Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Jubiläum „500 Jahre Reformation“ hat offenbar schon eine messbare Wirkung entfaltet, denn wir reden über einen neuen Feiertag. Mal sehen, ob das das Einzige ist, was von diesem Gedenkjahr übrigbleiben wird. Ich kann jetzt für uns Freie Demokraten jedenfalls sagen – und das hat auch der Diskussionsverlauf hier gezeigt –, dass diese Idee noch nicht wirklich ausgegoren war und jedenfalls nicht ausreichend begründet ist. Insofern wird sie auch unsererseits keine Zustimmung finden.
Ich persönlich bin skeptisch, ob ein Feiertag das Bewusstsein für den Anlass des Feiertages schärft. Da gehen die Meinungen durchaus auseinander. Ich habe im Verlauf dieser Debatte ja schon gemerkt, dass die Idee kaum da war und schon fünfhundert andere Ideen kamen, welche Feiertage wir noch bringen könnten, um das Bewusstsein zu schärfen. Ich habe zumindest meine Zweifel, ob ein weiterer religiöser Feiertag angebracht ist.
Ein Argument überzeugt mich schon gleich gar nicht: die Ungerechtigkeit gegenüber anderen Bundesländern. Zum einen gibt es noch keinen Gleichbehandlungsanspruch, was Feiertage anbetrifft, und zum anderen – das möchte ich an dieser Stelle auch mal zur Sprache bringen – haben wir in Berlin nach wie vor einen wirtschaftlichen Aufholprozess, und wir haben den Vorteil – an der Stelle haben wir tatsächlich mal einen Vorteil Berlins –, dass wir bei den Feiertagen nicht an der Spitze liegen. Solange wir noch den Aufholprozess haben, ist es jedenfalls wirtschaftlich nicht geboten, sich eilfertig und ganz schnell über neue Feiertage Gedanken zu machen.
Insofern freue ich mich, dass quasi eine Feiertagsdiskussion eröffnet wurde, die auch möglichst lange dauern wird, bis wir dann vielleicht eine Wirtschaftskraft erreicht haben, die im Bundesdurchschnitt liegt. Dann können wir uns auch eine bundesdurchschnittliche Anzahl von Feiertagen leisten.
Ich halte diesen Vorschlag, wie gesagt, jedenfalls zurzeit sowieso für überflüssig. Ich hätte aber noch einen Kompromissvorschlag, um dem Reformationsfest Genüge zu tun. In Preußen wurde der Reformationstag auch zum Feiertag gemacht, allerdings war das dann der Sonntag nach dem 31. Oktober. Der Sonntag nach dem 31. Oktober war das Reformationsfest. Das würde auch passen, denn das tausendjährige Reformationsjubiläum im Jahr 2517 wird auch auf einen Sonntag fallen. – Herzlichen Dank!
Herr Kollege Trefzer! Wie Ihre Huldigung der Humanität Luthers zu den Ausfällen Ihres Kollegen Laatsch gegen Flüchtlinge passt, erschließt sich mir, ehrlich gesagt, nicht ganz.
Ich muss hier einfach mal als Christin sagen: Wenn man sich auf das Christentum beruft, wie Sie das hier getan
haben, dann muss man es konsequent machen, und die christlichen Kirchen – evangelisch wie katholisch – sind immer an der Seite der Geflüchteten gestanden in den letzten Jahren.
Aber jetzt zu etwas, was Sie vermutlich nicht wissen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ich komme aus Augsburg in Bayern. Bayern ist das Land mit den meisten Feiertagen in Deutschland, und Augsburg hat mit dem Augsburger Friedensfest noch einen Feiertag mehr. Das heißt, ich komme aus einer feiertagspolitisch extrem privilegierten Region dieses Landes.
Ich kann insofern sehr gut verstehen, dass die Gewerkschaften, aber auch viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Nord-Süd-Gefälle bei den Feiertagen beklagen –, auch wenn es hier bei uns im Haus mit meiner Fraktionsvorsitzenden einige gibt, die finden, in Berlin sei schließlich jeder Tag Feiertag, und deswegen bräuchten wir keinen weiteren.
Aber ganz im Ernst: Was sind Feiertage? – Feiertage sind zum einen dazu da, dass man sich einer gemeinsamen Geschichte vergewissert. Das heißt, Feiertage haben auch etwas mit einer gemeinsamen Identität zu tun. Soweit es religiöse Feiertage sind, sind sie bisher in Deutschland immer am christlichen Jahreslauf orientiert gewesen. Sie ermöglichen in dem Fall den Mitgliedern der christlichen Kirchen, ihre Religion zu leben, indem sie an wichtigen Feiertagen ihrer Glaubensgemeinschaft eben nicht arbeiten müssen. Genau diese Zusammenhänge müssen wir in den Blick nehmen, wenn wir jetzt hier eine Diskussion über neue Feiertage – so attraktiv die sein mögen – beginnen wollen.
Zum Thema gemeinsame Geschichte gab es in den letzten Jahren durchaus auch neue Feiertage wie z. B. den 3. Oktober, die tatsächlich eine gemeinsame Geschichte in den Blick bringen. Soweit es aber um religiöse Feiertage geht, muss man einfach sagen, dass sich unsere Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten verändert hat. Gerade Berlin ist als Stadtgesellschaft weltanschaulich so plural, dass selbst die Protestanten als größte religiöse Gruppe nicht die Mehrheit in dieser Stadtgesellschaft sind. Wenn wir dann über neue religiöse Feiertage sprechen, die wir einführen wollen, bedeutet das, dass diese keine gemeinsame Identität in dieser Stadt stiften können. Deswegen halten wir einen solchen Feiertag erst einmal nicht für eine gute Idee. Wir können diese Debatte sehr gern führen, aber ein solcher Feiertag stiftet auf keinen Fall eine gemeinsame Identität.
Ich sage jetzt auch bewusst dazu, denn auch diese Vorschläge gab es in den letzten Wochen: Genauso wenig könnte das ein muslimischer oder ein jüdischer Feiertag leisten.
Wir stehen zu allen Feiertagen, die es gibt. Wir reden hier über die Einführung weiterer, neuer Feiertage, und da muss man ernsthaft darüber reden, aus welchen Gründen man das tun sollte.
[Georg Pazderski (AfD): Und warum sollten wir dann die alten beibehalten? Was ist das für eine Logik?]
Wenn man über religiöse Feiertage spricht, dann muss man tatsächlich zur Kenntnis nehmen, wie es religiös in diesem Land und in dieser Stadtgesellschaft aussieht. Herr Pazderski! Vor diesem Hintergrund wäre es sehr viel konsequenter, dann zu überlegen, ob man nicht einen Tag im Jahr allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern freigibt, an dem sie einen Feiertag ihrer Religionsgemeinschaft, der ihnen wichtig ist, tatsächlich begehen können. Das wäre mal ein moderner Schritt nach vorne in einer solchen Debatte.
[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Georg Pazderski (AfD): Und was machen die Atheisten? Müssen die arbeiten?]
Insofern können wir die Debatte gern führen, aber dem Vorschlag, so wie Sie ihn gemacht haben, können wir nicht zustimmen. – Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Es wird die Überweisung des Gesetzesantrags federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und mitberatend an den Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten und an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Betriebe empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung der Gesetzesvor
lage an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Wahl eines stellvertretenden Mitglieds auf Vorschlag der AfD-Fraktion in den Ausschuss für Verfassungsschutz
Gemäß Artikel 46a der Verfassung von Berlin und § 33 Absatz 2 Verfassungsschutzgesetz Berlin wählt das Abgeordnetenhaus aus seiner Mitte die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses für Verfassungsschutz auf Vorschlag der Fraktionen. Das Vorschlagsrecht richtet sich gemäß Artikel 44 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung von Berlin und § 33 Abs. 2 Satz 2 Verfassungsschutzgesetz Berlin nach der Stärke der Fraktionen.
Der AfD-Fraktion steht aufgrund des Plenarbeschlusses in der vergangenen Plenarsitzung am 16. November 2017, mit dem die Anzahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder im Ausschuss für Verfassungsschutz auf jeweils elf festgelegt wurde, ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied im Ausschuss zu. Da die Position des stellvertretenden Mitglieds aktuell nicht besetzt ist, ist insoweit eine Nachwahl vorzunehmen.
Die Fraktionen haben vereinbart, die Wahl des stellvertretenden Mitglieds der AfD-Fraktion durch einfache Abstimmung gemäß § 74 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung durch Handaufheben durchzuführen.
Wer entsprechend dem Antrag auf Drucksache 18/0661 Herrn Abgeordneten Laatsch von der AfD-Fraktion zum stellvertretenden Mitglied in den Ausschuss für Verfassungsschutz zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die AfD-Fraktion, die fraktionslosen Kollegen, FDP und CDU. Gegenstimmen? – Eine. Enthaltungen? – Enthaltung bei den Koalitionsfraktionen. Damit ist Herr Abgeordneter Laatsch zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses für Verfassungsschutz gewählt.