Da klatschen die Kita- und die Jugendleute! Noch einmal: Wir unterhalten uns über die Änderung des Schulgesetzes, und die eigentlichen Experten reden gar nicht darüber, denn es geht gar nicht um die Schule, sondern um die Einführung einer Kitapflicht.
Dann kommt noch etwas hinzu, es wurde schon erwähnt, es gibt den Vier-plus-Test. Sie haben aber noch nicht einmal einen Test für die Altersstufe zwischen drei und vier Jahren. Sie schreiben es trotzdem fest. Das Ganze wollen Sie dann mit einem Bußgeld belegen. Die Nichtteilnahme an der Sprachstandfeststellung wird zur Ordnungswidrigkeit. De facto beschließen Sie – ich wiederhole es gern – eine Kitapflicht, für die unter den vernünftigen SPD-Leuten auch keine Mehrheit zu finden war. Deshalb musste auch der SPD-Fraktionsvorsitzende im letzten Jahr von seinem Vorschlag einen Rückzieher machen.
Ich will noch kurz die anderen Änderungen erwähnen. Die Sprachlerntagebücher sind zur Sprache gekommen. Im Zweifel wird ohne Absprache mit den Eltern – so steht es jetzt im Gesetz – das Ganze an die Grundschule überführt. Das halten wir für kritisch, insbesondere, weil wir wissen, dass die Sprachlerntagebücher gar nicht für die Nutzung an einer Grundschule geeignet sind – sie
sollen ja auch überarbeitet werden – und die Lehrerinnen und Lehrer gar nicht wissen, was sie damit anfangen sollen. Sie wollen die Beratungsgespräche zum Übergang Grundschule an das Gymnasium besser gestern als morgen einführen. Das macht folgendes Problem: Die Gymnasien wissen noch gar nicht, wie sie das bewerkstelligen sollen, ohne dass es zu Bewerbungsgesprächen für eine vermeintliche Eliteschule kommt.
Ich beeile mich nur, damit ich meiner Fraktion keine Redezeit wegnehme. – Die Schulvielfalt, die bewährte Trägerregelung, über die erweiterte Wartefrist haben wir schon gesprochen. Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, dass inzwischen die zweite Volksinitiative erfolgreicher Natur im Ausschuss gewesen ist, die genau das Gegenteil fordert. Die Koalition hört einfach nicht darauf. Das ist unsouverän. Das müssen wir ablehnen. – Vielen Dank!
Wir kommen zu den Abstimmungen. Zum Gesetzesantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/1082 empfiehlt der Bildungsausschuss mehrheitlich – gegen Grüne und Piraten, bei Enthaltung Linke – die Ablehnung. Wer dem Gesetzesantrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktion der SPD, die Fraktion der CDU und der fraktionslose Abgeordnete. Enthaltungen? – Das ist die Linksfraktion. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Zum Gesetzesantrag der Piratenfraktion auf Drucksache 17/1137 empfiehlt der Bildungsausschuss mehrheitlich – gegen Piraten bei Enthaltung Grüne – die Ablehnung. Wer dem Gesetzesantrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Piratenfraktion. Gegenstimmen? Das sind die Fraktion der SPD, die Fraktion der CDU, die Linksfraktion und der fraktionslose Abgeordnete. Enthaltungen? – Das ist die Fraktion der Grünen. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.
Zum Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 17/1000 empfiehlt der Bildungsausschuss einstimmig mit allen Fraktionen, den Antrag für erledigt zu erklären. Wer dieser Empfehlung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind – soweit ich sehen kann – alle Fraktionen und der fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen? – Ich sehe keine Gegen
stimmen. Enthaltungen? – Ich sehe auch keine Enthaltungen. Dann haben wir das einstimmig so festgestellt.
Zur Gesetzesvorlage auf Drucksache 17/1382 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich – gegen Grüne, Linke und Piraten – die Annahme mit Änderungen. Wer der Gesetzesvorlage mit den Änderungen der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 17/1499Neu zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der SPD, die Fraktion der CDU und der fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist das Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes und weiterer Gesetze so beschlossen.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen vom 27. Februar 2014 Drucksache 17/1514
Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von grundsätzlich bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das Wort hat die Frau Abgeordnete Bayram. – Bitte sehr!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Auch heute beschäftigen wir uns mit dem Thema Flüchtlinge und insbesondere mit dem Thema Recht auf Arbeit auch für Flüchtlinge. Ich denke, den meisten ist bekannt, dass es Arbeitsverbote für Flüchtlinge gibt, denn seit anderthalb Jahren protestieren auf dem Oranienplatz Menschen auch gegen das Arbeitsverbot für Flüchtlinge. In unserem Antrag fordern wir, dieses aufzuheben. Leider mussten wir während der Beratungen feststellen, dass sich hier im Haus keine Mehrheit dafür gefunden hat. Dennoch will ich Ihnen erläutern, warum wir der Ansicht sind, dass die Arbeitsverbote aufhören sollten.
Zumindest sollten die Kollegen so viel Anstand haben, das leise zu machen oder den Raum zu verlassen! – Wir sind der Ansicht, dass die Flüchtlinge von Anfang an Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten sollten. Wir sind auch der Ansicht, dass es nicht im Interesse der Flüchtlinge ist, sie bei der geltenden Rechtslage bis zu vier Jahre vom Arbeitsmarkt fernzuhalten. Es ist auch im Interesse der gesamten Gesellschaft, die Kompetenzen und die Fähigkeiten, die die Flüchtlinge mitbringen, so in die Gesellschaft einzubringen, dass das auch einen Beitrag dazu leisten kann, dass Flüchtlinge nicht immer wieder mit der absurden Argumentation Angriffsziele werden – auch heute haben wir uns mit dem Angriff auf Flüchtlingsheime beschäftigt –, dass sie staatliche Leistungen in Anspruch nehmen würden. Aber sie müssen diese staatlichen Leistungen in Anspruch nehmen, weil es ihnen verboten ist, von der Arbeit ihrer Hände oder ihres Kopfes so zu profitieren, dass sie ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können.
Im Moment gibt es tatsächlich die Situation – jeder weiß das, der in den verschiedenen Flüchtlingsunterkünften war –, dass wir eine immer größere Anzahl von hochqualifizierten Menschen aus Ländern wie Syrien, Ägypten, Afghanistan und Pakistan haben, die in Flüchtlingslager eingepfercht und daran gehindert werden zu arbeiten. Beispiele: in Neukölln ein plastischer Chirurg, der nicht arbeiten darf; in der Motardstraße eine Krankenschwester, die nicht arbeiten darf; in Marzahn-Hellersdorf ein Sportlehrer, der nicht arbeiten darf. Ich frage Sie: Wozu ist das Ganze? Warum können wir es nicht bei dem großen Fachkräftemangel und -bedarf, den wir haben, hinbekommen, dass diese Menschen Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen, indem ihnen auf gesetzlicher Grundlage das Arbeiten, aber auch Ausbildung und Studium erlaubt werden?
Auch wenn der Kollege Wansner von der CDU jetzt nicht im Raum ist, will ich die Gelegenheit nutzen, kurz darauf einzugehen.
Frau Breitenbach! Ich fürchte auch, dass er gerade im Baumarkt ist und sein Zelt für den Oranienplatz kauft.
Herr Kollege Wansner! Sie können es nachlesen. Es ist einfach absurd, und ich weise das zurück, was Sie hier an Anwürfen von sich gegeben haben. Es entbehrt jeglicher Grundlage und ist einfach falsch. Aber wenn man sieht, dass Sie zu keinem anderen Thema als zum Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hier sprechen dürfen, und wenn man weiß, wie Ihre Einstellung dazu ist, dann fragt man sich wirklich: Sie sind jetzt 66 Jahre. Wir alle werden nicht jünger. Es kann sein, dass auch Sie irgendwann in die Situation geraten, dass Sie von Menschen, die wir zur Abdeckung des Fachkräftemangels brauchen, pflegerische Unterstützung brauchen. Dann wird Ihnen vielleicht jemand auf Türkisch sagen: Onkel, sei doch mal einen Moment ruhig, dass ich dir den Popo abwischen kann!
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Arbeitsverbote für Flüchtlinge abschaffen – diese Überschrift klingt erst einmal gut.
Ich sagte Ihnen aber schon im Ausschuss, dass bei diesem Antrag Inhalt und Verpackung nicht zusammenpassen. Aber zur Sache: Ja, es gibt ein Arbeitsverbot. Es gibt aber auch diverse Ausnahmeregelungen. Auf Grundlage der derzeit bestehenden Rechtslage ist für die im Folgenden beschriebenen Personenkreise der Arbeitsmarktzugang möglich: Erstens Flüchtlinge. Die Flüchtlingseigenschaft ist gesetzlich abschließend geregelt:
Es genießen Asylberechtigte im Bundesgebiet die Rechtsstellung der Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention gemäß § 2 des Asylverfahrensgesetzes.
Ausländerinnen und Ausländern wird die Flüchtlingseigenschaft im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge zuerkannt, wenn die Betroffenen in dem Staat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen oder in dem sie als Staatenlose ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, den Bedrohungen nach § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes ausgesetzt sind.
Asylberechtigte erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
Somit besteht der Arbeitsmarktzugang kraft Gesetzes. Dies gilt auch für Ausländer, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unanfechtbar die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat. Eine Bundesratsinitiative für
Zweitens Asylsuchende: Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die sich seit neun Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhalten, kann die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung bestimmt ist, dass die Ausübung der Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist. Insbesondere spielt da der § 2 der Beschäftigungsverfahrensverordnung eine Rolle, lässt er doch durch einen Verweis auf die Beschäftigungsverordnung eine Reihe von Tätigkeiten zu, die allerdings für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, wie ich zugebe, in der Praxis keine große Rolle spielen.
Drittens die Geduldeten: Geduldeten Ausländerinnen und Ausländern kann mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nach einem Jahr Aufenthalt die Beschäftigung erlaubt werden. Unabhängig von der Länge des geduldeten oder erlaubten Aufenthalts steht allen Geduldeten der Weg für eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf offen. Wer die Ausbildung erfolgreich abschließt oder schon abgeschlossen hat, kann von der Duldung in eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung wachsen.