Protokoll der Sitzung vom 11.12.2014

Ich komme zur

lfd. Nr. 7:

Wahl von vier Abgeordneten zu Vertretern Berlins für die 38. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 9. bis 11. Juni 2015 in Dresden

Wahl Drucksache 17/1965

Vier Vertreter des Hauses sind zu wählen. Die Wahl kann mit einfacher Mehrheit und verbundener Wahl durch Handaufheben durchgeführt werden.

Zur Wahl werden vorgeschlagen:

− Frau Abgeordnete Dr. Clara West von der Fraktion der SPD,

− Frau Abgeordnete Bruni Wildenhein-Lauterbach von der Fraktion der SPD,

− Herr Abgeordneter Sven Rissmann von der Fraktion der CDU und

− Frau Abgeordnete Antje Kapek von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Wer die Genannten wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Eine Enthaltung! – Dann ist das einstimmig festgestellt. Damit sind die vorgeschlagenen Abgeordneten zu Vertretern Berlins für die 38. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages gewählt. – Herzlichen Glückwunsch im Namen des Hauses!

[Allgemeiner Beifall]

Ich rufe auf:

lfd. Nr. 7 A:

Wahl der Mitglieder des Medienrates der Medienanstalt Berlin-Brandenburg

Wahl Drucksache 17/1757

Da haben sich die Fraktionen einvernehmlich darauf verständigt, die Wahl, Drucksache 17/1757, dringlich auf die Tagesordnung zu setzen. Ich gehe davon aus, dass dem nicht widersprochen wird. – Das ist auch so.

Zur Wahl erforderlich sind die Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des Hauses, das sind mindestens 100 Ja-Stimmen. Ich denke mal, dass so viele Kollegen auf jeden Fall im Raum sind. Der Landtag Brandenburg hat bereits den Vorsitzenden und zwei der drei dem Land Brandenburg zustehenden Mitglieder in seiner 96. Sitzung am 26. Juni 2014 gewählt.

Zuerst lasse ich über den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Prof. Dr. Hansjürgen Rosenbauer – abstimmen. Die Wahl kann gemäß § 74 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung in einfacher Abstimmung stattfinden. Wer Herrn

(Vizepräsident Andreas Gram)

Dr. Rosenbauer zum Vorsitzenden des Medienrates der Medienanstalt Berlin-Brandenburg zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Eine Enthaltung. – Auf jeden Fall ist dadurch die erforderliche Mehrheit erreicht. Herzlichen Glückwunsch an Herrn Prof. Dr. Hansjürgen Rosenbauer!

[Allgemeiner Beifall]

Zur Wahl der weiteren Mitglieder, die das Land Berlin stellen kann, wurden vorgeschlagen: – von der Fraktion der SPD: Frau Karin Schubert, – von der Fraktion der CDU: Frau Gabriele Wiechatzek, – von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Herr Markus Beckedahl.

Ich habe gehört, dass Herr Beckedahl im Saal oder auf der Tribüne sein soll. – Herzlich willkommen bei uns, Herr Beckedahl!

[Beifall]

Die gleiche Prozedur noch einmal: Wer die Genannten wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das scheint mir spiegelbildlich zu sein. – Herr Kollege ClausBrunner! Wie sieht es bei Ihnen aus? – Und eine Enthaltung. Gegenstimmen sehe ich nicht. Damit sind auch die drei Herrschaften mit der erforderlichen Mehrheit gewählt, und ich darf im Namen des Hauses herzlich gratulieren!

[Beifall]

Für das Protokoll: Der fraktionslose Abgeordnete hat sich mit einem positiven Votum in allen Fällen beteiligt.

[Christopher Lauer (PIRATEN): Toll! Ein Extra- Applaus!]

Ich komme nun zu

lfd. Nr. 8:

Ein gemeinsames IT-Nachnutzungs- und IT-Recyclingkonzept für das Land Berlin

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 13. Oktober 2014 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. November 2014 Drucksache 17/1959

zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/0852

In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und ich erteile hiermit dem Kollegen Birk das Wort. – Bitte schön, Herr Kollege!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Weihnachtszeit – Geschenkezeit. Bei dem einen oder der anderen von Ihnen landet vielleicht ein neues Handy auf dem Gabentisch oder ein neues Tablet oder ein neuer PC

für die Kinder. Da stellt sich die Frage: Was passiert eigentlich mit den vorhandenen Altgeräten? – Das Handy verschwindet vielleicht zuerst einmal in der Schublade, wo schon die fünf früher ausgemusterten liegen, der PC im Keller, das ausgemusterte Tablet bekommt vielleicht die Nichte. Oder landet vielleicht gleich alles im Müll? – Bitte nicht! Bitte informieren Sie sich stattdessen über Vereine oder zertifizierte Firmen, die diese Geräte zur umweltgerechten Wiederverwertung nutzen!

[Beifall bei den GRÜNEN – Unruhe]

Entschuldigung, meine Herrschaften! Es ist ein Gemurmel im Saal. Ein wenig weniger reden – wer reden will, kann rausgehen.

Vielleicht denken die Damen und Herren gerade über ihre Altgeräte nach! – Denn die Bitkom schätzt, dass allein vier Millionen Althandys in Berlins Schubladen schlummern. Das ist ein Schatz, der zehn Tonnen Silber, 96 Kilogramm Gold und 40 Kilogramm Palladium enthält. Kein Wunder, dass der illegale Handel mit Elektroschrott inzwischen ein sehr einträgliches Geschäft ist! Schätzungen sprechen von jährlich rund 150 000 Tonnen deutschem Elektroschrott, der illegal nach Asien und Afrika exportiert wird.

Diesen Praktiken kann nur entgegengewirkt werden, wenn die gesamten Lebenszyklen von IT- und Elektrogeräten unter ökologischen und sozialen Gesichtspunkten betrachtet werden, und hier muss auch das Land Berlin seiner Verantwortung nachkommen.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]

All dies war für uns ein Grund, nachzuforschen, was eigentlich mit den IT-Geräten im öffentlichen Dienst nach ihrer Ausmusterung passiert. Immerhin geht es um derzeit 78 000 PCs, die in der unmittelbaren Berliner Verwaltung stehen, samt dem üblichen Zubehör – von Servern, Smartphones etc. ganz zu schweigen. Wir haben gleich zwölf schriftliche Anfragen dazu gestellt. Die zusammengefasste Standardantwort lautet: Nachnutzung und Recycling von IT-Geräten obliegen der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung. Wir sagen: Das muss den Senat nicht hindern, gemeinsam mit den Bezirken ein einheitliches IT-Nachnutzungs- und Recyclingkonzept zu entwickeln, das dann per Rahmenvereinbarung oder per Verordnung zur Geltung kommt.

Nun wird uns sicher gleich entgegengehalten, dass schon jetzt für zwei Drittel der PC-Arbeitsplätze der Rahmenvertrag des ITDZ gilt, der eine Rücknahme durch entsprechend zertifizierte Hersteller vorsieht. Das ist ja

(Vizepräsident Andreas Gram)

schön, aber es bleiben immer noch rund 26 000 PCs mit Zubehör, für die dieser Rahmenvertrag nicht gilt. Außen vor bei diesen Zahlen bleiben im Übrigen auch Schulen und die nicht unmittelbaren Landesbehörden. Es gibt also durchaus einen relevanten Regelungsbedarf. Wir schlagen in unserem Antrag für neu zu erwerbende Geräte qualifizierte Rücknahmeverpflichtungen für alle Lieferanten vor. Für Geräte ohne entsprechenden Rahmenvertrag soll ein abgestuftes Nachnutzungs- und Recyclingkonzept gelten. Höchste Priorität dabei ist die Weitergabe an Schulen, soweit die Geräte dafür noch taugen. Ansonsten sollten nutzbare Geräte an Sozialeinrichtungen oder gemeinnützige Träger abgegeben werden. Erst dann soll der Verkauf an Gewerbetreibende erwogen werden, wobei Broker auch mittelbar auszuschließen sind. Verbleibende Geräte könnten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angeboten werden, und der Rest soll zum umweltgerechten Recycling an zertifizierte Anbieter gehen. Bei all dem sind natürlich strenge Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen zu beachten. Früher gab es ein Portal zur Weitergabe von Altgeräten. So etwas wollen wir wieder einführen, damit sich nicht jede Verwaltung einzeln und mühselig auf den Weg machen muss. Zu dem ganzen Themenkomplex möchten wir ein standardisiertes Berichtswesen über die Rückgewinnungsquote und die Recyclingkosten.

Ich finde, damit haben wir ein praktikables Verfahren vorgelegt, und wenn die Koalition etwas anderes will, hätte sie es ja vorschlagen können.

[Beifall bei den GRÜNEN]

Aber, wenn wundert’s? Unser Vorschlag wurde, wie immer, abgelehnt. Herr Dregger verwies auf das geplante Landes-E-Government-Gesetz, auf dessen Basis dann ja eine einheitliche IT-Strategie umgesetzt werden könne, wozu auch die Entsorgung von Altgeräten zähle. Im Prinzip haben Sie ja recht, Herr Dregger! Aber dann muss ich Sie noch einmal daran erinnern, dass es schon unter RotRot einen Referentenentwurf zu einem E-GovernmentGesetz des Landes gab. Es ist dieser rot-schwarzen Koalition auch nach drei Jahren nicht gelungen, sich auf eine neue Vorlage zu einigen. Ich halte das für eine Stadt für megapeinlich, die sich als Smart City und neues Silicon Valley profilieren will.

[Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN]

Damit stehen die Chancen auf Null, noch in dieser Legislaturperiode eine einheitliche IT- und E-Governmentstrategie nicht nur zu beschließen, sondern auch umzusetzen.