken, dass sich durch die Rücknahme der Früheinschulung an Binnendifferenzierung, an individueller Förderung von unabhängig und individuell gewachsenen Leistungsbildern bei Schülerinnen und Schülern nichts geändert hat, dass durch die Rücknahme der Früheinschulung in den Grundschulen nichts einfacher geworden ist, bloß weil man im Durchschnitt drei Monate später eingeschult wird.
Der zweite Grund ist – den habe ich auch im Ausschuss diskutiert –: Ich stimme dem Senat, wenn er auf meine Rückfragen danach, wie das denn eigentlich ausgestaltet wird nach Verordnungen und Dienstanweisungen, wenn Kinder später eingeschult werden sollen, nicht zu, dass eine Rücknahme oder eine Rückstellung von der Schulpflicht ab einem gewissen Alter gleichzeitig eine QuasiDaseinspflicht in der Kita bedeutet. Ich halte das für nicht richtig und gefährlich. Wir haben eine Schulpflicht. Wenn man sich dazu entscheidet, ab einem bestimmten Stichtag – das System kritisiere ich – die Schulpflicht gelten zu lassen und zu erlauben, dass man diese zurückstellt, dann darf man stattdessen keine Kitapflicht einführen. Das ist in diesem Land aus gutem Grund nicht gewollt. Dagegen bin ich auch.
Nein, das meint auch meine Fraktion; werden Sie ja gleich sehen.
Zu Herrn Oberg noch ganz kurz, weil das offensichtlich, nachdem ich den Raum verlassen hatte, bei der letzten Rederunde zu Wallungen geführt hat: Herr Oberg! Ich bin natürlich nicht der Meinung, dass der RBB wichtiger wäre als das Parlament oder das Parlament wichtiger als der RBB. Das ist so eine Gewaltenteilungssache. Aber erlauben Sie mir bitte, dass ich die öffentliche Information und Diskussion über unseren Antrag in Vertretung meines geschätzten Kollegen Simon Weiß beim RBB wichtiger finde als Ihren Redebeitrag. – Vielen Dank!
(Regina Kittler)
Generisches Femininum! Das finde ich sehr gut!
Ich fände es völlig okay, wenn wir hier im generischen Femininum redeten.
Jetzt bin ich versucht zu sagen: Sehr geehrte Damen und Damen! – Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Vielen Dank für das Wort! Es ist schon viel gesagt worden. Es ist eine Gesetzesvorlage des Senats, bei der man so ein bisschen den Rahmen sucht und den roten Faden, aber das ist ja oft so. Gehen wir die einzelnen Punkte mal durch. Ich kann nicht feststellen, dass es jetzt nur die Linksfraktion als Oppositionsfraktion war, die die guten und wichtigen Änderungen bezogen auf die Gesamtkonferenz, die Einbeziehung der nichtpädagogischen oder der koordinierenden für die Ganztagsschule in die erweiterte Schulleitung usw., also diese Öffnung der wichtigen Gremien gefordert hat. Das waren nämlich auch die Piraten. Ich höre dann auch gleich auf mit dem Wer-hat-es-zuerst-gesagt-Spiel. Ich glaube, das passt dann nicht.
Wir finden das gut, was in Nummer 2 und 9 vor allen Dingen steht. Wir finden auch gut, dass unter Nummer 8, das ist ja eine Vorgabe der Europäischen Kommission, die Personalzahlen und Personalentwicklungen auch in die Bildungsstatistik mit einfließen. Das macht uns im Parlament die Arbeit sicherlich einfacher, und darüber haben wir auch mehrfach geredet.
Was wir nicht gut finden, was dann auch in der in der nächsten Woche stattfindenden Beratung dieser Gesetzesvorlage im Bildungsausschuss sicherlich Thema werden wird, ist, was Sie unter Nummer 5 und § 55 in das Gesetz schreiben. Da machen Sie eine kleine, aber sehr wichtige Änderung. Sie ändern nämlich den Ort für die verpflichtende Sprachstandsförderung zu Tageseinrichtungen. Damit meinen Sie dann eben genau das, was wir schon befürchtet haben, als Sie beschlossen haben, diese verpflichtende Sprachstandsfeststellung in der Form einzuführen, nämlich eine Kitapflicht durch die Hintertür. Da müssen wir noch mal über die Auswirkungen reden.
Politisch wird es interessant, aber auch nicht neu, in Nummer 4, § 42, das Einschulungsalter. Darüber ist schon viel gesagt worden. Der Senat hat vor über einem Jahr beschlossen, das zu machen – am 5. Januar 2015, wenn ich mich richtig erinnere. Schlussendlich wird im Durchschnitt das Einschulungsalter um drei Monate
(Regina Kittler)
angehoben, das ist jetzt auch – na ja, gut – der große Wurf der CDU und der Grünen vielleicht; das auch erst 2017. Es gibt extrem komplizierte – da bin ich noch sehr gespannt, wie sich das auswirkt – Übergangsregelungen bis dahin, die sich dann um Halbjahresfristen und Vierteljahresfristen Gedanken machen. Das ist auch gut, dass das im Gesetz steht, Frau Senatorin; wäre ja schlimm, wenn es fehlen würde. Aber es ist sicherlich nicht ganz einfach zu lesen, und wie es dann bewerkstelligt wird, ist eine andere Frage.
Die Begründung ist ganz interessant, und da weise ich auf das hin, was ich schon mehrfach an der Stelle gesagt habe: Ja, Sie haben eine Studie in Auftrag gegeben, da steht drin, dass die frühe Einschulung nicht zu mehr Leistungen oder Leistungsfähigkeit, besseren Leistungen bei den Kindern geführt hat. Da steht aber nicht drin, das steht aber in der offiziellen Begründung des Senats aus diesem Beschluss, dass mit einer späteren Einschulung mehr Leistungsfähigkeit zu erwarten wäre. Das ist das Problem mit der Korrelation und der Kausalität. Was aber sehr wohl drin steht, und da stimmt diese Studie mit der Wissenschaft überein – das hat mir auch Staatssekretär Rackles in der Antwort auf eine Schriftliche Anfrage bestätigt, das habe ich alles schon mal erzählt, Frau Czyborra hat es auch erwähnt –, dass Kinder eben, um es genau zu machen, mit einer Varianz von plus/minus zwei Jahren ein gewisses Entwicklungsstadium erreichen, das wir als beschulungsfähig oder einschulungsfähig bezeichnen würden. Das heißt, darauf wäre zu reagieren und nicht auf einen Elternwunsch, der verständlich ist, aber vor allen Dingen dadurch betrieben wird, dass die Senatorin der Diskussion nachgekommen ist und die Rückstellung vereinfacht hat. Es wäre darauf zu reagieren, wie die Kinder, die einen unterschiedlichen Entwicklungsstand haben, egal in welchem Alter sie in die Schule kommen, binnendifferenziert in den Schulen aufgenommen werden, wie sie individuell gefördert werden, wie sie gemäß ihrem individuellen um plus/minus zwei Jahre sich unterscheidenden Entwicklungsstand in der Schule zu Leistungen, Leistungsbereitschaft, zum Lernen gebracht werden und Spaß am Lernen haben werden.
Das wäre im Sinne der Inklusion, der Wissenschaft, der Eltern, der Kinder sinnvoll. Noch etwas zu der Rückstellungspraxis: Das, was ich in der letzten Zeit, aus der Diskussion heraus schon gelobt habe, nämlich dass die Senatorin die Rückstellung vereinfacht hat, das wird mit diesem Gesetzvorschlag wieder aufgehoben. Da steht nämlich nichts von Bürokratieabbau drin. Da stehen genau die harten Kriterien drin, die wir vorher schon für Rückstellungen kannten, nämlich dass es eine Stellungnahme der Tageseinrichtung geben muss, dass der Schulpsychologische Dienst etwas dazu sagen muss. Damit macht man das eben nicht flexibler, wie es notwendig wäre, ganz im Gegenteil. Und das hilft dann auch nicht.
Noch ein Punkt zu dem, was auch Frau Kittler angesprochen hat unter Nummer 3. Das ist auch wieder so ein typisches Beispiel für „wenn man Inklusion nicht richtig macht, dann funktioniert es auch nicht“. Sie können nicht mit Quoten arbeiten und dann über Inklusion nachdenken. Dann kriegen Sie extreme Probleme, wie sie jetzt hier vom Oberverwaltungsgericht auch aufgegeben haben. Ab wann ist es denn eine inklusive Beschulung? Ab wann muss man denn eine eigene Klasse vorhalten, wenn man nicht inklusiv beschult? Sind zwei oder vier in ISSen oder Grundschulen pro Klasse eine richtige Quote? – Das ist alles unnötig oder könnte unnötig sein, wenn Sie sich für die Inklusion wirklich einsetzen würden, wenn Sie die Rechtssicherheit herstellen würden im Sinne eines Inklusionsrechts oder eines Rechts auf inklusive Beschulung. Das sind alles Probleme, die Sie nicht hätten, wenn Sie es richtig machen würden. Dazu möchte ich Sie auffordern. Die Linken haben einen sehr guten Änderungsantrag dazu gestellt. Das könnte man auch in einem ganzen Paket machen. An der Stelle passt es ebenfalls. – Vielen Dank!
Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Präsident! Nach dieser Rederunde bin ich mir gar nicht mehr so sicher, ob die Anträge der Linken und der Grünen zu diesem Zeitpunkt sinnvoll sind. Vielleicht sollten wir erst einmal darüber reden, was
ein Schulentwicklungsplan eigentlich ist. Das scheint nicht ganz angekommen und klargeworden zu sein. Um ehrlich zu sein, ist es mir auch nicht ganz klar, insbesondere, nachdem ich gehört habe, was die Koalition von einem Schulentwicklungsplan möchte.
Wir können ja mal zusammenfassen, was wir über diesen Schulentwicklungsplan wissen. Dieser aktuelle Schulentwicklungsplan, über den wir heute reden, soll für den Zeitraum 2014 bis 2018 gelten. Beschlossen worden ist er vom Senat im Dezember 2014, also fast ein Jahr, nachdem er schon gegolten haben sollte. Die Vorlage – zur Kenntnisnahme –, auf die sich auch die beiden Anträge, über die wir heute diskutieren, beziehen, haben wir am 5. Juli 2015, also anderthalb Jahre, nachdem dieser Schulentwicklungsplan seine Wirkung entfalten sollte, bekommen. Das Datum habe ich gerade noch einmal nachgeschlagen.
Wir reden über Schülerzahlenprognosen, über Schulplatzbedarf, über besondere Maßnahmen bzw. besondere Bedarfe, die aufgrund der Aufgaben, die wir den Schulen dieser Stadt geben, bestehen. Da möchte ich kurz aufzählen, was ich auch schon im Ausschuss zu diesem Plan vermisst habe, was nicht darin steht: Der gesamte Bereich Medienbildung und E-Goverment@School bzw. Open Educational Resources ist nicht angeschnitten worden. Nun mag man möglicherweise der Meinung sein, das gehöre nicht in einen Schulentwicklungsplan bzw. habe keine Auswirkungen auf das, was uns da wichtig ist. Das weiß ich nicht. Bisher habe ich kein Konzept dafür gesehen, was da hinein gehört und was nicht.
Geflüchtete sind angesprochen worden. Da wird immer gesagt: Da hatten wir keine vernünftigen, verlässlichen Prognosen. – Jetzt wird aber gleichzeitig von der Koalition gesagt, dass man, während dieser Schulentwicklungsplan vorliegt, unterjährig ständig neue Prognosezahlen hat, sowohl für die wachsende Stadt im Allgemeinen als auch im Speziellen für die Bedarfe bezogen auf die geflüchteten Kinder und Jugendlichen, die schon im schulpflichtigen Alter sind. Dann wiederum frage ich: Warum brauche ich dann diesen Plan? Wenn das sowieso on the fly gemacht wird, brauche ich diesen Plan nicht. Das steht dann da nicht drin.
Ein Konzept, das man vielleicht erwarten würde, für den zusätzlichen Raumbedarf, Baumaßnahmen, veränderte Situation bezüglich des Platzbedarfes für die Schülerinnen und Schüler im Bereich inklusive Schule, gibt es auch nicht. Es hätte mich als Bildungspolitiker interessiert, wie das bis 2018 geplant ist, wie sich das in alle möglichen anderen angrenzenden Bereiche wie Schulbau, Sanierung, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher usw. bis 2018 auswirkt.
Worüber auch kein Wort verloren wurde, was erstaunlich ist, weil der Senat selbst mit dem Konzept sehr gut ex
(Stefan Schlede)
perimentiert, ist die Frage der autonomen Schule. Wenn man jetzt Schulen mehr Eigenständigkeit geben möchte, was ihre eigenen Bedarfe oder Personalmaßnahmen, im Rahmen des 20 000-Euro-Programms sogar Baumaßnahmen, angeht, dann stellt sich die Frage, wie man das organisieren möchte. Das steht auch alles nicht drin.
Ich bin sehr wohl der Meinung, dass die Anträge der Grünen und der Linken zum richtigen Zeitpunkt gestellt worden sind. Wir brauchen, wenn wir so einen Plan für sinnvoll und richtig halten, eine kürzere Bearbeitungsphase. Der muss dann aber auch feststehen. Der muss Zahlen enthalten, denen wir vertrauen können. Er muss Aussagen enthalten, denen wir vertrauen können, die wir gebrauchen können, die die Bezirke gebrauchen können. Das ist offensichtlich nicht der Fall. Da hilft es, das dann auch in Dreijahresfristen zu machen. Dass man ein Musterraumprogramm einbezieht, halte ich genauso für richtig.
Ich verweise noch einmal auf die wunderbare und sehr erkenntnisreiche Anhörung im Bildungsausschuss zum Schulbau- und Sanierungsprogramm – hauptsächlich in Hamburg, darum ging es – in der letzten Woche. Da hat der Vertreter des Schulbaus Hamburg uns klargemacht, dass es in Hamburg so ist, dass der Schulentwicklungsplan die Grundlage für Schulbau und Sanierung darstellt, für die gesamte Arbeit dieser erfolgreichen Organisation Schulbau Hamburg. Das sind Grundlagen, die wir hier mit dem, was uns vorliegt, noch nicht einmal andenken können.
So gerne ich ihn mag – nein! – Das sind Grundlagen, von denen wir hier noch nicht einmal zu träumen wagen, die dann aber auch mal in einem Schulentwicklungsplan berücksichtigt werden sollten.
Ich fasse zusammen: Es ist sinnvoll, ein Musterraumprogramm mit einzuarbeiten. Es ist sinnvoll, darauf hinzuweisen, dass wir verlässliche Zahlen, die auch ordentlich abgestimmt sind, haben und brauchen. Und es ist auch sinnvoll, einen Schulentwicklungsplan, wenn man ihn denn ernst nehmen möchte, in kürzeren Zeitabständen zu erarbeiten und zu veröffentlichen. Insofern ist den Anträgen der Linken und der Grünen zuzustimmen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich fände es gut, wenn wir bei jeder Plenarsitzung ein bisschen Bildung hätten und nicht immer nur ruckartige Blöcke.
Nee! Frau Bentele möchte sich die Zeit besser einteilen. – Um mal in den Chor einzustimmen: Lieber Joschka Langenbrinck! Das Thema hast du auf jeden Fall bespielt. Wir haben, alle haben in der Diskussion viel gelernt, was die Schulen zu leisten haben, was wir alles wissen müssen, wenn wir darüber reden, und was zu tun ist. Der Antrag, der jetzt hier vorliegt, irritiert mich allerdings schon aufgrund seines Titels. Die Koalitionsfraktionen haben im Jahr 2014 aufgrund des ersten Antrags zu diesem Thema die AV Schulpflicht geändert, was wichtiger Bestandteil des Programms war, das die Koalition beschlossen hat. Die gilt je schon für Grundschulen. Das einzige, was hier erweitert wird, ist die statistische Erfassung. Jetzt so zu tun, als müsste die Durchsetzung der Schulpflicht auf Grundschulen erweitert werden, wie es in dem Antrag suggeriert wird, ist schlicht falsch und auch nicht sachdienlich.
Was ist der Inhalt des Antrags? Offensichtlich sind die Koalitionsfraktionen unzufrieden mit der Umsetzung dessen, was sie hier mal beschlossen haben. Da sind zu erwähnen die AGs Schulpflicht, die in den Bezirken eingerichtet werden sollten. Das wird zwar jetzt nicht direkt benannt, aber das betrifft die Vernetzung der einzelnen Akteure. Ich habe schon im Ausschuss berichtet, was ich aus meinem Bezirk weiß. Da haben sich die Leute getroffen: Schulaufsicht, Jugendämter, Sozialverwaltung usw. Die haben dort zusammengesessen und sich gefragt: Was sollen wir jetzt machen? Sie kamen zu keinem Ergebnis, und so verlief das Ganze. Viel besser fände ich es, sich auf bestimmt Pilotprojekte zu konzentrieren. Die sollten evaluiert werden. Frau Kittler sprach das Projekt in Mitte an. Da muss man an der Ausstattung arbeiten.
Nach dem ursprünglichen Programm sollte es eine Melde-SMS geben. Das hat nicht funktioniert. Das elektronische Klassenbuch gibt es bisher an einer Schule. Das finde ich persönlich gut, denn es sind noch einige Fragen ungeklärt. – Herr Langenbrinck! Herr Lauer fragte mich, was Sie mit falsch verstandenem Datenschutz meinen.
Ich gehe davon aus, dass damit die Melde-SMS gemeint ist. Wenn der Datenschutzbeauftragte sagt, wir können SMSen aus der Schule schicken, dann sollte aber nicht der Name des Kindes darin vorkommen, weil man nicht sicher sein kann, dass die Telefonnummer die des Elternteils ist. Das ist dann ein valider Punkt und kein falsch verstandener Datenschutz.
Ach so! Das verstehe ich. Das ist auch ein Datenschutzproblem. Darüber kann man aber differenzierter nachdenken. Das sehe ich auch so. – Dann frage ich mich allerdings, warum Sie in Ihrem Antrag behaupten, die Fallzahlen seien gestiegen, in Ihrer Rede hingegen sagen, die Fallzahlen seien nicht gestiegen. Beides macht nicht wirklich Sinn. Wenn Ihre Maßnahmen bisher erfolgreich waren und der Senat sie jetzt nur vernünftig durchsetzen soll, dann können Sie mit den gesunkenen Zahlen argumentieren. Wenn die Zahlen gestiegen sind, dann wäre es besser, über eine Änderung der beschlossenen Maßnahmen nachzudenken, weil sie offensichtlich nicht funktioniert haben. Was jetzt genau stimmt, wissen wir nicht. Sie haben recht, die Grundschulen sind nicht einbezogen. Für die Oberschulen gilt – das schrieb auch die „Morgenpost“ im letzten Jahr –, dass die Fallzahlen deutlich gesunken sind. Das ist eine schöne Sache. Das Problem bleibt aber bestehen.
An dieser Stelle bedanke ich mich für die durchaus versöhnliche Rede. Ich weiß zwar nicht, warum Frau Remlinger eine versöhnliche Rede angekündigt hat, aber Herr Langenbrinck hat es auch getan. Es war weniger „Hau drauf!“. Was wir auch gelernt haben ist, dass z. B. die Polizei im Jahr 2014 gar nicht für die Zuführung der Kinder in die Schule zuständig ist. Wenn die das in Einzelfällen machen, die besonders schwer sind und in denen etwas vorgefallen ist, dann tun sie das an die Familie und nicht an die Schule. Was wäre allerdings zu tun? – Sie haben es angesprochen, aber leider nicht in Ihren Antrag geschrieben, nämlich Prävention. Da fehlen uns Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen. Da fehlt und eine Fortbildung für Lehrerinnen und Lehrer. Das haben wir auch in verschiedenen Mitteilungen zum Kenntnisnahme erzählt bekommen, z. B. vom LISUM, das uns gesagt hat, es habe genau damit Probleme. Es fehlt eine auskömmliche Ausfinanzierung der Hilfen der Jugendhilfe und es fehlen mehr individuelle Projekte, das heißt konkrete Projekte zu konkreten Anlässen, die sich auch mit Ursachenforschung für Schuldistanz und Schulversäumnisse beschäftigen, daraus etwas lernen und sich mit den Kindern und Jugendlichen auseinandersetzen. Das würde ich mir in der Diskussion wünschen, vielleicht auch in einem Änderungsantrag gemeinsam mit Ihnen – Danke schön!
(Regina Kittler)
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Damen und Herren! Liebe Besucherinnen und Besucher! Es ist ja wieder voll geworden. Kurz zur Erklärung: Wir reden jetzt hier schon zwei Stunden über dasselbe Thema mit mehr oder weniger vorhersagbaren Redebeiträgen – die Opposition ist gegen den Haushalt, die Koalition findet sich besonders toll. Das werde ich jetzt weiterführen. Also nicht wundern, wenn Sie jetzt etwas hören, was Sie schon mal gehört haben!
Wir haben es heute mehrfach gehört: Es ist ein besonderer Haushalt, ein Haushalt, der zumindest in dieser Legislaturperiode so noch nicht vorgelegt und diskutiert werden konnte oder sollte. Die Koalition hat sich auch in der zweiten Lesung wieder für ihre Entscheidungen gelobt. Sie hat auch in der ersten Lesung erwartungsgemäß den Senat für die Vorlagen gelobt, was angesichts dessen, warum dieser Haushalt besonders ist, komisch ist, denn wir wussten schon, als das Gesetz eingebracht worden ist, dass die Zahlen nicht stimmen. Wir wussten, dass die Prognosen, was die Geflüchtetenzahlen angeht, was die Ausgaben, was die Steuereinnahmen angeht, nicht stimmen werden und dass noch viel nachzubessern sein wird. Die Koalition hat das versprochen, die Opposition wollte mitmachen, aber man kann nicht davon reden, dass der Haushalt so, wie er eingebracht worden war, schon der richtige für diese Stadt war, und man kann auch nicht
davon reden, dass der Haushalt – und das ist die Meinung der Piratenfraktion – so, wie er jetzt beschlossen werden soll, das Richtige für diese Stadt ist.
Ich könnte eigentlich – ich habe das auf Twitter schon gemacht; der Chef der Senatskanzlei hat sich schon ein bisschen darüber lustig gemacht, zu Recht im Übrigen; das ist ja sehr polemisch gewesen – aufhören. Dieser Haushalt erfüllt nicht die Ansprüche, die diese Stadt hat und die diese Koalition haben sollte. Ich mache aber dennoch weiter, und das liegt vor allen Dingen daran, dass ich mich mit dieser Rede auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, aber auch meiner eigenen Fraktion, für die geleistete Arbeit bedanken möchte. Die Haushaltsberatungen waren anstrengend in der Kürze der Zeit und mit den vielen Änderungen. Vielen Dank! Deswegen tausche ich jetzt noch ein paar Argumente aus.
Tatsache ist doch, dass Sie aus dem Gestaltungsspielraum und aus dem, was dieser Haushalt hätte sein können, nicht viel gemacht haben.