Aber nachhaltige Innovation braucht Berlin unbedingt. Dafür müssen wir Problemlösungen anbieten, und letztendlich hatten wir auch deshalb unsere Anträge im letzten Jahr gestellt. Berlin braucht Speicher für Regenwasser, das dann nicht zum Wasseranstieg im Boden beiträgt. Wir brauchen Versickerungs- und Verdunstungsflächen, Speicher und Leitungen in die Bedarfsgebiete sowie innovative Ideen für die Wassernutzung. Dabei dürfen die Natur und der Wasserhaushalt natürlich nicht geschädigt werden, nicht nur, weil wir Gesetze einhalten wollen, sondern weil wir auch ihre Leistungsfähigkeit nutzen wollen: verbesserte Luftqualität, Kohlenstoffspeicher Holz, Temperaturregulierung – ich muss nicht alles aufzählen.
Wenn, wie in Ihrem Antrag, werte Kollegen der Koalition, lediglich der Tarif für Gießwasser zu einem verbraucherfreundlichen Tarif umgewandelt werden soll, dann haben Sie möglicherweise noch mehr gefördertes Trinkwasser aus der Spree oder der Havel in Problemgebiete gebracht, das dort für weiteren Grundwasseranstieg sorgt, statt sie vom Wasser zu entlasten. Deshalb lassen Sie es uns fachlich diskutieren, und zwar im Fachausschuss. – Vielen Dank!
[Beifall bei der LINKEN – Beifall von Silke Gebel (GRÜNE), Stefan Gelbhaar (GRÜNE) und Benedikt Lux (GRÜNE)]
Vielen Dank, Frau Platta! – Für die Piratenfraktion hat jetzt das Wort der Herr Abgeordnete Magalski. – Bitte!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Die infolge des gestiegenen Grundwasserpegels entstandenen Probleme von Vernässungsschäden an vielen privaten und auch öffentlichen Gebäuden sind lange bekannt. Allerdings ist das tatsächliche Ausmaß der betroffenen Gebäude und Grundstücke nach wie vor nicht wirklich bekannt und schwer einschätzbar, sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht. Deshalb ist das Vernässungskataster zwar eine gute Idee, aber es hängt auch von der Mitwirkung der Betroffenen ab. Vor allen Dingen bei privaten Gebäuden ist es sehr schwierig, die tatsächliche Zahl auf den Tisch zu bekommen, wie aus Umfragen in verschiedenen Gebieten ersichtlich wurde. Denn private Eigentümer scheuen – teilweise nachvollziehbar – in dieser Problematik, in die Öffentlichkeit zu treten, und neben den entstandenen Vernässungsschäden befürchten einige einen weiteren Wertverfall ihrer Immobilien bei Bekanntwerden des Schadens.
Diesbezüglich ist es allerdings seltsam, dass ein bereits vor gut einem Jahr im Abgeordnetenhaus eingebrachter Antrag – Kollegin Platta hat ihn gerade schon erwähnt – für einen Berichtsauftrag an den Senat, hier eine Gesamtbilanz zu erstellen, seitdem ohne Befassung im Ausschuss geblieben ist – den hätten Sie allerding aufgreifen können, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Koalition. So viel zum ernsthaften Interesse der Koalition an diesem Thema!
Zur Situation des Berliner Stadtgrüns, die auch keine rosige ist, selbst wenn Berlin nach wie vor als grüne Metropole gilt: Die Straßen- und Grünflächenämter der Berliner Bezirke kommen aufgrund des jahrelangen Personalabbaus und der Mitteleinsparung längst nicht mehr hinterher, sämtliches Grün im öffentlichen Bereich, also Straßenbäume, Grün- und Freiflächen sowie Parks, in
ausreichendem Maße zu bewässern. Dies will ich nicht als Schelte gegen die für die Pflege des Berliner Stadtgrüns Zuständigen verstanden wissen, sondern im Gegenteil als Kritik an deren unzureichender Ausstattung und der Mittelzuweisung durch den Senat.
Und nun wollen CDU und SPD mit dem vorliegenden Antrag die beiden Themen „Absenkung des Grundwasserspiegels in bestimmten Gebieten“ und „Bewässerungsvorteile für das Berlin Stadtgrün“ verbinden. Das klingt im ersten Moment auch gar nicht so schlecht, doch so einfach ist das eben nicht. Die Kollegen und Kolleginnen haben das gerade schon beschrieben.
Bereits heute können auf Antrag bei den Berliner Wasserbetrieben private Sprengwasserzähler zur Bewässerung privater Gärten eingesetzt werden, bei denen keine Entwässerungskosten anfallen. Doch mir ist bei dem vorliegenden Antrag nicht ganz klar geworden, Kollege Herrmann, worauf Sie wirklich hinauswollen. Wollen Sie für diese Sprengwasserzähler günstigere Verbrauchstarife erreichen? – Die sind ja für den privaten Gebrauch, aber im Antrag ist die Rede von Stadtgrünbewässerung, und Stadtgrün meint nach meinem Verständnis vor allem öffentliches Grün wie Parks, Freiflächen und Straßenbäume. Wo und wie sollen also womöglich Wasserhähne mit einem Sprengwassertarif installiert werden? – Das bleibt unklar, und wer sie benutzen und auch die entsprechenden Rechnungen begleichen darf, geht aus dem Antrag leider ebenfalls nicht hervor.
Um keine Missverständnisse entstehen zu lassen: Eine bessere Bewässerung städtischer Parks, Grünflächen und Freiflächen ist wünschenswert. Wenn hier lokal zusätzlich Grundwasser gefördert werden kann, ohne die dort vorhandene Natur und die biologische Vielfalt zu schädigen, wäre das eine Lösung für verschiedene Probleme. Aber eine zusätzliche Grundwasserabsenkung zur alternativen Nutzung darf nicht zur erneuten Schädigung der Berliner Stadtnatur führen.
Denn die biologische Vielfalt hat sich in den letzten Jahren mühsam wieder etwas erholt, nachdem es im vergangenen Jahrhundert durch den abgesenkten Grundwasserspiegel nicht allzu gut um die Stadtnatur stand. Es darf keinesfalls zu einer flächendeckenden Absenkung des Grundwasserspiegels in Berlin kommen.
Jetzt noch eine etwas formale Kritik: In der Überschrift steht etwas von Grünwasser, aber eigentlich ist die Förderung von Grundwasser und dessen Nutzung als Sprengwasser für das Grün gemeint – also zur Bewässerung der Natur. Neben anderen Begriffen wie Blau-, Grau- und Schwarzwasser wird allerdings der Begriff Grünwasser in der Fachwelt eher für Regenwasser verwendet.
Zum anderen sollten Sie, statt hier die Luftreinhaltung als Argument ins Feld zu führen, das Abgasproblem besser direkt angehen und sich hier um eine Reduzierung des Feinstaubs und Stickstoffs durch eine aktive und alternative Verkehrs- und Umweltplanung bemühen.
Das haben wir schon in unzähligen Anträgen vorgeschlagen, aber von solchen zeitnah wirksamen Maßnahmen will die Koalition leider nichts wissen. Sie denkt sich lieber am Ende der Legislaturperiode noch einen diffusen Schaufensterantrag aus, und es ist ihr nicht zu peinlich, diesen auch noch zur Priorität zu machen. Es ist traurig. – Aber trotzdem besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Es wird zum einen die Überweisung des Antrags an den Hauptausschuss empfohlen. Gibt es hierzu Widerspruch? – Zu dieser Überweisung gibt es keinen Widerspruch.
Die Fraktion Die Linke beantragt die zusätzliche Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt. Hierüber lasse ich nun abstimmen. Wer der zusätzlichen Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktion der SPD und die Fraktion der CDU. Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Dann ist der Überweisung widersprochen.
Gesetz über eine unabhängige Polizeibeauftragte oder einen unabhängigen Polizeibeauftragten für das Land Berlin (Berliner Polizeibeauftragtengesetz – BlnPolB)
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion Drucksache 17/2966
Ich eröffne die erste Lesung. In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Diese hat vorab bereits beantragt, dass der zuständige Innensenator an der Beratung teilnimmt. Er sitzt dort ganz hinten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, dass Sie mir das Wort gegeben haben! Ich darf Ihnen heute den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Linksfraktion und der Piratenfraktion für eine unabhängige Polizeibeauftragte oder einen unabhängigen Polizeibeauftragten für das Land Berlin vorstellen. Wir drei Oppositionsfraktionen wollen damit vor allem eines, nämlich Vertrauen schaffen, und zwar Vertrauen für die Arbeit der Polizei gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Vertrauen innerhalb der Polizei. Es muss auch das Vertrauen geben, dass Probleme innerhalb der Polizei aufgeklärt werden.
Ich würde mich freuen, wenn wir darüber, wie wir uns das hier in drei großen Artikeln und 20 Paragrafen vorgestellt haben, gemeinsam diskutieren können, und zwar auch noch in den nächsten Wochen, denn es lohnt sich. Es ist selten, dass es in Deutschland überhaupt eine unabhängige Polizeibeauftragte oder einen unabhängigen Polizeibeauftragten gibt. Vor Kurzem hat das Bundesland Rheinland-Pfalz eine solche Stelle eingeführt. Allerdings ist in den USA, Großbritannien, Dänemark, Italien und Österreich eine unabhängige Polizeibeschwerdestelle, ein unabhängiger Polizeibeauftragter, schon längst etabliert, und sie funktioniert. Wenn die Bürgerinnen und Bürger Beschwerden haben, weil die Polizei etwas falsch macht – überall, wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler, aber die Polizei hat das Gewaltmonopol –, dann sollen sich die Bürgerinnen und Bürger an Unabhängige wenden können und nicht bei der Polizei selbst nachfragen müssen, ob es einen Fehler gab, wo dann die Polizei sich selbst kontrolliert und Richter in eigener Sache ist. Das finden wir von den Grünen, Linken und Piraten nicht in Ordnung. Wir wollen, dass unabhängige Beauftragte die Polizei kontrollieren.
Auch der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen, der Europarat – dort die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz – und die Menschenrechtsorganisation Amnesty International fordern diesen Polizeibeauftragten seit Jahrzehnten, und ich spüre, dass es auch innerhalb der Polizei mehr und mehr Kollegen gibt, die sagen: Ja, eine unabhängige Beschwerdestelle ist richtig und wichtig und gut für das Vertrauen.
Es gibt dieses Instrument bereits in deutschen Sicherheitsbehörden, nämlich bei der Bundeswehr. Dort gibt es einen Wehrbeauftragten, der auch für Probleme von
Bundeswehrangehörigen zuständig ist und sich sehr gut darum kümmert, Skandale oder auch nur Probleme und Fehlverhalten innerhalb der Bundeswehr aufzuklären.
Wir haben eine Reihe von Problemen innerhalb der Polizei, um die sich der Senat nicht gekümmert hat. Ich möchte als Erstes das Problem der Schießstände nennen, von denen mittlerweile nur noch einer funktioniert, während alle anderen Schießstände krank gemacht haben. Dort wird mit krebserregenden Giftstoffen geschossen. Polizistinnen und Polizisten, die dort Schießtrainer waren und früher darauf aufmerksam gemacht und gesagt haben: Die Bedingungen in den Schießständen machen uns krank –, wurden am nächsten Tag ohne Begründung versetzt. Diese sagen mir heute wörtlich: Ja, Herr Lux, jetzt verstehe ich, was die Grünen und was Bürgerrechtsorganisationen mit einem unabhängigen Polizeibeauftragten wollten. Jetzt verstehe ich es, wo ich es am eigenen Leib erlebe. – Deshalb sage ich, dass eine unabhängige Polizeibeauftragte bzw. ein unabhängiger Polizeibeauftragter dazu führen kann, dass auch Missstände in der Polizei abgestellt werden, wenn es also z. B. um Mobbing, um sexuelle Übergriffe oder um Fehlverhalten von Vorgesetzten geht. All das gibt es in der Polizei. Da muss man sich nichts vormachen. Und wir stärken die Polizei, wenn wir eine unabhängige Polizeibeauftragte einführen.
Dass man von der CDU Reflexe hört wie: „Das ist ein Schlag ins Gesicht“ oder „Grüne, Linke und Piraten misstrauen der Polizei“, ist so etwas von falsch. Sie haben nicht begriffen, dass wir eine selbstbewusste Polizei haben, die auch akzeptiert, wenn man schaut und unabhängig kontrolliert, was Polizistinnen und Polizisten machen, und die verstehen, dass das Ansehen der Polizei und das Vertrauen in die Polizei stärken kann. Deswegen sollten Sie mit Ihren ziemlich wolkigen Entgegnungen lieber zu Hause bleiben oder das überdenken. Gemeinsam können wir die Polizei stärken – durch eine unabhängige Polizeibeauftragte oder einen unabhängigen Polizeibeauftragten.
Wir werden diesen Gesetzentwurf diskutieren. Ich sage Ihnen auch, dass der Innensenator keinen besonderen Aufklärungswillen bei dem Einsatz von V-Leuten zeigt, etwa beim NSU, und auch bei der Frage, was das LKA oder viele Polizisten beim Mordfall Tahir Özbek wussten, bei dem V-Leute im Spiel waren. Was ist auch bei dem Fall des Mohamed innerhalb der Polizei gewesen? Für diese Probleme hätten wir als Innenausschuss einen Polizeibeauftragten gebraucht. Ich stelle fest, dass auch große Teile der Gewerkschaften der Polizei bzw. Polizistinnen und Polizisten sagen, dass sie sich das selbst vorstellen könnten. Das ist eine neue Gemeinsamkeit von kritischen Bürgerrechtsorganisationen, denen wir auch für ihre kritische Arbeit gegenüber der Staatsmacht danken müssen. Staatsmacht kann nur ausgeübt werden, wenn Leute
Wenn diese zusammenarbeiten, kann beim Gesetz für eine unabhängige Polizeibeauftragte für das Land Berlin etwas Gutes daraus entstehen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die weiteren Diskussionen.
Vielen Dank, Herr Lux! – Für die Fraktion der SPD hat nun das Wort der Herr Abgeordnete Schreiber. – Bitte!