Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Der Landespflegeplan stellt die Entwicklungen der Pflege im ambulanten, im teilstationären und im stationären Bereich dar und hat für sich genommen zunächst keine direkte Auswirkung auf die Pflegeberufe.
Proteste der Pflegekräfte für eine bessere Qualität der Pflege stehen insofern in keinem Zusammenhang mit der Beschlussfassung des Landespflegeplans im Senat.
Wir haben insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Fachkräftemangels und den damit verbundenen Herausforderungen für den Senat noch Abstimmungsbedarf zwischen den Senatsverwaltungen gehabt. Ich gehe davon aus, dass wir den Landespflegeplan in der nächsten Senatssitzung verabschieden können.
Wir kommen nun zur Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön, Frau Kollegin Remlinger, Sie haben das Wort!
Ja, familienfreundliches Berlin, aber kein Wort zum Ganztagsbetrieb, kein Wort zur Schule! Dazu frage ich jetzt: Zur Stunde stehen wieder Tausende Lehrkräfte auf der Straße und streiken. Da sich der Senat unlängst mit der GEW zu Gesprächen getroffen hat, frage ich, ob das ein Zeichen dafür ist, dass eine tarifrechtliche Einigung auf Landesebene doch möglich ist und wir auf eine baldige Beendigung der Streiks hoffen dürfen.
Sehr geehrter Herr Präsident! – Liebe Frau Remlinger! Mit Ihrer Frage haben Sie sich die Antwort schon selbst gegeben: Eine tarifvertragliche Regelung auf Landesebene kann es nicht geben; dazu gab es einen großen Konsens zwischen den Fraktionen im Abgeordnetenhaus. Es gab eine Senatsentscheidung und auch eine Entscheidung der Gewerkschaften, dass das Land Berlin wieder in die Tarifgemeinschaft der Länder zurückkehrt. Ich halte das für eine große Entscheidung.
Sie hat schwerwiegende Konsequenzen, überwiegend aber, gerade für die Beschäftigten, positive Konsequenzen, da sie dadurch in einen Flächentarifvertrag eingebettet sind. Deswegen habe ich von vornherein gesagt: Wir als Land Berlin und ich als für diese Tarifverhandlungen
Verantwortlicher werden keinen Weg gehen, der uns aus der Tarifgemeinschaft der Länder herauskatapultiert. Dort gibt es – erkennbar – etwas, was ich einen innergewerkschaftlichen Diskussionsbedarf nennen würde.
Was allerdings stattgefunden hat, was man in der Öffentlichkeit aber, bitte schön, auch nicht falsch verstehen sollte, ist Folgendes: In einer Interviewsituation, als Frau Siebernik und ich ein Gespräch mit einer Zeitung geführt haben, ist die Frage aufgetaucht, ob wir miteinander reden könne. – Jawohl! Das habe ich bestätigt, und wir haben auch miteinander geredet. Die GEW hat meinem Haus und mir ein Vorschlagspapier übergeben, und ich habe gesagt, wir werden etwa drei bis vier Wochen benötigen, um dieses auszuwerten und auch, wie es sich gehört, ein Gespräch mit der Fachverwaltung zu führen, um eine gemeinsame Position zu entwickeln und zu klären, ob Elemente darin enthalten sind, die man im Rahmen des bestehenden Tarifvertragsgefüges – ohne Tarifvertragsverhandlungen zu führen – angehen kann oder nicht.
Diese drei bis vier Wochen fand die GEW zu lang – das hat mich etwas verblüfft –, und sie hat daraufhin zum Streik aufgerufen. Das will ich hier nicht bewerten, diese Bewertung können Sie selbst vornehmen.
Wenn es eine Möglichkeit gibt, in der man im Rahmen des bestehenden Tarifvertragsgefüges reden kann, dann machen wir das gerne. Ich habe zugleich die Bereitschaft erklärt, dass wir im Rahmen von TdL-Verhandlungen auch über Diskussionspunkte und Ziele reden können, die die GEW Berlin verfolgt. Es kann aber aus meiner Sicht, und das ist wohl der Kernpunkt, auf den es Ihnen ankommt, nicht infrage kommen, einen landesspezifischen Tarifvertrag abzuschließen und damit die Mitgliedschaft in der TdL faktisch zu beenden.
Vielen Dank! – Auch wir wollen in der TdL bleiben. Ob Sie das Tarifvertrag, Entgeltordnung oder Vertrag zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs nennen, ist uns an der Stelle relativ egal. Wichtig ist mir aber noch etwas, was wir noch nie verstanden haben: Warum soll es tarifrechtlich – oder wie immer Sie das nennen – möglich sein, im Land Berlin alle neu eingestellten Lehrkräfte gleich in die Erfahrungsstufe 5 einzustufen, aber unmöglich sein, z. B. die Grundschullehrkräfte gleich gut wie die Lehrkräfte der Oberschulen zu bezahlen?
Als Nachfrage haben Sie nun eine mehrteilige Frage gestellt – zum ersten Teil, der sich mit der Erfahrungsstufe beschäftigt: Hier kann ich zunächst einmal ein Missverständnis ausräumen, das in der Presse gelegentlich – nicht von mir, auch nicht von meiner Verwaltung – verbreitet wird, indem so getan wird, als stehe das, was wir an Erfahrungsstufe 5 bezahlen – was es tatsächlich attraktiv macht, als angestellter Lehrer, als angestellte Lehrerin in Berlin zu arbeiten –, zur Disposition für jene, die da sind und für die, die bis zum Jahr 2017 kommen. Es wird von interessierter Seite offensichtlich der Eindruck erweckt, dass zur Disposition steht, was auch immer tarifvertraglich in der Zukunft geschehen mag. Ihre Frage kann man insofern zur Klarstellung nutzen: Nein, das steht nicht zur Disposition!
Es ist meinem Vorgänger gelungen, im Rahmen des Hereingehens in die TdL diese Regelung zunächst einmal bis 2017 für die Kräfte abzusichern, die neu herkommen. Offen ist die Frage, ob es gelingt, die Regelung auch für den Zeitraum nach 2017 abzusichern für diejenigen, die neu kommen. Für die, die bis dahin da sind, ist es unstrittig. Für die Zeit nach 2017 gibt es unterschiedliche Vorschläge und auch unterschiedliche Meinungen. Wenn ich die GEW richtig verstanden habe, ist ihr das, was wir denjenigen zahlen, die in Berlin als Lehrerin und Lehrer beginnen, zu hoch. Wenn ich sie richtig verstanden habe – das werde ich jetzt aber im Zusammenhang mit dem Papier, das mir übergeben wurde, genauer erarbeiten lassen –, wünscht die GEW eine niedrigere Eingruppierung. Das muss man bewerten, da in den Diskussionen zugleich – auch heute – vorgetragen wird, dass u. U. eine Situation entstehen kann, in der es Berlin nicht leicht fällt, Lehrerinnen und Lehrer oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den öffentlichen Dienst anzuwerben. Insofern halte ich es nicht für automatisch richtig, so etwas abzusenken. Darüber wollen wir, gerade mit dem Fachressort, in Ruhe reden.
Ich habe die Bereitschaft erklärt, mit der TdL darüber zu reden, dass diese Lösung nach 2017 verlängert wird. Das ist, glaube ich, ein durchaus aussichtsreicher Weg.
Der zweite Teil Ihrer Frage bezog sich auf die Grundschullehrerinnen und -lehrer. Hier ist es so, dass es eine
Klar gibt es bei der Frage der Grundschullehrer auch einen landesrechtlichen Spielraum. Das Kernargument, das dort vorgetragen wird, ist, dass die Ausbildung der Grundschullehrer sich verlängert hat. Wenn man dann aber sagt, das könnte ein Argument sein, um die Bezahlung schrittweise für diejenigen anzupassen, die nach dieser längeren Ausbildung demnächst in die Schule kommen, ist das sehr wohl ein Thema, bei dem wir – auch wenn wir einen landesrechtlichen Spielraum haben – beachten müssen, dass es für ein Konsolidierungsland ein extrem ungewöhnlicher Schritt wäre, als erstes Bundesland etwas zu machen, was andere Bundesländer aus gut erwogenen Gründen gegenwärtig noch nicht machen.
Ich habe sehr wohl gesagt, dass wir zu diesem Thema gesprächsbereit sind, und es ist auch einer der Gründe, weswegen wir mit dem Bildungsressort darüber reden. Es wird aber nicht kurzfristig zu lösen sein, sondern eine gewisse Zeit dauern. Was auch klar ist: Wenn man sich für neue Lehrkräfte etwas anderes vorstellen kann, wird das für den Bestand sicherlich nicht anders und nicht neu zu bewerten sein.
Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage geht an Frau Kittler von der Fraktion Die Linke. – Bitte schön, Frau Kollegin!
Unabhängig davon, dass die nach dem neuen Lehrkräftebildungsgesetz ausgebildeten Lehrkräfte nicht irgendwann, sondern die ersten im nächsten Jahr unsere Schulen erreichen werden, möchte ich gerne vom Senat wissen, ob es seiner Einschätzung nach in den nächsten Jahren gelingen wird, genügend qualifizierte Lehrkräfte für Berlin zu gewinnen, wenn nicht endlich das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ durchgesetzt wird.
Ich stelle erst einmal fest, dass Sie der Auffassung sind, dass gleicher Lohn für gleiche Arbeit gilt, aber in den Bundesländern, in denen Ihre Partei mitregiert, das nicht umgesetzt ist. Aber Spaß beiseite!
Sicher ist das so, dass wir, wenn wir die Ausbildung verändert haben – und auch im Konsens verändert haben –, langfristig darüber reden müssen, was das auslöst. Aber es ist eben nicht so, dass damit alle Merkmale, die für Eingruppierungen erforderlich sind, automatisch gegeben sind, sondern da sind – und Sie kennen auch die Tarifmerkmale – eine Reihe von Kriterien zu bewerten. Ausbildung ist eines davon. Jawohl, da hat sich etwas geändert, aber es gibt eben auch noch andere Merkmale. Und wir müssen die vier bis sechs Merkmale, die es für die Eingruppierung gibt, alle abwägen, und das muss auch bewertet werden. Darüber muss dann geredet werden, und ich habe gesagt, dass wir über dieses Thema reden werden. Aber es macht keinen Sinn, so zu tun, als könne man dies außerhalb von durchaus bundesweit koordinierten Gesprächen einfach schnell, by the way, in einem Land wie Berlin, das ein Konsolidierungsland ist, regeln.
Zu dem Thema Attraktivität: Da wird vieles schlechter gemacht, als es ist. Die Bewerbungssituation in Berlin ist eher positiv. Wir wissen, dass wir nicht in allen Punkten eine führende Besoldung haben. Das werden wir auch auf weitere Sicht nicht haben. Und wir werden dauerhaft mit der Situation leben müssen, dass wir eine andere Besoldungssituation in den Bundesbehörden als in den Landesbehörden haben. Das ist nun einmal in der Hauptstadt so. Das heißt, wir müssen andere Elemente finden, um die Attraktivität des Landes Berlin langfristig und dauerhaft, aber auch aktuell sicherzustellen. Wir haben aber, gerade, wenn man die letzten anderthalb Jahre sieht, durchaus neue Stellen geschaffen, in großem Umfang geschaffen. Wir werden das auch in den Folgejahren tun. Und die Bewerberzahlen, auch pro Stelle, gehen im Trend nach oben und nicht nach unten.
Vielen Dank! – Die Gedenkveranstaltung am Sowjetischen Ehrenmal in Buch am 8. Mai, dem Tag der Befreiung, wurde in diesem Jahr von der Polizei verhindert, weil die NPD eine Mahnwache von 10.00 Uhr bis 23.59 Uhr angemeldet hatte. Deshalb frage ich den Senat: Warum hat der Senat nicht durch eine Beauflagung der Nazi-Veranstaltung oder durch andere Maßnahmen dafür gesorgt, dass die von Demokraten angemeldete Gedenkveranstaltung in Buch hätte stattfinden können?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Breitenbach! Sie unterstellen der Versammlungsbehörde offensichtlich, hier einseitig zugunsten der NPD entschieden zu haben. Wenn dies wirklich Ihre Unterstellung ist, muss ich das zurückweisen.
Fakt ist, es gab mehrere Anmeldungen an diesem Tag, auch eine Anmeldung des Kollegen Taş. Fakt ist, dass es zeitliche Festlegungen gab, wann diese Anmeldungen eingegangen sind. Die NPD war mit ihrer Anmeldung viel früher dran, als es etwa das Bündnis oder der Abgeordnete Taş war. Wenn ich es aus meinen Gesprächen mit der Polizei richtig erinnere, hat man versucht, Kompromisse zu finden,