Protokoll der Sitzung vom 09.06.2016

[Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Haben die Koalitionsfraktionen etwa die Befürchtung, dass Teile der Daten die Bevölkerung verunsichern könnten? – Wir können an der Stelle nur spekulieren.

Das Einzige, was wir wissen, ist, dass im Jahr 2014 insgesamt 246 340 und im Jahr 2015 137 905 Stille SMS versandt wurden. Bei der Frage, ob die Behörden leichtfertig mit diesem Instrument umgehen, mangelt es an der bloßen Angabe der Gesamtanzahl und der Aussagekraft. Nur detaillierte Fakten erlauben Rückschlüsse auf die Effizienz und können belegen, wann der Einsatz gerechtfertigt ist oder nicht. Das fehlt ganz klar.

Was der Antrag fordert, ist kein Hexenwerk: konkrete Angaben zur Verwendungspraxis, insbesondere dazu, wie viele Stille SMS zur Standortermittlung beigetragen haben, auf wie viele Verfahren, wie viele Beschuldigte pro Verfahren und in welcher Häufigkeit pro Beschuldigter sich Stille SMS verteilen und welche Anlasstat dem jeweils zugrunde lag. Und natürlich müssen wir wissen, wie viele der Ortungsimpulse überhaupt zu einer Standortermittlung beigetragen haben und wie viele ins Leere gingen, weil das angewählte Telefon z. B. nicht einge

schaltet war. Solange wir diese Daten nicht haben, können wir auch nicht von dem Instrument der Stillen SMS überzeugt sein. Es ist ein bisschen so wie bei der Videoüberwachung: Der Innensenator will sie ausweiten, ist aber nicht bereit, sie zu evaluieren. Das ist keine seriöse Sicherheitspolitik in Berlin, und das ist schon gar nicht bürgerrechtsfreundlich, denn nicht wir müssen uns für unsere Grundrechtsausübung rechtfertigen, sondern der Staat, der in diese eingreifen will.

[Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Die informationelle Selbstbestimmung und die Vertraulichkeit individueller Kommunikation sind die die Gesellschaftsordnung konstituierenden Grundrechte und bedürfen eines besonderen Schutzes. Dieser muss insbesondere durch parlamentarische Kontrolle dann selbstverständlich auch erfolgen können. Auf Grauzonen darf sich niemand berufen können. Deshalb werden wir diesem Antrag zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Vielen Dank, Herr Kollege Taş. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag Drucksache 17/2892 empfiehlt der Innenausschuss mehrheitlich gegen die Oppositionsfraktionen die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Linke, Grüne und Piraten. Wer ist dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltung. Letzteres war die Mehrheit, damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich komme zu

lfd. Nr. 4:

Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen vom 19. Mai 2016 Drucksache 17/2947

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2773

Zweite Lesung

Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage mit der Drucksache 17/2773 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Hand

(Hakan Taş)

zeichen. – Das müssten jetzt alle sein. Bitte noch einmal deutlich, einige haben noch nicht mitbekommen, dass es eine einstimmige Abstimmung werden soll. – Ja! Wer ist dagegen? Wer enthält sich? – Das Erste werte ich als einstimmig. Damit ist dieses Gesetz so beschlossen.

Ich komme zu

lfd. Nr. 5:

Zehntes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 23. Mai 2016 Drucksache 17/2949

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2684

Zweite Lesung

Auch hier eröffne ich die zweite Lesung der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2. Eine Beratung ist auch hier nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage Drucksache 17/2684 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich gegen die Oppositionsfraktionen die Annahme mit Änderungen. Wer der Gesetzesvorlage mit den Änderungen der Beschlussempfehlung Drucksache 17/2949 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? – Das sind die Oppositionsfraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Ersteres war die Mehrheit, damit ist dieses Gesetz so beschlossen.

Entgegen vorherlautender Meinung ist der folgende Tagesordnungspunkt doch als Redevorgang angemeldet worden. Ich rufe auf

lfd. Nr. 6:

a) Spielräume auf Landesebene für den Schutz von Hinweisgeber/-innen nutzen (I) (Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Hinweisgeber/innen)

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 9. Mai 2016 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 25. Mai 2016 Drucksache 17/2951

zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2082

Zweite Lesung

b) Spielräume auf Landesebene für den Schutz von Hinweisgeber/-innen nutzen (II)

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 9. Mai 2016 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom

25. Mai 2016 Drucksache 17/2952

zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2083

Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags zu a und schlage vor, die Einzelberatung der fünf Artikel miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I bis V der Drucksache 17/2082. Es beginnt in der Beratung, die nun doch stattfindet, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Kollege Dr. Behrendt ist als Redner benannt und erhält das Wort.

Danke schön, Herr Präsident! – Um den Schutz von Whistleblowern steht es – –

Meine Damen und Herren! Es ist Gemurmel im Saal. Wenn Sie etwas zu besprechen haben, machen Sie es bitte draußen! Der Redner hat ein Anrecht darauf, gehört zu werden. – Bitte, Herr Kollege Dr. Behrend!

Um den Schutz von Whistleblowern in diesem Land steht es ähnlich schlecht wie um die Anwesenheit des Senats in der momentanen Sitzung.

[Zuruf von Heidi Kosche (GRÜNE)]

Ja, es sind zwei Senatoren da, die allerdings beide nicht für das Thema zuständig sind. Jetzt sehe ich hinten in der letzten Reihe meinen Innensenator. Von daher ist derjenige, der für große Teile unseres Antrags zuständig ist, immerhin im Raum.

Der Deutsche Bundestag hat unzählige Male – leider immer noch ohne Ergebnis – über den besseren Schutz von Whistleblowern diskutiert, und dabei haben die Kolleginnen und Kollegen folgende bemerkenswerten Feststellungen getroffen. Ich trage sie vor, weil in der Debatte immer wieder zutage tritt, dass wir auf diesem Erkenntnisstand in diesem Haus trotz einiger Debatten zu dem Thema leider noch nicht sind. Ich zitiere:

Regelmäßig werden Skandale durch Hinweise von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgedeckt. Sie zeigen Zivilcourage, vor der ich, vor der wir, die Mitglieder

einer Regierungsfraktion im Bundestag

größten Respekt haben.

[Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und den PIRATEN]

Weiter geht es mit einem anderen Mitglied einer Regierungsfraktion im Deutschen Bundestag:

(Vizepräsident Andreas Gram)

Couragierte Arbeitnehmer, die helfen, Gesetzesverstöße zu verhindern bzw. wirksam bekämpfen zu können, zum Beispiel von Korruption, Aufdeckung von Missständen im Pflegebereich oder bei Lebensmittelherstellung, verdienen den Schutz der Rechtsordnung vor Repressalien des Arbeitgebers.

[Beifall bei den GRÜNEN und den PIRATEN]

Und das dritte Zitat stammt auch von einem Mitglied einer Regierungsfraktion im Bundestag: