anlässlich der Einweihung des Soldatenfriedhofs auf dem Schlachtfeld von Gettysburg gesagt und hat damit das demokratische Selbstverständnis der USA zusammengefasst. Lieber Dr. Behrendt! Geht es auch eine Nummer kleiner?
Ich will das hier gar nicht eskalieren. Es gibt gar keinen Grund dazu, weil, glaube ich, alle Fraktionen die Offenheit und die Bereitschaft haben, mein Kollege Zimmermann hat das formuliert, darüber nachzudenken, wie wir direkte Demokratie weiterentwickeln und wie wir auch eine Art Evaluation machen können, wie die bisherigen Instrumente ihre Anwendung finden. Aber wenn ich in Ihren Gesetzentwurf einsteige, und Sie haben es ja nun konkret versucht, dann kommt ein bisschen Ernüchterung, weil da ganz viel alter Wein in neuen Schläuchen ist oder eben Copy-Paste. Sie haben es freundlicherweise eingeräumt, dass Sie in Teilen, z. B. Nr. 1 und Nr. 2 Ihres Gesetzentwurfs, einfach aus der Hamburger Verfassung abgeschrieben haben.
Im Gegensatz zu Ihrer hiesigen Rede enthält Ihre Gesetzesbegründung aus meiner Sicht auch nicht die ausreichende Reflexion, dass die Berliner Regelung, die wir seit 2006 mit der Verfassungsänderung haben, im Großen und Ganzen auch viel Positives gebracht hat. Wir haben in Berlin mehr oder, glaube ich, genauso viele Volksbe
gehren gehabt wie in allen anderen Bundesländern zusammen. Das ist nun eine große Erfolgsgeschichte. Das müsste man bei einer solchen Gelegenheit, wenn man sie nutzen will, Revue passieren lassen und auch einmal sagen. Wir denken, einiges ist sicher anzuschauen. Wir müssen z. B. die Unterschriftensammlung besser regeln, das haben Sie nur am Rande erwähnt. Wir müssen sicherstellen, dass die Unklarheiten und die Missbrauchsanfälligkeit in der Zukunft dort reduziert werden.
Mit der Schaffung plebiszitärer Elemente haben wir vor einigen Jahren Neuland betreten. In gewisser Weise ist das ein Experiment, das aus meiner Sicht anhält, wie man eine repräsentative Demokratie, für die ich nach wie vor eintrete, die ich als richtig empfinde, durch direktdemokratische Elemente bereichern und sie aber eben nicht abschaffen oder ersetzen kann. Das muss man regelmäßig überprüfen. Das sollten wir im Rahmen der Ausschussberatungen auch machen. Ich meine, dass insbesondere in diesem Zusammenhang in Ruhe zu diskutieren sein wird, wie Großprojekte, die unsere Stadt zweifelsohne braucht, machbar bleiben bzw. wieder machbar gemacht werden können. Die Einbindung der Betroffenen ist dort grundsätzlich und offenbar zwischen uns allen unstreitig. Den richtigen Weg zu finden, wie das im Detail gewinnbringend und gesellschaftlich befriedigend laufen kann, wird die große Herausforderung für uns sein. – Vielen Dank und einen schönen Abend!
Vielen Dank ebenfalls, Kollege Rissmann! – Für die Piratenfraktion erteile ich jetzt dem Kollegen Dr. Weiß das Wort.
Vielen Dank! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben in Berlin und auch in diesem Haus eine Debatte über die direkte Demokratie und ihre Weiterentwicklungen, an der sich auch die Koalition und auch mit – zumindest angedeuteten – eigenen Vorschlägen offen beteiligt. Das ist erst einmal erfreulich. Alles, was es dazu anscheinend gebraucht hat, war ein erfolgreicher Volksentscheid, bei dem am Ende nicht das herausgekommen ist, was sich die Koalition erhofft hatte.
Wobei man fairerweise sagen muss, dass das wohl niemandes von uns Idealvorstellung vom Ergebnis des Volksentscheides war. Wir sind auch oft dafür kritisiert worden, zumindest vonseiten der Koalition, dass wir am
Ende den Volksentscheid unterstützt haben, obwohl wir eigentlich noch andere Vorstellungen gehabt hätten. Das zeigt aber ganz gut, wo das Problem ist. Wenn wir ehrlich sind, dann wird es wahrscheinlich vielen Berlinerinnen und Berlinern nicht anders gegangen sein, die am Ende in der Wahlkabine standen und sich überlegt haben, eigentlich will ich ja etwas anders, aber gewusst haben, am Ende ist es entweder das, was der Senat plant und jetzt schon eine Weile geplant hat, oder halt das andere.
Wenn wir in der direkten Demokratie in Berlin etwas verbessern wollen, ist das, glaube ich, der wichtigste Ansatzpunkt. Wir müssen dafür sorgen, dass die direkte Demokratie schon früher einsetzt, dass sie in politische Prozesse eingreift, bevor es am Ende heißt, jetzt hier, friss oder stirb oder dagegen, wir machen das alles gar nicht, und dass es dort auch einen entsprechend strukturierten Diskurs gibt. In die Richtung muss das gehen.
Wir haben uns als Fraktion mit dem Thema schon von Anfang an beschäftigt. Wir haben dazu auch schon mehrere Anträge eingebracht. Einige davon finde ich jetzt fast wortgleich im Antrag der Grünen wieder. Das wurde an einem Punkt schon erwähnt. Ich werte das einfach positiv als Unterstützung.
Ich habe – der Kollege Lederer hat es erwähnt – im Namen unserer Fraktion einmal in Form eines Positionspapiers einige Dinge aufgeschrieben, wie das aus unserer Sicht aussieht, was wir uns vorstellen können. Ich denke, alles, was jetzt hier an Vorschlägen auf dem Tisch ist und was man auch noch weiter kritisieren soll, sollte auch in die Diskussion getragen werden. Ich bin froh, dass wir sie angefangen haben.
Zum konkreten Antrag: Es ist eine ganze Reihe von Vorschlägen, die hier in einem Gesetzesänderungsantrag auf den Tisch gelegt werden. Ich will jetzt nicht zu jedem im Detail etwas sagen. Die ersten Punkte, wonach die Beschäftigung des Abgeordnetenhaus mit einem Volksbegehren schon früher erfolgen sollte, damit der Träger die Möglichkeit hat, Änderungen vorzunehmen, gehen meiner Ansicht nach in die richtige Richtung, weil das ermöglicht, dass wir uns vorher schon einmal damit so beschäftigen, wie man das bei Gesetzen im Abgeordnetenhaus ja immer tut.
Zur Zusammenlegung mit Wahlterminen oder anderen Volksentscheiden und der Information der Berlinerinnen und Berliner über das Thema: Die Sachen, die wir schon einmal beantragt haben, finden wir natürlich auch dann gut, wenn es jemand anderes noch einmal beantragt. Die Kostenerstattung ist in der Tat ein Punkt, über den wir einmal reden sollten, denn es ist durchaus nachvollziehbar, dass wir, wenn wir Regelungen haben, den Direktkandidaten den Aufwand für Wahlen erstatten.
Wer zuruft, möge sich bitte melden, man hört nichts! – Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Kohlmeier?
Ich habe nur eine Verständnisfrage: Herr Weiß sagte gerade, dass es eine Kostenerstattung für Direktkandidaten in Berlin gibt. Habe ich Sie da richtig verstanden, oder kam das hier in den letzten Reihen nur falsch an?
Herr Kohlmeier! Nicht für Sie und nicht für mich, weil wir in Parteien sind und für Parteien antreten. Da greift die Parteienfinanzierung. Aber für parteilose Direktkandidaten bei der Abgeordnetenhauswahl gibt es das durchaus; dazu gibt es eine eigene Regelung. Schauen Sie es im Landeswahlgesetz nach! Da steht alles drin.
Herr Kohlmeier! Ich wusste nicht, dass an dieser Stelle ein so großes Informationsbedürfnis entstehen würde. Ich habe jetzt nicht die Fundstelle im Landeswahlgesetz dabei. Wir können uns aber gern nachher am Rand zusammensetzen, und dann kann ich es Ihnen zeigen.
Aber da haben wir schon einmal einen Einstieg in die Diskussion gefunden; das ist schon mal ganz gut. – Einer der größeren Punkte in diesem Antrag sind die vereinfachten Volksbegehren. Das ist in der Tat ein sehr interessanter Punkt, weil das ein ganz neues Element in die direkte Demokratie bringt. Hier bin ich dafür, den Kontext der Anträge anzuschauen, die wir und die Linken
schon zu obligatorischen Volksentscheidungen bei Privatisierungen und Verfassungsänderungen eingebracht haben, und zu überlegen, ob man dort nicht auch über solche Instrumente nachdenken kann, wenn man sie denn schon einmal hat.
Zu den Referenden sei aus unserer Sicht noch gesagt, dass es da in die richtige Richtung geht. Man muss aber aufpassen, dass das am Ende nicht dazu führt, das abzunicken, was die Regierung vorschlägt. Dann muss es auch Möglichkeiten geben – wie es jetzt bei Volksentscheiden aus der Bevölkerung heraus die Möglichkeit gibt, Alternativen des Abgeordnetenhauses vorzulegen –, Alternativen aus der Bevölkerung zu entwickeln. Aber da muss man diskutieren, wie das im Detail gehen kann. – Ich glaube, meine Redezeit neigt sich dem Ende zu.
Dann möchte ich zum Schluss auf das eingehen, was der Kollege Zimmermann gesagt hat. Darüber müssen wir wirklich diskutieren. Sie haben gesagt, es gebe im Prinzip eine politische Reinigung, wenn wir Volksgesetze nicht noch einmal parlamentarisch angehen. Ja – aber! Ich glaube, dass man keine ewige Bestandsgarantie für Gesetze geben kann, egal, wie sie entstanden sind. Ich glaube nicht, dass wir bei dem Volksentscheid zu Tempelhof ernsthaft sagen können, dass wir das in 30, 40 Jahren genau Wort für Wort da stehen haben. Ich glaube nicht, dass das die Intention des Volksgesetzgebers war. Darüber muss man reden. Ich hoffe, dass wir da zu einem konstruktiven Diskurs kommen, und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend!
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Weiß! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung des Gesetzantrags an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung und an den Hauptausschuss empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so.
Untersuchungsstelle zur Versorgung von kindlichen und erwachsenen Gewaltopfern – Voraussetzungen für eine anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftaten schaffen
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung vom 11. Juni 2014 Drucksache 17/1715
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt jetzt die Gewaltschutzambulanz, aber nicht in der Form, in der sie die Piratenfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus beantragt hat. Das ist schade, denn sie ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Es geht hier insbesondere um etwas, was sich anonyme Spurensicherung nennt. Ich sage es noch einmal, weil es eben so wichtig ist: Wenn Sie das Opfer einer Gewalt- oder insbesondere auch Sexualstraftat in Berlin geworden sind, dann gibt es für Sie keine Möglichkeiten, die Spuren sichern zu können, damit sie nicht von irgendeinem Wald-und-Wiesen-Anwalt vor Gericht zerschossen werden, ohne dass Sie Anzeige erstatten. Die einzige Möglichkeit, die DNA-Spuren gerichtsfest zu lagern, ist die Asservatenkammer der Berliner Polizei beim Landeskriminalamt. Und die sagen: Nein! Wir nehmen bei Delikten, bei denen wir ab Kenntnis ermitteln können, keine Spuren auf, weil Täter und Opfer unbekannt sind, denn dann haben wir im Zweifelsfall 25 Jahre eine Akte auf dem Tisch liegen.