Gestatten Sie jetzt eine Zwischenfrage des Abgeordneten Woldeit? – Dann hat jetzt der Abgeordnete Herr Dregger für die Fraktion der CDU das Wort.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ohne Zweifel stand und steht unser Land noch immer vor der Herausforderung, den übergroßen Zustrom von Fluchtsuchenden in den Jahren 2015 und 2016 zu bewältigen. Ich finde aber zunächst einmal, dass das, was dieses Land bisher geleistet hat, Anerkennung und Auszeichnung verdient hat. Ich bin ausdrücklich stolz darauf, was unser Land bisher geleistet hat.
Es steht für die Union in Deutschland völlig außer Frage, dass sich diese Verhältnisse des Jahres 2015 und Anfang 2016 nicht wiederholen dürfen. Damit das nicht geschieht, sind politische Entscheidungen getroffen worden, und zwar ohne Zutun der AfD.
Ich möchte gleich zu Beginn einmal deutlich machen, dass ich Ihnen nicht dabei behilflich sein werde, Ihre Legenden fortzuerzählen.
Wenn Sie davon reden, die Asylpolitik bedürfe einer Korrektur, implizieren Sie, dass es nach wie vor den gleichen ungehemmten Zustrom gibt wie im Jahr 2015.
Das ist nicht der Fall. Ich verstehe gar nicht, warum Sie sich so aufregen. Hören Sie doch zu! Ich erzähle doch Tatsachen.
Der Zustrom der Menschen nach Deutschland beträgt nicht mehr eine Million im Jahr, sondern etwa 200 000 im Jahr. Das ist das Ergebnis politischer Entscheidungen der Bundesregierung.
Das ist ein Ergebnis unter anderem eines Deals mit der türkischen Regierung, der ohne die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland nicht in dieser Geschwindigkeit zustande gekommen wäre. Das gehört zur Wahrheit. Sie sollten das wertschätzen.
Vorab erst einmal vielen Dank, Herr Kollege Dregger! – Der Kollege Zimmermann sprach gerade vollkommen zu Recht von dem grundrechtsgeschütztem Recht auf Asyl. Sie kennen wie ich auch die Anerkennungszahlen gemäß Artikel 16a des Grundgesetzes im Rahmen der Asylanerkennung, die bei weit unter 2 Prozent liegen. Teilen Sie nicht unsere Auffassung, dass man rigoros ganz konkret zwischen Asylrecht und Einwanderung unterscheiden sollte?
Selbstverständlich ist Asyl nicht Einwanderung. Das steht völlig außer Frage. Das ist immer die Position der Union gewesen. Asylrecht ist kein Mittel der Einwanderungspolitik,
sondern Asylrecht ist ein grundgesetzlicher Schutz für politisch Verfolgte und Flüchtlinge, den wir aus unseren Wertvorstellungen heraus, die wir nach dem Zweiten Weltkrieg allgemein verbindlich im Grundgesetz geregelt haben, umsetzen wollen. Das hat miteinander nichts zu tun. Deswegen können wir es auch nicht unbegrenzt beschränken.
Wir reden jetzt aber über die Dinge, die Sie uns hier erzählen wollen: 80 000 Menschen seien 2015 nach Berlin gekommen. Es waren genau 79 000, von denen Anfang 2016 noch 55 000 in der Stadt waren. Ich sage das nur einmal, damit wir hier nicht den Eindruck erwecken, diese Stadt würde von Flüchtlingen überflutet. 55 000 bei einer Stadt von 3,5 Millionen ist etwas, das man leisten kann und das wir leisten werden.
Jetzt komme ich einmal zur Position zum Familiennachzug. Die Position der CDU/CSU in Deutschland ist, dass er auch weiterhin auszuschließen ist. Das hängt selbstverständlich damit zusammen, dass wir das, was sich hier 2015 und 2016 ereignet hat, noch abarbeiten müssen und dass wir unsere Kräfte für diejenigen einsetzen wollen, die wirklich schutzbedürftig sind. Schutzbedürftig sind diejenigen, die einem Bürgerkrieg entkommen wollen. Wer sich in der Türkei oder in Flüchtlingslagern in anderen sicheren Ländern befindet, hat nicht diesen Schutzbedarf, auch wenn er Familienmitglied ist.
Deswegen halten wir es für in der gegenwärtigen Situation für richtig, in der wir noch den großen Berg von Menschen zu integrieren versuchen, die sich zu Recht nach Deutschland um Schutz gewendet haben, den Familiennachzug auch weiterhin zu suspendieren. Das ist wichtig. Was ist die dahinterstehende Überlegung? – Wir gewähren Schutz nicht nur Asylbewerbern, nicht nur Flüchtlingen, nicht nur subsidiär Geschützten.
Wir gewähren nicht nur Familiennachzug. Wir nehmen nicht nur im Wege der Relocation und Resettlement gesteuert aktiv Schutzbedürftige auf, sondern wir schützen all diese Gruppen, die sich um Schutz an unser Land wenden. Das ist nicht unbegrenzt möglich. Deswegen ist die Position der CDU/CSU, dass wir versuchen, die Gesamtzahl dieser Personen, 200 000 im Jahr, nicht zu überschreiten.
Wenn wir also den Familiennachzug, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalition hier in Berlin, wieder ausdehnen wollen, bedeutet das, dass wir auf der anderen Seite andere weniger gut aufnehmen können.
Ich finde es spannend, dass wir auf der Bundesebene angelangt sind. Es klingt auch ein bisschen so nach aktuellen Verhandlungen auf Bundesebene; Koalitionsverhandlungen sind es noch nicht, es wird immer noch sondiert. Können Sie mir einmal kurz erklären, wie Sie das mit den 200 000 hinbekommen wollen? Die Türkei haben Sie schon einmal genannt. Haben Sie noch weitere Ideen?
Wir haben bereits das Ziel erreicht. Es erreichen Deutschland weniger als 200 000 im Jahr. Wir halten also diese Messlatte. Es ist natürlich keine festgeschriebene, in Stein gemeißelte, aber eins ist doch klar: Wir können nicht unbegrenzt, so wie es 2015 der Fall war, den Zuzug gestatten.
Ich werde mich immer dafür einsetzen, und das habe ich auch 2015, dass das nicht geschieht. Dafür muss man die wirksamen Mittel finden, und die Bundesregierung hat das unter der Führung der Bundeskanzlerin in hervorragender Weise geschafft.