Vielen Dank, Herr Doering! – Für die Piratenfraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Herr Dr. Weiß. – Bitte!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss zugeben, ich hätte nicht gedacht, dass wir in dieser Legislaturperiode tatsächlich noch ein E-Government-Gesetz beraten. Ich hätte auch nicht gedacht, dass wir am Ende über einen so weitgehenden Entwurf beraten.
Man kann in diesem Gesetz auch in der Version, in der es jetzt da ist, tatsächlich – und das wird man in den nächsten Jahren dann sehen – im Positiven, möglicherweise auch im Negativen, eines der bedeutendsten Gesetzgebungsvorhaben dieser Legislaturperiode sehen, auch wenn einigen das vielleicht aufgrund der Trockenheit der Materie nicht klar ist. Denn es wird erhebliche Auswirkungen haben und auch erhebliche Anforderungen stellen, sowohl an die Verwaltung, an die politische Spitze, aber auch an das Parlament, das in den nächsten Legislaturperioden die Umsetzung des Gesetzes wird begleiten und kontrollieren müssen.
Man kann darüber nicht reden, ohne ein bisschen auf den Vorlauf einzugehen: In der Tat gab es schon in der letzten Legislaturperiode einen Entwurf für ein E-GovernmentGesetz, und spätestens 2013, als die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen klar waren und es den Entwurf im Senat schon gab, auf dem das jetzige Gesetz basiert, hätte man es einbringen und beschließen müssen. Ich weiß, es ist ein Klischee, wenn man von fünf verlorenen Jahren redet – oder eben viereinhalb, wenn man genau sein will –, aber ich weiß nicht, wo man dieses Klischee so verwenden sollte, dass es passt, wenn nicht an dieser Stelle.
Wir haben schon länger eine katastrophale Situation, was die Steuerbarkeit der Berliner Verwaltungs-IT angeht. Wir haben die dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung. Alle meine Ausschusskollegen haben wahrscheinlich auch schon eine konditionierte Reaktion auf diese Worte, weil es kein Thema beim Thema digitale Verwaltung gibt, das wir im Ausschuss besprochen haben, wo am Ende nicht klar war: Ja, aber wir können nichts machen, weil es die dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung gibt. – Das zieht sich durch alle Themen: bei der Einführung der E-Akte, beim standardisierten Arbeitsplatz, bei der Barrierefreiheit, bei der ITSicherheit usw. Insofern ist dieses Gesetz in der Tat ein richtiger und wichtiger Schritt an der Stelle.
Die Blockade, die der Senat da jahrelang hatte, ist nicht das größte Versagen des Senats in dieser Legislaturperiode, aber es könnte das größte sein, über das nicht jeden Tag etwas in der Zeitung stand.
Allerdings hatten wir durchaus – das wurde schon angesprochen – in den letzten Wochen eine, wie ich fand, gute und auch konstruktive Beratung, und ich möchte mich da bei allen beteiligten Kollegen explizit bedanken, auch wenn es jetzt alles etwas schnell war. Wir haben einen Entwurf, der in die richtige Richtung geht, worüber ich auch froh bin. – Das ist das Positive, aber natürlich muss ich auch negative Sachen anmerken. Ein Punkt, der mir wichtig ist: Wenn wir sagen, es ist ein E-Governmentgesetz und wir reden über E-Government, dann kann ich ja fragen: Was versteht man darunter? – Es ist sicherlich die Digitalisierung der Verwaltung der große Punkt; die Digitalisierung sowohl der internen Abläufe als auch der Kommunikation mit der Verwaltung. Das ist alles richtig, und das ist völlig zu Recht der Schwerpunkt des Gesetzes. Es ist eine Mammutaufgabe. Aber man kann unter dem Begriff auch noch mehr verstehen, und es gehört eigentlich das Verständnis einer sich öffnenden Verwaltung dazu und ein Verständnis von Transparenz und den Möglichkeiten, die da eröffnet werden, was Beteiligung angeht. Davon, muss man leider sagen, ist nicht viel zu sehen.
Das ist schade, denn wir haben ja das Transparenzgesetz in dieser Legislaturperiode diskutiert; wir haben immer wieder über Open Data geredet. Da wurde eigentlich immer alles abgeschmettert, entweder mit Verweis auf die Open-Data-Strategie, die ja eigentlich noch ein Überbleibsel des letzten Senats war und in den Kernpunkten nie umgesetzt wurde, oder auf das kommende E-Governmentgesetz. – Dazu steht leider nichts drin; das Einzige, was dazu drinsteht, sind unverbindliche Beschreibungen des Status quo, und daran hat jetzt leider auch die Koalition nichts mehr geändert. Insofern haben wir jetzt ein Thema, das wiederum in dieser Legislaturperiode gar nicht mehr angepackt wird, und es ist sehr schade, dass
In der Form – auch das wurde schon angesprochen –, wie Sie jetzt dieses Gesetz haben, werden Sie sich – also diejenigen von Ihnen, die in der nächsten Legislaturperiode an der Regierung beteiligt sind – wahrscheinlich selbst ein Bein dadurch gestellt haben, wie Sie sich das mit den Fristen und dem Zeitablauf vorstellen. Ich prognostiziere das einfach mal.
Sie wollen das ITDZ auf einen Anschlusszwang umstellen, also dass Behörden verpflichtet sind, das abzunehmen. Das ist ein Weg, den man gehen kann. Das ist nicht der einzig mögliche, aber es ist einer, den wir, wie Sie wissen, mit unseren Änderungsanträgen mitgehen.
Herr Dr. Weiß! Sie haben gerade die Fristen angesprochen, die seien Ihnen zu verbindlich. Was wäre denn Ihr Vorschlag gewesen? Hätten Sie lieber unverbindliche Regelungen ins Gesetz aufgenommen als die festen Fristen zur Einführung der elektronischen Akte?
Ich habe nicht gesagt, die Fristen seien zu verbindlich. Es geht einfach um die Zeit. Es geht auch nicht um die elektronische Akte. Ob es klappt, die elektronische Akte bis 2023 einzuführen, da habe ich Bedenken. Die sind aber eher darin begründet, dass ich eben weiß, wie das mit solchen großen Projekten und den Fristen, die man sich da setzt, funktioniert. Ich halte aber die Frist nicht für falsch, die da als Ziel gesetzt ist. Ich beziehe mich eher auf das, was ich schon sagte, auf die Umstellung beim ITDZ, und da ist 2018 ziemlich knapp für etwas, was eine komplette Umstellung der Haushaltssystematik ist, was eine enorme Ausweitung der Aufgaben des ITDZ bedeutet, die ja auch personell unterlegt werden muss. Das wird
in der kurzen Zeit schwierig, vor allem, weil Sie dem ITDZ ja gleichzeitig jetzt noch – und das sind Änderungen, die relativ kurzfristig von Ihnen gekommen sind – einen schwierigen Zielkonflikt auferlegen, indem Sie einerseits sagen, die Angebote des ITDZ sind jetzt verpflichtend. Aber das muss dann halt zu marktüblichen Preisen angeboten werden. Das haben Sie auch bestärkt, das ist auch sinnvoll, schön und gut.
Aber dann sagen Sie dem ITDZ gleichzeitig, es muss einen angemessenen Gewinn machen, was schon schwer wird, vor allem, wenn man sich überlegt, was das ITDZ noch alles für Aufgaben, gerade in der Übergangsphase, aber auch danach hat. Die Verwaltungs-IT ist ja nicht irgendwann fertig. Es wird ja ein immerwährender Entwicklungsprozess sein, und da wird es immer Aufwendungen seitens des ITDZ bei dem Aufgabenzuschnitt geben. Das ist auch keine vorübergehende Sache, dass es denen schwerfallen wird, Gewinne zu machen, wenn sie ihre Aufgabe da richtig machen. – Das ist die eine Sache.
Dann wollen Sie die Gewinne aber gleich in den allgemeinen Haushalt überführen, und dann sagen Sie gleichzeitig, dass nicht mehr die politischen Ziele des Landes Berlin Vorrang haben vor den wirtschaftlichen Interessen des ITDZ, sondern gegeneinander in Abwägung zu bringen sind. Bei der Konstruktion weiß ich gar nicht mehr, was eigentlich der Unterschied zwischen den politischen Zielen des Landes Berlin und den wirtschaftlichen Zielen des ITDZ ist, wenn die Gewinne des ITDZ sowie so in den Haushalt gehen.
Mir ist das noch nicht nachvollziehbar. Aber ich rechne damit, dass es da Zielkonflikte geben wird in den nächsten Jahren.
Abschließend noch: Das ist jetzt wahrscheinlich die letzte Rederunde der IT-Dat-Mitglieder. Der Ausschuss war als Fachausschuss ja neu, und er hatte auch seine holprigen Phasen. Ich bin jetzt noch froher, dass es ihn gegeben hat, als ich es am Anfang war, weil ich nicht glaube, dass wir solche Beratungen hingekriegt hätten, wenn es keinen Fachausschuss in der Form gegeben hätte, der sich damit so intensiv beschäftigen kann. Ich glaube, gerade in Anbetracht der Umsetzung des Gesetzes, die jetzt auf andere zukommt – ich werde dem nächsten Abgeordnetenhaus auch nicht mehr angehören – wird es dringend notwendig sein, weiterhin einen solchen Fachausschuss zu haben. Dies möchte ich zum Ende mitgeben. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Dr. Weiß! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zunächst lasse ich über den Änderungs
antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion auf Drucksache 17/2513-1 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen! – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktion der SPD und die der CDU und der fraktionslose Abgeordnete. Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
[Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Das ist eine qualifizierte Minderheit! – Zurufe von den GRÜNEN: Was? – Joachim Esser (GRÜNE): Wie viele fehlen denn da?]
Liebe Damen und Herren! Sie können sich schon darauf verlassen, dass wir hier oben des Zählens mächtig sind.
Zu der Gesetzesvorlage Drucksache 17/2513 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen – und der Hauptausschuss mehrheitlich – gegen Linke bei Enthaltung Grüne und Piraten – die Annahme mit Änderungen. Wer der Gesetzesvorlage mit den Änderungen der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit Drucksache 17/2902 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der SPD und der CDU sowie der fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion Die Linke. Enthaltungen? – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Piratenfraktion. Damit ist das Berliner E-Government-Gesetz so beschlossen.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt vom 27. April 2016 Drucksache 17/2872
In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das Wort hat Frau Abgeordnete Gebel. – Bitte!
Die Fraktion bittet um die Anwesenheit des zuständigen Senators. Zuständiger Senator ist nach unserer Auffassung und aufgrund der Ausschussüberweisung der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt. Gibt es Wi
derspruch dagegen, ihn zu zitieren? Er ist meiner Kenntnis nach nicht entschuldigt. – Dann warten wir so lange, bis der zustände Senator anwesend ist.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Tag, Herr Geisel! Haben Sie sich eigentlich schon einmal Berlin auf Satellitenbildern angeschaut? – Auf privaten Gebäuden, zum Beispiel am Hackeschen Markt, im Gewerbegebiet Adlershof oder der Freien Waldorfschule in Kreuzberg, da grünt es wirklich vortrefflich. Schaut man allerdings auf das Rote Rathaus, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt oder auch unser Abgeordnetenhaus, so sieht man nur Grau, kein Gründach, kein Dachgarten, keine Begrünung. Die öffentlichen Gebäude in Berlin sind kein Vorbild, wenn es um Dachbegrünung geht.