e) Personalentwicklung im Land Berlin (V) – Anreizsysteme zur Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes schaffen
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung 6. Juni 2016 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 22. Juni 2016 Drucksache 17/3080
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung 6. Juni 2016 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 22. Juni 2016 Drucksache 17/3081
Hierzu ist heute Vertagung beantragt worden. Gibt es hierzu Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie 16. Juni 2016 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 22. Juni 2016 Drucksache 17/3082
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Antrag Drucksache 17/2331 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich gegen die Oppositionsfraktionen die Ablehnung auch mit Änderungen. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Das sind die SPD- und die CDU-Fraktion. Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Informationsfreiheit vom 20. Juni 2016 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 22. Juni 2016 Drucksache 17/3083
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Antrag Drucksache 17/2641 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich gegen Grüne und Piraten bei Enthaltung der Linken die Ablehnung auch mit geändertem Berichtsdatum 31. Juli 2016. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU. Enthaltungen? – Das ist die Linksfraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Voraussetzungen für den vorzeitigen Erwerb des Krematoriums Baumschulenweg umgehend schaffen, unwirtschaftliche Sonderfinanzierung sofort beenden
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Antrag Drucksache 17/2969 empfiehlt der Hauptausschuss mehrheitlich gegen die Oppositionsfraktionen die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU. Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Dann ist der Antrag so abgelehnt.
Bericht des 2. Untersuchungsausschusses des Abgeordnetenhauses – 17. Wahlperiode – zur Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitungen bei der Sanierung der Staatsoper Unter den Linden
Ich erteile zunächst das Wort an den Vorsitzenden des 2. Untersuchungsausschusses für einen Bericht mit einer Redezeit bis zu zehn Minuten. Herr Kollege Brauer steht in den Startlöchern und bekommt hiermit das Wort erteilt. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als dieses Haus am 26. März 2015 den Beschluss fasste, einen Untersuchungsausschuss zur „Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und Verantwortung für die Kosten und Terminüberschreitungen bei der Sanierung der Staatsoper Unter den Linden“ einzusetzen, meinten viele, der Ausschuss käme aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit zu keinem belastbaren Ergebnis. Zudem befürchtete man, dass sich die Fraktionen gerade bei diesem Thema so in die Haare geraten würden, dass sich der Ausschuss selbst lahmlegen würde. Immerhin waren mit Ausnahme der Piraten Politikerinnen und Politiker aller in diesem Haus vertretenen Parteien in die Vorgänge auf die eine oder andere Weise involviert, die einen mehr, die anderen weniger. Auch war von Anfang an klar, dass – ob er nun gerade auf Bühne oder nicht steht – der Regierende Bürgermeister immer irgendwie im Rampenlicht stehen würde.
Wir kennen alle den quasi unbedingten pawlowschen Politikreflex, der uns alle mitunter dazu verführt, bei strittigen Fragen die Parteiräson über alles zu stellen, aber um es vorweg zu sagen: Es war für mich das bislang beglückendste Erlebnis meiner parlamentarischen Laufbahn, sehen zu können, dass die Mitglieder des 2. Untersuchungsausschusses über die Fraktions- und Koalitionsgrenzen hinweg den Mut hatten, den eigenen Verstand zu gebrauchen, und damit bewiesen haben, dass in diesem Hohen Haus mündige Abgeordnete sitzen. Dafür vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen Ausschussmitglieder! Ich möchte Ihnen für diese gute Zusammenarbeit, zuvörderst den Sprecherinnen und Sprechern Frau Radziwill von der SPD-Fraktion, Herrn Brauner, CDU, Herrn Schruoffeneger bzw. Frau Bangert, Bündnis 90/ Grüne, und Herrn Prieß, Piraten, ganz herzlich danken.
Ich sage das, weil ich hier auch schon anderes erleben durfte. Ich hoffe sehr, dass von dieser guten politischen Kultur parlamentarischer Arbeit einiges mit in die kommende Wahlperiode übergehen wird. Auf die ganz wenigen Ausnahmepunkte komme ich noch zu sprechen. Dieser Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen, die die Ausschussarbeit sachkundig und mit hohem Aufwand betreut haben, obwohl wir ihnen häufig nicht einigermaßen adäquate Arbeitsbedingungen gewähren konnten. Das begann bei der Bezahlung und hört bei räumlichen Bedingungen auf. Zumindest was die finanzielle Vorsorge für Untersuchungsausschüsse angeht, wird sich ja einiges in der nächsten Wahlperiode verbessern. Die Raumnöte bleiben uns leider Gottes erhalten. Vielleicht wirken die ein wenig katalytisch auf die überfällige Parlamentsreform.
Aber da Untersuchungsausschüsse sowieso nur die Ultima Ratio eines Parlaments sein sollten, habe ich auch in unserem Fall die große Hoffnung, dass das Abgeordnetenhaus der 18. Wahlperiode unsere Empfehlungen ernst nehmen und umsetzen wird. Es wird dann zumindest im bauenden Bereich ohne Untersuchungsausschuss auskommen können. Aber eigentlich wollte ich mich bedanken. Und ein Dank fehlt noch: Ganz besonderen Dank möchte ich – und das mit sehr großer Deutlichkeit – an die Adresse des Ausschussbüros richten. Ohne den guten fachlichen Rat und die tätige Hilfe Herrn Hellriegels und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten wir – ganz konkret auch der Vorsitzende – diese Arbeit nicht so leisten können, wie es uns möglich gemacht wurde.
Auch wenn das Wort Oper in der Aufgabensetzung auftaucht, dieser Ausschuss befasste sich hauptsächlich mit im weitesten Sinne rechtlichen und baufachlichen Fragen. Beides können für Nichtfachleute durchaus rutschige Eisflächen sein. Herr Hellriegel, Herr Ninnemann, ganz herzlichen Dank nochmals!
Der 2. Untersuchungsausschuss konstituierte sich am 8. Mai 2015. Seine letzte Sitzung fand am 27. Mai 2016 statt. Wir haben also den uns gewährten zeitlichen Rahmen, auch den Kostenrahmen eingehalten. In dieser Zeit gab es insgesamt 17 Sitzungen, von denen in 13 die Vernehmungen von 32 Zeugen stattfanden. Die Protokolle dieser Zeugenvernehmungen zählen zu den wesentlichen Beweismitteln des Ausschusses. Dazu kamen insgesamt 633 Aktenordner und eine CD-ROM mit den entsprechenden Daten in schriftlicher, tabellarischer und grafischer, also Bauzeichnungsform. Das gründliche Studium dieser Aktenbestände war für den Ausschuss Voraussetzung für eine, wie ich finde, auf durchaus hohem Niveau stattgefundene Vernehmung der Zeuginnen und Zeugen.
In diesem Zusammenhang möchte ich drei Empfehlungen abgeben – erstens: Bei der Lektüre des Berichts – schwer mit einer Hand hochzuheben – einschließlich der Sondervoten wird Ihnen auffallen, dass es durchaus Widersprü
che zwischen den Aussagen einzelner Zeugen und Informationen aus den Akten gab, die durch die Hände dieser Zeugen gegangen waren. Positiv gesehen ist das nicht nur Erinnerungslücken geschuldet, das hat auch mit der Komplexität einiger Fragestellungen zu tun. Einige Zeugen hatten auch eine erstaunliche Kenntnis der Aktenlage. Um hier zu einer noch solideren Erkenntnisfindung zu kommen, gibt es das Instrument der externen Begutachtung in Einzelfragen durch Sachverständige. Dieses anzuwenden, war uns aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Ich möchte raten, künftig auf dieses Instrument nicht zu verzichten.
Zweitens: Erfahrene Kollegen können ein Lied davon singen, wie schwierig der Umgang mit Akten ist, wenn die erst einmal als vertraulich eingestuft sind. Wir haben eine Methode gefunden, wie man mit solchen Problemlagen umgehen kann. Das will ich jetzt nicht zitieren. Ich empfehle für den Allgemeinfall die Lösung, die wir auf der Seite 181 unseres Berichts fixiert haben.
Drittens: Es wird auch in künftigen Wahlperioden den Umstand geben, dass die kleineren Fraktionen nur mit einem einzigen Mitglied in einem Untersuchungsausschuss vertreten sind. So erging es diesmal Linken und Piraten, allerdings hatten erstere auch den Vorsitz inne. Zumindest in einem solchen Fall empfehle ich, den Stellvertreterinnen und Stellvertretern das Rederecht zu gewähren. Die Mehrheitsverhältnisse sind dadurch überhaupt nicht tangiert. Es hatte schon etwas Skurriles an sich, wenn der Ausschussvorsitzende zu gegebenem Zeitpunkt mitteilt, dass der Vertreter der Fraktion Die Linke keine Fragen mehr habe. Logischerweise hatte die zum Unmut Dritter der Vorsitzende schon gestellt. Ich glaube, das kann man sich künftig ersparen. Das eben beschriebene Problem ist ein geschäftsordnungsmäßiges und gehört zu den wenigen Ausnahmepunkten des ansonsten guten kollegialen Umgangs in diesem Ausschuss.
Ein anderer im wahrsten Sinne gewichtigerer Punkt – er liegt vor Ihnen auf den Tischen – ist der Schlussbericht. Ich plädiere bei der Abfassung von Schlussberichten für einen Paradigmenwechsel. Wenn man über Monate in einem einigermaßen konsensualen Erkenntnisprozess belegbare Aussagen für einen Untersuchungsbericht herausgefiltert hat, dann ist es nur schwer nachvollziehbar, wenn dann kurz vor Toresschluss der Hebel umgelegt wird und wir in das übliche, für unsere Wählerinnen und Wähler immer weniger verständliche Ritual zurückfallen, die Guten, also die Koalitionsmeinung, ins Töpfchen, die Schlechten, also die Oppositionsmeinungen, ins Kröpfchen. Ein gewisser Zug ins Peinliche ist da nicht zu vermeiden. Sie wissen, was ich meine. Ich denke, es macht wenig Sinn, solche parteipolitischen Schmeckerchen einen Schlussbericht dominieren zu lassen.
Deshalb hatte der vom Ausschussbüro erarbeitete und von mir dem Ausschuss vorgelegte Berichtsentwurf einen
sehr sachlichen und in der parteipolitischen Bewertung sehr zurückhaltenden Grundton. Ich hielt und halte diesen für konsensfähig. Dann hatten wir allerdings in der Schlussberatung 150 Änderungsanträge, davon 90 von der Koalition. Dann griff das erwähnte Ritual. Die Oppositionsanträge wurden mit wenigen, eher die Grammatik betreffenden Ausnahmen abgelehnt, die Koalitionsanträge hingegen durchgedrückt. Es entstand ein ziemlich perforierter Text, der dann mit Bauschaum aufgefüllt wurde. Das stellt den Sinn von Untersuchungsausschüssen, wie ich meine, infrage.
Mein Vorschlag für künftige Berichte: Diese sollten grundsätzlich aus zwei Teilen bestehen, dem Bericht der oder des Vorsitzenden und – b – den Voten der einzelnen Fraktionen, und zwar aller Fraktionen, wohlgemerkt keine Sondervoten, sondern Voten der Fraktionen. Das sichert einerseits die Gleichbehandlung der Fraktionen, andererseits untersuchen Untersuchungsausschüsse in der Regel Regierungshandeln, und es hat schon einen nicht sehr schönen Beigeschmack, wenn – egal in welcher Zusammensetzung – eine Koalitionsmehrheit die Bewertung ihres eigenen Handelns per Mehrheitsbeschluss in einen Untersuchungsbericht reindrückt. Solches sollte man in einem gut funktionierenden parlamentarischen System möglichst zu vermeiden versuchen.