Protokoll der Sitzung vom 18.09.2014

Genau! Dann können Sie am Ende des Jahres zurücktreten, dann haben wir den Länderfinanzausgleich, und dann haben wir hoffentlich immer noch das Wort Solidarität im Grundgesetz stehen. Denn wenn wir uns das Grundgesetz angucken, es gibt ein einziges Mal, wo das Wort Solidarität auftritt, im gesamten Grundgesetz, und das ist beim Länderfinanzausgleich. Das heißt, unsere gesamte Gesellschaft, das komplette solidarische Grundgerüst ist darauf ausgebaut, dass wir uns gegenseitig helfen. Und das ist so extrem wichtig, dass wir alles dafür tun müssen, dass alle 16 Bundesländer, dass jeder Mensch dafür kämpfen muss, dass wir uns diese Solidarität auch erhalten.

[Beifall bei den PIRATEN – Beifall von Katrin Möller (LINKE) – Zuruf von Michael Dietmann (CDU)]

Da kann man dann nämlich mal in die Geschichte zurückschauen. 1949, als das alles gemacht wurde, waren die Nehmerländer nämlich genau diejenigen, die jetzt die Geberländer sind. Das waren Baden-Württemberg und Bayern. Natürlich können wir jetzt alles gegeneinander aufrechnen, und dann wird man feststellen, dass Berlin massiv mehr in reinen Zahlen davon profitiert hat, rein, was ausgezahlt wurde. Schauen wir uns aber mal die Geschichte an, wo die Zeiten waren, das heißt, 1949, als die Gelder in den Süden geflossen sind, ist genau danach das Wirtschaftswunder eingesetzt, genau danach sind die DDR und die BRD entstanden, genau danach war die Teilung der Stadt, das heißt, die Bedingungen für diese Länder sind super zu dem Zeitpunkt gewesen, das heißt, die Hilfe, die z. B. auch Berlin zu diesem Zeitpunkt finanzieller Natur gegeben hat, hat dazu geführt, dass diese Länder heute auch so gut dastehen, wie sie dastehen. Und das müssen diese Länder, müssen die Bayern auch mal im Hinterkopf behalten.

[Beifall bei den PIRATEN]

Weiterhin reden wir nicht nur über Deutschland, wir müssen uns nämlich auch die Europäische Union anschauen, denn die komplette Europäische Union schaut

auf Deutschland bei diesem Punkt, denn wir reden auch in Europa darüber, wie wir die Gelder zwischen Arm und Reich innerhalb Europas verteilen. Und wenn wir es in Deutschland nicht schaffen, uns auf unserer Ebene darüber einig zu werden, dass Solidarität wichtig ist, wie soll es in der Europäischen Union gelingen, andere Länder davon zu überzeugen, dass die Reichen auch mal den Ärmeren was geben müssen? Daher ist es noch viel wichtiger, dass wir uns dafür einsetzen, dass die Solidarität dort erhalten bleibt.

[Beifall bei den PIRATEN]

Es ist auch schon angesprochen mit Hauptstadtvertrag und ähnlichen Sachen. Das sollten wir in diesen Debatten nicht überbewerten, denn diese Aufgaben müssen sowieso erfüllt werden. Wer glaubt denn, dass irgendwie die Hälfte aller Demonstrationen, die in Berlin stattfinden – – Die finden doch hier statt, weil wir die Hauptstadt sind. Die finden doch nicht statt, weil wir als Berlin so schön sind o. Ä., sondern weil zufälligerweise die Bundesregierung hier sitzt, sonst hätten wir die halben Demonstrationen eh nicht hier und Botschafter u. Ä. Die werden sowieso kommen. Man muss es davon meiner Meinung nach auch trennen, weil der Länderfinanzausgleich damit nicht vermischt werden darf, denn dann wird uns das von dem Topf wieder abgezogen, und dann heißt es, guck mal, wir packen euch für die Sonderausgaben ein bisschen was obendrauf und dafür verzichtet ihr ein bisschen was beim Länderfinanzausgleich. Da tarieren wir das alles aus. Und wenn wir Glück haben, sind wir am Ende bei der schwarzen Null, und es ändert sich nicht gravierend was für uns, aber dann reden in zwei, drei, vier Jahren genau darüber wieder, wenn dann entweder der Hauptstadtvertrag wieder obsolet geworden ist, weil sich die Mittel verändert haben, oder vor allen Dingen ja auch, weil es ja schwankende Zahlungen sind u. Ä. und nicht jedes Jahr gleich bleibt.

Beim Altschuldenfonds, beim Länderfinanzausgleich geht es einfach um die finanzielle Sicherheit vom Land Berlin. Es geht nicht nur um die großen Milliarden, es geht auch um die kleine Million. Denn wenn wir im Großen und Ganzen am Ende eine Schule dichtmachen müssen, weil wir in diese Verhandlungen geschwächt hineingegangen sind, dann müssen Sie, liebe SPD, sich das am Ende auch ankreiden lassen. – Danke schön!

[Beifall bei den PIRATEN, den GRÜNEN und der LINKEN]

Vielen Dank! – Für den Senat hat jetzt der Senator Dr. Nußbaum das Wort. – Bitte schön!

(Heiko Herberg)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ja in der Debatte vieles Richtige gesagt worden, um was es geht. Es geht in der Tat nicht nur um sehr viel Geld für den Berliner Landeshaushalt, sondern es geht in diesen Verhandlungen auch um eine Grundsatzfrage, wie die Solidarität in Deutschland in den kommenden Jahren ausgestaltet sein soll. Da kann man schon in diesen Verhandlungen feststellen, dass Bayern oder die Südländer andere Vorstellungen haben, wie die Solidarität und wie der Begriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse in dieser Republik zu verstehen sind. Da kommen in der Tat hinter diesen Debatten Vorstellungen hoch, über das Thema Steuerautonomie beispielsweise, dass man glaubt, über einen ruinösen Steuerwettbewerb zulasten der schwächeren Länder die attraktiven Steuerzahler nach Bayern ziehen zu können, und im Norden sind dann die Sozialfälle. Man merkt also in den Gesprächen, es geht ums Geld, ja, wie immer, aber es geht auch um inhaltliche Vorstellungen, wie die Bundesrepublik Deutschland auch in Zeiten der Schuldenbremse ab 2020, wo wir eben diese Defizite nicht mehr über Kredite ausgleichen können, gestaltet werden soll. Ich glaube, das muss man bei allem im Hinterkopf haben.

Es geht in der Tat um sehr komplexe, schwierige, horizontal, also sprich zwischen den Ländern, aber auch vertikal, sprich zwischen Bund und Ländern, vernetzte Gespräche mit sehr komplexen volkswirtschaftlichen Modellen, die dahinter gelegt werden, die gerechnet werden müssen. Es ist ja schon mal angesprochen worden, Stadtstaatenwertung, 1 Prozentpunkt ungefähr 100 Millionen für Berlin, das rechnet sich natürlich jede Gebietskörperschaft für sich selbst runter. Bei den Flächenländern kommt dann noch die kommunale Ebene mit dazu. Das sind Verhandlungen, die in der Tat sehr schwierig sind. Und es sind vor allen Dingen Verhandlungen, die nicht nach den klassischen A-/B-Linien verlaufen, sondern sie laufen nach Stärken und Schwächen, sie laufen nach Interessengrundlagen. Jedes Land und auch der Bund versuchen, die eigenen Interessen zu wahren. Das ist verständlich, macht es aber in der Situation nicht einfacher.

Ich glaube, dass wir in Berlin – was unsere Haushaltspolitik der letzten Jahre anbelangt – gut aufgestellt sind. Wir haben gezeigt, und zwar sehr klar und deutlich: Das sind keine Sonntagsreden des Finanzsenators, sondern wir müssen das dem Stabilitätsrat zweimal im Jahr in Zahlen genau nachweisen, dass Berlin all seinen Verpflichtungen in den letzten Jahren nachgekommen ist. Wir haben uns als zuverlässiger Partner gezeigt. Wir haben uns auch dort in diesen Gremien Respekt verdient. Wir können vor allen Dingen damit beeindrucken, dass wir trotz der schwierigen Probleme, die wir in Berlin aufgrund der Sozialstruktur, der wachsenden Stadt, des Stadtstaatencharakters haben, auf der Ausgabenseite Disziplin

gehalten haben, anders als andere Länder. Auch das ist dem Stabilitätsrat berichtet worden, die Hessen haben sich im letzten Jahr ein Ausgabenwachstum von ca. 30 Prozent erlaubt, während wir bei ca. 7 Prozent waren, das Vierfache, das gilt auch für die Bayern. Und deswegen ist es auch Quatsch, wenn der Söder sagt, er finanziert hier das beitragsfreie Kitajahr. Der Finanzausgleich spielt sich eben nicht auf der Ausgabenseite ab, sondern er soll unterschiedliche Finanz- und Wirtschaftskraft ausgleichen. Das geht immer durcheinander. Es ist doch klar, dass jedes Landesparlament andere Schwerpunkte setzt. Zum Glück sind diese Schwerpunkte in Berlin anders als die in Bayern, und das ist auch gut so.

[Beifall bei der SPD und den PIRATEN – Beifall von Katrin Lompscher (LINKE)]

Wer wie Frau Pop meint, dass da am 11. Dezember der Showdown der Ministerpräsidenten ist – nichts gegen die Chefs, wie wir immer sagen –, aber wegen der Komplexität und der Verteilungswirkung der Modelle

[Zurufe von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN]

gibt es dort Verhandlungsgruppen und Experten – auch das ist gut so. Die schützen uns auch vor mancher zu schnellen Entscheidung, weil die Auswirkungen in der Vernetztheit der Bundesrepublik Deutschland in diesem System einfach zu groß sind.

Ich kann Ihnen ein einfaches Beispiel nennen: Wenn wir hier BMW-Motorräder produzieren, dann geht die Körperschaftsteuer nach Bayern. Oder wenn die Zinsabschlagsteuer eingeführt wird, dann hat plötzlich Hessen mehr Einnahmen, obwohl die Zinserträge möglicherweise in Berlin generiert werden. Diese Verknüpfung der verschiedenen Ebenen ist so komplex, dass es eine irrige Vorstellung ist, dass am 11. Dezember unsere werten Chefs dort sitzen und eine finale Detailentscheidung treffen werden.

Ich denke, der Senat – und auch der neue Senat – wird gut aufgestellt sein, diese Verhandlung zum Erfolg zu führen. Wir werden das im Zusammenklang mit den anderen Ländern deutlich machen – und darum geht es uns auch: Wir haben eine Ländergruppe, ein Forum, wo wir versuchen, 13 Länder zusammenzuhalten, die sich gegen die Geberländer positionieren. Dieser Zusammenhalt ist dann auch unsere Stärke, um vor allen Dingen Bayern, aber auch Hessen und Baden-Württemberg zu isolieren. Das ist uns bislang recht gut gelungen. Es wäre jetzt auch nicht richtig, zu viele Details offenzulegen. Ich glaube aber, alle, die sich öffentlich mit Papieren melden, werden am Ende deutlich machen müssen, dass sie diese Papiere in ihrem eigenen Interesse geschrieben haben, was auch legitim ist, was aber möglicherweise nicht das Interesse eines föderalen Verbundes von 16 Ländern ist.

Es ist auch klar, dass der LFA sich bewährt hat. Der LFA in seiner heutigen Grundstruktur ist durch mehrere

bundesverfassungsgerichtliche Verfahren gegangen. Er ist in der Grundstruktur immer wieder bestätigt worden. Die Ländergemeinschaft hat auch die letzte Fassung des LFAs mit allen Stimmen – auch mit den Stimmen der heute klagenden Länder Hessen und Bayern – konsentiert. Der LFA läuft bis 2020, und alle Akteure wissen letztlich, dass an der Grundsystematik dieses LFAs letztlich nicht zu rütteln ist, wenn man die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland mit Blick auf die Schuldenbremse ab 2020 nicht infrage stellen will.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall von Florian Graf (CDU)]

Das sind die Leitplanken.

Und es geht natürlich in diesen Gesprächen nicht nur um die horizontale Ebene – ich sagte das schon –, es geht auch um die vertikale Ebene. Da kommt das Thema Solidaritätszuschlag, wo deutlich ist, dass es wohl eine Mehrheit gibt, den Solidaritätszuschlag, was die Aufkommensseite anbelangt, zu halten, andererseits aber auch Berlin beispielsweise immer weniger aus diesem Solidaritätszuschlag bekommt. Im jetzigen Haushalt sind es noch 1,2 Milliarden Euro, und diese 1,2 Milliarden Euro werden uns im Jahr 2020 überhaupt nicht mehr zur Verfügung stehen. Deswegen ist auch klar und Konsens, und das müssen wir auch in den Verhandlungen adressieren und durchsetzen, dass der Bund sich hier nicht aus dem Staub machen kann und den Solidaritätszuschlag möglicherweise als Form der Körperschaftsteuer und der Einkommensteuer beibehält, aber das Aufkommen dann letztlich für sich beansprucht oder mit anderen Ausgaben, die er schon macht – Entflechtungsmittel, Regionalisierungsmittel –, oder mit den Umsatzpunkten, die er 1995 zur Integration der Ostländer an den LFA abgegeben hat, verrechnet. Das sind die Themen.

Es wird dann auch um einen Schuldenfonds gehen. Wie weit er Chancen hat, als großer Schuldenfonds verwirklicht zu werden, bezweifle ich. Aber eines ist auch klar: Es gibt Länder – und dazu gehört auch Berlin –, die mit ihrem hohen Schuldenstand eines dieser vier sogenannten Kriterien des Stabilitätsrats, nämlich die Schuldenquote, nicht erfüllen kann, wenn wir nicht eine nachhaltige Entlastung auf der Schuldenseite bekommen. Das gilt auch für das Saarland und Bremen. Das wird man mit berücksichtigen müssen, weil auch allen klar ist, dass wir nicht zu einer territorialen Neugliederung kommen werden. Es wird also bei dem Bestand der Bundesländer bleiben. Und wenn man in Zeiten der Schuldenbremse diese Bundesländer erhalten will, dann weiß auch der Bundesfinanzminister, dass er letztlich an der Grundstruktur eines Länderfinanzausgleichs nicht so viel rütteln und verschieben kann, dass diese Balance fundamental so verändert wird, dass die Länder ab 2020 nicht mehr die Schuldenbremse einhalten können.

Berlin ist inhaltlich – ich sagte es schon –, weil wir in der Vergangenheit unsere Hausaufgaben gemacht haben, gut

aufgestellt. Wir sind auch im Senat in dieser Frage sehr gut aufgestellt. Wir nehmen aktiv an den Verhandlungen teil. Deswegen ist es jetzt auch wichtig, keine falschen Signale zu senden. Es ist ein Alle-Mann- bzw. -Frau-Manöver, das wir durchziehen müssen. Es geht um sehr viel, und wir werden das, glaube ich, auch erfolgreich zu Ende führen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD und der CDU]

Danke schön, Herr Senator! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erledigung gefunden.

Wir kommen nun zu den Abstimmungen. Zunächst lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/1821-1 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind Grüne, Die Linke und die Piraten. Gegenstimmen? – CDU, SPD und der fraktionslose Kollege. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Zu dem Antrag Drucksache 17/1718 empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme in neuer Fassung. Wer dem Antrag in neuer Fassung im Wortlaut der Beschlussempfehlung Drucksache 17/1821 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind alle Fraktionen und der fraktionslose Kollege. Gibt es Gegenstimmen? – Eine Gegenstimme bei den Piraten. Enthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen.

Wir kommen zu

lfd. Nr. 2:

Fragestunde

gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in zwei Runden je nach Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung an den Senat. Das Verfahren ist Ihnen bekannt. Die erste Frage steht der Fraktion der SPD zu. – Frau Kollegin Monteiro, Sie haben das Wort!

Ich frage den Senat nach dem aktuellen Stand beim VBBBegleitservice, der im Sommer seine Begleitzeiten von 20 Uhr auf 16 Uhr reduziert hatte und damit mündige Bürger mit Behinderung, die diesen Service brauchen, dazu gezwungen hat, die Wohnung nach 16 Uhr nicht mehr zu verlassen. – Wie ist der aktuelle Stand, Frau Senatorin?

(Senator Dr. Ulrich Nußbaum)

Frau Kolat! Sie haben das Wort. – Bitte schön!

Frau Abgeordnete Monteiro! Sehr geehrte Damen und Herren! Der VBB-Begleitservice war häufig auch in diesem Hohen Haus Thema. Sie wissen, dass mir diese Dienstleistung sehr wichtig ist, auch politisch sehr wichtig ist, weil es sehr viele Menschen in unserer Stadt gibt, die mobilitätseingeschränkt sind – aus gesundheitlichen Gründen, aus Altersgründen – und die den öffentlichen Personennahverkehr nutzen wollen. Dass es so einen Begleitservice für diese Menschen gibt, finde ich erst einmal ganz wichtig.

Sie wissen aber auch, dass es für diese Dienstleistung in dieser Form keine Regelfinanzierung im Haushalt gibt, sondern dass wir diese wichtige Dienstleistung über Maßnahmen der Beschäftigungsförderung erbringen lassen. Das hat einige Besonderheiten – Frau Monteiro, Sie kennen das als Arbeitsmarktpolitikerin. Das sind Instrumente der Bundesregierung. Diese sind immer befristet und unterstehen auch bestimmten Veränderungen. Das nur zur Eingangsbemerkung, dass es keine Regelfinanzierung ist und dass es leider auch Veränderungen gibt, die wir nicht direkt beeinflussen können, wenn zum Beispiel Instrumente auf der Bundesebene verändert werden oder aber, wie in diesem aktuellen Fall, der Eingliederungstitel von Jobcentern ausgeschöpft ist oder aber auch das Parlament die Mittel, die für Beschäftigungsförderung zur Verfügung stehen, reduziert. Es gibt einige Eckpunkte, die nicht durch mich oder mein Haus determiniert sind, sondern durch andere Gegebenheiten.

Jetzt zu dem von Ihnen angesprochenen Fall. Es ist zu einer Angebotseinschränkung über die Sommerpause gekommen, weil einige FAV-Fälle ausgelaufen sind – das sind befristete Beschäftigungsverhältnisse. Bei der Anschlussbewilligung gab es bei zwei Jobcentern Probleme – ich kann sie auch benennen: Mitte und CharlottenburgWilmersdorf. Es gab Probleme deshalb, weil sie schon im ersten Halbjahr ihre Eingliederungstitel im Bereich der Beschäftigungsmaßnahmen ausgeschöpft haben, sodass sie keine neue Stellen, die im Rahmen des VBBBegleitservices ausgelaufen waren, bewilligen konnten. Das war die Ursache für die Problematik, dass es zu Leistungseinschränkungen gekommen ist.

Wir sind selbstverständlich sofort aktiv geworden. Was ist seitdem passiert? – Es gibt inzwischen 21 FAVBeschäftigte mehr im Begleitservice. Das ist vom Umfang her erweitert worden. Zurzeit gibt es 66 aktive Menschen, die im Service arbeiten, auch durch einen Kraftakt aller Jobcenter. Das möchte ich an dieser Stelle positiv hervorheben. Die anderen Jobcenter sind eingesprungen, um FAV-Plätze zu bewilligen. Wir sind jetzt bei einem

Bewilligungsstand von 77. Die Stellen werden besetzt, indem Menschen, die in Frage kommen, von den Jobcentern vermittelt werden. Sie kennen die Prozedur: Nicht alle Menschen, die vermittelt werden, kommen auch und nehmen diesen Job an. Um ein Beispiel zu nennen: Von 60 sind nur 33 bereit gewesen, solche Stellen auch anzunehmen. Das heißt, nach der Bewilligung dauert es etwas, bis man diese Stellen auch mit den richtigen Menschen besetzen kann. Ziel ist es, erst mal auf 80 zu kommen und ich bin optimistisch, dass wir nächstes Jahr wieder auf 100 kommen, um die gesamte Leistungsstärke zu haben. Wenn Sie fragen, was mein Ziel ist: Ich bin sehr optimistisch, dass wir den Leistungsumfang wieder in den alten Stand zurückversetzen können.

Vielen Dank! – Die erste Zusatzfrage haben Sie, Frau Kollegin Monteiro. – Bitte schön!

Herzlichen Dank, für Ihren Einsatz, Frau Senatorin! – Ich habe eine Nachfrage: Ab wann genau ist die Begleitung nach 16 Uhr wieder möglich? – Auf der Homepage des VBB-Begleitservice steht immer noch, dass nur bis 16 Uhr die Begleitung anzumelden ist.

Frau Senatorin!