Protokoll der Sitzung vom 25.01.2018

[Zuruf von der CDU: Wo ist denn der Senator?]

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Frau Dr. Brinker! Ich buche das mal unter dem ab, dass Sie – weil ich Sie fachlich sehr schätze – erst ein Jahr in diesem Ausschuss sitzen. Wer da so lange drin ist wie ich, der weiß, was da tatsächlich abläuft. Fangen wir mit dem Rechnungshof an. Das sind die, die da hinten immer im Ausschuss sitzen. Das sind nicht irgendwelche anderen Leute. Der Ausschuss tagt vertraulich, nur der Rechnungshof ist da drin. Um das erst mal als ersten Punkt zu sagen.

Zweitens: Ich sage nur aus meiner langjährigen Erfahrung: Der Rechnungshof mischt sich ganz viel ein. Ich könnte Ihnen ganz konkrete Beispiele nennen. Die BVG zum Beispiel, wo wir eine ganz intensive Beratung durch den Rechnungshof hatten, wo es um Führungskräfte ging, die zu viel da sind, wo es um die Frage der Niederlassung ging usw. Also das ist eine Sache, die aus meiner Sicht hervorragend läuft.

Und dann kommt das Thema Flughafen. Das passt eben leider auch nicht. Sie wissen, ich bin der Flughafengesell

schaft gegenüber in all den Jahren sehr kritisch gewesen, nur sind wir eben nicht Mehrheitseigner. Das schränkt die Rolle des Rechnungshofs entsprechend ein. Das wissen Sie. Deshalb sage ich mal, der Antrag, wie Sie ihn vorbringen oder wie ihn Ihre Fraktion geschrieben hat – Sie haben ihn ja vorgetragen –, ist ein Misstrauensvotum gegen alle Vorstände und alle Geschäftsführungen der Berliner Landesunternehmen und Anstalten, und das weise ich eindeutig zurück. Dort arbeiten gute Leute, die machen Gutes.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Woldeit?

Ja, bitte!

Bitte, Herr Woldeit!

Vielen Dank, Herr Kollege Stroedter! – Dass das ein Misstrauen wäre, das ist vollkommen falsch. Das ist eine Möglichkeit des Handelns, wenn der Rechnungshof dementsprechend die anderen landeseigenen Betriebe prüfen könnte. Was den Flughafen oder die Flughafengesellschaft angeht: Sie sprachen vollkommen zu Recht an, das Land Berlin ist nicht alleine der Inhaber. Dementsprechend sind auch der Bund und das Land Brandenburg in der Pflicht. Was spricht aus Ihrer Sicht dagegen, dass sowohl der Bundesrechnungshof als auch die beiden Rechnungshöfe der Länder Berlin und Brandenburg eine gemeinsame Prüfaufsicht hätten?

[Vereinzelter Beifall bei der AfD]

Da spricht nichts grundsätzlich dagegen. Das hätte nur die Probleme am Flughafen überhaupt nicht gelöst. Ich habe mehrfach in Aktuellen Stunden oder bei anderen Auftritten deutlich gesagt, wo die Probleme sind. Das passt jetzt hier nicht rein. Es bringt uns in der Sache nicht weiter. Sie haben keinen Grund für dieses Misstrauen gegen die Landesunternehmen. Ich erinnere mich noch an Zeiten, wo das ganz anders war, wo wir ernsthafte Probleme hatten. Wir haben ja mal diesen Beteiligungsausschuss, dem ich die Ehre habe, vorzusitzen, eingerichtet nach dem Bankenskandal, weil wir die Konsequenzen sozusagen entsprechend gezogen haben. Da ist eben wirklich vieles passiert. Jedes Unternehmen wird heute ganz stark geprüft.

(Dr. Kristin Brinker)

Ich will mal ein konkretes Beispiel nennen. Wir haben damals unter Rot-Rot das gesamte Beteiligungsmanagement neu aufgestellt und diesen parlamentarischen Ausschuss eingerichtet. Wir haben festgelegt, dass die Berichtspflichten an das Abgeordnetenhaus verbessert werden. Der Beteiligungsbericht ist eingeführt worden. Die Transparenzgesetze sind verabschiedet. Der Corporate Government Kodex für Unternehmen ist eingeführt, die Beteiligungshinweise sind formuliert und die Rechte des Parlaments und des Rechnungshofs gestärkt und vieles mehr. Das ist alles passiert. In der gemeinsamen Arbeit – die, die schon länger in dem Ausschuss sind, wissen das, – findet gar nicht Regierung gegen Opposition statt, sondern wir machen fast alles gemeinsam. Wir sprechen Inhalte ab, wir machen die Kontrollrechte. Auch die Grünen z. B. in der vergangenen Periode, als sie in der Opposition waren mit dem Kollegen Esser – das war immer eine hervorragende inhaltliche Zusammenarbeit. Und deshalb sind auch heute alle Landesunternehmen gut aufgestellt, wenn man mal zwei Probleme weglässt. Das eine sind die Bäderbetriebe, das wissen wir alle; denen werden wir uns noch intensiv widmen müssen, da braucht man meinetwegen andere Lösungen. Das andere ist das Thema Flughafen, das haben wir auch besprochen. Bei allen anderen sehe ich gar kein Problem.

Ich kann nicht erkennen, warum uns das weiterhelfen soll. Der Rechnungshof kann nach § 104 LHO prüfen. Die Formulierung „er soll prüfen“ bringt uns in der Sache aus meiner Sicht keinen Schritt weiter. Er kann nicht nur eine Vereinbarung schließen, er tut es auch. Sie haben Beispiele genannt. Ich nenne jetzt mal die BIM oder Olympiastadion oder BGZ; überall gibt es entsprechende Vereinbarungen. Die Senatsverwaltung für Finanzen stellt sich auch nicht dagegen, entsprechende Prüfungsvereinbarungen abzuschließen; ganz im Gegenteil, die sind hochinteressiert, dass das passiert.

Der Rechnungshof hat sehr weit gehende Prüfungsbefugnisse. Er bekommt von der Beteiligungsverwaltung nach § 69 LHO alle Unterlagen, die dem Land Berlin als Aktionär oder Gesellschafter zugänglich sind. Das sind die Aufsichtsratsunterlagen, die Berichte der Aufsichtsratsmitglieder, die Sitzungsprotokolle. Er bekommt die Berichte des Abschlussprüfers einschließlich der Berichte über die erweiterte Abschlussprüfung nach § 53 Haushaltsgrundgesetz und vertrauliche Bezügeberichte. – Da muss ich sagen: Besser geht es nicht. Natürlich wird das auch bei der HOWOGE entsprechend stattfinden, auch weiterhin stattfinden, auch in der neuen Rolle. Die HOWOGE ist übrigens deshalb ausgewählt worden, weil sie ein hervorragendes, leistungsfähiges Unternehmen ist und weil unser Ziel ist, die Schulbausanierung voranzutreiben. Und, ehrlich gesagt, der Einsatz der Privaten, das sehen Sie an den Weltfirmen Siemens und Bosch am Flughafen, Sie haben es in der Anhörung gehört, da kann man auch viele Fragezeichen machen.

Ich glaube, Ihr Antrag ist deshalb unnötig, weil wir das alles schon tun, weil wir das gemeinsam tun. Ich fordere Sie auf, das auch weiterhin zu tun. Verlassen Sie sich drauf, der Berliner Rechnungshof prüft sehr intensiv und ist gut eingebunden. Alle Konsequenzen, die wir aus dem Bankenskandal gezogen haben, haben in der Beziehung gewirkt. Deshalb, glaube ich, wird es mit den Berliner Landesunternehmen weiter positiv gehen. Dafür werbe ich die Unterstützung des ganzen Hauses ein. – Danke sehr!

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Die Fraktion der AfD hat eine Kurzintervention angemeldet. – Frau Abgeordnete Dr. Brinker, Sie haben das Wort!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Stroedter! Ich möchte doch aufs Schärfste zurückweisen, dass dieser Antrag ein Misstrauensvotum gegenüber allen landeseigenen Unternehmen sein soll. Das ist er mitnichten,

[Beifall bei der AfD]

ganz im Gegenteil. Aus meiner Sicht stellt sich das so dar, dass die entsprechenden landeseigenen Unternehmen sich hier die Rückbestätigung vom Landesrechnungshof holen können, dass sie super und ordentlich gewirtschaftet haben. Darum geht es doch.

Und eines möchte ich auch noch sagen. Natürlich prüfen wir im Unterausschuss Beteiligungen die Unternehmen. Aber es sitzen nicht nur Experten des Controllings im Unterausschuss. Das wissen Sie auch. Uns geht es in erster Linie darum, dass zum einen Experten des Landesrechnungshofs, die sich mit dem Thema Controlling auskennen, die Unternehmen auch anschauen. Das ist das Eine. Und zum Zweiten geht es nicht nur um die eigentlich landeseigenen Unternehmen, sondern um die vielen Tochtergesellschaften, die jetzt aktuell gegründet werden. Wer soll da denn das Controlling noch machen? Sie glauben nicht ernsthaft, dass das die wenigen Abgeordneten, die dort sitzen, wirklich schaffen können. Das funktioniert schlicht nicht. Und das ist genau der Punkt.

[Beifall bei der AfD]

Wir wollen verhindern, dass Schattenhaushalte explodieren und dass wir am Ende wieder dastehen, wie es schon einmal war mit der HOWOGE, da brauche ich ja nur die SPD anzuschauen, die ja sehr in den Fall involviert war, oder mit dem Berliner Bankenskandal. Also uns reicht die jetzige Situation bei Weitem nicht aus. – Vielen Dank!

[Beifall bei der AfD]

(Jörg Stroedter)

Herr Abgeordneter Stroedter! Sie können erwidern. – Bitte!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Dr. Brinker! Ich verstehe Sie ehrlich gesagt nicht. Ich sage es mal ganz offen. Denn das ist nicht die Realität. Sie wissen, wer alles in diesem Ausschuss sitzt. Der Ausschuss war immer dadurch geprägt, dass Abgeordnete drin sitzen, die lange Erfahrung haben, die intensiv tätig waren. Ich nenne Harald Wolf als ehemaligen Wirtschaftssenator, Steffen Zillich, Esser, Otto. Ich kann Ihnen viele Abgeordnete nennen, Frau Schillhaneck, die alle dort mit Fachkenntnis drin sind, auch von der CDU-Seite Kollege Dietmann jetzt aktuell. Das sind gute Leute. Die können das. Die sind lange in diesem Parlament dabei. Wir machen das dort alles gemeinsam. Was Sie herbeireden, findet nicht statt.

Wir werden uns natürlich auch um die Tochtergesellschaften kümmern. Sie kennen mich auch als Vorsitzenden. Da geht nichts durch. Ich lasse jeden Punkt kommen. Wir haben laufend intensive Berichte. Kollege Luthe ist auch oft dabei, der viele Berichtsaufträge erteilt. Wir lassen uns die schriftlich beantworten. Wenn wir mit einer Sache nicht zufrieden sind, wie z. B. bei den Bäderbetrieben, wo man guten Grund hat, gar nicht zufrieden zu sein, dann laden wir die ein zweites Mal ein. Wir haben die ganzen Antworten, die gekommen sind, alle korrigiert zurückgewiesen. Wir werden Vorschläge dazu machen, was die Bäderbetriebe künftig machen können. Bei der Preisgestaltung ist jetzt aktuell schon was gemacht. Da lassen wir nichts durchgehen, auch nicht bei den Tochterunternehmen.

Sie können objektiv jeden Vorschlag bringen. Wenn sich der Rechnungshof bei uns meldet – wie gesagt, die sitzen immer da –, kann der auch jeden Punkt bringen. Wir werden das alles aufgreifen. Diesen Antrag brauchen wir nicht, weil er an der realen Situation nichts verändert.

Das Thema Schattenhaushalte kann man so oder so sehen. Worum es im Augenblick geht: dass das Land Berlin die Investitionen entsprechend durchführt. Wir brauchen jetzt ein Jahr, wo wir sozusagen infrastrukturmäßig anfangen, damit wir über die Legislaturperiode hinweg z. B. die Schulsanierung hinbekommen. Das ist wichtig. Sie wissen, wir haben einen enormen Stau durch die mangelnde Haushaltslage. Das müssen wir jetzt entsprechend ausgleichen. Aber tun Sie mir den Gefallen: Reden Sie nicht runter, was wir gemeinsam machen! Das ist mir auch persönlich sehr wichtig, so haben wir uns in dem Jahr kennengelernt. Nehmen Sie das positiv an!

Das sind starke Unternehmen. Die sind gut aufgestellt. Die Vorstände sind heute ganz andere Leute als früher.

Die Situation vor 15 Jahren war hier eine ganz andere. Da sind die Konsequenzen gezogen worden. Wenn der Zuschauer das hört, wenn er da wäre, ein paar mehr, aber die es hören, die wissen, was ich meine, dann hat er den Eindruck, als ob da ernsthafte Probleme sind. Sie sind eben zum großen Teil gar nicht da. Deshalb bitte ich Sie ganz herzlich darum: Reden Sie nichts herbei! Den Antrag brauchen wir nicht. Wir werden dafür die Kontrolle machen. Sie können gemeinsam mithelfen. – Danke sehr!

[Beifall bei der SPD und der LINKEN]

Eine weitere Kurzintervention ist nicht möglich, weil sich Kurzinterventionen immer auf den Redebeitrag beziehen, aber nicht auf die Replik. Tut mir leid! Der nächste Redner ist jetzt Herr Dietmann für die Fraktion der CDU. – Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dieser faktischen Liebeserklärung des Ausschussvorsitzenden an seine Ausschussmitglieder

[Heiterkeit bei der CDU, der AfD und der FDP]

und die brillante Zusammenarbeit gehört es sich, dir, lieber Jörg, vielen herzlichen Dank zu sagen!

[Beifall bei der CDU und der SPD]

Denn so häufig kommt das nicht vor. Insofern sollte man die Gemeinsamkeit an den Anfang stellen. Damit hört es dann aber auch schon auf.

[Heiterkeit bei der FDP]

Denn wenn Sie Licht ins Dunkel hätten bringen wollen, ich glaube, es wäre besser gewesen, Sie hätten sich eine Taschenlampe gekauft. Das wäre effektiver gewesen. Ich habe mir ernsthafterweise die Frage gestellt, warum Sie das heute zur Priorität erheben. Ich muss gestehen, ich habe es nicht wirklich verstanden. Wahrscheinlich liegt es daran, dass Sie keine anderen, besseren oder dringlicheren Themen hatten, was an sich schon schade ist und, glaube ich, ein relativ bezeichnendes Bild auf Ihre Fraktion wirft.

[Frank Scheermesser (AfD): Was ist denn dringlicher als Milliarden versenken?]

Wenn wir uns der Frage mal inhaltlich stellen, was Sie hier fordern, dann finde ich grundsätzlich die Idee zu sagen, man möchte verhindern, dass Schattenhaushalte in einem horrenden Maße entstehen, nicht schlecht. Damit müssen wir uns auch beschäftigen. Aber was Sie vorschlagen, ist zum einen untauglich und zum anderen auch gar nicht notwendig.

Warum ist das nicht notwendig? – Kein Unternehmen kann sich aussuchen, so wie Sie das gesagt haben, ob es

geprüft wird oder nicht. Die Beispiele haben Sie genannt: BER, HOWOGE. Wir können über viele andere Unternehmen reden, über GmbHs oder AGs. Auch die Tochterfirmen, die im Wesentlichen gegründet werden, sind GmbHs oder AGs. Für diese Kapitalgesellschaften gibt es eine Prüfungspflicht nach dem Handelsgesetzbuch. Der Rechnungshof muss damit gar nicht zwangsläufig das Gleiche tun, was unabhängige Buch- oder Wirtschaftsprüfer ja jetzt schon tun. Diese Veröffentlichungspflicht, die dann für diese Unternehmen entsteht, bezieht sich sowohl auf den Jahresabschluss, auf den Lagebricht und mit Verlaub auf die Prüfung genau dieses Wirtschaftsprüfers. Kein Wirtschaftsprüfer wird ein Testat erteilen, wenn Dinge da drin wären, die im Zweifelsfall nicht rechtens sind oder sich halt mit den Rechnungslegungsvorschriften nicht vereinbaren.

[Zuruf von Marcel Luthe (FDP)]

Sie können jetzt die negativen Beispiele herbeireden. Ich garantiere Ihnen, auch der Landesrechnungshof und jeder Rechnungshof würde das genauso wenig erkennen können, wenn kriminelle Energie im Spiel ist.

[Zuruf von der AfD: Blödsinn!]

Nach § 87 LHO haben die landeseigenen Betriebe, die doppelte Buchführung buchen, bereits jetzt schon eine Verpflichtung, Jahresabschluss und Lagebericht nach HGB zu erstellen. Also auch da gibt es die Transparenz. Bei den AöRs haben wir gehört, dass es die Vereinbarung mit dem Landesrechnungshof gibt und im Übrigen in den Satzungen auch selbst auferlegte Prüfungspflichten enthalten sind.

Der Rechnungshof – das haben wir auch in den Fällen gehört, die genannt wurden – prüft auch jetzt schon mit, allerdings, das will ich auch mal sagen, ist der Rechnungshof weisungsungebunden. Wir können nicht sagen, mach doch da mal eine Prüfung oder da, weil wir glauben, mal in diese oder jene Ecke genau hineinleuchten zu wollen.