Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! – Wie schon bei der Einbringungsdebatte dieses Antrags kann man doch auch hier wieder am Eingang feststellen: Wir sind uns alle einig, dass über 11 Prozent arbeitslose Jugendliche in unserer Stadt politisch nicht hinnehmbar sind.
Das eint uns, und das ist nicht nur eine Frage, ob im Bereich der Wirtschaft nun Fachkräftemangel herrscht, sondern das ist ein Auftrag gegenüber den jungen Menschen, für die wir hier alle erheblich Verantwortung zu tragen haben. Wir sind sehr zufrieden, dass der Senat aufgrund der zeitlichen Entwicklung und der inhaltlichen Beschäftigung diese Frage auch zu einem wesentlichen Inhalt seiner Arbeit gemacht hat. Die Regionaldirektion der Agentur für Arbeit, Unternehmerverbände, Jugendämter und Schulen haben sich offen gezeigt und bringen sich ein in diesen Prozess. Hier die Hilfe aus einer Hand niederschwellig zu organisieren, ist eine sehr wichtige Angelegenheit. Da waren wir uns alle einig, die bisher gesprochen haben, und das wird vielleicht auch für diejenigen gelten, die anschließend sprechen.
Der Antrag beinhaltet auch, noch mal nach Hamburg zu schauen und zu gucken, wie dort das Ganze organisiert ist. Ich muss sagen, dass das recht überzeugend ist. Aber berlinspezifische Lösungen – und das wird ja auch schon aus dem Handeln des Senats deutlich – sind notwendig. Hier kann man nicht alles hundertprozentig von woanders übernehmen, sondern man muss gucken, wie Regionalisierung bei uns zu machen ist und wie wir im Einzelnen z. B. gerade die Struktur der Bezirke und ihre Leistungsfähigkeit mit einbringen können.
Dass eine Pilotphase – und da sage ich zumindest einen Satz zu dem Antrag Drucksache 17/2071 – mit großer Transparenz und Offenheit angegangen werden muss, das ist für mich selbstverständlich. Wir werden das auch im Ausschuss noch mal sehr nachhaltig diskutieren. Ich glaube aber nicht, dass es hier Differenzen zur Senatspolitik geben wird.
Der Antrag, den wir heute hoffentlich einheitlich beschließen, spricht auch von interkultureller Öffnung im Bereich der Jugend. Ich möchte an dieser Stelle mit Blick auf den Antrag Drucksache 17/2019 noch mal den Aspekt von Diversity, von Vielfalt, besonders betonen. Versetzen Sie sich bitte einmal in die Lage eines Klassenlehrers einer 9. oder 10. Jahrgangsstufe, in dessen Klasse sich mehrere Kinder mit unterschiedlichen Behinderungen befinden, die sich im Laufe der Zeit mit Förderung und Rücksichtnahme und dem guten Willen aller in die Gemeinschaft eingefügt und ihren festen Platz in der Klasse gefunden haben! Der Lehrer ist dabei, die ihm anvertrauten Jugendlichen auf die bevorstehende Berufswahl einzustimmen und möchte dazu mit ihnen die für seinen Stadtbezirk zuständige Jugendberufsagentur besuchen. Dazu zieht er letzte Erkundigungen ein und erfährt bei dieser Gelegenheit, dass die Berliner Berufsagenturen für Jugendliche mit Behinderung nicht zuständig sind und dass daran § 104 SGB IX schuld sein soll.
Versetzen Sie sich in seine Lage, wenn er seinen Kindern mit Behinderung klarmachen muss, dass sie an diesem Berufsagenturbesuch und an der zukünftigen Arbeit mit dieser Berufsagentur nicht teilnehmen können und stattdessen von einem Kollegen in der Schule betreut werden! Stellen Sie sich vor, wie die jungen Behinderten am nächsten Schultag, wenn die Klassenkameraden über ihren Einstieg und über ihre interessanten Erfahrungen bei der Berufsagentur berichten, zur Rolle stummer Zuhörer verurteilt sind! Da ist es eigentlich gar nicht mehr nötig, dass man die UN-Behindertenrechtskonvention zitiert, die klar und deutlich sagt, dass Menschen mit Behinderung ohne Aussonderung und mit besonderer Unterstützung der Zugang zum Beruf ermöglicht werden soll.
Um zwei Beispiele zu nennen: Hamburg und Mainz machen es uns vor, wenn sie formulieren – ich zitiere Mainz –:
Ziel der Berufsagentur in Mainz ist es, die berufliche Integration aller Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Alter von 25 Jahren zu fördern.
Und in Hamburg befindet sich an einem zentralen Ort der Berufsagentur die – Zitat – „Inklusive Ausbildungs- und Berufsvorbereitung für Jugendliche mit und ohne Behinderungen“. Es geht darum, unter dem Dach der Jugendberufsagentur die auseinanderdriftende Vielfalt der Beratungs- und Informationsangebote für junge Menschen zu konzentrieren und dabei eine für jeden Jugendlichen individuell zugeschnittene Beratung und Begleitung von der Schule in die vielfältigen Ausbildungs- und Arbeitsweltbereiche anzubieten. Bei diesem Prozess kommt es besonders darauf an – und darauf lege ich Wert –, dass sich die Jugendlichen in ihrer Vielfalt angenommen und akzeptiert fühlen und dass auch den Arbeitgebern wieder Mut gemacht wird, Ausbildungsplätze anzubieten, die
Kein Jugendlicher darf uns verloren gehen. Jeder Jugendliche soll ein Angebot für den Weg in den Beruf erhalten – das ist unser Ziel.
Dem kann ich mich nur voll anschließen. Denn an dieser Stelle wird sich beweisen, ob wir Inklusion nur als Schlagwort auf der Zunge tragen oder ob wir bereit sind, uns bei der Schaffung der Jugendberufsagenturen auf ein Miteinander von behinderten und nicht behinderten Jugendlichen, von Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund, von jungen Menschen aus Bildungsbürgermilieus und ebenso von Jungen und Mädchen aus bildungsferneren Familien einzustellen. Ich bitte die zuständigen Ausschüsse, in dieser Richtung die Beratung des vorliegenden Antrags voranzutreiben.
Abschließend: Meine Hoffnung ist es, dass der eingangs angesprochene Klassenlehrer mit seinen Schülerinnen und Schülern in aller ihrer Vielfalt in seiner zuständigen Jugendberufsagentur willkommen sein wird, wenn diese Institution demnächst auch in unserer Stadt eine Selbstverständlichkeit sein wird. – Schönen Dank!
Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Erfreulich ist ja, dass das Thema Jugenderwerbslosigkeit in den Reden des Regierenden Bürgermeisters und der Fraktionsvorsitzenden der Regierungskoalition vor zwei Wochen einen derart hohen Stellenwert hatte. Als Allheilmittel haben alle nun die Jugendberufsagentur entdeckt. Mit Hochdruck soll diese umgesetzt werden. Das konnten wir nach der Senatsklausur lesen.
Sehr geehrter Herr Müller, Herr Saleh und Herr Graf! Wir nehmen Sie gern beim Wort, denn leider ist es bislang so, dass bei der Jugendberufsagentur noch nichts weiter feststeht als der Name für das Türschild.
Aber dass heute dieses Thema als Priorität behandelt wird, lässt mich ernsthaft hoffen, dass nun zügig eine solide Diskussionsgrundlage vorgelegt wird. Es ist nämlich schwierig mit der Hochdruckumsetzung, wenn keiner weiß, wie diese Jugendberufsagentur eigentlich aussehen soll.
Bisher ist sie eine Art Phantom, unter dem sich jeder und jede etwas anderes vorstellt. Es gibt kein Konzept, keinen Finanzierungsplan, keine Leitlinien, keine Senatsvorlage und auch keine Vorlage für das Abgeordnetenhaus. Was es wohl gibt, ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Senat und der Agentur für Arbeit, die allerdings sonst keiner kennt – auch nicht die Bezirke, die das Ganze umsetzen müssen. Herr Krüger! Ich möchte gern wissen, was daran überzeugend organisiert sein soll.
Tatsächlich ist hier Intransparenz das größte Hindernis – auch für unsere Beratungen hier. Alles, was wir hier bereden, beruht auf Hörensagen mit täglich neuem Sachstand aus verschiedenen Ressorts. Das zeigt auch die heutige Antragslage. Der dringliche Antrag der Grünen fordert transparente Kriterien für die Bezirke zur Teilnahme an diesem Pilotprojekt, was insbesondere deshalb erstaunt, weil sie sich zu unserem Antrag wegen der starken Betonung der Rolle der Bezirke im Arbeitsausschuss enthalten haben. Aber, nun ja! Es wird im Übrigen auch gar keine Pilotbezirke und keine Pilotphase geben. Das Ganze soll schon im April 2015 in vier Starterbezirken, die wohl auch schon feststehen, losgehen und ab Januar 2016 auf alle Bezirke ausgeweitet werden, wie wir im Landesjugendhilfeausschuss hörten – und all das ohne Konzept.
Mit dem Antrag der Koalition wird nun heute eine inklusive Berufsagentur gefordert. Dazu kann ich Ihnen berichten, dass die Senatsverwaltung ebenfalls im Landesjugendhilfeausschuss letzte Woche erklärt hat, Inklusion sei definitiv nicht vorgesehen. Das überfordere das Projekt. Dann setzen Sie sich bitte mal recht schnell ein für Ihre Inklusion!
Meine Fraktion hat zur Jugendberufsagentur den bisher weitestgehenden Antrag vorgelegt. Darin wird beschrieben, was alles Berücksichtigung bei der Konzeptionierung und Umsetzungsplanung finden muss. Auch an junge Menschen mit Behinderung hatten wir selbstverständlich gedacht. Ich werbe hier noch mal für unseren Antrag, der noch zur Beratung ansteht. Bitte lesen Sie ihn! Er heißt: „Jeder und jedem eine Chance für Ausbildung und Beruf: Wenn Jugendberufsagentur, dann richtig!“
Fakt ist bisher nur, dass es noch keine Fakten gibt. Noch ist alles offen – auch für konstruktive Vorschläge. Das hat auch sein Gutes. Als Nächstes muss schnell die bisherige Intransparenz ein Ende haben. Diese Intransparenz ist die denkbar ungünstigste Strategie, um Leute zu motivieren, und hat stattdessen bereits zu viel Verunsicherung geführt. Es wird ja schon seit zwei Jahren hier im Land Berlin debattiert – z. B. bei den Jugendämtern. Sollen sie wie in Hamburg nur Kitaplätze heranorganisieren? Und
sollen die Schulen nur als Datenlieferanten dabei sein? Will die Agentur für Arbeit kooperieren oder nur die kommunalen Akteure kostengünstig als Handlanger für eine bessere Arbeitslosenstatistik benutzen? Und was uns besonders am Herzen liegt: Wird dafür Sorge getragen, dass in den Bezirken gute gewachsene Strukturen und Kooperationen der Berufsorientierung nicht den Bach hinuntergehen – das passiert nämlich schon und wird wahrscheinlich noch schlimmer –, wenn die Agentur für Arbeit hier genauso durchregiert wie in Hamburg, ohne Rücksicht auf ausgehandelte regionale Lösungen? Das wollen wir hier nicht. Wir brauchen ein breites Bündnis und eine Kooperation auf Augenhöhe. Neben den Partnern Senat und Agentur für Arbeit brauchen wir endlich die Einbeziehung so wichtiger Akteure wie die Bezirke, die Schulen, die berufsbildenden Schulen, die freien Träger der Berufsvorbereitung, der Handwerkskammer und der IHK.
Letztere hat gerade erklärt, dass sie 15 Millionen Euro für eigene Projekte im Bereich Übertragung von Schule in Ausbildung in die Hand nehmen will. Auch die Handwerkskammer will sich künftig mehr um schwächere Bewerber kümmern – na klar, ihnen geht ja der Nachwuchs aus. Sie alle gehören verbindlich ins Boot für eine Jugendberufsagentur in Berlin.
Denken Sie auch daran, das ganze Projekt angemessen mit finanziellen Ressourcen auszustatten. Kostenneutral wird es nicht gehen, das haben wir alle gemeinsam in einer Anhörung gelernt. Wenn Ihnen die Jugendberufsagentur so wichtig ist, dann müssen Sie investieren oder aber eben das Geld einfordern.
Die Bundesregierung hat das Projekt Top-down angeordnet und hat in zwei Antworten auf Anfragen der Linken und der Grünen zur Frage, ob sie von finanziellen Problemen der Kommunen wisse, geantwortet, es gebe diesbezüglich keine Problemanzeigen. Also bitte, verehrte Senatorinnen! Wenn Berlin nicht selbst investieren will, machen Sie bitte eine Problemanzeige!
Es ist eine so wichtige Aufgabe, alle Jugendlichen mitzunehmen und gut im Übergang von Schule in Beruf zu begleiten. Inzwischen ist klar, dass die Jugendberufsagentur künftig als alleiniges Instrument für diese Aufgabe beschlossene Sache ist. Also machen Sie das bitte ordentlich! Die Jugendlichen bleiben sonst auf der Strecke. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Jugendarbeitslosigkeit ist Berlin Spitzenreiter. Seit Jahren ist sie doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt. Seit gut einem Jahr konzentrieren sich viele Hoffnungen auf eine neue Jugendberufsagentur, die Abhilfe schaffen soll. Manche Reden klingen so, als wäre sie bereits geöffnet. Weit gefehlt! Es gibt bislang nur einen Entwurf der Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung der Jugendberufsagentur, die bereits im Juni 2014 unterschrieben sein sollte, auf den sich die künftigen Partner kurz vor Weihnachten nach langem Streit einigen konnten. Dem Abgeordnetenhaus ist sie trotz Anfrage immer noch nicht zugeleitet worden. Das bedeutet, ich weiß gar nicht so genau, was da drin steht. Die Unterzeichnung wurde erneut verschoben, weil zunächst die Voraussetzungen zur Umsetzung, u.a. die Klärung notwendiger Ressourcenbedarfe, durch die Kooperationspartner geschaffen werden sollen. Vor allem fehlen bisher konkrete Konzepte für die Umsetzung in den Bezirken.
Bezirksstadtrat Klemm aus Treptow-Köpenick sagte im Juni im Bildungsausschuss, dass es die Bezirke ohne die Vorabklärung der personellen und finanziellen Ressourcen nicht für klug halten, das Projekt zu starten. Es gebe für die regionalen Anlaufstellen keine Finanzierung, weder Personal noch Produkte. Dabei sollen nun bis zum Sommer dieses Jahres bereits vier Anlaufstellen geöffnet haben. Wie die dann laufen sollen, bleibt ein Rätsel.
Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass es in Berlin keine Jugendberufsagentur zum Nulltarif geben kann. Inzwischen hat das auch der Senat eingesehen und zusätzliche Personalmittel für die Bezirke angekündigt. Immerhin sollen jetzt gleichzeitig mit der Eröffnung einer Anlaufstelle dem bezirklichen Jugendamt zwei Vollzeitäquivalente zur Verfügung gestellt werden. Auf die Frage, wie das im laufenden Haushaltsjahr bewerkstelligt werden soll, gab es keine Antwort.
Nun zum Thema Inklusion: Am 30. April 2014 erklärte Ralf Jahnke von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses, dass die Jugendberufsagentur sich auch dem Thema Inklusion öffnen werde. Wie das geschehen soll, ließ er aber offen, da die damit zusammenhängenden Fragen und Bedingungen erst in der zweiten Phase – also irgendwann später – bearbeitet werden könnten. Das entspricht nicht den Bestimmungen der UNBehindertenrechtskonvention. Die Forderung der Koalitionsfraktionen, die verbindlichen Bestimmungen bereits bei der Konzeption zu berücksichtigen, ist lange überfällig. Meine Befürchtung ist, dass in den Konzepten für die
bezirklichen Anlaufstellen, wenn sie einmal geschrieben sind, jedes dritte Wort „Inklusion“ heißt. Solch ein inflationärer Gebrauch kann nicht viel daran ändern, dass generell für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu wenig getan wird. Nicht nur die Jugendberufsagentur bräuchte hier neue Ressourcen.
Nun gibt es ja die Initiative Inklusion des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Arbeits- und Sozialministerien der Länder. Sie wird als eine der bedeutendsten Maßnahmen des nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention gepriesen. Sie hat vier Säulen, eine davon regelt den Übergang Schule – Beruf für schwerbehinderte Jugendliche, d. h. mit einem Grad von Behinderung mit mehr als 50 Prozent. Es gibt aber viele Jugendliche mit leichten Lernschwierigkeiten, die weder Schwerbehinderte noch Rehabilitanden sind, die dringend Unterstützung brauchen, sie aber nicht bekommen. Heute schon, gerade im Rehabereich, gibt es zu wenig fachkundige Berater, und mit Eingliederungshilfen wird ziemlich gegeizt. Bei der Arbeitsagentur herrscht oft noch die Vorstellung, dass Behinderung mit Leistungsunfähigkeit gleichzusetzen sei. Das ist zumindest die Erfahrung der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung.
In dieses triste Bild passt der Umstand, dass die AG Menschen mit Behinderung der zuständigen Senatsverwaltung in dieser Legislaturperiode noch kein einziges Mal getagt hat. Vielleicht wäre ja die Entwicklung eines Inklusionskonzepts für eine Jugendberufsagentur ein heroischer Anlass, der AG neues Leben einzuhauchen.
Neben mangelhaften Ressourcen ist es vor allem Unfähigkeit und Ideenlosigkeit, die Inklusion in Berlin so wenig voranbringt – von den Rückschritten aus Gedankenlosigkeit gar nicht zu reden. Artikel 8 der UNBehindertenrechtskonvention enthält die Verpflichtung, sofortige wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Anerkennung der Fertigkeiten, Verdienste und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen und ihres Beitrags zur Arbeitswelt und zum Arbeitsmarkt zu fördern. Warum wird unabhängig davon, ob es sich um Job 4000, SchwoB 2010 oder die Initiative Inklusion handelt, so wenig Öffentlichkeitsarbeit gemacht? Was tut das Land Berlin dafür, bei Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen aktiv für die Einstellung von Menschen mit Behinderung zu werben? Artikel 27 der UN BRK fixiert das Recht behinderter Menschen, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderung zugänglichem Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. Hier ist noch viel zu tun, denn viel zu viele Schulabgänger mit Behinderung landen in einer Werkstatt für behinderte Menschen, obwohl für sie auch eine Integrationsfirma, unterstützte Beschäftigung oder eine theoriereduzierte Ausbildung in Betracht käme.
Viele Firmen wissen nicht, dass es staatliche Förderung gibt, befürchten aber, die könnten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Schwerbehinderung nicht kündigen – eines der vielen Märchen, die Inklusion erschwert.