Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0428
Eine Beratung ist nun nicht mehr vorgesehen. Es wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Der Tagesordnungspunkt 39 war Priorität der Fraktion der SPD unter Nummer 4.3. Der Tagesordnungspunkt 40 steht auf der Konsensliste. Tagesordnungspunkt 41 war Priorität der Fraktion der FDP unter Nummer 4.2. Der Tagesordnungspunkt 42 steht wiederum auf der Konsensliste.
Der Tagesordnungspunkt soll nunmehr vertagt werden. – Widerspruch hierzu höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Der Tagesordnungspunkt 44 wurde bereits in Verbindung mit der Aktuellen Stunde unter Tagesordnungspunkt 1 beraten. Tagesordnungspunkt 44 A war Priorität der Fraktion der CDU unter Nummer 4.4. Der Tagesordnungspunkt 45 war Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Nummer 4.6.
Dies war unsere heutige Tagesordnung. Die nächste und 14. Sitzung findet am 14. September 2017 statt. Ich hoffe, wir sehen uns gleich auf dem parlamentarischen Sommerabend – den übrigen Kollegen darf ich schon jetzt eine angenehme Sommerpause wünschen.
Vorbehaltlich von sich im Laufe der Plenarsitzung ergebenden Änderungen haben Ältestenrat und Geschäftsführer der Fraktionen vor der Sitzung empfohlen, nachstehende Tagesordnungspunkte ohne Aussprache wie folgt zu behandeln:
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten vom 24. April 2017 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 14. Juni 2017 Drucksache 18/0406
im Fachausschuss: mehrheitlich – gegen CDU, 2 Stimmen der AfD und FDP bei Enthaltung 1 Stimme der AfD – abgelehnt im Hauptausschuss: mehrheitlich – gegen FDP – abgelehnt
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 19. Mai 2017 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 14. Juni 2017 Drucksache 18/0408
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 15. Juni 2017 Drucksache 18/0414
Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (GKDZ-TKÜ)
Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 50 Absatz 1 Satz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 18/0425
Netzwerkdurchsetzungsgesetz muss im Bundesrat gestoppt werden – Kompetenzen der Länder wahrnehmen – Meinungsfreiheit garantieren!