Wahl von drei Abgeordneten zu Mitgliedern der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLBStiftung)
Das Abgeordnetenhaus hat gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Gesetzes über die Deutsche Klassenlotterie Berlin und die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB-Gesetz) vom 7. Juni 1974 (GVBl. S. 1338), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 604), für die Dauer der 17. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses drei Abgeordnete zu Mitgliedern des Stiftungsrates der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB-Stiftung) gewählt.
Herr Abgeordneter Raed Saleh (SPD) Herr Abgeordneter Dr. Florian Graf (CDU) Frau Abgeordnete Ramona Pop (GRÜNE)
Wahl von einer Person des öffentlichen Lebens zum Mitglied des Rundfunkrates des Rundfunks Berlin-Brandenburg
Das Abgeordnetenhaus hat gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 24 des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg vom 25. Juni 2002 (GVBl. 2002 S. 332) – RBB-Staatsvertrag – eine Person des öffentlichen Lebens als Nachfolgerin bzw. Nachfolger des aufgrund des Gebots der Staatsferne des Rundfunks gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 2 RBB-Staatsvertrag ausscheidenden Senators für Stadtentwicklung und Umwelt Michael Müller für den Rest der Amtsperiode des Rundfunkrates zum Mitglied des Rundfunkrates gewählt.
Nachwahl von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats der Liegenschaftsfonds Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH
Das Abgeordnetenhaus hat für den Zeitraum der 17. Wahlperiode zwei Abgeordnete, die gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung des Deutschen Städtetages in der Fassung vom 4. Juni 1987 als Mitglieder in den Hauptausschuss des Deutschen Städtetages entsandt werden, gewählt.
Nachträgliche Genehmigung der im Haushaltsjahr 2010 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Bezirke
Das Abgeordnetenhaus genehmigt gemäß Art. 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin nachträglich die von den Bezirken zugelassenen, in den vorgelegten Übersichten – Anlage zur Drucksache 17/0007 – enthaltenen Haushaltsüberschreitungen der Bezirke in folgender Aufteilung:
Nachträgliche Genehmigung der im Haushaltsjahr 2010 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Hauptverwaltung
Das Abgeordnetenhaus genehmigt gemäß Art. 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin nachträglich die vom Senat zugelassenen, in der vorgelegten Übersicht – Anlage zur Drucksache 17/006 – enthaltenen Haushaltsüberschreitungen. Die Beträge für den Gesamthaushalt teilen sich wie folgt auf: