In diesem Fall steht noch ein kompletter parlamentarischer Gesetzgebungsprozess bevor, und ich gehe zudem davon aus, dass Sie Ihre plebiszitären Elemente ausführlich erörtern werden. Das ist auch der Sache angemessen.
Kurzum, was Sie anbieten, ist in Bezug auf die Bürgerbeteiligung auf Olympia rein faktisch keine Alternative zum Senat,
zumindest nicht, wenn die Menschen vor der Meldung der Bewerberstadt an das IOC mitentscheiden sollen. Dass Sie das sollen, das ist hoffentlich unstreitig in diesem Kreis. Das habe ich jedenfalls aus allen Redebeiträgen vernommen.
gegen die Bevölkerung nicht machbar. Oder positiver formuliert: Ein solches Projekt ist nur gemeinsam mit den Berlinerinnen und Berlinern möglich.
[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Steffen Zillich (LINKE): Und ohne eine Lex Olympia!]
Bürgerbeteiligung war von Anfang an eine zentrale Säule unserer Interessenbekundung. Wir haben bereits im vergangenen November im Senat Eckpunkte für ein Partizipationskonzept beschlossen. Die Beteiligungsformate werden derzeit unter Federführung der Senatskanzlei umgesetzt. Es wird am 12. Februar die erste öffentliche Bürgerversammlung, das erste öffentliche Bürgerforum geben – hinzu kommen Bürgerwerkstätten und konkrete Themen. Ziel ist es – das haben wir immer gesagt –, möglichst viele Meldungen, Meinungen, Ideen und Hinweise aus der Bevölkerung in den weiteren Prozess einfließen zu lassen.
Bei einem großen Projekt – – Ich weiß gar nicht, was es hier zu lachen gibt. Sie haben doch zehn Minuten geredet, ich im Augenblick nicht einmal drei. – Bei einem großen Projekt wie Olympia ist Beteiligung mehr als nur die Frage des Ob, es geht auch um das Wie, zumindest, Kollege Lauer, wenn man das Thema ernst nimmt. Aber natürlich geht es in der Zuspitzung nach einem ausgiebigen Diskussionsprozess zentral um die Frage: Soll sich Berlin um die Ausrichtung Olympischen oder Paralympischen Spiele 2024 oder 2028 bewerben? Die Berlinerinnen und Berliner sollen ganz wesentlich in diese Frage eingebunden werden – immer vorausgesetzt, dass der DOSB sich am 21. März überhaupt für unsere Stadt entscheidet. Die Vorbereitungen für diesen Fall müssen wir jetzt treffen und nicht erst im Frühjahr. Das tun wir.
Der Senat hat einen Entwurf für ein Olympiavolksbefragungsgesetz beschlossen und in das Parlament eingebracht. Wir haben uns für eine Form entschieden, die sich auf der Ebene des einfachen Rechts bewegt. Ich habe mehrfach betont – so war auch mein Einwand, keine Lex Olympia zu verstehen –, dass die Verfassung aus meiner Sicht der falsche Ort ist, um eine solche Einzelfrage zu regeln.
[Steffen Zillich (LINKE): Was? – Weiter Zurufe und Lachen von Dr. Klaus Lederer (LINKE) und Udo Wolf (LINKE)]
Nein! Die Fraktion hat doch ihre Meinung kundgetan. Jetzt ist der Senat dran, und ich würde das gern im Ganzen hier vortragen, damit wir uns auseinandersetzen können.
[Christopher Lauer (PIRATEN): Sie können doch nicht ein Regierungsmitglied einfach so belästigen! – Weitere Zurufe von den GRÜNEN, der LINKEN, und den PIRATEN]
Wir haben diesen Weg gewählt, einen Weg, ja, ich habe gesagt, der ist nicht unumstritten. Ich tue das auch nicht einfach so ab. Im Gegenteil: Ich kenne – Sie haben das vorhin gesagt, Kollege Lederer – die Einschätzung der zwei Professoren aus Osnabrück, die Sie heute noch einmal im Ansatz genannt und zitiert haben. Es kann aber niemanden überraschen, dass es auch in diesem juristischen Bereich unterschiedliche Auffassungen gibt und unterschiedliche Ansichten vertreten werden.
Der Senat hält das Verfahren, das er gewählt hat, ausdrücklich für machbar. Sonst hätte er das vergangene Woche nicht gemeinsam beschlossen. Wir halten das für möglich. Wir haben zusätzliche Stellungnahmen von renommierten Verfassungsrechtlern, etwa wie Pestalozza, eingeholt, und wir haben auch eine inhaltlich relevante Anhörung im Bayerischen Landtag zum selben Thema ausgewertet.
Die sich daraus ergebende Meinung: Es ist möglich, da es sich um eine rechtlich unverbindliche Befragung handelt, wir also nicht in die Volksgesetzgebung unmittelbar eingreifen.
Diese Haltung wurde hier auch von Verfassungsexperten in einer öffentlichen Veranstaltung vom September 2014 im Abgeordnetenhaus vertreten. In diesem strittigen Umfeld ist die konkrete Ausgestaltung deshalb besonders wichtig.
Gerade als Verfassungssenator, das sage ich hier noch einmal, liegt mir daran, ein Verfahren zu finden, das auch unter der Schwelle einer Verfassungsänderung umsetzbar und rechtlich belastbar ist.
Ich bin von Journalisten mehrfach gefragt worden, warum wir den Teilnehmerkreis so und nicht anders regeln. Man hätte doch EU-Ausländer befragen können. Ohnehin hätte man in das Gesetz reinschreiben können, was man will – ich glaube, Kollege Lederer hat sich ähnlich eingelassen. Dazu sage ich: Vorsicht! Eben nicht! Gerade weil wir uns auf der Ebene des einfachen Rechts bewegen, ist besondere Sorgfalt geboten.
Ein Olympiabefragungsgesetz muss sich im Kontext der bestehenden Instrumente der Verfassung von Berlin bewegen
[Beifall bei der CDU – Christopher Lauer (PIRATEN): Nein! – Weitere Zurufe von der LINKEN und den PIRATEN]
Es benötigt Anknüpfungspunkte, um den Kreis der Abstimmungsberechtigten zu bestimmen. Was können diese Anknüpfungspunkte letztlich sein? – Da reicht ein kurzer oberflächlicher Blick in die Berliner Verfassung. Überhaupt nur in Frage kommen die Analogien von Artikel 61 und 63, Volksinitiative und Volksbefragung. Eine Beschränkung auf EU-Ausländer und deutsche Staatsbürger ab 16 geht hingegen nicht. Das würde gegen Artikel 3 GG verstoßen,
da es an einem sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung mit den sonstigen Einwohnern fehlt. Einen solchen sachlichen Grund, Kollege Lederer, für die Differenzierung sieht unser Grundgesetz in Artikel 28 ausdrücklich nur für die Kommunalwahl vor.
Die beiden Optionen, die sich aus Artikel 61 und 63 VvB ergeben, sind dabei aus unserer Sicht keinesfalls belastbar. Eine Analogie zum Volksbegehren, das ist der verfassungspolitisch sinnvolle Weg,
wenn wir das Verfahren rechtssicher und belastbar ausgestalten wollen. Das, Kollege Zillich, ist keine akademische Frage. Es ist durchaus denkbar, dass ein knappes Ja im September den Ruf nach einem Volksbegehren auslöst.
Insofern ist es sinnvoll, hier den gleichen Abstimmungskreis zu wählen, wie er bei Volksbegehren gilt.