Vielen Dank, Frau Platta! – Für die Piratenfraktion hat jetzt das Wort der Herr Abgeordnete Kowalewski. – Bitte!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Dieses Déjà-vu, weil die Koalition den Änderungsantrag aus der letzten Sitzung einfach als neuen Antrag eingereicht und sogar die ursprüngliche Überschrift beibehalten hat, werde ich jetzt ganz kurz machen, unseren Beitrag dazu. Das, was ich in der letzten Sitzung inhaltlich gesagt habe, brauche ich nicht zu wiederholen. Das finden Sie im Protokoll.
Der Antrag wird leider dieser Überschrift nicht gerecht, denn wenn es in Berlin gute Forschung an Ersatzmethoden gibt – und die gibt es zweifellos –, dann eben nicht wegen, sondern trotz der Senatspolitik. Das ändert dieser Antrag jetzt auch deswegen nicht, weil er weder die Forschung mit Tierversuchen erfolgreich eindämmen kann und das eigentlich auch noch nicht mal wirklich will, sondern auch keine Mittel bereitstellt, also zumindest keine sichtbaren Mittel – ich habe in diesem Antrag keine einzige Zahl gesehen –, um die Forschung an Alternativmethoden zu fördern, also vorher zu fördern. Hinterher, wenn dann die Forschung erfolgreich war und es einen Preis gibt, den wollen Sie jetzt unterstützen, das ist prima, das ist gut, aber Forschung muss auch erst mal finanziert werden, sonst kann man sie hinterher auch nicht auszeichnen.
Ich hatte trotzdem letztes Mal, weil wir es besser finden, wenn überhaupt was passiert, als wenn gar nichts passiert, unsere Zustimmung zu dem geänderten und von den Grünen dann zurückgezogenen Antrag angekündigt. Das tue ich auch jetzt wieder. Aber es wäre doch toll, wenn wir hier heute ein klares Zeichen für die Forschungshauptstadt für Alternativmethoden setzen können. Die kennen Sie aus dem Antragstitel. Und das geht ganz einfach: Die Koalition, also Sie, stimmen dem Änderungsantrag zu, und dann stimmen wir alle einstimmig dem geänderten Koalitionsantrag zu.
[Beifall bei den PIRATEN und den GRÜNEN – Martin Delius (PIRATEN): Großartiger Vorschlag! – Anja Kofbinger (GRÜNE): Genial!]
Und wo ist auch das Problem bei diesem Änderungsantrag? – Es geht hier um 5 Prozent des Etats, die da gefordert werden. Und das ist jetzt auch nicht Geld, das irgendwo verschwinden soll. Das Geld soll, wie wir alle gesagt haben, in vernünftige Forschung gehen, die den Forschungsstandort Berlin wirklich nach vorne bringt und zukunftsfähiger macht. Also noch mal: Einstimmige Zustimmung zu dem ersten Tierschutzantrag der Koalition in dieser Legislaturperiode, das können wir heute schaffen, wenn wir alle an einem Strang ziehen. Yes, we can. – Danke schön!
Vielen Dank, Herr Kowalewski! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es sind sofortige Abstimmungen beantragt.
Zunächst lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Bündnis 90/Die Grüne, die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD, der CDU und der fraktionslose Abgeordnete. Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltung. Dann ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wer nun dem Antrag der Koalitionsfraktionen Drucksache 17/1875 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der CDU, der Piraten und der fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – Das sind Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion. Damit ist dieser Antrag angenommen.
Punkt 20 der Tagesordnung war bereits die Priorität der Fraktion Die Linke unter Punkt 3.2 der Tagesordnung. Der nach der Dringlichkeitsliste vorgesehene Punkt 20 A der Tagesordnung wird im Einvernehmen mit der antragstellenden Fraktion Die Linke heute nicht aufgerufen.
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke. Das Wort hat Frau Abgeordnete Lompscher. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 1. Oktober hat die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse beschlossen. Am 23. Oktober tagt der Bundesratsausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung. Und am 7. November ist die Sitzung des Bundesrats mit dem ersten Durchgang dieses Gesetzes. Deshalb bringen wir heute den Antrag dringlich ein und wollen ihn auch sofort abstimmen lassen.
Die geplante Mietpreisbremse kann und wird nicht halten, was sie verspricht. Sie wird Mieterhöhungen nicht verhindern und auch die künftige Mietentwicklung nicht dämpfen. Ein Problem besteht z. B. darin, dass die Vermieter die Zeit bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes nach Schätzungen des Senats Mitte 2015 nutzen werden, bei Wiedervermietungen noch einmal kräftig zuzulangen und Mieterhöhungen vorzuziehen. Eine Stichtagsregelung hätte das verhindern können. So fließen nun aber die stark erhöhten Mietpreise in den nächsten Mietspiegel ein, der im Mai 2015 vorgelegt werden wird und der die Bezugsgröße für die dann aktuelle ortsübliche Vergleichsmiete und den zehnprozentigen Aufschlag sein wird. Das ist eine absurde Schraube nach oben und keine Bremse mit Stillstand.
Zweites Problem: Das Gesetz lässt zahlreiche Wieder- und Neuvermietungssituationen ungeregelt. Wohnungen, die gerade modernisiert wurden, sind ausgenommen. Wer also vor Wiedervermietung modernisiert, umgeht die Mietpreisbremse. Die vermeintliche Ausnahme wird damit zur Regel.
Und es fehlen Regelungen für Neubauten. Diese sind leicht vorstellbar, wir haben sie aber bewusst nicht in diesen Antrag aufgenommen, weil es eine halbwegs reale Chance zur Annahme geben soll. Der Berliner Mietspiegel z. B. gibt für Neubauten Miethöhen an, die 1,47 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche über den Beträgen der nächstälteren Baualtersgruppe 1991 bis 2002 liegen. Es wäre also methodisch ein Leichtes, Neubauwohnungen in eine Mietpreisbremse aufzunehmen, ohne den Neubau abzuwürgen. Das Resultat wären Rechtssicherheit und Planbarkeit für Mieterinnen und Mieter, keine Willkür mehr bei der Festlegung von Neubaumieten.
Es ist zudem nicht nachvollziehbar, warum die Mietrechtsänderung der schwarz-gelben Vorgängerregierung von 2013 mit diesem Gesetz nicht wenigstens entschärft wird, insbesondere die aus Mietersicht verschlechterten Regelungen zur Modernisierungsduldung.
Es ist zudem kritikwürdig, dass zur Änderung der Umlage von Modernisierungskosten bisher nur Ankündigungen bestehen. Hier liegt aber genau das Problem. Die Modernisierungsumlage bleibt der Mietpreistreiber und Verdrängungshebel schlechthin. Zitat aus dem Gesetzentwurf, den Sie jetzt hier vorliegen haben:
Modernisierungen vor Wiedervermietung erlauben eine erhöhte Wiedervermietungsmiete nach den Regeln einer Modernisierung im bestehenden Mietverhältnis. Die Vertragsparteien werden also so gestellt, als wäre die Modernisierungsmaßnahme im bestehenden Mietverhältnis durchgeführt und die Miete auf dieser Grundlage angepasst worden.
Angepasst heißt hier: erheblich erhöht. – So steht es im aktuellen Gesetzentwurf, und das ist keine Mietpreisbremse.
Mit der Sozialdemokratie wird es nicht mehr möglich sein, bei Neuvermietung 30-prozentige Mietzuschläge zu erheben. Das ist sozialdemokratische Politik.
Steinbrück hat seinerzeit zwischen Neuvermietung und Wiedervermietung nicht unterschieden. Die Neuvermietung und umfassende Modernisierung ist bekanntlich aus der jetzt vorgeschlagenen Regelung ausgenommen. Und bei der Wiedervermietung sind 30-prozentige Mietzuschläge dank Modernisierungsumlage weiterhin möglich. Wie würden Sie das nennen, Versprechen gehalten?
Für ihren lückenhaften und unzureichenden Gesetzesvorschlag hat die SPD über ein Jahr gebraucht, kräftig behindert von der CDU und der Immobilienlobby. Wir fordern deshalb heute den Senat auf, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung im Bundesrat nicht zuzustimmen. Mieterhöhungen ohne Wohnwertverbesserung sollen bei Bestandsmieten, die bereits die ortsübliche Vergleichsmiete erreicht haben, nur in Höhe des Inflationsausgleichs zulässig sein. Mieterhöhungen allein wegen der Wiedervermietung einer Wohnung halten wir für nicht angemessen.
Ein Senat, der sich die Mietpreisdämpfung in Berlin auf die Fahnen schreibt, darf doch nicht ernsthaft einem Gesetz zustimmen, bei dem bei jeder Weitervermietung 10 Prozent auf die ortsübliche Vergleichsmiete aufgeschlagen werden, auch wenn sich an der Wohnung nichts weiter ändert, als dass Frau A aus- und Herr B einzieht. Berlin soll sich gemeinsam mit anderen Bundesländern deshalb für eine Mietpreisbremse einsetzen, die ihren Namen auch verdient. Das erwarten auch die Berlinerinnen und Berliner von uns. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Wir haben in mittlerweile fast jeder Sitzung dieses Hohen Hauses über die Notwendigkeit bezahlbaren Wohnraums in Berlin gesprochen.
Wir haben gerade in der letzten Abgeordnetenhaussitzung über die Grundstücke der BImA gemeinsam und einstimmig einen Antrag eingebracht, der richtig war. Ich habe von dieser Stelle – und Herr Senator Müller ebenfalls – oft darauf verwiesen, dass das Mietrecht Bundesrecht ist,
und Berlin ist in seinen klaren Entscheidungen wie z. B. dem Mietenbündnis mit den Wohnungsbaugesellschaften, der Kappungsgrenze, der neuen Liegenschaftspolitik, dem Neubau, dem Zukauf von Wohnungen weiter gegangen als das, was uns jetzt vom Bund vorliegt. Da haben Sie, Frau Lompscher, recht.
Trotzdem muss ich sehr klar sagen: Es ist eine richtige Entscheidung, die Mietpreisbremse für das Bundesgebiet im Bundesgesetz zu verankern. Man merkt natürlich an einigen Punkten, dass es ein Kompromissvorschlag ist – das hat Herr Müller heute früh in seiner Antwort auf die Anfrage schon deutlich gesagt. Es ist ein Kompromissvorschlag in einer Koalition. Weil Sie die SPD angesprochen haben: Die SPD in Berlin und auch im Bund hat die Initiative ergriffen – und das ist gut so. Auch das ist wiederum keine Lex Berlin, sondern es betrifft mittlerweile alle Großstädte, dass sie bezahlbaren Wohnraum brauchen, und deshalb muss so eine Mietpreisbremse auch im Bundesrecht verankert werden.
Ich bin froh: Wir haben ein Instrument. Es ist ein Anfang. Natürlich ist die Begrenzung auf 10 Prozent für Neuvermietung und für Modernisierung ein richtiger Ansatz. Die Gültigkeit von fünf Jahren – auch das wurde heute früh schon besprochen – empfinden wir auch als zu kurz. Aber ich denke, im laufenden Verfahren – und das hat der zuständige Bundesminister schon angekündigt – müssen wir uns dafür stark machen, dass das nach unseren Interessen auch länger dauern wird. Berlin wird die Mietpreisbremse sofort einführen, da wir mittlerweile in der ganzen Stadt eine angespannte Wohnungslage haben.
Die Mietpreisbremse ist richtig und wichtig. Es ist ein Anfang, und wir müssen unseren Einfluss geltend machen, dass das so, wie wir das in Berlin mit den Wohnungsbaugesellschaften umgesetzt haben und noch weiter
umsetzen werden, dann auch im Bund für die gesamten Bundesländer gelten wird. Da haben wir noch ein Stück weit Arbeit vor uns, aber ich denke, es ist eine richtige Initiative, das ins Mietrecht einzubringen. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Frau Spranger! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort der Herr Abgeordnete Otto. – Bitte!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegin Spranger! Der letzte Satz, der stimmte: Es ist richtig, diese Mietpreisbremse in das Mietrecht einzubringen. Das ist korrekt. Das sehen wir genauso.
Und wir sehen das nicht erst seit dieser Woche so. Wenn Sie noch einmal nachblättern: Im Jahr 2008 haben wir hier in diesem Parlament einen Antrag eingebracht, der damals den Betreff hatte „Mietsteigerungen bei Neuvermietungen begrenzen“. Das war die Drucksache 16/1981. Da haben wir Folgendes reingeschrieben: Wir müssen im BGB eine Regelung für neue Mietverträge haben. Damals haben das die SPD, die CDU, die Linke und die FDP hier abgelehnt. Es ist schön, dass mittlerweile bis in die Koalition auf Bundesebene und bis in die Fraktionen dieses Hauses alle anderer Meinung sind. Das ist schön, und darüber freuen wir uns.