Protokoll der Sitzung vom 14.09.2017

Homesharer werden nach unserer Vorstellung vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen, d. h. sie müssten erst gar keinen Antrag stellen, der dann wieder aufwendig geprüft werden muss.

[Zuruf von Katrin Schmidberger (GRÜNE)]

Das entfällt für die Verwaltung. Mit diesen freien Ressourcen kann sich die Verwaltung auf das konzentrieren, was wirklich mehr Wohnraum schafft, nämlich den Wohnungsbau zu beschleunigen.

Herr Regierender Bürgermeister! Frau Senatorin Lompscher! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Springen Sie über Ihren Schatten, legalisieren Sie Homesharing! Entkriminalisieren Sie die Menschen, die mit anderen Leuten ihre eigene Wohnung teilen möchten! Entlasten Sie Ihre eigene Verwaltung! Schaffen Sie gesetzliche Klarheit, und lassen Sie sich Ihr Handeln doch nicht von Gerichten vorgeben! Gestalten Sie endlich, und machen Sie unser Berlin zu einer funktionierenden Stadt!

[Beifall bei der FDP – Beifall von Kay Nerstheimer (fraktionslos) und Andreas Wild (fraktionslos)]

Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Buchholz das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen, meine Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Frau JasperWinter! Ich bin schon ein bisschen überrascht, dass die FDP – das haben wir schon bei den ersten Tagesordnungspunkten bemerkt – plötzlich ein soziales Gewissen entdeckt. Das sind Sie doch gar nicht, seien Sie doch mal ehrlich!

[Holger Krestel (FDP): Kommen Sie doch mal zur Sache!]

Sie haben doch ganz andere Interessen,

[Oh! von der FDP]

warum Sie das Zweckentfremdungsverbotsgesetz des Landes Berlin ändern wollen. Sie wollen schlichtweg das gewerbliche und zum Großteil illegale Angebot an Ferienwohnungen zulasten der Berliner Mieterinnen und Mieter ausweiten.

[Holger Krestel (FDP): Wird nicht besser, wenn man es immer auswalzt!]

Das sollten Sie mal klar aussprechen!

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN – Zuruf von Holger Krestel (FDP) und Florian Kluckert (FDP)]

Wir sind uns doch einig, dass Berlin wächst, dass Berlin attraktiv ist. Ich freue mich, dass das auch die Opposition anerkennt. Berlin ist wirklich eine extrem lebenswerte Stadt. Es kommen nicht nur viele Menschen dauerhaft nach Berlin, sondern auch, um hier ihre Ferienzeit zu verbringen. Wir begrüßen das ausdrücklich und freuen uns, dass wir diese Attraktivität auch international versprühen. Es ist auch gut, dass es auf dem Unterkunftsmarkt verschiedene Angebote gibt – von hochpreisigen Hotels, preiswerten Hotels, Hostels, sogar auch von Ferienwohnungen. Es kann aber nicht sein, dass durch die Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung Wohnraum in der Stadt verknappt wird. Wir sollten alle gemeinsam anerkennen: Wir haben inzwischen einen äußerst angespannten Wohnungsmarkt. Da kann man nicht einfach so larifari als FDP sagen: Es ist alles völlig problemlos, wir können normale Mietwohnungen als Ferienwohnung zur Verfügung stellen.

[Zurufe von Henner Schmidt (FDP) und Florian Swyter (FDP)]

Wir haben keinen entspannten Mietwohnungsmarkt. Das wissen alle, das können Sie in allen offiziellen Statistiken nachlesen. Das sollte man dann aber auch einmal anerkennen.

Was schlagen Sie vor? – Sie schlagen vor, dass eine private Wohnung für 182 Tage im Jahr genehmigungsfrei als Ferienwohnung genutzt werden kann. Die Beispiele, die Sie genannt haben, finde ich schon ein bisschen komisch. Ich kenne Leute, die maximal zwei Monate im Jahr Urlaub machen können. Das sind so die normalen Menschen. Es gibt vielleicht andere, die Sie kennen, die die Hälfte des Jahres Urlaub machen können, von denen manche vielleicht auch dienstlich unterwegs sind.

[Zuruf von Bernd Schlömer (FDP)]

Die meisten Berlinerinnen und Berliner werden das aber wohl nicht können; die würden sich wünschen, dass sie ein halbes Jahr Berlin verlassen könnten. Da wollen Sie nun einfach so sagen, das sei genehmigungsfrei. Dabei machen Sie sich keinerlei Gedanken darüber, was das in der Praxis heißt. Wer kann das denn in welcher Art und Weise überprüfen? – Dazu keine Antwort von Ihnen.

[Beifall von Katalin Gennburg (LINKE)]

Sie würden dafür sorgen, dass alle Bezirksämter und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die teilweise extra für die Ausführung des Gesetzes und zur Kontrolle da sind, Tag und Nacht rotieren müssten. Sollen die überall klingeln – sind es 182 oder 183 Tage?

[Dr. Maren Jasper-Winter (FDP): Gerade nicht! – Zuruf von Florian Kluckert (FDP)]

Sie haben keine Antwort auf diese Frage gegeben. Sie haben genau einen Halbsatz formuliert, den Sie ins Gesetz aufnehmen wollen.

(Dr. Maren Jasper-Winter)

Sie haben auch nicht erwähnt – was ich nicht ganz verstehe –, dass es diverse Gerichtsurteile gibt, und zwar Urteile, liebe Kollegin! Wovon Sie gesprochen haben, das aus Pankow, das war ein Vergleich.

[Dr. Maren Jasper-Winter (FDP): Im Gerichtsverfahren!]

Im Gerichtsverfahren, aber es ist kein Urteil! Erwecken Sie doch bitte nicht den Eindruck, dass es ein Urteil sei, wenn es keins ist. Es ist keins, alles andere wäre gelogen, um es klar zu sagen.

Andere Gerichte haben sehr wohl gesagt: Das Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetz ist richtig angelegt, ist auch in dem, was wir erreichen wollen, nämlich die Wohnungsknappheit zu verringern, korrekt. Das haben SPD und CDU übrigens mal gemeinsam als Senat eingebracht, das sollte man auch noch mal sagen.

[Paul Fresdorf (FDP): Macht es auch nicht unbedingt gut!]

Nur weil Sie sich mit dem schönen Begriff Homesharing einen Anglizismus ausgedacht haben, wird nicht plötzlich alles besser, was in Ihrem Gesetzesantrag steht. Sie würden sehr große Probleme bereiten für alle, die das machen wollten.

Wir wollen eine Weiterentwicklung des Gesetzes, jedoch nicht in Ihrem Sinne. Wir wollen eine Klarstellung, z. B. indem wir sagen: Grundsätzlich gilt, dass eine Wohnung zum Wohnen zu nutzen ist. – Das muss noch einmal klargestellt werden. Man kann sich eine Toleranz überlegen – lassen wir es z. B. 60 Tage im Jahr sein. Dann sollte aber der oder die Wohnungsnutzer/-in auch die Chuzpe haben und die Klarheit und Transparenz aufbringen, das vorher beim Bezirksamt anzuzeigen. Das ist völlig problemlos, das kann man machen, dass ich sage: In dieser Zeit mache ich Urlaub, da bin ich nicht in meiner eigenen Wohnung. – Dann kann man sie auch letztlich genehmigungsfrei, aber anzeigepflichtig vermieten. Das ist völlig in Ordnung.

Übrigens haben Sie vergessen zu erwähnen, dass jeder bis zur Hälfte seiner Wohnung heute schon das ganze Jahr über weggeben kann, wenn er nämlich Hauptmieter der Wohnung ist und tatsächlich dort wohnt. Wenn Sie 182 Tage freigeben wollen, bedeutet das doch große Beliebigkeit. Da fragt man sich: Ist man eigentlich noch Mieter? Oder ist man nur noch gewerblicher Ferienwohnungsanbieter? Diese Unterscheidung kann mit dem, was Sie vorschlagen, in keiner Weise gemacht werden.

Ich möchte noch einmal daran erinnern: Wir haben, je nachdem, welche Statistik Sie fragen, vor einigen Jahren wahrscheinlich 15 000, vielleicht sogar auch 20 000 oder 25 000 Ferienwohnungen in Berlin im Angebot gehabt, davon, mit Verlaub, die meisten letztlich illegal. Das haben wir über dieses Gesetz größtenteils schon beenden können. Für eine legale Ferienwohnungsnutzung sind

tatsächlich nur 6 100 Wohnungen bei den Bezirksämtern angemeldet worden; nicht die anderen großen Zahlen. Der illegale Markt hat sich also ein Stück weit bereinigt. Wir erleben jetzt, dass schon mehrere Tausend Wohnungen dem Wohnungsmarkt wieder dauerhaft zur Verfügung stehen, weil nach dem, was im Gesetz steht, klar war: Leute! Es geht euch ums Geldmachen! Es geht nicht darum, dass ihr nebenbei mal etwas für Feriengäste zur Verfügung stellen wollt. – Das ist eindeutig von Gerichten anerkannt worden.

Ich möchte Ihnen als FDP-Fraktion sagen, und das muss ich noch ein bisschen klarer politisch ausdrücken: Wenn ich von Ihnen höre, wer alles aus sozialen Gründen mal eine Untervermietung aussprechen will, es Ihnen in Wirklichkeit aber darum geht, dass andere, dass die großen Portale Geld machen, dass Leute mit dem Anbieten von Ferienwohnungen eigentlich gewerblich das ganz große Geld machen wollen, dann sage ich Ihnen, dass wir das nicht unterstützen werden. Das ist auch keine sinnvolle Änderung des Berliner Gesetzes. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Herr Kollege! Ich darf anregen, dass das Unterstellen gegenüber dem politischen Gegner, dass etwas gelogen sei, vielleicht nur am Rande parlamentarisch ist.

[Daniel Buchholz (SPD): Habe ich nicht gemacht! – Holger Krestel (FDP): Sie wissen schon nicht mehr, was Sie gesagt haben! – Zurufe von der CDU]

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, vielleicht hat der eine oder andere auch in den letzten Monaten bei der emotionalen Debatte noch mal darüber nachgedacht – in der Tat, Herr Buchholz, Sie haben völlig recht –, was die große Koalition in der letzten Legislaturperiode beschlossen hat.

Ich möchte versuchen, anhand dieses Gesetzesvorschlages zu sortieren, bei drei Punkten, bei denen ich in der Tat, wahrscheinlich auch wie die FDP, und zwar bei allen drei Punkten, glaube, dass wir uns da neu aufstellen und darüber nachdenken müssen. Wir haben drei Sachverhalte, nämlich einmal, und das haben Sie, liebe Koalitionäre, bis heute immer noch nicht geregelt, diejenigen, die einen gewerblichen Mietvertrag und eine Nachfolge bis hin zu sozialen und freien Trägern, zu Wohnungsbaugenossenschaften haben, die heute bangen, ob sie nicht auch unter das Zweckentfremdungsverbotsgesetz fallen. Das ist wirklich absurd. Das haben Sie bis zum heutigen Tag nicht ordentlich geregelt.

(Daniel Buchholz)

[Katrin Schmidberger (GRÜNE): Das hat die CDU mitbeschlossen!]

Zweitens: In der Tat sind wir der Auffassung, dass beim Thema – nein, keine Zwischenfragen, vielen Dank! – –

[Zuruf von Daniel Buchholz (SPD)]

Ja, das werden wir tun! Dazu komme ich gleich. – Zweitens glaube ich schon, dass es in einem gewissen Umfang in einer Stadt wie Berlin – ja, wo leben wir denn, wie weltfremd ist es denn? – zeitgemäß ist, dass man – und da reden wir nicht über Hunderte und auch nicht über Dutzende – Ferienwohnungen – und ich glaube, dazu werden am Ende des Tages Gerichte Recht sprechen – haben darf und kann und muss, die ausschließlich als Ferienwohnungen benutzt werden dürfen. Die Frage dabei ist in der Tat: Wie viele dürfen es sein? In welchem Umfang darf es sein?

Dann haben wir den dritten Umstand bei dem Gesetzesvorschlag der FDP zum Thema Homesharing. Wir – das sage ich vorab – werden diesem Gesetzesvorschlag zustimmen. Da muss ich mal ganz ehrlich sagen: Herr Buchholz! Bei aller Wertschätzung, wo leben Sie denn, wenn Sie hier die Frage stellen, ob möglicherweise jemand, der eine Wohnung hat – tut mir leid, wenn es bei Ihnen noch nicht der Fall gewesen ist – und mal ein halbes Jahr außerhalb der Stadt arbeitet, seine Wohnung nicht vermieten darf? Wie absurd ist das denn eigentlich? – Das ist doch völlig absurd.

[Beifall bei der CDU und der FDP – Katrin Schmidberger (GRÜNE): Man kann untervermieten! – Holger Krestel (FDP): Herr Buchholz lebt in Haselhorst und verlässt den Kiez nie! – Zuruf von Katalin Gennburg (LINKE)]

Im Übrigen sind es ganz oft gar nicht diejenigen, die Dutzende oder Hunderte von Wohnungen haben, sondern wir reden über jemanden, der vielleicht – muss ja gar nicht das Ausland sein, es kann innerhalb Deutschlands sein – ein halbes Jahr lang seine Wohnung vermieten möchte und das nicht kann. Das ist absurd, keine richtige Regelung, und deswegen stimmen wir dem Gesetzesvorschlag zu.

Last but not least der Vorwurf, wie man das kontrollieren könne – mit Verlaub: Wie können Sie denn die jetzige Gesetzeslage kontrollieren? – Das ist doch auch etwas, das gar nicht geht.

[Zuruf von Katrin Schmidberger (GRÜNE)]