Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 9. Mai 2016 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 8. Juni 2016 Drucksache 17/2991
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die zweiten Lesungen der Gesetzesvorlagen und schlage vor, die Einzelberatung der fünf Artikel zu a sowie der zwei Artikel zu b miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die
Artikel 1 bis 5, Drucksache 17/2934 und die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2, Drucksache 17/2819. In der Beratung beginnt die CDU-Fraktion, Herr Dr. Juhnke erhält das Wort. – Bitte schön!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich appelliere noch einmal daran: Es ist zum Teil ganz schwer, hier etwas zu verstehen. – Danke schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir fällen jetzt zwei gute Beschlüsse. Der erste bezieht sich auf die Besoldung der Beamten. Mit 3 Prozent nehmen wir in Berlin die höchste Anpassung der Beamtenbesoldung in ganz Deutschland vor. 0,2 Prozent davon sind für die Versorgungsrücklage gedacht, es bleibt also immer noch eine Steigerung von 2,8 Prozent. Damit liegen wir einen halben Prozentpunkt über den höchsten Abschlüssen anderer Bundesländer, die nach meiner Information bei 2,3 Prozent liegen. Wir haben damit unser Ziel erreicht, 0,5 Prozent über dem Durchschnitt der Länder zu liegen, bzw. wir haben es sogar übertroffen. Das heißt also auch: Es bleibt bei der Zusicherung, dass man, wenn es möglich ist, gerne auch ein bisschen mehr drauflegt, um die Schere zu schließen. Das ist uns ein wichtiges Anliegen, dass die Koalition gemeinsam diesen Pfad geht, der die Schere zwischen Berlin und den anderen Bundesländern schrittweise schließen soll. Es war gut, dass auch die SPD von dieser Idee überzeugt werden konnte, die die CDU-Fraktion auf ihrer Klausurtagung in Dresden im April 2013 beschlossen hat.
Dieser Weg der Angleichung soll nicht nur das Ziel haben, dass Berlin endlich die rote Laterne abgibt, sondern dass wir das Land und die Beamten wieder in die Mitte der Bundesländer führen, wenn es um die Besoldung geht. Das ist gut und richtig so, denn schon in den letzten Jahren hat es nennenswerte Erhöhungen gegeben. In dieser Legislaturperiode gab es noch keine Nullrunden. Wir haben damit eine Steigerung von knapp 10 Prozent seit Regierungsantritt zu verzeichnen, inklusive der in diesem Jahr geplanten Steigerung von knapp 13 Prozent. Durch den Sockelbetrag von 75 Euro, der jetzt in der Vorlage enthalten ist, werden auch die unteren Besoldungsgruppen angemessen an der Steigerung beteiligt. Dazu gibt es jetzt noch einmal einen Änderungsantrag, damit auch tatsächlich alle Versorgungsempfänger von dieser Regelung profitieren können. Ich bitte daher auch um Zustimmung zum Änderungsantrag.
Die Erhöhungen in dieser Legislaturperiode sind damit deutlich stärker als die Erhöhungen in den zwei Legislaturperioden davor. Nun kann man in fünf Jahren sicherlich nicht alles aufholen, was in zehn Jahren versäumt wurde, aber ich bekennen hier für die CDU, dass wir nach wie vor das Ziel verfolgen, mit den künftigen Besoldungserhöhungen jedes Jahr mindestens ein halbes
Prozent über den Steigerungen der Länderdurchschnitte zu liegen und die Schere zu den anderen Bundesländern schrittweise zu schließen. Dabei haben wir auch Wert auf die Haushaltskonsolidierung gelegt. Wir haben die Schulden der Stadt in dieser Legislaturperiode um mehrere Milliarden Euro senken können, was ein großer Erfolg der Koalition in Berlin ist.
Der zweite Beschluss, den wir heute fassen, bezieht sich auf die Wiedereinführung der Jubiläumszulage. Das ist eine Anregung des Deutschen Beamtenbundes gewesen, die wir nun in Politik umsetzen. Vielen Dank noch einmal für diese Anregung! Wir freuen uns, dass es endlich wieder auch für die Berliner Beamten eine Anerkennung ihrer langjährigen Tätigkeit gibt. Die Regelung wird rückwirkend zum 1. Januar eingeführt. Es entstehen also keine unbilligen Härten dadurch, dass es einen zufälligen Beschlusstag gibt, nein, das gilt ab dem 1. Januar.
Wir haben noch viele andere Dinge für die im öffentlichen Dienst Beschäftigten gemacht. Ich erinnere an den behördlichen Rechtsschutz. Da, wo es sinnvoll ist, haben wir Anwärtersonderzuschläge eingeführt. Auch für das wichtige Berufsbild der Notfallsanitäter haben wir eine Zulage eingeführt. Wir haben uns auch von der Mitarbeiterhöchstzahl von 100 000 verabschiedet, die der wachsenden Stadt nicht mehr gerecht wird, und hoffen, damit zu einer fairen Lastenverteilung im öffentlichen Dienst zu kommen.
Natürlich gibt es noch viel zu tun. Wir haben erst begonnen, den richtigen Weg zu gehen. Die Koalition und die CDU-Fraktion werden ihrer Verantwortung gerecht werden, wie sie es in den vergangenen viereinhalb Jahren bewiesen haben. Mit dem hier vorliegenden Gesetz machen wir den Beamtinnen und Beamten der Stadt jedenfalls ein faires Angebot. Ich freue mich, dass wir damit die höchste Besoldungsanpassung in ganz Deutschland auf den Weg bringen und auch die Jubiläumszuwendung wiedereinführen. – Vielen Dank!
[Beifall bei der CDU – Beifall von Alex Lubawinski (SPD) – Steffen Zillich (LINKE): Was machen denn jetzt die 100 000 Mitarbeiter, von denen ihr euch verabschiedet habt?]
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Berlin befindet sich tatsächlich in einer sehr guten wirtschaftlichen Lage, und deswegen ist es auch sinnvoll, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die Beamtinnen und Beamten, hiervon profitieren. Der
Herr Kollege Juhnke! Ich finde es schade, dass Sie sich hier nur einen Ausschnitt der Geschichte Berlins gönnen. Die Beamtinnen und Beamten in Berlin sind vom Bundesdurchschnitt weit abgehängt. Alle Fraktionen hier im Haus haben den Beamtinnen und Beamten eigentlich das Versprechen gegeben, bis 2017 im Bundesdurchschnitt zu sein. Dieses Versprechen haben wir gemeinsam nicht gehalten.
Mit dem Kurs, den Sie jetzt vorsehen, eine Erhöhung von 0,5 Prozent über den Bundesdurchschnitt vorzunehmen, wird es etwa bis ins Jahr 2029 dauern, bis wir im Bundesdurchschnitt sind. Ich finde aber: Wer im öffentlichen Dienst für Berlin tagtäglich den Kopf dafür hinhält, dass die Stadt funktioniert, der hat es verdient, früher im Bundesdurchschnitt zu sein. Dazu fordern wir von den Grünen und von den Linken Sie auf.
Wir wollen eine Erhöhung der Besoldung um 3,5 Prozent, hier und heute, um im Jahr 2022 im Bundesdurchschnitt zu liegen. Wir können es auch finanzieren. Wir erwarten von den Beamtinnen und Beamten täglich, dass sie ihren Dienst rechtssicher und verlässlich ausüben, und deswegen sollten wir als Politik, als Abgeordnete auch verlässlich sein und die Besoldung nicht nach Kassenlage erhöhen, sondern mit einem klaren Ziel vor Augen, 2022 wieder im Bundesdurchschnitt zu sein. Das haben unsere Beamtinnen und Beamten verdient.
Trotzdem, das möchte ich auch sagen: Der öffentliche Dienst kann sehr attraktiv sein, gerade für junge Menschen. Dort gibt es Abwechslung, Herausforderung, vor allen Dingen aber eine lebenslange Stelle und in der Regel auch eine sinnvolle Aufgabe, die der Gemeinschaft dient und das menschliche Zusammenleben regelt. Und der Arbeitgeber, nämlich wir, ist unmittelbar an die Verfassung gebunden. Wir sind Recht und Gesetz unterstellt. Das ist nicht wie auf dem freien Markt, sondern der öffentliche Dienst kann ein sehr attraktiver Arbeitgeber sein. Deswegen sollten wir als Parlament auch insgesamt sagen: Liebe Leute! Bewerbt euch für den öffentlichen Dienst! Berlin braucht euch.
Aber das Abgeordnetenhaus muss auch Verantwortung übernehmen, wenn etwas nicht gut läuft, und gerade die Innenverwaltung ist in Sachen öffentlicher Dienst und Beamtenrecht auf einem massiv absteigenden Ast. Innovationen im Bereich „Verantwortung übernehmen“, damit die Bürgerämter wieder funktionieren, damit man auch die digitalen Innovationen nutzt, auch die Internationalität dieser Stadt nutzt, um mehr Drive, mehr Dy
Dieser Gesetzentwurf, wie er heute beschlossen wird, ist deutlich besser als der, den wir noch vor zwei Wochen vorliegen hatten. Vor zwei Wochen wollten Sie 3 Prozent für alle Beamtinnen und Beamten haben, haben aber seitens der Koalition übersehen, dass der Tarifvertrag der Länder und alle anderen Bundesländer die Besoldungsgruppen um den Mindestbetrag von 75 Euro erhöht haben. Das führt dazu, dass die unteren Besoldungsstufen – die einfachen Rettungssanitäter, Bezirkssekretäre, Justizwachtmeister, Polizisten im mittleren Dienst – bis bin zur A 9 – Eingangsamt im gehobenen Dienst – weiter abgehängt werden, wenn es keinen Sockelbetrag von 75 Euro gibt. Das betrifft etwa 10 000 Besoldungsäquivalente im Land Berlin. Ich bin sehr dankbar, dass Sie diesem einfachen Dreisatz in den letzten Tagen noch gefolgt sind und den grünen Antrag, der den Mindestsockel von 75 Euro haben wollte, übernommen haben und ihn heute hier rechtssicher einführen. Damit tun wir etwas für die unteren Besoldungsstufen, für die Leute, die täglich ihren Kopf hinhalten und in Berlin schwierige Aufgaben bewältigen. Dass wir denen mindestens 75 Euro geben, ist ein gutes Signal. Das macht die Besoldungen sozial gerechter. Deswegen werden wir Grüne, auch wenn wir mehr wollten, am Ende Ihrem Gesetzentwurf zustimmen. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sind uns lieb und teuer. Wir haben ihnen viel zugemutet, als es Berlin schlecht ging. Sie haben ihren solidarischen Beitrag geleistet, ohne den es Berlin nicht geschafft hätte, heute wieder Überschüsse zu erzielen. Lange gab es keine Erhöhung der Besoldungen. 2005 wurde die Jubiläumsgratifikation sogar gestrichen. Gleichwohl haben wir immer gesagt: Wenn es Berlin wieder besser geht, bekommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder mehr Geld. 2004 war der Lohnverzicht der Preis für den Konsens, der sich nun im wahrsten Sinn des Wortes auszahlt.
Rückwirkend per 1. Januar 2016 führen wir die Jubiläumszuwendung für Beamtinnen und Beamten wieder ein. Dazu gehört – das haben wir gestern abweichend von der Senatsvorlage im Hauptausschuss beschlossen –, dass wir die Zeiten für die Ausbildung des Vorbereitungsdienstes
wieder anrechnen. Wir wertschätzen die langjährige Treue und Leistung der Beamtinnen und Beamten. Berlin hat den Umschwung geschafft, und wir halten Wort. Es gibt mehr Geld für Beamtinnen und Beamten. Wir haben die Besoldungen und Pensionen 2010 um 1,5 Prozent, 2011 bis 2013 um jährlich 2 Prozent und 2014 und 2015 um jährlich 2,5 Prozent erhöht. Dieses Jahr erhöhen wir die Beamten- und Richterbesoldung ab 1. August 2016 sogar um 3 Prozent und liegen damit bundesweit an der Spitze. Im Übrigen hat die Koalition 2014 auf Initiative meiner Fraktion die Systematik durchgesetzt, dass Tarif- und Besoldungserhöhung jährlich als Sonderzulage um mindestens 0,5 Prozent über den Steigerungen des Länderdurchschnitts liegen. Wir kommen damit unserem Ziel nah, den Lohnabstand zu anderen Bundesländern sukzessive auszugleichen.
Dass mehr Megasprünge von heute auf morgen nicht möglich sind, wissen wir alle. Als Konsolidierungsland haben wir immer noch den Stabilitätsrat im Rücken. Erfreulicherweise hat er dem Land Berlin gestern Fortschritte und Bemühungen bei den Konsolidierungen attestiert und damit eine Ende des Sanierungsverfahrens noch im laufenden Jahr in Aussicht gestellt, was mit einer Bundeshilfe von rund 80 Millionen Euro verbunden ist.
Er zeigt, dass Berlin mit seiner vorsichtigen und stringenten Haushaltspolitik, zu der der Einkommensverzicht gehörte, in den letzten zehn bis zwölf Jahren richtig lag.
Zurück zu den Beamtinnen und Beamten: Gerade bei den unteren Besoldungsgruppen ist es uns wichtig, dass in ihrem Geldbeutel deutlich spürbar etwas passiert – nicht nur, weil sie wertvolle und wichtige Leistungen für Berlin erbringen, sondern weil ihnen eine angemessene Alimentation zusteht und der Anschluss an andere Bundesländer gehalten werden muss, damit es keine Schieflage im Tarifgefüge gibt. Darum haben wir gestern im Hauptausschuss – auch hier abweichend von der Senatsvorlage, aber mit Unterstützung und Stimmen der Opposition – eine soziale Komponente eingeführt, einen Mindestbeitrag von 75 Euro unterhalb von A 10, sodass diese Lohngruppen proportional stärker profitieren. Für all das Genannte haben wir im laufenden Doppelhaushalt die notwendigen Mittel eingestellt. Darüber hinaus haben wir bereits im April parlamentarisch die Vollzugszulage in der Justiz erhöht – Herr Juhnke hat es vorhin erwähnt –,
eine Zulage für Notfallsanitäter eingeführt und dort, wo Mangelberufe erkennbar sind – sprich: wo es zu wenig qualifizierte Bewerbende gibt –, einen Anwärtersonderzuschlag als Anreiz möglich gemacht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Beamtinnen und Beamten! Berlin hat sich erfreulicherweise wieder zu einer wachsenden Metropole entwickelt, sodass wir optimistisch nach vorne blicken können. Nach harten, aber notwendigen Spar- und Verzichtsjahren für Sie und Ihre Familien haben wir Wort gehalten und schließen nun schrittweise die Einkommenslücken bei der Beamtenbesoldung.
Abschließend lassen Sie mich sagen, dass wir nicht nur den gehalts- und besoldungsmäßigen Status quo wiederherstellen wollen. Wir wollen, dass unser öffentlicher Dienst in Berlin wieder attraktiver und konkurrenzfähiger wird, ganz im Sinn einer modernen Hauptstadtverwaltung, die ihrem Namen gerecht wird. Das drückt sich natürlich nicht nur im Einkommen aus. Das kann ein öffentlicher Arbeitgeber naturgemäß auch gar nicht leisten. Doch gerade uns als SPD-Fraktion brennt dieses wichtige Thema auf den Nägeln, und wir werden das Thema weiter vertiefen, weil die Verwaltung mehr als angeglichene Gehälter und Besoldungen verdient. Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Änderungsantrag. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir alle schon Rechenschaftsberichte abgeben und von den lieben Beamtinnen und Beamten reden, will ich noch einmal zurückschauen und mit der Jubiläumszuwendung beginnen. Es war das Jahr 2003, als die CDU-Fraktion Rot-Rot den Vorschlag unterbreitete, genau diese abzuschaffen, also die Jubiläumszuwendung nicht mehr zum Teil des Besoldungsgefüges zu machen. Ich finde es grundsätzlich erst einmal gut, wenn die Regierung nicht pauschal alle Oppositionsanträge ablehnt. An der Stelle war es falsch, und deshalb schließt sich der Kreis, dass der Senatsentwurf bei den Vorschlägen, die Sie jetzt übernommen haben, die aus dem Antrag der Linken nicht vorgesehen hat. Das betrifft die rückwirkende Geltung ab dem 1. Januar dieses Jahres als auch die Anerkennung der Ausbildungszeiten bei der Gewährung der Jubiläumszulage. Sie haben unseren Antrag in zwei Schritten prozessual – es hat etwas lange gedauert – umgesetzt, aber so ist es jetzt ein gemeinsamer Antrag.
Bei der Beamtenbesoldung ist es nicht so einfach. Wir haben bereits vor zwei Wochen darüber geredet. Ich glaube, die Argumente sind ausgetauscht. Ich finde es ausdrücklich positiv, dass Sie sich als Regierungskoalition – auch hier abweichend vom Vorschlag des Senats – entschlossen haben, in allerletzter Minute gestern im Hauptausschuss diesen Sockelbetrag von 75 Euro zu gewähren. Sie würden ansonsten auch Ihrem eigenen Versprechen, 0,5 Prozent über dem Durchschnitt der anderen Bundesländer zu gewähren, wiedersprechen, weil es alle anderen Bundesländer getan haben. Das finde ich positiv. Ob Sie damit aber dann in das Herz und das Hirn der Beamten vordringen können, wage ich zu bezweifeln, denn ein großes Problem, nämlich dass der Anpassungsprozess mit Ihren Vorschlägen dann bis 2028 dauert, haben Sie damit nicht gelöst. Deshalb haben wir dazu auch einen eigenen, alternativen Antrag gestellt, der hier noch einmal zur Abstimmung steht. – Vielen Dank!