Ich habe mir auch noch mal angeguckt, wie die Erfahrungen in anderen Städten sind. Ich habe da übrigens nicht so viele positive Erfahrungen gefunden wie Sie, aber ich sage noch mal, ich habe es das letzte Mal schon gesagt, wir unterstützen Ihr Anliegen. Und ich sage heute wieder: Wir unterstützen Ihr Anliegen, und wir unterstützen jetzt, weil Sie unsere Kritik auch aufgenommen haben, im Prinzip den Antrag, in jedem Jobcenter den Versuch zu starten, ehrenamtliche Leute einzusetzen. Allerdings möchten wir das nicht bei dem Versuch belassen, sondern wir müssen uns noch einmal gemeinsam überlegen, wie man das verbindlich für alle Jobcenter umsetzen kann. Da haben Sie keine Regelung. Darüber sollten wir im Ausschuss reden.
Trotzdem bleibt eines, und diese Situation hat sich nicht geändert: Das Bundesgesetz ist nach wie vor an dieser Stelle unverändert. Es fehlt eine solche Institution, bei der sich Menschen beschweren können. Das ist im SGB XII anders. Auch das haben wir immer kritisiert. Die Bundesregierung konnte sich nicht entschließen, hier Veränderungen herbeizuführen. Das heißt, die Jobcenter in Berlin müssen bereit sein, mit solchen ehrenamtlichen Beratern und Beraterinnen zusammenzuarbeiten. Ob sie das sind, wissen wir nicht, aber wir finden jetzt auch nicht, dass man deshalb sagen muss, man probiert es erst einmal gar nicht. Man sollte es probieren, und wir sollten uns im Ausschuss überlegen, wie wir Ihren Antrag umsetzen können und wo er sich verbessern lässt, denn möglicherweise wäre eine solche Stelle, wenn sich alle darauf einlassen, tatsächlich eine Möglichkeit, weniger Klagen vor den Gerichten zu haben und vorher Lösungen zu finden. Darüber sollten wir im Ausschuss genauer beraten.
Aber ich sage noch mal: Das Grundproblem sind nicht immer die anderen. Das Grundproblem sind bis zum heutigen Tage in ganz vielen Fällen die Ausgestaltung der Hartz-IV-Gesetze und die gesetzlichen Regelungen, die an ganz vielen Stellen nicht ausreichend sind, beispielsweise bei der Widerspruchsstelle. Darauf hätten damals alle, die die Hartz-Gesetze mit verbrochen haben, ein Auge haben können. – Vielen Dank!
Liebe Frau Breitenbach! Sie hätten im Grunde genommen seit 2005, verantwortlich für Arbeitsmarktpolitik in dieser Stadt, die Gelegenheit gehabt, die Situation für die Betroffenen zu verbessern.
Die Linke ist nach dem Motto verfahren: Jede schlechte Hartz-IV-Nachricht ist eine gute für Die Linke. – Das hat eine Zeitlang funktioniert, aber es funktioniert mittlerweile nicht mehr. Deshalb denke ich, Sie müssen auch aufhören mit dieser Auffassung.
[Beifall bei den GRÜNEN – Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Sie kommen aus Ihrer Verantwortung nicht heraus!]
Sie haben im Grunde das Problem auch der zahlreichen Klagen mitverursacht. Sie haben wohlwissend mit einer nicht rechtskräftigen AV Wohnen über Jahre die Kosten der Unterkunft festgelegt. Die Hälfte oder ein Großteil der Klagen, die an den Sozialgerichten zugunsten der Klägerinnen und Kläger entschieden wird, betreffen die Kosten der Unterkunft, das wissen Sie so gut wie ich. Das ist ein Hauptstreitpunkt. Das haben Sie durch Ihre Untätigkeit bei der AV Wohnen verursacht.
Ja, Sie waren untätig. Sie haben eine AV Wohnen festgelegt, wo Sie genau wussten, sie ist nicht rechtskräftig und kann nicht als Rechtsgrundlage bei Entscheidungen des Sozialgerichts dienen. Das wussten Sie die ganzen Jahre. Aber nichtsdestotrotz haben Sie die Jobcenter dazu verdonnert, dass sie auf der Grundlage entscheiden. Im August haben Sie die Satzungsermächtigung vorgenommen. Sie haben es vor der Wahl nicht mehr zustandegebracht, eine rechtsfähige AV Wohnen auf den Weg zu bringen. Deshalb sind wir in der aktuellen Situation. Deshalb beklagen Sie nicht, dass das Sozialgericht so viele Klagen anhängig hat, denn Sie haben einen Teil durch Ihre Untätigkeit und durch arbeitsmarktpolitische Versäumnisse verursacht!
Sie haben es auch bei der Neuordnung der Jobcenter versäumt, strukturelle Probleme zu beseitigen. Das wissen Sie doch so gut wie ich.
Ja, gerne, das ist ja jetzt noch mal ein völlig neues Thema, das wir aufgemacht haben. Jetzt hat nämlich die Kollegin Bangert den gleichen Quatsch wiederholt, den
ihr Kollege – ich habe Ihren Namen vergessen oder verdrängt – das letzte Mal schon behauptet hat, und es war der gleiche Quatsch, den die frühere arbeitsmarktpolitische Sprecherin und heute Fraktionsvorsitzende Pop über Jahre gesagt hat. Es wird nicht besser, wenn man sagt, Die Linke hat die ganze Zeit überhaupt kein anderes Sinnen und Trachten gehabt, als auf Kosten der Erwerbslosen schlechte Nachrichten für Hartz IV zu produzieren, weil das der Linken zugute kommt. Das würde nämlich bedeuten, dass das Hartz-IV-Gesetz ein super Gesetz war, das nur schlecht umgesetzt ist.
Und das, liebe Frau Bangert – so schön muss man sich die Welt nicht reden! Ihre Partei hat die Hartz-Gesetze mit gemacht.
Im Übrigen haben Sie noch mal das Thema AV Wohnen aufgemacht. Ich vermute, Sie meinen die Einjahresfrist. Ich weiß aber nicht genau, was Sie jetzt an der AV Wohnen kritisiert haben. Die Berliner AV Wohnen war über viele Jahre – das erwähnte ich übrigens schon in der letzten Sitzung, da hatten wir nämlich genau dieses Thema – eine sehr gute AV Wohnen, die einfach einen sehr breiten Rahmen hatte und versucht hat, Menschen in ihrer Wohnung zu belassen und gleichzeitig gesellschaftliche Verdrängung zu verhindern.
Nein, das stimmt nicht! Sie wurde irgendwann von den Sozialgerichten nicht mehr anerkannt. – Ich erwähnte übrigens auch schon das letzte Mal, dass meine Fraktion mit dem früheren Koalitionspartner SPD viele Jahre – und ich hatte auch schon gesagt, Sie können sich diese Anträge übrigens auch im Internet angucken – um eine Veränderung der AV Wohnen gerungen hat. Das haben Sie eben richtig gesagt. Das ist uns nicht gelungen. Das habe ich das letzte Mal schon zutiefst bedauert. Deshalb haben wir unsere Vorschläge der letzten Jahre jetzt auch in einem Antrag erneut aufgeschrieben und hier zur Abstimmung gestellt bzw. wir diskutieren ihn ja noch. Ich würde mich sehr freuen, wenn den Grünen vielleicht auch noch etwas Inhaltliches einfallen würde und sie uns unterstützen würden, diese Situation zu verbessern. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem sich die Damen von den Oppositionsparteien dermaßen leidenschaftlich und intensiv beharkt haben, bin ich fast geneigt, die Redezeit zu schonen
Aber Ihr Antrag – und den Hinweis kann ich Ihnen nicht ersparen – ist wieder einmal mit heißer Nadel gestrickt und wenig durchdacht. Er ist vielleicht vom guten Willen getragen, einen Beitrag zur Entlastung zu leisten, aber er ist wieder einmal von Sachkenntnis weitgehend ungetrübt. Daher müssen Sie sich jetzt und hier einige Fragen gefallen lassen.
Zunächst einmal stellt sich die Frage: Soll die Beteiligung der Ombudsstelle, so wie Sie sich das vorstellen, freiwillig oder verpflichtend sein? – Ist sie freiwillig und nur auf Antrag einer der Konfliktparteien anzurufen, dann wird sie kaum einen durchschlagenden Effekt haben. Bekanntestes Beispiel hierfür ist der Ombudsmann in Duisburg. Vereinzelt konnte er helfen, aber ohne messbare Auswirkungen auf die Entwicklung der Widersprüche und Klagen. Der Ombudsmann der ARGE Duisburg ist nach 18 Monaten Tätigkeit gescheitert. Wollen Sie aber andererseits eine verpflichtende Ombudsstelle in einem Widerspruchsverfahren, so schaffen Sie ein bürokratisches Monster, ein Gremium mit eigenem Mitarbeiterstab und eigener Geschäftsordnung, das jährlich viele Zehntausend Verfahren bearbeiten müsste. Ein solches Verfahren wird die Verfahrensdauer im Gesamtprozess noch erheblich verlängern. Ihnen ist schon bewusst, dass das Sozialgericht bereits jetzt mit vielen Untätigkeitsklagen belastet ist. So erreichen Sie das Gegenteil dessen, was Sie wollen.
Außerdem gibt es auch erhebliche rechtliche Bedenken gegen die verpflichtende Beteiligung externer Sachverständiger an einem Widerspruchsverfahren. Grundsätzlich sieht das SGB II ein solches Gremium eben nicht vor. Das heißt, bei jedem Vorgang, den eine solche von Amts wegen anzurufende Ombudsstelle bearbeitet, müsste zunächst einmal das Einverständnis beider Betroffenen eingeholt werden. Sie müssen schon erklären, auf welche Erkenntnisse sich Ihr Antrag stützt. Leider gibt es keine Studie über den Erfolg von Ombudsstellen im SGB II. Es gibt wohl viele Ombudsstellen, das ist richtig, beispielsweise in Jena, die nicht in einem Widerspruchsverfahren vermitteln, sondern bei der Antragstellung helfen. Andere Ombudsstellen vermitteln bei Beschwerden über die Arbeit der Jobcenterangestellten.
Welche Art von Ombudsstelle meinen Sie? Aus Ihrem Antrag geht das jedenfalls nicht hervor. Vielleicht meinen
Sie auch ein Gremium wie das im Jobcenter in Pirmasens. Davon haben Sie offensichtlich noch nichts gehört, jedenfalls kam es weder im Antrag noch in Ihrem Redetext vor. Pirmasens liegt weit hinter Zehlendorf zwischen Karlsruhe und Saarbrücken. Es hat gerade keine Ombudsstelle, sondern es hat einen Widerspruchsausschuss. Dieser ist auch mit externen Sachverständigen besetzt. Er versucht, jeden Streitfall aus dem Bereich ALG II vor einer gerichtlichen Verhandlung in einem mündlichen Termin zu lösen. Angeblich konnte dort die Klagequote auf unter 1 Prozent der ALG-II-Verfahren gedrückt werden.
Aber eines steht auch fest: Die Erfahrungen aus Pirmasens oder aus unterschiedlichen lokalen Ombudsstellen lassen sich nicht ohne Weiteres auf Berlin übertragen, denn sie sind von der Größe und Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher bei Weitem mit keinem Berliner Jobcenter vergleichbar. Man kennt dort natürlich auch nicht die besonderen Problemlagen, die wir gerade in den innerstädtischen Bezirken Berlins haben.
Das sind viele Fragen, und es gibt noch viel mehr, die man hier stellen könnte und müsste. Sie müssen sich hier mehr erklären und uns überzeugen. Daher unterstützen wir die Überweisung und eine Beschäftigung mit dem Thema im Ausschuss für Arbeit. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Korte! Wie Sie wissen, gibt es keine Koalition in der Opposition, aber ich könnte mir vorstellen, dass ein Ombudsmann bei Ihrer Koalition auch ganz angebracht wäre.
Allerdings habe ich hier das Vergnügen, zum ersten Mal über den Antrag der Grünen zu reden, der ja schon lange liegt, wie wir gehört haben, aber trotzdem noch unausgegoren wirkt.
Ombudsleute sind ja nun keine neue Idee. Es wurde schon öfter auf den Duisburger Ombudsmann Dietrich Schoch verwiesen, der nach anderthalb Jahren grandios gescheitert ist, nämlich das Handtuch geworfen hat – das haben Sie nicht gesagt, liebe Kollegin von der SPD –, weil ihm die ARGE Duisburg vehement Knüppel zwischen die Beine geworfen hat. Genau das ist das Problem. Wenn Sie diese armen ehrenamtlichen Leute in die Jobcenter setzen, werden sie sich zwischen den Interessen
Das Problem beginnt ja schon viel früher. Was fehlt, ist eine gute Beratung der Kunden im Vorfeld, schon vor der Antragstellung, ist die Stärkung ehrenamtlicher Initiativen, die z. B. auch Begleitservice anbieten, also die Kunden zum Jobcenter begleiten und sie beraten. Das könnte wesentlich mehr dazu beitragen, die Widersprüche und Fehlentscheidungen, die in den Jobcentern immer wieder vorkommen, zu vermindern.
Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Monteiro? – Ach so! Sie wollen eine Kurzintervention machen. Okay! – Entschuldigung! Dann können Sie weitersprechen.
Des Weiteren wundere ich mich auch über das Verfahren. Der Berliner Senat soll für jedes Jobcenter einen solchen Ombudsmann ausersehen. Wie soll das gehen? Wenn, dann sollten die Ombudsleute doch besser in den Bezirken gefunden werden und, wenn sie dort arbeiten, möglichst unabhängig vom Jobcenter über ausreichend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen, um eben wirklich unabhängige Anlaufstelle für die Kundinnen und Kunden zu sein, die Rat suchen. Und das Ganze sollte auch anonym möglich sein, sodass sich die Kundinnen und Kunden auch in schwierigen Fällen überhaupt trauen, eine solche Beratung aufzusuchen.
Es wurde schon öfter erwähnt, dass es wahrscheinlich besser wäre, Widerspruchsausschüsse einzuführen – dem stimme ich voll und ganz zu –, wie es im SGB XII möglich ist. Ich weiß nicht, inwieweit das ohne Änderung der Bundesgesetze einzurichten wäre. In jedem Falle müssten solche Widerspruchsausschüsse in gewisser Weise auch Macht gegenüber den Jobcentern haben, also auch dort etwas zu sagen haben.
Berlin hat die höchsten Klagequoten bei SGB II. Da läuft wirklich sehr viel schief. Möglicherweise – ich würde mich da der Kollegin von der Linken anschließen – könnte man mit Ombudsstellen was erreichen, aber dann bitte besser nachdenken. Es muss auch Geld in die Hand genommen werden. Die Ombudsleute müssen eine entsprechende Ausstattung haben, aber das können wir dann im Ausschuss beraten. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!