Joachim Krüger

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Senat von Berlin und der Landesregierung Brandenburg geschlossen worden ist, frage ich den Senat: Ab wann werden die ersten Flüchtlinge aus Berlin in Brandenburg untergebracht? Welche Flüchtlinge werden dazu zählen?
Ich möchte noch einmal präzisierend nachfragen, welcher Mehraufwand mit der Vereinbarung zwischen Berlin und dem Land Brandenburg verbunden ist und welche Schlussfolgerung das Ganze für die Berliner Notunterkünfte hat.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben heute alle den gleichen Ansatz. Bis zum Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes des Bundes am 1. Januar 2017 sollte auch das Berliner Landespflegegeldgesetz geändert, oder, etwas genauer formuliert, angepasst werden. Grundlegend wird in der aktuellen Bundesgesetzgebung von einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ausgegangen, der die Schwere der Beeinträchtigung von Selbstständigkeit, die Einschränkung von Fähigkeiten, auffallende Verhaltensweisen, psychische Problemlagen und die Gestaltungsfähigkeit des Alltagslebens sowie sozialer Kontakte – um hier nur einige dieser Bedingungsfelder zu nennen – bewertet.
Hatten wir es bisher mit der Einteilung in drei Pflegestufen zu tun, so ersetzen nunmehr – auch das wurde eben schon angesprochen – fünf Pflegegrade diese Aufglie
(Ülker Radziwill)
derung im Rahmen der Neugestaltung des Begutachtungssystems. Dieser Tatbestand erfordert die Neufassung der §§ 3 und 4 des Landespflegegeldgesetzes. Hintergrund dafür ist der Tatbestand, dass die gewährten Leistungen nach dem SGB XI vorrangig zu den Leistungen des Berliner Landespflegegeldgesetzes sind. Das Berliner Landespflegegeldgesetz gewährt auf Antrag einen finanziellen Ausgleich des behinderungsbedingten Aufwandes für Gehörlose, Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen. Dieser Ausgleich ist unabhängig vom Einkommen und Vermögen und stellt somit keine Sozialleistung dar. Das ist immer wieder wichtig festzustellen.
Dabei werden bisher bei der Pflegestufe 1 60 Prozent eines nach dem SGB XI gewährten Pflegegeldes der Pflegestufe 1 und bei den Pflegestufen 2 und 3 40 Prozent des Pflegegeldes der Pflegestufe 2 angerechnet. Das anzupassende Berliner Gesetz greift nunmehr die Übergänge von den bisher gewählten Pflegestufen in die neuen fünf Pflegegrade auf der Basis der Bundesgesetzgebung auf, wobei die Pflegestufen 1 bis 3 in den zahlenmäßig höheren Pflegegrad überführt werden.
Zusätzlich – das muss uns auch allen klar sein – erfasst der Pflegegrad 1 Betroffene, die noch keine Einstufung in eine Pflegestufe 1 aufweisen. In den Pflegegrad 5 werden bisher in der Pflegestufe 3 eingeordnete Personen, die als besonderer Härtefall ausgewiesen sind, eingestuft. Auf dieser Basis ergeben sich die entsprechenden Pflegegeldansprüche, die – das ist richtig – prozentual wie bisher auf das Pflegegeld nach dem neu anzupassenden Berliner Pflegegesetz angerechnet werden.
Da es augenscheinlich, wie es eben auch schon die Debatte gezeigt hat, noch weiteren Klärungsbedarf in diesem Prozess gibt und auch der Antrag der Piraten auf Aufnahme der Taubblindheit in das Landesgesetz in die Beratung einbezogen werden sollte, bitten wir in Vorbereitung der zweiten Lesung um Überweisung in den zuständigen Fachausschuss und in den Hauptausschuss. – Ich danke Ihnen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Villbrandt! Das klang ja fast wie ein Abgesang von Ihnen,
aber ich gestehe gerne, dass ich in den Jahren immer sehr gerne mit Ihnen zusammengearbeitet habe und dass es – selbst wenn man manchmal unterschiedlicher Meinung war – eigentlich immer sehr positiv war. Ich hoffe, dass sich solche Art des Miteinanderumgehens im Parlament immer mehr durchsetzen wird.
Was das Seniorenmitwirkungsgesetz angeht, so können wir auf dieses Gesetz alle ein Stück weit stolz sein. Sicher, es ist immer wieder auch ein Stückchen mit Baustellencharakter belegt, aber dass wir dieses Gesetz als Land Berlin zu einem relativ frühen Zeitpunkt auf den Weg gebracht haben – ich glaube, damals mit großer Übereinstimmung – und dass in den letzten Jahren so viel Aktivität von älteren Menschen in den einzelnen Bezirken dieser Stadt gewachsen ist, das ist zuerst mal eine sehr positive Feststellung. Deswegen lohnt es sich, dieses Gesetz weiterzuentwickeln und an den Stellen, wo es darum geht, noch mehr Menschen einzubinden, auch weiter zu gestalten.
Ja, wir kommen mit diesem Novellierungsbegehren sehr spät und erst am Ende dieser Legislaturperiode ins Parlamentsplenum, aber wir wollen auch nicht vergessen, dass die Seniorenvertretungen und der Beirat in den letzten Jahren immer wieder über ihre Wünsche beraten haben, uns ihre Ergebnisse rechtzeitig vermittelt und uns damit gute Vorlagen – um mal in der Fußballsprache zu reden – gegeben haben. Dafür möchte ich all diesen Mitgliedern, den gewählten wie den berufenen, sehr herzlich danken!
In der Koalition – und das wissen Sie alle und seit Langem – war ein gemeinsamer Standpunkt im Besonderen für die Durchführung der Wahlen zu den Seniorenvertretungen in den Bezirken schwierig zu erzielen. An diesem Punkt, einen gemeinsamen Wahltermin von Abgeordnetenhaus- und BVV-Wahlen einerseits und den Wahlen zu den bezirklichen Seniorenvertretungen andererseits zu finden, war – das muss ja der Ehrlichkeit halber gesagt werden – auch schon 2011 die damalige rot-rote Koalition gescheitert. Ich darf an den damaligen Antrag seitens der CDU-Fraktion erinnern,
der sehr deutlich gesagt hat, wohin wir wollen, ich glaube, sogar mit Unterstützung der Grünen-Fraktion, wenn ich mich noch recht erinnere. Aber da war ich noch nicht Mitglied dieses Parlaments.
Nun aber bieten wir, die Koalition, SPD und CDU gemeinsam, einen Kompromiss an, der vielleicht nicht der beste und der billigste ist, aber insgesamt – davon bin ich überzeugt – eine gute Lösung darstellt. Wir verschieben den Wahltermin auf das nächste Frühjahr,
sodass die Seniorenvertretungen bis Ende März 2017 gewählt, ernannt und arbeitsfähig sein werden. Wichtig war und ist uns dabei, dass alle abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger über 60 angeschrieben und dabei auch auf die Möglichkeit der Briefwahl hingewiesen werden.
Denn die Briefwahlmöglichkeit ist Ausdruck größtmöglicher und zugleich notwendiger Inklusion. Unser Ziel ist es, auf diesem Wege möglichst viele ältere Menschen für die Teilnahme an den Wahlen zu den bezirklichen Seniorenvertretungen zu mobilisieren bzw. vorab bereits als Kandidatinnen und Kandidaten für ihren Wohnbezirk zu gewinnen.
Und natürlich steigt das politische und gesellschaftliche Gewicht einer Seniorenvertretung durch die Zahl der Wählerinnen und Wähler, die sie legitimiert hat. Wenn bisher die Werte um ein halbes Prozent schwankten, dann war das völlig unbefriedigend. Eine aktive, breit getragene Seniorenvertretung in jedem einzelnen Stadtbezirk stellt jedoch eine hervorragende Möglichkeit für die älter werdende Bevölkerung dar, ihre Anforderungen und Interessen als zahlenmäßig große Bürgergemeinschaft – man könnte fast Bürgerinitiative sagen – zu formulieren und zu vertreten. Deshalb war es uns auch wichtige, umfassende Informationsrechte und auch das Rederecht in den Ausschüssen der BVV abzusichern, denn nur wer rechtzeitig und umfassend informiert ist, kann verantwortlich mitdiskutieren.
Zugleich wurde ein Weg gefunden, Anträge der Seniorenvertretungen über die Vorsteherin oder den Vorsteher der BVV in die dortige Diskussion zu bringen. Damit ist kein beschränkender Eingriff in die Entscheidungsrechte der Bezirksverordneten und damit in die Grundlagen unserer repräsentativen Demokratie verbunden, ganz im Gegenteil. Ich bin sicher, dass sich auch die bezirkliche Finanzierung der Arbeit einer Seniorenvertretung, und zwar in allen Bezirken, dann verstetigen wird, wenn eine deutlich höhere Legitimation hinter den Gewählten steht.
Damit komme ich schon langsam zum Schluss. Bei der Bestimmung des Verhältnisses von Seniorenvertretungen und Seniorenbeirat auf Landesebene haben wir uns weitgehend an den vorgetragenen Wünschen der dort Handelnden und den von ihnen gemachten Erfahrungen orientiert.
Schließlich noch ein Hinweis zur Durchführung des so veränderten Gesetzes, im Besonderen bei der Organisation der Umsetzung der Wahl. Hier sollte meines Erachtens in größtmöglichem Umfang auf die Arbeit von ehrenamtlich Tätigen in den Bezirken zurückgegriffen werden, denn es muss das Anliegen der Seniorinnen und Senioren, unser Anliegen, sein, den Meinungsbildungs- und
Abstimmungsprozess weitestgehend selbst in die Hand zu nehmen. Zugleich erwarten wir von den zuständigen Verwaltungen die nötige fachliche Unterstützung. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Verehrte Kollegin Breitenbach! Die Selbstgefälligkeit Ihrer Darstellung hier ist kaum zu überbieten und grenzt an eine Zumutung für uns alle!
Ich möchte Sie fragen: Als Sie vor 2011 Verantwortung getragen haben, wo waren da Ihre Aktivitäten, um mehr Menschen zur Wahl zu bringen? Wo waren Ihre Ansätze damals? – Nichts ist gekommen! Halbe Prozente betrug die Beteiligung in den Bezirken. Dafür tragen Sie genauso wie Ihr damaliger Partner die Verantwortung. Was wir Ihnen damals vorgeschlagen haben, ist nicht zustande gekommen.
Das ist doch nicht mein Problem! – Heute werfen Sie mir vor, dass wir nicht hundertprozentig erfolgreich sind. Sie waren damals nicht einmal zu 10 Prozent erfolgreich.
Das muss man einmal feststellen, und dann wollen wir weiterreden!
Unter Ihrer Führung damals – unter Ihrer Mitführung, Sie haben sonst immer gesagt, Sie waren die führende Kraft –
ist es nicht einmal gelungen, in allen Bezirken komplette Kandidatinnen- und Kandidatenlisten aufzustellen. Wo war da das große Engagement der Linkspartei? Das darf man doch einmal fragen!
Und wie war das mit der Haushaltsvorsorge? War es nicht erst 2011, als die Kollegin Radziwill und wir gemeinsam die Landesgeschäftsstelle des Beirats finanziert haben? Da war von Ihnen vorher nichts da, das mussten wir erst in Szene setzen, um die Arbeit vernünftig abzusichern.
Heute sagen Sie uns, wir seien nicht in der Lage, das zu tun. Das ist doch ein Witz!
Verehrte Kollegin, wir haben in all den Jahren gerade im Sozialwerk Berlin so viele gemeinsame Diskussionen miteinander gehabt, dass Sie ganz genau wissen, was Sache ist. Ich habe nie etwas versprochen, was ich nicht halten kann, sondern immer gesagt: Das sind unsere Intentionen, und für die kämpfen wir!
Nun sage ich Ihnen noch ein Letztes: Wo war Ihr Engagement für das Seniorenmitwirkungsgesetz und seine Fortschreibung in den letzten Monaten?
Wir hatten einige Zeit lang immer wieder auf der Tagesordnung des Gesundheits- und Sozialausschusses unter den unerledigten Dingen
ich schreie noch lauter als Sie! – die Frage, wie es mit dem Gesetz weitergeht. Wo war Ihr Antrag, das zu diskutieren? Es gab einmal eine Anfrage an den Senat, die habe ich gelesen, aber sonst ist nichts von Ihnen gekommen. Ein bisschen Mäßigung wäre gut!
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Ich frage den Senat: Welche Erwartung knüpft der Senat an den heute auch in Berlin stattfindenden Internationalen Tag der Pflege und die ebenfalls für heute Abend geplante Lange Nacht der Pflege?
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage den Senat: Wie bewertet der Senat die Reha- und Pflegefachmesse am Gleisdreieck vom 7. bis 9. April dieses Jahres?
Herr Senator! In dem Zusammenhang wäre ich daran interessiert zu erfahren, in welchem Umfang diese Messe Ihrer Einschätzung nach Ausdruck einer wachsenden Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg war.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ich bin ja auch ein Freund von Heiterkeit und dem nicht verschlossen. Trotzdem möchte ich den Versuch machen, mich mit dem Antrag auch ein Stück sachlich auseinanderzusetzen, denn noch sind wir hier im Parlament, finde ich. – Das Bevölkerungswachstum unserer Stadt hat, wie wir alle wissen, sehr vielfältige Ursachen, die sich zusammenfassen lassen mit der hohen und wachsenden Attraktivität Berlins, mit den Freiräumen, die die Stadt für innovatives Handeln eröffnet, aber auch mit der Sicherheit und Verlässlichkeit, die sie neu Ankommenden gewährt. Dass in der Zukunft neue Bedürfnisse mit Althergebrachtem, sich wandelnden Wertvorstellungen, mit bewährten Grundsätzen zusammengeführt werden müssen – dass dies große Chancen bietet, aber auch konsequente Überzeugungsarbeit verlangt, liegt auf der Hand.
Bei der Bewältigung dieser Herausforderung wird es um die weitere Ausprägung von Partizipation und Bürgerengagement gehen, um viel Professionalität, aber zugleich auch um vielfältiges und auf Augenhöhe eingebundenes Ehrenamt, wenn dieser Weg erfolgreich sein soll. Insofern war der vorliegende Antrag schon im richtigen Ausschuss für bürgerschaftliches Engagement angekommen und wurde dort und später dann in verkürzter Form im Hauptausschuss entsprechend intensiv diskutiert. Die im Antrag und der Begründung, aber auch im mündlichen Vortrag beschriebenen Aufgaben sind sowohl politisch als auch gesamtgesellschaftlich sehr umfangreich und zugleich eindeutige Querschnittsaufgaben, die nur unter Einbindung und Beteiligung vieler Akteure gestemmt werden können.
Wir glauben als CDU-Fraktion nicht, dass eine solche umfangreiche Aufgabenstellung durch eine Person, eine oder einen Beauftragten geleistet werden kann – selbst dann nicht, wenn es sich um ein komplett neues Amt handeln würde mit einer Mitarbeiterschar von ca. 25 Personen in seiner Anfangsphase, wie vom Antragsteller im Ausschuss ausgeführt wurde. Wir befürchten, dass – ginge man einen solchen Weg – ein separates, neues Amt viele Verwaltungen und Institutionen dazu verführen könnte, sich bei dieser Querschnittherausforderung schlanken Fußes aus dem Staub zu machen oder zumindest sehr zurückzuhalten. In dem hier angesprochenen Gestaltungsfeld kommen dem Regierenden Bürgermeister, aber auch den Senatsverwaltungen für Integration und Stadtentwicklung wesentliche Aufgaben zu, die an diesen Stellen auch nachprüfbar angepackt und nachhaltig vorangetrieben werden müssen. Von hier sollte dann auch die unabdingbar innovative und faire Koordination mit den anderen Behörden, aber auch mit einzubindenden Institutionen und Bürgergruppen mit teils professionellem, teils ehrenamtlichen Profil erfolgen. Auch sollten dabei die Bezirke als wichtige Leistungs- und Verantwortungsträger nicht außer Acht gelassen werden.
Drohende Doppelzuständigkeiten, wie sie z. B. durch eine solche Behörde geschaffen werden würden, würden Steuergelder verschwenden. Wir sind davon überzeugt, dass sie eher verwirren würden als klärenden Charakter hätten. Deshalb wird die CDU-Fraktion die mit Ihrem Antrag geforderte Diskussion über das politischbürgerschaftliche Engagement im wachsenden Berlin weiter fortsetzen, auch durchaus intensivieren. Zugleich werden wir aber heute diesen Antrag in der vorgelegten Form ablehnen. – Schönen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe nicht die Absicht, dieses Thema in Wahlkampftöne zu verpacken, dafür ist es insgesamt viel zu ernst.
(Ülker Radziwill)
Kinder und Jugendliche, Jungen und Mädchen unter 18 Jahren also, darüber sind wir uns doch sicherlich alle einig, gehören nicht auf die „Platte“ und ebenfalls nicht in eine Obdachlosenunterkunft. Dies wäre und ist kein Ausdruck gelebter individueller Freiheit und kann und darf von einer Gesellschaft, der das Kindeswohl am Herzen liegt und die Kindeschutz ernst nimmt, nicht untätig hingenommen werden. Deshalb ist es richtig, wenn der Senat bei seinen Aktivitäten zur Fortschreibung der Leitlinien der Wohnungslosenhilfe Ansätze favorisiert bzw. intensiver fördert, die Eltern mit Kindern nachhaltig vor Wohnungsverlust schützen bzw. ihnen angemessenen Ersatzwohnraum anbieten und beschaffen sollen. Hierbei bestärken wir ausdrücklich den Senat, jeder Art von präventivem Handeln den Vorrang vor nachträglicher Schadensbehebung beizumessen, z. B. wenn es darum geht, dass Familien bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften aus verschiedenen Gründen Gefahr laufen, ihre Wohnung zu verlieren. Gerade für die Kinder, und da werden wir uns auch schnell einig sein, ist auf die Gefahr schwerer emotionaler Schäden hinzuweisen, wenn sie aus ihrem Freundeskreis im sozialen Umfeld und aus ihrer schulischen Verankerung herausgerissen werden.
Ich würde gerne im Zusammenhang ausführen, ich bitte um Verständnis.
Zugleich erwarten wir vom Senat, dass in Fällen, in denen Wohnraumverlust für Familien mit Kindern eingetreten ist bzw. Kinder ohne festen Wohnraum in dieser Stadt leben, Wohnmöglichkeiten in enger Abstimmung mit den Bezirken und sozialen Trägern zur Verfügung gestellt werden, die sich durch individuellere Gestaltung und Wahrung der Privatsphäre deutlich von Obdachlosenasylen abheben.
Die Zahl der bereits vorhandenen Einrichtungen, und darüber ist hier schon gesprochen worden, ist bedarfsgerecht zu erweitern und auszubauen. Das ist nicht nur eine Floskel, sondern eine Aufgabe, an der der Senat gemessen wird, an der er aber auch aktiv arbeitet. Es gibt eine Reihe von Projekten, die im Gespräch mit den Trägern vorangebracht werden und die wir im laufenden Haushalt finanziell absichern konnten; das zu betonen ist mir be
sonders wichtig. Es erscheint mir unabdingbar, dabei Qualitätsstandards festzulegen.
Es muss aber auch der Weg offenbleiben, in enger Kooperation mit den bezirklichen Jugendämtern das Kindeswohl dann durchzusetzen, wenn die Eltern nicht bereit oder fähig sind, ihrerseits dem Kind eine angemessene Fürsorge zu gewähren und alle dazu möglichen und angebotenen Hilfestellungen, z. B. nach dem Sozialgesetzbuch VIII, nicht fruchten.
Fazit: Die CDU-Fraktion geht davon aus, dass der Senat unter Federführung der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales – in Erfüllung dieser Querschnittaufgabe, zugleich aber auch im Zusammenspiel mit den anderen Senatsverwaltungen – zügig noch in dieser Amtsperiode einen qualitativ hochwertigen Vorschlag zur Weiterentwicklung der Leitlinien der Wohnungslosenhilfe vorlegen wird, den wir dann im Ausschuss gemeinsam mit den vorliegenden Anträgen, die letztendlich eine gemeinsame Zielsetzung verfolgen, diskutieren und in die Tat umsetzen können. – Schönen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Bayram! Die Drohung und die Polemik am Ende lasse ich völlig beiseite, weil sie meines Erachtens der Sache nicht gerecht wird.
Grundsätzlich halten wir es seitens der CDU-Fraktion für richtig, in der aktuellen Lage auch für unabdingbar, jede Möglichkeit zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern seriös auszuloten. Auch die Überlegung, dass dabei besonders an Personen mit dringendem Wohnbedarf zu denken ist, unterstützen wir. Selbstverständlich darf deshalb die Diskussion über eine wie auch immer geartete Nutzung von bisherigen Ferienwohnungen nicht vernachlässigt werden. Auf eine Festlegung auf valide Ferienwohnungszahlen möchte ich mich hier nicht einlassen; sind doch die Schätzungen des Bezirks Mitte sehr vage und müssten weiter durch Fakten belegt und diese dazu ermittelt werden. Dem steht ja nichts entgegen.
Illusionär aber scheint mir der Ansatz der Antragsteller, dass mit dem Einsatz der Ferienwohnungen fast alle Wohnprobleme auf einen Schlag gelöst wären, indem fast 70 000 Menschen – wenn man es aus der Antragsbegründung zusammenrechnet – untergebracht werden könnten. Sie alle wissen – vielleicht wissen es manche auch nicht –, dass Ferienwohnungen anders als normale Wohnungen voll ausgestattete Wohnbereiche sind. Sie unterliegen zum Beispiel mit Kücheneinrichtungen einer viel intensiveren und individuelleren Nutzung als Hostel- oder Hotelzimmer, weisen jedoch in aller Regel zum Beispiel keine Möglichkeiten zum intensiven Waschen, also Waschmaschinen, auf. Ferienwohnungen sind im Besonderen in den Stadtrandlagen häufig Einzelwohnungen oder werden in kleinster Zahl dort angeboten. Zugleich gibt es allerdings auch, da haben sie recht, mehr in den Innenstadtlagen, ganze ehemalige Wohnhäuser, die für Ferienwohnungen genutzt werden.
Nun wäre es meines Erachtens unklug, den nach Berlin kommenden Touristen das Angebot von Ferienwohnungen völlig zu nehmen, da dies eine in allen europäischen Hauptstädten gängige, häufig preiswertere Alternative zu teuren Hotelunterbringungen ist und wir auch weniger begüterten Berlininteressenten Quartiere anbieten sollten. Ein Anschreiben aller registrieren Anbieter von Eigentumswohnungen, mit dem Ziel, sie für eine freiwillige, längerfristige Vermietung an Flüchtlinge und Asylbewerber nach Ablauf der bisherigen Bewilligungsfrist ab 30. April 2016 oder aber durchaus schon vorher zu gewinnen, ist in unseren Augen durchaus sinnvoll. Eine für den Vermieter angemessene Miethöhe angesichts der Tatsache einer vorhandenen, aber auch, wie bereits angeführt, vorab zu vervollständigenden Komplettausstattung müsste dabei angeboten werden, ebenso wie eine entsprechende Haftungsabsicherung. Es sollten speziell bei einer Vereinzelung in Stadtrandlagen Begleitangebote an die betroffenen Mieter und Vermieter gemacht werden, um eine soziale Einbindung zu befördern und einer Vereinzelung entgegenzutreten.
Ob man bei denen, die sich bisher der Meldepflicht ihrer Ferienwohnung oder -wohnungen entzogen haben, auf Strafzahlungen verzichten sollte, wenn sie die Wohnung nunmehr für Flüchtlinge anböten, muss juristisch, aber auch politisch geprüft und bewertet werden. Ein solches Vorgehen würde diejenigen, so meine ich, die ihre Verfügung über Ferienwohnungen ordnungsgemäß angezeigt, die entsprechenden Formulare regelmäßig ausgefüllt und die fällige City-Tax pünktlich bezahlt haben, bestrafen,
obwohl sie es waren, die sich gesetzeskonform verhalten haben. Auch ist die Frage zu beantworten, ob als – in Anführungsstrichen – Gegenleistung für einen eventuellen Strafzahlungserlass das alleinige dauerhafte Belegungsrecht durch den Staat juristisch haltbar sein wird.
(Canan Bayram)
Fazit: Wir werden dieses Thema im Ausschuss noch weiter zu behandeln haben, allerdings ohne dass dabei unnötig Zeit verlorengeht. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich glaube, man muss sich doch schon mal klarmachen, dass es ein Unterschied ist, ob ein Tourist in diese Stadt kommt und in ein Hotel
oder in ein Hostelzimmer zieht oder aber sich eine Ferienwohnung mietet, weil er auf eine ganz andere Weise – mit eigenem Frühstück und eigenem Drumherum – diese Stadt erkunden will. Dieses Recht muss doch jedem Einzelnen gegeben werden, das gehört zu den Freiheiten. Deswegen habe ich nur gesagt, dass man an dieser Stelle keine Tabula rasa machen soll. Das ist das Eine.
Das Zweite: Ich habe ausdrücklich ausgeführt, dass wir anerkennen, dass es wichtig ist, Personen mit besonders dringendem Wohnbedarf – jetzt zitiere ich mich selbst – angemessenes Wohnen zu ermöglichen. Auch das ist doch überhaupt kein Dissens.
Aber wenn wir heute über die Ferienwohnungen reden, da muss man natürlich auch sagen, sie sind eben anders ausgestattet als eine normale Wohnung. Da wird dann auch ein anderer Preis fällig.
Da wird dann auch die Notwendigkeit sein, dass der Vermieter nicht erst mal alles rausräumt, um Tabula rasa zu machen. Nein! Der hat das eben eingerichtet, und dann hat er auch ein gutes Recht, das so entsprechend zu vergeben. Und ich sage Ihnen, wenn Sie darauf nicht eingehen – können Sie ja alles machen –, dann findet der Eigentümer eine andere Form, die Wohnung vernünftig zu vermieten, und zwar völlig gesetzeskonform. Und dann haben Sie nichts erreicht.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Wie groß muss die Angst vor einer Kammerbildung der in der Pflege Beschäftigten bei der antragstellenden Fraktion sein, um den Senator aufzufordern, diesem Treiben ein politikdiktiertes Ende zu bereiten? Wie stark spielen bei diesem Antrag die von den Beschäftigten und Selbstständigen finanzierten Spielwiesen für Ärzte- und Apothekerfunktionäre eine maßgebliche Rolle, wenn es darum geht, pflegeorientierte Gegenmacht zu verhindern? Und drittens: Wie sehr werden durch die Antragsteller Ängste der Verdi-Gewerkschaftler unausgesprochen aufgegriffen, den eigenen Einfluss, der sich sowieso nur sehr schwach in Mitgliederzahlen niederschlägt, noch weiter einzubüßen? Auf Betreiben vieler in der Pflege Tätigen wurde der Kammergedanke angestoßen. Die Alice-Salomon
(Jasenka Villbrandt)
Hochschule organisierte eine Informations- und Befragungskampagne, die in ihrer Fairness ihresgleichen sucht – das Ganze unterstützt durch die zuständige Senatsverwaltung. Vor der Abfrage wurden Expertenanhörungen durchgeführt, erste Erfahrungsberichte aus anderen Bundesländern – immerhin drei sozialdemokratisch regierten Bundesländern – eingeholt
und mit einem schriftlichen Pro und Kontra an die Abstimmungsberechtigten herangetragen. Bei der Abstimmung entschieden sich 58,8 Prozent dafür, 17,1 Prozent waren dagegen. Das Ergebnis passte vielen, auch den hier Antragstellenden, nicht ins Konzept. Die Folge ist: Diese Mehrheit wird diffamiert, und man muss nur noch, wie es heißt, mit einer kritischen Lesart das Ergebnis zerreden oder umdeuten.
Dazu werden dann beispielsweise – der Kollege der Linkspartei hat es eben wieder getan – eine von 200 Petenten eingereichte hektografierte Petition sowie Briefe an den Ausschussvorsitzenden angeführt.
Bei anderen Vorhaben, bei denen die hier Antragstellenden ihre eigene Meinung bestätigt finden, werden Petenten oder per Brief oder E-Mail protestierende Bürgerinnen und Bürger auf die Seite geschoben, auf die Mehrheitsentscheidung verwiesen und als schlechte Demokraten dargestellt. Immer so, wie es gerade passt, Herr Kollege!
Eine Pflegekammer kann sich nur dann, und das wissen wir auch, erfolgreich als eine Gegenmacht mit eigenem Profil in unserem etablierten Kammersystem behaupten, wenn sie freiwillig von einem großen Teil der Betroffenen gegründet, ausgestattet und dauerhaft mitgetragen wird. Wenn sich diese Mehrheit unter den Betroffenen findet, werden wir – und ich bin sicher, auch der Senator – diesen Weg weiter mitgehen und fördern.
Es ist nicht die Aufgabe einer Pflegekammer, beispielsweise Löhne und Gehälter zu verhandeln. Es wird eine ähnliche „Arbeitsteilung“ wie zwischen Ärztekammer und Marburger Bund geben. Aber: In den Bereichen der Aus- und Weiterbildung, bei der Qualifikationsanbahnung und -sicherung, bei der Lobbyarbeit in der Öffentlichkeit und insbesondere im Ringen mit den anderen im Gesundheitswesen vertretenen Kammern auf gleicher Augenhöhe, wird sich die Kraft einer Pflegekammer, davon bin ich fest überzeugt, bewähren.
Ein weiteres Argument erscheint mir wichtig. Sowohl bei der schriftlichen Befragung als auch besonders deutlich bei der Onlineabfrage unter den Schülerinnen und Schülern der Kranken-, Kinder- und Altenpflege – bei der letzteren mit 59,1 Prozent Ja-Antworten – zeigt sich, dass
besonders die Jüngeren einer Verkammerung das Wort reden. Diese jungen Leute stellen nach meiner Auffassung in großem Maße die Zukunft der Pflege in unserer Stadt dar. Der hier vorliegende Antrag und in dessen Folge die von Ihnen erwartete Direktive des Senators verdeutlichen gerade diesen jungen Auszubildenden, wie wenig ernst Sie deren Meinung nehmen.
Letzter Gedanke: Ist es Ihnen nicht ernsthaft verdächtig, wenn Sie maßgebliche Teile der Pflegeunternehmerschaft beim Kampf gegen eine Pflegekammer – und das mit dem plumpen Argument der Beiträge – fest an Ihrer Seite finden? – Alles Weitere im Ausschuss! Ich danke Ihnen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diese letzte Bemerkung von Ihnen, verehrte Kollegin, bewegt mich ja richtig.
Sie kritisieren, dass der Senator hier nicht alle Details und alles schon vollendet ausgeführt hat. Wir sind das Parlament, wir haben darüber zu diskutieren.
Wir werden in den Ausschüssen darüber sprechen, bis hin zum Hauptausschuss, und dann werden wir das so konkretisieren, wie auch wir das für richtig halten.
Der Senator hat das Gesetz lediglich eingebracht.
Bezüglich der Ausnahmesituation, in der Berlin sich befindet, brauche ich hier nichts mehr zu sagen, das ist heute immer wieder angesprochen worden, aber ich weise den Vorwurf ganz entschieden zurück, dass Sie der CDU unterstellen, wir wollten diese Situation nicht meistern. Davon kann überhaupt nicht die Rede sein.
Ich zitiere den Senator Czaja, ich glaube, in der „Morgenpost“ vor zwei Tagen:
Es wird alles Mögliche getan, um die Situation der Flüchtlinge am LAGeSo zu verbessern. Die Gründung eines Landesamtes ist da nur eine Maßnahme …
Ich ergänze: Aber eine wichtige Maßnahme! – Und nach anderen Äußerungen des Senators ist das schon seit einigen Monaten in der Planung, angedacht und angestrebt.
Ein separates Landesamt mit einer klaren Verantwortungsstruktur im Führungsbereich, einem zu innovativem Vorgehen ermunterten Mittelbau und einer bereits in
diesem Jahr und mit dem Doppelhaushalt 2016/2017 erheblich erweiterten Zahl von Mitarbeitern, die auch angemessen bezahlt werden und von daher sicherlich weiterhin gut zu motivieren sein werden, muss und wird es ermöglichen, immer noch vorhandenen Sand aus dem Getriebe der Verwaltung herauszubringen und damit den Flüchtlingen schneller und umfassender gerecht zu werden. Vielleicht sollte es auf diesem Wege gelingen, in der Öffentlichkeit das Bild einer seiner Pflichten gerecht werdenden staatlichen Ordnung deutlicher zu vermitteln.
Der Senator hat gesagt, und das ist richtig, es seien immer wieder Anstrengungen gemacht worden, um die Situation am LAGeSo zu verbessern. Die Zeit erlaubt es mir nicht, alle die Beispiele, die wir hier immer wieder andiskutiert haben, erneut zu nennen. Aber gerade deshalb weise ich die sehr plumpe und zugleich vollmundige Radikalkritik an der laufenden Arbeit des zuständigen Senators und auch seines Staatssekretärs ganz entschieden zurück. Sie wird der Situation nicht gerecht.
Ich betone, dass es sicherlich die Leistung vieler hilfsbereiter und engagierter Bürgerinnen und Bürger im Umfeld des LAGeSo war, die dort den Flüchtlingen außerordentlich geholfen hat.
Andere beschämende Vorgehens- und Verhaltensweisen, vielleicht nur punktuell, aber umso rufschädigender für unsere Stadt, dürfen sich nicht wiederholen.
Gerade deshalb gehe ich davon aus, dass ein solches neues Amt, was wir noch, wie gesagt, in den Details zu diskutieren haben, qualitativ besser die Beratungs-, die Gestaltungs- und auch die Kontrollfunktion wahrnehmen kann. Das müssen wir im Ausschuss präzisieren.
Lassen Sie mich einen letzten Satz sagen, auch wenn Sie ständig dazwischen rufen: Es ist aber auch richtig – und dazu bekenne ich mich ausdrücklich –, dass wir mit der Beseitigung aktuell offensichtlicher Mängel im Bereich des LAGeSo nicht warten können, bis dieses Amt nun gesetzmäßig und dann in seiner Funktionsfähigkeit in Szene gesetzt ist. – Vielen Dank!
Wenn Sie vorher nachgedacht hätten, hätten Sie die Frage gar nicht gestellt.
Es ist eben ganz deutlich ausgeführt worden, auch von meinen Vorrednern, dass es in der letzten Zeit und auch aktuell und durch den neuen Doppelhaushalt eine erhebliche Vermehrung der Mitarbeiter des Amtes gab und gibt.
Deswegen ist es sinnvoll, dieses Amt abzutrennen vom LAGeSo, das natürlich auch weiterhin die Arbeit machen wird, die es bisher etwa gegenüber Menschen mit Behinderung usw. ausgeführt hat.
Im Übrigen sage ich Ihnen mal: Ich denke überhaupt nicht daran, hier sozusagen im Gehirn des Senators lesen zu wollen. Es ist meine Aufgabe als Abgeordneter, mich im Rahmen der Ausschusstätigkeit mit dem Thema zu befassen.
Amüsieren Sie sich nur, aber es wird dadurch auch nicht besser! – Im Rahmen der Ausschussarbeit werden wir uns mit dem Thema befassen, und dann werden Sie schon sehen, welchen Sinn wir dem beimessen. Dann wird der Senator seine Vorstellungen präzisieren, und
dann werden wir alle zusammen ein Stück weiter kommen.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Ich hätte gern gesagt: Liebe Gäste! Aber ich sehe nur noch einen Gast dort oben sitzen.
Die deutlich erhöhten Ausgabesätze des Einzelplans 11 für den Bereich Soziales sind sowohl der Bewältigung der Asylbewerber- und Flüchtlingssituation geschuldet, das haben wir jetzt schon mehrfach hier festgestellt, als auch – und darauf lege ich großen Wert – der Verbesserung der sozialen Situation der eingesessenen Bevölkerung in dieser Stadt. Personell und bei den Sachausgaben, bei beidem, ist dem großen Ansturm von Menschen, die in unserer Stadt um Asyl bitten und dabei Ruhe und Frieden und damit Schutz vor Bürgerkrieg und radikal islamistischer Lebensbedrohung suchen, Rechnung getragen, soweit es heute möglich ist, dies für die Haushalte 2016 und 2017 verantwortungsvoll vorauszuplanen.
Rechnet man die dafür in den Jahren 2016 und 2017 angesetzten Kosten aus den Gesamtsummen des Einzelplans 11 heraus, so verbleibt eine jährliche Steigerung
(Marianne Burkert-Eulitz)
von 23 Millionen Euro im Jahr 2016 und 29 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2017.
Zu einigen Inhalten: Für die angestammte Berliner Bevölkerung ist die Ausgestaltung und Finanzierung des Versorgungskonzept 80plus – Herr Kollege Dr. Ludewig hat bereits darauf hingewiesen – von besonderer Bedeutung, ein Anliegen der CDU und zugleich der gesamten Koalition. Die entsprechende Rahmenstrategie wird derzeit erarbeitet. Viele sind daran beteiligt. Das halte ich für gut. Ziel ist die verbesserte gesundheitliche und pflegerische Versorgung hochaltriger Menschen, deren Zahl in den nächsten Jahren deutlich zunehmen wird. Damit wächst natürlich der Umfang der ambulanten und stationären Pflege, auf die diese Menschen zumindest zum Teil angewiesen sind. Aber das ist nicht der einzige Aspekt. Der andere Aspekt, dem eine große Bedeutung beizumessen ist, ist die Chance, dass sie weiterhin gesellschaftlich eingebunden bleiben und nicht isoliert werden. Auch die weitere Entwicklung der Demenzfreundlichkeit in unserer Stadt steht hier im Vordergrund. Für diesen gesamten Bereich sind im Haushalt knappe 300 000 Euro vorgesehen. Das halten wir für richtig.
Vorausplanende Beratung zum Abbau von Barrieren im Wohnbereich, individuelle Unterstützung bereits vor Eintritt von Pflegebedürftigkeit für die Betroffenen und deren Angehörige sind zum Beispiel Kernaufgaben der mittlerweile über 30 Pflegestützpunkte, verteilt über alle Bezirke in unserer Stadt. Die deutliche Verbesserung der personellen Ausstattung der zwölf Pflegestützpunkte in städtischer Regie ist ein wichtiger Bestandteil dieses Doppelhaushalts.
Auch der finanzielle Aufwuchs bei der Wohnungslosenhilfe – es ist hier schon angesprochen worden – und die Finanzierung der vor wenigen Tagen eingeweihten Sanitärräume am Bahnhof Zoo in Regie der Bahnhofsmission und mit anerkennenswerter Unterstützung der Bahn AG – und das nach langem Ringen mit vielen Rückschlägen –, sind seitens der Koalition positiv herauszuheben. Hierzu hat Frau Radziwill schon einige Ausführungen gemacht.
Ein besonderes Augenmerk gilt auch den Sonderfahrdiensten, deren Teilansatz für Regie- und Beförderungsleistungen um 400 000 auf 6,7 Millionen Euro erhöht wurde, was dazu beitragen wird, dass Leistungserweiterungen im Bereich von Treppenhilfe und Notdiensten möglich werden und den erhöhten Taxigebühren mit der Erhöhung der Erstattung Rechnung getragen werden kann. Auch die bereits erwähnte Aufstockung von 2 Millionen im Bereich der Mobilitätshilfe ist hier an dieser Stelle sehr richtig und für die Menschen, die betroffen sind, von außerordentlicher Notwendigkeit.
Auch möchte ich an dieser Stelle noch einmal darauf aufmerksam machen, dass der CDU und der ganzen Koalition die weitere, den Kostensteigerungen angepasste
Finanzierung der Seniorenvertretungen und des Landesseniorenbeirats und seiner Geschäftsstelle mit einer Personalausstattung von 1,5 Stellen im Doppelhaus außerordentlich wichtig ist. Für die geleistete Arbeit dort zollen wir ausdrücklich Anerkennung.
Bezüglich der Mittel für soziale Einrichtungen möchte ich hier auch die deutliche Erhöhung der Mittel für das DZI, das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen, um 100 000 Euro erwähnen – eine Institution, die mit ihrer Alltagsarbeit wertvolle Beiträge zur sozialen Entwicklung in unserer Stadt und in unserem Land leistet.
Weiterhin möchte ich an dieser Stelle das Infrastrukturprogramm Stadtteilzentren in seiner Haushaltsverankerung hervorheben. 800 000 im Jahr 2016, fast 1 Million Steigerung 2017 erlauben den weiteren Ausbau, der in den Kiezen allen Menschen zugutekommt und für selbstbestimmte Aktivitäten engagierter Bürgerinnen und Bürger den passenden Rahmen bildet und zugleich aber auch eine Brücke zwischen den Generationen ist. Die zusätzlich im Haushalt jährlich eingestellten 600 000 für die Stadtteilzentren sollen der vielfältigen, die Asylbewerber und Flüchtlinge eingliedernden Aktivitäten dienen.
Nein! – Wir haben den Einzelplan 11 hier im Bereich Soziales umfassend im fachlichen Teil und den finanziellen Aspekten in den letzten Monaten beraten. Als Sprecher der CDU-Fraktion bin ich mir sicher, dass wir Ihnen, uns Abgeordneten und der Öffentlichkeit einen solide finanzierten und dem sozialen Frieden unserer Stadt dienenden Doppelhaushalt vorlegen können. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung! – Vielen Dank!
Verehrte Frau Kollegin Bayram! Nur einen Satz als Antwort:
Nur einen Satz als Antwort auf Ihre Fragestellung: Ich habe – und das dürfte Ihnen doch nicht entgangen sein – zu dieser Thematik das zweite Mal gesprochen. Ich hatte eben nicht die Absicht, alles das, was ich heute Morgen zu dieser Fragestellung gesagt habe, hier noch einmal auszuführen. Vielleicht lesen Sie es im Protokoll nach!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Welche weiteren Schritte werden nach der erfolgreichen Pflegekammerinfoveranstaltung vom letzten Donnerstag hinsichtlich der Bemühungen der Senatsgesundheitsverwaltung folgen, den in der Pflege tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Berlin endlich Stimme, Gehör und pflegerische Sicherheit mit einer eigenen Kammer zu geben?
Danke, Herr Präsident! – Angesichts auch kritischer Stimmen hier im Haus zu dem Thema Pflegekammer frage ich Sie, Herr Senator, und bitte um eine Antwort in gebotener Kürze, welches für Sie die tragenden Argumente sind, um eine Pflegekammer hier im Land Berlin einzuführen.
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Vielleicht Gott sei Dank: Keiner weiß vorab, wie intensiv und wie lange andauernd der kommende Winter sein wird. Im letzten Jahr war die Herausforderung nicht so groß. Die angebotenen Kapazitäten waren knapp, aber ausreichend. Aber solche Aussagen kann man leider immer erst im Nachhinein treffen.
Seit Jahren ist es Vorgehensweise des Senats, bereits zu Beginn des Sommers die Bezirke an einen Tisch zu holen und die Planung für den kommenden Winter anzugehen. So war es nach meiner Kenntnis auch in diesem Jahr – und das trotz der umfangreichen Herausforderungen durch die aktuellen Flüchtlingszahlen. Die Bezirke sind für die Bereitstellung der Notschlafplätze verantwortlich. Entsprechende Finanzmittel sind in die Bezirkshaushalte eingestellt, oder die Kosten werden vom Finanzsenator bei der Basiskorrektur am Ende des Kalenderjahres
(Elke Breitenbach)
ausgeglichen. Der Senat unterstützt regelmäßig – und ich lege darauf Wert, das hier festzustellen – bei der Koordination und bei der Suche nach für diesen Zweck brauchbaren Räumlichkeiten und Trägern, die diese betreuen. Gemeinschaftlich haben sich Senat und Bezirke für den kommenden Winter erst einmal auf eine Zielgröße von 600 Schlafplätzen verständigt, an deren Gewinnung derzeit in allen Bezirken gearbeitet wird und für die die finanziellen Mittel – das ist hier auch schon mehrfach festgestellt worden – gesichert sind.
Senator Czaja hat heute Morgen die Zahl von 700 genannt, und, wie wir wissen, ist auch dafür im Sinne der Basiskorrektur augenscheinlich schon gesorgt. Er hat ausgeführt, dass er über seine Gespräche mit den Maltesern die Möglichkeit für weitere Schlafplätze – er nannte die Zahl 200 – im innerstädtischen Bereich sieht. Er ist dabei auch auf Frauenschlafplätze im Besonderen eingegangen. Heute Morgen hat die CDU-Fraktion unter anderem auch das Thema Kältehilfe mit den Vertreterinnen und Vertretern der katholischen und evangelischen Kirche besprochen und für deren Engagement in den letzten Jahren gedankt. Zugleich haben wir aber auch darum gebeten, die Übernachtungsangebote insbesondere für die kältesten Nächte dieses Jahres im Zusammenwirken mit den Bezirken noch weiter zu steigern.
Natürlich ist es nicht ganz einfach, besonders im Stadtzentrum entsprechende neue Räumlichkeiten auszumachen und auch entsprechende Träger zu finden. Alle Beteiligten geben sich dabei aber große Mühe, und ich sage das hier – da unterscheiden wir uns vielleicht ein bisschen: Wir setzen an dieser Stelle immer noch auf Ansprache und Überzeugungsarbeit. Denn jeder Zwang – und das haben wir heute Nachmittag hier schon ein paar Mal diskutiert – setzt ja immer Kontrollmechanismen voraus, und einem in allem kontrollierenden und präsenten Staat werde ich hier das Wort nicht reden.
Sie haben nun in Ihrem Antrag mal eben die Zahl 1 000 genannt, aber zugleich mit dem Motto: Die Arbeit tun dann die anderen! – Die müssen ja dann auch erst einmal gefunden werden. Ich stelle fest, dass sich neuerdings immer mehr einbürgert, dass bei Anträgen der Opposition von leer stehenden Wohnungen und – wie ein Zauberwort – von Ferienwohnungen gesprochen wird und davon, sie zwangszurekrutieren – als würden letztere, gerade die Ferienwohnungen, im Winter leer stehen und nach Nutzung rufen. Wer die Nutzung einer Ferienwohnung offengelegt hat, genießt bis Mai 2016 juristischen Schutz; eine rechtliche Genehmigung ist ausgesprochen worden. Im Übrigen wären Zwangsmaßnahmen – das haben wir heute schon mehrfach diskutiert – nur dann durchsetzbar, wenn eindeutig und gerichtsfest nachgewiesen werden kann, dass zum entsprechenden Zeitpunkt staatlicherseits keine Unterbringungsmöglichkeiten mehr bestehen.
Also bleiben wir dabei: Ansprache und Überzeugungsarbeit sind der beste Weg, das Problem zu lösen.
Alles Weitere sollten wir im Ausschuss besprechen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Senator Czajas Prognose lautet gemäß der Berichterstattung der Berliner Morgenpost: Spätestens zum ersten Januar 2016 wird es für jeden Asylbewerber in Berlin eine elektronische Gesundheitskarte geben. – Das ist erst mal eine sehr positive Nachricht. Derzeit, so ist zu erfahren, finden Abstimmungen zwischen den interessierten Gesundheitskassen – und es sind derer mehrere – und den betroffenen Verwaltungen statt. Es geht um die zukünftigen Abläufe und die festzulegenden Umsetzungsschritte, auch das ist logisch. Insgesamt soll es zu keinen Mehrausgaben kommen. Etwas höhere Verwaltungskosten können durch Rabatte der Leistungsanbieter ausgeglichen werden. Aber entlastet werden soll vor allen Dingen das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Die Asylbewerber müssen dann nämlich nicht immer wieder alle Vierteljahr neu vorsprechen, um einen Krankenschein zu erhalten.
(Heiko Thomas)
Das von der elektronischen Gesundheitskarte abgedeckte Leistungsspektrum umfasst die im § 4 Asylbewerberleistungsgesetz festgeschriebenen Behandlungsleistungen einschließlich der notwendigen Medikamente bei akuten Erkrankungen. Weiterhin ist die Behandlung bei chronischen Erkrankungen und Behinderungen eine Ermessensleistung durch § 6 desselben Gesetzes geregelt. Hier sind die Länder im Obligo, und hier muss vonseiten der Länder, wenn man das verändern will, ein gemeinsamer Standpunkt erarbeitet werden. Anzumerken ist noch, dass nach 15 Monaten eine Asylbewerberin bzw. ein Asylbewerber gemäß dem Sozialgesetzbuch V dieselben Leistungen erhält wie andere pflichtversicherte Bürgerinnen und Bürger in diesem Land.
Auch bezüglich der Impfmöglichkeiten ist die Senatsverwaltung auf dem richtigen Weg. Bereits inoffiziell seit dem 22. September und dann offiziell seit dem 1. Oktober gibt es eine zentrale Impfstelle beim LAGeSo. Sie wird erst einmal gemäß einer Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und dem LAGeSo von Ärzten des Bereitschaftsdienstes im Zweischichtsystem durchgeführt. Seitdem ließen sich immerhin freiwillig ca. 2 000 Asylbewerberinnen und Asylbewerber z. B. gegen Diphtherie, Tetanus, Masern, Mumps und Röteln impfen.
Wir werden sowohl die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte als auch den Fortgang und die Organisation der Impfungen beobachten und im Ausschuss besprechen. Heute bitte ich Sie erst einmal, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen. – Schönen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf am Anfang präzisieren: Wir reden heute über Hotelzimmer, wir reden über Hostels, und wir reden über Pensionsplätze – damit die Unterschiede klar sind. Selbstverständlich darf es bei der Mobilisierung von Unterbringungsmöglichkeiten für eine noch immer stark wachsende Zahl von Asylbewerbern keine Tabus geben. Allerdings müssen die aktuellen und zukünftigen Maßnahmen – darauf lege ich großen Wert – rechtlich einwandfrei, qualitativ vertretbar und auch kostenerträglich sein. Deshalb waren bisher Gutscheine für Hostels immer nur eine letzte Möglichkeit zur Überbrückung kurzer Zeiträume. Die verzögerten Zahlungen waren der zu geringen personellen Ausstattung im Landesamt für Gesundheit und Soziales, aber auch der notwendigen nachträglichen Prüfung geschuldet, ob alles mit rechten Dingen zugegangen und
berechnet worden war. Zu oft gab es Presseberichte – die gerade auch von Ihnen immer wieder angeführt wurden – zu Überbelegungen und katastrophaler Qualität angebotener Räume. Auch zeigte sich im Nachhinein bei der Prüfung, dass einige Hostels und Pensionen dem Land zum Beispiel höhere Preise abverlangten, als sie von Touristen in ihrer Internetpräsentation zum selben Zeitpunkt verlangt haben.
Nein, ich möchte keine Zwischenfragen zulassen. – Deshalb bleiben wir dabei, dass die Unterbringung in landeseigenen und durch das Land kontrollierten Einrichtungen grundsätzlich vorzuziehen ist. Es besteht auch am Ende die Gefahr, dass Hostels und Pensionen nur solche Kapazitäten anbieten, die auf dem Touristenmarkt selbst unter recht anspruchslosen oder anspruchsarmen Nachfragern keine Abnahme finden, dann aber dank sicherer Steuermittel und fester Kontingentabmachung mehr als angemessene Profite für die Betreiberinnen und Betreiber abwerfen.
So erklärt sich auch, dass die Senatsverwaltung – ich halte das für richtig – in den letzten Wochen trotz der enorm wachsenden Zahl der ankommenden Asylbewerber die Zahl derjenigen, die vorerst in Hostels untergebracht wurden, deutlich verringert hat. Mit einigen – und das muss hier auch gesagt werden; es wird immer so getan, als gäbe es da keine Gespräche – qualitativ akzeptablen Hostels gibt es Kontingentvereinbarungen, die ein vertretbares Preis-Leistungsverhältnis festlegen, vorgegebene Kriterien erfüllen und von der BUL auch schon jetzt geprüft werden.
Lassen Sie mich abschließend eine Bemerkung machen, die vielleicht einigen nicht passen wird! Wenn tatsächlich ein schmales Hotelzimmerkontingent zum Beispiel mit der DEHOGA verabredet werden würde, stellte sich – bis auf wenige Ausnahmen, die ich gerne zugestehen will – die Frage, wer in eine Notunterkunft kommt und wer in einem Mittelklassehotel Aufnahme findet.
Dass es da massive Auseinandersetzungen unter den Betroffenen geben wird, ist klar absehbar, abgesehen davon, dass für eine Hotelunterbringung der Asylbewerber die Berlinerinnen und Berliner selbst beim besten Willen kaum Verständnis haben werden. – Alles Weitere im Ausschuss! Ich danke Ihnen.
Verehrte Frau Kollegin! Ihre von Markigkeit strotzenden Worte führen doch aber nicht daran vorbei, dass es in den letzten Monaten vonseiten des Senats durch den gesamten Wechsel der Konzeption der Unterbringung und selbstverständlich angefangen von den Bauten, die Sie hier so abfällig angesprochen haben, über die jetzt im Haushalt stehenden Planungen im Bereich einzelner Fertigelemente Stück für Stück voranging, dass es andere Immobilien gibt, die ertüchtigt werden. Sie erwarten immer alles auf einen Schlag. Das ist meines Erachtens nicht möglich.
Wenn Sie in der letzten Zeit auf der einen Seite die Hostels immer wieder kritisiert haben, sie jetzt aber plötzlich als die Lösung aus dem Boden heben, dann ist das doch nicht ganz logisch. Bereits jetzt gibt es doch schon mit einigen dieser Hostels Verträge. Damit kann man sehr wohl weitermachen. Trotzdem bleibe ich dabei: Die bessere Lösung ist, wenn wir vom Staat aus kontrollierte Unterbringungsmöglichkeiten anbieten können.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ein wesentlicher Ausgangspunkt des vorliegenden Antrags – da braucht man sich nur, wie Herr Lehman das auch gemacht hat, die Begründung anzusehen und auf die Überschrift zu gucken – sind die sehr persönlichen Vorwürfe gegen den Behördenleiter des LAGeSo. Trotz der unterschiedlichen Prüfaufträge an die Innenrevision des LAGeSo und im Besonderen an unabhängige Prüfer, die mit Genauigkeit – da sind wir sehr dankbar – viele Verwaltungsmängel und fehlende Arbeitsanweisungen offengelegt haben, sind Verdachtsmomente auf – wie Sie es nennen – Vetternwirtschaft nicht erhärtet worden. Diese Vorwürfe gegen den Leiter der Behörde haben sich als nicht haltbar erwiesen.
Dies zu wiederholen, werden wir hier, verehrter Herr Kollege, nicht müde werden. Denn wenn Sie nach Monaten Ihren Antrag mit den damaligen Formulierungen – wie ich meine, wider besseres Wissen – aufrechterhalten, arbeiten Sie mit dem Prinzip: Etwas Negatives wird schon an der Person Franz Allert hängenbleiben,
wenn man den Vorwurf – natürlich im Konjunktiv, wegen der möglichen juristischen Folgen – nur immer wieder spekulativ wiederholt und in Redebeiträgen wieder aufarbeitet. Meine verehrten Freunde! Diese Art von Mobbing machen wir als CDU-Fraktion nicht mit.
Davon deutlich abzutrennen sind alle notwendigen Anstrengungen – und ich habe das hier schon vielfach gesagt – zur Aufarbeitung der aufgedeckten Mängel im LAGeSo und darüber hinaus – sicher jetzt angesichts der hohen Flüchtlingszahlen unter erschwerten Bedingungen. Über entsprechende positive Schritte, angefangen von der Personalvermehrung und der Neustrukturierung der Abläufe und Verantwortlichkeiten über viele einzelne Schritte, die da eingeleitet worden sind und meines Erachtens in die richtige Richtung weisen, haben wir hier in den letzten Plenarsitzungen ausführlich gesprochen. Ich darf mir erlauben, da auch auf meine Redebeiträge hinzuweisen.
Klärungsbedarf haben wir nach wie vor gegenüber der GIERSO, an die derzeit keine weiteren Betreuungsaufträge vergeben werden. Und die Verantwortlichen sind bemüht, andere zuverlässige Träger als Ersatz für die Flüchtlingsbetreuung zu mobilisieren. Das sei gern zugestanden.
Wir sehen den Ergebnissen der weiteren Prüfung entgegen, bitten Sie aber, den vorliegenden Antrag abzulehnen. – Schönen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die berlinovo ist keine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft.
Darüber waren wir uns gestern im Hauptausschuss sehr einig.
Hören Sie doch bitte erst mal zu! – Sie verwaltet überall in Deutschland Wohnraum, ca. 13 500 Wohnungen und 7 500 Apartments – nein, ich möchte jetzt zusammenhängend sprechen – aus den Beständen, wie Sie alle wissen, der früheren Bankgesellschaftsfonds. Noch gehören diese Bestände – und das ist hier schon festgestellt worden – nicht komplett dem Land Berlin. Die verbauten Kredite machen noch immer 98 Prozent des Immobilienwertes aus.
Deshalb ist es unabdingbar, dass die berlinovo ein Konzept durchführt, das diese Schuldenlast senkt, z. B. durch den Verkauf von Beständen in anderen Bundesländern, auch durch die Überlassung für Flüchtlingsprojekte, aber auch durch eine solide und dauerhafte Vermietung in unserer Stadt. Entsprechende Aktivitäten kann man sehr nahe im Internet verfolgen. Von Leerstand kann im Berliner Bestand der von der berlinovo verwalteten Wohnungen und Apartments nach unserem Wissensstand nicht die Rede sein. Der kurzfristige Leerstand von
(Canan Bayram)
1,5 Prozent – Stand März 2015 – ist dem normalen Mieterwechsel geschuldet.
Wir haben bereits festgestellt – und darauf lege ich großen Wert –: Wir können gegenüber der berlinovo nicht einfach was durchsetzen, sondern der Senat bemüht sich, in werbenden Gesprächen sehr intensiv und regelmäßig mit der berlinovo dafür zu sorgen, dass Wohnungen zur Verfügung gestellt werden, auch für Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Einige der Apartments werden derzeit für besonders zu schützende Asylbewerberinnen und Asylbewerber, beispielsweise für schwangere Frauen, zur Verfügung gestellt. Ich denke, das ist auch richtig.
Dieser Prozess sollte verstetigt werden. Dazu brauchen wir aber den vorliegenden Antrag nicht, denn diese Gespräche laufen ja.
Er erweist sich – und da kann ich dem Kollegen Nolte nur recht geben – als reiner Schaufensterantrag.
Anmerken möchte ich aber auch noch, dass wir auch hier im behandelten Zusammenhang die in Berlin bereits lange ansässigen Menschen mit Wohnberechtigungsschein auf der Suche nach bezahlbaren Wohnungen wie z. B. Menschen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind, nicht aus den Augen verlieren dürfen. Diese Menschen gegen die Asylbewerberinnen und Asylbewerber auszuspielen, hielte ich für unverantwortlich.
Im Übrigen haben wir den vorliegenden Antrag gestern im Hauptausschuss intensiv und umfassend diskutiert. Im Ergebnis wird die CDU-Fraktion den Antrag ablehnen. – Schönen Dank!
Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Die Stärke des bürgerlichen Engagements ist es, dass es sich dort festmacht, entwickelt und verstetigt,
(Ülker Radziwill)
wo Bürgerinnen und Bürger Aufgaben sehen, Herausforderungen annehmen und ihre Kräfte bündeln, um zu helfen, Interessen durchzusetzen und eigene Wertvorstellungen in die Tat umzusetzen. Bestes Beispiel dafür – das ist heute bereits vielfach angesprochen worden – ist das derzeit überwältigende Engagement für neu ankommende, vor allem syrische Asylbewerber, die der Lebensbedrohung in ihrem Heimatland entronnen sind und in Berlin Obdach, Frieden und womöglich eine neue Heimat auf Dauer suchen. Bürgerschaftliches Engagement ist in unserer Sichtweise ein lebendiger Ausdruck menschlicher Freiheit in Verantwortung und damit Teil unserer Demokratie.
Wo bürgerschaftliches Engagement staatlich verordnet wird, wo es zur Durchsetzung einer Ideologie eingefordert und erzwungen wird – wir hatten dafür durchaus Beispiele in der Geschichte der letzten Jahrzehnte –, führt es zu opportunistischem Mitläufertum, Freiheit erstirbt und fordert Widerstand heraus.
Ein anderer Feind bürgerschaftlichen Engagements ist ein Übermaß an Bürokratie auf Landesebene und in den Bezirken. Rechthaberische Vorschriften und Verwaltungshemmnisse streuen Sand ins Getriebe, entmutigen handlungsbereite Bürgerinnen und Bürger, schrecken von ehrenamtlichem Engagement ab, auch das wollen wir nicht.
Stattdessen ist Vielfalt ein Schlüsselbegriff für das bürgerschaftliche Engagement. Es reagiert auf unterschiedlichste Bedarfe. Größe, Umfang und auch die Dauer können – damit müssen wir uns auseinandersetzen und es respektieren – sehr unterschiedlich sein. Bürgerschaftliches Engagement kann eine Rechtsform annehmen und zu einer Vereinsgründung führen, aber auch als loser Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern mit gleicher Zielsetzung eine hohe Wirksamkeit entfalten.
Ein weiteres wesentliches Merkmal bürgerschaftlichen Engagements ist – auch das ist hier schon angeklungen –, dass es nicht an Ressortgrenzen Halt macht und sich Abteilungszuschnitten unterordnet, sondern fast immer viele Politik- und Gesellschaftsfelder gleichzeitig anspricht und mit einbezieht. Es ist also unverantwortlich, wenn bürgerschaftliches Engagement sozusagen routinemäßig auf den Sozialbereich oder alternativ auf den Sportbereich reduziert wird.
Bürgerschaftliches Engagement in seiner Vielfalt, darauf sollten wir weiter hinarbeiten, sollte allen Interessierten zugänglich sein. Engagement setzt Kenntnis voraus. Eine weitere Vernetzung sollte ermöglicht werden. Deshalb sind die Sicherstellung und gegebenenfalls der Ausbau von Plattformen erforderlich, um über Vorhaben und Projekte zu informieren, im Internet ebenso wie in der realen Welt. Das Landesnetzwerk Bürgerengagement „aktiv in Berlin“ – eben bereits angesprochen – ist dafür
ein positives Beispiel, und ich will es besonders hervorheben –, auch die Ehrenamtsmärkte auf Landesebene und in den Bezirken.
Bürgerinnen und Bürger, die sich engagieren, haben einen Anspruch darauf, bei ihrer Arbeit ernst genommen zu werden. Dies gilt ebenso für uns politisch Tätige als ihre Gesprächs- und Handlungspartner wie für Hauptberufler, die faire Zusammenarbeit signalisieren, anstatt die Ellenbogen zur Verdrängung der ehrenamtlich Tätigen ausfahren sollten. Aber auch bürgerschaftlich Engagierte sollten aufgeschlossen reagieren und ihre Fachlichkeit zum Beispiel durch Schulungen, Erfahrungsaustausch und vieles andere mehr steigern.
Schließlich muss die Anerkennungskultur für das Ehrenamt, für das bürgerschaftliche Engagement verstetigt werden. Auf diesem Feld hat Berlin bereits einen guten Standard erreicht – ebenso wie jeder einzelne Berliner Stadtbezirk. Aber nichts ist gut genug, um es nicht noch zu verbessern. Hier ordnet sich zum Beispiel der kürzlich gegründete Arbeitskreis zur Fortentwicklung der Berliner Ehrenamtskarte ein, der am letzten Dienstag bereits zum zweiten Mal getagt hat.
Nicht alles, was ich bisher angesprochen habe, wird ohne Kosten für den Landeshaushalt abgehen, aber angesichts des großen Nutzens und Mehrwerts ehrenamtlicher Tätigkeit für unsere gesamte Gesellschaft wird das tatsächlich nur ein Bruchteil davon sein.
Der Antrag der Grünen ruft nach einer Strategie des Senats. Als ob hier ein Startschuss nötig wäre und der Senat zum Handeln herausgefordert werden müsste. Weit gefehlt in meinen Augen. Wir sind in Berlin mitten in der Ausgestaltung einer solchen Strategie – und das im Dialog mit verschiedensten Kräften in unserer Stadtgesellschaft. Alle sind dazu eingeladen, keiner wird ausgeschlossen. Am 5. Oktober, die Veranstaltung ist angesprochen worden, wird es dazu einen weiteren Schritt geben. Wir sind – davon bin ich fest überzeugt – auf einem guten Weg. Aber, ich habe es schon einmal festgestellt, alles Gute kann noch besser werden. Deshalb freue ich mich auf die Diskussion des Antrags im zuständigen Fachausschuss Bürgerschaftliches Engagement. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Ja, ich erfülle voll und ganz die Erwartungen meiner Vorrednerin, indem ich Ihnen sage: Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen. – Denn zum einen hat sich klar erwiesen – das klingt als Vorwurf in diesem Antrag, nicht nur in dem zurückgezogenen, an –,
dass es Vorteilsnahme und persönliche Bereicherung ebenso wie Vetternwirtschaft nicht gegeben hat. Unabhängige Prüfer haben festgestellt, dass das nicht der Fall ist.
Zum anderen sind die Vorgehens- und Verwaltungsmängel in LAGeSo, die kein Mensch hier schönreden will, offengelegt worden und können abgearbeitet werden.
Nein, ich möchte keine Zwischenfrage zulassen. – Dazu zählen auch die Verträge mit den Betreibern, und zwar in allen ihren Folgen – auch was die Finanzen des Landes Berlin angeht.
Dass derzeit die Dimension der Flüchtlingsunterbringung eine völlig andere ist – mit Antragstellungen von ca. 1 000 Ankommenden pro Tag –, steht auf einem anderen Blatt, ist uns aber allen, insbesondere nach den Debatten heute, wieder klar geworden. Natürlich kommt es jetzt darauf an, den Asylbewerbern kurzfristig ein Dach über dem Kopf zu sichern, so gut das möglich ist.
Bei aller Kritik am LAGeSo, die aus dem Antrag spricht, will ich feststellen, dass die dortigen tiefgreifenden Strukturveränderungen – der Senator hat sie vorhin noch einmal angesprochen –,
die kräftige und nachhaltige Personalverstärkung und der unermüdliche Einsatz aller verfügbaren Kräfte vor Ort – sekundiert durch die breite Bürgerunterstützung – Wirkung gezeigt haben. Wir nehmen das positiv auf.
Auch erweist sich jetzt die Entscheidung des Senators aus dem Sommer 2014 – ich sage das hier, ob Sie es hören wollen oder nicht – als völlig richtig, nämlich dass der Senat die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften beziehungsweise die Ertüchtigung von Immobilien der Bezirke, des Landes und des Bundes selbst in die Hand genommen hat, um flexibler und kostengünstiger unter den Anbietern der Flüchtlingsbetreuung auswählen zu können und dabei Finanzmittel sparsam einzusetzen.
Weiter ist es nach unserer Auffassung richtig, dass das LAGeSo sich jetzt aus der Bauherrentätigkeit zurückzieht und die Erstellung der Serie modularer Ergänzungsbauten in den kommenden Monaten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der BIM überlässt.
Letzte Bemerkung: Ohne Überheblichkeit und Verkennung der enormen aktuellen Herausforderungen möchte ich an dieser Stelle noch einmal abschließend feststellen, dass die so viel geschmähten Flüchtlingsdörfer in Fertigbauweise – gerade haben wir wieder von Blechbüchsen und erbärmlichen Bedingungen gehört – von den Betroffenen, so glaube ich, recht gut angenommen worden sind.
Ich bin lauter als Sie. – Viele Berlinerinnen und Berliner konnten sich im Rahmen der Tage der offenen Tür dieser Einrichtungen davon überzeugen, dass das, was Sie hier ständig vorwerfen, nämlich menschenunwürdige Unterbringungsobjekte, nicht zutrifft – ebenso wie der Vorwurf, der immer von den Rechten kommt, hier sei
(Elke Breitenbach)
eine First-class-Hotelunterbringung geschaffen worden, die Steuergelder verschleudere. Beides ist nicht richtig, und darauf möchte ich noch einmal hingewiesen haben. – Vielen Dank!
Obwohl die Piraten der Auffassung sind, ich sollte nichts mehr sagen, darf ich mir vielleicht doch zwei, drei Sätze gestatten: Ich habe natürlich überhaupt nichts hier persönlich vorangebracht – um Ihre Frage zu beantworten –, aber auf Betreiben des Senators ist in der Tat eine Fülle von Gebäuden dahin gehend geprüft worden und auch teilweise für tauglich befunden worden, um Flüchtlinge unterzubringen. Den Tatbestand, dass solche Ertüchtigungen nicht in zwei oder drei Monaten zu machen sind, kennen wir doch alle. Wenn Sie ehrlich sind, wissen Sie das auch. Es ist immer leicht, hier das große Wort zu schwingen. Wo sind Sie denn eigentlich, wenn es nachher in die Tat umgesetzt werden soll?
Ist ja wunderschön! Aber dadurch, dass Sie da jeden Tag sind, wird die Einrichtung nicht schlechter und nicht besser. Regen Sie sich doch nicht so auf! Vielleicht sind auch andere Leute mal vor Ort und sehen sich etwas an. Ich fand nur den Hinweis sehr wichtig, dass viele Berliner da hingegangen sind. Die sind augenscheinlich zu einem anderen Urteil gekommen als Sie. Das sollte Ihnen zu denken geben.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Die aktuelle Berichterstattung des Senats, zuletzt in der Ausschusssitzung am 21. Mai dieses Jahres, zeigt in unseren Augen, dass die Einrichtung der Berliner Jugendberufsagenturen auf dem besten Weg ist, die Arbeit bis 2016 flächendeckend erfolgreich aufnehmen zu können. Wie wir bereits im Plenum anlässlich der Einbringung des Antrags Drucksache 17/2019 begründet haben, müssen sich die Jugendberufsagenturen, das ist hier auch schon betont worden, an alle Berliner Jugendlichen richten, was auch junge Menschen mit Behinderung einschließt. Unter demselben Dach sollen junge Menschen eine umfassende Fachberatung und Begleitung erhalten, egal, ob sie vom Gymnasium, einer Sekundarschule oder einer Schule für Kinder mit besonderem Förderbedarf kommen oder ob sie hier als im Rahmen von Inklusion in Regelklassen integrierte junge Menschen mit Behinderung vorsprechen.
Ich danke der zuständigen Senatsverwaltung, dass es in einer im Ausschuss vorgestellten Präsentation heißt: Alle Jugendlichen, auch mit Behinderung, unter 25 Jahren laufen die JBA Berlin für Beratung und Unterstützung am Übergang Schule/Beruf an. – Der Grundsatz sollte bereits jetzt, in der Vorbereitungsphase, realisiert werden. Dazu soll unser Antrag einen weiteren Impuls geben.
Der Senat, die Agentur für Arbeit und die Bezirke bringen ihren Anteil ein, sodass die Leistungserbringung nunmehr unter einem Dach erfolgen kann. Nur so kann das von allen anerkannte Ziel erreicht werden, dass sich alle Jugendlichen angesprochen fühlen. Wir wollen keinen einzigen verlieren, da sind wir uns einig, wenn es um die Ausformung der Berufschancen durch Ausbildung für unsere jungen Menschen geht.
Das Landeskonzept für Berufs- und Studienorientierung sollte dafür der richtige Ausgangspunkt sein. Ansatzpunkt ist es, Ausbildungs- und Förderhemmnisse zu vermeiden. Dies wird nur gehen, und darauf möchte ich einige Betonung legen, wenn rechtzeitig und damit präventiv im Schulbetrieb der Mittelstufe kompensatorische, ggf. individuell auf den einzelnen Schüler bezogene Angebote zur Erlangung von Ausbildungskompetenz gemacht werden. Das wird nicht zum Nulltarif möglich sein. An dieser Stelle dürfte sich auch der eben hier ange
sprochene Michael ein Stück einordnen lassen, wenn man sicherlich auch keine Illusion haben darf, dass in einer so schwierigen Lage kurzfristige Lösungen zu erzielen sind.
Dass in die Arbeit der Jugendberufsagenturen 200 bis 300 Lehrerinnen und Lehrer einbezogen sein sollen, zeigt den Umfang der Herausforderungen. Ihre Einsatzbereitschaft und ihre Fachkompetenz, erworben in Aus- und Fortbildungen, und die Anerkennung, die ihre Arbeit erfahren wird, dürften mitentscheidend für den Erfolg der Agenturen sein. Denn: Zielvereinbarungen sind die eine Seite der Medaille, die andere sind ihre nachprüfbaren Erfolge beim weiteren Abbau der Jugendarbeitslosigkeit in unserer Stadt.
Der Landesbeirat, der das gesamte System weiter anschieben, koordinieren und auswerten soll, wird sich bereits im Herbst 2015 endgültig konstituieren. 2016 sollte das gesamte Beratungssystem dann funktionieren.
Schließlich will ich auch noch darauf hinweisen, dass die Einbindung der Wirtschaft, vom kleinen Handwerksbetrieb über mittelständische Unternehmen bis hin zum Großbetrieb, unabdingbar ist, da nur so die begleitende Vermittlung und Aufnahme in Ausbildungsverhältnisse und sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse des ersten Arbeitsmarkts erfolgversprechend und nachhaltig ausfallen werden. Die Berliner Vereinbarung 2015 bis 2020 von Senat, Wirtschaftsverbänden, Kammern und Gewerkschaften und der Bundesanstalt für Arbeit für mehr Ausbildungsplätze untermauert diesen Ansatz.
All diese Feststellungen machen in unserer Einschätzung den Antrag Drucksache 17/1724 der Fraktion Die Linke überflüssig, sodass wir ihn ablehnen werden.
Den Jugendberufsagenturen in unserer Stadt aber wünschen wir einen durchschlagenden Erfolg. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vorbemerkung: Auch 2011 gab es schon seit mehr als zehn Jahren das LAGeSo mit der BUL, damals allerdings mit sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Es gab in diesem Jahr 2 316 Asylbewerber, aber auch zu diesem Zeitpunkt und in den Jahren davor gab es keine ordentliche Aktenführung und Vergabepraxis, obwohl der Aufnahmedruck damals gering war.
So stellen es zumindest die externen Gutachter dar.
Und Rechtstaatlichkeit muss sich zwar in der Krise bewähren, da sind wir uns einig, muss aber auch in einer
(Canan Bayram)
normalen Handlungssituation in der Verwaltung fest verankert sein.
Nun ging aus weltpolitischen Gründen die Asylbewerberzahl in der letzten Zeit massiv in die Höhe. So richtig wurde diese Herausforderung zum Jahreswechsel 2013/2014 deutlich, damals noch, ohne dass die zuständige Bundesbehörde die Entwicklung annähernd richtig prognostizierte. Die Berliner Sozialverwaltung passte die Unterbringungsangebote – und darauf lege ich großen Wert – kontinuierlich an. Die Vermittlung in Wohnungen wurde gesteigert, wobei jedoch kostenmäßig angemessener Wohnungsraum – das wissen wir alle gemeinsam – schwer zu erschließen war.
Nein, ich möchte zusammenhängend reden. – Als die Zahlen ab dem Frühjahr 2014 begannen, massiv anzuwachsen,
mussten alle Kräfte konzentriert eingesetzt werden, um den Flüchtlingen erst einmal ein Dach über dem Kopf zu garantieren.
Damals kritisierten diejenigen, die hellseherisch – –