Maren Jasper-Winter

Sitzungen

18/5 18/11 18/13 18/14 18/16 18/17 18/18 18/20 18/31 18/32 18/33 18/34 18/35 18/36 18/38 18/39 18/40 18/42 18/45 18/46 18/48 18/49 18/50 18/51 18/52 18/53 18/54 18/55 18/58 18/59 18/60 18/62 18/63 18/67 18/68

Letzte Beiträge

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vor dem Hintergrund, dass schon seit neun Monaten die Pandemie andauert und damit die Dringlichkeit des Breitbandanschlusses aller Berliner Schulen lange bekannt ist, frage ich den Senat: Welche konkreten Vorbereitungen für die Ausschreibung der Breitbandanbindung der allgemeinbildenden Schulen wurden wann getroffen, und wann rechnen Sie endlich mit einer Ausschreibung und dem Zuschlag?
Jetzt muss ich noch einmal genauer nachfragen, welche konkreten Schritte Sie denn in den letzten Wochen und Monaten getätigt haben, da unser letzter Stand war, dass im Juli bereits ein Workshop für diese Ausschreibung stattfand und seitdem – ist mein Eindruck – nichts mehr passiert ist. Zudem handelt es sich ja beim Legen dieses
Anschlusses eigentlich um eine Standardtätigkeit. Was haben Sie denn in den letzten Monaten ganz konkret gemacht für die Ausschreibung?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! An fast jedem dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Expartner getötet. Seit Beginn dieses Jahres wurden allein in Berlin bereits sieben Frauen getötet. Zu oft wurden diese Verbrechen in der Vergangenheit tabuisiert oder als private Dramen verharmlost. Zu oft wurde das Thema häusliche Gewalt in der politischen Debatte als Randthema behandelt, irgendwo bei Frauen und Soziales. Frau Czyborra! Es ist eben nicht nur ein Frauenthema, es ist ein gesamtgesellschaftliches Thema, an dem wir alle gemeinsam arbeiten.
Es geht um Verbrechensbekämpfung und Prävention, also um Inneres und Justiz. Es geht um Gesundheit und Soziales und auch um Bildungsarbeit. Ich bin deshalb besonders froh, dass wir heute eine überfraktionelle Entschließung eingebracht haben, denn wir müssen dieses Leid mit vereinten Kräften bekämpfen.
An die AfD: Mir wurde gesagt, Sie wurden zweimal eingeladen, an einer Besprechung zu diesem Thema teilzunehmen, und haben nicht reagiert. Wenn Ihnen das Thema wirklich wichtig wäre, dann wären Sie zumindest erschienen und hätten mit uns über diese Entschließung diskutiert.
Die Coronapandemie hat die Situation für viele Frauen noch einmal verschlimmert. Probleme, die wir vorher schon in der Stadt hatten, hat die Pandemie verstärkt und sichtbarer gemacht. Umso wichtiger ist es, nicht nur zu reden und die vorliegende Entschließung abzuheften, sondern zu handeln.
Zu viele Worte wurden gesprochen. Wir Freie Demokraten wollen nun endlich sehen, dass der Senat die vielen Worte umsetzt. Die Aktionen, die dringend notwendig sind, sind ja schon lange bekannt. – Frau Kofbinger! Sie haben viel von dem erzählt, was Sie mit grünen Justizministern und Justizministerinnen vorhaben, aber Sie hätten schon längst die bekannten Aktionen und notwendigen Handlungen umsetzen können.
Nur drei möchte ich herausgreifen: Wir brauchen in Berlin nicht nur ein siebtes, wir brauchen eine achtes Frauenhaus.
Wir haben in den Haushaltsberatungen Ende letzten Jahres gemeinsam mit der CDU dieses gefordert und beantragt, leider durch Rot-Rot-Grün abgelehnt. Aber ich bin ja froh, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt
hier mitgehen und unsere Bemühungen, die wir gemeinsam mit der CDU letztes Jahr hatten, zum Erfolg führen.
Zweiter wichtiger Punkt – es ist eben nicht nur ein Frauenthema –: Wir brauchen in Berlin dringend Zentren für präventive Täter- und Täterinnenarbeit, denn wir wissen, dass die Täter von heute oft Opfer von gestern sind. Hier heißt es, Gewalt verhindern und Menschen, die merken, dass sie ein Problem haben, muss geholfen werden. Ich erwarte vom Senat, dass er klare Zuständigkeiten für die Finanzierung eines solchen Zentrums schafft.
Bislang hat der grüne Justizsenat abgewehrt: Er sei ja nicht zuständig. Er sei nur zuständig, wenn Täter bereits straffällig geworden seien, aber nicht rein präventiv. Die Senatorin für Gesundheit, Pflege, Gleichstellung fühlte sich auch nicht angesprochen, da es ja kein Gleichstellungs- oder Frauenthema sei. Und von Soziales und Inneres war gar nichts zu hören. Mit diesem Kompetenzwirrwarr muss Schluss sein. Wir müssen hier gemeinsam arbeiten.
Wer die häusliche Gewalt ernsthaft bekämpfen möchte, muss die präventive Täterarbeit in Berlin endlich vom Kopf auf die Füße stellen. Andere Bundesländer haben es vorgemacht: Zum Beispiel Rheinland-Pfalz hat schon 1999 unter FDP-Regierung ein parteiübergreifendes Konzept entwickelt. Hier gibt es allein neun Täter- und Täterinnen-Institutionen.
Der dritte und letzte Punkt: Wir müssen bei der Bekämpfung von Gewalt auch die Gewalt im digitalen Raum mitdenken. Es sind ekelhafte, sexistische Beleidigungen, die die Staatsekretärin Sawsan Chebli über sich ergehen lassen musste, es sind Bedrohungen, die die Fraktionsvorsitzende Anne Helm erlebt hat, und es sind tagtäglich viele Berliner Frauen, die über das Netz von Männern verfolgt werden.
Liebe Frau Helm! Liebe Frau Chebli! Wir stehen zu Ihnen und zu allen anderen betroffenen Frauen.
Wir brauchen in diesem Zusammenhang – auch für die männlichen Opfer, aber auch für die weiblichen – eine stärkere Spezialisierung der Polizei, der Staatsanwaltschaften, der Richterinnen und Richter. Wir brauchen eine bessere Zusammenarbeit mit digitalen Plattformen und NGOs. Wir müssen auch eine bessere Bildungsarbeit in diesem Feld leisten, denn nur wer grundlegendes Verständnis von der digitalen Welt hat, kann auch verstehen, worum es bei digitaler Gewalt geht. Wir wollen des
wegen eine Landeszentrale für digitale Bildung einrichten, die sich auch dieser Frage widmen kann.
Ja.
An die Adresse der AfD: Diese Argumentation, Frauen hätten ja selber Straftaten provoziert, lasse ich mir nicht mehr sagen. Da sind wir über die Fünfzigerjahre hinaus.
Zweiter Punkt ist: Straftaten sind Straftaten. Da gibt es nichts zu nivellieren, nichts irgendwie in eine Reihe oder auch nicht in eine Reihe zu stellen. Jede Frau und jeder Mann, die oder der von so einer psychischen Gewalt betroffen ist, erlebt das anders – schlimm oder nicht schlimm. Als Juristin muss ich Ihnen sagen: Straftaten sind Straftaten. Da differenziere ich nicht. Das muss geahndet werden, und zwar viel schneller als bisher möglich.
Kurzum: Mit der vorliegenden Entschließung bekräftigen wir fraktionsübergreifend den Willen zu ganz konkreten Veränderungen. Jetzt liegt es am Senat, das auch umzusetzen. Es geht um Schutz vor Gewalt, es geht um Prävention vor Gewalt in dem verletzlichen Bereich Familie – für Männer, für Frauen und für Kinder. Und das duldet keinen Aufschub.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Vorbemerkung muss erlaubt sein: Ines Schmidt von der Linken sagte zu Beginn, dass die Verantwortlichen in der Krise überwiegend Männer gewesen seien und das deswegen ganz problematisch gewesen sein muss. – Also ich weiß ja nicht, wie Sie die Leistungen Ihres eigenen Senats, nämlich der in dieser entscheidenden Aufgabe der Gesundheitssenatorin und Bildungssenatorin selber einschätzen. Aber das waren und sind Frauen, die in entscheidender Verantwortung sind.
Wenn Sie sagen, für die Alleinerziehenden war alles so schlecht gemacht, weil die systemrelevanten Berufe nicht von der Notbetreuung erfasst waren: Das hing auch mit den zähen Taten und Überlegungen der Bildungsverwaltung zusammen.
Da können Sie die Kritik gleich an die eigenen Leute weitergeben.
Hier wurde schon vieles gesagt zu dem Thema, mit dem wir uns hier befassen: Studien – welche Studien liegen vor? – Es gibt schon Studien und Einschätzungen. Daraus
wissen wir, dass die Coronapandemie in bestimmten Bereichen überproportional Auswirkungen auf Frauen hatte. Die Zahlen zu Taten häuslicher Gewalt, von denen überwiegend Frauen betroffen sind, sind gestiegen. Frauen haben auch überproportional die Care-Arbeit in den Familien übernommen – viele Männer auch, Gott sei Dank! Dicke Anerkennung! Da hat sich einiges getan.
Aber zahlenmäßig waren es mehr Frauen.
In der Forschung müssen wir feststellen, dass in dieser Pandemiezeit weniger Frauen geforscht und veröffentlicht haben. Selbst bei den Gründerinnen zeigt sich ein verschlechterter Zugang zu Kapitalgebern. Das sagt der neueste Female Founders Monitor.
Jetzt wird von Rot-Rot-Grün eine weitere Studie beantragt. Frau Vogel hat bereits erwähnt, dass es diverse Studien gibt. Genannt seien das Institut der deutschen Wirtschaft Köln, das Institut für Mathematische Wirtschaftsforschung an der Universität Bielefeld, das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung; die TU München forscht zu den Auswirkungen häuslicher Gewalt.
Es müsste Ihnen alles bekannt sein nach einfacher Google-Recherche, dass es da viele schlaue Menschen gibt, die schon geforscht haben und noch forschen. Jetzt sagen Sie: Wir brauchen noch eine Studie, und zwar auf Landesebene.
Erstens erkennen wir Freien Demokraten den Sinn einer Studie speziell in Hinblick auf das Land Berlin überhaupt nicht an. Wo ist denn Berlin bitte schön anders als andere Städte in Deutschland?
Einen Bedarf dafür sehen wir überhaupt nicht.
Zweitens: Welchen Mehrwert soll uns die Studie bringen? Welche Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen für die Politik – denn darum geht es –, die nicht schon längst auf dem Tisch liegen, soll sie bringen? – Sie sagen in dem Antrag, der letztlich nur aus einem Satz besteht, Sie wollen eine Studie – aber weder etwas zum Inhalt, zur Fragestellung noch zu den Antworten auf die Fragen: Was passiert damit? Welche Handlungsempfehlungen sollen daraus erwachsen? Wann wird die Studie vom Senat veröffentlicht? – Das ist letztlich nur ein reiner Schaufensterantrag. Sie wollen den Leuten weismachen, dass Sie etwas für die Frauen machen. Das geht gar nicht!
(Anja Kofbinger)
Wenn wir dazu kommen, was die Frauen – aber auch die Männer – eigentlich von Ihnen und vom Senat in Zeiten der Pandemie erwarten, dann ist das vor allem, dass die Schulen und Kitas auch in der Krise funktionieren.
Das System Schule ist doch im Lockdown krachend zusammengestürzt. Jetzt sind die Schulen noch immer nicht optimal in der Lage, digitales Lernen von zu Hause oder gar hybride Lernformen vorzubereiten. Der Senat lässt die Schulen allein. Das ist nicht nur in Hinblick auf den Bildungsanspruch der Kinder, sondern auch in Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unverantwortlich.
Auch zu häuslicher Gewalt liegen die offenen Hausaufgaben auf dem Tisch. Es ist nicht so, dass die Coronapandemie völlig neue Probleme hervorgerufen hätte. Sie ist ein Brennglas, das auf die Missstände gelegt wird, die schon bestanden. Schon jetzt wissen wir, dass wir zu wenig Frauenhausplätze haben. Nach drei Jahren Istanbul-Konvention sollten Sie einmal anfangen, diese umzusetzen – darüber reden wir später –, aber dazu brauchen wir nun wirklich keine neue Studie.
Die weiteren gleichstellungspolitischen Maßnahmen sind im Schwerpunkt auf Bundesebene und liegen auch auf dem Tisch: eine Reform des Arbeitszeitgesetzes für flexibles Arbeiten, für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Abschaffung steuerlicher Fehlanreize wie der Lohnsteuerklasse V, aber auch die Stärkung von Vorbildern. Morgen wird die Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag einen Antrag zur Ermöglichung von Baby- und Pflegezeiten für Mitglieder von Unternehmensvorständen einbringen. Wir unterstützen die Initiative „Stayonboard“ von Unternehmerinnen wie Verena Pausder. – Das sind alles zielführende Maßnahmen.
Zusammenfassend schadet der Antrag nicht, aber er hilft auch nicht. Lassen Sie uns endlich echte Verbesserungen für die Frauen in dieser Stadt herbeiführen, denn das ist unser Auftrag!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor einigen Wochen ist die Schule wieder losgegangen, und kein anderes Thema beherrscht die Gespräche an Elternabenden, wenn man Kinder zur Schule bringt oder abholt, mehr, als die Sorge, wie es bei einem erneuten Lockdown eigentlich mit dem digitalen Lernen weitergeht.
Sie – die Eltern, die Kinder, die Lehrerinnen und Lehrer – sind es, die sich alleingelassen fühlen. Wir haben gesehen, dass im März das System Schule in Berlin krachend zusammengebrochen ist. Damals war es der persönliche Einsatz engagierter Lehrkräfte und nervenstarker Eltern,
(Nicole Ludwig)
die trotz aller Widrigkeiten dafür gesorgt haben, dass die Kinder nicht noch mehr Lernstoff verpassen.
Und heute? – Heute liegt es an uns, dafür zu sorgen, dass sich ein solches Desaster nicht wiederholen kann – nie wieder.
Nie wieder dürfen die Schülerinnen und Schüler die Leidtragenden verpasster Investitionen in die Digitalisierung sein.
Schauen wir uns die Situation an den Berliner Schulen an: Von den 776 Berliner allgemeinbildenden Schulen sind 99 noch gar nicht ans Netz angebunden. Nur die Hälfte aller beruflichen Schulen haben schnelles Internet. Für die allgemeinbildenden Schulen sind Glasfaseranschlüsse noch nicht einmal ausgeschrieben. Aber ohne schnelles Internet, ist hybrides Lernen gar nicht möglich.
Nach etlichen Monaten des Lockdowns wurden zwar 9 500 Tablets an bedürftige Schülerinnen und Schüler ausgegeben, aber das kann erst ein Anfang sein. Geld für diese Infrastruktur ist aus dem Digitalpakt Schule eigentlich da, aber sie kommt nicht an. Von den
257 Millionen Euro, die Berlin zur Verfügung stehen, wurden erst 7 Millionen vom Senat bewilligt.
Eine Anfrage meiner Kollegin Katja Suding im Deutschen Bundestag ergab: Tatsächlich ist nach Berlin noch kein einziger Cent geflossen. Der Senat verhungert vor vollen Töpfen. Was für ein Armutszeugnis!
Wir brauchen aber mehr als Glasfaser und WLAN. Wir brauchen einen Dreiklang: neben der genannten Infrastruktur zweitens Ausstattung und drittens Qualifizierung. Es kann nicht sein, dass Lehrerinnen und Lehrer über keine dienstliche E-Mail und auch über kein Endgerät verfügen.
Im Jahr 2020: Würde ein Unternehmen so arbeiten, wie das Land Berlin im Bereich Bildung mit den eigenen Angestellten umgeht, würde es keine zwei Monate überleben.
Das ist nicht nur eine Frage der Herstellung der Arbeitsfähigkeit, es ist auch eine Frage der Wertschätzung.
So kann es in puncto Wertschätzung für Lehrerinnen und Lehrer in Berlin nicht weitergehen.
Zur Wertschätzung gehört auch, ausreichend Fortbildung für die Lehrkräfte anzubieten. Wir brauchen endlich eine medienpädagogische Strategie im Land Berlin. Die fehlt noch. – Kein Wunder: Das zuständige Referat in der Bildungsverwaltung hat zwar elf Stellen, aber davon sind gerade mal vier besetzt. Wie soll das auch gehen?
Mich erschüttert noch ein anderer Punkt, der in der Fragestunde angeklungen ist, nämlich wie im Land Berlin mit dem Thema Datenschutz umgegangen wird. Wir haben zwar den Lernraum Berlin, aber die Datenschutzbeauftragte des Landes bemängelt, dass er nicht DSGVOkonform sei.
Zu anderen Themen, wie zum Beispiel zur Beschaffung von Geräten oder Einrichtungen von Dienst-E-Mails – so sagt sie –, wurde sie erst gar nicht befragt. Ich kann ja verstehen, oder wir haben uns ja schon fast daran gewöhnt, dass Sie die immer sehr guten Anregungen der FDP nicht hören wollen, aber dass Sie jetzt nicht einmal auf die eigenen Beauftragten des Landes Berlin hören wollen – sehr geehrte Frau Scheeres –, das ist doch wirklich erschreckende Beratungsresistenz.
Frau Senatorin! So erreichen Sie im Übrigen auch keine Akzeptanz bei Schulen und Familien in puncto digitalem Lernen. Die fragen sich nämlich: Was ist denn hier los, wenn das Ganze nicht datenschutzsicher ist? – Und deshalb erwarte ich von Ihnen, dass Sie diese Fragen umgehend klären und professionell werden.
Teilhabe an Bildung ist die entscheidende Gerechtigkeitsfrage unserer Gesellschaft. Der Staat muss jeder und jedem einzelnen den Zugang dazu ermöglichen, zu jeder Zeit, auch in Zeiten einer Coronapandemie.
Dabei spielt die Digitalisierung die zentrale Rolle. Deswegen muss die Digitalisierung der Schule endlich Priorität der Politik des Senats sein. – Das sind Sie, Frau Senatorin Scheeres, den künftigen Generationen schuldig.
Was sagen Sie denn zum Vorwurf unserer Datenschutzbeauftragten Frau Smoltczyk in der letzten Hauptausschusssitzung, die sagte, sie sei außer im Vorhinein zu dieser Hauptausschusssitzung kein einziges Mal vom Senat schon vor Monaten zu diesen wichtigen Fragen einbezogen worden? – Da hätte man doch vieles, was Sie noch als Frage im Raum stehen haben, klären können, oder?
Liebe Frau Kollegin! Stimmen Sie mit mir denn darin überein, dass man gerade diese Mittel, die wir im Antrag für den Lernraum Berlin fordern, braucht, um diese Plattform praktikabler und attraktiver zu machen, damit die Schulen sie dann noch alle möglichst freiwillig und mit Freude benutzen und sich auch untereinander vernetzen können?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Senat spricht oft davon, dass die berufliche Bildung und die Ausbildung mehr wertgeschätzt werden sollen. – Liebe Koalitionsfraktionen! Heute können Sie mal zeigen, wie ernst es Ihnen damit ist, denn wer jetzt nicht handelt und es verschleppt, junge Menschen in Ausbildung zu bringen, legt das Schwert an die Zukunftschancen einer ganzen Generation.
Weil Reden nicht reicht, sondern Handeln gefragt ist, schlagen wir Ihnen heute eine ganz konkrete Maßnahme mit diesem Antrag vor. Denn angesichts der sich abzeichnenden Krise am Ausbildungsmarkt muss der Senat alles tun, um Ausbildungsplätze zu sichern. Die Verbundausbildung kann hier einen wichtigen Beitrag leisten, insbesondere für die besonders betroffenen Branchen wie das Gastgewerbe.
Wir fordern den Senat auf, den Blick über den Tellerrand nach Brandenburg zu wagen: Wir müssen es Berliner Unternehmen ermöglichen, ganz regulär zusammen mit Brandenburger Unternehmen auszubilden. Da kann es schlicht nicht sein, dass das nur in ganz engen Ausnahmefällen möglich ist. Denken wir an dieser Stelle groß, denken wir Berlin und Brandenburg zusammen!
Ich finde schon, dass das einen Applaus wert ist, Berlin und Brandenburg zusammenzudenken! – Leider beobachten wir, dass sich die Politik des Berliner Senats fast ausschließlich um die Innenstadtbezirke Berlins dreht. Unser Horizont geht weiter: Gerade für die in den Außenbezirken ansässigen Unternehmen kann eine Verbundausbildung mit einem anderen Unternehmen an der Landesgrenze in Brandenburg ein wichtiger Baustein sein.
Die Senatorin Breitenbach hat jetzt eine Taskforce eingerichtet, mit der man ganz neue, kreative Lösungsansätze wählt.
Ich versuche gerade auch, sie zu finden. So wichtig scheint das Thema für sie dann nicht zu sein. Bitte richten Sie ihr aus: Wenn sie diese neuen und kreativen Wege jetzt ganz forciert mit einer Taskforce angehen möchte, dann laden wir sie herzlich ein, diesen Vorschlag, die Verbundausbildung auszuweiten, mit ins Repertoire zu nehmen.
Ja.
Ja, Herr Kollege Fresdorf, das wird es. Ich freue mich, dass die zuständige Senatorin jetzt da ist und sich unsere Vorschläge anhören kann. Meine Erfahrung in dem Bereich: Es wird viel geredet und wenig getan. Lassen Sie uns heute mit den Taten beginnen!
Ein weiterer Punkt ist uns auch noch wichtig: Wir wissen, dass die schon bestehenden Angebote der Verbundausbildung in Berlin kaum bei jungen Menschen bekannt sind. Das führt mich zu einer wichtigen Herausforderung, die wir haben: Wir haben zurzeit noch über 6 000 offene Ausbildungsplätze. Das heißt aber auch, dass immer noch zu wenige junge Menschen den Weg einer beruflichen Ausbildung für sich in Betracht ziehen. – Ich muss Sie fragen, Frau Senatorin Breitenbach: Wir haben im Haushalt Geld für eine Werbekampagne der beruflichen Bildung; da sind fast 400 000 Euro eingestellt. Davon wurde bisher so gut wie gar nichts ausgegeben, und schon gar nicht für eine konzertierte Werbekampagne in der Stadt. Sie haben dann gesagt, man müsse ich gedulden, die Werbekampagne komme bald.
Ich sage Ihnen: Wir haben da keine Geduld. Jetzt, zu Beginn des Ausbildungsjahres, ist es allerhöchste Zeit, den jungen Menschen Mut zu machen. Das können wir nicht aufschieben – wir müssen jetzt handeln und die jungen Menschen in die duale Ausbildung bringen!
(Vizepräsidentin Cornelia Seibeld)
Da hilft es auch nicht, dass die Bildungssenatorin – die nicht da ist –, die jungen Menschen mit mehr als 1 000 vollzeitschulischen Ausbildungsplätzen vertröstet. Das ist sogar in bestimmten Branchen kontraproduktiv. Denn wir möchten ja die jungen Menschen förmlich in die duale Ausbildung, in die Ausbildungsbetriebe und nicht auf die Schulbank bringen. Deshalb muss in den Branchen, in denen die Betriebe händeringend Auszubildende suchen, gelten, dass man sich zuerst in der dualen Ausbildung bewirbt, bevor überhaupt die Möglichkeit eröffnet wird, sich in der vollzeitschulischen Ausbildung zu bewerben.
Wir brauchen jetzt kluge, pragmatische Lösungen, um die jungen Menschen in die duale Ausbildung zu bringen. Wir Freie Demokraten stehen für die echte Stärkung der dualen Ausbildung. Mit diesem Antrag machen wir Ihnen einen ganz praktischen Vorschlag. Wir freuen uns darauf, mit Ihnen diese Idee im Ausschuss zu besprechen. Wir brauchen für unsere Azubis echte Wertschätzung mit handfesten Taten und nicht nur warmen Worten. Das erwarte ich vom Senat. Es geht um die Zukunftschancen einer Generation.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Viele junge Menschen schauen in diesen Tagen einer unsicheren Zukunft entgegen. Eine Umfrage des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks hat ergeben, dass jeder vierte Ausbildungsbetrieb im kommenden Jahr nicht dieselbe Anzahl Auszubildende im Betrieb aufnehmen kann – heißt: jedes vierte Friseurgeschäft, jede vierte Kfz-Werkstatt, jede vierte Bäckerei. Auch die betrieblichen Ausbildungsplätze sind in Berlin jetzt schon rückläufig.
Der Senat spricht oft davon, dass die berufliche Bildung und die Ausbildung mehr wertgeschätzt werden sollen. – Sehr geehrte Koalitionsfraktionen! Jetzt können Sie zeigen, wie ernst es Ihnen wirklich damit ist, denn wer jetzt nicht handelt und es versäumt, junge Menschen in Ausbildung zu bringen, der legt das Schwert an die Zukunftschancen einer ganzen Generation.
Arbeitsmarktforscher befürchten langfristige Nachteile für die jetzigen Absolventen. Sie befürchten, dass die
(Marianne Burkert-Eulitz)
Arbeitslosigkeit dieses Coronakrisenjahrgangs auch dauerhaft deutlich höher sein kann als in den vergangenen Jahren. Das gilt es unbedingt zu vermeiden. Das müssen wir jetzt besprechen, vor der Sommerpause, denn wir wollen wissen, wie es mit unseren Azubis in dieser Stadt im August, wenn sie starten sollen, weitergeht. Leider kann ich nicht erkennen, dass der Senat diesen Blick für morgen hat, und das ist nicht zu verantworten.
Ehrlich gesagt gibt das, was wir heute Morgen von Senatorin Breitenbach zu diesem Thema gehört haben, auch nicht gerade Anlass zur Hoffnung. Sie sagt, wir sind nicht zuständig – der Bund! Wir müssen abwarten, wir haben noch nicht genug Zahlen. Und dann kommt sie mit der Idee einer Ausbildungsplatzumlage. Die schafft nun wirklich keine neuen Plätze und ist in der jetzigen Situation für die Wirtschaft nicht tragbar. Das hilft überhaupt nicht weiter.
Was uns Freien Demokraten wichtig ist: Wir brauchen jetzt flexible Lösungen gemeinsam mit den Ausbildungsbetrieben, um duale Ausbildungsplätze zu sichern. Wenn der Senat den Blick auf die Förderung von staatlichen vollzeitschulischen Ausbildungsplätzen verengt, dann ist das unseres Erachtens die falsche und vollkommen unzureichende Antwort. Wir sind uns darüber einig, dass dort, wo auch eine betriebliche Ausbildung möglich ist, sie der bessere Weg ist. Sie ist praxisnah, sie ist im Betrieb, und sie ist nah am Arbeitsmarkt. Wir sollten deshalb gemeinsam alles daransetzen, den jungen Menschen diesen Weg offenzuhalten.
Deshalb schlagen wir Ihnen in unserem Antrag vor, den Berufsschulstart in den Branchen, die besonders von der Pandemie betroffen sind, auf Februar zu verschieben. So geben wir den Ausbildungsbetrieben Luft zum Atmen. Die Unternehmen können jetzt in dieser schwierigen Situation nicht unmittelbar entscheiden, ob sie junge Menschen ausbilden können. Der Senat hat letzte Woche im Bildungsausschuss gesagt, das sei organisatorisch nicht möglich. Ehrlich gesagt: In der Pandemiesituation haben wir uns alle, jeder und jede von uns, im Alltag organisatorisch umgestellt. Wir haben das alle gemacht, und ich erwarte auch vom Senat, dass er diese organisatorische Änderung vornimmt, um mehr duale Ausbildungsplätze zu schaffen.
Nicht nur sinkende Ausbildungsplatzzahlen sind ein Problem für die Berlinerinnen und Berliner, auch umgekehrt ist das der Fall, denn gleichzeitig haben wir in Berlin zurzeit noch 7 359 offene Lehrstellen. Ich kann also nur alle jungen – oder auch älteren – Leute auffordern, sich zu bewerben – es gibt noch freie Stellen – und dies wirklich in Betracht zu ziehen. Leider sehen zu wenig junge Leute eine berufliche Ausbildung für sich als Chance.
Damit kommen wir zum eigentlichen Problem.
Gerade jetzt muss die Berufsorientierung besser funktionieren. Leider ist es ausgerechnet jetzt so, dass die Ansprechpartnerinnen und -partner in den Jugendberufsagenturen nicht vor Ort sind. Das kann nicht sein, da muss Abhilfe geschaffen werden; wir brauchen eine funktionierende Berufsorientierung.
Klar ist auch: Nicht alle Probleme sind auf die Coronapandemie zurückzuführen. Gerade bei der Digitalisierung der Berufsschulen hat der Senat in den vergangenen Jahren gelinde gesagt zu wenig getan, zu wenig Fortschritte gemacht. Übrigens: In der neuesten IHK-Umfrage, was die Unternehmen sich wünschen, ist an Platz eins zurzeit der Wunsch nach besseren digitalen Angeboten für die Auszubildenden in Berufsschulen. Leider erkennen wir: Die OSZ sind vielfach weder mit WLAN noch mit Breitbandanschlüssen ausgestattet. Der Senat muss endlich aus seinem netzpolitischen Tiefschlaf aufwachen, so geht das nun wirklich nicht weiter.
Kurzum: Ich erwarte von Ihnen, vom Senat, dass Sie im Dialog mit den Betrieben alle Möglichkeiten besprechen, alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um das Ausbildungsangebot zu sichern. Leider mussten wir im Ausschuss für Arbeit und Soziales, aber auch im Bildungsausschuss letzte Woche erfahren, dass Ihnen noch nicht einmal die Zahlen, die aktuelle Lage zu den Auswirkungen auf die Ausbildung in Berlin vorliegen. Sie vertagen nicht nur wichtige Fragen, die sich zum Ausbildungsbeginn im August stellen, Sie gefährden auch die Zukunftschancen einer ganzen Generation. Das können wir nicht zulassen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Remlinger! Ich schätze Sie fachlich sehr, aber das gerade finde ich, muss ich sagen, fast schon unverschämt.
Sie werfen zwei Dinge vor, die ich beide nicht nachvollziehen kann – erster Punkt: Ich hätte nichts dazu gesagt, wie wir die Betriebe unterstützen wollen. Stattdessen werfe ich nur die mangelnde oder gesunkene Ausbildungsplatzzahl vor. – Aber wir müssen uns doch erst einmal darüber klarwerden, wie die Situation ist, und sie ist so – wenn Sie die Umfrage der IHK gelesen haben, die gestern veröffentlicht wurde –, dass es vor allem in den krisenbetroffenen Branchen Tourismus und Gastgewerbe mit Ausbildungsplätzen schwierig wird. – Das ist Befund eins, und den müssen wir uns ganz klarmachen. Wenn wir uns das nicht klarmachen und ehrlich miteinander sind, können wir die Diskussion vergessen.
Punkt zwei: Wenn ich sage, dass unsere wichtigste Message, unser wichtigstes Anliegen heute ist, flexibel auf die Ausbildungsbetriebe zuzugehen, dann ist es völlig fehl am Platz zu sagen, ich würde die Ausbildungsbetriebe nicht ansprechen – im Gegenteil! Unsere Maßnahmen, unser Anliegen sind es, diese bestmöglich zu unterstützen. – Punkt zwei.
Der dritte Punkt ist noch mal die Umfrage: Was wünschen sich eigentlich die Ausbildungsbetriebe jetzt? – Laut IHK-Umfrage kommen erst auf Platz 4 und 5 finanzielle Hilfen wie z. B. die Überbrückung Kurzarbeitergeld. Platz eins der Betriebe ist im Moment: mehr digitale Lernangebote der Berufsschulen, damit die Auszubildenden besser ausgebildet werden können.
(Stefanie Remlinger)
Das ist ein direkter Auftrag an den Senat; er ist direkt zuständig. Hier wurde gerade so lapidar gesagt: Jetzt unterhalten wir uns über irgendwelche Tools, das ist alles viel zu kompliziert! Digital.learning.lab usw. – was soll das überhaupt? – Ja klar, darüber müssen wir uns unterhalten! Das Problem ist nur, dass wir hier schon an der Infrastruktur so lange arbeiten, dass sich bei den Punkten WLAN und Breitband so wenig tut, dass wir anscheinend noch ganz am Anfang der Diskussion sind, und der Auftrag des Senats nicht mal im Ansatz angenommen wurde.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Angesichts der Tatsache, dass wir jetzt das Landesgleichstellungsgesetz beraten, würde ich darum bitten, dass die Senatorin für Gleichstellung, die ich gerade noch nicht sehe, auch anwesend ist.
[Beifall bei der FDP – Vereinzelter Beifall von der CDU und der AfD – Beifall von Joschka Langenbrinck (SPD) – Stefan Förster (FDP): Nach Diktat verreist! – Paul Fresdorf (FDP): Wir würden dies dann auch beantragen, Frau Präsidentin!] –
Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir heute den Geltungsbereich des Landesgleichstellungsgesetzes auf
Richterinnen und Richter ausweiten können, dann ist das eine gute Nachricht.
So stellen wir nämlich gemeinsam sicher, das bei den Wahlen der Frauenvertretung im Herbst auch die Richterinnen ein Wahlrecht erhalten. Das Szenario, vier Jahre lang keine Vertretung zu haben, haben wir damit gerade noch rechtzeitig abgewendet. Ich freue mich wirklich sehr, dass die FDP und die Koalitionsfraktionen bereits bei der Einbringung im Januar Einigkeit über dieses Ziel herstellen konnten.
Es ist richtig, dass wir bei diesem Thema, auf Initiative der FDP, gemeinsam an einem Strang gezogen haben. Dafür möchte ich mich wirklich ganz herzlich bedanken!
Ich stehe hier aber nicht nur mit einem lachenden Auge, sondern auch mit einem weinenden Auge. Wir haben in diesem Haus nämlich, wie wir finden, einen sehr guten Antrag eingebracht, der durch die Änderung durch RotRot-Grün leider nur noch gut ist. Ihre Änderungen in § 18a des Gesetzes verschlechtert die Position der Gesamtfrauenvertreterin. Ehrlich gesagt, das ärgert mich, und ich habe Ihren Sinneswandel bis heute nicht verstanden.
Aber der Reihe nach: Der Anlass für unseren Antrag war ein gerichtliches Verfahren, in dem sich der grüne Justizsenator für Antidiskriminierung mit der Gesamtfrauenvertreterin vor Gericht stritt, weil er sie nicht in Verfahren beteiligen wollte – sehr absurd. Als wir dann diesen Missstand beheben wollten, kamen die rot-rot-grünen Fraktionen mit einem Änderungsantrag daher, der die Gesamtfrauenvertreterin von den Angelegenheiten des Präsidialrats ausschließt.
Jetzt muss man wissen, dass der Präsidialrat sozusagen das Herzstück der Gleichstellung ist. Bei den Richterinnen und Richtern ist der Rat für alle Neueinstellungen, Beförderungen und alle Abordnungen zuständig. Also, ich hätte vieles von Ihnen erwartet, aber das nun wirklich nicht: Einen Rückschritt in der Gleichstellung, hier im Herzstück der Beförderungen, Anordnungen und Neueinstellungen. Damit haben Sie mich wirklich überrascht, leider nicht zum Positiven.
Des Weiteren haben mich insbesondere Gedächtnislücken bei den Grünen und Linken irritiert. Frau Kofbinger und Herr Schlüsselburg, Sie haben in der ersten Lesung unseres Gesetzesentwurfs versucht, mir hier im Plenarsaal Nachhilfe zu geben. Sie sagten, man müsse auch unbe
dingt daran denken, die Gesamtfrauenvertreterin an den Angelegenheiten des Präsidialrats zu beteiligen, aber in den Ausschüssen machen Sie genau das Gegenteil. Öffentlich mehr Gleichstellung fordern und im Hinterzimmer dann eine heftige Schlechterstellung durchsetzen, das versteht nun wirklich keiner mehr, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Das ist nicht nur völlig unverständlich, das ist auch frauenpolitisch fatal. Ein wirksames Instrument zur Bekämpfung der gläsernen Decke wird erheblich geschwächt und Karrieren für Frauen erschwert. Es ist nämlich gut, wenn eine Gesamtfrauenvertretung den Überblick hat und einschätzen kann, wo noch Hürden für das Fortkommen der Richterinnen sind, wenn genau geschaut wird, wo sie nicht ausreichend berücksichtigt werden können im Gesamtgefüge. Und das können auch die lokalen Frauenvertreterinnen an den Einzelgerichten, die sie jetzt ins Rennen schicken, nicht wettmachen und ist auch völlig unpraktikabel. Man stelle sich nur vor: Bei Beförderungen von, zum Beispiel, 28 Personen im Richterdienst aus 28 Gerichten sitzen dann dort am Tisch mit 28 Frauenvertretungen aus den einzelnen Gerichten. Das ist völlig unpraktikabel und macht überhaupt keinen Sinn.
Sie haben sich da völlig verrannt und stehen mit Ihrer Haltung auch völlig alleine da und verschließen sich den Argumenten von Expertinnen und Experten aus der Rechtspraxis. Sie ignorieren eindeutige und eindringliche Stellungnahmen, wie die vom Richterbund, der Richtervereinigung und von den fast 1 000 Unterstützerinnen und Unterstützern einer Petition aus der Richterinnen- und Richterschaft. Mehr noch: Nicht einmal dem Vorsitzen des Präsidialrats schenken Sie Gehör, offenbar sogar im buchstäblichen Sinn. Das ist wirklich traurig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema ist noch nicht durch. Es bleibt noch eine Menge zu tun. Die ohnehin angedachte Reform des Richtergesetzes darf nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden, und in diesem Zuge könnte die Nichtberücksichtigung des Präsidialrats hier korrigiert werden. Senator Behrendt, warten Sie da nicht länger, und übernehmen Sie hier die Initiative für Antidiskriminierung. Auch die Richterinnen haben ein Recht auf eine bestmögliche Vertretung. Und damit Frauen in der Justiz auch gleichberechtigt Karriere machen können, lassen Sie uns diesen Makel von heute beheben und stärken wir dann die Gesamtfrauenvertreterin im Richtergesetz.
Ich freue mich sehr, dass wir heute mit den Stimmen der Regierungsfraktion einen Antrag der FDP beschließen
können, der uns als Fraktion und mir persönlich ein großes Anliegen war. Herzlichen Dank dafür!
Vielen Dank! – Es ist aufgrund der räumlichen Situation wahrscheinlich für Sie schwer einsehbar, wenn Fragen kommen. Deswegen: Vielen Dank, Herr Kollege Kohlmeier, dass Sie mir das ermöglichen.
Verstehe ich Sie also richtig, dass Sie sich dafür einsetzen werden, dass dann bei der Reform des Richtergesetzes die Gesamtfrauenvertreterin in den Belangen des Präsidialrats beteiligt wird?
Vielen Dank! – Frau Senatorin! Sie sagten, dass Sie von den Betrieben erwarten, auch zum neuen Ausbildungsjahr, dann Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Inwieweit gibt es denn konkretere Überlegungen, die Unternehmen in Branchen, die jetzt besonders betroffen sind, von Ausbildungsplatzkosten zu entlasten, sei es durch Lohnnebenkosten, die übernommen werden oder durch Prämien, wenn Ausbildungsplätze im Verbund geschaffen werden? Gibt es konkretere Überlegungen des Senats hierzu?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte gerne etwas sachlicher werden.
Die Art, Frau Kofbinger, wie Sie uns gerade einzeln angegangen sind, kenne ich aus dem Petitionsausschuss eigentlich nicht von Ihnen. Das scheint Sie auch nicht zu interessieren, Sie haben den Raum ja schon verlassen. – Das zu Ihrem Interesse, was Petitionen angeht.
Dieser Bericht fällt in besondere Zeiten. Der Petitionsausschuss versteht sich als Seismograph dieser Stadt, und das war nie zutreffender als jetzt. In den letzten Wochen habe ich mich mit Petitionen zum Leben in unserer Stadt in Zeiten von Corona befasst. Hier ging es um grundsätzliche Beschwerden über Freiheitsbeschränkungen, es ging um Selbstständige, die bei den Wirtschaftssoforthilfen nicht berücksichtigt wurden, und es ging zum Beispiel um eine werdende Mutter, die Sorge hatte, die Geburt im Kreißsaal alleine durchstehen zu müssen. Das zeigt: Dieser Ausschuss leistet wertvolle Arbeit bei der Kontrolle der Berliner Verwaltung. Er deckt auf, wo sich Regelungen im Alltag vielleicht als fehlerhaft erweisen. Er erklärt aber auch Unklares, und darum leistet jede einzelne Petition einen Beitrag, diese Stadt besser zu machen.
Darum möchte ich zunächst Ihnen allen, den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt, für die Petitionen danken. Ich möchte meinen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss und dem Vorsitzenden Christian Ronneburg für die kollegiale Zusammenarbeit herzlich danken. Natürlich gilt mein herzlicher Dank auch dem Ausschusssekretariat mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Ihnen, Frau Albers, dass Sie uns bei dieser wichtigen Arbeit so unterstützen und die Arbeit in dieser Form erst ermöglichen. Herzlichen Dank Ihnen allen!
Der Bericht über die Arbeit 2019 zeigt, dass wir noch viel zu tun haben. Vieles geht zu langsam. Seit drei Jahren befasst sich der Ausschuss damit, die Situation in den Standesämtern zu verbessern. Leider hat sich auch nach drei Jahren herzlich wenig getan, weder vonseiten des Senats noch vonseiten der betroffenen Bezirke. Fünf Jahre mussten Eltern auf einen Zebrastreifen vor einer Kita warten. Es hat auch sehr lange gedauert, bis zum Beispiel Pflegerinnen und Pfleger sowie Hebammen
einen Dienstparkausweis bekommen konnten und überhaupt klar war, wo und wie man diesen Ausweis beantragt. Diese Beispiele verdeutlichen, wie schwerfällig unsere Verwaltung häufig ist, wenn selbst die vermeintlichen Selbstverständlichkeiten des Lebens hart erkämpft werden müssen. Das muss sich dringend ändern.
Gerade im Ausnahmezustand der Coronapandemie fällt ein Schlaglicht darauf, wie wichtig der Petitionsausschuss für unsere Demokratie ist. Der Unmut einiger Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Unkenntnis von Verwaltungsabläufen wachsen, und es macht mir wirklich Sorge, dass Verschwörungstheoretiker und auch extreme Meinungen mehr Zulauf haben. Das birgt eine Gefahr für die Demokratie. Wir alle müssen verhindern, dass sich die gefühlt Ungehörten und Missverstandenen von der Demokratie abwenden.
Der Petitionsausschuss ist ein Ventil und eine Anlaufstelle der Ungehörten. Er ist aber auch für die da, die durch das Raster fallen, die durch Lücken im Gesetz ungerecht behandelt werden, und die dort sind, wo der Rechtsstaat nicht hinkommt. Deshalb müssen wir daran arbeiten, dass das Petitionsrecht noch besser wird. Es gilt, direkter ansprechbar und digitaler zu sein, wo das Verfassungsrecht es zulässt. Jetzt ist es umso wichtiger, dass der Senat und die Bezirksverwaltungen noch schneller zu den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger Stellung nehmen und auch noch besser erklären.
Wir müssen im Übrigen auch noch besser erklären, dass man über große Onlineplattformen, wo man Petitionen einreichen kann, zwar schnell und viele Unterschriften sammeln kann, dass man aber nur über beim Bundestag oder bei den Landtagen eingereichte Petitionen in ein Verfahren kommen kann. Nur hier ist die Verwaltung gezwungen, Stellung zu beziehen, und das Parlament ist dafür da, das Anliegen auch wirklich zu beraten.
Noch ein Wort zum Kollegen Ronneburg. Sie haben den zusätzlichen Bürgerbeauftragten angesprochen, der eingerichtet werden soll. Ich bedaure, dass Sie, anstatt das Petitionsrecht wirklich zu reformieren und bürgernäher zu machen, die zusätzliche Stelle eines Bürgerbeauftragten schaffen möchten. Es ist völlig unverständlich, was dieser Bürgerbeauftragte eigentlich zusätzlich leisten soll, was der Petitionsausschuss nicht schon selbst macht.
Mehr noch: Der Bürgerbeauftragte soll nach Ihrem Entwurf nicht nur dasselbe tun wie der Petitionsausschuss, er soll nach dem jetzigen Entwurf sogar vorrangigen Zugriff auf bestimmte Petitionen haben. Das halte ich nicht nur für verfassungsrechtlich problematisch, sondern auch politisch für falsch.
(Vizepräsidentin Dr. Manuela Schmidt)
Denn: Wir alle, wir hier in diesem Hause sind die Beauftragten für die Bürgerinnen und Bürger.
Das sind wir, kein anderer, und das finde ich richtig. Wir in unserer Heterogenität, mit unseren verschiedenen Ansichten, unseren unterschiedlichen Hintergründen, Männer und Frauen, alt und jung – wir sollten die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in dieser Stadt direkt, besser und schneller beantworten. Wir sind es, die diese Aufgabe annehmen und umsetzen müssen. Damit leisten wir einen wertvollen Beitrag zur Demokratie.
[Beifall bei der FDP und der CDU – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und der AfD]
Vor dem Hintergrund, dass schon ca. 50 Frauen mit Kindern in zwei Hotels Schutz vor häuslicher Gewalt finden, da die Frauenhäuser dieser Stadt voll ausgelastet sind, frage ich den Senat: Wie ist die Perspektive der Unterbringung dieser Frauen, wenn die Kooperation mit den Hotels endet, und wie ist die Perspektive der Kinder, die dort weder kindgerechte Beratung noch z. B. ein Spielzimmer vorfinden?
Da sich ja zeigt, dass die Kapazitäten nicht ausreichen: Haben Sie denn schon begonnen, das siebte geplante Frauenhaus, das wir im letzten Doppelhaushalt bewilligt haben, einzurichten?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gewalt gegen Mitmenschen ist immer widerwärtig, egal, gegen wen sie sich richtet. Aber dass wir heute über Gewalt gegen Frauen reden, ist angesichts der Fakten schlicht und ergreifend eine dringend notwendige Schwerpunktsetzung, denn während wir hier diskutieren, wird irgendwo in Deutschland ein Mann versuchen, seine Frau umzubringen. Statistisch gesehen findet das in unserem Land nämlich an jedem einzelnen Tag statt. Er wird aber nicht nur versuchen, seine Partnerin zu töten, es wird ihm leider auch statistisch zumindest gelingen. In einem Land, in dem 80 Prozent der Opfer von Partnerschaftsgewalt Frauen sind und die Opfer von Vergewaltigung, sexuellen Übergriffen und sexueller Nötigung in Partnerschaften sogar zu 98 Prozent Frauen sind, da ist es eine Kernaufgabe des Staates, ausreichende und spezielle Hilfsangebote für Frauen bereitzustellen, und das muss auch in Berlin gewährleistet sein.
Eine Seitenbemerkung zur AfD: Ich finde es einfach nur ekelhaft, dieses gesamtgesellschaftliche Problem einer Gruppe zugewanderter Menschen in die Schuhe zu schieben. Das ist hier völlig fehl am Platze.
Jetzt blicke ich auf den Titel der Aktuellen Stunde, und das ist schon grotesk. Angesichts der drängenden Herausforderung der Gewalt gegen Frauen fordern jetzt die Koalitionsfraktionen den eigenen Senat auf, endlich mal zu handeln, nach dem Motto: Bald ist Frauentag, da müssen wir mal etwas für die Frauen tun. Da muss ein Aktionsplan her. – Und jetzt legen Sie über Nacht noch einen Antrag vor, in dem Sie dann ein ressortübergreifendes Gremium einberufen möchten, welches die Zielsetzung verfolgt, einen Aktionsplan auszuarbeiten. Seit zwei Jahren ist die Istanbul-Konvention in Kraft. Wie lange wollen Sie denn noch warten, wenn Sie erst einmal Gremien einrichten, die dann etwas erarbeiten sollen?
Frau Kofbinger! Ganz am Rande: Die Maßnahmen, die hier in Ihrem Aktionsplan angekündigt sind, sind sehr genereller Art. Das ist meines Erachtens mehr Aktionismus denn Aktion.
Jetzt sage ich Ihnen mal, welche Aktion die Frauen in dieser Stadt brauchen: Wir brauchen in der Stadt nicht nur ein siebtes, wir brauchen ein achtes Frauenhaus. Die Istanbul-Konvention sagt nämlich, dass pro 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner Schutzplätze für eine Familie, im Schnitt zweieinhalb Personen, geschaffen werden müssen. Das würde für Berlin bedeuten: 900 Frauenplätze. Wir haben zurzeit 300 Frauenplätze. Deshalb haben wir in den Haushaltsberatungen mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU ein achtes Frauenhaus gefordert – durch Sie, durch Rot-Rot-Grün abgelehnt.
Zweiter Punkt: Stattdessen wurde das Geld in eine Clearingstelle gegeben, eine Verwaltungsstelle, die schauen soll, welches Hilfsprogramm für welche Frau passt. Welch ein Hohn! Wenn gar nicht genügend Schutzplätze vorhanden sind und Frauen vor den Türen der Frauenhäuser abgewiesen werden müssen, braucht man keine Verwaltungsstelle, die überlegt, welches Angebot passt. Wir brauchen schlicht mehr Angebote.
Dritter Punkt: Papatya wurde hier lobend erwähnt. Peinlich! Der Senat hat in seinem Haushaltsentwurf dieses sehr gute Online-Beratungsangebot gegen Zwangsverheiratung schlicht vergessen oder wollte es nicht oder hat die Hände in den Schoß gelegt. In letzter Minute kamen dann die Anträge von Rot-Rot-Grün, von CDU und von uns, hier eine Summe bereitzustellen. Wir haben das in letzter
(Anja Kofbinger)
Minute glattgezogen. Peinlich, mit welcher bedauerlichen Gleichgültigkeit der Senat hier vorgeleistet hat.
Vierter Punkt: Um Beweise für diejenigen zu sichern, die Gewalt erlitten haben, müssen die finanziellen Mittel der Gewaltschutzambulanz über einen längeren Zeitraum, nämlich unseres Erachtens für mindestens fünf Jahre, verstetigt werden. Nur so können auch ausreichend Gerichtsmedizinerinnen und Gerichtsmediziner gefunden werden. Haben wir in den Haushaltsberatungen beantragt – durch Rot-Rot-Grün abgelehnt.
Fünfter Punkt: Wir müssen dringend Präventivtäterarbeit in Berlin anbieten, denn wir wollen doch, dass Taten erst gar nicht begangen werden. Im Übrigen gebietet das die Istanbul-Konvention auch. Die Bundesländer müssen präventiv tätig werden. Die präventive Beratung von Männern, aber auch Frauen in Berlin ist im Haushalt aber finanziell nicht gesichert. Rot-Rot-Grün schiebt die Zuständigkeiten hier zwischen den Senatsverwaltungen hin und her und macht nichts.
Das sind nur einige Beispiele, wo der Senat in seinen Kernaufgaben hinterherhängt. Und da ist es völlig klar, dass bei Herausforderungen der Zukunft wie dem Umgang mit digitaler Gewalt und Hate-Speech noch überhaupt gar kein Plan, geschweige denn Aktionsplan vorliegt. Dabei ist die digitale Gewalt nicht nur eine Zukunftsherausforderung, sondern jetzt schon da, und betroffenen Menschen wird nicht geholfen. Bei so prominenten Beispielen aus Berlin wie Renate Künast und Sawsan Chebli wird besonders deutlich, wie enthemmt, gewalttätig und rassistisch digitale Gewalt mittlerweile ist.
Und an dieser Stelle möchte ich Ihnen, Frau Staatsekretärin Chebli, sagen, dass Sie im Kampf gegen die Kommentare, die Sie ertragen müssen, nicht alleine stehen, sondern dass wir, egal wie hart der Wettbewerb unter uns Demokraten sonst ist, hinter Ihnen stehen, gemeinsam gegen Hetze und Rassismus.
Gestern wurde der jährliche Atlas der Zivilgesellschaft veröffentlicht, aus dem sich ergibt, dass Frauen weltweit vom Druck auf die Zivilgesellschaft besonders betroffen sind. Sexualisierte Gewalt und Hassreden im Internet gehören zum Alltag, und wir wissen auch, dass Frauenhass im Netz zunehmend von Rechtsextremen ausgeht. Hier wird ganz gezielt versucht, Frauen vom öffentlichen Diskurs auszuschließen und still zu machen. Wir wissen, dass digitale Gewalt erhebliche psychische und psychosomatische Folgen haben kann. Hier dürfen wir nicht länger zuschauen, sondern hier muss gehandelt werden.
Was ist zu tun? – Ich nenne Ihnen drei Punkte: Straftaten im Netz müssen besser geahndet werden. Der Senat muss hier dringend dafür sorgen, dass es in der Berliner Polizei, der Staatsanwaltschaft und auch in der Richterschaft spezialisierte Kräfte gibt, die auf dem Gebiet der digitalen Gewalt fortgebildet sind.
So wie in Nordrhein-Westfalen und in Hessen brauchen wir eine zentrale Anlaufstelle für Cybercrime bei der Staatsanwaltschaft, und so funktioniert dann im Übrigen auch die Zusammenarbeit mit den Onlineplattformen besser.
Zweiter Punkt: Wir brauchen auch auf Cybercrime spezialisierte Kammern in den Gerichten. Wenn ich mir allerdings die IT-Sicherheit – in Anführungsstrichen – und die IT-Ausstattung im Kammergericht anschaue, sehe ich, dass wir noch meilenweit davon entfernt sind, denn wie sollen denn Richterinnen und Richter das nachvollziehen und bewerten können, was im Netz passiert, wenn sie mit veralteter IT arbeiten müssen und dann ihre Daten noch nicht einmal sicher übertragen können. Also hier stehen wir noch ganz am Anfang.
Dritter Punkt – und dann komme ich zum Ende –: Ganz grundsätzlich müssen Menschen generell und Betroffene speziell wissen, welche Formen der digitalen Gewalt es gibt. Dazu braucht es ein grundlegendes Verständnis für die digitale Welt. Deshalb fordern wir, dass wir analog zur Landeszentrale für politische Bildung eine Landeszentrale für digitale Bildung in Berlin haben müssen. Einen entsprechenden Antrag haben wir Freien Demokraten eingereicht und freuen uns, diesen mit Ihnen dann zu diskutieren.
Berlin braucht keine Feiertagsreden, um Opfern von Gewalt zu helfen oder um Gewalt zu verhindern. Die Frauen, die Männer und die Kinder, die unter Gewalt leiden, brauchen einen handlungsfähigen Staat. Sie brauchen keinen Senat, der erst mal ein Jahr lang die Hände in den Schoß legt und erst von den eigenen Fraktionen dann zum Frauentag hin an die eigene Verantwortung erinnert werden muss. Unsere Vorschläge zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen liegen auf dem Tisch. Jetzt muss gehandelt werden.
Sehr geehrter Kollege Hansel! Ich habe sehr genau zugehört. Sie als AfD haben gesagt, dass die erste Maßnahme, die Sie sich zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen vorstellen können, darin besteht, die Einwanderung zu begrenzen.
Das ist die erste, wichtigste Maßnahme, die Sie haben. Daraus schließe ich, dass die Ursache des Problems, was Sie vorher beschrieben haben, aus Ihrer Sicht eine bestimmte Gruppen von Menschen ist, die nicht aus Deutschland kommen, sondern hierhin einwandern, und das finde ich ekelhaft, habe ich übrigens gesagt, und das wiederhole ich gerne an der Stelle.
Und ganz ehrlich: Da geht es nicht um irgendwelche Lager. Das ist das Lager derjenigen – so können Sie es vielleicht sagen –, die nicht pauschal irgendwelche Menschen aufgrund ihres Hintergrunds verurteilen, sondern die das Thema differenziert sehen. Bei diesem Thema, das sich durch die ganze Gesellschaft hindurchzieht und alle Bevölkerungsschichten betrifft, was jahrzehntelang tabuisiert wurde in den feinen und ach so gut geführten Haushalten, ist es wirklich eine Unverschämtheit, es bei dem Schwerpunkt mit Ihrer ersten Maßnahmennennung, nämlich Zuwanderung zu begrenzen, zu verknüpfen.
Das ist das Lager derjenigen, die andere verurteilen, und dazu wollen wir Freien Demokraten nicht gehören. Das möchte ich an dieser Stelle klarstellen.
Wir haben gerade gehört, dass sich Ihr Abteilungsleiter Blume jetzt für seine Äußerungen entschuldigen möchte. Wie wollen Sie denn vor diesem Hintergrund dafür sorgen, dass tatsächlich auch die Schulaufsicht ein Interesse an der vollständigen Aufklärung hat, wenn diese Person vorgestern die Freistellung der Schulleitung damit begründete, dass damit nun die ständigen Anwürfe und Vorwürfe aufhören sollten, wo doch eine Freistellung eigentlich notwendig ist, um frei von den möglichen Vorwürfen für eine echte Aufklärung zu sorgen und nicht um die Vorwürfe zu beenden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass gestern die Betriebsgruppe der Staatlichen Ballettschule beklagte, dass die Aufklärungskommission zu den etwaigen Missständen an der Schule nicht unabhängig besetzt sei, da zum Beispiel
(Senator Andreas Geisel)
die designierte Leiterin der Kommission die ehemalige Leiterin der Schule sei, frage ich den Senat: Wie möchte der Senat die Unabhängigkeit der Kommission wiederherstellen?
Stimmen Sie mir zu, dass Frau Trageser, die unmittelbare Vorgängerin des jetzigen Schulleiters der Staatlichen Ballettschule war, somit per se schon befangen sein muss, und dass die dementsprechenden Besorgnisse der Betriebsgruppe der Lehrerinnen und Lehrer so schwerwiegend sind, dass man hier eigentlich, um das Vertrauen in die Untersuchung zum Schutz der Kinder und Jugendlichen herstellen zu können, einen personellen Wechsel vornehmen muss?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich könnte es mir jetzt einfach machen und Ihnen erklären, warum der Antrag der AfD schon aus rechtlichen Gründen nicht zulässig ist. Das Land Berlin hat nämlich schlicht keine Kompetenz für den Erlass einer Rechtsverordnung, für ein Komplettverbot der öffentlichen Prostitution, denn, wie wir gehört haben, mit dem Prostituiertenschutzgesetzes auf Bundesebene wurde die Ausübung der Prostitution legalisiert. Und Artikel 297 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch setzt den Bundesländern ganz enge Grenzen für ein Verbot. Bei Städten über 50 000 Einwohner ist das nur ganz umgrenzt, lokal für diejenigen Straßen zulässig, wo dann auch konkret der Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstandes gefährdet ist. Ich weiß ja nicht, wo Sie leben, liebe AfD! Ich weiß nicht, ob in ganz Berlin, in allen Kiezen auf den Straßen die Jugend und der öffentliche Anstand gefährdet sind. Das kann ich hier nicht erkennen.
Insofern hat die Rechtsprechung recht, wenn sie in anderen Städten das Komplettverbot als rechtlich nicht zulässig betrachtet. Schon aus Rechtsgründen ist das Ganze abzulehnen.
Aber auch inhaltlich ist es falsch. Sie möchten hier – das sagt Ihre Überschrift – u. a. die Frauen schützen, indem Sie öffentliche Prostitution verbieten möchten. Wer meint, dass ein Prostitutionsverbot im öffentlichen Raum Frauen schützt, hat nichts, aber auch gar nichts verstanden. Das Gegenteil ist der Fall.
Wir wissen vom Straßenstrich in der Kurfürstenstraße – darum geht es ja –, dass selbst die Polizei sagt, dass die Probleme mit einem Verbot nur noch größer würden. Durch ein Verbot ist die Prostitution ja nicht weg, sie wird verdrängt, und zwar ins Dunkle. Jetzt kann die Polizei das Viertel um die Kurfürstenstraße noch recht gut überblicken, ein Verbot hätte aber die Folge, dass Straftaten wie Menschenhandel, Zwang zur Prostitution usw. nicht mehr greifbar wären, sondern noch mehr im Verborgenen stattfinden würden. Damit würde sich die Situation für die Frauen erheblich verschlechtern, denn das Grundübel der Prostitution liegt ja im Menschenhandel
(Ines Schmidt)
und in der ungenügenden Ermittlung und Ahndung von strafbaren Sachverhalten. Und beides verschlimmert der Antrag.
Frau Vogel! Ich stimme Ihnen ausdrücklich zu. Die Zustände vor Ort für die Nachbarn in der Kurfürstenstraße sind untragbar. Ich kann Ihnen in der Situationsbeschreibung – ich war auch vor Ort – nur folgen. Hier sollte eigentlich der Senat handeln. Der Runde Tisch Sexarbeit sollte geeignete Maßnahmen entwickeln, um die Situation zu verbessern. Bislang ist eigentlich kaum etwas passiert. Da müssen wir doch ansetzen. Im Übrigen müssen die Polizei und die Ordnungsämter tatsächlich die bestehenden rechtlichen Grundlagen nutzen, um hier durchzugreifen und zu handeln, aber man streitet sich noch um Kompetenzen zwischen Bezirk und Senat, wie mein Kollege Luthe herausgefunden hat. Hier liegt das Problem im Argen.
Also der Antrag der AfD hilft überhaupt nicht, er verschlimmert die Situation, und deswegen werden wir Freien Demokraten ihn ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste aus der Richterinnenschaft! Ich freue mich auch, dass Frau Becker, betroffene Frauenbeauftragte, heute hier die Debatte mitverfolgt.
Zunächst möchte ich im Namen der FDP-Fraktion darum bitten, dass die zuständige Senatorin Kalayci anwesend ist.
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Linken und Grünen heißt es:
Die Koalition wird sich dafür einsetzen, dass Frauen und Männer in allen Beschäftigungsbereichen und auf allen Ebenen gleichberechtigte Chancen haben.
Berlin hat in der Tat eines der fortschrittlichsten Gleichstellungsgesetze in ganz Deutschland. Doch was ist das Papier wert, auf dem es steht, wenn es jetzt in der Realität nicht für mehr Gleichstellung sorgt? Gerade die Frauenbeauftragten sind entscheidend dabei, dass Frauen angemessen bei Beförderungsrunden berücksichtigt werden. Sie sorgen für dringend notwendiges Empowerment beim Aufstieg von Frauen in Führungspositionen, und sie tragen dazu bei, dass eigene Leistung beim persönlichen Vorankommen entscheidend ist und nicht das Geschlecht. Die Frauenbeauftragten erkennen zudem strukturelle Hürden, die den Aufstieg verhindern. Und gerade bei den Berliner Richterinnen will der rot-rot-grüne Senat auf dieses Empowerment verzichten und setzt alles daran, dass die Richterinnen nicht die gleichen Chancen und Rechte haben wie alle anderen weiblichen Beschäftigten im Berliner Landesdienst.
Wie glaubwürdig ist ein Senat, der einerseits gleichberechtigte Chancen für Frauen fordert und andererseits
aktiv gegen die Gleichstellung von Richterinnen vor Gericht vorgeht?
Wir müssen feststellen, gerade bei den Berliner Richterinnen, dass eine repräsentative Vertretung der Frauen in hohen Positionen noch lange nicht erreicht ist. Wir haben zwar 55 Prozent aller Richterstellen durch Frauen besetzt, doch gerade mal 37 Prozent in den hohen Ebenen ab Besoldungsgruppe R3. Offensichtlich braucht es hier mehr Engagement. Und da scheitert der Senat schon bei der gesetzlichen Grundlage. Noch schlimmer: Der Senator für Antidiskriminierung bekämpfte vor dem Oberverwaltungsgericht die Gesamtfrauenvertreterin der Justiz und entzog ihr die Arbeitsgrundlage. Wie absurd ist das denn?
Was bleibt, ist die gläserne Decke der Frauen in der Richterschaft. Die Ursachen liegen hier auch in der Teilzeit, von der Frauen öfter betroffen sind. Viele der hochqualifizierten jungen Frauen entscheiden sich für eine Karriere als Richterin wegen der Möglichkeit, auch flexibel zu arbeiten. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist besser möglich als z. B. in einer Großkanzlei. Wenn aber die Teilzeitarbeit zum Nachteil bei der Beförderung wird, können die Gesamtfrauenvertreterinnen und überhaupt die Frauenvertreterinnen helfen. Das einzige Kriterium für den Aufstieg darf doch nur die Leistung sein und nicht der Familienstand.
Die Situation heute ist aber: Durch den Rechtsstreit des grünen Senators für Antidiskriminierung haben alle Richterinnen in Berlin seit Dezember keine Frauenbeauftragte mehr. Das heißt, jede Mitarbeiterin der Justiz, von der Schließerin über die Geschäftsstelle bis zur Staatsanwältin, kann sich an die Frauenvertreterin wenden, nur die Richterinnen nicht. Das ist nicht nur unfair, sondern verstößt auch gegen Artikel 3 Grundgesetz. Hochnotpeinlich, Herr Justizsenator!
Jetzt komme ich zur zuständigen Senatorin, Frau Kalayci. Von Ihnen als Senatorin für Gleichstellung hätte ich erwartet, dass Sie das Gesetz unmittelbar anpassen, wenn es da Unklarheiten gibt, damit die Richterinnen keinen einzigen Tag ohne Frauenbeauftragte dastehen müssen. Stattdessen legen Sie die Hände in den Schoß. Wieso übernehmen Sie als zuständige Senatorin keine Verantwortung und beheben diese Ungleichbehandlung? Zudem wissen Sie doch nur zu genau, dass die Richterinnen für die nächsten vier Jahre keine Frauenvertretung erhalten, wenn keine rechtliche Grundlage unmittelbar geschaffen wird. Denn in diesem Jahr, 2020, stehen die Neuwahlen der Frauenvertretung an, bei denen die Richterinnen, Stand heute, keine aktive oder passive Wahlberechtigung
haben. Manche argumentieren, dass die Gleichstellung der Richterinnen in die Reform des Richtergesetzes einbezogen werden sollte. Das macht systematisch nicht nur keinen Sinn, es würde auch viel zu lange dauern. Es heißt, dass der Justizsenator wahrscheinlich mindestens noch anderthalb Jahre plant, um das Richtergesetz zu reformieren.
Diese Zeit haben die Richterinnen nicht, auf einen grünen Justizsenator zu warten, dem das Thema offenkundig gar nicht am Herzen liegt.
Ein Justizsenator, der fast täglich von Antidiskriminierung spricht, im Handeln aber schon bei den einfachsten Grundlagen versagt, der gegen Frauenvertretung sogar juristisch vorgeht, der offenbart die eigene Unglaubwürdigkeit.
Meine Damen und Herren von Rot-Rot-Grün! Sie können jetzt bei der Beratung des Antrags zeigen, worum es Ihnen bei dem Thema wirklich geht.
Geht es nur um politisches Klein-Klein
und Rechthaberei, oder geht es um die Frauen in unserer Stadt? Die Richterinnen der Stadt zählen auf uns. Wir täten gut daran, sie nicht zu enttäuschen. Denn wer täglich Gerechtigkeit schafft, sollte von uns vor Ungerechtigkeit geschützt werden. Deshalb sind diese Beratung und diese Abstimmung ein Glaubwürdigkeitstest.
Vielen Dank, dass Sie uns da weiterhelfen! So etwas nehmen wir natürlich gern an.
Meine Frage bezog sich auf den ersten Teil Ihrer Ausführungen. Bei den Zahlen hatten wir gar keinen Dissens. Stimmen Sie mir aber nicht zu, dass die Frauenbeauftragten einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, gerade diesen Aufstieg, den Sie selbst skizziert haben, als Ziel zu erreichen?
Werter Kollege Schlüsselburg! Die Art und Weise, in der Sie hier, wenn wir uns in den Fakten einig sind und ich diese sachlich vortrage, Mansplaining betreiben, ist der Debatte, die wir zu einem Thema wie Gleichberechtigung führen, wirklich nicht angemessen.
Liebe Frau Kollegin Kofbinger! Stimmen Sie mir zu, dass der Justizsenator die Debatte angeheizt hat, indem seine Abteilungsleiterin im November angewiesen hat, dass die Gesamtfrauenvertreterin nicht mehr bei den Sitzungen teilnehmen dürfe, obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig war? Meinen Sie nicht auch, dass man zumindest diese Zuspitzung hätte vermeiden können?
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Auch in diesen Haushaltsberatungen zeigt sich wieder einmal ganz klar, welche Priorität die berufliche Bildung in Berlin und anscheinend auch in der Koalition hat, nämlich keine. Das zeigt die Debatte hier. Wenn selbst Frau Remlinger nichts zum Thema sagt, heißt das schon etwas. Das werden wir, die Freien Demokraten, ändern. Wir wollen, dass dieses Politikfeld aus der Nische herauskommt.
Es geht um immerhin 90 000 Auszubildende in der Stadt, 5 500 Ausbildungsbetriebe allein in Berlin, die leider viel zu selten zum Thema gemacht werden. Hinzu kommen hier riesige strukturelle Probleme. Wir haben erstens die deutschlandweit höchste Lösungsquote der Ausbildungsverträge mit über 33 Prozent. Wir haben das durchschnittsweise höchste Einstiegsalter mit über 21 Jahren überhaupt zum Beginn einer Ausbildung. Wir haben natürlich den Trend der steigenden Akademisierung, der die jungen Leute davon abhält, eine Ausbildung zu beginnen.
Das heißt, wir müssen uns echt bemühen, dass die berufliche Bildung stärkere Wertschätzung erfährt.
Deshalb haben wir in den Haushaltsberatungen viele Vorschläge gemacht, wie man das pragmatisch angehen kann. Hier folgen drei Beispiele. Erstens: die Einführung
von Ausbildungsbotschafterinnen und Ausbildungsbotschaftern an den Schulen. Die jungen Leute, die jungen Azubis können den Schülerinnen und Schülern am besten zeigen, was die Vorteile einer Ausbildung sind und dadurch eine Ausbildung zu einer realen Perspektive machen. Dieses Projekt finden wir toll. Das würden wir gern finanziert wissen.
Zweiter Punkt: Wir wollen geeignete Maßnahmen ergreifen, um das hohe Einstiegsalter von 21 Jahren der Ausbildungsbeginner hier zu bekämpfen und unnötige Warteschleifen abbauen. Wir hatten es letztens schon in der Plenarsitzung und wollen deshalb endlich einmal evaluieren, inwieweit die Ausbildung, die vollzeitschulische Ausbildung, überhaupt anschlussfähig an den Arbeitsmarkt ist und Doppelungen, die unnötig sind, mit der dualen Ausbildung abbauen. Dafür brauchen wir endlich eine vernünftige Grundlage, ein Gutachten, das das vernünftig evaluiert und Schlüsse ziehen lässt.
Dritter Punkt: Heute im Bundestag wurde der Meisterzwang für zwölf weitere Meistergänge beschlossen. Ich meine, wir müssen das Handwerk endlich wieder wertschätzen. Über den Meisterzwang kann man trefflich streiten, aber der springende Punkt ist doch, dass sich die Menschen erst einmal entscheiden müssen, überhaupt einen Meister zu machen. Sie sind mit hohen Kosten belastet, sowohl was die Prüfungsgebühr angeht als auch die Lehrgänge als solche. Da müssen wir doch hinkommen, zunächst einmal die angehenden Meisterinnen und Meister von diesen untragbaren Kosten zu entlasten. Dafür haben wir Ihnen Vorschläge gemacht, auch in den Haushaltsberatungen. Es ist ein dringliches Thema, dass wir unbedingt angehen müssen.
Wir haben genug zu tun. Der Senat scheitert im Moment krachend daran, eine Gleichwertigkeit von beruflicher und schulischer Bildung herzustellen. Der Koalitionsvertrags sagt es zwar, leider zeigt es sich nicht. Leider fehlt der politische Wille, vielleicht das Interesse, vielleicht das Vermögen von Senatorin Scheeres. Am Geld kann es eigentlich nicht scheitern. Es könnte doch so einfach sein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle Menschen haben eine berufliche Perspektive verdient. Dafür braucht es das Bekenntnis zur Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass jede und jeder eine Chance hat, ganz unabhängig von Herkunft und Engagement der Eltern.
Nur wenn der Zugang zu Bildung allen offensteht, können wir das Zukunftsversprechen gegenüber jungen Frauen und Männern auch einlösen. Darum ist die Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung für uns Freie Demokraten mehr als nur ein Lippenbekenntnis.
Wir brauchen ein vielfältiges Bildungsangebot. Nur so können wir den ganz individuellen Begabungen und Interessen aller Menschen gerecht werden.
Der Senat teilt eigentlich dieses Selbstverständnis – zumindest steht es so im Koalitionsvertrag. Die Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung ist eben eine Frage der Wertschätzung. Wenn junge Menschen sich frei für einen beruflichen oder akademischen Ausbildungsgang entscheiden sollen, dann geht es um drei Punkte: erstens Wertschätzung aller Bildungswege, zweitens die Anschlussfähigkeit an den Arbeitsmarkt und drittens um die Klarheit, welcher Bildungsweg eigentlich in welchen Beruf führt, und da habe ich viele Fragezeichen.
In Berlin befinden sich zurzeit 93 195 junge Menschen auf dem beruflichen Bildungsweg. Sie bereiten sich in den Oberstufenzentren und Berufsschulen der Hauptstadt auf ihr Berufsleben vor. Doch wohin führt sie dieser Weg, und wie gut sind sie auf das Berufsleben vorbereitet? Wie gut passt die jeweilige Ausbildung zu den