Protokoll der Sitzung vom 18.02.2016

oder aber unterbrechen Sie sie für ein paar Minuten und setzen sie dann draußen fort. Auf jeden Fall ist das unziemlich.

[Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Die reden darüber, was sie ab September alles machen wollen!]

Ich mutmaße, dass es um irgendwelche Containerdörfer geht. Es waren alles CDU-Abgeordnete. Aber vielleicht ist das ein bisschen weit hergeholt.

Wenn es ein vernünftiges Haftungsgutachten gegeben hätte, etwas, womit die FBB, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung etwas hätten anfangen können, dann wäre Herr Schwarz nicht nur rechtsgültig entlassen worden, hätte keine 1 Million Euro als Gehaltsnachzahlung bekommen,

[Jutta Matuschek (LINKE): 1,6 Millionen Euro!]

1,6 Millionen Euro, Entschuldigung! Vielen Dank für die Berichtigung. –, sondern wäre wahrscheinlich auch noch rechtsgültig auf Bitten und Antrag der FBB verurteilt worden. Gleichwohl sollte es auch in unserem Interesse als Gesellschafter und Land Berlin liegen – ich weiß, der Flughafen liegt in Brandenburg, das wurde heute schon mehrfach erwähnt –, den geschädigten mittelständischen Firmen etwas in die Hand zu geben, womit sie sich aus ihrer Situation befreien können. Dafür ist solch ein Gutachten auch da.

Zum Schluss bzw. zur Klarstellung: Es sollte vor allen Dingen in unserem Interesse liegen, dass die Flughafengesellschaft, die Gesellschafterversammlung – ich teile die Kritik, die Frau Matuschek diesbezüglich formuliert hat – und auch die Geschäftsführung in dieser Angelegenheit vernünftige Arbeit leisten. Es liegt im Interesse dieser Firma, ein ordentliches Haftungsgutachten zu machen und zu haben – das habe ich bereits ausgeführt. Aber sie haben es nicht richtig gemacht. Also lassen Sie uns doch jetzt hier dafür sorgen, dass die in die Lage versetzt bzw. dazu gezwungen werden, ihre Arbeit ordentlich zu machen. Das kann aus der Position des Senats passieren, wäre auch nur angemessen und ist noch nicht einmal ein ungewöhnlicher Vorgang, dass ein Gesellschafter so etwas prüfen lässt.

[Beifall von Benedikt Lux (GRÜNE)]

Weil hier der Landesrechnungshof angesprochen worden ist: Herr Evers! Ich kann immer noch nicht verstehen, weshalb sich der Landesrechnungshof Berlin als einziger Rechnungshof der beteiligten Anteilseigner weigert, vernünftig zu prüfen. Es gibt Prüfverfahren, die beim Bundesrechnungshof und beim Landesrechnungshof Brandenburg anhängig waren und sind, die begonnen wurden, als es noch keinen Untersuchungsausschuss gab, zum Beispiel zur 100-Prozent-Bürgschaft. Unser Rechnungshof ist der Meinung, er brauche das nicht. Ich kann ihm das nicht ankreiden, weil er unabhängig ist, aber ich muss doch stark in Zweifel ziehen, was die Grundlage dieser Argumentation ist. – Vielen Dank!

[Beifall bei den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Vielen Dank, Herr Delius! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag auf Drucksache 17/2718 wurde die sofortige Abstimmung beantragt. Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/2718 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der Grünen, Die Linke und Piraten. Gegenstimmen? – Moment, bitte!

[Joachim Esser (GRÜNE): Das lassen wir jetzt einmal auszählen! – Monika Thamm (CDU): Ach, Mensch, Herr Esser! – Unruhe]

Es tut mir leid! Wir können hier oben gerade in dieser Form keine Mehrheit feststellen. Wir führen also einen Hammelsprung durch.

[Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN Zurufe: Das war eindeutig!]

Sie kennen das Verfahren. Ich bitte die Beisitzer und übrigen Präsidiumsmitglieder, ihre Positionen an den Türen einzunehmen. Sie wissen, Sie müssen zum Hammelsprung, der in diesem Fall so durchgeführt wird, dass Sie hereinkommen und dabei gezählt werden, den Raum verlassen. Ich weise Sie darauf hin, wir können erst dann anfangen. Ich habe jetzt auch die Regieanweisungen. Ich kann Ihnen allen den bereits bekannten Text vorlesen: Ich bitte die Mitglieder des Hauses, den Plenarsaal zu verlassen, in der Wandelhalle den Beginn der Abstimmung durch mein Gongzeichen abzuwarten und dann in den Saal durch die Ihrem Abstimmungsverhalten entsprechende Glastür – gekennzeichnet als Ja-Stimme, NeinStimme oder Enthaltung – einzutreten. Bitte betreten Sie einzeln den Plenarsaal, um den Präsidiumsmitgliedern die Zählung der Stimmen zu erleichtern. Die Mitarbeiter der Verwaltung, der Fraktionen sowie die Senatsvertreter sind gebeten, während des Abstimmungsvorgangs den Plenarsaal weder zu betreten noch zu verlassen.

Haben nun alle Abgeordneten außer den Präsidiumsmitgliedern den Saal verlassen? – Wenn dem so ist, dann bitte ich die Beisitzerinnen und Beisitzer, sich an die festgelegten – – Haben sie schon? Wunderbar. – Alle Vorbereitungen sind nun abgeschlossen, sodass ich die Abstimmung mit dem Gongzeichen eröffne.

[Gongzeichen]

Ich frage die Beisitzerinnen und Beisitzer an den Türen, ob alle Mitglieder des Hauses die Möglichkeit hatten, an der Abstimmung teilzunehmen. Oder gibt es erkennbar Personen, die diese Möglichkeit noch nicht hatten, aber wahrzunehmen wünschen? Wir warten noch ganz kurz. Alle okay? Gut. Dann bitte ich, mit den Auszählungslisten zum Präsidium zu kommen, um auch unsere Abstimmungen aufzunehmen. Anschließend bitte ich dann, das Auszählungsergebnis festzustellen und mir mitzuteilen. Die Kolleginnen und Kollegen bitte ich, geduldig ihre Plätze einzunehmen. Wir haben direkt danach eine wei

tere Abstimmung. Vielleicht schaffen wir die dann eindeutig durchzuführen, ohne noch einmal raus und rein zu müssen.

Ich verkünde Ihnen das Ergebnis: 56 Ja-Stimmen, 79 Nein-Stimmen, keine Enthaltung. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur zweiten Abstimmung in diesem Tagesordnungspunkt. Sie würden uns hier oben die Arbeit wirklich erheblich erleichtern, wenn Sie dafür noch kurz Platz nähmen, liebe Kollegen und Kolleginnen.

Ich würde gerne mit der Sitzung fortfahren. Das gilt auch für meine Kollegen. – Danke! – Zum Antrag Drucksache 17/2717 wurde ebenfalls die sofortige Abstimmung beantragt. Wer dem Antrag der Piratenfraktion Drucksache 17/2717 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Das sind die SPD-Fraktion und die CDUFraktion. Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Dann ist auch dieser Antrag abgelehnt.

Ich komme zur

lfd. Nr. 5:

Gesetz zur Errichtung eines Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten und zur Anpassung betroffener Gesetze

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom 18. Januar 2016 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 27. Januar 2016 Drucksache 17/2689

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2620

Dritte Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/2620-2

Ich eröffne die dritte Lesung der Gesetzesvorlage, die gemäß § 34 unserer Geschäftsordnung vom Senat verlangt worden ist. Sie beginnt mit der allgemeinen Beratung über die Grundsätze der Gesetzesvorlage, an die sich unmittelbar die Einzelberatung und die Schlussabstimmung anschließen könnten. Für heute haben sich jedoch die Fraktionen auf eine Rücküberweisung an den Hauptausschuss verständigt, sodass sowohl die Gesetzesvorlage als auch der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an den Hauptausschuss überwiesen werden. Gibt es hierzu Widerspruch? – Ich höre keinen, dann verfahren wir so.

Ich komme zur

lfd. Nr. 6:

Härteausgleich für Mieter/-innen im Berliner Enteignungsgesetz – aus den Fehlern der Beermannstraße lernen (Gesetz zur Änderung des Berliner Enteignungsgesetzes)

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 6. Januar 2016 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 27. Januar 2016 Drucksache 17/2706

zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2448

Zweite Lesung

Ich eröffne die zweite Lesung zum Gesetzesantrag und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II der Drucksache 17/2448. In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das Wort hat der Abgeordnete Moritz. – Bitte!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit unserem Antrag wollen wir das Berliner Enteignungsgesetz um eine Härtefallregelung ergänzen, wie sie in sieben anderen Bundesländern vorhanden ist. Schon nach geltendem Recht haben Mieterinnen und Mieter einen Anspruch auf Entschädigung, deren Mietverhältnis unmittelbar im Wege einer Enteignung aufgehoben wird. Nicht erfasst ist jedoch der Fall, bei dem das Mietverhältnis wegen eines öffentlichen Bauvorhabens, z. B. einer Straße, stattdessen durch Kündigung beendet wird. Hier trägt der Mieter – abgesehen von einer Umzugshilfe – allein die dauerhaften Mehrkosten für die höhere Miete der neuen Wohnung. Der Haus- und Wohnungsbesitzer bekommt seinen Wert entschädigt. Die Mieterinnen und Mieter, die wegen eines öffentlichen Bauvorhabens gezwungen werden umzuziehen, bleiben auf ihren Mehrkosten, z. B. der Differenz zwischen alter und neuer, höherer Miete dauerhaft sitzen und bekommen keinen Ausgleich. Das mag in vielen Fällen zumutbar sein, aber es gibt auch Fälle, wie in der Beermannstraße in Treptow geschehen, wo Mieterinnen und Mieter diese Differenz wegen ihres geringen Einkommens nicht selbst tragen können. Genau um diese Fälle, um die unverschuldeten Härtefälle geht es uns. Hier sehen wir eine Gerechtigkeitslücke, die durch diese Änderung des Enteignungsgesetzes geschlossen werden soll.

[Beifall bei den GRÜNEN]

Hätte man diesen Ausgleich, dann wären die Besitzeinweisungsbeschlüsse in der Beermannstraße in vielen Fällen nicht notwendig gewesen, und die Mieter wären so ausgezogen. In der Stellungnahme des Senats zu unserer Gesetzesänderung lenkt er vom eigentlichen Ziel des Antrags ab, wenn er sich lang und breit auf die Be

(Vizepräsidentin Anja Schillhaneck)

sitzeinweisungsbeschlüsse nach § 18f Bundesfernstraßengesetz bezieht. Dort steht allen Mietern unabhängig von ihrem Einkommen eine Entschädigung zu. Aber genau diese Regelung will der Senat nicht einhalten und klagt gegen diese Entschädigung in den Besitzeinweisungsbeschlüssen. Das muss man sich mal vorstellen: Da verklagt eine Abteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die andere, weil sie diese Entschädigungszahlung nicht zahlen will. Die beauftragte Anwaltskanzlei freut sich natürlich über die Einnahmen, aber die Mieterinnen und Mieter bekommen keinen Cent.

Aber um diese Besitzeinweisungen geht es in unserem Antrag gar nicht. Der Senat räumt in seiner Stellungnahme selbst ein, dass die vorgeschlagenen Regelungen diskutiert werden können. Immerhin! Er sieht sogar die Notwendigkeit, das Berliner Enteignungsgesetz zu novellieren und dabei auch die Thematik des Härteausgleichs zu klären. Wird der Senat das Gesetz jetzt novellieren? – Nein, zu früh, zu komplex, das machen wir später, in der 18. Legislaturperiode, gleich nachdem wir den 17. Bauabschnitt der A 100 planfestgestellt haben und die Mieterinnen und Mieter dort aus ihren Wohnungen gedrängt worden sind. Sonst müssten wir ja womöglich noch Entschädigung zahlen. – So darf es nicht gehen. Niemand hindert den Senat daran, in diesem Zuge gleich einen Vorschlag für eine umfassende Novellierung des Enteignungsgesetzes vorzulegen. Aber das Enteignungsgesetz muss jetzt um eine Härtefallregelung ergänzt werden. – Deshalb: Stimmen Sie für unseren Antrag!

[Beifall bei den GRÜNEN]

Vielen Dank, Herr Moritz! – Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort Frau Abgeordnete Spranger.

Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Das grundsätzliche Anliegen, zu mehr Klarheit für die Betroffenen zu gelangen, halte ich für wichtig. Da sind wir uns einig, Herr Moritz. Das Berliner Enteignungsgesetz ist relativ alt. Daher ist es angemessen, neuen Entwicklungen, Erfahrungen und entsprechenden Sachverhalten durch eine umfassende Neufassung des Gesetzes Rechnung zu tragen. Das Thema Härteausgleich muss dabei natürlich Bestandteil des Prüfkatalogs der zuständigen Senatsverwaltung sein.

Der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ging es in der Diskussion im Ausschuss – Herr Moritz, Sie haben es hier noch einmal wiederholt – besonders um den Fall Beermannstraße. Staatssekretär Gaebler hat dazu im Ausschuss klar Stellung genommen. Es trifft nicht zu, dass im Zusammenhang mit den Besitzeinweisungsbeschlüssen wegen der Verlängerung der A 100 ein Härteausgleich abgelehnt worden ist. Gerade die angesprochenen

Fälle in der Beermannstraße haben gezeigt – nun muss ich doch diesen Paragrafen erwähnen –, dass den betroffenen Mietern nach § 18f Bundesfernstraßengesetz echte eigene Entschädigungsansprüche zur Sicherung der Anmietung von Ersatzwohnungen zustehen, sodass sie gerade nicht auf eine Härtefallregelung angewiesen sind. Die Intention der mit dem Antrag verfolgten Enteignung von Mietrechten an eine Härtefallregelung könnte daher den bestehenden, auf einen echten Wertausgleich des Wohnungsverlusts abzielenden Entschädigungsansprüchen von Mietern sogar schaden.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Moritz?

Ja, gerne!