Thomas Birk
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Danke schön! – Herr Innensenator! Vor dem Hintergrund, dass das E-Government-Gesetz am 10. Juni in Kraft getreten ist, wonach der IKT-Staatssekretär die volle Verantwortung für die IT in Berlin hat und die dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung nicht mehr als Ausrede dienen kann,
wie das Herr Krömer noch mal im Ausschuss für Digitale Verwaltung versucht hat, und vor dem Hintergrund, dass von 18 Punkten, die noch zu erledigen sind, 16 auf Gelb gesetzt sind:
Ist Ihnen bewusst, dass Ihr Haus und nicht die Wahlleiter der Bezirke bzw. irgendwelche Drucker, die nicht funktionieren, die volle Verantwortung dafür trägt, dass diese Wahl funktioniert?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst, Herr Kohlmeier, wie Herr Doering soeben schon richtig reingerufen hat: Sie haben sich viereinhalb Jahre Zeit gelassen, dieses Gesetz hier endlich zu beraten und einzubringen, und dann muss es mit Dringlichkeit beschlossen und gestern mit Dringlichkeit durch den Hauptausschuss gebracht werden, wo erkennbar Ihre Koalition überhaupt nicht wusste, wovon die Rede ist! Ich finde, das ist diesem wichtigen Thema nicht angemessen. Zwei Wochen wären schon noch Zeit gewesen.
Heute bin ich einem Wechselbad der Gefühle ausgesetzt – ich gebe es gerne zu – in wahrscheinlich meiner letzten Rede hier im Abgeordnetenhaus, weil ich nicht mehr kandidiere. Es überwiegt zum einen die Freude, dass wir endlich dieses E-Governement-Gesetz auf den Weg bringen können, auf der anderen Seite ist jedoch der Ärger über die verlorene Zeit auch groß – es sind viereinhalb verlorene Jahre, die Rot-Schwarz und insbesondere Innensenator Henkel mit zu verantworten haben –, dass wir erst jetzt, zum Ende der Legislaturperiode zu dem kommen, was man am Start hätte machen müssen: ein E-Governement-Gesetz, und das dann umsetzen und nicht alles der nächsten Legislaturperiode überlassen. Das ist jammerschade!
Dann finde ich noch bezeichnend: Die CDU-Fraktion hat sich heute Morgen zusammen mit dem SIBB, das ist der Verband der IT-Wirtschaft in Berlin und Brandenburg, für das großartige Gesetz, das sie selbstverständlich alleine, ohne den Koalitionspartner oder irgendjemanden sonst, verabschiedet hat, feiern lassen, und jetzt sind die Reihen hier geleert. Das heißt, die Priorität scheint bei Ihnen nicht so weit vorne zu liegen, sonst hätten Sie das auch früher geschafft. Herr Henkel trat heute Morgen kurz auf, hielt ein Grußwort, machte sozusagen den Grußonkel, und mehr hatte er zu diesem Gesetz und zur Herbeiführung einer Entscheidung auch nicht beigetragen. Sie haben als Letztes nur den Widerstand bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschworen. Das ist kein positiver Beitrag zu Ihrem Gesetz. Sie hätten die letzten Jahre vielleicht mehr kämpfen müssen, mein lieber Herr Innensenator!
Gerne!
Die Antwort liegt zum Teil in meiner Rede, die ich noch vor mir habe. Ich kann Ihnen aber so weit schon mal versprechen: Wir werden nicht gegen das Gesetz stimmen, weil wir es richtig und wichtig finden, dass ein solches Gesetz verabschiedet wird. Wir anerkennen auch, dass das Gesetz sehr viel weiter geht als das, was ursprünglich vom Senat vorgelegt wurde. Wir haben aber noch weitergehende Vorschläge, wie sich das für eine Opposition, die konstruktiv sein will, gehört. Und weil diese Vorschläge nicht alle berücksichtigt wurden und weil wir ein paar große Risiken sehen, die ich Ihnen auch gleich vortragen werde, werden wir uns heute nur enthalten.
Wir freuen uns aber, dass wir endlich zu dem Punkt kommen, dass wir sagen können: Berlin hat wie viele andere Bundesländer – manche haben es schon ein paar Jahre lang – endlich auch ein E-Government-Gesetz! Das
gehört sich für eine digitale Hauptstadt. Wir sind da leider ein bisschen spät dran. Wir hätten federführend und Vorreiter sein können. Ihre Fraktionen haben jetzt von anderen Bundesländern abgeschrieben. Anders herum wäre es schöner gewesen.
Wenn hier der Innensenator geredet hätte – er tut es nicht, obwohl es eigentlich um die Einbringung einer Senatsvorlage geht, die allerdings völlig verändert verabschiedet werden wird –, dann hätte er auch auf die Versäumnisse der letzten viereinhalb Jahre hinweisen müssen, denn nichts von dem Koalitionsvertrag wurde umgesetzt. Sie haben eine standardisierte IT-Landschaft versprochen und wollten die Hälfte der Verwaltung mit der E-Akte versorgen. Jetzt kommt dabei ein kleiner Pilot mit 2 000 Arbeitsplätzen heraus, anstatt 34 000 – in vier Behörden. Wir hatten die Windows-XP-Probleme, und wahrscheinlich haben wir immer noch Windows-Server 2003 im Einsatz, obwohl sie längst nicht mehr unterstützt werden. Die Ursachen für die Probleme, die wir bei den Bürgerämtern, beim Flüchtlingsmanagement und selbst bei den bröckelnden Brücken haben, liegen auch bei den Mängeln der Digitalisierung. Der Rechnungshof hat Ihnen mit dem Bericht eine schallende Ohrfeige gegeben, und dem können wir uns leider nur anschließen.
Die Koalition der Infrastruktur versagt nicht nur beim Bauen, sondern genauso bei der digitalen Infrastruktur.
Dieses Gesetz, das heute vorliegt, hat fast so lange gebraucht wie das Gesetz zum Klimaschutz, das sich dann am Schluss Energiewendegesetz nannte. Daran sieht man, wie lange Sie brauchen, um Dinge, die für uns die höchste Priorität haben, umzusetzen oder überhaupt erst einmal in Gang zu bringen. Das sind die falschen Prioritäten. Es braucht langsam eine andere Koalition, die schneller vorangeht und die Dinge, die jetzt beschlossen werden, schnell umsetzt.
Tatsächlich gab es einen Referentenentwurf zu diesem Gesetz schon 2011 unter Rot-Rot, der auch schon von den anderen Behörden bewertet wurde. Der erste Besprechungspunkt in der Legislaturperiode der rot-schwarzen Koalition war das neue E-Governmentgesetz. Jetzt sind wir am Ende der Legislaturperiode, und es liegt endlich vor. Dabei hätten Sie das Ganze vom Ende her denken müssen. Wenn man die Standardisierung der IT und die Einführung der elektronischen Akte will, dann hätte man dieses Gesetz am Anfang gebraucht.
Was im Oktober 2015 kam, war ein weichgewaschener Entwurf, der nichts mehr von der Verbindlichkeit hatte,
wie sie ursprünglich geplant war. Es bedurfte der Fraktionen, die sich allerdings des Verstands von klugen Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern bedienen mussten, um einen besseren Entwurf daraus zu machen. Ich begrüße bei dieser Gelegenheit ganz herzlich Herrn Pasutti und Herrn Both, die ich vorhin noch gesehen habe und die jetzt auf der Tribüne sitzen. Kluge Menschen aus der Verwaltung und den Personalvertretungen haben allen Fraktionen Hinweise gegeben. Jetzt sind im Gesetz eine klare Verbindlichkeit verankert, ein starker ITStaatssekretär, eine starke IT-Staatssekretärin, mehr Barrierefreiheit und mehr IKT-Sicherheit. Diese Punkte tragen wir selbstverständlich mit, und deswegen sind sie in unserem Globaländerungsantrag, der gemeinsam von der Opposition vorgelegt wurde, auch enthalten, denn wir mussten uns immer auf die Ursprungs-Beschlussvorlage des Senats beziehen. Insofern haben wir diese Dinge mit übernommen.
An einem besonderen Punkt zielen Sie allerdings über das Ziel hinaus. Um zu kompensieren, dass Sie hier fast fünf Jahre lang geschlafen haben, wollen Sie die IKTMittel für die verfahrensunabhängige IT im nächsten Haushalt vollständig dem IKT-Staatssekretär übertragen und den Anschluss- und Benutzerzwang ans ITDZ mit einem Schlag schon zum 1. Januar 2018 vollziehen. Das wird nicht gelingen! Sie haben gleich, weil Sie selbst nicht daran glauben konnten, eine Ausnahmeregel geschaffen. Wahrscheinlich wird die Ausnahme erst einmal die Regel werden, und peu à peu wird dann dieser Anschlusszwang tatsächlich vollzogen werden. Alles andere wird furchtbar teuer, denn Sie müssen das Personal, das Sie in den Verwaltungen haben, erst einmal weiterbezahlen und dann, inklusive der Mehrwertsteuer, das durch das ITDZ – sie machen das nicht selbst, denn sie haben auch nicht die Leute – am Markt einkaufen. Da bezahlen Sie beides doppelt. Ich prognostiziere schon mal, dass das mindestens 100 Millionen Euro kosten wird.
Wir hätten gern einen realistischeren Plan gehabt und wären gern auf das Jahr 2022 gegangen. Als Kompromiss haben wir das Jahr 2020 angeboten, aber auch das haben Sie abgelehnt, wie Sie stets die Realität verweigern, wie wir heute schon an anderen Punkten hörten. Das wird jedoch in der Praxis zu reparieren sein.
Ich komme nun zu unserem Änderungsantrag. Sie haben elf Änderungen übernommen – vielen Dank dafür! –, aber wir haben etwa 15 weitere Änderungen. Der Schwerpunkt liegt bei der Transparenz. Wir hatten – wie im Transparenzgesetz, das wir auch schon vorgelegt haben – eine verpflichtende Veröffentlichung von Daten gefordert, die von der öffentlichen Hand erstellt werden. Wir hätten gern einen Chief Information Security Officer, weil die IT-Sicherheit in Berlin ganz besonders im Argen liegt. Wir hätten gern ein Referat für Barrierefreiheit gehabt, und wir hätten gern auf die Streichung des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes verzichtet, denn
das ist der Hammer: Nur, weil Sie ein Satz in diesem Gesetz stört, nämlich die dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung, streichen Sie gleich das gesamte Leitbild für die Berliner Verwaltung. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Ein Gesetz, das 1999 von allen Fraktionen und mit den reformwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf den Weg gebracht worden ist, wird heute mit einem Federstrich gestrichen. Die Folgen sind verheerend – leider kann ich es nicht weiter ausführen.
Alles in allem möchte ich sagen: Das ist trotzdem ein guter Tag, denn er bietet die Agenda für die nächste Legislaturperiode.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die E-Akte keine Datei ist, sondern eine vollelektronische Aktenführung, die vollständige Digitalisierung des Verwaltungshandelns. Dazu müssen alle Prozesse analysiert, standardisiert, optimiert und dann schließlich digitalisiert werden. Dazu werden Sie sehr viel Koordinierung brauchen. – Dazu hatten wir auch einen Satz im Gesetz, den Sie leider nicht übernommen haben. – Wir brauchen Prozessmanagerinnen und -manager in allen Behörden, und die Zusammenarbeit mit der Servicestelle Prozessmanagement in Pankow muss eingegangen werden. Das wird viele Jahre brauchen. Wir haben schon 2009 beschlossen, die 100 wichtigsten Prozesse zu standardisieren, und haben gerade einmal acht geschafft. Wenn wir so weitermachen, dann dauert das bis 2050, aber diese Zeit haben wir nicht. Deshalb müssen wir da einen stärkeren Turbo einlegen.
Mit diesem Bewusstsein verabschiede ich mich nach elf Jahren aus freien Stücken. Ein Lichtblick ist, dass wir als Opposition am Ende noch mal einbezogen wurden, aber ich möchte auch noch einen anderen Lichtblick kurz benennen – eigentlich hatte ich mehr vorbereitet. Ich möchte mich bedanken, dass ein anderes Herzstück meiner und unserer Arbeit – Anja Kofbinger war auch beteiligt –, nämlich die Initiative Sexuelle Vielfalt, die einmal als Aktionsplan gegen Homophobie und Transphobie gestartet ist, Wirklichkeit wurde. – Jetzt redet Herr Lederer gerade, aber ich wollte ihm einfach noch mal sagen: Der schönste Moment in diesem Parlament war für mich, als ich den langen Änderungsantrag der rot-roten Koalition zu unserem damaligen Antrag gelesen habe, was dann auch umgesetzt wurde. Das freut mich bis heute. Vielen Dank für die Zusammenarbeit! Alles Gute!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir wollen heute mit einem gemeinsamen Antrag der Oppositionsfraktionen ein Thema in den Fokus stellen, das diese Koalition wie so viele Themen in dieser Legislaturperiode sträflich vernachlässigt hat: die Bildung mit digitalen Medien. Lassen Sie mich dazu drei Gedanken vorausschicken.
Erstens: Kinder gehen heute von klein auf mit digitalen Medien wie selbstverständlich um. Smartphones, Spielekonsolen, Tablets und der PC gehören von Anfang an zu ihrem Alltag, während meine Generation sich die Nutzung teilweise mühselig aneignen musste. Kinder und Jugendliche gehen aber auch teils leichtsinnig mit diesen Medien um. Risiken und Chancen liegen hier dicht beieinander. Sie brauchen deswegen Unterstützung von klein auf. Wir wollen sie ihnen geben.
Zweitens: Die Digitalbranche boomt in Berlin wie in kaum einer anderen europäischen Stadt. Zum Segen Berlins hat sich hier ein Markt entwickelt, der Computerexpertinnen und -experten aus aller Welt nach Berlin zieht. Was tut der Senat, damit auch Berlins Kinder und Jugendliche auf diesem Arbeitsmarkt der Zukunft bestehen können? – Viel zu wenig!
In der Digitalagenda des Regierenden Bürgermeisters kommt das Thema Schule gar nicht vor. Niemand kann etwas gegen 30 zusätzliche IT-Professuren haben, aber bevor hier aufgewachsene Berliner Studierende Informatik studieren, müssen sie erst mal die Basis dazu erlangen. Dazu hat diese Koalition nichts bis wenig beigetragen. Das wollen wir ändern.
Drittens: Unterricht mit digitalen Medien ist nicht nur aus den vorgenannten Gründen wichtig, sondern auch, weil die Digitalisierung unser Leben im Alltag, in der Ausbildung, in fast allen Berufen so durchdrungen hat, dass der Umgang mit digitalen Medien und Internet heute zu den Grundfertigkeiten gehört wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Digitale Medien – didaktisch klug angewandt – können den Unterricht ungeheuer bereichern. Sie ermöglichen mehr individuelles, aber auch kollaboratives Lernen. Sie lösen die Bindung an Zeit und Raum auf. Sie erschließen auf die Schnelle Welten und Fakten.
Deswegen ist der neue Rahmenlehrplan zur fächerübergreifenden Kompetenzentwicklung im Bereich Medienbildung durchaus ein Schritt nach vorne, der aber nun mit Leben gefüllt werden muss. Die Schulen und andere Bildungsträger brauchen die notwendigen Voraussetzungen und Unterstützung, damit sie diese Anforderungen
(Martin Delius)
erfüllen können, und sie müssen endlich von uns als Parlament und vom Senat diese auch bekommen.
Wir fordern den Senat deshalb auf, ein Konzept in Abstimmung mit Trägern zu erstellen, das folgende Punkte umfasst: Die Ausstattung der Schulen mit digitalen Medien ist höchst unterschiedlich. Angeblich soll ein PC auf fünf Schülerinnen und Schüler kommen. Wir wissen aber überhaupt nicht, was das für Geräte sind und in welchem Zustand sie sich befinden. Wir brauchen deswegen eine Bestandsaufnahme, aber auch eine Zielstellung bezüglich der Ausstattung und des technischen Supports der Geräte.
Von allen Schulen hören wir, dass es nicht weiter tragbar ist, dass wenige Lehrkräfte mit lächerlichen Ermäßigungsstunden praktisch die Wartung der Hard- und Software und zugleich die konzeptionelle Entwicklung für die Schule leisten sollen. Der eben diskutierte Antrag lässt da viele Fragen offen. Herr Delius hat das ausgeführt. Wir brauchen auch eine verlässliche Breitbandkapazität und freies WLAN an Schulen, wenn wir digitale Medien beständig im Unterricht einsetzen wollen.
Mindestens ebenso wichtig wie die technische Ausstattung und Pflege ist die Bereitschaft und Kompetenz der Lehrkräfte und aller anderen pädagogischen Kräfte an der Schule, souverän mit digitalen Medien umzugehen. Dazu brauchen sie eine zukunftsgerechte Aus- und Fortbildung und einen beständigen Austausch zur Entwicklung fachdidaktischer Konzepte, denn es kann ein großer Unterschied sein, wie ich digitale Medien für Mathe, Geschichte oder Kulturaufführungen einsetze. Wir wollen, dass digitale Medien auch inklusiv und geschlechtergerecht genutzt werden, also nicht nur anziehend für männliche Jugendliche sind.
Der E-Education-Masterplan, der dazu vor zehn Jahren noch seinen Zweck erfüllte, ist inzwischen völlig veraltet und müsste von Grund auf erneuert werden. Dazu braucht es aber Personal in der Verwaltung. Das kann nicht nur an einer Person, die sich schon halb im Ruhestand befindet, hängenbleiben.
Wir brauchen dringend Empfehlungen zum Einsatz privater digitaler Geräte und zum Umgang mit sozialen Medien. Facebook scheint uns nicht das richtige Medium zum Austausch zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern zu sein. Ein solcher Austausch kann über eine Lernplattform stattfinden. Wir wollen ein webbasiertes Angebot, das für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern gleichermaßen attraktiv ist. Lernraum Berlin scheint dies noch nicht im ausreichenden Maß zu sein. Wir wollen darüber hinaus frei verwendbare Inhalte –
Open-Education-Ressources – über diese Plattform anbieten.
Als Partner für Schule, aber auch darüber hinaus brauchen wir unbedingt die Absicherung der außerschulischen Träger der Medienbildung. Dies ist angesichts der weggefallenen EU-Fördermittel besonders wichtig. Diese Träger mit anderen Fachleuten haben zu Beginn der Legislaturperiode dreimal zu einem Runden Tisch eingeladen und uns als Politik dazugeladen. Die Opposition ist erschienen, die Regierung und die Koalitionsfraktionen leider nicht. Damit haben sie sich nachhaltig blamiert. Wir brauchen dieses Know-how zur digitalen Medienbildung an einem Tisch. Lassen Sie uns das gemeinsam zur Zukunft unserer Kinder diskutieren und sichern! Ich bin auf die Diskussion gespannt. Wir sind dazu bereit. – Vielen Dank!
Entschuldigung, dass ich so spät erst interveniere, aber der letzte Satz hat mich herausgefordert. – Herr Schlede! Sie haben die kleine Chance: Wir haben schon ein bisschen konzeptionell vorgearbeitet. Wenn Sie auf die Webseite unserer Fraktion gehen, finden Sie unter „Grün digital“ ein längeres Konzeptpapier, wo aus unserer Sicht schon vieles beantwortet ist, was Sie hier einfordern.
Aber Sie haben natürlich ein Stück weit recht. Es ist ein bisschen spät mit dem Antrag. Aber wir haben auch sehr lange gewartet. Wir haben immer wieder versprochen bekommen, dass das mit dem E-Education-Masterplan mal in die Gänge kommt, und zu den letzten Haushaltsberatungen wäre die Chance gewesen – da kam nichts!
Wir haben immer den Kontakt zu den Trägern gehalten, die wirklich verzweifelt sind. Und besonders verzweifelt waren sie in den letzten Haushaltsberatungen deswegen, weil die EU-Fördermittel weggefallen sind, und zwar in beträchtlicher Millionenhöhe, und Herrn Eggert in den Beratungen nichts anderes dazu einfiel als zu sagen: Na ja, wer nicht mit den Förderkriterien Berlins zurande kommt, der hat vielleicht die Förderung gar nicht verdient. – Das war die ganze Antwort zu dem Dilemma, in dem die jetzt stecken. Das kann es ja wohl nicht sein.
Deswegen haben wir jetzt diesen Antrag gestellt. Man könnte ja schon beginnen, damit die nächste Regierung daran weiterarbeiten kann. Wir erwarten nicht, dass bis zum Sommer ein fertiges Konzept vorgelegt wird. Da haben Sie völlig recht, das geht natürlich nicht. Aber man könnte die Träger schon alle an einen Tisch bitten. Das wäre in Wahlkampfzeiten gar nicht das Schlechteste, wenn Sie von allen erfahren würden, was sie eigentlich von ihnen erwarten – und natürlich nicht nur von den Trägern, sondern auch von all den Gremien, die schon seit Langem auf Antworten warten.
Ich sage nur noch ein Stichwort: E-Government-Gesetz. Sie bürden am Ende der Legislaturperiode der gesamten Verwaltung und dem ITDZ einen solchen Kraftakt auf, der für die nächsten fünf Jahre und gleich beginnend von jetzt auf gleich starten soll, der die Versäumnisse der letzten fünf Jahre mit einem Schlag bereinigen soll. Da
(Stefan Schlede)
machen Sie es mit Sicherheit nicht besser. Das hat echte Folgen, weil das Gesetz hoffentlich verabschiedet wird und dann sofort wirkt und erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Verwaltung hat.
Herr Innensenator! Nachdem Sie sich zum ersten Mal im Ausschuss für digitale Verwaltung haben sehen lassen und sich überzeugen lassen können, wie schwierig die Situation in den Bürgerämtern ist, auch durch die anwesenden Stadträtinnen und Stadträte: Müssen Sie nicht eingestehen, dass alle Maßnahmen, die das Parlament oder Sie vielleicht jetzt endlich auch selbst ergriffen haben, zu spät kommen, um noch rechtzeitig z. B. vor dem Wahltermin eine Entschärfung der Situation herbeizuführen; denn wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter demnächst endlich eingestellt werden, brauchen sie eine drei- bis sechsmonatige Einarbeitungszeit, und dann ist die Frist für die Erstellung des Wahlverzeichnisses schon abgelaufen?
Tja, Herr Dregger, da haben Sie so ein schönes CDUThema auf die Tagesordnung gesetzt, und Ihre Reihen sind so leer. Das scheint nicht der Brüller zu sein. Die Koalitionskrise ist offensichtlich interessanter, und die Gespräche werden draußen geführt.
Eine flächendeckende Einführung von Dokumentenprüfgeräte in allen Bürgerämtern – als ob die im Moment keine anderen Probleme hätten.
Aber es klingt erst einmal logisch und einfach: Die Kundin oder der Klient kommt ins Amt, legt sein Ausweisdokument vor, das auf ein Gerät gelegt und kurz auf seine Echtheit geprüft wird – fertig. Bei erwiesener Fälschung spart die öffentliche Hand vielleicht wirklich einige Euro und deckt sogar kriminelle Machenschaften auf. Wir Grüne stehen der Idee auch nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber. Die Schwierigkeiten liegen aber im Detail, und da lohnt es sich dann doch schon, genauer hinzuschauen.
Worum geht es? – Seit dem Jahr 2012 bietet die Bundesdruckerei Dokumentenprüfgeräte an, die seit 2013 in Berlin im Prüfeinsatz sind. Ich habe dazu im September 2013 bereits eine Kleine Anfrage gestellt, denn es ergaben sich für uns einige Ungereimtheiten. Zunächst sollten eine ganze Reihe von Bezirken und die Ausländerbehörde die Geräte in der Praxis testen. Nach und nach stiegen aber die Bezirke und die Ausländerbehörde aus. Am Schluss blieb nur noch Neukölln übrig. Woran lag das?
Erstens: Die Geräte scheinen nichts zu taugen. Charlottenburg-Wilmersdorf – immerhin mit einer CDU-Stadträtin für Bürgerdienste – meldete eine 90-prozentige Fehlerquote. Frau Langeheine sagte uns bei einem Besuch in der Ausländerbehörde 2014, man habe die Geräte aus dem Einsatz genommen, die Fehlerquote sei zu hoch gewesen. Es fiel das Wort Schrott. Auch FriedrichshainKreuzberg und Treptow-Köpenick stiegen aus, nur Neukölln blieb dabei.
Zweitens: Nach welchen Kriterien sollten die Klientinnen und Klienten eigentlich überprüft werden? Ich habe danach gefragt, Regeln dazu gibt es nicht. Geprüft werde nach Aussage der Verwaltung bei allen Erstkontakten. Da kann ich nur feststellen, dass ein Gerät pro Bürgeramt zu wenig sein dürfte, wenn nicht unnötig Zeit und Wege vergeudet werden sollten. Und ich bin doch sehr skeptisch, ob in der Praxis nicht doch das Kriterium Racial Profiling zum Tragen kommen könnte, und das wollen wir nicht zulassen.
Drittens: Der entscheidende Punkt für uns liegt aber in der Frage, was passiert, wenn sich ein Dokument tatsächlich als mögliche Fälschung erweist. In den Antworten zu allen Anfragen von mir und den Kollegen/Kolleginnen heißt es dazu, es müsste eine Zweitüberprüfung durch Experten des LKA geben. Was machen aber die Bürgeramtsmitarbeiter/-innen solange mit dem Klienten? Welche Befugnisse haben sie, die Menschen gegen ihren Willen im Bürgeramt festzuhalten oder die Dokumente zur weiteren Überprüfung einzuziehen? Meine Fragen dazu blieben schlichtweg unbeantwortet. Ich halte sie aber für ganz wesentlich. Bürgeramtsmitarbeiter/-innen sind keine Polizeibeamten/Polizeibeamtinnen, wie dies früher bei den polizeilichen Meldestellen der Fall gewesen ist. Bei der Aufdeckung gefälschter Dokumente ist durchaus mit gefährlichen Reaktionen der Überführten zu rechnen. Auf solche Situationen sind die Bürgerämter sicherlich kaum eingestellt.
Wir haben auch erhebliche Zweifel, ob dies durch die geltende Rechtslage gedeckt ist. Als die Ordnungsämter eingeführt wurden, wurden die Befugnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch das Gesetz zur Errichtung der Ordnungsämter klar geregelt. Dies muss unseres Erachtens vor der flächendeckenden Einführung dieser Geräte mindestens geprüft werden.
Wir wissen außerdem alle, wie überlastet die Bürgerämter heute schon sind. An der Wartezeit von zwei Monaten auf einen Termin hat sich nichts geändert; wir haben das Problem vorhin noch mal dargelegt. Bevor wir die Bürgerämter einer neuen Belastung unterziehen, sollten wir Kosten und Nutzen einer solchen Maßnahme genau abwägen.
Schlussendlich haben wir es bei diesem Thema wieder mit einer dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung zu tun, genau wie bei den Geräten für mobile Bürgerämter, die aus Senatsmitteln beschafft wurden und jetzt aus verschiedenen Gründen zum Großteil ungenutzt bleiben. Sie werden die Bezirke nicht zwingen können, die Dokumentenprüfgeräte einzusetzen, andernfalls müssten Sie ihnen die Aufgabe der Bürgerdienste entziehen. Dass es solche Pläne in der Innenverwaltung gibt, ist kein Geheimnis, auch wenn Innensenator Henkel das in der letzten Sitzung des Ausschusses für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit, bei der er zum ersten Mal anwesend gewesen ist, leugnete. Eins ist klar: Wir werden nicht zulassen, dass die Bürgerämter erst durch die Vorgaben der Koalition kaputtgespart und dann wegen angeblicher Unfähigkeit vom Senat übernommen werden. Eine Aufschichtung, nur um aus ihnen eine Ordnungsbehörde zu machen, kommt mit uns erst recht nicht infrage.
Allerdings ist auch eins klar: Der Einsatz dieser Geräte ist überhaupt nur flächendeckend sinnvoll, denn die Bürgerämter haben eine Zuständigkeit für alle Bezirke. Sollten nur einige Bezirke die Geräte einführen, spricht sich das unter Betrügern herum, und sie gehen in ein Bürgeramt eines anderen Bezirks. Das wäre dann allerdings wieder eine typische Berliner Lachnummer.
Ich bin gespannt auf die Beratung all dieser offenen Fragen, auch jener zum Datenschutz, denn schließlich werden auf der Festplatte dieser Geräte einige Daten gesammelt oder webbasiert an die Bundesdruckerei überführt. – Vielen Dank!
Herr Senator! Wie bewerten Sie es, dass aufgrund der mangelnden Koordination zwischen den einzelnen Senatsverwaltungen jetzt die Familien der Teske-Schule zusammen mit schutzbedürftigen Frauen und LSBTI unter einem Dach untergebracht sind, wo man doch gerade an dieser Stelle eine Einrichtung schaffen wollte, die ausschließlich für Schutzbedürftige zur Verfügung gestellt werden sollte?
Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren! Wie sehr diese Koalition die Stadt heruntergewirtschaftet hat,
erkennt man daran, dass die ganze Republik nicht nur die Bilder vom LAGeSo kennt oder darum bangt, ob und wann der Flughafen je fertig wird,
sondern jetzt auch darüber rätselt, ob die Berlinwahl gefährdet sein könnte, weil die Bürgerinnen und Bürger sich nicht rechtzeitig bis drei Monate vor der Wahl anmelden oder bis 35 Tage vor der Wahl fristgerecht ummelden können. Welch ein Desaster für das Bild der angeblich smarten City – smart geht anders!
Es spricht aber für die Stadtgesellschaft Berlins, dass sich nicht nur Tausende Menschen täglich um geflüchtete Menschen kümmern, sondern sich nun auch Bürgerinnen und Bürger Gedanken zur Rettung der Bürgerämter und der Berliner Wahlen gemacht haben. Von mir im Namen meiner Fraktion geht der ausdrückliche Dank an die Initiative „AusserGewöhnlich“ für dieses Engagement und die Vorschläge.
Ich kann deswegen auch den Impuls der Piratenfraktion, einige dieser Vorschläge zum Antrag zu erheben, gut verstehen. Auch wir haben die Vorschläge geprüft. Leider fanden wir nur wenige davon kurzfristig praktikabel. Andere sind oder waren schon einmal umgesetzt und werden nur zu wenig oder gar nicht praktiziert – wie z. B. das elektronische Wartemanagement –, was die Bürgerinnen und Bürger, die die Vorschläge erarbeitet haben, natürlich nicht wissen können. Das gilt auch für den Vorschlag der mobilen Bürgerämter, der auch in den Antrag der Piraten eingeflossen ist. – Kollege Weiß! Sie müssten doch eigentlich wissen, dass seit Jahren die Geräte für die mobilen Bürgerämter in den Bezirken ausgeliefert sind,
und leider die Bezirke sie nur zu wenig einsetzen. Sie haben es ja auch eben beschrieben. Aber die Logik dahinter ist eben leider die Budgetierung auf Basis der Kosten- und Leistungsrechnung, die die Bezirke, die die mobilen Bürgerämter einsetzen, benachteiligt und ins Minus
(Dr. Clara West)
bringt. Deswegen habe ich schon vor Jahren vorgeschlagen, extra Produkte für mobile Bürgerämter einzurichten. Das ist jetzt für die Außenstehenden vielleicht Fachchinesisch. Aber das würde dann diese Benachteiligung aufheben. Dieser Vorschlag wurde leider nicht umgesetzt, und ich kann nur noch mal an die Bezirke appellieren, die nämlich dafür dann zuständig wären, diesen Vorschlag anzunehmen.
Auch den Vorschlag, möglicherweise – ähnlich wie bei den Kfz-Angelegenheiten – An- und Ummeldungen über Wohnungsbaugesellschaften zu bündeln, finde ich erwägenswert. Es wurde eben beschrieben. Ob das kurzfristig klappt, kann ich im Moment nicht beurteilen. Es ist aber vielleicht ein guter Vorschlag.
Ausdrücklich kritisch stehe ich aber dem Vorschlag gegenüber, Meldeangelegenheiten an zentraler Stelle beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zu bündeln. Was pragmatisch klingt, ist nur über eine Gesetzesänderung machbar, und das habt ihr leider in eurem Antrag nicht drin. Denn Meldeangelegenheiten sind nach dem allgemeinen Zuständigkeitsgesetz und dem Zuständigkeitskatalog des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Aufgabe der Bezirke. Wir werden uns nicht daran beteiligen, dass die personelle Notsituation der Bezirke, hier speziell der Bürgerämter, die sehenden Auges durch die Personaleinsparungen von der rot-schwarzen Koalition verursacht wurde, dazu instrumentalisiert wird, die Bezirke zu entmachten und Aufgaben aufzuschichten. Solche Pläne sind ja offensichtlich, gerade was die Bürgerämter betrifft, ganz konkret bei der Koalition in der Diskussion, und ich sage da deutlich: Nicht mit uns!
Wir mussten im Ausschuss am Montag verwundert zur Kenntnis nehmen, dass der Senat auch nach einem Treffen mit den Bezirken noch keinen Schritt vorangekommen ist, wo die zusätzlichen 50 Stellen eigentlich angesiedelt werden sollen und wie der 12-Punkte-Plan der Koalition umgesetzt werden soll. Ich wiederhole deswegen noch mal unsere Vorschläge, die im Rahmen einer Zielvereinbarung mit den Bezirken umgesetzt werden könnten:
Erstens: Meldeangelegenheiten müssen ab sofort bis 35 Tage vor der Wahl zu Notfällen erklärt werden, die vordringlich behandelt werden. Die angedachten Sondertresen dazu sind der richtige Weg.
Zweitens: Werben Sie ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ruhestand oder ordnen Sie notfalls Beamtinnen und Beamte für Meldeangelegenheiten, aber auch die Bearbeitung von Flüchtlingsangelegenheiten ab!
Drittens: Wenigstens teilweise muss auch wieder das Wartenummernsystem möglich sein unterstützt durch das vorhandene, aber leider ausgeschaltete elektronische Wartemanagement.
Viertens: Mittelfristig wollen wir, dass unser alter Vorschlag umgesetzt wird, nämlich automatisiert durch die Ämter den Berlin-Pass auszuhändigen, und zwar durch die Ämter, die für die Berechtigung eines Berlin-Passes zuständig sind, nämlich die Sozialämter, die Jobcenter. Da könnte man per Knopfdruck einfach den Berlin-Pass rausschicken, und schon wäre er bei den Bürgern.
Fünftens: Führen Sie bitte einen Ausbildungsgang oder Modul für zukünftige Bürgeramtsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter ein, damit diejenigen, die neu in die Bürgerämter kommen, nicht extra sechs Monate in die Fortbildung müssen! Das haben wir auch schon vor Jahren vorgeschlagen.
Außerdem müssen wir endlich die elektronische Akte einführen, damit alle Meldevorgänge schneller gehen. Aber davon sind wir ja leider noch weit entfernt. – Ich bitte, das Problem ernst zu nehmen. Deswegen danke ich den Piraten für ihren Vorschlag, damit wir ihn in die Beratung einbeziehen können. – Vielen Dank!
Immerhin könnten Sie eine Rahmenzielvereinbarung dazu machen. – Aber meine Frage ist: Kann es sein, dass dieser Senat nur deswegen noch zusammenhält, weil vorgezogene Neuwahlen angefochten werden könnten, weil sich zugezogene und umgezogene Berlinerinnen und Berliner durch den Terminstau in den Bürgerämtern nicht anmelden und damit nicht fristgemäß in die Wählerinnen- und Wählerlisten aufgenommen werden können?
[Heiterkeit bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN – Regierender Bürgermeister Michael Müller: Mein Gott! – Martin Delius (PIRATEN): Das gilt auch für September!]
Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Nachdem, wie wir gehört haben, die Posse um das Musterbürgeramt des Innensenators, für das es weder eine rechtliche noch konzeptionelle Grundlage gab, beendet wurde: Wie will der Senat vermeiden, dass das von ursprünglich drei jetzt auf eins reduzierte Bürgeramt für Flüchtlinge und Berlinerinnen und Berliner nicht ein neues Nadelöhr für die Geflüchteten mit langen Schlangen wird wie bisher das LAGeSo?
Habe ich also richtig verstanden, dass die Geflüchteten in allen Bürgerämtern ihre Anliegen vorbringen und erledigen lassen können und nicht nur in dem jetzt neu zu schaffenden Bürgeramt für Geflüchtete – das so bezeichnet wird –, was für die große Anzahl der Geflüchteten bei Weitem nicht ausreichen würde?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau West! Ihre Rede war eine Frechheit!
Sie haben als Fraktionen den Bezirken die Stellen geklaut,
und nun rufen Sie: Haltet den Dieb!
Nein! Ich rüste nicht runter. Das können sich die Bezirke und wir uns nicht bieten lassen.
Sie haben den Bezirken die Stellen geklaut und rufen: Haltet den Dieb! Das kann doch nicht wahr sein!
Während wir hier heute debattiert haben
ich hoffe, das geht nicht alles von meiner Redezeit weg –,
gab es heute Morgen noch 40 freie Termine am 8. und am 4. Februar. Die sind bis auf drei Termine, einen in Kladow und zwei in Spandau oder in Köpenick, alle weg. Das ist die Servicestadt Berlin. Ich würde sagen, das ist die Servicewüste Berlin. Das haben Sie zu verantworten, meine Damen und Herren!
Sie haben trotz aller Warnungen die Kürzungen auf 20 000 Vollzeitäquivalente weiter durchgezogen. Frau Remlinger hat schon 2012 vor den Folgen gewarnt. Wir haben letztes Jahr ein Moratorium gefordert, Sie wollten das alles nicht hören, trotz der wachsenden Stadt. Wo sollen sich die Neu-Berliner denn anmelden als im Bürgeramt? Wo sollen sie und demnächst die Flüchtlinge denn sonst hingehen? Dafür reichen die Stellen, die Sie jetzt zusätzlich gegeben haben, wahrscheinlich nicht aus. Aber schon gar nicht die Maßnahmen, die Sie jetzt erwägen, denn wenn Sie jetzt tatsächlich die OnlineTerminvergabe abschalten, um dem Missbrauch vorzubeugen, dann haben Sie den nächsten Flaschenhals beim ITDZ, und dann müssen Sie dort massenweise Leute einstellen, wenn Sie die zwei Minuten Wartezeit am Telefon für alle Dienstleistungen, die das ITDZ anbietet, nicht verlängern wollen. Davon haben Sie nichts in Ihrem Antrag zu stehen.
Danke schön, Herr Oberlehrer!
Staatssekretär Statzkowski hat beklagt, dass die Bezirke überproportional bei den Bürgerämtern gespart haben. Wo hätten sie denn sonst sparen sollen? Bei den Jugendämtern?
Oder bei den Bauämtern, damit die Schulen weiter verfallen? Bei den Stadtentwicklungsämtern, damit keine Baugenehmigungen erfolgen können? – Herr Schneider möchte mich unbedingt etwas fragen. Nun werden Sie es doch los.
Wir haben letztes Jahr, wie Sie wissen, ein Moratorium gefordert.
Jetzt machen Sie eine Analyse. Ich sage Ihnen: Die Analyse hätte man früher machen müssen, die sollte man nämlich abwarten. Dann müssen Sie eine Aufgabenanalyse für ganz Berlin machen und darauf aufbauend
ein Personalentwicklungskonzept. Das haben Sie all die Jahre, in denen Sie in der Regierung sind, versäumt. Das Ergebnis haben wir jetzt. Wir sind nicht dafür da, Ihren Mist, den Sie veranstaltet haben, auszubügeln.
Da meine Redezeit sehr knapp ist, möchte ich Ihnen drei Vorschläge unterbreiten, die Sie umsetzen müssen, wenn Sie nicht den Wahltag verschieben wollen. Sie müssen alle An-, Ab- und Ummeldungen als dringende Notfälle bezeichnen, damit die Menschen, die das tun wollen – –
Das müssen Sie schon anweisen, damit es auch so passiert – oder wenigstens vorschlagen. Und dann müssen Sie meiner Ansicht nach auch umgehend zum Wartenummernsystem zurückkehren.
Und dann müssen Sie wahrscheinlich auch Beamte in die Bürgerämter abordnen, denn die Verantwortung dafür, dass der Wahltag nicht stattfinden kann, weil die Wahl angefochten werden kann, weil die Leute sich nicht anmelden konnten, die trägt der Senat.
Die werden Sie ja wohl den Bezirken nicht auch noch zuschustern wollen.
Nein! – Zum Letzten: Sie müssen endlich mehr OnlineAngebote machen. Sie wollen digitale Hauptstadt sein, Sie sind jedoch die Hauptstadt der digitalen Peinlichkeit in der Bundesrepublik.
Das sollte Ihnen einmal deutlich klar werden.
Frau Scheeres! Wie verträgt sich dieses Konzept, das Sie eben vorgestellt haben, mit dem Standort Tempelhof, wo offensichtlich vorgesehen ist, bis zu 1 000 Schüler in einem extra Schulstandort, der mobil errichtet werden soll, unterzubringen, und wie soll danach die Übernahme in die Regelklassen in Tempelhof-Schöneberg funktionieren?
Solange es Ihnen nicht gelingt – und es scheint Ihnen ja nicht zu gelingen, den Terminhandel zu unterbinden –: Meinen Sie nicht, dass es notwendig ist und Sie auch entsprechende Anweisungen geben müssten, dass die Bezirke wieder wenigstens in Teilen zu einem Wartenummernsystem zurückkehren, damit z. B. die nächste Wahl nicht gefährdet wird, weil die Leute sich schlichtweg nicht anmelden können in Berlin?
Ja! – Herr Kollege Jahnke! Ich fasse es nicht, Sie haben offensichtlich die Schlussberatung mit der Einbringung verwechselt! Wir sind gerade bei der Beschlussempfehlung aus zwei Ausschüssen. Ich frage mich auch, warum wir über diesen Antrag reden und nicht über den viel spannenderen zur Situation der Bürgerämter, den Sie dringlich eingebracht haben. Das wäre wirklich besser gewesen, denn da brennt die Luft.
Da ist es interessant festzustellen, dass Sie offensichtlich vorhaben, die Online-Terminvereinbarung abzustellen und stattdessen nur noch die Nummer 115 als Möglichkeit, Termine zu vereinbaren, bereitstellen wollen. Es muss schlimm sein, wenn Sie das als Notmaßnahme nehmen. Da kann das ITDZ ja gleich ganz viele neue Leute einstellen, um die Nummer 115 nicht zum Flaschenhals für die Bürger werden zu lassen.
Aber zum Antrag! Wir haben schon bei der Einbringung gesagt, der Antrag ist nett, aber das kann alles die Wirtschaftssenatorin – die gerade gar nicht da ist – auch so machen, das Ding noch mal bewerben, wie wir das schon mal hatten, und mehr Sprachen haben wir schon lange gefordert, und dass man das vielleicht bundeseinheitlich gemeinsam bewerben soll, ist auch nichts Neues, das wird schon lange in der Fachszene debattiert. Wir haben uns schon bei der Einbringung darüber gewundert, dass Sie immer nur über ein Informationsportal reden wie auch in der Begründung des Antrags. Tatsächlich muss man sagen, dass der Einheitliche Ansprechpartner besser ist als sein Ruf. Er kann nämlich inzwischen für im
(Frank Jahnke)
merhin 28 verschiedene Verfahren die Dinge online regeln, das heißt, man kann sich einloggen und die Dinge, wenn man eine elektronische Signatur hat, offensichtlich abschließend regeln. Da wir aber darüber Bescheid wissen wollten, wie viel inzwischen tatsächlich abschließend online regelbar ist, haben wir in unserem Änderungsantrag einfach die Dienstleistungsrichtlinie zitiert und fordern – ich verkürze es ein wenig:
Der Senat wird … gebeten zu prüfen, wie, bis wann und mit welchem technischen und finanziellen Aufwand das Erfordernis der EUDienstleistungsrichtlinie … erfüllt werden kann, dass nämlich alle Verfahren und Formalitäten … problemlos … elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner oder bei der betreffenden zuständigen Behörde elektronisch abgewickelt werden können.
Das war der Prüfauftrag.
Nun hat uns Henner Bunde im Ausschuss gesagt: Wenn es ums Bergrecht geht, braucht man das nicht. – Stimmt, das sehe ich auch so. Da gibt Ihnen aber zukünftig das E-Government-Gesetz schon die Möglichkeit, wenn wirtschaftliche Gründe es hergeben, auf ein elektronisches Verfahren zu verzichten. Und dann hat Henner Bunde auch noch gesagt, die meisten wollten das gar nicht elektronisch machen, denn eine Gewerbeanmeldung sei so kompliziert – ohne zu wissen, dass das inzwischen schon elektronisch geht und natürlich von der Wirtschaft gefordert wird. Deswegen wollen wir heute unseren Prüfantrag zur Abstimmung stellen. Wir wollen, dass der Einheitliche Ansprechpartner noch besser wird. Wir wollen auch, dass er bekannt wird. Aber wenn er besser werden soll, dann muss er auch mehr können. Und dann können Sie ihn auch gerne mehr bewerben.
Herr Dr. Heide! Weil ich mich so gut an die damalige, letzte Sitzung am Legislaturperiodenende erinnern kann: Möchten Sie leugnen, dass Frau Schneider damals ganz klar auf die Risiken dieser Bebauung hingewiesen hat und keine, auch nicht Ihre Fraktion bereit war, sich weiter an dieser Debatte zu beteiligen und ihr zumindest Gegenargumente entgegenzuhalten?
Wie wollen Sie die sehr verspätete Einführung der E-Akte mit jetzt nur noch 2 000 Arbeitsplätzen statt der ursprünglich geplanten 34 000 Arbeitsplätze umsetzen, wenn das nach sechseinhalb Jahren Debatte im Senat vielleicht endlich hier eintrudelnde E-Government-Gesetz erst dann in Kraft und dann auch erst wirksam wird, wenn die nächste Legislaturperiode angebrochen ist, die E-Akte aber schon vorher umgesetzt werden soll und die dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung so oft ein Hindernis ist, dieses zu praktizieren?
Herr Senator! Bitte erklären Sie mir, wie Sie die Auffassung begründen, dass für einen Investor, der eine Zusage für ein Bauvolumen nur bekommen hat, weil er bereit war, in zweistelliger Millionenhöhe eine Erschließung zu bezahlen, diese Zusage des Investors jetzt nicht mehr gelten soll und er plötzlich über ein winziges Sträßchen, das über Fußgängerwege, die nicht einmal einen Meter breit sind, verfügt, sein Gebiet erschließen können soll.
Frau Senatorin! Gehen Sie mit mir konform, dass das Problem des sexuellen Missbrauchs, insbesondere in den Siebziger-, Achtzigerjahren, in Verbindung mit öffentlichen Verwaltungen nicht nur ein Problem des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg, damals Kreuzberg, gewesen sein könnte, sondern dass es auch in anderen Bezirken lohnen würde nachzuschauen, was in der Zeit damals passiert ist?
Herr Regierender Bürgermeister! Im Koalitionsvertrag haben Sie aber auch vereinbart, dass Sie die rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen vorantreiben wollen. Wie verstehen Sie dann das Verhalten morgen? Was ist aus Ihrer Sicht „vorantreiben“, wenn Sie sich morgen enthalten werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man hat den Eindruck, dass nach der engagierten Rede von Herrn Müller sich jetzt auch Herr Schreiber voll im Wahlkampfmodus befindet und sich auf das kommende Jahr einstellt und die Koalition kaum noch Gemeinsamkeiten aufweisen kann. Wenn sie hier den Konflikt so explizit darstellen, muss es ja um Ihre Koalition schlimm stehen.
Ich möchte mir am Anfang die Bemerkung erlauben – Frau Seibeld ist jetzt nicht im Raum –, aber hätte es die Initiative Akzeptanz sexueller Vielfalt schon Anfang der Neunzigerjahre gegeben und sie hätte auch am WaltherRathenau-Gymnasium in Steglitz gegriffen, dann hätte vielleicht Frau Seibeld heute eine andere Rede gehalten.
Ich muss schon sagen: Ich fühlte mich heute als schwuler Mann ein Stück weit bei ihrer Rede in meiner Würde verletzt.
Es wurde gesagt, die Initiative Akzeptanz sexueller Vielfalt ist ein Meilenstein. Sie ist ein Produkt der rot-roten Koalition, aber sie ist auch auf einen Änderungsantrag zu einem Antrag der Grünen-Fraktion zurückgegangen. Wir hatten das Thema Gewalt gegen Schwule und Lesben vor allem im Blick. Dass daraus ein umfassender Antrag, der alle Themenfelder ressortübergreifend umfasst, werden würde, konnte man damals als Opposition nicht ahnen. Wir sind bis heute dankbar, dass das geklappt hat und dass das Haus einstimmig dem zugestimmt hat, auch wenn die CDU damals nicht im Raum war, aber sie hat es zuvor in den Ausschüssen mitgetragen.
Umso bedauerlicher ist es, dass der Koalitionsvertrag, der hier schon erwähnt wurde, heute nicht nur einmal gebrochen wurde, als es um das Vorantreiben der rechtlichen Gleichstellung ging, sondern auch, wenn es um die Weiterentwicklung der Initiative sexuelle Vielfalt geht. Wir sehen keine Weiterentwicklung! – Herr Schreiber! Es zählt am Schluss, was rauskommt, nicht was Sie sich vorstellen, was Sie wünschen. Am Schluss zählt, was rauskommt. Und da liegt zu wenig auf dem Tisch!
Wir haben als Grüne schon direkt im Mai 2012 einen umfassenden Weiterentwicklungsantrag zu allen Ressorts vorgelegt. Wir haben es deshalb so früh gemacht, weil wir die Hoffnung hatten, dass dann dieser Prozess noch mal aufleben könnte, dass die Verwaltung zusammen mit den Trägern und der Community wieder Projekte neu auflegen könnte. Die Linken und die Piraten sind nachgezogen. Wir haben unsere Anträge dann breit in der Community debattiert. Deswegen gibt es zu unserem eigenen
Antrag auch einen Änderungsantrag, der auch auf diese Diskussion zurückzuführen ist.
Sie hätten das nicht eins zu eins annehmen müssen, Sie hatten aber viele Anregungen. Und was Sie bisher vorgelegt haben, diese beiden Anträge, die hier beschlossen wurden, einmal zur Pflege und Alter und einmal zu Geschichtsdokumentation und Forschung, da ist sehr wenig Neues enthalten gewesen. Und was Neues reinkam, haben wir noch per Änderung reingestimmt. Wenn Sie sich hier auf den Pflege- und Alter-Antrag beziehen, dann muss ich sagen: Es ist für mich schon ein starkes Stück, wenn ein Schlussbericht als einzige Neuerung enthält, dass die Schwulenberatung jetzt beratendes Mitglied des Landespflegeausschusses werden soll, wenn die entsprechende Verordnung vorgelegt wird. Alles andere, Herr Schreiber, das habe ich Ihnen schon bei der Einbringung des Antrags gesagt, ist kalter Kaffee. Das haben wir alles schon. Denn in dem Bereich Alter und Pflege – das muss man sagen und die Verwaltung auch loben – ist schon sehr viel in den vergangenen Jahren passiert. Da steht nichts Neues in Ihrer Mitteilung – zur Kenntnisnahme.
Wir haben dagegen in unserem Antrag vor allem die Themen Bildung, Aufklärung und Jugendarbeit berücksichtigt. Da muss man doch den Treppenwitz erzählen, dass wir inzwischen über eine Million für Fortbildung im Bereich Bildung ausgegeben haben, wobei wir letztes Mal gegen die Kürzung dort kämpfen mussten, und ein umfangreiches Gutachten – ich habe es hier extra noch einmal mitgebracht – zur Akzeptanz sexueller Vielfalt an Berliner Schulen von Ulrich Klocke vorgelegt worden ist – und was passiert? – Als die Rahmenlehrplanentwürfe vorgelegt wurden, stand da so gut wie nichts mehr drin, nicht mal das, was wir schon erreicht hatten, und wir mussten eine Kampagne initiieren, und alle Träger mussten bei der Senatsverwaltung antanzen, um jetzt wenigsten den Standard, den wir haben, möglichst zu halten und vielleicht vorwärts zu kommen. Die Begründung des Referats, das das zu verantworten hat, war: Ja, wir sind in einer multikulturellen Stadt, da muss man eben sehr vorsichtig mit dem Thema umgehen. Das nach fünf Jahren Fortbildung in dem Bereich: Das ist wirklich ein Armutszeugnis!
Wir haben in unserem Antrag natürlich auch den Bereich Diskriminierung und Gewalt berücksichtigt – das war der Ursprung des Ganzen –, aber wir haben auch die Verwaltung und Diversity in der Verwaltung berücksichtigt.
Und dann möchte ich –, soweit es meine Zeit noch erlaubt – kurz betonen, dass wir den gemeinsamen Antrag mit der Linken zu Flüchtlingen vorgelegt haben. Das ist
ein wirklich brennendes Thema. Die Flüchtlinge – das haben wir auf der Veranstaltung, die wir gemeinsam mit der Linken gemacht haben, nachdem wir eine Auftaktveranstaltung dazu hatten, berichtet bekommen – leben in den Flüchtlingseinrichtungen teilweise in schrecklicher Angst. Sie kennen die Sprache nicht. Sie wissen nicht, wo die Einrichtungen sind, die sie aufklären können. Deswegen brauchen wir Fortbildung für die Bediensteten dort. Wir brauchen gegebenenfalls eine gesonderte Unterbringung, die diese Ängste berücksichtigt, und wir brauchen auch einen vernünftigen Umgang, dass möglichst viele Flüchtlinge hier auch tatsächlich bleiben können. Das kommt in Ihrem Änderungsantrag leider ein bisschen zu kurz.
Wir haben Ihnen so viele Hilfestellungen gegeben, wir haben in Ihrer Reihe extra ein „III“ davor gemacht und dachten, da haben Sie wenigsten mal drei Anträge: Dass Sie jetzt auch noch den Namen des Antrags ändern mussten, das hat uns schon sehr gewundert. Wir hätten jetzt wenigsten einen dritten Antrag, und Sie müssten nicht mehr davon reden, dass Sie jetzt endlich den dritten Antrag und den vierten, fünften, sechsten, siebenten irgendwann mal vorlegen. Wir warten schon zu lange. Die Community hat wirklich die Schnauze voll!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute Morgen haben wir im Foyer mit dem Präsidenten und fast allen Fraktionen eine Regenbogentorte angeschnitten, gemeinsam mit dem schwulen Antigewaltprojekt MANEO, anlässlich der Übergabe des Jahresberichts, der Auskunft gibt über homophobe und transphobe Gewalttaten in Berlin. Das soll uns auch heute und in Anbetracht der Nähe zum internationalen Tag gegen Homophobie daran gemahnen, dass wir, wenn wir auf Homophobie und Transphobie in anderen Ländern hinweisen, es immer in dem Bewusstsein tun, dass es auch in Berlin noch genug zu tun gibt.
Jeder Staat und jede Gesellschaft muss sich daran messen lassen, wie sie mit ihren Minderheiten umgeht. Leider ist es in Moskau und Russland noch heute ein großes Risiko, mit einer Regenbogenfahne zu demonstrieren oder sich offen lesbisch, schwul oder trans zu zeigen.
Der Antrag der Linken verweist auf eine Debatte, die wir zu einem gemeinsamen Oppositionsantrag im Rahmen der LSVD-Aktion Freundschaftskuss vor zwei Jahren schon einmal geführt haben, nämlich zur Aufforderung an die Funktionsträgerinnen und -träger des Landes und den Senat als Ganzes, gegenüber Moskau und Russland deutlich zu machen, dass wir eine homophobe Gesetzgebung wie das sogenannte Propagandagesetz – Herr Schatz hat es eben erläutert –, das jegliche positive Erwähnung von Homosexualität in Russland verbietet, ablehnen. Damals hatten sich immerhin die Bezirksverordnetenversammlungen der drei Bezirke mit Partnerstädten in Russ
land, und zwar Spandau zu einem Stadtteil von Wolgograd, Lichtenberg zu Kaliningrad und Neukölln zu Puschkin, entschlossen, entsprechende Briefe an ihre Partnerstädte zu schreiben. Insbesondere Herr Geisel, den ich jetzt leider nicht mehr sehe – eben war er noch da –, hat das damals als Bezirksbürgermeister von Lichtenberg gemacht und uns auch bei einer Diskussion, die wir mit dem LSVD, der Hirschfeld-Eddy-Stiftung und Quarteera dazu veranstaltet haben, beehrt. Nochmal unser Dank dafür!
Das Abgeordnetenhaus konnte sich nicht so schnell entschließen. Unser Antrag wurde damals abgelehnt, obwohl er ganz der Beschlusslage zur „Initiative sexuelle Vielfalt“ entsprach. Aber immerhin: Eine Resolution wurde von vielen unterschrieben. Und kurz vor der Bundestagswahl folgte dann doch noch ein Brief des damals Regierenden Bürgermeisters Wowereit an seinen Moskauer Amtskollegen gegen das sogenannte Propagandagesetz. Es gab bürgerschaftliches Engagement. Das Überfalltelefon MANEO begleitete einen offiziellen BerlinBesuch. Die Raduga-Brücke mit einem Künstlerinnen- und Künstleraustausch wurde eingerichtet. Allerdings war diese Aktion finanziell ein Desaster. So haben für ein Musikprojekt des Sängers Donato Plögert aus Berlin und des Sängers DIK aus Moskau einige hier Anwesende noch einmal tief in die Tasche gegriffen.
Auch hier setzt der Antrag der Linken an, denn es geht auch darum, wie Bürgerinnen und Bürger oder Organisationen materiell, ideell oder ganz praktisch unterstützt werden können, wenn sie im Rahmen der Städtepartnerschaft mit Moskau am Dialog mit NGOs oder Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtlern arbeiten. Dass dies angesichts der Rechtslage in Russland schwierig und heikel ist, ist sicher allen hier bewusst und ein Teil des Problems.
Zu den Folgen von Verfolgung aus homophobem und transphobem Anlass haben wir Grüne auch mit den Linken zusammen den Blick längst geweitet. Wir haben gleich mehrere Veranstaltungen zu queeren Flüchtlingen auch mit den Linken gemacht. Unser gemeinsamer Antrag zu queeren Flüchtlingen ist im Geschäftsgang und durchaus auf Verständnis bei der Koalition und der Senatsverwaltung gestoßen. Herr Czaja wies darauf in der letzten Plenarsitzung hin. Ich war erfreut zu hören, dass Frau Kolat auf dem LSVD-Verbandstag den Bedarfen und der Unterbringung von lesbischen, schwulen und Transgender-Flüchtlingen einen längeren Abschnitt in ihrer Rede widmete. Dies betrifft eben leider auch Menschen aus Moskau und der gesamten russischen Föderation, die sich als queere Menschen in ihrer Heimat nicht mehr sicher fühlen, auch wenn ihre rechtlichen Chancen hier leider gering sind. Hier ist gerade Berlin als queere Metropole gefragt zu helfen.
(Frank Zimmermann)
Ich glaube, wir sind uns hier alle einig, dass wir angesichts der weltpolitischen Lage nicht nur über die Menschenrechtsverletzungen an Lesben, Schwulen und Transgendern reden können, wenn es um Moskau und Russland geht. Die Lage zu den Menschenrechten und NGOs allgemein und im Speziellen ist dort in vielfacher Hinsicht bedrückend und besorgniserregend. Dies anzusprechen, auch einen Tag vor dem 8. Mai, wo wir Russland für die Befreiung Deutschlands von den Nazis dankbar sind, ist leider unvermeidlich.
Insofern – auch wenn Sie den Antrag der Linken gleich ablehnen werden – hoffe ich doch sehr, dass wir uns alle einig darin sind, dass der Senat, aber auch wir als Parlament gefragt sind, den zweiten Absatz des Antrags mit Leben zu füllen, wo es darum geht, konkrete Initiativen im Rahmen des städtepartnerschaftlichen Dialogs auf den Weg zu bringen, um gegen Diskriminierung aufzutreten, für Demokratie und Freiheit zu werben und auf Menschenrechtsverletzungen hinzuweisen. Im Antrag ist dies rückbezüglich auf Diskriminierung gegen Lesben, Schwule und Transgender gemeint. Das soll auch weiterhin gelten und ist im Übrigen immer dann besonders wirksam, wenn es durch heterosexuelle Menschen passiert. Ich würde für uns Grüne und hoffentlich alle hier im Hause bitten, den Kreis weiterzuziehen und tatsächlich jegliche Menschenrechtsverletzungen in den Blick zu nehmen. In diesem Sinne gibt es leider noch viel zu tun. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Berlin brüstet sich gern damit, ein europäisches Silicon Valley zu sein, und im Wettbewerb, wer die smarteste City sein will, möchte Berlin auch ganz vorne mitspielen. Aber wer in diesem Wettbewerb vorne mitspielen will, kann sich nicht nur auf das Engagement der Privatwirtschaft oder der unermüdlichen Freiwilligen der OpenSource- oder Open-Data-Szene verlassen. Der Senat muss schon auch mit gutem Beispiel vorangehen.
Was hatte sich die rot-schwarze Koalition dazu nicht alles vorgenommen! – Eine E-Government- und eine ITStrategie aus einem Guss standen im Koalitionsvertrag. Was daraus geworden ist, davon bekamen wir am Montag im Ausschuss eine traurige Kostprobe: Nach einem zwei Jahre währenden Mitzeichnungsverfahren wurde uns eine E-Government-Strategie vorgelegt, die schon heute total veraltet ist. Sie enthält vor allem keine strategischen Ziele und Vorschläge. Sie ist vielmehr eine verbrämende Beschreibung des Status quo, weil der Senat tatsächlich seit dem Koalitionsantritt in Sachen E-Government und IT auf der Stelle verharrt: Teure Großprojekte wie „E-Government@school“ und ISBJ sind gescheitert, und noch immer sind 75 IT-Fachverfahren ohne Windows XP nicht lauffähig. Zur Transparenz nach Hamburger Vorbild fehlt Ihnen der Mut, und die E-Akte wurde vom Phantom zum Zwerg. Das ist wirklich bedauernswert, denn wir stehen hier im Wettbewerb mit Wien, München, Hamburg und neuerdings auch Rheinland-Pfalz.
IT und E-Government sind dieser Koalition völlig egal und stehen auf ihrer Prioritätenliste ganz hinten. Da nutzen auch die schönsten CDU-Fraktionsbeschlüsse vom letzten Sommer nichts, Herr Dregger. Sie formulieren alte Vor-sätze im Wahlkampfmodus neu, wo Sie in Ress
(Fabio Reinhardt)
ortverantwortung von Innensenator Henkel Ergebnisse als Zwischenbilanz hätten liefern müssen –
wobei ich hier deutlich von einem Gruppenversagen des gesamten Senats sprechen will. Wer Personal abbaut und Technik als Kompensation verspricht und dann nicht liefert, schafft Frust in Potenz bei Mitarbeitern und Kundschaft gleichermaßen. Wir Grüne dagegen haben Ihnen immer wieder strategische und gleichzeitig praxistaugliche Vorschläge unterbreitet, ob zur Umstellung auf Open-Source-Software, zu IT-Recycling, zur IT-Sicherheit, zur IT-Steuerung oder ausführlich zur elektronischen Akte. Diese wurden von Ihnen allesamt und alternativlos abgelehnt, so auch dieser Antrag zur Einführung eines einheitlichen Aktenplans als Vorbereitung auf die E-Akte.
Die Geschichte der E-Akte in Berlin ist ohnehin ein Trauerspiel. Eigentlich sollte laut Koalitionsvertrag nächstes Jahr die Hälfte aller IT-Arbeitsplätze, also 34 000, auf die elektronische Aktenführung umgestellt sein. Nach vielfacher Kritik an Ihrem Konzept und Verweigerung der Finanzierung durch Nußbaum haben Sie das Ziel auf bescheidene 2 000 Arbeitsplätze in vier Verwaltungen heruntergeschraubt. Aber ob die Finanzierung kommt und die Ausschreibung dazu erfolgen kann, steht noch in den Sternen.
Wir wollten hier zwei Versäumnisse als Chance nutzen, die Verzögerung der E-Akte und das Fehlen der gesetzlich vorgeschriebenen Aktenpläne in vielen Verwaltungen. Statt des Rundschreibens der Innenverwaltung an alle Behörden, sie sollten nun doch bitte, bitte, ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen und Aktenpläne erstellen, schlagen wir vor, ein Konzept für einen einheitlichen Aktenplan zu erstellen, der dann tauglich ist als verbindlichen Grundlage für die elektronische Aktenführung. Dabei soll auf bundeseinheitliche und fachspezifische Systematiken zurückgegriffen werden.
Denn alle Expertinnen und Experten sagen – das zeigte auch die Anhörung im Januar –, wer die E-Akte einführen will, muss Prozesse standardisieren. Das gilt nicht nur für die Bearbeitung, sondern ganz besonders für die Ablage und die Archivierung. Ich denke, es ist auch für jeden Laien nachvollziehbar: Wenn eine Akte nicht mehr in Regalen, sondern in einer Cloud hinterlegt wird, dann brauchen wir ein nachvollziehbares einheitliches System, um die Akte wiederzufinden, insbesondere wenn es um Langzeitarchivierung geht. Das ist wie mit den Kabeln im BER – einfach ohne Plan irgendwo hineinstopfen, das funktioniert nicht.
Nun werden Sie gleich wieder darauf verweisen, dass im Moment noch die Instrumente fehlen, solche Standards verbindlich zu machen, und dass wir dafür das Landes-E
Government-Gesetz brauchten. Das mag sein, wir warten auch auf das ominöse Gesetz, dass sich jetzt seit sage und schreibe fünf Jahren in der Vorbereitung befindet. Aber wenn tatsächlich das Wunder geschehen sollte, dass Sie das E-Government-Gesetz nach der Sommerpause vorlegen, dann spricht doch gar nichts dagegen, unseren Antrag heute anzunehmen, den einheitlichen Aktenplan bis zum Herbst zu erarbeiten und dann mit Hilfe der Gremien und der Instrumente des E-Government-Gesetzes auch durchzusetzen.
Wenn Ihr Gesetz das nicht leistet, können Sie es ohnehin vergessen und die E-Akte gleich obendrein! – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst, ich glaube, Herr Kohlmeier ist noch im Raum, Herr Dregger auch: Vorhin wurde uns vorgeworfen, als es um die E-Akte ging, hier werde über Olympia und den Nachtragshaushalt geredet und wir kämen mit so etwas Piefigem wie dem Aktenplan. Dann möchte ich einmal den Titel vorlesen, worum es jetzt geht: „Bekanntheit und Akzeptanz des Gewerbeportals Berlin – Einheitlicher Ansprechpartner (EA) – erhöhen, mehrsprachiges Angebot des EA gegebenenfalls erweitern!“. – Ich liebe dieses „gegebenenfalls“. Also vielleicht.
Ich glaube, das ist auch eine kleinteilige Sache, aber ich finde es wichtig, dass wir darüber reden. Ich bin Fan dieses Einheitlichen Ansprechpartners, war es von Anfang an.
Herr Jahnke! Es ist zwar richtig, dass Sie Kunden auch außerhalb der EU und Ansässige bedienen, aber was das Einheitliche-Ansprechpartner-Portal eigentlich liefern soll, das erfüllen Sie leider noch nicht so ganz. Deshalb lese ich vor, was die EU vorgeschrieben hat:
Die Dienstleistungsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, eine elektronische Verfahrensabwicklung sicherzustellen, sodass alle Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme und die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betreffen, aus Perspektive des Dienstleistungserbringers über den Einheitlichen Ansprechpartner oder die zuständige Behörde elektronisch abgewickelt werden können.
Eine Online-Verfahrensabwicklung, die vollständig ist, das haben wir zwar schon in Teilen erfüllt, aber noch nicht in Gänze. Ich komme noch darauf zurück.
Der Einheitliche Ansprechpartner ist allein schon ein gutes Argument dafür gewesen, dass wir den ITPlanungsrat des Bundes und der Länder gegründet haben, denn dass da jetzt jedes Land allein losgezogen ist, ein Fachverfahren, eine Software entwickelt hat und das auch noch einzeln anbietet, anstatt dass wir ein einheitliches Portal haben, wo die Länder ihre Untergliederung haben, das ist damals eine schlechte Lösung gewesen und das würde man heute anders machen. Deswegen ist die Anregung, ein Portal für den Bund einzurichten und die Länder darunter zu gliedern, sicherlich richtig. An der Stelle würden wir auch sicher zustimmen.
Tatsächlich ist das Portal sehr unbekannt gewesen. In den Anfängen war es so, dass nur zweistellige Nutzerraten im Jahr da waren, für ein Portal, das 7 Millionen Euro in der Einrichtung gekostet hat. Deswegen hat mich Staatssekretär Knobelsdorff persönlich angerufen und gefragt, ob
ich denn die Kleinen Anfragen, die ich jedes Jahr dazu gestellt habe, wirklich beantwortet haben möchte, weil das Ergebnis doch so peinlich sei. Inzwischen sind wir da besser, die Nutzerzahlen sind gestiegen. Aber tatsächlich ist es so, dass wir eine Mehrsprachigkeit brauchen, die über Englisch hinausgeht. Es bieten sich Spanisch, Polnisch, Italienisch, Französisch und auch Türkisch an, weil es auch um die ansässigen Unternehmen geht und nicht nur um die EU-Unternehmen. Insofern können wir das auch unterstützen.
Aber dann geht es uns doch nicht weit genug, denn an einem Punkt – ich habe schon darauf hingewiesen – müssen wir noch nacharbeiten. Es ist eben nicht nur ein Informationsportal – so, wie Sie das dargestellt haben – oder ein Beratungsportal, sondern es sollen Onlineverfahren bis zum Ende abgewickelt werden. Da muss nachgearbeitet werden. Ich bitte den Senat zu prüfen, wie man das verbessern kann, wie man mit der elektronischen Signatur noch mehr Verfahren abwickeln, wo man vielleicht auf Unterschriften verzichten kann, wo man Anträge nicht in Papierform einreichen muss, sondern das im Verfahren bis zum Schluss abwickeln kann, und wo man auch Schnittstellen zu anderen Fachverfahren, zu anderen Bereichen wie Ordnungsamt, Bauämter und anders einrichten kann, weil wir jetzt die Software nachnutzen – was gut ist – und damit auch leicht Schnittstellen einrichten könnten. Das wäre das Spannende.
Ich glaube, Herr Jahnke, oder auch die Antragsteller insgesamt, Sie haben noch gar nicht richtig kapiert, was der Einheitliche Ansprechpartner jetzt schon kann. Sie bleiben in Ihren Wünschen hinter dem zurück, was das Portal jetzt schon kann. Ich habe vorhin den Senat sehr kritisiert – an der Stelle sind wir eigentlich schon ein Stück weiter. Da sollten wir mehr gucken, was die Technik noch alles bieten kann, und darauf gehen Sie in Ihrem Antrag leider gar nicht ein. Deswegen werden wir dazu einen Änderungsantrag machen. – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Weihnachtszeit – Geschenkezeit. Bei dem einen oder der anderen von Ihnen landet vielleicht ein neues Handy auf dem Gabentisch oder ein neues Tablet oder ein neuer PC
für die Kinder. Da stellt sich die Frage: Was passiert eigentlich mit den vorhandenen Altgeräten? – Das Handy verschwindet vielleicht zuerst einmal in der Schublade, wo schon die fünf früher ausgemusterten liegen, der PC im Keller, das ausgemusterte Tablet bekommt vielleicht die Nichte. Oder landet vielleicht gleich alles im Müll? – Bitte nicht! Bitte informieren Sie sich stattdessen über Vereine oder zertifizierte Firmen, die diese Geräte zur umweltgerechten Wiederverwertung nutzen!
Vielleicht denken die Damen und Herren gerade über ihre Altgeräte nach! – Denn die Bitkom schätzt, dass allein vier Millionen Althandys in Berlins Schubladen schlummern. Das ist ein Schatz, der zehn Tonnen Silber, 96 Kilogramm Gold und 40 Kilogramm Palladium enthält. Kein Wunder, dass der illegale Handel mit Elektroschrott inzwischen ein sehr einträgliches Geschäft ist! Schätzungen sprechen von jährlich rund 150 000 Tonnen deutschem Elektroschrott, der illegal nach Asien und Afrika exportiert wird.
Diesen Praktiken kann nur entgegengewirkt werden, wenn die gesamten Lebenszyklen von IT- und Elektrogeräten unter ökologischen und sozialen Gesichtspunkten betrachtet werden, und hier muss auch das Land Berlin seiner Verantwortung nachkommen.
All dies war für uns ein Grund, nachzuforschen, was eigentlich mit den IT-Geräten im öffentlichen Dienst nach ihrer Ausmusterung passiert. Immerhin geht es um derzeit 78 000 PCs, die in der unmittelbaren Berliner Verwaltung stehen, samt dem üblichen Zubehör – von Servern, Smartphones etc. ganz zu schweigen. Wir haben gleich zwölf schriftliche Anfragen dazu gestellt. Die zusammengefasste Standardantwort lautet: Nachnutzung und Recycling von IT-Geräten obliegen der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung. Wir sagen: Das muss den Senat nicht hindern, gemeinsam mit den Bezirken ein einheitliches IT-Nachnutzungs- und Recyclingkonzept zu entwickeln, das dann per Rahmenvereinbarung oder per Verordnung zur Geltung kommt.
Nun wird uns sicher gleich entgegengehalten, dass schon jetzt für zwei Drittel der PC-Arbeitsplätze der Rahmenvertrag des ITDZ gilt, der eine Rücknahme durch entsprechend zertifizierte Hersteller vorsieht. Das ist ja
(Vizepräsident Andreas Gram)
schön, aber es bleiben immer noch rund 26 000 PCs mit Zubehör, für die dieser Rahmenvertrag nicht gilt. Außen vor bei diesen Zahlen bleiben im Übrigen auch Schulen und die nicht unmittelbaren Landesbehörden. Es gibt also durchaus einen relevanten Regelungsbedarf. Wir schlagen in unserem Antrag für neu zu erwerbende Geräte qualifizierte Rücknahmeverpflichtungen für alle Lieferanten vor. Für Geräte ohne entsprechenden Rahmenvertrag soll ein abgestuftes Nachnutzungs- und Recyclingkonzept gelten. Höchste Priorität dabei ist die Weitergabe an Schulen, soweit die Geräte dafür noch taugen. Ansonsten sollten nutzbare Geräte an Sozialeinrichtungen oder gemeinnützige Träger abgegeben werden. Erst dann soll der Verkauf an Gewerbetreibende erwogen werden, wobei Broker auch mittelbar auszuschließen sind. Verbleibende Geräte könnten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angeboten werden, und der Rest soll zum umweltgerechten Recycling an zertifizierte Anbieter gehen. Bei all dem sind natürlich strenge Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen zu beachten. Früher gab es ein Portal zur Weitergabe von Altgeräten. So etwas wollen wir wieder einführen, damit sich nicht jede Verwaltung einzeln und mühselig auf den Weg machen muss. Zu dem ganzen Themenkomplex möchten wir ein standardisiertes Berichtswesen über die Rückgewinnungsquote und die Recyclingkosten.
Ich finde, damit haben wir ein praktikables Verfahren vorgelegt, und wenn die Koalition etwas anderes will, hätte sie es ja vorschlagen können.
Aber, wenn wundert’s? Unser Vorschlag wurde, wie immer, abgelehnt. Herr Dregger verwies auf das geplante Landes-E-Government-Gesetz, auf dessen Basis dann ja eine einheitliche IT-Strategie umgesetzt werden könne, wozu auch die Entsorgung von Altgeräten zähle. Im Prinzip haben Sie ja recht, Herr Dregger! Aber dann muss ich Sie noch einmal daran erinnern, dass es schon unter RotRot einen Referentenentwurf zu einem E-GovernmentGesetz des Landes gab. Es ist dieser rot-schwarzen Koalition auch nach drei Jahren nicht gelungen, sich auf eine neue Vorlage zu einigen. Ich halte das für eine Stadt für megapeinlich, die sich als Smart City und neues Silicon Valley profilieren will.
Damit stehen die Chancen auf Null, noch in dieser Legislaturperiode eine einheitliche IT- und E-Governmentstrategie nicht nur zu beschließen, sondern auch umzusetzen.
Wir dagegen mahnen Entscheidungen an. Unser Konzept für Nachnutzung und Recycling der landeseigenen IT liegt vor. Stimmen Sie zu, dann hätten Sie wenigstens einen ökologischen Green-IT-Baustein für Ihre IT-Strategie auf den Weg gebracht. – Vielen Dank!
Herr Dregger! Wir warten ja alle auf dieses Gesetz. Sie stehen im Moment wahrscheinlich mit Ihrem Koalitionspartner in gewissen Verhandlungen, wie es denn so weitergehen soll. Welche Priorität hat denn das EGovernment-Gesetz bei diesen Verhandlungen, damit z. B. Herr Kollatz-Ahnen dieses dann unten aus dem Stapel holen und endlich mitzeichnen kann?
Ich möchte die Gelegenheit nutzen und das Gespräch, das Frau Villbrandt und ich soeben mit dem Finanzsenator geführt haben,
zum Anlass nehmen, den Senat direkt zu fragen: Ist der Finanzsenator tatsächlich bereit, nicht nur zu prüfen, ob die Nutzung für das Theater Morgenstern weiterhin möglich ist, sondern kann er sich vorstellen, dass es sogar einen positiven Synergieeffekt geben könnte, wenn Kultur und Steuerfahndung dort vielleicht zusammen in Projekten agieren könnten?
Herr Dregger! Wir begrüßen ja diesen Sinneswandel, der bei Ihnen persönlich vonstattengegangen ist. Aber wie bewerten Sie denn, dass ein E-Government-Gesetz, wo das alles drinstehen würde, was Sie eben aufgezählt haben, seit viereinhalb Jahren in der Senatsverwaltung vorbereitet wird und jetzt schon seit geraumer Zeit bei der Finanzverwaltung zur Mitzeichnung liegt und dort einfach nicht rauskommt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Tom Schreiber! Seit zweieinhalb Jahren liegt ein umfänglicher Antrag von uns zur Weiterentwicklung der Initiative sexuelle Vielfalt vor. Auch ein Antrag von Linken und Piraten liegt seit zwei Jahren vor. Ihr habt aus der Verwaltung schon lange eine Vorlage, die ihr nur umsetzen müsstet, und dann wollt ihr uns hier vorwerfen, wir wären abgetaucht? Das ist wirklich billig!
(Tom Schreiber)
Auch der Änderungsantrag, aus dem ihr Teile übernommen habt, lag vor der Sommerpause, in der Sitzung, in der es vertagt wurde, vor. Insofern habt ihr natürlich von uns abgeschrieben. Das ist auch schön, ich komme darauf noch zurück.
Ich möchte zunächst eine Frage stellen: Was haben die Plenarsitzung am 22. Mai und die heutige gemeinsam? – Der Antrag zu sexueller Vielfalt bei Alter und Pflege war und ist Priorität der SPD-Fraktion. Weshalb war und ist das so? Nicht, weil Ihnen das Thema wirklich wichtig ist, das sieht man an den leeren Reihen bei Ihnen, sondern weil es kaum weitere Anträge von Ihnen auf der Tagesordnung gibt.
Insofern irrt Herr Zawatka-Gerlach in seinem „Tagesspiegel“-Artikel ein bisschen. Sie haben nicht erst seit Wowereits angekündigtem Rücktritt die Pausetaste gedrückt,
Sie waren schon im Mai in der gefühlten Sommerpause und haben nach den überlangen Parlamentsferien und nach der Entscheidung von Herrn Wowereit den Herbst der Entscheidungslosigkeit der Koalition ausgerufen.
Wohnungsnot, Personalengpässe, bröckelnde Infrastruktur, fehlende E-Governmentstrategie, um alles mogeln Sie sich herum und präsentieren uns zwei Jahre – ich sagte es eben –, nachdem wir als Opposition zwei komplette Anträge zur sexuellen Vielfalt vorgelegt haben, einen Beschlussvorschlag zu einem Teilaspekt dieses Themas, der seit 2005 Senatslinie ist. Na ja. Nun, wo Herr Wowereit in Rente geht, verstehe ich auch endlich, weshalb die Koalition die Reihe zur sexuellen Vielfalt ausgerechnet mit dem Thema Alter und Pflege beginnt. So gesehen macht es auch Sinn.
Noch ein Wort zu Herrn Wowereit: Ja, sein Coming-out und seine Präsenz in der Szene haben viel bewirkt,
aber wirklich etwas getan für queere Menschen in der Stadt aus den Reihen der Regierung hat ein anderer Klaus – da sitzt er –, denn dass wir heute überhaupt über eine Weiterentwicklung der Initiative sexuelle Vielfalt reden können, haben wir der Tatsache zu danken, dass statt unseren Grünen-Antrag gegen Homophobie damals abzulehnen – wie die SPD das nämlich wollte –, die Linke den Ball aufgegriffen hat und dieses Parlament zu einem einstimmigen Beschluss hat kommen lassen. Weil der
Beschluss einstimmig war und die Initiative von uns kam, konnten wir auch die fünf Jahre zusammen feiern.
Nun zum Antrag selbst: Ja, es ist die Einigkeit und mit dem Senat sind wir uns auch einig, dass sich sexuelle Vielfalt in Seniorenbeiräten und im Landespflegeausschuss inhaltlich und personell niederschlagen soll. Diversity und das Wissen über Lesben, Schwule und Transgender und Intersexuelle gehört in die Aus- und Fortbildung sowie in die Leitbilder und den gelebten Alltag von Pflegeeinrichtungen. Soweit herrscht hier Einigkeit. Sie haben die Erweiterungsvorschläge der Opposition übernommen, so zum Beispiel den Kooperationsvorschlag zwischen Seniorenangeboten bzw. den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und queeren Trägern und Projekten oder die Prüfung einer LSBTI-Vertretung im Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen. Auch ein Berichtsdatum haben wir jetzt – wie schön. Aber den wichtigsten Vorschlag von uns, das Ganze zu evaluieren, haben Sie leider nicht übernommen. Deswegen haben wir hier heute einen entsprechenden Änderungsantrag – gemeinsam mit Linken und Piraten – vorliegen. Es liegt zwar schon eine Umfrage von 2011 vor, aber die war ernüchternd. Das Ergebnis hat gezeigt, dass nur die Hälfte der Träger und Einrichtungen, die geantwortet haben, die Leitlinien zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen kannten und nur 19 Prozent der Träger und 7 Prozent der stationären Einrichtungen entsprechende Fortbildungen wahrgenommen haben.
Ich kann gut damit leben, dass dieses Ergebnis möglicherweise erst 2016 im Rahmen des nächsten Doppelhaushalts überprüft wird, aber dann sollten wir es auch jetzt beschließen, damit diese Überprüfung dann auch in der Haushaltsanmeldung im Februar 2015 ihren Niederschlag findet. Anders wird das nicht geschehen.
Zum Schluss möchte ich gerade mit Blick auf den nächsten Doppelhaushalt die Koalition dringend auffordern: Sie haben zu allen Themenbereichen zur Initiative sexuelle Vielfalt die Vorschläge von uns, der Opposition, und aus Ihrer eigenen Verwaltung: Raufen Sie sich endlich zusammen und legen Sie uns die Anträge III bis X vor und lassen Sie die Jüngeren der queeren Community nicht so lange warten, bis sie nur von dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu Alter und Pflege profitieren können. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Koalitionsvertrag dieser rot-schwarzen Koalition steht ein ähnlich schöner Satz wie der, den Herr Lederer eben zitiert hat, nämlich:
Wir werden konsequent die rechtliche Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bi- und Intersexuellen und transsexuellen Menschen vorantreiben.
Dieses Versprechen haben Sie schon einmal gebrochen, als Sie sich im Bundesrat zur Öffnung der Ehe enthalten haben. Dieses Versprechen brechen Sie heute ein zweites
Mal, wenn Sie bei der letzten und notwendigen Angleichung des Beamtenrechts an die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eben nicht die versprochene Konsequenz an den Tag legen. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen.
Von Vorantreiben kann hier schon gar nicht die Rede sein, denn heute entscheiden wir über Gesetzesänderungsanträge, die die Linken und wir am ersten möglichen Tag nach der Veröffentlichung des Bundesverfassungsgerichtsurteils in die Plenarsitzung Ende August 2012 eingebracht haben. Sie mussten schon einmal im Ausschuss vertragt werden, weil die Koalition sagte, sie prüfe noch. Wenn das, worüber wir heute, fast zwei Jahre später, beschließen – in einer Sache, wo Sie nur ein Datum hätten austauschen müssen –, in der Koalition „vorantreiben“ heißt, dann wundert mich nicht, dass der Flughafen BER wahrscheinlich nicht vor 2017 eröffnet wird.
Klaus Lederer hat schon erklärt, worum es eigentlich geht. Das Bundesverfassungsgericht – und nicht Ihre Gnade – hat im Juni 2012 festgestellt, dass der Familienzuschlag ab dem Tag des Inkrafttretens der eingetragenen Lebenspartnerschaft am 1. August 2001 auch für verpartnerte Paare rückwirkend gelten muss. Damit war klar, dass dies auch für die Hinterbliebenenversorgung gelten muss. In der Folge waren Bund und Länder gehalten, ihre Beamtengesetze verfassungskonform zu machen, soweit sie es nicht schon waren. In Berlin gilt seit 2008 – das wurde gesagt – die rückwirkende Gleichstellung ab dem 3. Dezember 2003 wegen des europäischen Urteils, des sogenannten Maruko-Urteils. Es ging also jetzt um die Rückdatierung vom 3. Dezember 2003 auf den 1. August 2001. Damit hätten alle, die sich in diesen knapp zwei Jahren verpartnert hätten, rückwirkend bedingungslos Ansprüche erhalten. So weit, so einfach! So haben es inzwischen auch zehn Bundesländer gemacht. Darunter sogar das damals noch schwarz-gelbe Hessen.
Nun hat sich die Berliner CDU aber in den Kopf gesetzt, dass sie unbedingt noch das letzte Fitzelchen strukturelle Diskriminierung, das im Landesrecht noch möglich ist, ausschöpfen möchte. Deswegen haben Sie eine Umfrage gestartet, welche Bundesländer die Option gewählt haben, die das Bundesverfassungsgericht leider ermöglicht, aber nicht vorschreibt, nämlich dass Ansprüche nur dann wirksam werden, wenn sie zeitnah, also in den Jahren 2001 bis 2003, geltend gemacht wurden. Und siehe da: Bayern, Sachsen und Niedersachsen – damals noch schwarz-gelb – haben diese Regelung eingeführt. Das ist aberwitzig, denn so – Herr Lederer hat es beschrieben – bekommen nur die wenigen mutigen Paare, wenn es sie überhaupt gab, die ihre Ansprüche damals geltend gemacht haben – zu einem Zeitpunkt, als noch gar nicht absehbar war, dass dies einmal verfassungsrechtlich geboten sei –, den Familienzuschlag nachgezahlt. Übrigens
(Dr. Klaus Lederer)
gibt es keine Ansprüche für Versorgung. Wir haben Gott sei Dank keinen Versorgungsfall. Thüringen und Sachsen-Anhalt haben übrigens noch gar nicht auf das Verfassungsgericht reagiert. Kein Wunder! Es sind ja auch große Koalitionen. Der Bund hat unter Schwarz-Gelb diese Lösung auch so beschlossen, wie Sie es vorhaben, aber per Runderlass des CDU-Innenministers aus Gründen der Entbürokratisierung wird denn doch allen, die Ansprüche erheben, diese gewährt. Also geht es doch.
Die Debatte dazu im Innenausschuss war geradezu grotesk. Da behauptete Dr. Juhnke, es gehe um Millionenbeträge, die die Haushaltskonsolidierung in Gefahr brächten, um sich dann von seinem Staatssekretär belehren lassen zu müssen, es gebe gar keine Versorgungsfälle. Und die paar nachgezahlten Familienzuschläge werden unseren Haushalt wohl nicht ins Wanken bringen. Staatssekretär Krömer setze dann aber noch einen drauf und bezeichnete diejenigen, die nach unserem Gesetzesvorschlag zu ihrem Recht kommen sollten, als Trittbrettfahrer und verglich sie mit Arbeitnehmern, die an Lohnerhöhungen teilnähmen, auch wenn sie sich an Arbeitskämpfen nicht beteiligt hätten. Es ist wirklich erbärmlich, wes Geistes Kinder führende Verantwortung für Personal im Land Berlin tragen dürfen.