Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die späte Stunde hat den Vorteil, dass ich als letzte Rednerin dran bin. Herr Wild hat sein Kontingent schon aufgebraucht. Wir können das ganze Thema noch mal mit ein bisschen Ruhe und sachlicher angehen.
Chancen der Digitalisierung im Gesundheitswesen – der Titel des Antrags klang ja erst einmal vielversprechend. Was gehört zur Digitalisierung im Gesundheitswesen? – Wir haben es jetzt mehrfach gehört: eine Vielzahl an Gesundheits-Apps. Ebenfalls dazu gehört aber die Auswertung individuell gesammelter Daten. Schon heute – das haben wir jetzt alle gehört – können Katastrophenschützer Twitter und Facebook auswerten, um schneller vor Ort zu sein. Schon heute können Handydaten auch dazu genutzt werden, Infektionskrankheiten einzudämmen. Die Vision ist, dass Krankheiten durch Big Data besser verstanden und behandelt werden können.
Die Horrorvision besteht allerdings darin, dass diese Daten ausgenutzt werden. Bestimmte Menschen bekämen keinen Arbeitsplatz, weil sie laut Statistik ein hohes Risiko haben, alkoholkrank zu werden. Kurzum: Die digitalisierte Medizin ist auch ein Bereich, der geregelt werden muss.
Leider behandelt der FDP-Antrag weder die Begleitung der Menschen im Gesundheits-App-Dschungel, noch weist er auf den möglichen Big-Data-Missbrauch hin. Damit ist der Titel vielversprechend, der Antrag selbst dann enttäuschend.
Enttäuschend ist auch, dass Sie, liebe FDP, anscheinend die Zuständigkeit nicht wirklich verstanden haben. Sie schreiben im Antrag, dass es langfristige Investitionen der Krankenkassen geben soll. Was haben wir eigentlich als Landesparlament damit zu tun? Krankenkassen finanzieren bekanntlich Personal- und Betriebskosten in Krankenhäusern, die Bundesländer hingegen die Investitionen. Mit dem Doppelhaushalt werden wir die Krankenhausinvestitionen in Berlin auf den Bundesdurchschnitt erhöhen. Dieses Geld kann in Zukunft endlich dafür ausgegeben werden.
Dann fordern Sie den Ausbau der IT-Vernetzung in der ambulanten Versorgung der niedergelassenen Ärzte und Therapeuten. Noch mal gefragt: Was haben wir hier als Parlament damit zu tun? Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten sind bekanntlich Angehörige freier Berufe. Die FDP fordert jetzt eine Zwangsbeglückung mit staatlich verordnetem Internet. Das ist ziemlich absurd. Besseres Internet für Arztpraxen ist richtig, aber wir schreiben hier doch keine Wunschzet
Jetzt einmal ein paar Punkte, die mir in Ihrem Antrag fehlen: Am meisten fehlt mir, wie schon Kollege Isenberg sagte, der Bezug zu den Menschen. Patientinnen und Patienten wissen am besten, wie die Digitalisierung in ihrem Sinne gestaltet werden kann. Ihre Mitbestimmungsrechte müssen gestärkt werden.
Zweitens muss die Bundesebene eingreifen. Wir brauchen klare Standards für die elektronische Gesundheitskarte. Patientinnen und Patienten müssen auf ihre Behandlungsseiten zugreifen können.
Und viertens: Für die Forschung mit großen Datenmengen brauchen wir einen verlässlichen gesetzlichen Rahmen.
Über all das müssen wir sprechen. Das tun wir im Ausschuss. Aber leider ist dieser Antrag keine Grundlage dafür. Auch aus der Opposition heraus kann man versuchen, Rahmenbedingungen zu klären, und muss nicht durch absurde Forderungen auf sich aufmerksam machen.
Digitalisierung im Gesundheitswesen muss zum Wohl der Menschen geschehen und muss sich tatsächlich um Gesundheit drehen. Kurzum: Es geht um Sachkenntnis. Es geht auch um Verantwortung. Diese Verantwortung, die politisches Handeln kennzeichnet, scheint nicht gerade die Kernkompetenz der FDP zu sein, zumindest ist das mein Eindruck bei diesem Antrag und auch der letzten zehn Tage. – Ich danke Ihnen!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Es wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und mitberatend an den Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Tagesordnungspunkt 21 steht auf der Konsensliste. Der Tagesordnungspunkt 22 war Priorität der Fraktion der CDU unter Nummer 3.5.
Der Tagesordnungspunkt soll nunmehr vertagt werden. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Die Tagesordnungspunkte 24 bis 26 stehen auf der Konsensliste. Tagesordnungspunkt 27 war Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Nummer 3.1.
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0667
Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Es wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und mitberatend an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und an den Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Es wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und mitberatend an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie an den Hauptausschuss empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Bevor ich die Sitzung schließe, komme ich noch einmal zu Geschäftlichem. Die Vorlage – zur Beschlussfas- sung –, Drucksache 18/0537 – Gesetz zur Umsetzung der Geschäftsverteilung des Senats – wurde in der Sitzung am 28. September 2017 federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und mitberatend an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung sowie an den Hauptausschuss überwiesen. Die Koalitionsfraktionen beantragen, die Überweisung der Vorlage an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung und an den Hauptausschuss aufzuheben. – Ich höre auch hierzu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Meine Damen und Herren! Das war unsere heutige Tagesordnung. Die nächste, die 19. Sitzung findet am Donnerstag, dem 14. Dezember 2017 um 9 Uhr – bitte genau aufschreiben: um 9 Uhr – statt.