Protokoll der Sitzung vom 20.02.2014

Inzwischen ist auch klar, dass der Kleingartenentwicklungsplan für Kolonien, die sich nicht auf landeseigenen Grundstücken befinden, keinen ausreichenden Schutz bietet. Welche Konsequenzen ziehen Sie daraus in Ihrem

(Stefan Evers)

Antrag? – Es sollen – steht in Ihrem Antrag – gegebenenfalls Instrumente jenseits der Festlegung von Schutzfristen entwickelt werden. Ist das alles, was Ihnen eingefallen ist? Kein Wort dazu, wie diese Instrumente aussehen könnten! Nicht einmal fünf Zeilen umfasst die Begründung Ihres Antrags. Ist das das Ergebnis der Stärkung der parlamentarischen Arbeit durch die Parlamentsreform?

Dabei haben Sie, Herr Evers, von Staatssekretär Gothe die Antwort auf Ihre Kleine Anfrage schon bekommen. Mit Blick auf die Kolonie Oeynhausen antwortet er Ihnen, dass eine dauerhafte Sicherung nur durch die entsprechende bauplanungsrechtliche Ausweisung erreicht werden kann. Das ist der Weg, den wir zusammen mit den Bezirken gehen müssen. Die BVV-Fraktionen aus Charlottenburg-Wilmersdorf haben das Abgeordnetenhaus in der vergangenen Woche um Hilfe gerufen, insbesondere mit Blick auf das mögliche Entschädigungsrisiko. Und was tut der von Ihnen getragene Senat? Er lässt den Bezirk nicht nur im Regen stehen, getreu dem Motto: Macht euren Mist doch allein! –, sondern er stellt dem Bezirk auch noch ein Bein. Auf einmal ist von 50 Millionen Euro Entschädigung die Rede. Das ist nun aber eine Summe, die in keinem Gutachten steht. Hier beginnt die Stimmungsmache für den anstehenden Bürgerentscheid im Bezirk. Ich frage Sie: Sind das die Instrumente, mit denen Sie Kleingärten sichern wollen? Das kann doch nicht wahr sein!

[Beifall bei den GRÜNEN]

Wir alle wissen um den Bedarf an günstigem Wohnraum. Aber dies darf nicht zur Folge haben, dass den Bezirken ihr wichtigstes Recht, die Bauleitplanung, von Investoren de facto aus der Hand genommen wird. Dann genügt es in der Zukunft, eine möglichst hohe Entschädigungssumme zu behaupten, einen kundigen Gutachter findet man dafür bestimmt, und schon knicken die finanziell gebeutelten Bezirke ein. Wir brauchen Bezirke, deren Verwaltungen stark genug sind, diesem Druck zu widerstehen, notfalls auch vor Gericht. Und wir brauchen einen Senat, der sie dabei unterstützt.

Ihr Umgang mit der Kleingartenkolonie Oeynhausen ist leider typisch für die Kleingartenpolitik Ihres Senats. Von Transparenz und Partizipation keine Spur! Den Entwürfen für den Stadtentwicklungsplan Wohnen haben wir entnehmen können, dass Sie in den nächsten zehn Jahren allein im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf 40 Prozent aller Kleingartenanlagen aufgeben wollen. Ist das die Rettung der Kleingärten? Oeynhausen ist also kein Einzelfall. Und bevor die Kollegen von der SPD uns nun wieder vorwerfen, wir wären gegen jegliche Bebauung, sage ich: Nein, das sind wir nicht. Aber wir wollen eine offene und ehrliche Bestandsaufnahme in dieser Stadt statt eines Schaufensterantrags. An dieser Bestandsaufnahme zusammen mit den Bezirken müssen die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner über ihre Verbände von Anfang an beteiligt werden. Es reicht nicht aus, wenn Planungen bekanntgemacht und begründet werden, wie

Sie in Ihrem Antrag fordern. Das sollte in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein.

Ich komme zum Schluss. Die Mitte der Legislaturperiode ist fast erreicht. Mit diesem Antrag, liebe Koalition, ist das Erreichen des Klassenziels leider ernsthaft gefährdet. Wir hoffen, dass Sie die Zeit bis zur Ausschussberatung nutzen werden, um endlich Ihre Hausaufgaben zu machen. – Danke!

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Herzlichen Dank! – Für die Fraktion der SPD hat die Kollegin Haußdörfer das Wort. – Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit über sieben Jahren bin ich jetzt schon die Kleingartenbeauftragte meiner Fraktion.

[Beifall bei der SPD – Beifall von Stefan Evers (CDU)]

Ja, das ist ein gutes Jubiläum. In dieser Zeit habe ich so ungefähr die Hälfte der Berliner Kleingartenanlagen gesehen, in offizieller, aber auch in inoffizieller Mission; Kleingartenanlagen auf privaten und landeseigenen Grundstücken, teilweise auf Land außerhalb der Stadtgrenzen oder eben an den höchstverdichteten Stellen der Innenstadt. Ich habe Anlagen wie die Anlage „Am Adlergestell“ gesehen, die Parzellen für Schulkinder als Schulgarten zur Verfügung stellt, oder die Altglienicker „Bachespe“, die sogar eine Kooperationsvereinbarung mit einer Kita geschlossen hat und damit im vergangenen Jahr Landessieger wurde. Die besondere Naturerfahrung für Kinder vermitteln sehr viele Anlagen. Aber ein besonders schönes Kinderfest ist sicherlich das Drachenfest der Kleingärtner in Prenzlauer Berg. Ich habe die Weddinger Kolonie „Nordkap“ besucht, die ein ganz hervorragendes Beispiel für die Integration im Kleingarten darstellt, und zwar nicht nur dadurch, dass sie unterschiedliche Nationen zusammenbringt, sondern sich auch kulinarisch einbringt und somit auch die Biodiversität der Anlage deutlich erhöht. Ich habe Kooperationen mit Kleintierzüchtern oder Imkern oder der Initiative „Berlin summt“ erlebt sowie die Naturlehrpfade gesehen wie z. B. in der Neuköllner Kolonie „Freiheit“, die durch die „Schnippel-Girls“ angelegt werden.

[Philipp Magalski (PIRATEN): Zum Antrag!]

Und es war mir eine ganz besondere Freude, dass 2010 die Anlage „Lange Gurke“, die in meinem Wahlkreis Adlershof liegt, den 3. Preis im Bundeswettbewerb „Gärten im Städtebau – Leben und begegnen im Grünen“ gewonnen hat, und zwar für eine vorbildliche Verbindung von Grün und Stadtentwicklung. Und ich sehe auch z. B. die Gartenfreunde Treptow, die sich jedes Jahr beim Fest

(Dr. Turgut Altug)

für Demokratie und Toleranz engagieren und so zeigen, dass das Streiten für Demokratie und Toleranz eben nicht vor dem Gartentor haltmacht.

Aber ich habe eben auch andere Anlagen gesehen, nämlich die, die wie kleine Trutzburgen verschlossen sind, die durchaus noch attraktiver für junge Familien sein können, die auch durchaus mit den Folgen des demographischen Wandels zu kämpfen haben, da selbst Kleingärtner älter werden und sich dann mitunter nicht mehr um ihre Parzellen kümmern können. Das sind Herausforderungen, denen sich das Kleingartenwesen stellen muss und welches wir auch mit unserem Antrag gern unterstützen möchten.

Auf der anderen Seite gibt es seit Jahren ein Gespenst mit großer Schreckwirkung, das durch 17 Prozent der Berliner Anlagen tingelt: die Schutzfrist. Eine trügerische Sicherheit verspricht diese Schutzfrist. Man denkt, man hat noch einige Jahre Zeit, bis die Zukunft der Anlage wieder auf dem Prüfstand steht. Aber so ist es nicht.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Altug?

Nein, zum Schluss, bitte! – Jederzeit im laufenden Jahr ist diese kündbar, und die Zeit vergeht doch schneller, als man denkt. So gehört dieses Instrument, das historisch seine Bedeutung hatte, auf den Prüfstand. Auch sollten bei der Erarbeitung der Entwicklungsperspektiven durchaus realistische, breit kommunizierte Maßstäbe gelten. Und da gibt es auch so einige Beispiele. So sollte es eine Fortschreibung geben, wenn der übergeordnete Nutzen sich noch nicht einmal in einer Investitionsplanung befindet, wie z. B. bei „Bleibtreu II“ in Charlottenburg.

Ich bin übrigens die Letzte, die etwas gegen Wohnungsneubau, gerade z. B. im Treptower Norden, hat. Aber es sollten schon jetzt die beplanten und im Bauprozess befindlichen Flächen zuerst beackert und dann der weitere Prozess besprochen werden, was z. B. für „Treptows Ruh“ und „Parkstraße“ zutrifft. Denn zu einer guten, wohnortnahen Infrastruktur gehört eben auch die Kleingartenanlage. Und wie eine solche Kommunikation aussehen kann und zu einem Kompromiss führt, haben wir mit einem Runden Tisch bei der Aufgabe der „Ehrlichen Arbeit“ zugunsten einer Schulerweiterung gesehen.

Schließlich richtet sich unser Antrag auch an die „Sorgenkinder“ der Kleingartenanlagen, nämlich die unter drei Hektar. Es gibt zwar durchaus gute Erfahrungen mit der Sicherung von Anlagen, wie es z. B. in MarzahnHellersdorf und Neukölln schon möglich war. Aber es ist zugegebenermaßen sehr schwer, eine erforderliche Planungssicherheit zu erreichen ob widerstreitender Interes

sen und Rahmenbedingungen sowie der Prioritätensetzung in den Stadtplanungsämtern. Hier möchten wir die Verwaltung animieren, in enger Abstimmung mit den Bezirken zugunsten der Gartenfreunde tätig zu werden. Wie dies übrigens aussehen kann, ist sicherlich von Anlage zu Anlage verschieden. Allerdings hat eine Berliner SPD-Initiative schon einen kleinen Erfolg erzielt. So sieht die Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene eine Prüfung vor, ob nicht auch Kleingartenanlagen unter bestimmten Voraussetzungen als ökologische Ausgleichsfläche bewertet werden können – ein Beispiel, wie man in der Stadtentwicklung mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen und einen größtmöglichen Kompromiss realisieren kann. Deshalb sind wir da auch sehr gespannt auf die Diskussion im Ausschuss sowie mit der Verwaltung.

Schließen möchte ich mit einer Option, die mir sehr wichtig ist. Es gilt nämlich auch, neue Gartenflächen zu schaffen, denn: Willst du für eine Stunde glücklich sein, so betrinke dich. Willst du für drei Tage glücklich sein, so heirate. Willst du für acht Tage glücklich sein, so schlachte ein Schwein und gib ein Festessen. Willst du aber ein Leben lang glücklich sein, so schaffe dir einen Garten. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der SPD – Beifall von Stefan Evers (CDU)]

Vielen Dank, Frau Kollegin Haußdörfer! – Noch eine Frage.

Frau Kollegin! Sie stellen hier dar, wie toll die Kleingärten sind. Ich frage Sie: Wie wollen Sie diese Kleingärten retten?

Bitte schön!

Herr Dr. Altug! Genau das ist ja die Fragestellung, weil sie für jede Anlage sehr unterschiedlich ist. Eine Möglichkeit hatten wir genannt, wir wollten in einem Prüfauftrag nicht nur die Neuanlage von Kleingärten, sondern eben auch die Sicherung als ökologische Ausgleichsfläche verbinden. Des Weiteren gibt es Instrumente, über die man z. B. am Runden Tisch verhandeln kann. Das haben wir in Marzahn-Hellersdorf gesehen, aber auch in Neukölln, die diese Anlagen sichern konnten. Letztendlich bleibt immer noch ein kreativer Spielraum – da sind wir darauf gespannt, wie die Verwaltung reagiert –, ob da nicht noch eine andere Möglichkeit für die jeweilige Einzelfalllösung gefunden werden kann.

Danke schön! – Jetzt hat Kollegin Platta für die Fraktion Die Linke das Wort. – Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit Anfang Januar gibt es, wie vorhin schon erwähnt, die neue, vom Senat beschlossene Fortschreibung des Kleingartenentwicklungsplans, und heute erst stellt die Koalition ihre Anforderungen an diesen Kleingartenentwicklungsplan vor. Ist das nicht die falsche Reihenfolge? Welche Botschaft soll dieses Vorgehen zur Art und Weise der Arbeit von Parlament und Regierung den Berliner und Berlinerinnen vermitteln, meine Damen und Herren von der Koalition? Ist jetzt das Ende der Fahnenstange erreicht? Den wegweisenden Hinweis dazu sind Sie den Berlinerinnen und Berlinern schuldig geblieben, jedenfalls in der Debatte bis jetzt.

Die Entwicklung des Kleingartenwesens in der Stadt ist ein Thema, das Priorität verdient. Das haben wir hier schon mehrfach erwähnt. Trotzdem ist der immer härter werdende Kampf im lukrativen Geschäft um Grund und Boden ein wichtiges anderes Thema in der Stadt. Wir begleiten als Linke dieses sozialökologisch wichtige Thema seit Jahren und haben am 21. März 2013 unseren Antrag „Kleingärten langfristig sichern statt gefährden – Kleingartenentwicklungsplan neu aufstellen und inhaltlich neu ausrichten“ eingebracht. Zu diesem Zeitpunkt war die Einflussnahme auf aktuelle Entscheidungen des Senats noch möglich. Zu einer zügigen Arbeit waren Sie allerdings wegen anderer Prioritäten nicht bereit. Unser Antrag wurde in der Ausschussberatung am 20. November 2013 im Zusammenhang mit einer Anhörung beraten, und obwohl in dieser Anhörung der Satz fiel – ich zitiere –:

Wir brauchen keine bloße Fortschreibung, sondern eine Qualifizierung des Kleingartenentwicklungsplans, der die Planungssicherheit der Kleingärtnerinnen und -gärtner deutlich erhöht und den Versorgungsgrad mit Kleingartenflächen aufrechterhält.

haben Sie die Zeit für einen eigenen Antrag bis heute verstreichen lassen. Es sind wieder Monate vergangen. Nur der Senat hat gehandelt und die sogenannten Schutzfristen für einige Kleingartenanlagen ohne Qualifizierung des gesamten Entwicklungsplans fortgeschrieben. – Was soll da Ihr Antrag heute?

Kommen wir zum konkreten Inhalt Ihres Antrags! Aus der deutlichen Formulierung in der Überschrift „Dauerhafter Schutz für Kleingärten in Berlin“ wird im Antragstext „soweit wie möglich dauerhaft zu sichern“ und „gegebenenfalls Instrumente jenseits der Festlegung von Schutzfristen zu entwickeln“. Das ist kein klarer Auftrag.

Das ist Wischiwaschi und schafft nicht das, was die Überschrift verheißungsvoll verspricht.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Wir haben die Auswertung der Anhörung zum Thema Kleingartenentwicklungsplan aus dem letzten Jahr im Ausschuss Stadtentwicklung und Umwelt noch nicht vorgenommen. Das wird jetzt dringlicher, denn nun liegt Ihr Antrag vor. Seine Überweisung tragen wir mit und hoffen, dass dann auch klarer wird, worum es geht. Klar ist aber schon, meine Damen und Herren aus der Koalition: Das ehrliche Bekenntnis der Politik für den Erhalt der Kleingärten in dieser Stadt sind Sie den Berlinerinnen und Berlinern – die künftigen schließe ich ein – auch mit diesem Antrag schuldig geblieben. Er enthält keinen Hinweis auf neue Flächen zur Bedarfsdeckung und keinen Blick für Entwicklungsmöglichkeiten gemeinsam mit den auch für das Allgemeinwohl engagiert arbeitenden Kleingärtnern.

Zur Ergänzung der Problematik schnell noch drei Zahlen: Nach Angaben des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. hat sich allein in den letzten beiden Jahren die Bevölkerungszahl Berlins um rund 100 000 Menschen erhöht, die übrigens alle eine Wohnung gefunden haben. Und da der Vergleich mit der Stadt Cottbus herangezogen wird, stelle ich hier die Frage: Wo sind in Berlin die 5 339 Kleingärten auf insgesamt 217 Hektar Fläche, wie sie den Cottbusser Bürgern zur Verfügung gestellt werden? – Ich freue mich auf eine weitere Debatte im Ausschuss wieder einmal zu den Kleingärten. – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN – Beifall von Dr. Turgut Altug (GRÜNE)]

Danke schön, Frau Kollegin Platta! – Für die Piratenfraktion hat jetzt der Kollege Magalski das Wort. – Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich will trotz der in diesem Hause bereits mehrfach erwähnten Bedeutung der Kleingärten für die Erholung, die Ernährung, die biologische Vielfalt, das Stadt- und Mikroklima, den Biotop- und Artenschutz und nicht zuletzt ihre soziale Bedeutung, noch einmal erwähnen, dass auch die Piratenfraktion möchte, dass wir hier Spitzenreiter bleiben und möglichst wenige der 73 000 Kleingärten verlieren, denn sie gehören heute zu unserer unverzichtbaren Stadtnatur. Der Kleingartenentwicklungsplan führt aus, dass keine vergleichbare Metropole über eine so große Anzahl an privat nutzbaren Gärten im unmittelbaren Einzugsbereich der Innenstadt verfügt.

Kleingärten haftet landläufig immer noch zu Unrecht ein gewisses Image an, das von Gartenzwergen, Stiefmütterchen und peniblem Rasenmähen geprägt ist, aber Kleingärten sind heute – gerade in Berlin – so viel mehr in ihrer Ausprägung und Nutzung, als sich so mancher vorstellt. Viele Anlagen erfüllen schon heute Komponenten, die aus unserer Sicht für die Zukunft der Kleingärten wichtig sind. Das beschreibt auch der uns vorliegende Antrag. Dazu gehört eine Öffnung der Anlagen verbunden mit der Schaffung von Rahmengrün sowie Sitz- und Spielflächen, die vermehrt auch der Erholung der Allgemeinheit, insbesondere der in der Nachbarschaft von Kleingartenanlagen lebenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern dienen. Auch Lehr- und Spielgärten für Kinder sind bereits Bestandteil einiger Kolonien. Das Prinzip des Urban Gardening kann hier auch als Vorbild für die Einbindung von Anwohnerinnen und Anwohnern dienen. Die Piratenfraktion unterstützt diese Öffnung der Anlagen ausdrücklich. Dennoch darf diese natürlich nicht dazu führen, dass die Privatsphäre der einzelnen Pächterinnen und Pächter beeinträchtigt wird.

Vor Kurzem haben wir in diesem Haus über den Antrag der Linken „Kleingärten langfristig sichern statt gefährden – Kleingartenentwicklungsplan neu aufstellen und inhaltlich neu ausrichten“ gesprochen. Dieser Antrag, der sich noch in der parlamentarischen Beratung befindet und von uns unterstützt wird, wurde notwendig, weil der Kleingartenentwicklungsplan seit 2010 nicht fortgeschrieben war. Für 19 Anlagen mit rund 1 300 Parzellen galt der Bestandschutz nur bis 2014. Nun liegt uns seit Mitte Januar die Mitteilung – zur Kenntnisnahme – der Senatsverwaltung vor, aus der hervorgeht, dass 11 dieser Anlagen vorerst bis 2020 gesichert sind. Diese knappen Entscheidungen darf es in Zukunft nicht mehr geben. Planungssicherheit muss auch für Kleingärtnerinnen und Kleingärtner dauerhaft werden.

Der oftmals vorgeschobene Grund, Kleingärten müssten weichen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, hat regelmäßig weder Hand noch Fuß. Vielmehr fußt er auf der Annahme, wir hätten in Berlin zu wenig Wohnflächenpotenzial. Wir haben aber noch viele Stellen, die die Möglichkeit zur Verdichtung bieten. Deshalb gilt für uns: bestehendes Potenzial nützen, Kleingärten schützen! Das gilt besonders in Bezug auf das Tempelhofer Feld, wo es ein wechselseitiges Entwicklungspotenzial der Kleingartenanlagen hin zum Feld gibt. Gerade hier schwebt uns nach dem Volksentscheid die Sicherung in den Stufen V a und b des Kleingartenentwicklungsplans vor, nämlich die Darstellung als Grünfläche Kleingärten durch den BPlan beziehungsweise den Flächennutzungsplan. Nur durch diese höchste Sicherungsstufe können Kleingärten tatsächlich dauerhaft gesichert werden. Das ist natürlich mit Kosten verbunden, aber wenn es den Koalitionsfraktionen mit einer wirklich qualifizierten Planungssicherung für die Kleingärten ernst ist, dann frage ich mich, warum in diesem Antrag Ziel und Formulierung so weit

auseinanderklaffen. Da ist doch wieder Augenwischerei im Spiel. Hier werden Hintertüren zur Umnutzung von Kleingartenflächen offengehalten.

Wenn man in dem Antrag schreibt „soweit wie möglich“, „gegebenenfalls“ und „perspektivische Nutzungsänderungen“, dann heißen wir das nicht für gut. Wenn Anfang März die sogenannte Arbeitsgemeinschaft zur Fortschreibung des Kleingartenentwicklungsplans zusammentritt, dann werden wir sehr gespannt verfolgen, wie genau über das Schicksal von 162 Kleingartenanlagen mit jetziger Schutzfrist bis 2020 befunden wird. – Herr Senator Müller! Was ist mit den 44 Kleingartenanlagen, die im StEP Wohnen für Wohnungsbau vorgesehen sind? Ich bin auf die weitere Beratung im Ausschuss gespannt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei den PIRATEN und der LINKEN]

Ebenfalls vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.